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Les écarts de langage que s’était autorisé un commandant de compagnie en 1998 ne sont pas punissables selon le droit pénal a décidé la justice militaire. Lors d’un exercice, celui-ci s’était fait appeler Milosevic et la mission fictive de la troupe consistait à empêcher des Albanais du Kosovo d’entrer sur territoire suisse. Par ailleurs, la presse a en général salué la publication du rapport sur l’extrémisme dans l’armée, mettant toutefois en garde contre une certaine xénophobie latente.

Rapport «L’extrémisme politique dans l’armée»

La Commission de gestion du Conseil national a demandé au chef du DDPS Adolf Ogi de l’informer au sujet de la présence d’extrémistes de droite au sein de l’armée. Le point de départ de cette interrogation a été la publication dans la presse de l’affaire d’un premier lieutenant qui entretenait par Internet des contacts avec des groupes néonazis. Pour ce faire, une enquête a notamment été menée auprès de 58 écoles militaires (école de recrues, de sous-officiers et d’officiers) en 1998 et il a été procédé à une analyse de l’examen pédagogique des recrues de 1997. Il apparaît que l’extrémisme de droite comme de gauche n’a pas de réelle importance quantitative dans les écoles militaires, si ce n’est dans des proportions similaires à ce que l’on trouve dans la population. Environ 3% des recrues de 1997 peuvent être considérés comme extrémistes. Dans les écoles, les cas de manifestations extrémistes survenant sporadiquement sont pour l’essentiel de droite, marquées par une xénophobie latente. Le rapport remis au chef du DDPS considère que le risque de voir accéder des extrémistes de droite à des positions de cadres dans l’armée est faible et qu’il n’y a pas d’augmentation de ce phénomène parmi les jeunes militaires. Par ailleurs, le système de milice et les brèves périodes de service n’offriraient pas des conditions idéales à l’éclosion de telles idées. Un autre incident de type raciste a encore défrayé la chronique à la fin de l’année. Un commandant de compagnie par intérim a dirigé un exercice où il s’agissait d’empêcher des Albanais du Kosovo d’entrer sur territoire suisse, lui même se faisant appeler Milosevic.

Rapport «L’extrémisme politique dans l’armée»

Die vom Zürcher Nationalrat Blocher (svp) präsidierte Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) versuchte, sich vom Beigeschmack eines Sammelbeckens für Rechtsextreme zu befreien. Noch vor Jahresbeginn hatte sie einige notorische Antisemiten ausgeschlossen resp. zum Austritt aufgefordert.

An ihrer Jahresversammlung gab die rund 16'000 Mitglieder und weitere 6'500 Gönner und Sympathisanten zählende AUNS bekannt, dass sie zur Bestreitung von Abstimmungskämpfen mehr als 2 Mio CHF angehäuft habe. Der Bestand dieser Kriegskasse dürfte auch nach der erfolgreichen Kampagne der AUNS gegen die zusätzlichen Staatssekretärposten im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform noch weitgehend intakt sein. Da sich die Befürworter dieser Vorlage nur zaghaft engagierten, war auch von seiten der AUNS keine aufwendige Kampagne erforderlich.

Im Vorstand der AUNS sitzen neben Blocher als Vizepräsidenten die beiden ehemaligen NR Eisenring (cvp, ZH) und Miesch (ex-fdp, BL) sowie u.a. die amtierenden NR Fehr (svp, ZH), Moser (fp, AG) und Steffen (sd, ZH) und die ehemaligen NR Graf (ex-svp, ZH) und Schalcher (evp, ZH).

AUNS im Jahr 1996

Der Nationalrat stimmte einem Postulat Grendelmeier (ldu, ZH) zu, welches den Bundesrat auffordert, periodisch einen Bericht über die Entwicklung auf dem Gebiet des gewalttätigen politischen Extremismus vorzulegen.
(Vgl. letzter Extremismusbericht 1992.)

Postulat Grendelmeier (Po. 92.3593)

Im März 1994 legte der Bundesrat die Botschaft für ein neues Gesetz über «Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit» vor; auf den noch in der Vernehmlassung verwendeten Titel «Staatsschutzgesetz» verzichtete er, da dieser «vorbelastet» sei. Dieses Gesetz regelt primär die vorbereitende, d.h. vor der Aufnahme einer Strafverfolgung einsetzende Informationsbeschaffung der Polizeibehörden. Diese soll nur in Bereichen möglich sein, wo Ereignisse unvermittelt auftreten können, die eine ernsthafte Gefährdung der inneren Sicherheit darstellen. Grundsätzlich verboten ist dabei die Bearbeitung von Daten über legale politische Aktivitäten von Bürgern und Bürgerinnen. Nach der Kritik im Vernehmlassungsverfahren wurde auf die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit der geheimen Informationsbeschaffung (z.B. Telefonabhörung oder verdeckte Fahndung) verzichtet. Welche Aktivitäten die innere Sicherheit ernsthaft gefährden können, wird in der Botschaft nicht genau definiert; erwähnt werden Terrorismus, Spionage, gewalttätiger Extremismus und organisiertes Verbrechen. Wegen dem Fehlen von präzisen Kriterien ist es nach Ansicht des Bundesrats wichtig, die Informationsbeschaffung politisch zu führen. Diese Kontrolle will er mittels regelmässig an neue Gegebenheiten anzupassende Lagebeurteilungen und der Genehmigung der Liste der zu observierenden Ereignisse, Personen und Organisationen sicherstellen. Ein Einsichtsrecht in die Datensammlungen soll gemäss dem Entwurf nur erhalten, wer ein begründetes Interesse nachweisen kann.
Das Gesetz enthält im weiteren Bestimmungen über die Sicherheitsüberprüfung von Personen, welche für bestimmte Funktionen in der Bundesverwaltung oder in der Armee vorgeschlagen sind, sowie über den Schutz von Personen und Gebäuden des Bundes, ausländischer Staaten und internationaler Organisationen.
All diese Aufgaben möchte der Bundesrat einem neuen Bundesamt für Innere Sicherheit übertragen. Dieses Amt soll aus der heutigen Bundesanwaltschaft hervorgehen, sobald die Trennung dieser Stelle in eine Anklagebehörde des Bundes und eine Polizeibehörde, wie sie die 1993 dem Parlament unterbreitete Teilrevision des Gesetzes über die Bundesstrafrechtspflege vorsieht, in Kraft tritt.

Neues Staatsschutzgesetz und Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei» (BRG 94.028)
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam es auch im Rahmen von europaweit ausgeführten Aktionen von Kurden gegen türkische Einrichtungen. In Bern, wo kurdische Demonstranten auf das türkische Botschaftsgelände einzudringen versuchten, schossen Botschaftsangestellte in die Menge und verletzten dabei mehrere Demonstranten und einen Polizisten, wobei ein Kurde seinen Schussverletzungen erlag. Da die Türkei auf der diplomatischen Immunität ihrer Botschaftsangestellten beharrte, konnten die Schützen strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Im Herbst kam es an verschiedenen Orten in der Schweiz wie auch in Deutschland, Österreich, Grossbritannien und Dänemark zu weiteren Brandanschlägen gegen türkische Büros, Geschäfte und Vereinslokale. Die Ermittlungsbehörden nahmen an, dass auch hinter diesen Anschlägen die Kommunistische Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) stand. Der Bundesrat beschloss, im Gegensatz zu den Regierungen Deutschlands und Frankreichs, auf ein Verbot der PKK einstweilen zu verzichten, diese aber intensiver zu überwachen als bisher, und die diesbezügliche Koordination mit den Polizeibehörden anderer europäischer Staaten zu verstärken.

Les manifestations contre la répression des Kurdes en Turquie
Dossier: Gesellschaftliche Reaktionen zur PKK/ Verhaftung Öcalan

Im März konnte der Bundesrat den 1989 vom Parlament in Auftrag gegebenen Extremismusbericht veröffentlichen. In einem ersten Teil gibt der Bericht einen Überblick über extremistische Bestrebungen. In seiner Gesamtbeurteilung hält der Bundesrat fest, dass es in der Schweiz zur Zeit keinen gravierenden politischen Extremismus gibt, der die innere Sicherheit gefährden würde. Hingegen haben im untersuchten Zeitraum die kriminellen Aktionen mit rechtsradikalem und rassistischem Hintergrund eindeutig zugenommen. Ebenfalls häufiger als früher kam es gemäss diesem Bericht zu politisch motivierten gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Ausländergruppen, namentlich aus dem Iran, der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien. Der zweite Teil listet die Manifestationen extremistischer Gewalttätigkeit auf, wie sie die Polizei im Zeitraum 1989-91 registriert hat. Dabei werden nicht nur die Gewalttaten mit erwiesener oder vermuteter rechtsradikaler Täterschaft aufgelistet, sondern auch die bestehenden extremistischen Organisationen übersichtsmässig dargestellt. Der Nationalrat nahm den Bericht als Erstrat zur Kenntnis; ein auch von Abgeordneten der Liberalen getragener Rückweisungsantrag Scherrer (ap, BE), der dem Bericht Einseitigkeit vorwarf und bemängelte, dass er extremistische Aktionen von Umweltschützern (z.B. Strassensperren) nicht erwähne, fand keine Zustimmung.

Extremismusbericht des Bundesrates von 1992 (BRG 92.033)

Die Welle der fremdenfeindlichen Aktionen ist im Berichtsjahr deutlich abgeflaut. Nach Angaben des EJPD wurden 42 Ereignisse mit tatsächlichem oder vermutetem fremdenfeindlichem Hintergrund registriert. Bei rund der Hälfte davon handelte es sich um Sachbeschädigungen oder Schmierereien an Flüchtlingsunterkünften, in 15 Fällen kam es zu Brandstiftungen resp. Brandstiftungsversuchen, je zwei Anschläge wurden mit Schusswaffen resp. mit Feuerwerkskörpern durchgeführt. Der ehemalige Anführer der rechtsextremen Patriotischen Front, Marcel Strebel, stand erneut vor Gericht. Das Bezirksgericht Schwyz verurteilte ihn wegen Landfriedensbruchs zu zwanzig Tagen Gefängnis, wobei er diese Strafe nicht absitzen muss, sondern sich einer ambulanten psychiatrischen Behandlung zu unterziehen hat. Nach Angaben von BR Koller waren aber bei weitem nicht alle Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte fremdenfeindlich motiviert; von den aufgeklärten Vorfällen des Vorjahres waren mehr als ein Drittel von Asylbewerbern selbst begangen worden.

Extremismusbericht des Bundesrates von 1992 (BRG 92.033)

In seinem Extremismusbericht vertrat der Bundesrat die Auffassung, die "Alltagstheorie", wonach eine Zunahme des Ausländerbestandes mehr Fremdenhass nach sich zieht, sei nicht stichhaltig. Vordergründig seien es der Arbeitsplatz, der Wohnraum oder überhaupt der Wohlstand, die bedroht erschienen. Im Kern aber würden die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und die damit verbundenen Umwälzungen der modernen Gesellschaft die Bürgerinnen und Bürger verunsichern. Der Fremde werde so zum "Sündenbock für eine schwelende soziale und geistige Krise“.
Auf der anderen Seite sah der Bundesrat aber auch einen direkten Zusammenhang zwischen der Fremdenfeindlichkeit und dem "unbewältigten Immigrationsproblem". Die Schnelligkeit, mit der sich die Bevölkerung durchmische und sich in Richtung einer multikulturellen Gesellschaft bewege, sei für viele Bürgerinnen und Bürger schwer zu verkraften. Die Regierung erklärte sich bereit, zur Verhinderung und Ahndung von fremdenfeindlich motivierten Übergriffen die Strafnormen weiter auszubauen. Als ebenso wichtig erachtete der Bundesrat jedoch die Erziehung zur Toleranz und die Fähigkeit zu einer geistig-politischen Auseinandersetzung. Er kündigte die Schaffung einer Eidgenössischen Kommission gegen den Rassismus an, die ein Massnahmenpaket gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erarbeiten soll.

Extremismusbericht

Unbefriedigt von der Zuammenarbeit mit den kantonalen Parteisekretariaten in der Romandie, welche nach Ansicht der nationalen Parteileitung «verbürgerlicht» sind, unternahm die Parteileitung erste Schritte, in der Westschweiz vermehrt auch mit der extremen Linken zusammenzuarbeiten.

Die SP arbeitet in der Romandie vermehrt mit der extremen Linken zusammen

Der 1989 vom Nationalrat geforderte Extremismusbericht konnte auch 1991 noch nicht vorgelegt werden. Nachdem Bundesrat Koller einen ersten Entwurf der Bundesanwaltschaft als ungenügend taxiert und an den Solothurner alt Regierungsrat Rötheli (cvp) zur Überarbeitung gegeben hatte, musste auch diese Anfang November abgelieferte Fassung weiter bearbeitet werden. Sie soll dabei analog zu den Berichten des deutschen Verfassungsschutzes in einen Fakten- und einen Analyseteil gegliedert werden.

Extremismusbericht auch 1991 nicht vorgelegt

Im Berichtsjahr nahm die Zahl der Brand- und Sprengstoffanschläge gegen Unterkünfte von Asylsuchenden nochmals zu. Der Wortführer der rechtsextremen «Patriotischen Front», Marcel Strebel, konnte bei den Nationalratswahlen im Kanton Schwyz einen überraschenden Erfolg verbuchen. Seine «Partei der Zukunft» erreichte einen Stimmenanteil von 6,4%. Weniger erfolgreich verlief Strebels Auseinandersetzung mit der Justiz. Das Zürcher Obergericht bestätigte das im Vorjahr gegen ihn ausgesprochene Urteil von einem Monat unbedingt wegen rassistischer Beschimpfung.

Brand- und Sprengstoffanschläge gegen Unterkünfte von Asylsuchenden

Ende September 1991 gab der Bundesrat den Vorentwurf für ein Staatsschutzgesetz in die Vernehmlassung. Das Projekt sieht vor, dass die Staatsschutzorgane das Sammeln und Auswerten von Informationen auf die Bekämpfung des Terrorismus, des verbotenen Nachrichtendienstes, des gewalttätigen Extremismus und des organisierten Verbrechens beschränken sollen. Mit einer besonderen Bestimmung soll garantiert werden, dass politische und gewerkschaftliche Tätigkeiten nicht mehr überwacht werden. Der Überwachungsauftrag soll vom Bundesrat durch eine regelmässig vorzunehmende Beurteilung der Bedrohungslage und durch eine sogenannte Positivliste, in welcher die zu observierenden Organisationen aufgeführt sind, präzisiert werden. Die Oberaufsicht über die Staatsschutztätigkeit wird von der vom Parlament in der Herbstsession beschlossenen Geschäftsprüfungsdelegation ausgeübt werden. Im organisatorischen Bereich sollen die staatsschützerischen Funktionen von der Bundesanwaltschaft getrennt und die damit beauftragte Bundespolizei ins Bundesamt für Polizeiwesen integriert werden.

Neues Staatsschutzgesetz und Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei» (BRG 94.028)
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Bei der Genfer Vigilance wurde ein Richtungsstreit zwischen Extremisten und Gemässigten ausgetragen. Nachdem im Frühjahr ein neuer Präsident gewählt worden war – der allerdings ein halbes Jahr später wieder demissionieren sollte –, wurde unter Führung der kantonalen Parlamentarier eine neue Partei unter dem Namen «Mouvement patriotique genevois (MPG)» ins Leben gerufen. Diese neue Bewegung lehnte Kontakte mit der NA/SD ebenso wie solche zu ausländischen rechtsextremen Parteien wie z.B. dem französischen «Front national» ab. Anfänglich suchte das MPG eine Allianz mit der Auto-Partei aufzubauen, musste jedoch die Verhandlungen wieder abbrechen. Einige Vertreter der Vigilance im Stadtparlament schlossen sich jedoch nicht dem MPG, sondern der Auto-Partei an.

Die Aufsplitterung der Vigilance und wie die AP davon profitieren konnte

Bei der Erstellung des im Vorjahr vom Nationalrat geforderten Berichts über politisch extreme und gewalttätige Gruppen kam es zu Verzögerungen. Als Grund dafür wurde angegeben, dass die Kantone als Konsequenz aus dem Fichenskandal bei der Lieferung von Informationen an die Bundesanwaltschaft sehr zurückhaltend geworden seien.

Bericht über politisch extreme und gewalttätige Gruppen

Eine Motion des Genfer Sozialdemokraten Ziegler, welche ein Verbot der Patriotischen Front verlangte, wurde im Nationalrat mit 70 zu 14 Stimmen abgelehnt. Sowohl Angehörige der Linken (Bodenmann sp, VS) und der Grünen (Meier gp, ZH) als auch der Rechten (Eggly lp, GE) hatten sich zwar für strenge strafrechtliche Sanktionen, aber gegen politische Verbote ausgesprochen. Die gewalttätigen Aktionen dieser «Patriotischen Front» aus den Vorjahren fanden 1990 ihre ersten gerichtlichen Nachspiele. Ein Hauptangeklagter wurde vom Zuger Strafgericht zu 15 Monaten unbedingter Gefängnisstrafe, fünf weitere zu bedingten Strafen zwischen 4 und 15 Monaten verurteilt. In einem anderen Verfahren wurde in Zürich der Wortführer dieser Gruppe, Marcel Strebel, wegen wiederholter rassistischer Beschimpfung einer farbigen Frau zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt.

Patriotische Front

Zu Ausschreitungen und Anschlägen von Rechtsextremen gegen Asylbewerber und deren Unterkünfte war es zwar bereits in früheren Jahren gekommen, im Berichtsjahr häuften sie sich aber derart, dass sich auch der Bundesrat und der Nationalrat besorgt zeigten. Im Nationalrat bot eine Dringliche Interpellation der SP Anlass zur Auseinandersetzung mit diesen Vorkommnissen. Mit Ausnahme von Dreher (ap, ZH), der die Debatte zu einer Attacke auf die seiner Meinung nach zu weiche Flüchtlingspolitik des Bundesrates benutzte, verurteilten sämtliche Votanten diese Anschläge. Der Rat überwies ein Postulat Grendelmeier (ldu, ZH), welches von der Regierung einen Bericht über die rechtsextremen Umtriebe fordert. Gegen den Widerstand der Linken überwies die Volkskammer allerdings auch ein Postulat Steffen (na, ZH), das verlangt, dass dieser Bericht ebenfalls Aufschluss über linksextreme und religiöse Aktivitäten und Gruppierungen geben soll. Im Sinne einer Präzisierung wurde schliesslich noch ein Postulat Reimann (svp, AG) gutgeheissen, das einen Bericht über alle gewalttätigen politischen Gruppen wünscht.

Ausschreitungen und Anschlägen von Rechtsextremen gegen Asylbewerber

Lautstark und gewalttätig setzte sich insbesondere die "Patriotische Front" in Szene, als deren Sprecher der in der Politik bisher nicht bekannte Marcel Strebel auftrat. Diese rund 20 zumeist junge Männer zählende rechtsradikale Organisation war Ende 1988 in der Innerschweiz gegründet worden. Sie trat erstmals im Mai mit einer Demonstration in Rotkreuz (ZG) und einer nächtlichen Jagd auf Asylbewerber in Zug öffentlich auf. Im November erregte sie mit ihrem gewalttätigen und von der anwesenden Polizei nicht verhinderten Eindringen in eine Flüchtlingsunterkunft in Steinhausen (ZG) landesweite Empörung. Diese Empörung richtete sich auch gegen das passive Verhalten der Polizei, welche dann allerdings doch noch aktiv wurde und einige Mitglieder der Patriotischen Front in Untersuchungshaft steckte. Ähnliche, aber weniger auf Medienwirksamkeit ausgelegte Aktionen gingen im Raum Schaffhausen auf das Konto von sogenannten Skins (Skinheads).

Patriotische Front