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In der Frühjahrssession 2017 gab es bezüglich des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 noch vier Differenzen zu klären. Eine erste bereinigte der Nationalrat, indem er dem Minderheitsantrag Maire (sp, NE) folgte und auf die zusätzliche Kürzung der Beiträge an die Regionalpolitik um CHF 10 Mio. verzichtete. Maire hatte den Nationalrat zuvor aufgefordert, sich mit den wirtschaftlich weniger privilegierten Regionen solidarisch zu zeigen und diese Beiträge nicht zu kürzen. Die neue Regionalpolitik sei für diese Regionen sehr wichtig, da sie ihnen zum Beispiel erlaube, ihre Industrie mithilfe von Innovationsprojekten zu diversifizieren oder die Attraktivität ihrer Region durch Tourismusprojekte zu steigern. Demgegenüber übte zum Beispiel Albert Vitali (fdp, LU) allgemeine Kritik an der Regionalpolitik, da diese – als Anschubfinanzierung für Projekte gedacht – zunehmend zu deren Dauerfinanzierung verwendet würde. Entsprechend sei eine grundsätzliche Überarbeitung notwendig, welche man über die Finanzen steuern könne. Bundesrat Maurer entgegnete, dass es beim Stabilisierungsprogramm lediglich um die Speisung des Fonds und nicht um die Ausgestaltung der Regionalpolitik gehe. Der Fonds sei zwar gut bestückt und würde eine Reduktion verkraften, da es hier jedoch um einen vergleichsweise geringen Betrag gehe, wäre die geplante zusätzliche Reduktion ein unnötiges negatives Signal an die Randregionen. Mit 96 zu 93 Stimmen bei 3 Enthaltungen pflichtete der Nationalrat der Minderheit Maire knapp bei und lehnte die zusätzliche Reduktion ab.

Eine weitere Differenz bereinigte der Ständerat in der nächsten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens. Die FK-SR hatte beantragt, dem Nationalrat bei den Sparanstrengungen im Eigenbereich entgegenzukommen, nachdem noch einmal klar gestellt worden war, dass die Zollstellen in Bargen, Ponte Tresa, Thônex-Vallard, St. Gallen und Buchs erhalten bleiben würden. Zudem hatte der Bundesrat am 22. Februar 2017 seinerseits für den Voranschlag 2018 Einsparungen im Eigenbereich von CHF 150 Mio. beschlossen – bat das Parlament bei dieser Gelegenheit jedoch darum, ihm die Freiheit zu geben, selbst zu entscheiden, wo diese Sparmassnahmen am ehesten möglich sind. Der Ständerat stimmte in der Folge dem Nationalrat in diesem Punkt mit 33 zu 9 Stimmen zu.

Da der Nationalrat in der letzten Sitzung des Differenzbereinigungsverfahrens die verbliebenen zwei Differenzen nicht klären konnte, musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Offen geblieben waren die zwei Differenzen, von denen der Ständerat in den vorangegangenen Beratungen befürchtet hatte, dass sich die Sparanstrengungen des Bundes negativ auf die Kantonsfinanzen auswirken könnten. So wollten Bundesrat und Nationalrat Integrationsbeiträge an die Kantone in der Höhe von CHF 23,3 Mio. streichen, die – so die Befürchtung einer Mehrheit des Ständerats – stattdessen durch die Kantone hätten aufgebracht werden müssen. Bundesrat Maurer betonte im Rahmen der Parlamentsdebatte jedoch, dass es sich dabei weniger um eine Ausgabenreduktion als um eine Ausgabenverschiebung handle. So schaffe der Bundesrat zwar Unterstützungsmassnahmen mit schlechtem Kosten-Nutzen-Verhältnis ab, erarbeite gleichzeitig aber auch neue, effizientere Projekte. Diese zielten insbesondere auf eine bessere Integration der neu angekommenen Asylbewerber durch Sprachkurse und eine Integrationsvorlehre ab. Auch die Reduktion des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung von 7,5 auf 7,3 Prozent sei gemäss Bundesrat Maurer keine Lastenverschiebung hin zu den Kantonen, da der Beitrag erst nach Annahme der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes reduziert werden würde. Diese Änderung würde es den Kantonen erlauben, die dort eingesparten Gelder für die Prämienverbilligung einzusetzen. Als Kompromiss beschloss die Einigungskonferenz, dem Nationalrat bezüglich der Kürzung der Integrationskosten und dem Ständerat bezüglich den Kürzungen der Beiträge an die Prämienverbilligung zu folgen. Entsprechend werden einige bisherige Integrationsprogramme durch neue, effizientere Programme ersetzt. Gleichzeitig wird bezüglich des Bundesanteils an die Prämienverbilligung das Ergebnis der Ergänzungsleistungsreform abgewartet, in deren Rahmen diese Problematik nochmals besprochen werden soll. Die Einigungskonferenz nahm diesen Vorschlag mit 25 zu 1 Stimme an und die beiden Parlamentskammern folgten ihrem Votum: In der Schlussabstimmung sprachen sich der Ständerat mit 36 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung und der Nationalrat mit 139 zu 55 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die finale Version des Stabilisierungsprogrammes aus.

Stabilisierungsprogramm 2017-2019

In der Wintersession 2016 folgte die Beratung des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 durch den Zweitrat, den Nationalrat. Wie bereits im Ständerat beantragte auch in der grossen Kammer eine Minderheit Meyer (sp, ZH) eine Rückweisung an den Bundesrat, der ebenso abgelehnt wurde wie der Nichteintretensantrag Hadorn (sp, SO). Ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Ständerat reduzierte der Nationalrat das Sparvolumen im Vergleich zum Bundesrat, sprach sich aber für deutlich grössere Sparanstrengungen von CHF 658 Mio. (2017), 773 Mio. (2018) und 914 Mio. (2019) aus als der Ständerat. Dabei schuf der Nationalrat mehrere inhaltliche Differenzen zum Ständerat: So befürwortete er die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung des Bundesanteils an den Krankenkassen-Prämienverbilligungen, welche der Ständerat zuvor abgelehnt hatte. Als Begründung wurde angeführt, dass diese Kürzung erst nach der Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) in Kraft treten und entsprechend erst 2019 wirksam werden solle. Die Änderung des ELG sollten bei Bund und Kantonen zu Entlastungen von rund CHF 150-170 Mio. führen, womit die in den Kantonen durch das Stabilisierungsprogramm anfallenden Mehrkosten kompensiert werden könnten. Erfolglos wies eine Minderheit um Marina Carobbio Guscetti (sp, TI) darauf hin, dass bisher noch unklar sei, wie diese Reform genau aussehen werde und ob sie die Kantone wirklich entlasten könne. Ebenfalls restriktiver als der Ständerat zeigte sich der Nationalrat im Integrationsbereich, in dem er den Sparvorschlägen des Bundesrates folgte, sowie bei der Regionalförderung, bei der er die Einlagen an den Fonds für Regionalentwicklung für die Jahre 2018 und 2019 um zusätzliche CHF 10 Mio. reduzierte. Auch bei den Ausgaben im Eigenbereich, also beim Bundespersonal, sieht die grosse Kammer grösseres Sparpotential als der Bundesrat – hier erhöht sie den vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparbetrag um je CHF 100 Mio. für die Jahre 2018 und 2019. Der Ständerat hatte diesen Betrag im Herbst noch leicht reduziert. Bei den übrigen zentralen Diskussionspunkten wie der Landwirtschaft, der Bildung und der Entwicklungshilfe hingegen schloss sich der Nationalrat den Beschlüssen des Ständerates an.
In der ersten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens bestätigte der Ständerat auf Anraten seiner FK-SR alle im Herbst gefassten Beschlüsse, Differenzen konnten somit keine abgebaut werden. Diskussionen gab es stattdessen hauptsächlich bezüglich der Schliessung von zivilen Zollstellen. So hatte Finanzminister Maurer im Vorfeld dieser Sitzung auf Anfrage von Nationalrätin Munz (sp, SH) erklärt, dass einzelne Schliessungen von Zollstellen bereits vor der Beratung im Parlament – in der sich sowohl National- als auch Ständerat gegen solche Schliessungen ausgesprochen hatten – vorgenommen, respektive in die Wege geleitet worden seien. Dies hatte zu einem grossen Aufschrei in der Ostschweiz geführt, die besonders stark von diesen Schliessungen betroffen gewesen wäre, und gleich mehrere Ständeräte dazu veranlasst, Bundesrat Maurer zu einer Revision dieses Entscheides aufzufordern. Dieser versicherte in der Folge, auf den Abbau der betroffenen Zollstellen zu verzichten, bei den nächsten Sparforderungen des Parlaments beim Bundespersonal jedoch auf dieses Beispiel zurückkommen zu wollen.
Bezüglich des Stabilisierungsprogramms gibt es folglich in der Frühjahrssession 2017 noch einige Differenzen zu klären – vorgängig hat jedoch auch die FK-NR beantragt, bei allen offenen Positionen an den Beschlüssen des Nationalrats festzuhalten.

Stabilisierungsprogramm 2017-2019

In der Herbstsession 2016 behandelte der Ständerat als Erstrat das Stabilisierungsprogramm 2017-2019. Roberto Zanetti (sp, SO) stellte einen Minderheitsantrag auf Rückweisung, der den Auftrag an den Bundesrat beinhaltete, die Berechnung des Konjunkturfaktors an die makroökonomischen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend die Handhabung der Schuldenbremse zu überprüfen. Die kleine Kammer lehne diesen Antrag mit 31 zu 13 Stimmen und der Begründung ab, dass die Schuldenbremse nicht in Frage gestellt werden sollte. Bei der Behandlung des Programms reduzierte der Ständerat die Sparanstrengungen des Bundesrates deutlich. Während der Bundesrat Einsparungen von CHF 796 Mio. (2017), CHF 898 Mio. (2018) und CHF 978 Mio. (2019) vorgesehen hatte, verringerte die kleine Kammer diese auf CHF 652 Mio. (2017), 637 Mio. (2018) und 702 Mio. (2019). Insbesondere bezüglich der Landwirtschaft und der Bildung zeigte sich der Ständerat grosszügig: Bei der Landwirtschaft strich er sämtliche Sparmassnahmen bei den Direktzahlungen (CHF 62-69 Mio. jährlich), da die Einkommen der Bauern – wie Peter Hegglin (cvp, ZG) argumentierte – bereits sehr tief wären und sich Letztere gerade erst auf die neuen Zielsetzungen, Grundlagen und Rahmenbedingungen der Agrarpolitik 2014-2017 eingestellt hätten. Unverändert beliess der Ständerat die Vorlage des Bundesrates bezüglich der Investitionskredite und der landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen. Bei den Bildungsausgaben reduzierte er den vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparbetrag um CHF 74-108 Mio. und folgte damit dem Antrag Noser (fdp, ZH) als Sprecher der WBK-SR. Als Kantonsvertreter verzichtete der Ständerat zudem gegen den Willen des Bundesrates darauf, die Integrationsbeiträge an die Kantone sowie die Bundesanteile an den Krankenkassenprämien-Verbilligungen zu reduzieren, da dies zu einer Mehrbelastung der Kantone geführt hätte. Zusätzlich zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparanstrengungen wollte die FK-SR hingegen bei der Entwicklungshilfe sparen. Als Befürworter dieser zusätzlichen Reduktion um weitere CHF 100 Mio. argumentierte zum Beispiel Philipp Müller (fdp, AG), dass die diesbezüglichen Ausgaben in den letzten Jahren stetig angestiegen seien, ihre Wirkung hingegen fraglich sei. Werner Hösli (svp, GL) ergänzte, dass die bisherigen Zahlungen offensichtlich die steigenden Asylkosten nicht hatten verhindern können. Christian Levrat (sp, FR) rief dementgegen in Erinnerung, dass das Parlament die APD-Quote – also den prozentualen Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen – im Februar 2011 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) erhöht hatte. Zudem könne die zusätzliche Reduktion gemäss Bundesrat Burkhalter zur Streichung ganzer Projekte in Nordafrika, dem Mittleren Osten und Afghanistan führen. Knapp entschied sich der Ständerat mit 25 zu 19 Stimmen gegen seine Kommission und erhöhte den Sparbetrag bei der Entwicklungshilfe nicht zusätzlich. In der Wintersession 2016 befasste sich der Nationalrat mit diesem Geschäft.

Stabilisierungsprogramm 2017-2019

In der Frühjahressession wurde das Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 1998 vom Parlament mit 139 zu 15 Stimmen bei 21 Enthaltungen (Nationalrat) und 41 zu 0 Stimmen (Ständerat) verabschiedet. Das Programm dient zum Erreichen des vom Volk im Vorjahr angenommenen Haushaltsziels. Der Ständerat behandelte die Vorlage als Zweitrat und übernahm weitgehend die Beschlüsse des Nationalrats aus dem Vorjahr. In der Eintretensdebatte gab der Thurgauer Sozialdemokrat Onken zu bedenken, dass das am «Runden Tisch» von Bundesrat, Kantonen, Parteien und Sozialpartnern ausgehandelte Paket einen wohl austarierten Kompromiss darstelle und dass eine Bekämpfung einzelner Bausteine die Stabilität des Ganzen gefährden könne. Ein nationalrätliches Anschlussprogramm in Form von vier Motionen der WAK-NR, die Einsparungen im Sozialversicherungsbereich (Mo. 98.3526 / 98.3525 / 98.3524) und im Asylwesen (Mo. 98.3523) forderten, fand ebenfalls Zustimmung.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Zeitgerecht legte der Bundesrat die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 98 vor. Dieses setzte den am runden Tisch gefundenen Konsens in der Sache und in der Form präzis um. Im Massnahmenpaket nicht enthalten waren lediglich die Kreditsperre (Behandlung zusammen mit dem Voranschlag 1999) sowie die Reingewinnablieferung der Nationalbank. Da die Datenbasis der Botschaft von tieferen Teuerungswerten ausging, fielen die Einsparungen bei den individuellen Rentenerhöhungen bei der AHV/IV geringer aus als angenommen (CHF 203 statt 300 Mio.). Ansonsten blieben die Beträge der Einsparungen in etwa gleich. Auf der Einnahmeseite kam der Bundesrat im Vergleich zu den vom Finanzministerium im Sommer skizzierten Vorschlägen dem Mittelstand etwas entgegen. Zur Schliessung ungerechtfertigter Steuerlücken schlug er folgendes vor: Die Veräusserung von Vermögenswerten, die nicht im Rahmen der blossen Verwaltung des eigenen Vermögens erfolgt, gilt als selbständige Erwerbstätigkeit und soll entsprechend besteuert werden (14 Mio.); der Abzug von privaten Schuldzinsen wird auf den Betrag der steuerbaren Brutto-Vermögenswerte plus CHF 20'000 beschränkt (21 Mio.); der versicherbare Lohn in der zweiten Säule wird auf maximal CHF 286'560 festgelegt (15-25 Mio.); die Kapitalleistungen aus den Säulen 2 und 3a sollen weiterhin mit einer separaten Jahressteuer erfasst, hingegen nicht mehr bloss zu einem Fünftel, sondern zur Hälfte der ordentlichen Tarife, mindestens aber zum Satz von 2%, berechnet werden (49 Mio.). Ferner soll der Personalbestand bei der eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verstärkung der Steuerkontrolle bis Ende 2001 um 100 Stellen aufgestockt werden. Bei den Sofortmassnahmen standen für den Bundesrat weniger der erwartete Ertrag aus den Mehreinnahmen im Vordergrund (im Jahr 2002: CHF 91 Mio.), sondern die Förderung der Steuergerechtigkeit. Die höhere Gewinnablieferung der Nationalbank, die u.a. die Einbussen der Kantone kompensieren soll, wurde ausserhalb des Stabilisierungsprogramms, aber doch verbindlich geregelt.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Nach einer elfjährigen Defizitperiode zeichnet sich am Planungshorizont dank konsequenter Ausrichtung des Finanzplans 2000-2002 auf das Haushaltsziel 2001 ein Einnahmenüberschuss ab. Unter Berücksichtigung des Stabilisierungsprogramms 1998, der Weiterführung des 3. ALV-Lohnprozents sowie der Kreditsperre sollen die Defizite von CHF 1.9 Mrd. (2000) auf CHF 0.7 Mrd. (2001) gesenkt werden; für das Jahr 2002 wird sogar ein Einnahmenüberschuss von CHF 1.1 Mrd. erwartet. Gegenüber dem Finanzplan 1999-2001 ergeben sich für 2000 und 2001 dank der beschlossenen Entlastungen Verbesserungen von jährlich gegen CHF 3 Mrd. Während die Ausgaben um CHF 1.4 Mrd. (2000) bzw. CHF 1.8 Mrd. (2001) tiefer liegen als im alten Finanzplan, wurden die Einnahmenprognosen um CHF 1.4 Mrd. bzw. CHF 0.9 Mrd. erhöht. Mit Ausnahme des Bildungs- und Forschungsbereichs nahm der Bundesrat die Ausgaben für alle wichtigen Bundesaufgaben zurück; gegenüber dem Voranschlag 1998 sollen sie real, teilweise sogar nominell eingefroren werden. Neben der Beteiligung an den EU-Programmen und der Schaffung von Fachhochschulen erfordert auch die Beseitigung von Altlasten in der Wohnbauförderung zusätzliche Mittel. Nicht steuerbar sind die Mehraufwendungen für den Schuldendienst und die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen. Einem Rückgang der Ausgaben von durchschnittlich 0,3% pro Jahr stehen Mehreinnahmen von 4,7% gegenüber. Wachstumsträger sind in erster Linie die direkte Bundessteuer sowie die Mehrwertsteuer, die vom Konjunkturaufschwung profitieren. Bei den Eingängen aus der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben sind die Unsicherheiten gross. Insgesamt liegen dem Finanzplan optimistische Annahmen zugrunde: es wird mit einer weiteren Konsolidierung des Konjunkturaufschwungs sowie einem stetigen Rückgang der Arbeitslosigkeit bis auf 100'000 Arbeitslose im Jahr 2002 gerechnet.

Finanzplan 2000-2002

Das Stabilisierungsprogramm 98 wurde in der Wintersession vom Nationalrat als Erstrat behandelt. Es lagen ein Nichteintretens- (Spielmann, pda, GE) sowie drei Rückweisungsanträge vor, die alle abgelehnt wurden. Der LdU bemängelte in erster Linie die Institution des runden Tisches, welcher jeglicher demokratischen Legitimation entbehre, die Grüne Fraktion wollte den Bundesrat beauftragen, bei der Landwirtschaft jährlich CHF 100 Mio. zu sparen und ungerechtfertigte Steuerlücken im Umfang von mindestens CHF 150 Mio. zu schliessen. In der Eintretensdebatte, in welcher sich über dreissig Einzelredner zu Wort meldeten, empfahlen zwar alle grossen Parteien Eintreten, taten dies hingegen ohne grosse Begeisterung. In zügigem Tempo ging die Detailberatung der Änderungen der 13 Gesetzesvorlagen über die Bühne, da das Ratsbüro mit knapper Bekräftigung des Nationalrates bestimmt hatte, Einzelanträge im schriftlichen Verfahren zu behandeln und nur Antragsteller von Minderheitsanträgen ans Rednerpult zu lassen. Mit Ausnahme von Kommissionsmitglied Fasel (csp, FR) von der grünen Fraktion war man schon im Vorfeld übereingekommen, auf solche zu verzichten, um das Sanierungspaket nicht zu gefährden. Die zwei Dutzend Einzelanträge ausschliesslich von linker und grüner Seite wurden allesamt im Verhältnis von 2 zu 1 abgelehnt. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung ohne Änderung gegenüber dem Kommissionsentwurf mit 124 zu 26 Stimmen verabschiedet.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Der Konsens über die Sanierung der Bundesfinanzen drohte während den Kommissionsberatungen mehrmals zu scheitern. Yves Christen (fdp, VD) wurde explizit als Moderator an die Spitze der vorberatenden 25-köpfigen Spezialkommission des Nationalrates berufen. Während der Sparbetrag der Kantone, die Sparvorgabe der SBB, die Einsparungen bei Armee und Zivilschutz sowie die Leistungsanpassungen bei der ALV die Zustimmung der Kommission fanden, wurde bis zuletzt über die Bereiche AHV/IV und Steuergerechtigkeit gerungen. Als Kompromissvorschlag verzichteten die Bürgerlichen auf die Verschiebung der Anpassung der AHV/IV-Renten 2001 auf das Jahr 2002 (die Indexierung der Renten soll im Rahmen der 11. AHV-Revision geregelt werden) sowie auf die Ausdehnung des Anpassungsrhythmus von 2 auf 3 Jahre, während die Linke eine höhere Besteuerung der Kapitalleistungen aus den Vorsorgesäulen 2 und 3a fallen liess. Zusätzlich wurde die Alterslimite für eine Kapitalversicherung mit Einmalprämie von 60 auf 65 Jahren erhöht, auf eine Begrenzung des versicherbaren Einkommens bei der 2. Säule – abgesehen vom Einkauf – verzichtet und der Schuldzinsabzug nicht auf CHF 20'000, sondern auf CHF 50'000 begrenzt. Um den runden Tisch nicht zum Tischlein verkommen zu lassen, mussten die Ausfälle bei der AHV/IV (203 Mio.) und die Mindereinnahmen bei den Steuerschlupflöchern (20 statt 91 Mio.) kompensiert werden. Die Kommission einigte sich schliesslich darauf, den Bundesrat mit einer Motion zu verpflichten, die Ausgaben im Asylbereich bis zum Jahr 2001 auf maximal CHF 1 Mrd. zu reduzieren (Einsparungen von 406 Mio.). Sie verabschiedete die Vorlage mit 20 zu einer Stimme; die Kommissionsmitglieder der vier Regierungsparteien sowie der LPS sicherten schriftlich zu, im Plenum keine Minderheitsanträge zu stellen.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Nachdem mehrere parlamentarische Vorstösse als Folge der Missstände bei der Pensionskasse des Bundes eine Überprüfung der Finanzaufsicht verlangt hatten, schlug der Bundesrat in einer Gesetzesvorlage Massnahmen zur Stärkung und grösseren Unabhängigkeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vor. Am Konzept der Finanzaufsicht mit einer parlamentarischen Finanzdelegation und einem dem Parlament wie der Regierung dienenden Fachorgan, der EFK, wollte er allerdings festhalten. Eine Unterstellung der EFK unter das Parlament lehnte der Bundesrat ab, weil dies zu einer Gewichtsverschiebung zugunsten der parlamentarischen Kontrolle führen würde. Ferner sprach er sich gegen die Schaffung eines von Regierung und Parlament unabhängigen Rechnungshofes nach ausländischem Vorbild aus. Die neue Regelung hält im ersten Artikel fest, dass die Finanzkontrolle als oberstes Finanzaufsichtsorgan des Bundes «nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet ist»; nach bisheriger Regelung galt, dass sie der Bundesversammlung und dem Bundesrat «dient». Stärker als bisher wird der Bundesrat in die Pflicht genommen, Beanstandungen und Empfehlungen der Revisionsstelle umzusetzen bzw. den Vollzug zu überwachen. Bei besonderen Vorkommnissen ist neben dem zuständigen Departementschef auch die Finanzdelegation zu informieren. Die EFK soll einzelne Berichte separat publizieren und ihren eigenen Jahresbericht veröffentlichen können. Bei der personellen Ausstattung erhält die EFK gemäss Gesetzesentwurf ein direktes Mitspracherecht. Die Wahl des Direktors durch den Bundesrat muss neu vom Parlament bestätigt werden; gleichzeitig wird die unabhängige Position des Direktors gestärkt, indem er auf eine (zweimal verlängerbare) Amtsdauer von sechs Jahren ernannt wird.

Revision des Finanzkontrollgesetzes (BRG 98.041)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

Parteien und Verbände reagierten mit Misstrauen auf das definitive Stabilisierungsprogramm. Noch vor den Beratungen im Parlament wurde ein Teil des Konsenses offen in Frage gestellt; Hauptkritikpunkt waren die vorgesehenen Mehreinnahmen. SP und Gewerkschaften pochten auf Zusatzeinnahmen von CHF 150 Mio. und waren enttäuscht, dass die grössten Steuerschlupflöcher nicht konsequent geschlossen worden seien. Umgekehrter Ansicht waren die bürgerlichen Parteien, die dem Bundesrat vorhielten, er sei über die gefassten Beschlüsse hinausgegangen und belaste den Mittelstand übermässig. Am vehementesten kritisierten sie die Vorschläge zur höheren Besteuerung der Kapitalleistungen aus den Vorsorgesäulen 2 und 3a, da dies nicht eine Missbrauchsbekämpfung sei, sondern eine vom Gesetzgeber gewollte steuerliche Abzugsmöglichkeit.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Mit einem Ja-Stimmenanteil von knapp 71% und der Zustimmung aller Kantone wurde das Haushaltsziel 2001 deutlicher als erwartet angenommen. Am klarsten stimmte der Kanton Appenzell Innerrhoden mit einem Ja-Anteil von 81,1% zu, gefolgt von den Kantonen Glarus (78,1%), Zug (78,0%), St.Gallen (77,1%) und Nidwalden (77,0%). Am knappsten war die Annahme der Vorlage mit einem Unterschied von lediglich 590 Stimmen im Kanton Jura (52,1%). In der Romandie (61%) und in der italienischsprachigen Schweiz (62%) fiel die Zustimmung generell weniger deutlicher aus als in der Deutschschweiz (74%), was nicht zuletzt auf die schwierigere Wirtschaftslage zurückgeführt wurde. Das Ergebnis war für Finanzminister Villiger ein persönlicher Erfolg, nachdem er sich für die Vorlage besonders intensiv eingesetzt hatte. Die bürgerliche Seite zeigte sich mit dem deutlichen Verdikt des Volkes zufrieden. Nach Ansicht von CVP-Präsident Durrer habe das Volk einer Finanzpolitik zu Lasten kommender Generationen eine deutliche Absage erteilt. FDP-Präsident Steinegger interpretierte das Abstimmungsergebnis als eindeutige Legitimation, die Bundesfinanzen in Ordnung zu bringen, insbesondere auf der Ausgabenseite. Für die SVP war klar, dass das Volk genug habe von der Schuldenwirtschaft; beim Sparen gebe es in Zukunft keine Tabu-Bereiche mehr. Die SP als eigentliche Verliererin des Abstimmungskampfes forderte die Umsetzung der Versprechen am runden Tisch und verlangte, dass zur Sanierung des Bundeshaushaltes keine einseitigen Sparübungen zu Lasten der Sozialwerke gemacht werden dürften. Enttäuscht zeigte sich auch die Grüne Partei, die dem Bundesrat vorwarf, die Bevölkerung getäuscht zu haben, indem er eine Lösung der Finanzprobleme ohne Mehreinnahmen als möglich erscheinen liess.


Abstimmung vom 7. Juni 1998

Beteiligung: 40,9%
Ja: 1 280 329 (70,7%) / 20 6/2 Stände
Nein: 530 486 (29,3%) / 0 Stände

Parolen:
— Ja: FDP, CVP, SVP, LP, LdU, EVP, FP, SD, EDU; SGV, Vorort, Arbeitgeberverband, Angestelltenverbände, Bauernverband.
— Nein: SP, GP, CSP, Lega, PdA; SGB, CNG.

Haushaltsziel 2001 (BRG 97.042)

An der Schlussitzung der Konsensgespräche am runden Tisch wurde eine gemeinsame Formel gefunden, wie das Bundesdefizit unter Berücksichtigung der Konjunkturlage schrittweise bis ins Jahr 2001 auf CHF 1 Mrd. reduziert werden soll. Nach insgesamt vier Runden und einem abschliessenden Verhandlungsmarathon von neun Stunden einigten sich Parteien, Sozialpartner sowie der Finanzausschuss des Bundesrates (Finanzminister Villiger, Sozialministerin Dreifuss, Justizminister Koller) auf ein Kompromisspaket, das durch die Schliessung von Steuerschlupflöchern neben Einsparungen von rund CHF 2 Mrd. auch Mehreinnahmen von rund CHF 150 Mio. bringen solle. Unverändert gegenüber den bundesrätlichen Vorschlägen blieben die Einsparungen bei der SBB (200 Mio.) und bei den Bundessubventionen an die Kantone (500 Mio.). Auch im Bereich AHV/IV wurden die Vorgaben übernommen, wodurch die Renten erst nach drei Jahren angepasst werden (ausser wenn die Teuerung grösser als 4% ist) und die 2001 fällige Rentenanpassung um ein Jahr verschoben wird (300 Mio.). Ferner soll in der IV ein ärztlicher Dienst mit Untersuchungskompetenz Missbrauch verhindern. In anderen Bereichen erreichte die Linke zahlreiche Zugeständnisse: so verzichtet der Bund auf massive Eingriffe in die Arbeitslosenversicherung (180 Mio. statt 200 bis 500 Mio.), verschonte sensible Bereiche wie die Asylpolitik, Bildung und Forschung von der Kreditsperre (inklusive Landwirtschaft 170 Mio. statt 300 bis 500 Mio.) und erhöht die Einsparungen beim Militär und Zivilschutz von CHF 400 Mio. auf 560 Mio. Gleichzeitig wurde vereinbart, Steuerschlupflöcher im Börsen- und Versicherungsgeschäft ebenfalls im Rahmen des Stabilisierungsprogramm 98 zu stopfen. Alle Teilnehmenden verpflichteten sich, sich für die Realisierung des Stabilisierungsprogramm 98 einzusetzen und Vorstösse für neue Steuerausfälle abzulehnen. Um zu verhindern, dass einzelne Teile aus dem Sparprogramm herausgelöst werden, soll es zu einem Gesamtpaket geschnürt werden.

Verhandlungen am runden Tisch zum Stabilisierungsprogramm 98
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Mitte Januar trafen sich erstmals Vertreter der Kantone, der Regierungsparteien, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften mit Finanzminister Villiger, um über das vom Bundesrat im Dezember 1997 präsentierte Stabilisierungsprogramm 98 zu beraten. Mit dem Stabilisierungsprogramm 98 soll der Bundeshaushalt bis ins Jahr 2001 um CHF 2 Mrd. entlastet werden. Schon vor Beginn der Gespräche am runden Tisch war klar, dass das Erreichen eines Konsenses ein äusserst schwieriges Unterfangen sein würde. Bereits das Ziel, den Haushalt bis ins Jahr 2001 auszugleichen, war umstritten. Während die Bürgerlichen die bundesrätlichen Vorgaben unterstützten, und die SVP eine noch raschere Sanierung verlangte, sprach die SP von Sparhysterie, die den konjunkturellen Aufschwung gefährde, und forderte eine Sanierung auf das Jahr 2004. Hauptstreitpunkt waren die vorgesehenen Sparmassnahmen im Sozialbereich. Der Bundesrat wollte mit einer verzögerten Teuerungsanpassung bei den AHV-Renten CHF 220 Mio. sowie mit Leistungskürzungen bei der ALV CHF 200 Mio. bis 500 Mio. einsparen. Dies lehnte die SP ab, weil damit die von der Krise am härtesten Betroffenen nochmals getroffen würden. CVP und FDP waren einverstanden mit den Kürzungen; die SVP verlangte bei der ALV einen radikaleren Leistungsabbau um mindestens CHF 500 Mio., bei der AHV hingegen gesellten sie sich zur SP und wollten auf Kürzungen der Renten verzichten. Heftig gerungen wurde ferner um die Abstriche im Verkehrsbereich. Die jährlichen Einsparungen von CHF 200 Mio. bei der SBB und die Kürzungen der Bundesbeiträge an die Kantone beim Regionalverkehr waren für die SP unakzeptierbar. Sie forderte statt dessen Einsparungen bei Neuinvestitionen im Strassenverkehr. Begrüsst wurden die Einsparungen auf Seiten der Bürgerlichen, bei der CVP allerdings mit der Einschränkung, dass die Kantone selber entscheiden könnten, wo sie die CHF 500 Mio. einsparen wollten. Einfacher war die Konsenssuche bei der Landesverteidigung. Die SVP sah ein Sparpotential von CHF 180 Mio., die FDP 150 Mio., die CVP 500 Mio. und die SP eines von 2 Mrd. Zu einem Tauziehen kam es hingegen bezüglich zusätzlichen Einnahmequellen. Während SP, FDP und CVP mit dem Bundesrat einig gingen, das dritte Lohnprozent für die ALV weiterzuführen und den Plafond für das zweite Lohnprozent zu erhöhen (CHF 2.1 Mrd.), war die Bereitschaft auf bürgerlicher Seite zur Erschliessung weiterer Einnahmequellen klein. Die SVP wendete sich ausser beim zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent für die AHV/IV generell gegen zusätzliche Steuern, für CVP und FDP kamen neue Abgaben nur in Frage, wenn der Börsenstempel abgeschafft würde und somit beträchtliche Steuerausfälle kompensiert werden müssten. Die SP schliesslich forderte, dass die Haushaltssanierung durch Einsparungen und durch Mehreinnahmen (Kapitalgewinnsteuer, neue Anlagepolitik der SNB je CHF 1 Mrd.) erreicht wird.

Verhandlungen am runden Tisch zum Stabilisierungsprogramm 98
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998