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In der Wintersession 2023 widmete sich der Ständerat der von der SVP-Fraktion eingereichten Motion zur Wiedereinführung des Subventionsberichtes. Die FK-SR hatte zuvor mit 9 zu 0 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) die Ablehnung der Motion beantragt. Die Kommission war der Ansicht, dass das Motionsanliegen mit dem derzeitigen System bereits erfüllt sei und dass «ein kürzeres Intervall für die Prüfung der Subventionen die Höhe der gewährten Subventionen nicht verringern» würde. Stattdessen verursache es lediglich Mehrarbeit, ohne einen Mehrwert zu schaffen. Stillschweigend lehnte der Ständerat die Motion ab, womit sie erledigt war.

Wiedereinführung des Subventionsberichtes (Mo. 22.3966)

Die SVP-Fraktion verlangte im September 2022 eine Wiedereinführung des Subventionsberichtes, der bis 2008 alle vier Jahre veröffentlicht worden war. Die darin vorgenommene Überprüfung der Subventionen werde seither von den Departementen selbst übernommen, die SVP verlange aber wieder eine striktere Prüfung und damit eine «umfassende Vergleichs- und Diskussionsbasis». Bereits jetzt sei der Bundesrat gemäss Subventionsgesetz verpflichtet, Subventionen mindestens alle sechs Jahre zu überprüfen, erläuterte der Bundesrat. Daneben würden diese im Rahmen des Voranschlags diskutiert, regelmässig von der EFK evaluiert und zudem finde die Subventionsüberprüfung noch immer statt. Da der Subventionsbericht schliesslich grossen Verwaltungsaufwand mit sich bringe und man davon keinen Zusatznutzen erwarte, beantrage der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. In der Herbstsession 2023 nahm der Nationalrat die Motion jedoch mit 97 zu 93 Stimmen an; die Fraktionen der SVP, FDP und Grünliberalen hatten sich für Annahme ausgesprochen.

Wiedereinführung des Subventionsberichtes (Mo. 22.3966)

Im August 2020 folgte die Botschaft zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts zur Umsetzung derjenigen strukturellen Reformen in der Bundesverwaltung, die eine Gesetzesänderung benötigten. Ziel dieses Mantelerlasses war es, den Bundeshaushalt zu entlasten, wobei jedoch unklar blieb, wie hoch diese Entlastung wirklich ausfallen würde. Dies hänge von der Teuerung ab, erklärte der Bundesrat in der Botschaft. Geändert werden sollten folgende Gesetzesbestimmungen:

Die Bürgschaftsbestimmungen verschiedener Bundesgesetze standen als Reaktion auf die Aufarbeitung der Hochseeschifffahrtskrise zur Debatte. In deren Rahmen hatte die FinDel dem Bundesrat empfohlen, zukünftig auf weitere Solidarbürgschaften zu verzichten und bestehende in einfache Bürgschaften umzuwandeln. Vorhandene Gesetzesgrundlagen für Bürgschaften im Kulturförderungsgesetz, im Filmgesetz und im Umweltschutzgesetz sollten im Rahmen der aktuellen Vorlage aufgehoben werden, da sie in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht angewendet würden.

Die Änderung des Geoinformationsgesetzes war nötig geworden, weil die Regelungen zu den Beiträgen an subventionsberechtigte Arbeiten der Kantone an vier verschiedenen Orten aufgeführt waren (Bundesgesetz GeoIG, Verordnung der Bundesversammlung FVAV, zwei Verordnungen des Bundesrates GeoIV, VAV). Problematisch war dabei insbesondere das FVAV, da die Bundesversammlung eigentlich keine Detailregelungen vornimmt. Weil sich die amtliche Vermessung rasch wandle und unter anderem auch das alte Datenmodell abgelöst werden solle, sollte zukünftig der Bundesrat für die entsprechenden Regelungen zuständig sein und die Neuregelung entsprechend ausserhalb des FVAV in einer Verordnung des Bundesrates zu liegen kommen.

Mit der Änderung des Subventionsgesetzes sollten zwei von der EFK entdeckte Lücken bei der Subventionierung geschlossen werden: Erstens sollte die Auskunftspflicht von Subventionsempfängerinnen und -empfängern auf Dritte ausgedeht werden, sofern diese von den Empfängerinnen und Empfängern zur Aufgabenerfüllung beigezogen wurden. Zweitens sollten die Subventionsbehörden die Prüfung der Verwendung der Gelder basierend auf einem zu erstellenden Prüfkonzept vornehmen.

Da zahlreiche steuerpflichtige Herstellerinnen und Hersteller von Tabakprodukten die monatliche Steueranmeldung auch nach der letzten Mahnung nicht vornehmen, sollten diese durch eine Änderung des Tabaksteuergesetzes zukünftig veranlagt werden können, wie es zum Beispiel bei der Biersteuer bereits der Fall sei.

Änderungen waren auch im Eisenbahngesetz und im Bahninfrastrukturfondsgesetz vorgesehen: Die Finanzierung des BIF durch den Bundeshaushalt und die Mineralölsteuern sei aktuell abhängig vom realen BIP sowie vom Bahnbau-Teuerungsindex, erklärte der Bundesrat. Da die Bahnbauteuerung in den letzten Jahren durchschnittlich 0.2 Prozentpunkte höher gewesen sei als die Konsumentenpreisteuerung, seien die BIF-Einlagen schneller gestiegen als die Bundeseinnahmen, was zu mehr gebundenen Ausgaben geführt habe. Deshalb schlug der Bundesrat zwei Varianten für eine Änderung der Finanzierung vor: Entweder sollte nur die Hälfte der Veränderung des realen BIP angerechnet werden oder die Teuerung sollte nicht mehr aufgrund der Bahnbauteuerung, sondern aufgrund des LIK angerechnet werden. Der Bundesrat bevorzugte die zweite Variante, da dadurch die Verdrängung anderer Ausgaben aus dem Bundeshaushalt unterbunden werden könne, solange der LIK in etwa der Bahnbauteuerung entspreche.
Ein weiterer Punkt betraf die Darlehen für Investitionen in die Bahninfrastruktur; diese sollten zukünftig vollständig in den BIF übertragen werden können, was bisher nicht möglich gewesen war.

Die Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post-und Fernmeldeverkehrs wurde einerseits aufgrund der komplizierten, aufwändigen und intransparenten Gebührenstruktur des Dienstes ÜPF nötig. Zukünftig sollten die entsprechenden Leistungen neu über Pauschalen abgerechnet werden können, die überdies aufgrund des auch nach der Schaffung des BÜPF weiter bestehenden tiefen Kostendeckungsgrades mit der Zeit erhöht werden sollten. Andererseits hatte sich die Arbeitsgruppe Finanzierung FMÜ, welche der Bundesrat mit den entsprechenden Abklärungen beauftragt hatte, auch an der fehlenden gesetzlichen Grundlage für die Analyse der Überwachungsdaten im Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF gestört; eine solche sollte entsprechend ebenfalls geschaffen werden.

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 20.067)

Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts dauerte von September bis Dezember 2019, wobei 62 Antworten eingingen. Es beteiligten sich alle Kantone, fünf in der Bundesversammlung vertretene Parteien sowie 31 Organisationen und Verbände. Einerseits wurden zwar regelmässige Aufgabenüberprüfungen, Effizienzsteigerungen und die Schaffung neuer Handlungsspielräume im Bundesbudget begrüsst, insbesondere die Bürgerlichen erachteten das Projekt aber als wenig ambitiös. Zudem wurde daran erinnert, dass die Änderungen kostenneutral sein sollten, es nicht zu Lastenverschiebung zu den Kantonen und Privaten kommen sollte und die Umsetzungskosten verhältnismässig sein müssten.
Die einzelnen zu ändernden Gesetze kamen bei den Vernehmlassungsteilnehmenden ganz unterschiedlich an. Kaum auf Widerstand stiess die Änderung des Tabaksteuergesetzes. Hier sollte die Möglichkeit geschaffen werden, bei verspäteten Steuerdeklarationen eine Steuerveranlagung nach Ermessen durchzuführen. Dagegen wehrte sich einzig der Kanton Tessin, der darauf hinwies, dass das Tabakproduktegesetz gerade vom Parlament behandelt werde und das Ende dieser Behandlung abgewartet werden solle.
Kaum ablehnende Stellungnahmen, aber doch einige Vorbehalte wurden zur Anpassung des Geoinformationsgesetzes angebracht. Dieses wollte die Steuerung der amtlichen Vermessung mit Programmvereinbarungen stärken, wobei die ebenfalls geplanten Mittelverschiebungen jedoch nicht der Strategie der amtlichen Vermessung 2020-2023 entsprächen, wie kritisiert wurde. Der Kanton Waadt wehrte sich zudem gegen den Verlust der Mitsprachemöglichkeit durch die neue Regelung.
Ähnlich erging es dem Subventionsgesetz, gemäss dem beitragsgewährende Bundesämter neu risikoorientierte Prüfkonzepte erstellen sollten. Hier wurden Befürchtungen zu Kosten und Nutzen der Subventionsüberprüfung geäussert.
Kritischer wurden die Änderungen des Eisenbahngesetzes und des Bahninfrastrukturfondsgesetzes bezüglich der Darlehen und der Indexierung der BIF-Einlagen kommentiert. Neu sollten sämtliche Darlehen für Investitionen in die Bahninfrastruktur in den BIF übertragen werden, was Befürchtungen vor einer Trennung von Betrieb und Infrastruktur laut werden liess.
Besonders viele Vorbehalte wurden bezüglich der Vereinfachung der Finanzierung der Post- und Fernmeldeüberwachung (ÜPF) durch die Einführung von Pauschalen laut. So sei etwa nicht klar, wie die Pauschalisierung zu Kosteneinsparungen führen und die Erhöhung des Kostendeckungsgrades ermöglichen solle. Mehrfach kommentiert wurde auch die Entschädigung der Mitwirkungspflichtigen, die entweder gelobt oder kritisiert wurde.

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 20.067)

Im Rahmen seines Berichts zu Motionen und Postulaten der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015 beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats Leutenegger Oberholzer (sp, BL) bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von finanziellen Sanktionen. Mit der Vorlage des Berichts im September 2014 erachte er das Postulat als erfüllt, erklärte der Bundesrat. Im Juni 2016 sprach sich der Nationalrat stillschweigend für die Abschreibung aus.

steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen

Stillschweigend folgte der Ständerat im Sommer 2014 seiner einstimmigen WAK und schrieb mit Folgegeben zum Bundesratsbericht «Ökologische Steuerreform» die Motion Studer (evp, AG; Mo. 06.3190) ab. Kommissionssprecher Roberto Zanetti (sp/ps, SO) legte dem Rat die Meinung des Bundesrates und der Kommission dar, wonach bei zentralen Fehlanreizen bereits Massnahmen in Angriff genommen worden seien und weitere Anpassungen besser in spezifischen Revisionen angegangen werden sollten. Stillschweigend und diskussionslos folgte im Herbst 2014 auch die grosse Kammer diesem Votum und schrieb die Motion ab.

Ökologische Steuerreform BRG (13.055) zur Abschreibung der Motion 06.3190
Dossier: ökologische Steuerreform

Nur gerade drei Monate nach der Annahme eines Postulats Leutenegger Oberholzer (sp, BL) präsentierte der Bundesrat im September 2014 seinen Bericht zur steuerlichen Abziehbarkeit von Bussen und finanziellen Verwaltungssanktionen. Gemäss Auffassung des Bundesrates stellten demnach Bussen "keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand" dar und dürften aus diesem Grunde auch nicht von der Steuer abgezogen werden. Weiter argumentierte der Bundesrat, dass durch die steuerliche Abzugsfähigkeit die Strafwirkung verringert würde, was der beabsichtigen Wirkung von Bussen ("sie sollen die bestrafte Person direkt treffen") zuwiderlaufen würde. Unklar blieb indes weiter, was dies für die Grossbank Credit Suisse zu bedeuten hatte, die im Zuge des US-Steuerstreits eine Busse von CHF 2,8 Mrd. bezahlen musste, da sie durch den Kanton Zürich veranlagt wurde. In seinem Bericht betonte der Bundesrat denn auch, dass die steuerliche Behandlung von Bussen, finanziellen Verwaltungssanktionen und Gewinnabschöpfungen im Gesetz "nicht explizit" geregelt sei und bezeichnete es aufgrund der "bestehenden Unsicherheiten" als sinnvoll, entsprechende Bestimmungen in das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und in das Gesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund und Kantonen (StHG) aufzunehmen.

steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen

Im Juni 2014 befasste sich der Nationalrat mit der Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen gegen natürliche und juristische Personen, die im Zuge des US-Steuerstreits und einer Busse gegen die Grossbank Credit Suisse in der Höhe von CHF 2,8 Mrd. hohe Wellen schlug. Eine Mehrheit des Nationalrats kritisierte die Möglichkeit der Banken, einen Teil ihrer Bussen von den Steuern abziehen zu können und überwies mit 99 zu 81 Stimmen bei 6 Enthaltungen ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL), das den Bundesrat beauftragte, die rechtliche Situation zu klären und dem Parlament in einem Bericht darzulegen, wie Bussen und andere finanzielle Sanktionen von natürlichen und juristischen Personen steuerlich beim Bund und in den einzelnen Kantonen behandelt werden. Bekämpft wurde das Postulat namentlich von Ruedi Noser (fdp, ZH), der argumentierte, dass nicht in jedem Fall klar sei, welcher Anteil einer Busse strafrechtlichen Charakter habe. Gewisse Bussen würden auch einen Teil Gewinnabschöpfung enthalten. Zudem gäbe es auch immer wieder Bussen, die im Ausland ausgesprochen würden, bei denen die "Rechtsstaatlichkeit teilweise fraglich" sei. In der gleichen Debatte lehnte der Nationalrat eine Motion Schelbert (gp, LU) ab. Diese forderte, dass alle Folgekosten (Verhandlungen, Verwaltung und Gerichte) aus der Bereinigung des Steuerstreits mit den USA den Finanzinstituten auferlegt werden.

steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen

Die von der UREK-SR im Jahr 2007 modifizierte Motion Studer (evp, AG; Mo.06.3190) verlangte vom Bundesrat aufzuzeigen, wo betreffend Steuern und Subventionen auf Bundesebene derzeit Fehlanreize bezüglich einer Ökologisierung der Wirtschaft und Gesellschaft bestehen. Basierend auf diesen Erkenntnissen sollten dem Parlament Vorschläge unterbreitet werden, wie diese Fehlanreize – d.h. Nebenwirkungen mit Begünstigung zu umweltschädlichem Verhalten – korrigiert werden könnten.
Im Jahr 2013 diskutierten die WAK-NR und die WAK-SR einen Bericht des Bundesrates zwecks Abschreibung ebendieser im Jahr 2010 angenommenen Motion Studer. In jenem Dokument zeigte der Bundesrat basierend auf qualitativen Untersuchungen auf, welche Steuern und Subventionen umweltschädliches Verhalten begünstigen. Erstens seien im Bereich von Energie- und Materialverbrauch sowie im Verkehr der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer, die Befreiung des internationalen Luftverkehrs von der Mineralölsteuer, die Zweckbindung der Mineralölsteuer, die Rückerstattung der Mineralölsteuer und des Mineralölsteuerzuschlags, die Befreiung landwirtschaftlicher Fahrzeuge von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sowie die Nicht-Unterstellung von leichten Transportfahrzeugen unter die LSVA problematische Fehlanreize. Zweitens führten in den Bereichen Bodenverbrauch und Bodenbelastung eine zu tiefe Festlegung des Eigenmietwerts, die Ausnahme von Mieten und Eigenmietwert von der Mehrwertsteuer und bestimmte Subventionen im Bereich der Landwirtschaft (bspw. Zulagen für die Milchwirtschaft, Beiträge für Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten (GVE) und für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP)) zu ökologischen Fehlanreizen. Der Bundesrat anerkenne das ökologische Optimierungspotential im bestehenden Steuer- und Subventionssystem des Bundes, verwies aber auf die bereits laufenden Korrekturmassnahmen. So werde beispielsweise eine Reduktion des Fahrkostenabzugs im Sinne der Vorlage für die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) angestrebt. Des Weiteren würden im Bereich der Landwirtschaft die GVE und die TEP-Beiträge abgeschafft und in der Luftfahrt sei die Einführung eines CO2-Emissionshandelssystems mit Anbindung an jenes der EU vorgesehen. Weitere Anpassungen würden erstens nur geringfügiges Verbesserungspotential mit sich bringen und zweitens könnten diese in separaten, spezifischen Reformen besser angegangen werden, argumentierte der Bundesrat. Aus diesen Gründen beantragte er, die Motion Studer aus dem Jahr 2006 abzuschreiben. Diesem Anliegen kamen die beiden Kommissionen im Sommer 2013 nach.

Ökologische Steuerreform BRG (13.055) zur Abschreibung der Motion 06.3190
Dossier: ökologische Steuerreform

Im Jahr 2009 hatte der Bundesrat eine Botschaft mit vorwiegend technischen Anpassungen im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage enthielt verschiedene Anpassungen rund um das neue Rechnungsmodell (NRM), eine gesetzliche Regelung möglicher gewerblicher Aktivitäten einiger Bundesverwaltungsstellen und eine Regelung der Befugnisse der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Prozessführungs- und Inkassobereich. Der Ständerat befasste sich als erster mit der Vorlage und verabschiedete sie nach Vorgabe seiner Kommission in der Version des Bundesrates. Auch im Nationalrat war das Eintreten nicht umstritten und die Gesetzesänderung wurde einstimmig angenommen .

Ergänzungen im Finanzhaushaltsgesetz

Im Oktober veröffentlichte der Bundesrat eine Botschaft mit Vorschlägen für Ergänzungen im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) sowie weiterer Bundesgesetze in den Bereichen Neues Rechnungsmodell, gewerbliche Leistungen sowie Inkasso und Prozessführung. Es handelt sich dabei insgesamt um Änderungen auf technischer Ebene, die jedoch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Rechnungslegung sowie die vollständige Inkraftsetzung des FHG und dessen zweckmässige Anwendung ermöglichen.

Ergänzungen im Finanzhaushaltsgesetz

Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat mit der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse, die mittelfristig einen Schuldenanstieg durch ausserordentliche Ausgaben verhindern soll. Die Ratslinke verlangte Nichteintreten auf dieses neue Regime. Sie konnte sich jedoch mit ihren Anträgen nicht durchsetzen. Der Nationalrat verabschiedete den Gesetzesentwurf ohne grössere Änderung, einzig die Amortisationsfrist von sechs Jahren gab zu reden. Während die SVP-Kommissionsminderheit diese Frist auf vier Jahre verkürzen wollte, schlug das links-güne Lager vor, sie im Gegenteil auf zehn Jahre zu verlängern. Am Schluss setzte sich jedoch der bundesrätliche Vorschlag von sechs Jahren durch. Mit zwei kleinen Differenzen zum Erstrat wurde die Gesetzesanpassung im Nationalrat mit 117 zu 57 Stimmen gutgeheissen. Der Ständerat gab bei den kleinen Differenzen diskussionslos nach, worauf die Vorlage noch in der Frühlingsssession verabschiedet werden konnte. In der Schlussabstimmung wurde sie mit 33 zu 9 (Ständerat) bzw. 129 zu 61 (Nationalrat) angenommen.

Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (BRG 08.068)
Dossier: Schuldenbremse

Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Revision des Finanzhaushaltgesetzes mit dem Ziel, eine Ergänzungsregel zur Schuldenbremse einzuführen. Nach den gegenwärtigen Bestimmungen haben ausserordentliche Einnahmen und Ausgaben keinen Einfluss auf den ordentlichen Haushalt, womit sichergestellt wird, dass einmalige und unvorhersehbare Transaktionen nicht zu grossen Schwankungen in den ordentlichen Ausgaben führen und somit die Stetigkeit der staatlichen Aufgabenerfüllung gefährden. Diese Handhabung des ausserordentlichen Haushalts bewirkt aber auch, dass die nominellen Bundesschulden selbst bei einer schuldenbremsenkonformen Finanzpolitik ansteigen können. Die nun unterbreitete Gesetzesrevision belässt zwar den ausserordentlichen Haushalt als Sicherheitsventil ausserhalb der Schuldenbremse, soll aber durch eine Ergänzung der bestehenden Regel einen schleichenden Schuldenanstieg verhindern. Die Grundidee besteht darin, Defizite des ausserordentlichen Haushaltes über den ordentlichen Haushalt mittelfristig zu kompensieren. Als Steuerungsgrösse dient ein „Amortisationskonto“, das neu eingeführt wird. Darin werden die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben erfasst. Weist es einen Fehlbetrag aus, so ist dieser während der folgenden sechs Jahre durch Überschüsse im ordentlichen Haushalt abzutragen. Die neue Regel ist insofern flexibel ausgestaltet, als sie Bundesrat und Parlament keine Vorgaben macht, wie der Amortisationsbetrag auf die Frist von sechs Jahren zu verteilen ist. Die Sanierung des ausserordentlichen Haushaltes erfolgt zudem „nachrangig“ zum ordentlichen Haushalt, weshalb sie allfälligen konjunkturellen Schwankungen Rechnung tragen kann.

Der Ständerat nahm in der Wintersession als erster die Behandlung dieses Geschäfts auf. Während die bürgerliche Mehrheit der Finanzkommission auf den Entwurf eintreten wollte, beantragte Fetz (BS) im Namen der SP Nichteintreten. In dieser finanzpolitisch turbulenten Zeit sei es der vollkommen falsche Zeitpunkt, eine neue einengende Regel in der Finanzpolitik zu beschliessen, vor allem weil man noch wenig Erfahrung mit der 2003 eingeführten Schuldenbremse habe, da man sie noch nicht über einen ganzen Konjunkturzyklus erlebt habe. Ausserdem sei sie klar dagegen, dass das Parlament einen weiteren Abbau seiner Budgethoheit vornehme. Sie konnte sich mit ihrer Argumentation aber nicht durchsetzen: Eintreten wurde mit 27 zu 8 Stimmen beschlossen.

In der Detailberatung folgte die kleine Kammer mit einer einzigen Ausnahme dem Bundesrat, indem sie festhielt, dass das Parlament im Fall von ausserordentlichen Entwicklungen die Amortisation über die Frist von sechs Jahren hinaus erstrecken kann. Obgleich das Finanzdepartement diesen Zusatz ursprünglich als unnötig bezeichnet hatte, da eine Finanzregel grundsätzlich vom Normalfall auszugehen habe, signalisierte Bundesrat Merz hier Einlenken. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 26 zu 7 Stimmen angenommen.

Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (BRG 08.068)
Dossier: Schuldenbremse

In der Wintersession 2006 hatte der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (Kreditsperre) präsentiert. Ziel dieser Revision war es, die Kreditsperre, welche einen Beitrag zur Gewährleistung eines schuldenbremsenkonformen Bundeshaushaltes leistet, dauerhaft im Finanzhaushaltgesetz zu verankern.

Der Ständerat trat in der Frühjahrssession diskussionslos auf die Vorlage ein. Er präzisierte die Regeln zur Freigabe der Kreditsperre, indem er festhielt, dass die Kreditfreigabe wegen schwerer Rezession der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedarf und der Bundesrat über andere Freigaben dem Parlament in den Botschaften über die Nachtragskreditbegehren oder mit der Staatsrechnung Bericht zu erstatten hat. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Gesetz mit 35 zu 1 Stimmen an.

Im Nationalrat beantragte eine links-grüne Minderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Kreditsperre komme einer finanzpolitischen Bankrotterklärung des Parlaments gleich und sei mit ihrer flächendeckenden Wirkung ein ungeeignetes Instrument der Ausgabenbremse. Die Vertreter des bürgerlichen Lagers, welche sich schliesslich durchsetzten, sahen in der Kreditsperre ein probates Mittel, um übermässiges Ausgabenwachstum zu bremsen. Bei der Detailberatung wurden zwei Minderheitsanträge des links-grünen Lagers abgelehnt. Der erste Antrag verlangte, dass die Bundesversammlung im Beschluss über den Voranschlag Ausgaben teilweise sperren könne, wenn die Schuldenbremse dies erfordere und der zweite Minderheitsantrag wollte bereits eingegangene Verpflichtungen und gesetzlich zugesicherte Beiträge von der Sperrung ausnehmen. Der Nationalrat nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 68 Stimmen an.

Kreditsperre dauerhaft im Gesetz zu verankern

Eine Motion Freysinger (svp, VS) forderte den Bundesrat dazu auf, der Société internationale de sauvetage du Léman die gleiche Ermässigung bei den Treibstoffsteuern zu gewähren wie den Bauern. Der Bundesrat lehnte dieses Begehren ab, da das Subventionsgesetz bestimmt, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen zu verzichten ist. Die Annahme einer solchen Motion hätte zudem jede Menge Anschlussbegehren zur Folge. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 59 zu 111 Stimmen ab.

Ermässigung bei den Treibstoffsteuern

Ende Jahr unterbreitete die Regierung dem Parlament eine Botschaft zur Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes mit dem Ziel, die Kreditsperre dauerhaft im Gesetz zu verankern, da das befristete Kreditsperrungsgesetz von 2002 Ende 2007 ausläuft. Das Instrument, das der Bundesrat seit 1997 im Rahmen des Voranschlags sechs Mal beantragt hatte, hatte sich zu einem wichtigen Instrument der Haushaltsteuerung entwickelt und den Bundeshaushalt insgesamt um über 1 Mia Fr. entlastet.

Kreditsperre dauerhaft im Gesetz zu verankern

Da sich beide Räte bezüglich der Kompetenzen der Finanzdelegation für die Beibehaltung des Status quo und gegen eine „Lex Swissair“ ausgesprochen hatten, lehnte es der Nationalrat ab, auf eine entsprechende Gesetzesvorlage einzutreten, welche seine Finanzkommission aufgrund einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion ausgearbeitet hatte. Mit Zustimmung des Bundesrates überwies das Parlament eine Motion der FK-NR (Mo. 05.3003), welche eine Überprüfung von Ressourcen und Leistungen im Flag-Modell auf Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verlangte.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Im Differenzbereinigungsverfahren der Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes setzte sich der Ständerat mit seiner Ablehnung einer „Lex Swissair“ durch; die Kompetenzen von Bundesrat und Finanzdelegation bei der Bewilligung von dringlichen Krediten werden nicht eingeschränkt. Künftig ist der Bundesrat verpflichtet, das Budget bis spätestens Ende August zuhanden der Räte zu verabschieden. Und um die Einflussmöglichkeiten des Parlaments zu verstärken, hat die Regierung bei einer Motion der Bundesversammlung zum Finanzplan nicht mehr maximal zwei Jahre Zeit, um tätig zu werden, sondern muss bereits mit dem nächsten Finanzplan berichten, wie sie das Begehren umgesetzt hat. Weicht sie von der Motion ab, muss sie einen begründeten Abschreibungsantrag stellen. Die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes wurde in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 175:4 Stimmen bei 7 Enthaltungen und im Ständerat mit 43:0 Stimmen angenommen.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

In der Sommersession behandelte der Ständerat die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes: Er begrüsste die bessere Vergleichbarkeit der Rechnungslegung des Bundes mit jener der Kantone, der Gemeinden, aber auch des Auslandes. In der Detailberatung verpflichtete er Parlament und Regierung, Sach- und Finanzierungsentscheide soweit als möglich aufeinander abzustimmen. Unverändert aus dem alten Gesetz übernommen wurden die Ausführungsnormen zur Schuldenbremse; abgelehnt wurde hingegen ein Antrag Leuenberger (sp, SO), beim Entwurf und Vollzug des Voranschlags auch nach Möglichkeiten für Mehreinnahmen zu suchen. Bei der dringlichen Kreditsprechung beharrte die kleine Kammer im Gegensatz zum Nationalrat auf dem geltenden Recht, wonach der Bundesrat eine nicht budgetierte Aufgabe, die keinen Aufschub erträgt, vor der Bewilligung eines Nachtragskredites durch die Bundesversammlung beschliessen kann, wobei er wenn möglich die vorgängige Zustimmung der Finanzdelegation einholt. Um weitere Fälle analog dem Scheitern des Rüstungsprogramms 2004 zu verhindern, schlug Reimann (svp, AG) eine Änderung im Differenzbereinigungsverfahren vor: Die Einigungskonferenz sollte zu jeder einzelnen Differenz eines Budgets oder eines Verpflichtungskredits einen separaten Antrag stellen; bei Ablehnung des Antrages sollte der Verpflichtungskredit gestrichen resp. der tiefere Betrag aus der dritten Beratungsrunde gelten. Bundesrat Merz und die Ratsmehrheit argumentierten, dieses Vorgehen durchbräche den Grundsatz der Gesamtbereinigung und gefährde die positive Konsensfindung, worauf der Vertreter der SVP seinen Vorschlag zurückzog. Beim Finanzplan hielt der Ständerat ebenfalls an der bestehenden Regelung, Kenntnisnahme und nicht Genehmigung durch das Parlament, fest. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 19 Stimmen bei drei Enthaltungen.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Im Frühjahr nahm der Nationalrat die Beratungen zur Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes in Angriff. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung scheiterte die Linke mit all ihren Anträgen, welche die unverändert übernommenen Bestimmungen zur Schuldenbremse betrafen: Weder müssen Parlament und Regierung bei der Führung des Bundeshaushaltes künftig ausser der Finanzierungs- und der Erfolgssicht auch der Konjunktur Rechnung tragen, noch wird der Bund dazu verpflichtet, die ihm gesetzlich zustehenden Einnahmen lückenlos und fristgerecht geltend zu machen; Bundesrat und Bundesversammlung haben jedoch weiterhin bei jeder Vorlage den aus der Schuldenbremse resultierenden Höchstbetrag der Gesamtausgaben zu berücksichtigen. Ebenfalls keine Mehrheit fand das Anliegen der Linken, die Regierung solle beim Entwerfen und beim Vollzug des Voranschlages die sich bietenden Möglichkeiten für Mehreinnahmen nutzen. Bei den dringlichen Kreditbegehren beschnitt die grosse Kammer gegen die Empfehlungen von FDP und CVP mit 88:67 Stimmen die Kompetenzen von Bundesrat und Finanzdelegation: Letztere sollte nur noch Beiträge von maximal 0,5% der im laufenden Jahr budgetierten Einnahmen (zur Zeit ca. 250 Mio Fr.) bewilligen dürfen, einem höheren Kreditbetrag müsste das Parlament zustimmen, notfalls an einer ausserordentlichen Session; die Ratsminderheit hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass es sich beim Fall Swissair, wo die Finanzdelegation im Schnellverfahren 1,2 Mia Fr. gesprochen und so das Parlament vor vollendete Tatsachen gestellt hatte, um eine einmalige Situation gehandelt habe. Um sicherzustellen, dass die Schuldenbremse auf alle Fälle eingehalten wird, verschärfte der Nationalrat gegen den Widerstand von Regierung und links-grünem Lager das parlamentarische Verfahren bei der Behandlung des Budgets: Neu darf der Einigungsantrag über den Voranschlag des Bundes gegenüber dem Beschluss der dritten Beratung, der den tieferen Betrag vorsieht, nur Mehrausgaben vorsehen, die keine Überschreitung des Höchstbetrages zur Folge haben. Schliesslich verstärkte die grosse Kammer die Mitwirkung des Parlaments und entschied, dass der Finanzplan den Räten nicht wie bis anhin nur zur Kenntnisnahme, sondern zur Genehmigung vorzulegen sei. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 93:61 Stimmen; abgelehnt wurde sie von den Grünen und den Sozialdemokraten.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Ende November präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes. Diese ist notwendig, damit der Bund bis 2007 ein neues Rechnungsmodell einführen kann, bei dem Budgetierung, Buchführung und Rechnungslegung neu einheitlich nach kaufmännischen Grundsätzen erfolgen und Rechnungsaufbau und Finanzberichterstattung der in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Darstellung entsprechen. Die Gesetzesrevision sieht zudem die Verankerung der finanziellen Steuerung von Verwaltungseinheiten vor, welche mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG) geführt werden. Damit stellt das neue Rechnungsmodell die notwendigen Informationen sowohl für die strategisch-politische Steuerung als auch für die operative Ebene der Verwaltungs- und Betriebsführung bereit, indem es die Transparenz über die durch die politischen Behörden zu treffenden Entscheide verbessert und das Parlament bei der Ausübung seiner Budgethoheit unterstützt.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Gegen den Antrag des Bundesrates stimmte der Nationalrat einem Entwurf seiner SPK zu einer Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes zu. Für dringliche Beschlüsse der Finanzdelegation des Parlaments soll neu eine Obergrenze von 250 Mio Fr. gelten; ein Minderheitsantrag hatte die Obergrenze bei 0,5% der Einnahmen festlegen wollen, um eine später nötige Anpassung an die Teuerung zu vermeiden. Damit zog der Rat die Konsequenzen aus dem Swissair-Grounding, als das Parlament vor ein Fait accompli in Milliardenhöhe gestellt worden war. Der Ständerat trat auf die Vorlage nicht ein.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Mit 90:75 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge, welche die Einführung des Finanzreferendums auf Bundesebene verlangt. Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige oder neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen, sollen ab einem bestimmten Betrag dem fakultativen Referendum unterstehen. Gemäss der Mehrheit der vorberatenden SPK könnten einzelne konkrete Ausgaben für das Volk von grösserem Interesse sein als abstrakte Gesetze. Analysen auf Gemeinde- und Kantonsebene hätten zudem gezeigt, dass das Finanzreferendum eine bremsende Wirkung auf die Ausgaben und die Verschuldung habe. Linke und Teile der CVP lehnten den Vorstoss ab mit dem Hinweis, dass die Ausgaben zumeist auf Gesetzen beruhen, die bereits dem Referendum unterstanden. Eine weitere parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion (Pa. Iv. 03.402), welche die Einführung eines Behördenreferendums für Parlamentsbeschlüsse verlangte, die zu nennenswerten Mehrausgaben führen, wurde verworfen.

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Auf Antrag seiner SPK beschloss der Nationalrat mit knappem Mehr (91:84), einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge zu geben, welche die Kompetenz der Finanzdelegation des Parlaments zur Bewilligung von ausserordentlichen und dringlichen Ausgabenentscheiden des Bundesrats begrenzen will. Der im Nachgang zum Entscheid der Regierung zur Unterstützung der Swissair im Herbst 2001 eingereichte Vorstoss verlangt, dass der Bundesrat nur noch dringliche Ausgabenbeschlüsse bis zu maximal 100 Mio Fr. verabschieden darf. Bei höheren Summen soll nicht mehr wie bisher eine Zustimmung der Finanzdelegation ausreichen, sondern auf jeden Fall ein Parlamentsentscheid notwendig sein. Die Finanzkommission des Nationalrats hatte diesen Vorstoss vergeblich mit dem Argument bekämpft, dass sich die bisherige Ordnung bewährt habe und die vorgeschlagene Regelung für wirklich dringliche Entscheide zu schwerfällig sei. (Siehe auch hier für weitere Informationen.)

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Im Hinblick auf seine finanzpolitische Standortbestimmung im Herbst 2003 will der Bundesrat sämtliche Vorschläge unabhängig von ihrer Herkunft prüfen, auch den von Nationalrat Walker (cvp, SG) erwähnten Massnahmenkatalog von economiesuisse (Frage 02.5158). In seiner Antwort auf eine Interpellation desselben Parlamentariers betonte der Bundesrat, dass die Schuldenbremse keine strukturellen Defizite mehr zulasse und dass die Überprüfung der Bundesaufgaben schwergewichtig durch die betreffenden Verwaltungseinheiten erfolge.

Massnahmenkatalog economiesuisse Überprüfung der Bundesaufgaben