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In der Sommersession 2018 behandelte der Ständerat die Motion der SVP-Fraktion zur Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben. Im März 2018 hatte sich bereits die FK-SR mit der Motion auseinandergesetzt und diese der kleinen Kammer zur Ablehnung empfohlen. Die Kommission argumentierte, dass der Bundesrat bereits dabei sei, die Motion 17.3259 der FK-NR umzusetzen. Diese beinhalte ebenfalls einen Auftrag, verschiedene Möglichkeiten zur Reduktion der gebundenen Ausgaben vorzulegen, ohne jedoch eine zeitliche Einschränkung vorzusehen. Der Ständerat folgte dem Kommissionsantrag stillschweigend und lehnte die Motion ab.

Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben

Ausführlichere Diskussionen als zur anderen, zeitgleich eingereichten Motion der SVP-Fraktion zur Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben führten die FK-SR sowie der Ständerat zur Motion für eine umfassende Aufgabenprüfung bei den Staatsausgaben. Zuerst entschied die FK-SR, den letzten Satz der Motion zu streichen, da ihr nicht klar war, ob dieser eine Reduktion der Staatsausgaben um fünf Prozent oder um fünf Prozentpunkte beinhaltete. Dieser modifizierte Vorschlag scheiterte jedoch mit 5 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung in der Kommission, worauf eine Minderheit Hösli (svp, GL) Annahme der vom Nationalrat gutgeheissenen Version beantragte, da Kommissionsminderheiten im Zweitrat keine geänderten Versionen einreichen können.
Die Kommissionsmehrheit begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass das Parlament zwar Sparen im Allgemeinen üblicherweise befürworte, konkrete Sparvorhaben aber jeweils am Widerstand der betroffenen Kreise scheiterten. In der Ständeratsdebatte bekräftige Finanzminister Maurer letzteren Punkt noch einmal: So hätte man in derselben Woche bei der Debatte um Agroscope mit einer kleinen Korrektur einen grossen Effizienzgewinn erzielen können, aber durch Annahme der Motion darauf verzichtet. Er bat daher den Rat darum, die Motion der SVP-Fraktion abzulehnen und stattdessen bei den geplanten strukturellen Reformen mit 62 konkreten Massnahmen Hand zu bieten. Der Ständerat folgte diesem Antrag und lehnte die Motion mit 16 zu 23 Stimmen ab.

Durchführung einer umfassenden Aufgabenüberprüfung bei den Staatsaufgaben

Im Unterschied zum Nationalrat fand die Motion Sollberger (svp, BL), die das Sparen bei der Zentralverwaltung verlangte, im Ständerat keine Gnade. Kommissionssprecher Hannes Germann (svp, SH) wiederholte die Argumente des Bundesrats, der bekanntlich bereits daran sei, Sparmassnahmen in der Bundesverwaltung zu prüfen. Die Motion würde also offene Türen einrennen, aber den Handlungsspielraum der Regierung hinsichtlich Personalmanagement unnötig weiter einschränken. Der Rat folgte diesem Votum ohne Diskussion und lehnte die Motion ab.

Sparen bei der Zentralverwaltung

Äusserst knapp mit 98 zu 93 Stimmen (keine Enthaltungen) nahm der Nationalrat eine Motion Sollberger (svp, BL) an, mit welcher der Bund zum Sparen bei der Zentralverwaltung aufgefordert wird. Konkret soll die Regierung Massnahmen zur Reduktion der Zentralverwaltung ergreifen. Es gehe nicht an, dass dauernd „an der Front“, nicht aber in der zentralen Verwaltung gespart werde. Sollberger nannte etwa das Beispiel der Grenzwächter, der Zollstellen oder der Lehrer, bei denen gespart werde, obwohl es in der Verwaltung, insbesondere bei Stabs- und Unterstützungsstellen wesentlich mehr Sparpotenzial gebe, wenn man Ineffizienz und Doppelspurigkeiten bekämpfen wolle.
Bundesrat Maurer wies in der Ratsdebatte darauf hin, dass es auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selber seien, die mit immer mehr Vorstössen, aber auch mit persönlichen Anfragen, zu einem Ausbau der Verwaltungsstäbe beitrügen, von denen diese Anfragen in der Regel beantwortet werden. Der Bundesrat sei zwar gegen die Motion, er selber gehe aber davon aus, dass die Motion in diesem Rat angenommen werde. Er wolle aber davor warnen, dass dann der Service der Verwaltung auch entsprechend weniger umfassend sei, auch wenn – dies gestand Maurer nach einer entsprechenden Frage von Parteikollege Adrian Amstutz (svp, BE) ein – punkto Ausführlichkeit der Berichte durchaus noch Potenzial bestehe, sich auf das Wesentliche zu beschränken. Man gehe den Sparmöglichkeiten in der Verwaltung zudem bereits im Rahmen der überwiesenen Motion 15.3494 nach.

Sparen bei der Zentralverwaltung

Im Dezember 2017 reichte die SVP-Fraktion zwei Motionen ein, mit denen der Staatshaushalt des Bundes durch Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben sowie durch eine umfassende Aufgabenprüfung bei den Staatsausgaben (Mo. 16.3972) wieder ins Lot gebracht werden sollte. Erstere Motion beinhaltete einen Auftrag an den Bundesrat, die gebundenen Ausgaben zu analysieren und mittels Gesetzesrevision bis zum Voranschlag 2022 von 56 Prozent (2016) um mindestens 5 Prozent – wobei nicht ganz klar wurde, ob Prozent oder Prozentpunkte gemeint sind – zu senken. Die zweckgebundenen Ausgaben, die insbesondere bei der Altersvorsorge (100%) und dem Verkehr (ab 2018 75%) hohe Anteile aufweisen, würden zunehmend die Ausgaben in denjenigen Bereichen, in denen geringere Anteile zweckgebunden sind – zum Beispiel in der Landwirtschaft und der Landesverteidigung (3-10 Prozent) – verdrängen, lautete die Begründung. Dadurch sinke auch der finanzpolitische Steuerungseinfluss des Parlaments.
Der Bundesrat bestätigte, dass der Anteil gebundener Ausgaben bis 2020 auf „deutlich über 60 Prozent der Gesamtausgaben“ ansteigen werde, was aber nicht auf ein Wachstum der Ausgaben, sondern auf neue, durch das Parlament beschlossene Ausgabenbindungen (BIF, NAF, Netzzuschlagsfonds) in der Höhe von über 11 Prozentpunkten zurückzuführen sei. Zudem müsse unterschieden werden zwischen gebunden Ausgaben, die schneller wüchsen als ihre Einnahmen – zum Beispiel bei den Sozialversicherungen –, und einnahmeabhängigen und gegenfinanzierten Ausgabenbindungen. Letztere würden zwei Drittel aller gebundenen Ausgaben ausmachen und stellten keine Gefahr für die schwächer gebundenen Ausgaben dar. Die geforderte Reduktion der gebundenen Ausgaben auf 50 Prozent der Gesamtausgaben bezeichnete der Bundesrat jedoch als nicht umsetzbar. Eine solche Reduktion um beinahe 15 Prozentpunkte sei nur durch Kürzung oder Flexibilisierung der gebundenen Beiträge möglich, was jedoch mittel- und langfristig die Finanzierung der entsprechenden Projekte gefährde oder die Kosten auf die Kantone abschiebe. Bedacht werden müsse – wie Finanzminister Maurer dem Nationalrat in der Frühjahrssession 2018 erläuterte – auch, dass der Bundesrat einen Grossteil der gebunden Ausgaben nicht beeinflussen könne: Von den 56 Prozent stark gebundenen Ausgaben stellten 25 Prozent Beiträge an die Sozialversicherungen und 5 Prozent Anteile der Sozialversicherungen an den Bundeseinnahmen dar; 15 Prozent seien durchlaufende Beträge an die Kantone, zum Beispiel Steuern, Schuldzinsen oder Beiträge an den Finanzausgleich; 6 Prozent gehörten zur Einlage des Bundes in den BIF; hinzu kämen auch Kosten von Behörden, Gerichten oder dem Parlament. Reduzieren könne der Bundesrat somit lediglich die Personalausgaben, die 7.8 Prozent der stark gebundenen Ausgaben ausmachten. Dies sei aber ein so geringer Anteil, dass selbst grosse Reduktionen kaum Auswirkungen auf das Budget hätten. Dennoch betonte Maurer, dass der Bundesrat die Sorge bezüglich der finanziellen Flexibilität aufgrund der gebundenen Ausgaben teile und deshalb strukturelle Reformen im gesamten Aufgabenspektrum des Bundes prüfe. Eine Expertengruppe des EFD untersuche zudem, wie strukturelle Überschüsse den Handlungsspielraum vergrössern könnten. Als ersten Schritt empfahl Maurer dem Rat jedoch, keine neuen gebundenen Ausgaben zu schaffen. Von diesen Einwänden liess sich der Nationalrat jedoch nicht überzeugen und nahm die Motion mit 104 zu 90 Stimmen und 3 Enthaltungen an. Dabei setzten sich die geschlossen stimmenden SVP- und FDP-Fraktionen sowie 4 CVP-Mitglieder gegen den Widerstand der übrigen Fraktionen durch.

Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben

Im Dezember 2017 reichte die SVP-Fraktion zwei Motionen ein, mit denen der Staatshaushalt des Bundes durch eine umfassende Aufgabenprüfung bei den Staatsausgaben sowie durch Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben (Mo. 16.3975) wieder ins Lot gebracht werden sollte. Der Bundesrat soll demnach die eidgenössischen Staatsaufgaben überprüfen und aufzeigen, auf die Erbringung welcher Aufgaben die Eidgenossenschaft in Zukunft verzichten könnte. Dadurch soll die Staatsquote um mindestens 5 Prozent reduziert werden, ohne dass es zu Aufgaben- oder Kostenverlagerungen auf die Kantons- oder Gemeindeebene kommt. Die SVP-Fraktion erachtete es als nötig, dass man – wie in der Privatwirtschaft üblich – auch beim Staat die bestehenden Aufgaben hinterfrage. Dies sei aber weder beim Konsolidierungsprogramm 2012-2013, noch beim Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 oder beim Stabilisierungsprogramm 2017-2019 geschehen. Der Bundesrat beantragte die Motion zur Ablehnung und erklärte, die Ausgabenquote des Bundes sei seit dem Jahr 2000 stabil, die Ausgaben wüchsen also gleich schnell wie die Wirtschaft. Eine Senkung der Ausgabenquote um 5 Prozent würde jährliche Kürzungen der Bundesausgaben um CHF 3.7 Mrd. bedingen. Da die Ausgaben in vielen Bereichen kaum oder nur schwierig reduziert werden könnten, würden die Kürzungen einzelne Aufgabengebiete sehr stark treffen und hätten dort „einen namhaften Leistungsabbau zur Folge”. Dies widerspreche auch den Entscheidungen des Parlaments, das die Mittel in allen grossen Aufgabenbereichen des Bundes erhöht und die vom Bundesrat vorgelegten Sparprogramme reduziert habe. Da der Bundesrat den Bedarf einer Entlastung des Haushalts anerkenne, plane er, strukturelle Reformen im gesamten Aufgabenspektrum in die Wege zu leiten, und lasse er Möglichkeiten prüfen, wie er strukturelle Überschüsse im Budget verwenden dürfe. Schliesslich bedürften grössere Aufgabenverzichte aufgrund der Einheit der Materie einzelne, vom Parlament separat beratene Gesetzesvorlagen. Diese Argumentationen überzeugten die Mehrheit des Nationalrats – bestehend aus den geschlossen stimmenden SVP- und FDP-Fraktionen sowie aus einer Minderheit der BDP-Fraktion – nicht: Mit 101 zu 94 Stimmen nahm die grosse Kammer die Motion an.

Durchführung einer umfassenden Aufgabenüberprüfung bei den Staatsaufgaben

In der Herbstsession behandelte der Ständerat die Motion „Gebundene Ausgaben reduzieren” der nationalrätlichen Finanzkommission. Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) erklärte im Namen der Mehrheit der FK-SR, dass eine Annahme der Motion „als wichtiges politisches Signal zugunsten der Bemühungen des Bundesrates“ zu verstehen sei, da sich dieser der Thematik bereits annehme. Dieses Vorgehen kritisierte Roberto Zanetti (sp, SO) als parlamentarischen Leerlauf, indem er daran erinnerte, dass eine Motion das Ziel habe, den Bundesrat zum Handeln aufzufordern. Inhaltlich kritisierte er den Vorschlag als mutlos, weil das Parlament darauf verzichte, die geforderten Einsparungen von CHF 2 bis 4 Mrd. selbst vorzunehmen und stattdessen „den Schwarzen Peter dem Bundesrat [zuspiele]“. Paul Rechsteiner (sp, SG) befürchtete, dass das Ziel der Vorlage vor allem darin bestehe, vom Parlament gemachte und vom Volk bestätigte Beschlüsse infrage zu stellen. Dies mache vor allem dann keinen Sinn, wenn man die überaus gute Verfassung des Bundeshaushalts in Betracht ziehe. Finanzminister Maurer betonte diesbezüglich, dass der Schweizer Bundeshaushalt zwar im internationalen Vergleich gut dastehe, dass aber der hohe und vor allem steigende Anteil der gebundenen Ausgaben den Handlungsspielraum von Parlament und Regierung immer stärker einschränke. Um einen langfristig geordneten Haushalt sicherzustellen, bedürfe es der Suche nach neuen Lösungen – entsprechend habe sich der Bundesrat für die Annahme der Motion ausgesprochen. In diesem Sinne stimmte die Mehrheit des Ständerats und nahm die Motion mit 27 zu 15 Stimmen (0 Enthaltungen) an.

Gebundene Ausgaben reduzieren

Mir der Motion „Gebundene Ausgaben reduzieren" erhoffte sich die FK-NR vom Bundesrat Vorschläge dazu, wie die stark gebundenen Bundesausgaben um 5 bis 10 Prozent reduziert werden können. Diese würden gemäss dem Bericht „Gebundene Ausgaben des Bundes" der Finanzverwaltung zwischen 2016 und 2020 von 50 Prozent auf 64 Prozent – also um fast ein Drittel – ansteigen. Ihr zunehmender Anteil am Bundeshaushalt schränke den Handlungsspielraum des Parlaments zum Nachteil der Bereiche mit schwach gebundenen Aufgaben – genannt werden der Eigenbereich des Bundes, die Landwirtschaft, die Armee sowie die Bildung – ein. Der Bundesrat solle ausführliche Vorschläge mit konkreter Projektplanung, Meilensteinen und Zeitplänen ausarbeiten, welche die Reduktion dieser gebundenen Ausgaben zum Ziel haben.
Der Bundesrat erklärte die steigenden Anteile der gebundenen Ausgaben durch neu beschlossene Ausgabenbindungen, insbesondere durch die Projekte BIF, NAF und die Reform der Altersvorsorge. Er anerkenne jedoch die Problematik des schwindenden Handlungsspielraums und schlage daher Annahme der Motion vor. Kurzfristig erachte er aber die Reduktion der gebundenen Ausgaben um 5 bis 10 Prozent als nicht realisierbar. Um mittelfristige Reduktionen erzielen zu können, seien verschiedene grössere Reformprojekte nötig, die Gesetzes- und Verfassungsänderungen beinhalteten. Die Motion sei somit lediglich längerfristig umsetzbar. Als erster Schritt sei aber bereits ein Vorgehenskonzept zur Erarbeitung struktureller Reformen geplant.
In der Nationalratsdebatte lobte Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) einerseits die bisherigen Bemühungen des Bundesrates, der bei der Armasuisse, beim BBL, beim Astra und bei den SBB die Kosten um 5 Prozent, bei der IKT durch Synergiegewinne um jährlich 2,5 Prozent senken will. Er betonte aber auch, dass dies bei Weitem nicht genüge. Die von der Motion angegebene Grössenordnung der Reduktionen sei einzuhalten. Eine Minderheit der FK-NR unterstützte die Motion nicht. Alois Gmür (cvp, SZ) betonte in deren Namen, dass der Anstieg der gebundenen Ausgaben auf Volksentscheiden beruhe und entsprechend im Sinne der Stimmbürgerschaft sei. Zudem tendiere das Parlament dazu, höhere gebundene Ausgaben zu beschliessen als der Bundesrat. Seine Minderheit mache sich entsprechend Sorgen, dass diese Motion dazu führe, dass in Zukunft an den falschen Orten – zum Beispiel bei AHV, IV oder den Prämienverbilligungen – gespart werden müsse. Da zudem die Ziele der Motion nicht erreicht werden können, stelle sie die Glaubwürdigkeit des Parlaments in Frage. Diese Besorgnis teilte die Mehrheit des Nationalrats nicht und nahm die Motion mit 107 zu 63 Stimmen (keine Enthaltungen) an.

Gebundene Ausgaben reduzieren

Um diese Stossrichtung zu untermauern, überwiesen die beiden Räte gegen den Antrag des Bundesrates eine Motion der nationalrätlichen Finanzkommission, welche die Landeregierung beauftragte, die Aufgabenüberprüfung fortzusetzen. Dadurch soll der Bundeshaushalt längerfristig substanziell entlastet werden. Der Ständerat nahm am Motionstext geringfügige Modifikationen vor, die den Bedürfnissen des Bundesrates zumindest teilweise entgegen kamen.

Aufgabenüberprüfung

Die SVP-Fraktion hatte 2005 eine Motion eingereicht mit dem Auftrag an den Bundesrat, ein umfassendes Konzept zur Sanierung der Bundesschulden vorzulegen. Die ursprüngliche Behandlungsfrist von Ende 2006 wurde vom Nationalrat verlängert, der der Motion im März 2009 knapp mit 92 zu 90 Stimmen zustimmte. Im Ständerat hingegen herrschte die Meinung vor, dass das Verfallsdatum dieser Motion überschritten war; er lehnte sie deutlich ab.

umfassendes Konzept zur Sanierung der Bundesschulden

Eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) forderte den Bundesrat auf, zu Beginn jeder Session eine Übersicht über behandelte Geschäfte mit Auswirkungen auf den Steuerertrag von Bund und Kantonen zu publizieren. Nur mit einer solchen Übersicht könne genügend Transparenz in Bezug auf die zahlreichen Steuervorhaben hergestellt werden. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat nahmen die Motion gemäss Empfehlung des Bundesrates an.

Übersicht über behandelte Geschäfte

Der Nationalrat Markus Hutter (fdp, ZH) reichte zwei Motionen zum Thema Schuldenbremsenkonformität ein. Die erste der beiden wollte, dass im Falle von im Parlament nicht schuldenbremsenkonform verabschiedeten Budgets der Bundesrat die budgetierten Zusagen so weit reduziert, bis die Schuldenbremse wieder eingehalten werden kann. Der Bundesrat lehnte dies mit der Begründung ab, dass es nicht angehe, im Falle eines durch das Parlament nicht schuldenbremsenkonform verabschiedeten Voranschlags die Budgethoheit an den Bundesrat zu delegieren. Der Nationalrat sprach sich gegen die Motion aus. Die zweite Motion (Mo. 03.3770) verlangte vom Bundesrat, keine Frühpensionierungen beim Bundespersonal auf Staatskosten mehr vorzunehmen, sofern die Haushaltsführung des Bundes nicht schuldenbremsenkonform ausgestaltet ist. Auch diese Motion wurde knapp mit 80 zu 91 Stimmen abgelehnt.

Subventionen und Beiträge nur bei Schuldenbremsenkonformität (Mo. 04.3769)
Dossier: Schuldenbremse

Der Nationalrat stimmte einer im Vorjahr vom Ständerat gebilligten Motion Lauri (svp, BE) zu, welche von der Regierung verlangt, die finanzpolitisch prioritären Strukturreformen so zu gestalten, dass sich die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränken. Die Reformen sollen sich vor allem auf die Bereiche Verkehr, Bildung, Soziales und Landwirtschaft konzentrieren.

Mehrausgaben auf die Teuerung beschränken

Der Ständerat lehnte eine im Vorjahr vom Nationalrat gebilligte Motion der FDP-Fraktion ab, welche den Bundesrat aufforderte, die Synergie- und Rationalisierungspotenziale in der Bundesverwaltung als Folge der vom Volk angenommenen NFA aufzuzeigen und einen Bericht über den Zeitplan der Realisierung der Effekte auf Budget und Personal zu erstellen. Der Rat sah die Anliegen des Vorstosses in der zweiten Botschaft des Bundesrates zur NFA im wesentlichen als erfüllt an.

Synergie- und Rationalisierungspotenziale in der Bundesverwaltung

Im Zusammenhang mit dem EP 04 behandelte das Parlament eine Reihe von Vorstössen: Überwiesen wurden zwei Motionen der Spezialkommission des Nationalrats: Die erste (Mo. 05.3223; siehe dazu auch hier) ermöglichte es dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) wieder, einen jährlichen Reservebetrag von 50 Mio Fr. für langjährige Projekte mit starker ausländischer Forscherbeteiligung vorzusehen; die Massnahmen des EP 04 hatten eine Änderung der bisherigen Verbuchungspraxis verlangt, die es dem SNF nicht mehr erlaubten, Rückstellungen in dieser Grössenordnung zu tätigen. Das zweite Begehren (Mo. 05.3228; siehe dazu auch hier) verlangte von der Regierung, im Rahmen der bevorstehenden Verwaltungsreform eine Zusammenführung der Bundesämter für wirtschaftliche Landesversorgung, für Landwirtschaft, für Veterinärwesen sowie der Eidg. Forstdirektion zu prüfen mit dem Ziel, die Verwaltungskosten um mindestens 25% zu senken. Gegen die Stimmen der Linken billigte der Nationalrat auch eine dritte Motion seiner Spezialkommission, welche die Einnahmen aus der für den Strassenverkehr zweckgebundenen Mineralölsteuer ab sofort ausschliesslich und nur gemäss den geltenden Bestimmungen verwenden will. Da das EP 04 eine Etappierung vorsieht, lehnten beide Räte eine Standesinitiative des Kantons Jura (St. Iv. 05.303) zur raschen Fertigstellung des Nationalstrassennetzes ab.

Zusammenhang mit dem EP 04

In der Frühlingssession nahm die kleine Kammer eine im Vorjahr bereits vom Nationalrat gebilligte Motion der CVP-Fraktion (Mo. 03.3311) an, welche die Überprüfung von Aufgaben und Leistungen des Bundes und der Strukturen der Bundesverwaltung sowie die Durchforstung der Rechtserlasse forderte. Das Parlament überwies auch eine Motion von Ständerat Altherr (fdp, AR) (Mo. 04.3811) und eine in die gleiche Richtung zielende Motion von Nationalrat Favre (fdp, VD) (Mo. 04.3810), welche eine detaillierte Erfassung der Aufgaben und Aufträge der Bundesverwaltung und deren Kosten verlangten und, unter Einbezug der Kantone, die Benennung der Schwerpunkte künftiger Staatstätigkeit. Um zu verhindern, dass der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren wieder aus dem Ruder läuft, stimmten die Räte einer Motion Schweiger (fdp, ZG) (Mo. 04.3518) zu, gemäss der die Ausgaben 2008 den Voranschlag 2004 um maximal 3 Mia Fr. überschreiten dürfen, wobei die Mehrausgaben so weit wie möglich für wachstumspolitisch sinnvolle Aufgaben einzusetzen sind. Finanzminister Merz appellierte an das Parlament, zur Umsetzung konsequent Hand zu bieten. In der Wintersession überwies der Ständerat schliesslich eine Motion Lauri (svp, BE) (Mo. 05.3287) , welche von der Regierung verlangt, die finanzpolitisch prioritären Strukturreformen so zu gestalten, dass sich die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränken. Die Reformen sollen sich vor allem auf die Bereiche Verkehr, Bildung, Soziales und Landwirtschaft konzentrieren. Ausführlich debattiert, aber mit 18:13 Stimmen abgelehnt wurde ein Postulat Sommaruga (sp, BE) (Po. 05.3597), das als „Gegenrecht“ zur Schuldenbremse auf der Ausgabenseite ein Gesetz zur Gegenfinanzierung von Steuersenkungen anregte.

Überprüfung von Aufgaben und Leistungen des Bundes

Diskussionslos stimmte der Nationalrat einer Motion der FDP-Fraktion zu, welche den Bundesrat auffordert, die Synergie- und Rationalisierungspotenziale in der Bundesverwaltung als Folge der vom Volk angenommenen NFA aufzuzeigen und einen Bericht über den Zeitplan der Realisierung der Effekte auf Budget und Personal zu erstellen.

Synergie- und Rationalisierungspotenziale in der Bundesverwaltung

Gegen den Willen des Bundesrates stimmte der Ständerat in der Frühlingssession einer Motion Lauri (svp BE) zu, welche verlangt, den Einnahmenschätzungen für Budget und Finanzplan realistisch-konservative Annahmen zugrunde zu legen, da die Einschätzungen in den vergangenen Jahren zu optimistisch ausgefallen seien. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss ab.

realistisch-konservative Annahmen

Im Anschluss an die Budgetdebatte überwies das Parlament eine Motion der FK-NR, welche den Bundesrat beauftragte, die Normen und Standards der allgemeinen Bundesverwaltung im Bereich Bauten, Raumbewirtschaftung, Logistik und Informationstechnologie in allen Departementen durchzusetzen. Zwei weitere Vorstösse der Kommission stiessen beim Nationalrat zwar auf Zustimmung, der Ständerat lehnte sie jedoch auf Antrag des Bundesrats ab: Die erste Motion (Mo. 04.3615) forderte eine konkrete Aufgabenverzichtsplanung und Verwaltungsreform, um mindestens ein ausgeglichenes Rechnungsergebnis zu erreichen. Der Ständerat verwarf sie mit der Begründung, dass nur noch das Finanzplanjahr 2006 einen negativen Abschluss aufzeige, 2007 und 2008 gingen von schwarzen Zahlen aus. Um auch für 2006 einen ausgeglichenen Abschluss zu erreichen, müsste parallel zum und gleichzeitig mit dem Entlastungsprogramm 2004 (EP 04) mit einem Umfang von 2 Mia Fr. ein weiteres Sanierungsprogramm in der Grössenordnung von rund 800 Mio Fr. konzipiert und mit Gesetzesänderungen im Hinblick auf das Jahr 2006 umgesetzt werden. Ein derart drastisches Vorgehen – zwei Sanierungsprogramme gleichzeitig nebeneinander – sei nicht nur nicht machbar, sondern gefährde das EP 04. Die zweite vom Ständerat verworfene Motion (Mo. 04.3617) verlangte, die im Generalsekretariat des UVEK unter der Rubrik „Dienst für besondere Aufgaben“ anfallenden, von den Bestellern nicht vollständig abgegoltenen Kosten bezüglich des Kostendeckungsgrades, der Transparenz und der Departementszuordnung zu überprüfen und entsprechende Anpassungen im Budget 2006 vorzunehmen. Der Nationalrat überwies zudem diskussionslos ein Postulat der FDP-Fraktion (Po. 04.3445), welches vom Bundesrat die Gewährleistung der Kostentransparenz für staatliche Leistungen forderte.

Normen und Standards der allgemeinen Bundesverwaltung im Bereich Bauten, Raumbewirtschaftung, Logistik und Informationstechnologie weiteres Sanierungsprogramm

Während des laufenden Jahres behandelten die Räte mehrere Vorstösse, welche eine Aufgabenverzichtsplanung verlangten: In der Sommersession lehnte der Nationalrat eine von Ständerat Epiney (cvp, VS) (Mo. 02.3736) eingereichte Motion, welche eine umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben verlangte, ab, da mit den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 bereits entsprechende Schritte eingeleitet seien. Auf Antrag des Bundesrates überwies er drei gleichlautende Motionen der SVP-, CVP- und FDP-Fraktion (Mo. 02.3444, Mo. 02.3443, Mo. 02.3442) als Postulate, welche eine schuldenbremsenkonforme Finanzplanung ohne Steuererhöhungen, eine Verzichtsplanung sowie eine Beschränkung des Ausgabenwachstums auf das Wirtschaftswachstum forderten und stimmte der Umwandlung einer weiteren Motion der FDP-Fraktion (Mo. 02.3560) in ein Postulat zu, das die Kürzung der Ausgaben verlangte. In der Herbstsession nahm der Nationalrat eine Motion der CVP-Fraktion (Mo. 03.3311) an, welche die Überprüfung von Aufgaben und Leistungen des Bundes und der Strukturen der Bundesverwaltung sowie die Durchforstung der Rechtserlasse forderte. Der Bundesrat hatte diesen Vorstoss lediglich in Postulatsform entgegennehmen wollen.

Aufgabenverzichtsplanung

Mit einer Motion verlangte Ständerat Epiney (cvp, VS) (Mo. 02.3736) vom Bundesrat eine umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben. Analog zur NFA-Kommission soll eine Spezialkommission erstens Vorschläge zu einer allgemeinen Reform der Bundesaufgaben basierend auf den Kriterien Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit unterbreiten, zweitens das Problem der permanenten Überlastung des Bundes und seiner Institutionen analysieren und drittens für jedes neue Investitionsvorhaben ein Spezialbudget vorlegen. Die ersten beiden Punkte des Vorstosses wurden überwiesen, der dritte abgelehnt; der Bundesrat hatte die ersten Punkte nur in Postulatsform entgegen nehmen wollen. Auf Antrag des Bundesrates überwies der Ständerat eine Motion Schweiger (fdp, ZG) (Mo. 03.3345) als Postulat, welches die Regierung beauftragt, in vierzig Punkten eine Reihe von Reformen in den verschiedensten Politikbereichen (Gesundheit, soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung etc.) voranzutreiben. Die Absicht des Motionärs war, den Bundesrat dazu zu bewegen, dem Parlament eine Auswahlmöglichkeit bei den Sparvorschlägen zu bieten. Bundesrat Villiger entgegnete, dass er dies gerne tun würde, doch sehe er kein grösseres Sparpotenzial. Der Rat überwies auch ein Postulat Bürgi (svp, TG) (Mo. 03.3348), das die finanzpolitische Prüfung von längerfristigen Reformen in elf Bereichen anregte. Im Anschluss an die Debatte zum Entlastungsprogramm 2003 überwies das Parlament eine Motion der Spezialkommission-NR (Mo. 03.3435) als Postulat beider Räte, welches ein weiteres Sanierungsprogramm fordert; die Diskussion einer Motion der SVP-Fraktion (Mo. 03.3495), die ein Sanierungspaket mit einer Aufgabenverzichtsplanung und einer Ausgabenreduktion von mindestens 2,5 Mia Fr. bis Ende 2004 verlangt, wurde verschoben.

umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben weiteres Sanierungsprogramm

Im Sommer lehnte der Nationalrat eine Motion seiner Finanzkommission ab, welche die Kreditsperre für die Ausgaben des laufenden Jahres von 1% auf 2% erhöhen wollte. Gemäss Bundesrat Villiger hätte dies bedeutet, dass zusätzlich zu den geplanten Sparmassnahmen im zweiten Halbjahr 2003 noch 90 Mio Fr. hätten eingespart werden müssen.

Kreditsperre

Gegen den Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat im Frühling eine Motion Walker (cvp, SG), welche die Regierung beauftragt, den Voranschlag 2004 und den Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das Wachstum der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt bleibt; der Ständerat hatte im Vorjahr bereits einer gleich lautenden Motion Merz (fdp, AR) (Mo. 02.3573) zugestimmt. Finanzminister Villiger erklärte in seiner Antwort auf eine diesbezügliche dringliche einfache Anfrage von Anita Fetz (sp, BS) (Anfrage 03.1014), es wäre eine jährliche Kürzung der geplanten Ausgaben um 7 Mia Fr. nötig, um die Vorgaben des Vorstosses zu erfüllen. Die damit verbundenen Eingriffe in die staatliche Aufgabenerfüllung wären weder sachlich vertretbar noch politisch umsetzbar. Um den Bundeshaushalt langfristig zu sanieren, plane der Bundesrat vorerst ein Entlastungsprogramm von 2 Mia. Fr. Da die WAK-NR nicht bereit war, die Inkraftsetzung der Ehepaar- und Familienbesteuerung zeitlich zu verschieben, seien zusätzliche Einsparungen von 1,5 Mia. bei den Ausgaben nötig. Der Bundesrat halte sich jedoch die Möglichkeit offen, allenfalls auch einnahmenseitige Massnahmen vorzuschlagen, so die Einführung einer Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer, die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Schliessung von Steuerlücken in verschiedenen Bereichen. Die Diskussion der gleich lautenden Motion der FDP-Fraktion (Mo. 02.3442) wurde verschoben.

Wachstum der Gesamtausgaben auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt

Der Ständerat überwies eine Motion der FK-NR (Mo. 01.3678), die das Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken will, um die Ausgaben zu stabilisieren, nur als Postulat. Das Anliegen sei zwar berechtigt, aber realpolitisch nicht umsetzbar; die Schuldenbremse gehe vor. Gegen den Antrag des Bundesrats überwies der Rat auch eine Motion Merz (fdp, AR), welche die Regierung beauftragt, den Voranschlag 2004 und den Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das Wachstum der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt bleibt. Zudem soll der Bundesrat weitergehende ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen aufzeigen. Bundesrat Villiger erklärte, dass bei der Erarbeitung von Voranschlag und Finanzplan nicht nur die Schuldenbremsenkonformität im Vordergrund stehe. Der Bundesrat wolle auch den finanzpolitischen Spielraum sicherstellen. Die Kosten, die im AHV- und IV-Bereich unweigerlich anstehen, seien jedoch derart hoch, dass sie nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden können. Deshalb seien die Forderungen der Motion nicht realistisch.

finanzpolitischen Spielraum

Die Legislaturplanungs-Kommission des Nationalrates forderte mit zwei weiteren Motionen eine Reduktion der Steuerquote auf 10% anzustreben, wobei sich die Staatsquote tendenziell der Steuerquote anzunähern habe und die Bundesschuld mittelfristig reduziert werden müsse, sowie eine antizyklische Ausrichtung der Ausgabenpolitik des Bundes mit dem Ziel, die Schulden zu reduzieren und die Steuern zu senken (Mo. 00.3230). Der erste Vorstoss fand im Nationalrat Zustimmung, wurde aber vom Ständerat in ein Postulat beider Räte umgewandelt. Die zweite Motion wurde auf Antrag des Bundesrates abgelehnt. Eine Motion des Wallisers Antille (fdp) 00.3136) zur Reduktion der Bundesschuld wurde in der Herbstsession abgeschrieben. Eine Motion Mathys (svp, AG) (Mo. 00.3451) zur Senkung der Bundesschuld um 30% wurde vom Nationalrat diskussionslos abgelehnt.

Reduktion der Steuerquote auf 10%