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Der Ständerat beriet in seiner Frühjahressession als Erstrat den im Vorjahr vom Bundesrat vorgeschlagenen Dringlichen Bundesbeschluss im Bereich der Umsatzabgabe im Finanzmarkt. Eintreten und Anträge der Kommission waren unbestritten. Da im Nationalrat auch SP und GP mit der Vorlage einverstanden waren – mit dem Vorbehalt, dass sie eine weitere Steuerbefreiung der Börsengeschäfte nicht gutheissen werden – wurde der Entwurf auch im Nationalrat deutlich verabschiedet.

Dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe

Beide Räte überwiesen noch in der Frühjahressession Motionen ihrer WA-Kommissionen (Mo. 99.3012 / Mo. 99.3008) mit deutlichem Mehr. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, eine Anschlusslösung an die dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe vorzubereiten und einen Entwurf für die Änderung des Stempelsteuergesetzes vorzulegen. Mit einem möglichst geringen Einnahmenausfall soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes im Bereich des Umsatzstempels sichergestellt werden.

Motionen der WAK-NR/WAK-SR für eine Anschlusslösung an die dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe

Die Finanzrechnung des Bundes wies für das Jahr 1998 einen Überschuss von CHF 484 Mio. aus, womit der Bund erstmals seit 1990 wieder schwarze Zahlen schrieb. Dieses positive Ergebnis war überraschend, nachdem die Staatsrechnung vor einem Jahr mit einem Defizit von CHF 5.3 Mrd. abgeschlossen hatte und für das Berichtsjahr ein Ausgabenüberschuss von CHF 7.6 Mrd. budgetiert worden war. Während in den Vorjahren verschiedene Sonderfaktoren die Staatsrechnung ungünstig beeinflussten hatten, kumulierten sich 1998 positive Sonderfaktoren. Am auffälligsten war der Erlös aus dem Börsengang der Swisscom, der der Bundeskasse einen einmaligen Zustupf von CHF 2.9 Mrd. brachte. Hinzu kam die gute Konjunkturlage, die zu einem starken Rückgang der Arbeitslosigkeit sowie zu unerwartet hohen Fiskaleinnahmen führte. Unter Ausklammerung der Swisscom-Transaktion erwirtschaftete der Bund ein Defizit von CHF 2.45 Mrd. Bei den Ausgaben konnten die bewilligten Nachtragskredite von CHF 0.8 Mrd. durch Kreditreste von CHF 1.8 Mrd. mehr als kompensiert werden, so dass die Ausgaben insgesamt um CHF 1 Mrd. oder 2,1% unter dem Voranschlag lagen (Nachtrag I: Kreditbegehren von CHF 309 Mio., wobei die gewichtigsten Zusatzkredite für Kommissionen, Abgaben und Spesen der Bundestresorie (90 Mio.), für die Wohnbau- und Eigentumsförderung (80 Mio.), für die Entwicklungszusammenarbeit (40 Mio.) sowie für die ALV (30 Mio.) erforderlich wurden. Nachtrag II: Weitere Kredite von CHF 454 Mio. Davon entfielen 194 Mio. auf den Asylbereich, 49 Mio. auf die Infrastrukturleistung der SBB und 43 Mio. auf die Landwirtschaft). Hauptursache der nicht beanspruchten Budgetkredite bildeten einerseits der Verkehrsbereich (Belastung des Fonds für Eisenbahngrossprojekte anstelle der Finanzrechnung, weniger Darlehen an die SBB), andererseits die Soziale Wohlfahrt mit der Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Gesamtausgaben von CHF 46.59 Mrd. um CHF 2.5 Mrd. oder 5,6% zu. Ausgabensteigerungen verzeichneten insbesondere die Bereiche Verkehr, Bildung/Grundlagenforschung, Soziale Wohlfahrt, Landwirtschaft sowie Finanzen und Steuern. Die Einnahmen übertrafen den Voranschlag um gut CHF 7 Mrd. oder 17,8%. Bei den Fiskaleinnahmen wurde das Budgetziel um 10,5% übertroffen. Die höchsten Zusatzeinnahmen gegenüber dem Voranschlag brachten die Verrechnungssteuer (CHF 1.8 Mrd.), die Stempelabgaben (CHF 0.9 Mrd.) sowie die direkte Bundessteuer (CHF 0.8 Mrd.) ein. Im Vergleich zum letzten Jahr stiegen die Gesamteinnahmen um CHF 8.2 auf 47.07 Mrd., was einer Zunahme von 21,2% entspricht. Zu den Mehreinnahmen trugen auf seiten der Fiskaleinnahmen insbesondere die Verrechnungssteuer bei, welche um fast CHF 3.1 Mrd. (+132,2%) mehr einbrachte als vor einem Jahr. Grund dafür war die unerwartet grosse Zunahme bei den ausgeschütteten Dividenden der Unternehmungen. Auch die Stempelabgaben (+743 Mio.) übertrafen das Rekordergebnis des Vorjahres trotz dem Kurseinbruch auf den Aktienmärkten im zweiten Halbjahr 1998 noch einmal klar. Ferner brachte die Mehrwertsteuer dank der erholten Konjunkturlage CHF 780 Mio. mehr ein als im Jahr zuvor.

Staatsrechnung 1998 (BRG 99.012)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Der Nationalrat überwies eine Motion der FDP-Fraktion zur Förderung von Unternehmensgründungen im KMU-Bereich durch eine steuerliche Begünstigung von Risikokapital als Postulat. Im Zentrum stand dabei die Befreiung von Venture-capital-Beteiligungsgesellschaften vom Emissionsstempel sowie von jeglicher Ertrags- und Kapitalsteuer sowie eine steuerliche Begünstigung von Privaten, die sich an Risikokapitalgesellschaften direkt beteiligen.

Motion FDP-Fraktion zur Förderung von Unternehmensgründungen

Die WAK des Ständerates hörte sich nochmals mehrere Experten an. Schliesslich übernahm sie das Holding-Besteuerungskonzept des Nationalrats, fügte aber einen Missbrauchsartikel an, mit dem sichergestellt werden soll, dass nicht mit Wertberichtigungen und Abschreibungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften Steuern vermieden werden können. Wertberichtigungen und Abschreibungen sollen vom steuerbaren Gewinn nur soweit in Abzug gebracht werden können, als sie betriebsnotwendig und entsprechend begründet sind. Zudem sollen nur definitive Verluste steuerlich berücksichtigt werden können. Der Ständerat folgte seiner WAK in der Herbstsession und hiess die Steuerreform mit 30 zu 1 Stimme gut. Den vom Nationalrat abgekoppelten Versicherungsstempel auf Einmalprämien baute er wieder ins Paket ein. In der Differenzbereinigung hielten beide Räte an ihrer Position - Entkoppelung bzw. Paketlösung - fest, bis schlussendlich der Nationalrat nachgab. Der Einnahmenausfall des Steuerpakets wurde vom EFD auf CHF 320 Mio. geschätzt, wobei CHF 90 Mio. die Kantone betreffen. Gemäss EFD-Vorsteher Kaspar Villiger bringt die Vorlage den Schweizer Holdings neben Deutschland dafür die «weltbeste» Besteuerung, was neues Steuersubstrat anziehen sollte. Nachdem das Referendum nicht ergriffen wurde, wird die Unternehmenssteuerreform auf Anfang 1998 in Kraft treten. Die Stempelabgabe auf Einmalprämien wird vom 1. April 98 an wieder erhoben werden.

Reform der Unternehmensbesteuerung

Die Bankervereinigung und die Schweizer Börse forderten im Sommer lautstark die Abschaffung der Umsatzabgabe auf Wertschriftentransaktionen (Börsenstempel) und warnten, dass durch die Öffnung des Börsengeschäfts für ausländische Händler, die Elektronisierung des Handels und die kommende Einführung des Euro sonst bis zu 10'000 Arbeitsplätze ins Ausland verlegt würden. Das EFD signalisierte, dass es das Problem erkannt habe, verlangte aber, dass die jährlich rund CHF 1 Mrd. (1996: 1.01 Mrd.) an Steuereinnahmen, die verloren gehen, zumindest teilweise kompensiert werden müssten. Diese Forderung stiess auch im bürgerlichen Lager auf Verständnis. Die Zürcher FDP-Ständerätin Vreni Spoerry stellte eine nationale Erbschaftssteuer zur Diskussion. Eine solche könnte gemäss Spoerry auch das sich verschärfende Konkurrenzproblem unter den Kantonen lösen, das entstanden ist, weil verschiedene Kantone die Erbschaftssteuer in den letzten Jahren senkten oder abschafften. Nationalrat Georg Stucky (fdp, ZG) schlug als Kompensation für die Stempelabgabe eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,2 bis 0,3% vor.

Forderungen zur Abschaffung der Börsenstempel

Der Ständerat zog in der Sommersession die Notbremse. Oppositionslos trat er zwar auf die Vorlage ein, in der Detailberatung kritisierte aber insbesondere Plattner (sp, BS) die vom Nationalrat eingeführte Asymmetrie bei der Holdingbesteuerung und bezeichnete die Reformwirkungen als «Selbstbedienungsladen ohne Kasse». Die vom Nationalrat beschlossenen neuen Steuerfreiheiten würden nicht dazu führen, dass neue Holding-Gesellschaften in die Schweiz kämen, sondern, dass heute in der Schweiz domizilierte Holding-Gesellschaften ihre Gewinne steuerfrei realisierten und ins noch steuergünstigere Ausland transferierten. Die Beratungen im Nationalrat hätten gezeigt, dass kaum jemand verstanden habe, um was es überhaupt geht. Gemperli (cvp, SG) vertrat zusätzlich die Ansicht, dass die Auswirkungen der Reform auf KMU nicht genügend abgeklärt worden seien. Der verunsicherte Rat stimmte schliesslich einem Antrag Danioth (cvp, UR) auf Rückweisung an die Kommission zu.

Reform der Unternehmensbesteuerung

In den letzten Jahren hat die Schweiz für Holdinggesellschaften an Attraktivität eingebüsst, und es kam zu diversen Auslagerungen von Holdings in EU-Staaten (Die EU führte 1992 Regelungen ein, die im EU-Raum ungehinderte Kapitalflüsse zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften erlauben. Ausserdem verbesserten verschiedene EU-Staaten ihre Unternehmensbesteuerung). Aber auch für KMU verlor die Schweiz an Attraktivität. Im Vorjahr hatte der Bundesrat deshalb zwei Varianten einer Reform der Unternehmensbesteuerung vorgelegt, die Steuerausfälle von CHF 90 Mio. bzw. 210 Mio. zur Folge gehabt hätten; diese stiessen aber im Vernehmlassungsverfahren insbesondere auf linken Widerstand. Die Linke willigte schliesslich aber doch in eine Reform der Unternehmensbesteuerung ein, um im Gegenzug die Unterstützung der Bürgerlichen für ein Investitionsprogramm zu erhalten. Als Teil des Investitionsprogrammes legte der Bundesrat im März ein neu geschnürtes Reformpaket vor, das einen Einnahmenausfall von geschätzten CHF 170 Mio. (davon CHF 90 Mio. für die Kantone) und verschiedene Änderungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG), des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG), des Gesetzes über die Stempelabgaben (StG) sowie des Gesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG) vorsah. Schwerpunkte waren folgende:

1.) Direkte Freistellung der Beteiligungsgewinne und Beteiligungserträge. Die bisherige steuerliche Freistellung der Erträge (Dividenden usw.) wird auf die Gewinne (Kapital- und Aufwertungsgewinne zuzüglich Erlöse aus zugehörigen Bezugsrechten) ausgedehnt (-100 Mio.) (Unterschieden wird zwischen Neu- und Alt-Beteiligungen. Um Abwanderungen zu verhindern, müssen bestehende Holdinggesellschaften die auf Alt-Beteiligungen realisierten Gewinne für eine lange Frist weiterhin versteuern, dafür können sie die Verluste auf Altbeteiligungen auch künftig steuerlich zum Abzug bringen).

2.) Einführung einer proportionalen Gewinnbesteuerung von 8,5% anstelle der renditeabhängigen, progressiven Steuer auf den Reinertrag (+120 Mio.) und Abschaffung der Kapitalsteuer (-320 Mio.).

3.) Senkung der Emissionsabgabe auf Beteiligungen von 2% auf 1%. Zudem gilt ein Freibetrag von CHF 250'000 für Neugründungen wie auch für Kapitalerhöhungen (-120 Mio.).

4.) Differenzierte Neuregelung der Steuerfolgen beim Erwerb eigener Aktien. Die Massnahmen 2 und 3 sollen insbesondere die KMU begünstigen. Die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Verlustverrechnung im Konzern nahm der Bundesrat nicht ins Reformpaket auf, da sich die Kantone geschlossen dagegen gewehrt hatten. Als neues Element schlug er dafür die Wiedereinführung einer Stempelabgabe auf Lebensversicherungsprämien von 2,5% vor, womit der notleidenden Bundeskasse Kompensationseinnahmen von rund CHF 250 Mio. zufliessen sollten (Der Stempel auf Lebensversicherungen war 1973 abgeschafft worden).

Reform der Unternehmensbesteuerung

Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates begrüsste das vom Bundesrat vorgelegte Steuerpaket, kritisierte aber mehrere Punkte in der Holdingbesteuerung, so etwa jenen, dass generell Kapitalverluste aus Beteiligungen nicht berücksichtigt werden sollen. Ausserdem beschränkte sie den Stempel auf die vorab der Kapitalanlage dienenden Versicherungen mit Einmalprämie und beschloss, den Stempelbeschluss von der Unternehmenssteuerreform abzukoppeln. In der April-Sondersession folgte der Nationalrat seiner Kommission und hiess die vom Bundesrat vorgeschlagenen Steuererleichterungen für Unternehmen von insgesamt CHF 420 Mio. gut. Ein Antrag Blocher (svp, ZH), der einen proportionalen Gewinnsteuersatz von lediglich 8% verlangte, wurde ebenso deutlich abgelehnt wie ein Antrag der Ratslinken, den Satz auf 9,8% anzuheben. Bei der Holdingbesteuerung schuf eine bürgerliche Mehrheit aber eine Asymmetrie, indem die Kapital- und Aufwertungsgewinne auf Beteiligungen steuerfrei erklärt werden, entsprechende Verluste indes steuerlich abzugsfähig sein sollen. Mit 94 zu 81 Stimmen stimmte eine bürgerliche Mehrheit zudem der Entkoppelung des Stempels vom übrigen Steuerpaket zu, um bei einem Referendum der Versicherungsbranche, die eine Neubesteuerung heftig bekämpfte, wenigstens die dringliche Reform der Unternehmensbesteuerung zu retten. Die SP kritisierte dieses Vorgehen als Versuch, die Besteuerung der Lebensversicherungen zum Abschuss freizugeben. Mit 99 zu 64 Stimmen folgte eine bürgerliche Mehrheit zudem der WAK und stimmte einer Stempelabgabe von 2,5% nur für Lebensversicherungen mit Einmalprämien zu. Damit reduzierten sich die Kompensationseinnahmen auf rund CHF 100 Mio. Ein Antrag Blocher, auf eine Stempelabgabe für Lebensversicherungen ganz zu verzichten, wurde mit 99 zu 64 Stimmen verworfen. Die SP drohte mit dem Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform, während die Versicherungsgesellschaften ihrerseits ein Referendum gegen den Stempel nicht ausschliessen wollten.

Reform der Unternehmensbesteuerung

Bei den eidgenössischen Abstimmungen verwarf der Zentralvorstand den Beitritt zum IWF und die Revision des Stempelsteuergesetzes, empfahl hingegen beide Vorlagen zum Gewässerschutz, den Zivildienst- und den Gentechnologieartikel sowie die Sexualstrafrechtsreform zur Annahme. Ebenso unterstützte die PdA die Krankenkassen- und die Tierversuchsinitiative, die NEAT sowie den EWR-Beitritt. Stimmfreigabe wurde zur Vorlage über das bäuerliche Bodenrecht beschlossen. Die abgespaltene Basler «PdA (-gegründet) 1944» stellte sich gegen den EWR-Beitritt

Parolen der PdA 1992
Dossier: Parolen der PdA, 1990-1995

Nachdem die SP und die Gewerkschaften gegen den 1991 vom Parlament beschlossenen Abbau der Stempelsteuer auf Finanzmarktgeschäften ein Referendum eingereicht hatten, kam die Vorlage am 27. September zur Abstimmung.

Die Argumente für und gegen die Änderung des Stempelsteuergesetzes unterschieden sich kaum von jenen, welche schon 1991 im Rahmen der Revision der Bundesfinanzordnung, in welche die Änderung des Stempelsteuergesetzes integriert war, vorgebracht worden waren. Mit einem klaren Mehr von 61,5% wurde die Vorlage vom Volk angenommen; die höchsten Ja-Anteile mit 68 bis 71% verzeichneten die Finanzzentren Genf, Zürich und Zug, den geringsten Anteil mit 50,8% erzielte der Kanton Uri. Gemäss der Vox-Analyse waren parteipolitische Merkmale und die Links-Rechts-Orientierung besonders relevant für das Stimmverhalten. Unter den bürgerlichen Parteien konnte die FDP ihre Anhängerschaft am besten hinter ihre Parole scharen. Im rot-grünen Lager, welches die eigentliche Gegnerschaft der Vorlage ausmachte, konnte die SP ihre Anhängerschaft nicht von einem Nein überzeugen: fast die Hälfte ihrer Sympathisanten stimmte für die Abschaffung der Stempelabgaben; unter der grünen Wählerschaft waren es mit 42% etwas weniger. Die soziodemographischen Merkmale wie Alter, Geschlecht, Bildung und Sprachregion waren kaum relevant für das Stimmverhalten. Bei den Beweggründen wurden von den Befürwortern die Erhaltung des Finanzplatzes Schweiz, die Verhinderung von Kapitalabwanderung sowie die Konkurrenzfähigkeit des Bankenwesens genannt. Unter den Nein-Stirnmenden gaben 42% die prekäre Situation der Bundesfinanzen und die fehlende Kompensation der Einnahmenausfälle als Hauptgrund für ihre ablehnende Haltung an. Eine zweite wichtige Gruppe von Gegnern liess vor allem eine grundsätzlich kritische Haltung gegenüber dem profitorientierten Denken der Banken erkennen.


Abstimmung vom 27. September 1992

Beteiligung: 45,7%
Ja: 1 230 579 (61,5%)
Nein: 771'351 (38,5%)

Parolen:
– Ja: FDP, CVR, SVP, LP, LdU, EVP (1*), AP; SHIV, SGV.
– Nein: SP, GP, PdA, EDU; SGB, CNG.
– Stimmfreigabe: SD
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Pa.Iv. zur Revision des Stempelsteuergesetzes

Die Christlichsoziale Partei der Schweiz (CSP) fasste im Berichtsjahr die Ja-Parolen zur Krankenkassen- und Tierversuchsinitiative, lehnte die Revision des Stempelsteuergesetzes jedoch ab. Im Berichtsjahr existierten in den Kantonen Freiburg, Graubünden und Luzern von der CVP unabhängige, zur CSP Schweiz zusammengeschlossene Kantonalparteien; die CSP Jura (PCSI) blieb weiterhin autonom.

CSP-Gruppen, welche von der CVP unabhängig sind und ihre Parolen

Zu sämtlichen eidgenössischen Abstimmungsvorlagen ausser jener über die Revision des Stempelsteuergesetzes empfahl die AP die Nein-Parole. Diejenige zum EWR-Beitritt wurde einstimmig gefasst.

Parolen der AP 1992
Dossier: Parolen der AP/FPS, 1990-1994

Bei den übrigen eidgenössischen Volksabstimmungen sprach sich der SGB für die Krankenkasseninitiative aus und gab zur Tierschutzinitiative die Stimme ebenso frei wie zur Gewässerschutzinitiative und zum IWF-Beitritt. Der SGB bekämpfte hingegen die Stempelsteuergesetzrevision, gegen die er zusammen mit der SP das Referendum ergriffen hatte.

Parolen des SGB 1992

Die Ablehnung der Neuordnung der Bundesfinanzen in der Volksabstimmung vom 2. Juni hatte demnach zur Folge, dass auch die Revision des Stempelsteuergesetzes nicht in Kraft treten konnte. In der Kampagne zu dieser Abstimmung war die teilweise Aufhebung der Stempelsteuer auf Finanzgeschäften an sich nicht bekämpft worden. Dies hatte seinen Grund sicher auch darin, dass die SP als wichtigster potentieller Gegner der Stempelsteuerrevision das Finanzpaket als akzeptablen Kompromiss unterstützte. Eine Befragung nach dem Urnengang ergab, dass die Stempelsteuerreform für die Ablehnung keine Rolle gespielt hatte. Umstritten gewesen war hingegen, zumindest in der Kampagne, die zur Kompensation der erwarteten Einnahmenausfälle vorgesehene Besteuerung der Prämien von Lebensversicherungen.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Nachdem die Revision des Bundesgesetzes über Stempelabgaben wegen der Ablehnung des Finanzpakets nicht in Kraft treten konnte, wurde ohne Zögern eine Neuauflage — diesmal aber ohne Verknüpfung mit anderen finanzpolitischen Fragen — an die Hand genommen. Nur eine Woche nach dieser Abstimmung reichte Nationalrat Feigenwinter (cvp, BL), der dieses Anliegen bereits früher mit Nachdruck vertreten hatte, eine neue parlamentarische Initiative für eine Reform des Stempelsteuergesetzes ein. Die zuständige nationalrätliche Kommission war mit ihm einig, dass der Abbau gewisser Stempelsteuersätze dringlich sei, um ein weiteres Abwandern der davon betroffenen Geschäfte ins Ausland zu stoppen.

Pa.Iv. Feigenwinter zur Revision des Stempelsteuergesetzes

Nur eine Woche nach dieser Abstimmung reichte Nationalrat Feigenwinter (cvp, BL), der dieses Anliegen bereits früher mit Nachdruck vertreten hatte, eine neue parlamentarische Initiative für eine Reform des Stempelsteuergesetzes ein. Die zuständige nationalrätliche Kommission war mit ihm einig, dass der Abbau gewisser Stempelsteuersätze dringlich sei, um ein weiteres Abwandern der davon betroffenen Geschäfte ins Ausland zu stoppen. Da es der Kommission überflüssig erschien, nach den jahrelangen Vorarbeiten noch zusätzliche Abklärungen vorzunehmen, kürzte sie das Verfahren ab und beschloss mit 13 zu 5 Stimmen, dem Parlament ohne Verzug und noch vor der Herbstsession mit einer eigenen parlamentarischen Initiative eine neue Vorlage zu unterbreiten. Diese entsprach — sowohl in bezug auf die Entlastungen als auch in bezug auf die teilweise Kompensation durch neue Abgaben auf inländischen Obligationen und Geldmarktpapieren — weitgehend den Parlamentsbeschlüssen von Ende 1990, enthielt aber noch drei weitere Änderungen. Die Kommission beantragte, der EG-Rechtsentwicklung Rechnung zu tragen und die Stempelabgaben auf Umstrukturierungen und Sitzverlegungen ebenfalls aufzuheben. Im weiteren soll durch die Abschaffung der Emissionssteuer bei der Ausgabe von Anteilen an Anlagefonds ein weiteres Abwandern von Anlagefonds ins Ausland (v.a. nach Luxemburg) verhindert werden. Die Einnahmen aus dieser Abgabe hatten sich, zu einem guten Teil wegen der Konkurrenz durch das steuerfreie Ausland, von 1987 bis 1990 halbiert. Schliesslich forderte die Kommission den Verzicht auf die von den Versicherungsgesellschaften bekämpfte Einführung der Stempelabgabe auf Prämien von Lebensversicherungen.

Pa.Iv. zur Revision des Stempelsteuergesetzes

Der Bundesrat anerkannte in seiner Stellungnahme im Prinzip die Notwendigkeit eines Abbaus der Stempelabgaben. Von den über den Parlamentsbeschluss von 1990 hinausgehenden Anträgen akzeptierte er die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fondsanteilen. Die angespannte Lage der Bundesfinanzen bewog ihn aber, den Verzicht auf die Stempelsteuer bei Umstrukturierungen und Sitzverlegungen abzulehnen. Ebenfalls aus Sorge um den Bundeshaushalt beantragte er, zu erwartende Einnahmenausfälle nicht allein durch neue Finanzmarktsteuern für Inländer teilweise auszugleichen, sondern zur Kompensation auch das Versicherungsgeschäft beizuziehen.

Pa.Iv. zur Revision des Stempelsteuergesetzes

Da es der Kommission überflüssig erschien, nach den jahrelangen Vorarbeiten noch zusätzliche Abklärungen vorzunehmen, kürzte sie das Verfahren ab und beschloss mit 13 zu 5 Stimmen, dem Parlament ohne Verzug und noch vor der Herbstsession mit einer eigenen parlamentarischen Initiative eine neue Vorlage vorzulegen. Diese entsprach — sowohl in bezug auf die Entlastungen als auch in bezug auf die teilweise Kompensation durch neue Abgaben auf inländischen Obligationen und Geldmarktpapieren — weitgehend den Parlamentsbeschlüssen von Ende 1990, enthielt aber noch drei weitere Änderungen. Die Kommission beantragte, der EG-Rechtsentwicklung Rechnung zu tragen und die Stempelabgaben auf Umstrukturierungen und Sitzverlegungen ebenfalls aufzuheben. Im weiteren soll durch die Abschaffung der Emissionssteuer bei der Ausgabe von Anteilen an Anlagefonds ein weiteres Abwandern von Anlagefonds ins Ausland verhindert werden. Die Einnahmen aus dieser Abgabe hatten sich, zu einem guten Teil wegen der Konkurrenz durch das steuerfreie Ausland, von 1987 bis 1990 halbiert. Schliesslich forderte die Kommission den Verzicht auf die von den Versicherungsgesellschaften bekämpfte Einführung der Stempelabgabe auf Prämien von Lebensversicherungen.

Pa.Iv. zur Revision des Stempelsteuergesetzes

Der Bundesrat anerkannte in seiner Stellungnahme im Prinzip die Notwendigkeit eines Abbaus der Stempelabgaben. Von den über den Parlamentsbeschluss von 1990 hinausgehenden Anträgen akzeptierte er die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fondsanteilen. Die angespannte Lage der Bundesfinanzen bewog ihn aber, den Verzicht auf die Stempelsteuer bei Umstrukturierungen und Sitzverlegungen abzulehnen. Ebenfalls aus Sorge um den Bundeshaushalt beantragte er, zur Kompensation der zu erwartende Einnahmenausfälle auch das Versicherungsgeschäft beizuziehen.

Pa.Iv. zur Revision des Stempelsteuergesetzes

Bereits in der Herbstsession stimmte der Nationalrat der Vorlage zu. Dabei setzte sich die bürgerliche Mehrheit gegen die SP und die GP durch, welche angesichts der drohenden Löcher in der Bundeskasse grundsätzlich nicht bereit waren, einem Abbau der Finanzmarktsteuern ohne vollständige Kompensationen durch neue Einnahmen zuzustimmen. Kurz darauf verabschiedete auch der Ständerat die Revision mit 24 zu 4 Stimmen, ohne eine Kompensation der Ausfälle zuzulassen. Ein von der SP, der GP und einem Teil des LdU unterstützter Antrag Salvioni (fdp, TI), das Inkrafttreten aufzuschieben, bis neue Einnahmen gefunden seien, hatte keine Chance. Daraufhin beschloss der Parteivorstand der SP, gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund das Referendum gegen diesen Abbau der Stempelsteuern zu ergreifen.

Pa.Iv. zur Revision des Stempelsteuergesetzes

Die vorberatende Kommission des Nationalrats entschied, im Gegensatz zum Ständerat die Stempelsteuervorlage nicht vorzuziehen, sondern im Rahmen des Gesamtpaketes für eine neue Finanzordnung zu behandeln. Dabei schloss sich der Rat den Entscheidungen der kleinen Kammer aus dem Vorjahr weitgehend an. Um nicht das ganze Finanzpaket zu gefährden, hatten sich die vier Regierungsparteien auf einen mehrere Punkte umfassenden Kompromiss geeinigt. Im Bereich der Stempelsteuern sah er vor, die erwarteten Steuerausfälle nur zum Teil zu kompensieren. Dies sollte über die ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagene, aber vom Ständerat abgelehnte Besteuerung der Prämien für Lebensversicherungen geschehen. Auf die Umsatzsteuer auf Treuhandanlagen sollte jedoch verzichtet werden. Dieser Kompromiss fand im Nationalrat Zustimmung und wurde im Differenzbereinigungsverfahren auch von der kleinen Kammer akzeptiert. Definitiv über diese Revision des Stempelsteuergesetzes wird allerdings das Volk entscheiden. Zum Kompromiss der Bundesratsparteien gehörte nämlich auch die Bestimmung, dass sie nur gemeinsam mit der dem obligatorischen Referendum unterstehenden Neuen Finanzordnung in Kraft treten kann.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Zu dem von den Bundesratsparteien im Herbst vereinbarten Kompromiss über die neue Bundesfinanzordnung gehörten auch Abmachungen über die Ausgestaltung der Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Die SP musste dabei auf ihre Forderung nach einer Besteuerung der Treuhandanlagen verzichten, die bürgerlichen Parteien mussten ihre Opposition gegen die Besteuerung der Prämien für Lebensversicherungen aufgeben. Diese beiden vom Bundesrat vorgeschlagenen kompensatorischen Abgaben hatte der erstberatende Ständerat Ende 1989 abgelehnt. Die Vermittlungslösung fand im Nationalrat breite Zustimmung. Nachdem auch der Ständerat diesen Kompromiss akzeptiert hatte, nahmen beide Kammern die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 127:18 (bei 21 Enthaltungen) resp. 33:2 Stimmen an. Damit konnte der Nationalrat auch die Arbeit an der im Vorjahr überwiesenen parlamentarischen Initiative Feigenwinter (cvp, BL) einstellen. Definitiv über diese Revision des Stempelsteuergesetzes wird allerdings – indirekt – das Volk entscheiden. Zum Kompromiss der Bundesratsparteien gehörte nämlich auch die Bestimmung, dass die Stempelsteuerreform nur gemeinsam mit der dem obligatorischen Referendum unterstehenden Einführung der Mehrwertssteuer in Kraft treten kann.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Da der Ständerat – und nach ihm als Zweitrat auch die Volkskammer – die Forderungen der im Vorjahr überwiesenen parlamentarischen Initiative Feigenwinter (cvp, BL) im Rahmen der Revision des Stempelsteuergesetzes weitgehend verwirklicht hatte, beschloss der Nationalrat, die weitere Arbeit an dieser Initiative einzustellen.

Parlamentarische Initiative Feigenwinter

Die vorberatende Kommission des Ständerates beschloss, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten, aber dabei die Revision der Stempelsteuern vorzuziehen. In der Sache war sie mit dem Nationalrat einig: die Erleichterungen für den Finanzplatz sollten nur zu einem Teil durch neue Finanzmarktsteuern kompensiert werden. Auf eine Besteuerung der Prämien der Lebensversicherungen sollte demnach ebenso verzichtet werden wie auf die Umsatzsteuer auf Treuhandanlagen. Zudem beantragte sie dem Plenum, die Emission von ausländischen Obligationen und den Handel mit ausländischen Geldmarktpapieren von maximal einem Jahr Laufzeit von der Umsatzabgabe zu befreien. Trotz heftiger Opposition von seiten der sozialdemokratischen Abgeordneten und von Bundesrat Stich folgte der Ständerat in der Dezembersession den Anträgen seiner Kommissionsmehrheit vollumfänglich und stimmte in der Gesamtabstimmung der Revision des Stempelsteuergesetzes mit 33:5 Stimmen zu.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991