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Im Frühjahr hatte sich die Landesregierung für das Budget 1995 auf rigorose Vorgaben geeinigt: Nominell sollten die Ausgaben lediglich noch um 2% wachsen und bis zur Bereinigung des Budgets und des dritten Sanierungsprogrammes sollte ein Ausgabenmoratorium der Verwaltung gelten. Im August musste der Bundesrat dann aber doch ein Budgetdefizit von CHF 7.4 Mrd. in die Vernehmlassung geben, was einem Ausgabenwachstum von 5,4% entspricht. Nach Rückweisungsdrohungen der drei bürgerlichen Regierungsparteien gelang es dem Bundesrat in einer Zusatzrunde, den Fehlbetrag um fast CHF 900 Mio. auf CHF 6.5 Mrd. zu senken, wobei die Einsparungen in drei Fällen den Rückgriff auf Dringlichkeitsrecht bedingten. Am längsten umstritten war dabei in den Räten der befristete Erlass, der im Vorgriff auf die hängige ordentliche Gesetzesrevision den Beitrag an die Arbeitslosenversicherung per 1. Januar 1995 von zwei auf drei Lohnprozente erhöht und für Arbeitslose eine Wartefrist von fünf Tagen bis zum Bezug des ersten Taggeldes einführt (CHF 515 Mio. Einsparungen). Der Ständerat lenkte erst im dritten Anlauf auf die vom Nationalrat geforderte soziale Abfederung ein, die Kleinstverdiener von der Karenzfrist ausnimmt. Die Grosse Kammer erklärte sich ihrerseits bereit, auf die Unterstützung regionaler Arbeitsvermittlungszentren zu verzichten. Die beiden andern dringlichen Bundesbeschlüsse konnten frühzeitig bereinigt werden. Mit dem einen werden Sparmassnahmen im Asyl- und Ausländerbereich vorgezogen (CHF -73 Mio.). Der andere Beschluss verlangt von Magistraten und hohen Bundesbeamten ein zwischen einem und drei Prozent abgestuftes Lohnopfer. Schwergewichtig im Verkehrs- und Energiebereich, in der Landesverteidigung und bei den Beziehungen zum Ausland beschloss der Bundesrat weitere knappe CHF 200 Mio. an Sparmassnahmen.

Voranschlag 1995

Am 14. Dezember verabschiedeten die eidgenössischen Räte das Budget 95. Der bereinigte Voranschlag 1995 schloss bei Ausgaben von gut CHF 42.4 Mrd. und Einnahmen von knapp CHF 36.4 Mrd. mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 6.08 Mrd. ab (Inkl. Einnahmenüberschuss der Eidg. Versicherungskasse). Das von den bürgerlichen Fraktionen und den Finanzkommissionen angepeilte Ziel eines Defizits unter CHF sechs Mrd. wurde damit verfehlt. Gleichzeitig konnte mit der Senkung der Ausgaben unter das Budget des laufenden Jahres erstmals seit 1977 das Ausgabenwachstum gestoppt werden.

Voranschlag 1995

In der Wintersession kam der Nationalrat aufgrund des generellen Spardruckes auf diesen Beschluss zurück und stimmte einem von seiner Finanzkommission in eigener Regie ausgearbeiteten dringlichen Bundesbeschluss (Beschluss D) zu, welcher die Argumentation Schmid wieder aufnahm und den Subventionsbeitrag aus dem Bundesbeschluss B um 80 Mio Fr. kürzte, sehr zum Unmut von Finanzminister Stich, der warnte, die Verunsicherung, die damit in der Bevölkerung ausgelöst werde, sei die eingesparten Millionen nicht wert. Im Ständerat setzte sich dann aber die bereits von einer Minderheit der grossen Kammer geäusserte Auffassung durch, wonach es weder juristisch noch politisch haltbar sei, einen Bundesbeschluss, für den noch die Referendumsfrist läuft, bereits wieder abzuändern, worauf die Kammer dem Antrag ihrer Kommission folgte und Nichteintreten auf den Beschluss des Nationalrates beschloss. Allerdings wollte auch der Ständerat 80 Mio. Fr. einsparen. Er entschied deshalb, die durch die Kantone nicht ausgelösten Beiträge nicht wie bisher einer zweiten Verteilrunde zuzuführen, sondern in der Bundeskasse zu belassen. Dies dürfte zu Einsparungen in der Grössenordnung von 40 Mio. Fr. führen. Das Budget 1995 soll zudem durch eine erst 1996 erfolgende nachschüssige Auszahlung an die Kantone um weitere 40 Mio. Fr. entlastet werden.

Spardruckes dringlichen Bundesbeschluss (Beschluss D) Subventionsbeitrag um 80 Mio Fr. kürzte
Dossier: Dringliche Entlastungen im Voranschlag 1995 (94.090)

Da sich die zweite Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) im parlamentarischen Ablauf verzögerte, legte der Bundesrat den Kammern in der Wintersession im Rahmen der dringlichen Entlastungen im Voranschlag 1995 einen Bundesbeschluss vor, welcher die zentralen Finanzierungsbestimmungen der Revision vorwegnimmt und auf den 1.1.1995 in Kraft setzt. Unbestritten war dabei die Erhöhung des Beitragssatzes von zwei auf drei Lohnprozente, was pro Jahr 1,85 Mia. Fr. Mehreinnahmen bringen soll. Wesentlich kontroverser war die als Gegenstück dazu vorgeschlagene fünftägige Karenzfrist vor Bezug der ersten ALV-Leistungen, welche der Nationalrat bei seinen Beratungen der zweiten Teilrevision des AVIG als Kompensation für den Verzicht auf die Degression eingeführt hatte. Auf Antrag von CVP-Nationalrat Epiney (VS) beschloss der Nationalrat aber, die Karenzfrist sozial abzufedern. Demnach sollten nur jene Arbeitnehmer zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit fünf Tage leer ausgehen, deren letztes Monatseinkommen 3500 Fr. (plus 500 Fr. pro minderjähriges oder in Ausbildung stehendes Kind) übersteigt. Mit ihrem ebenfalls an die Teilrevision des AVIG angelehnten Antrag, dass der zwei Lohnprozente übersteigende Anteil ab dem 1.1.1996 zur Tilgung der aufgelaufenen Schulden beim ALV-Ausgleichsfonds verwendet werden muss, setzte sich Nationalrätin Spoerry (fdp, ZH) erfolgreich gegen Bundesrat Stich durch, der diese Regelung nur sinnvoll fand, falls tatsächlich nach diesem Datum keine neuen Schulden anfallen sollten. Auf Antrag Bonny (fdp, BE) wurde auch die Einrichtung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vorgezogen.

Bundesbeschluss über Sanierungsmassnahmen In der Arbeitslosenversicherung (94.090)
Dossier: Dringliche Entlastungen im Voranschlag 1995 (94.090)

Das Sanierungskonzept des Bundesrates wurde heftig kritisiert. Die bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbände lehnten eine Erhöhung des Benzin- und Heizölpreises kategorisch ab und sprachen sich grundsätzlich gegen neue Steuern aus. Linke Parteien wehrten sich vehement gegen eine Reihe sozialer Abstriche, wobei insbesondere die vorgeschlagene Lockerung des AHV/IV-Mischindexes und die Abschaffung der IV-Viertelrente hart kritisiert wurden. Die vorberatende Finanzkommission des Nationalrates beschloss im November Nichteintreten auf eine Erhöhung des Treibstoff-Grundzolls sowie der Einfuhrzölle auf Heizöl und Gas. Sie lehnte auch die Aufhebung des AHV-Mischindexes, der neben der Preis- auch die Lohnentwicklung berücksichtigt, bei der Teuerungsanpassung ab. Die Behandlung des Sanierungsprogrammes wurde von den Räten auf die Januar-Sondersession 1995 verschoben.

Sparmassnahmen zur nachhaltigen Sanierung des Bundeshaushaltes (BRG 94.073)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1994 für den Bundeshaushalt (BRG 94.073)

Als Beitrag zur Verbesserung des Bundeshaushalts beantragte der Bundesrat dem Parlament, seinen eigenen Lohn und denjenigen von höheren Beamten der Bundesverwaltung, des Bundesgerichts, der eidgenössischen Hochschulen und der Regiebetriebe vorübergehend gestaffelt nach Lohnhöhe um 1%, 2% oder 3% zu kürzen. Mit diesem "Lohnopfer" können beim Bund 12 Mio Fr. und bei den PTT und SBB weitere 3 Mio Fr. eingespart werden. Das Parlament verabschiedete den dringlich auf Anfang 1995 in Kraft gesetzten und bis Ende 1997 gültigen Beschluss diskussionslos.

Kürzungen der Kaderlöhne in der Verwaltung (zu 94.090)
Dossier: Dringliche Entlastungen im Voranschlag 1995 (94.090)

Beim Sanierungsprogramm 1994 der Bundesfinanzen hatte der Bundesrat beantragt, beim Teuerungsausgleich der AHV-Renten künftig auf den Mischindex zu verzichten, der sowohl die kaufkrafterhaltende Preis- wie die (zumindest bisher) dynamisierende Lohnentwicklung in Betracht zieht. Gegen den Willen der für die AHV zuständigen Vorsteherin des EDI hatte er angeregt, den Teuerungausgleich nur noch auf die Preisentwicklung abzustellen, was dem Bund Einsparungen von 26 Mio. Fr im Jahr 1996 und von 90 Mio. Fr. ab dem Jahr 1997 eingebracht hätte. Gleichzeitig wollte die Landesregierung den Beitragssatz der Selbständigerwerbenden von 7,8 auf 8,4 Einkommensprozente anheben und damit jenem der Unselbständigerwerbenden angleichen.

Sparmassnahmen zur nachhaltigen Sanierung des Bundeshaushaltes (BRG 94.073)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1994 für den Bundeshaushalt (BRG 94.073)

Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1993 (zweites Sanierungspaket) stimmte in der Herbstsession nach langer Diskussion auch der Ständerat der Einführung einer Ausgabenbremse zu, die bei Annahme durch das Stimmvolk ab dem Budget 1996 wirksam werden wird. Für Ausgaben von über CHF 20 Mio. und neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als CHF 2 Mio. wird neu die Zustimmung der Mehrheit aller Ratsmitglieder verlangt. Im Differenzbereinigungsverfahren lenkte der Ständerat auf den Antrag des Nationalrates ein, die Ausgabenbremse in der Verfassung zu verankern. Zuvor hatte seine Staatspolitische Kommission Bedenken gegen die Ausgabenbremse in bezug auf den Minderheitenschutz angemeldet und als Ersatz eine Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes vorgeschlagen, welche künftig auch ausgabenwirksame einfache Bundesbeschlüsse der Schlussabstimmung in beiden Räten unterstellt hätte. Ein Antrag Frick (cvp, SZ), die Ausgabenbremse auf zehn Jahre zu befristen, wurde abgelehnt.

Ausgabenbremse (BRG 93.078)

Eine Motion Steinemann (fp, AG) (Mo. 93.3594) von 1993, die den Bundesrat beauftragen wollte, nur noch Voranschläge mit einer stabilen oder rückläufigen Staatsquote zu unterbreiten, wurde von Bundesrat Stich als untaugliches Mittel zur Haushaltsanierung abgelehnt und vom Nationalrat verworfen. Der Ständerat überwies jedoch ein Postulat Cavelty (cvp, GR) (Po. 93.3566), welches den Bundesrat aufforderte, die Einsetzung eines Sparbeauftragten zu prüfen. Bundesrat Stich wehrte sich vergeblich gegen diesen seiner Ansicht nach unnötigen Vorstoss. Bürgerliche Parteien kündigten zudem an, dass sie Art. 42bis BV, der den Bund verpflichtet, Defizite abzutragen, verschärfen wollten. In einem ersten Schritt wurde eine parlamentarische Initiative Bührer (fdp, SH) (Pa.Iv. 94.422) eingereicht, die fordert, dass das Wachstum der Ausgaben das geschätzte mittelfristige Wachstum des Bruttoinlandprodukts nicht übersteigen dürfe. Ausnahmen sieht die Initiative nur im Fall eines real rückläufigen Bruttoinlandprodukts vor.

Pa.Iv. Bührer zur Beschränkung des Ausgabenwachstums

In den anderen Punkten war der Ständerat bereits in der Frühjahrssession den Beschlüssen des Nationalrats gefolgt. Bei 19 vorgesehenen dauerhaften Abbaumassnahmen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe wich er, wie der Erstrat, in drei Vorlagen ab: Der ersatzlose Verzicht auf die freiwillige AHV/IV für Auslandschweizer (CHF 40 Mio.) wurde auf das dritte Sanierungsprogramm verschoben, und Beiträge der IV (CHF 20 Mio.) an die Einrichtungen für Behinderte im Rentenalter sowie die Treibstoffzollbegünstigung an die Konzessionierten Transportunternehmen (CHF 50 Mio.) sollen weiterhin gewährt werden. Insgesamt ergab sich für das zweite Sanierungspaket ein Sparvolumen von CHF 475 Mio. pro Jahr oder CHF 110 Mio. weniger, als der Bundesrat beantragt hatte.

Ausgabenbremse (BRG 93.078)

Bei den Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt lehnte auch der Ständerat die Streichung gewisser Beiträge der IV an Einrichtungen für Behinderte im Rentenalter ab. Die Ratsmehrheit teilte damit die Befürchtung des Nationalrates und der Kommissionsminderheit, dass dadurch Schwerbehinderte im Alter ihre ihnen vertrauten Heime verlassen müssten. Die Räte vergaben damit Einsparungen von jährlich 20 Millionen Franken.

Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen (93.078)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt (BRG 93.078)

Nachdem der Ständerat 1992 die Einführung einer Ausgabenbremse abgelehnt hatte, tat er sich auch zwei Jahre später noch schwer mit deren Debatte und wies die Vorlage unter anderem aufgrund von Bedenken bezüglich ihrer Praktikabilität an die FK-NR zurück. Im Anschluss waren sich die Räte hauptsächlich uneinig darüber, wie die Ausgabenbremse ausgestaltet sein soll: Soll sie auf Verfassungsebene bei entsprechenden Finanzbeschlüssen automatisch notwendig werden oder sollen der Bundesrat oder die Finanzkommissionen von Fall zu Fall eine entsprechende Abstimmung verlangen können? Zudem stellte sich die Frage der zeitlichen Befristung: Da die Mehrheit der FK-SR am Nutzen der Ausgabenbremse zweifelte, wollte sie diese zeitlich beschränken, während der Nationalrat eine unbeschränkte Regelung bevorzugte. Schliesslich setzte sich der Nationalrat in beiden strittigen Punkten durch und beide Räte nahmen die Ausgabenbremse in der Schlussabstimmung deutlich an. Folglich bedürfen Bundesbeschlüsse, welche einmalige Ausgaben von mehr als CHF 20 Mio oder wiederkehrende Zahlungen von mehr als CHF 2 Mio. zur Folge haben, zukünftig der Zustimmung von mindestens 101 Nationalrats- und mindestens 24 Ständeratsmitgliedern. Betroffen sind Subventionsbestimmungen, Verpflichtungskredite und Finanzbeschlüsse, jedoch nicht gebundene Ausgaben.

Ausgabenbremse (BRG 93.078)

Bei den kantonalen Rechnungen 1993 zeigten sich erste Erfolge der Sparprogramme. In verschiedenen Ständen fielen die Rechnungen besser als budgetiert aus. Im Kanton Zürich beispielsweise betrug das Defizit CHF 159 Mio. weniger als budgetiert und erreichte mit CHF 218 Mio. weniger als die Hälfte des Aufwandüberschusses im Vorjahr. In Appenzell-Ausserrhoden wurde gar ein Ertragsüberschuss von CHF 4.7 Mio. erzielt.

Kantonale Finanzrechnung 1993

Er schlug daraufhin Kürzungen von CHF 624 Mio. vor, korrigierte jedoch gleichzeitig die Einnahmenprognosen um rund CHF 570 Mio. nach unten. Alle Departemente sowie die Bundeskanzlei waren von den Kürzungsvorschlägen betroffen, am stärksten das Finanzdepartement mit rund 177 Mio., gefolgt vom Militärdepartement mit CHF 125 Mio. Grosse Einsparungen nahm die Regierung aber auch beim Verkehr, bei der Entwicklungs- und Osteuropahilfe, bei Bildung und Forschung, Landwirtschaft sowie im Asylwesen vor. Die Reduktion des Teuerungsausgleichs des Bundespersonals von geschätzten 2,5 auf 1,7% mittels dringlichem Bundesbeschluss sollte Einsparungen von rund CHF 200 Mio. (inkl. Regiebetriebe) erbringen. Als grösster Posten unter den Sparmassnahmen war der reduzierte Teuerungsausgleich auch am stärksten umstritten. Die kleine Kammer akzeptierte daraufhin das revidierte Budget, welches noch ein Defizit von CHF 7.03 Mrd. vorsah, mit 31 zu 2 Stimmen. Der Nationalrat verabschiedete das Budget mit einem Fehlbetrag von CHF 6.96 Mrd. mit 130 zu 29 Stimmen bei sechs Enthaltungen.

Voranschlag 1994

Ebenfalls im Rahmen dieses Sanierungsprogramms wollte der Bundesrat – ähnlich wie schon im Eurolex-Paket – die schrittweise Abschaffung der freiwilligen AHV/IV für Auslandschweizer einleiten. Gemäss seinem Vorschlag sollten keine Neubeitritte zur freiwilligen Versicherung mehr möglich sein, eine Übergangsregelung die Rentenansprüche der bisherigen Versicherten im Umfang der bis zu zehn Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geleisteten Beiträge jedoch gewährleisten. Der Bundesrat veranschlagte die möglichen Einsparungen auf bis zu 40 Mio. Fr. pro Jahr. Der Nationalrat wies die Vorlage an die Regierung zurück mit der Auflage, stattdessen für ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben sowie eine anderweitige Versicherung für Auslandschweizer in jenen Staaten zu sorgen, mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen.

Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen (93.078)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt (BRG 93.078)

Als weiteren Beitrag zur Gesundung der Bundesfinanzen beantragte der Bundesrat dem Parlament Einsparungen bei der IV von 45 Mio. Fr. bis 1997. Insbesondere sollten die Beiträge an Anstalten, Werkstätten und Wohnheime für IV-Rentner nicht mehr ausgerichtet werden, sobald die in diesen Einrichtungen untergebrachten Personen das AHV-Alter erreichen. In gleicher Weise sollten die Beiträge an die Beratung und Betreuung Invalider und ihrer Angehöriger nur noch bezahlt werden, solange die betroffenen Invaliden noch nicht im Rentenalter sind. Die grosse Kammer folgte ihrer Kommission, die einen Leistungsabbau zulasten der Invaliden befürchtete, und lehnte diese Vorschläge recht deutlich ab.

Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen (93.078)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt (BRG 93.078)

Angesichts der prekären Finanzsituation präsentierte der Bundesrat ein zweites Sparprogramm unter dem Titel Sanierungsmassnahmen 1993 des Bundeshaushaltes, welches eine Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus den kantonalen Finanzdirektoren und Vertretern der Finanzverwaltung, ausgearbeitet hatte. Dieses sah, in seiner überarbeiteten Fassung, bis 1997 jährliche Einsparungen von rund CHF 1.5 Mrd. gegenüber dem geplanten Ausgabenwachstum vor. Ursprünglich vorgesehene Abstriche im Sozialversicherungsbereich reduzierte der Bundesrat nach heftiger Kritik in der Öffentlichkeit auf ein Minimum. Ohne Gegensteuer in der Ausgabenpolitik müssten andernfalls gemäss Finanzminister Stich in den Jahren 1995 bis 1997 Finanzierungslücken von CHF 8 bis 10 Mrd. hingenommen werden. Die Gesundung der Bundesfinanzen müsse deshalb schrittweise erfolgen, wobei der strukturelle Teil der Fehlbeträge spürbar zu reduzieren sei. Das Sanierungsprogramm des Bundesrates sieht rund 20 Änderungen mittels eines Bundesgesetzes und eines Beschlusses vor sowie die Revision eines Verfassungsartikels. Auf Verfassungsstufe muss die Streichung der aus den Getreideimportzöllen gespiesenen Preisreduktion für Brot und Getreide erfolgen. Mittels eines Bundesgesetzes einerseits sollen elf gezielte referendumspflichtige Sparvorschläge in die Tat umgesetzt werden. Andererseits legte die Regierung dem Parlament einen Bundesbeschluss mit drei nicht referendumspflichtigen Vorschlägen vor. Diese Änderungen sollen Einsparungen bei den Subventionen im Gewässerschutz, bei den Gewässerkorrektionen und bei den Anlagen zur Sondermüllverbrennung bringen. Ebenso sollen durch die Aufhebung der freiwilligen AHV/IV-Versicherung für Auslandschweizer über CHF 40 Mio. eingespart werden. Weitere Einschränkungen beziehungsweise Streichungen betreffen unter anderem die Bereiche Invalidenversicherung, Investitions- resp. Subventionsbeiträge an die Landwirtschaft, Vergünstigungen beim Benzinzoll, Beiträge an Hochschulkantone, amtliche Vermessung sowie Umstrukturierungen bei den Zollkreisen. Trotz diesen Einsparungen von CHF 750 Mio. bis CHF 3 Mrd. zwischen den Jahren 1994 und 1997 prognostizierte der Bundesrat noch jährliche Defizite von CHF 2 bis 3 Mrd.

Ausgabenbremse (BRG 93.078)

Für die Erarbeitung des Finanzplans 1995-1997 hatte der Bundesrat schon das zweite Sanierungsprogramm miteinbezogen, jedoch die Mehrerträge aus der Mehrwertsteuer noch nicht berücksichtigt. Dieser sieht Fehlbeträge zwischen CHF 6.5 und 7.6 Mrd. vor.

Die erwartete massive und anhaltende Verschlechterung der Bundesfinanzlage bis 1997 wurde vom Bundesrat auf die rezessionsbedingt stark gesunkenen Einnahmen und weniger auf die nachlässige Ausgabendisziplin zurückgeführt. Die erwartete Staatsquote soll allerdings bis 1997 12,2% nicht überschreiten.

Finanzplan 1995-1997

Die Finanzkommission des Ständerates beschloss ein 5-Punkte-Programm zur Verringerung des Ausgabenüberschusses. Unter anderem sollte das Ausgabenwachstum unter Ausklammerung der Leistungen an die Arbeitslosenkasse und des Beschäftigungsprogramms im Bausektor auf das Wachstum des nominalen Bruttoinlandprodukts (BIP) von 3,5% gesenkt werden, was einen Abstrich von rund CHF 700 Mio. bedeuten würde. Diese kurz- und mittelfristigen Einsparungen sollten bei den Betriebsausgaben unter Einschluss des Personalbereichs realisiert werden, weil rund 85% der Bundesausgaben gesetzlich gebunden sind und folglich der Handlungsspielraum in anderen Bereichen sehr eng ist. Die Kommission behielt sich auch vor, dem Ständerat die Rückweisung des Budgets zu empfehlen, falls die angestrebten Einsparungen nicht gelingen sollten. Die Nationalratskommission ging noch weiter und verlangte Einsparungen in der Höhe von CHF 900 Mio. im Budget, was der Bundesrat jedoch nicht für realistisch hielt.

Voranschlag 1994

La commission des transports du Conseil national a également pris position sur les travaux du groupe de réflexion. Selon elle, la régie ne doit pas être mue par le seul objectif de la rentabilité. Si son désendettement est une priorité, il ne s'agit pas de rechercher la couverture des coûts à tout prix pour tous les types de prestation. Les CFF doivent rester un service public oeuvrant en faveur de l'aménagement du territoire, de la protection de l'environnement et de la politique régionale. Si la commission est favorable à la formule d'une régie allégée, elle est en revanche opposée à sa transformation en société anonyme ou en holding de droit privé.

Groupe de réflexion sur l'avenir des CFF
Dossier: Bahnreform 1
Dossier: Sparmassnahmen der SBB

Beim zweiten Sanierungsprogramm der Bundesfinanzen beschloss der Bundesrat, neben anderen Sparmassnahmen den 1990 versprochenen jährlichen Sonderbeitrag an die AHV im Umfang von 170 Mio Fr. bis mindestens 1996 nicht zu entrichten. Damit sollten die vorübergehenden Mehrkosten gedeckt werden, die durch den vorzeitigen Rentenbezug entstehen, wie ihn die 10. AHV-Revision vorsieht. Der Entscheid des Bundesrates hat keinen Einfluss auf die Höhe dieser Renten, belastet aber den Ausgleichsfonds entsprechend.

Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen (93.078)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt (BRG 93.078)

Les CFF ont décidé de réformer le service Cargo-Domicile. L'objectif central de la régie est de tripler la part des colis acheminés en moins de 24 heures (de 30% à 90%) et de réaliser une économie de CHF 92 millions par année. Pour ceci, outre la transformation en une société mixte, Cargo-Domicile devrait voir son nombre de centres régionaux passer de 76 à 16, ceux-ci devenant interconnectés sans transbordement. D'autre part, l'informatique devrait avoir une place plus large dans la gestion du système. Ces changements devraient condamner environ 600 emplois d'ici 1995. Cette réforme est devenue effective en milieu d'année et n'a pas manqué de soulever les protestations des syndicats de cheminots et d'organisations de protection de l'environnement.

Privatisation du service «Cargo Domicile»
Dossier: Bahnreform 1

Dans sa prise de position sur le rapport, le Conseil fédéral a voulu calmer ces inquiétudes en déclarant qu'il n'entendait pas démanteler les CFF ni l'offre de transport régional, mais les rendre plus efficaces. C'est sur la base du travail des experts qu'il entend proposer aux Chambres une nouvelle conception directrice pour les CFF qui trouve un consensus dans les milieux politiques. Pour ce faire, le gouvernement désire prolonger de deux ans le mandat de prestations en vigueur.

Groupe de réflexion sur l'avenir des CFF
Dossier: Bahnreform 1
Dossier: Sparmassnahmen der SBB

Angesichts der prekären Finanzlage von Bund und Kantonen wurden Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen. Eine aus Vertretern des EFD und der kantonalen Finanzdirektoren bestehende Arbeitsgruppe regte in einem Diskussionspapier unter anderem an, mittelfristig auf die Revision und somit den Ausbau der Ergänzungsleistungen zu verzichten, den vollen Teuerungsausgleich auf den AHV/IV-Renten für ein Jahr zu streichen, die Viertelsrenten in der IV abzuschaffen und die Bundesbeiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien zu kürzen.

Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen (93.078)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt (BRG 93.078)

Le Groupe de réflexion sur l'avenir des CFF institué par Adolf Ogi et présidé par F. Mühlemann, secrétaire général du DFTCE, a rendu son rapport final. Selon lui, une réforme de la régie serait devenue indispensable, les coûts qu'elle occasionne à la Confédération et le niveau de son endettement (CHF 13 milliards; 30 milliards en l'an 2000) n'étant plus guère supportables. Les experts ont estimé que les CFF devraient se recentrer sur les activités pour lesquelles ils sont le mieux adaptés. Cela signifierait notamment l'abandon d'une vingtaine de lignes régionales non rentables et le transfert partiel des charges du trafic régional en direction des cantons, le réexamen des secteurs du trafic de marchandises qui ne couvrent pas leurs coûts et l'élagage du programme Rail 2000 (Au parlement, les projets de suppression de lignes ont également soulevé quelques craintes: voir en particulier les interpellations Aubry (prd, BE) (Ip. 93.3049) et Seiler (udc, BE) (Ip. 93.3185)). En outre, certaines activités pourraient être privatisées. L'entreprise même pourrait changer de statut et devenir un holding jouissant d'une liberté d'action accrue. Les propositions du groupe de réflexion devraient occasionner quelques substantielles économies (au moins CHF 500 millions par année), mais toucher d'une manière ou d'une autre entre 3'000 et 7'500 emplois.

Les réactions des partis ou organisations furent dans l'ensemble favorables aux conclusions du rapport. En particulier, la direction des CFF a déclaré en soutenir l'essentiel. Notons cependant l'inquiétude des régions concernées par la fermeture de lignes, notamment l'arc jurassien. En outre, la Fédération suisse des cheminots s'est inquiétée des conclusions du rapport et a vivement critiqué ses auteurs. Selon elle, si on appliquait les propositions faites, la régie serait démantelée et 3'000 emplois disparaîtraient (devant le syndicat, Benedikt Weibel, p.d.g. de la régie, a prétendu que la sécurité des postes de travail serait garantie). Elle a relevé le manque d'idée du groupe de réflexion, notamment en matière de trafic régional, et s'est opposée a toute tentative de privatisation.

Groupe de réflexion sur l'avenir des CFF
Dossier: Bahnreform 1
Dossier: Sparmassnahmen der SBB