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Im Dezember 2017 legte der Bundesrat in Erfüllung des Postulats Nordmann (sp, VD) seinen Bericht zu den Ursachen der Stromverbrauchsentwicklung der Schweiz vor. Die Ursachen des leicht rückläufigen Stromverbrauchs ortete der Bericht zu einem wesentlichen Teil in den energieeffizienten Technologien und in politischen Massnahmen, welche zusammen den Nachfrageanstieg der gewachsenen Bevölkerung überkompensierten.

Ursachen

Während die Motion Buttet (cvp, VS) „Der Bund als Vorbild bei der Elektromobilität“ im Nationalrat diskussionslos angenommen worden war, führte das Anliegen im September 2017 in der kleinen Kammer zu einer angeregten Debatte über Sinn und Unsinn von derartigen Vorgaben, an deren Ende sich der Ständerat über den Antrag des Bundesrates und den Antrag seiner KVF hinwegsetzte und die Motion mit 22 zu 19 Stimmen annahm.

Der Bund als Vorbild bei der Elektromobilität (Mo. 16.3063)

Nach dem Nationalrat trat auch der Ständerat nicht auf einen Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem ein. Er folgte damit der einstimmigen Empfehlung seiner UREK-SR. Bundesrat Maurer hielt im Rat fest, die Vorlage sei aus ganz unterschiedlichen Gründen zurückgewiesen worden: Einige lehnten ein Lenkungssystem grundsätzlich ab, andere fanden eine Verfassungsgrundlage für ein Lenkungssystem unnötig. Es werde mit der Ablehnung der Vorlage aber „kein einziges Problem gelöst“. Der Bundesrat halte ein Lenkungssystem weiterhin für das effizienteste Mittel zur Senkung des Energieverbrauchs. Mit der oppositionslosen Annahme des Kommissionsantrags auf Zurückweisung wurde die Vorlage vom Ständerat erledigt.

Verfassungsartikel über Klima- und Stromabgaben

Der Bund als Vorbild bei der Elektromobilität – dieses Ziel verfolgte Nationalrat Buttet (cvp, VS) mit einer im März 2016 eingereichten Motion. Diese beauftragt den Bundesrat, alle Organe des Bundes dazu zu verpflichten, im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Möglichen die Elektromobilität zu bevorzugen. Der Bundesrat beantragte im Mai 2016 die Ablehnung der Motion. Der Bund habe seine Vorbildfunktion bezüglich der Elektromobilität schon im Bericht zur Motion der UREK-NR von 2012 anerkannt, sei aber der Meinung, dieser Funktion mit verschiedenen Mitteln – etwa der Energiestrategie 2050, der Gruppe Energie-Vorbild Bund und des Programms Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung, Rumba – schon gerecht zu werden. Der Nationalrat nahm das Geschäft jedoch ohne Diskussion mit 122 zu 60 Stimmen (keine Enthaltungen) an, wobei die ablehnenden Stimmen aus der SVP-Fraktion (59) stammten und von einer abweichenden Stimme aus der FDP ergänzt wurden, während alle anderen Fraktionen zustimmten.

Der Bund als Vorbild bei der Elektromobilität (Mo. 16.3063)

Im März 2017 debattierte der Nationalrat über den Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem (KELS). Nachdem die UREK-NR im Januar einstimmig Nichteintreten empfohlen hatte, deklarierten alle Fraktionen der grossen Kammer, dass sie nicht auf die Vorlage eintreten wollen. Die Parteien argumentierten dabei sehr unterschiedlich. Während die SVP ein Energielenkungssystem und die Energie- und Klimaziele insgesamt in Frage stellte, betonten FDP und CVP die Schwierigkeiten für die Wirtschaft, welche das KELS nach sich ziehen würde. Stefan Müller-Altermatt (cvp, SO) sagte für die CVP-Fraktion, das KELS sei „in der besten aller Welten das beste aller Systeme". Da wir aber nicht in der besten aller Welten leben würden, lehne die CVP die Vorlage ab. Eric Nussbaumer (sp, BL) hielt fest, dass es bereits eine Verfassungsgrundlage für Lenkungsabgaben gebe und das KELS deshalb nicht notwendig sei. Grüne und Grünliberale lehnten das KELS ebenfalls ab, betonten aber die Wichtigkeit eines Massnahmenmixes zur Erreichung der Energie- und Klimaziele. Obschon ein Nichteintreten quasi von Beginn der Debatte an feststand, dauerte die Diskussion über zwei Stunden. Dies war vor allem auf die zahlreichen Fragestellungen aus der SVP-Fraktion zurückzuführen: Insgesamt 39 Fragen stellten Mitglieder der SVP-Fraktion den Rednerinnen und Rednern der anderen Fraktionen, zumeist mit dem Ziel, deren Haltung zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 in Frage zu stellen. Die meisten Wortmeldungen kamen dabei von Magdalena Martullo-Blocher, Adrian Amstutz, Albert Rösti, Walter Wobmann, Christian Imark und Toni Brunner. Das abschliessende Votum von Bundesrat Maurer für das KELS änderte nichts: Die grosse Kammer beschloss ohne Gegenantrag Nichteintreten.

Verfassungsartikel über Klima- und Stromabgaben

Ende Januar 2017 beriet die UREK-NR über den Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem (KELS). Die Kommission lehnte das als zweites Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 angelegte Lenkungssystem mit 24 zu 0 Stimmen ab (1 Enthaltung). Zwar war das vom Bundesrat in Aussicht gestellte Energielenkungssystem in den Verhandlungen zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 gerade von bürgerlichen Parlamentariern mit Blick auf die Fördermassnahmen als das bessere, weil ökonomisch effizientere Mittel bezeichnet und als Argument zur Befristung der Fördermassnahmen verwendet worden. In der Kommissionsdebatte zum KELS wurde von bürgerlicher Seite nun aber bemängelt, das Lenkungssystem verteure die Energie, insbesondere die Treibstoffe, vor allem für die ländliche Bevölkerung zu sehr und hätte vor dem Volk keine Chance. Das KELS fand auch auf rot-grüner Seite keine Unterstützung, da bezweifelt wurde, dass das Lenkungssystem griffig ausgestaltet werden würde: Die Fördermassnahmen des ersten Massnahmenpakets seien einem halbherzigen oder zahnlosen Lenkungssystem vorzuziehen.

Verfassungsartikel über Klima- und Stromabgaben

Während energetische Sanierungen an bestehenden Gebäuden einen Steuerabzug ermöglichen, haben energetisch begründete Ersatzneubauten steuerlich keine Abzugsfähigkeit. Eine steuerliche Gleichbehandlung von energetisch begründeten Ersatzneubauten erreichen, wollte eine Motion von Graffenried (gp, BE), eingereicht im September 2013. Der Bundesrat wollte aber von Steuerabzügen bei Ersatzneubauten nichts wissen: Ersatzneubauten würden damit gegenüber neuerstellten Gebäuden klar bevorzugt, was sich mit Blick auf die Rechtsgleichheit nicht rechtfertigen lasse. Obschon der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragte, nahm der Nationalrat sie im September 2015 mit 96 zu 64 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) an. Die kleine Kammer sprach sich schliesslich im Dezember 2016 gegen das Ansinnen aus und lehnte die Motion diskussionslos ab.

Steuerliche Gleichbehandlung von energetisch begründeten Ersatzneubauten (Mo. 13.3904)
Dossier: Gebäudeprogramm; Reduktion des Energieverbrauchs ab 2000

Am 6. Oktober 2016, eine Woche nach der Annahme der Energiestrategie 2050, aber noch vor der definitiven Bekanntgabe der SVP, das Referendum gegen die Energiestrategie zu ergreifen, zog das Initiativkomitee der Stromeffizienz-Initiative sein Begehren zurück.

Pour un approvisionnement en électricité sûr et économique (initiative efficacité énergétique)

In der Herbstsession 2016 fand die Schlussabstimmung zum Bundesbeschluss zur Stromeffizienz-Initiative statt - notabene am selben Sessionstag wie die Schlussabstimmung zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050. Während die Energiestrategie 2050 angenommen wurde, blieb das Parlament bei der Stromeffizienz-Initiative bei der Empfehlung zur Ablehnung: In der Gewissheit, dass die Effizienzziele in der Energiestrategie von beiden Kammern angenommen worden waren, befand eine Mehrheit in den Räten, die Initiative sei zur Ablehnung zu empfehlen. Im Nationalrat lautete das Abstimmungsergebnis 134 zu 64, im Ständerat 29 zu 15 Stimmen (keine Enthaltung).

Pour un approvisionnement en électricité sûr et économique (initiative efficacité énergétique)

Ein Postulat "Voraussetzungen für eine funktionierende Energielenkungsabgabe im Wohnbereich", von Marina Carobbio Guscetti (sp, TI) am 11. Juni 2015 im Nationalrat eingereicht, verlangt vom Bundesrat einen Bericht darüber, wie eine Lenkungsabgabe insbesondere für den Wohnbereich ausgestaltet sein muss, damit eine Lenkwirkung erzeugt wird. In seiner Antwort vom 26. August 2015 hielt der Bundesrat fest, dass ihm die Problematik einer Lenkungsabgabe im Wohnbereich bewusst sei. Er werde diese Thematik im Bericht zum Postulat Jans (sp, BS) aufnehmen und beantragte deshalb, das Postulat Carobbio Guscetti abzulehnen. Der Bericht erschien im April 2016. Am 21. September 2016 wurde das Postulat im Nationalrat mit 131 zu 63 Stimmen (keine Enthaltung) abgelehnt.

Voraussetzungen für eine funktionierende Energielenkungsabgabe im Wohnbereich

Als Zweitrat befasste sich der Ständerat in der Herbstsession 2016 mit der Stromeffizienz-Initiative. Mit 7 zu 5 Stimmen hatte die UREK den Antrag gestellt, dem Nationalrat zuzustimmen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Für die Kommission begründete Ständerat Bischofberger (cvp, AI) die Ablehnung damit, dass ein konkretes Effizienzziel nicht in die Verfassung, sondern in ein Gesetz oder eine Verordnung gehöre, die Initiative einseitig auf Strom fokussiere und eine Perspektive auf den Gesamtenergieverbrauch vermissen lasse und die im Rahmen der Energiestrategie 2050 aufgenommenen Effizienzziele denjenigen der Initiative entsprächen. Ruedi Noser (fdp, ZH), Präsident des Initiativkomitees, bedankte sich beim Rat für die Fristverlängerung, lobte die breite Zustimmung zu den Effizienzzielen und bat, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, da die Energiestrategie 2050 noch nicht durch die Schlussabstimmung gegangen sei. Der Minderheitenantrag Noser auf Annahme der Initiative scheiterte im Plenum jedoch mit 24 zu 16 Stimmen.

Pour un approvisionnement en électricité sûr et économique (initiative efficacité énergétique)

In der Sommersession 2015 hatte Martin Bäumle (glp, ZH) eine parlamentarische Initiative zur Einführung einer Graustromabgabe eingereicht. Diese soll die inländische Wasserkraft schützen: Mit der durch die Abgabe erreichten Verteuerung von Strom aus nichterneuerbaren Quellen seien inländische Wasserkraftproduzenten am Markt wieder konkurrenzfähiger. Bäumle und den Mitunterzeichnenden ging es weniger um den Lenkungseffekt auf den Energieverbrauch (wie dies die vom Bundesrat geplante Klima- und Stromabgabe zum Ziel hat), sondern um die Stützung der Wasserkraft, die am Markt massiv unter Druck ist. Damit zielte die parlamentarische Initiative Bäumle auf eine Problematik, die in der Folge im Rahmen der Energiestrategie 2050 ausführlich diskutiert wurde. Am 23. August 2016 teilte die UREK-NR in einer Medienmitteilung mit, sie lehne die parlamentarische Initiative Bäumle mit 17 zu 8 Stimmen ab, da eine Graustromabgabe den Strompreis in der Schweiz erhöhen würde, was im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld zu verhindern sei. Eine Kommissionsminderheit beantrage jedoch, der Initiative Folge zu geben.

Graustromabgabe

Im März 2016 debattierte der Nationalrat als Erstrat über den Bundesbeschluss zur Stromeffizienz-Initiative. In der Debatte wurde festgehalten, dass die Effizienzziele, die von der Initiative gefordert werden, nicht identisch sind mit den Zielen, welche in der Energiestrategie 2050 genannt werden. Da bezüglich der Effizienzziele in der Energiestrategie 2050 keine Differenzen zwischen National- und Ständerat bestanden, forderten einzelne Redner das Initiativkomitee auf, die Initiative zurückzuziehen. Stimmen aus der SP und von den Grünen hielten die Initiative hingegen für notwendig, da die Energiestrategie 2050 noch nicht ins Trockene gebracht worden sei. Mit 106 zu 71 Stimmen bei 6 Enthaltungen entschied der Nationalrat schliesslich, dem Bundesrat zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen - die Minderheit Jans (sp, BS), welche eine Zustimmung zur Initiative forderte, hatte zwar die Ratslinke und -mitte hinter sich, konnte jedoch bei SVP, FDP und CVP zuwenig Unterstützung gewinnen.

Pour un approvisionnement en électricité sûr et économique (initiative efficacité énergétique)

Am 28. Oktober 2015 richtete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesbeschluss über einen Verfassungsartikel über Klima- und Stromabgaben an das Parlament. Der Bundesrat sieht vor, zur Verminderung von Treibhausgasemissionen und zur Förderung eines sparsamen und rationellen Energieverbrauchs Abgaben auf Treibstoffe und Strom zu erheben und möchte entsprechende Artikel in die Verfassung aufnehmen. Die Klimaabgabe soll die bisherige CO2-Abgabe ablösen und die Stromabgabe den Netzzuschlag ersetzen. Die Abgaben sollen so bemessen sein, dass sie einen Lenkungseffekt haben und einen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Bundes leisten. Die Mittel aus den Abgaben sollen an Bevölkerung und Wirtschaft zurückfliessen. Erstbehandelnder Rat ist die grosse Kammer.

Verfassungsartikel über Klima- und Stromabgaben

Mit einem Postulat wollte Nationalrat Roger Nordmann (sp, VD) den Bundesrat beauftragen, die Ursachen des leicht rückläufigen Stromverbrauchs in den letzten Jahren zu untersuchen. Seit 2011 sinke der Nettostromverbrauch klimabereinigt um fast 0,5% pro Jahr, dies trotz Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum. Eine Untersuchung über die massgeblichen Faktoren des sinkenden Energieverbrauchs sei wichtig, um die Energiewende richtig steuern zu können. Im August 2015 beantragte der Bundesrat die Annahme des Postulats. Der Nationalrat folgte diesem Antrag in der Herbstsession 2015 stillschweigend.

Ursachen

In der Herbstsession 2015 beriet der Ständerat die Stromeffizienz-Initiative. Ständerat Bischofberger (cvp, AI) teilte mit, dass die UREK mit 9 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung eine Fristverlängerung unterstütze. Die Fristverlängerung wurde darauf im Rat diskussionlos gewährt.

Pour un approvisionnement en électricité sûr et économique (initiative efficacité énergétique)

Etwas entgegen den politischen Entwicklungen der letzten Monate wies der Umweltmonitor für das Jahr 2014 ein gestiegenes Umweltbewusstsein nach. Obwohl grüne Anliegen an der Wahl- und Abstimmungsurne eher Niederlagen einstecken mussten, massen Schweizerinnen und Schweizer laut der im Auftrag von WWF durch GfS Zürich durchgeführten Umfrage dem Naturschutz und dem nachhaltigen Energieverbrauch einen hohen Stellenwert bei. Der Anteil der Bevölkerung, der sich als überdurchschnittlich umweltbewusst einschätzt, war im Vergleich zu 2013 gar um 8 Prozentpunkte auf 57% gestiegen. Als dringlichste Probleme wurden die Luftverschmutzung und der hohe Energieverbrauch genannt und rund drei Viertel der Befragten forderten mehr Massnahmen für den Klimaschutz. Der Begriff "Energiewende" wird von einer Mehrheit der Bevölkerung als positiv besetzt wahrgenommen und von 55% der Befragten als umsetzbares Ziel und nicht nur noble Idee bewertet.

Umweltmonitor

In der Sondersession vom Mai 2015 war der Bundesbeschluss zur Stromeffizienz-Initiative im Nationalrat traktandiert. Ein Ordnungsantrag Gasche (bdp, BE) verlangte, vor der inhaltlichen Beratung über die Beschlussfassung zur Initiative über den Minderheitenantrag Müller-Altermatt (cvp, SO) und einen gleichlautenden Antrag Noser (fdp, ZH) abzustimmen. Beide Anträge sahen eine Fristverlängerung zur Behandlung der Initiative vor, damit die Initiative erst diskutiert werden müsse, wenn absehbar sei, was in der Energiestrategie 2050 bezüglich Effizienz enthalten ist. Gasche musste sich von Seiten der FDP und der SVP anhören, er habe seinen Ordnungsantrag allein aus taktischen Gründen gestellt: Man wolle eine Volksabstimmung zur Energiewende noch verhindern, damit das Volk diese nicht schon jetzt versenken könne. Gegen den Vorwurf des taktischen Vorgehens wehrte sich Müller-Altermatt, der darauf pochte, es sei sinnvoll und effizient, eine Koordination der Vorlagen vorzunehmen. Dem Ordnungsantrag Gasche wurde am 5. Mai mit 105 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen entsprochen. Am nächsten Tag debattierte der Rat über die Minderheit Müller-Altermatt und den identischen Antrag Noser. Die Diskussion des Vortages wiederholte sich: Vor allem Vertreter der SVP-Fraktion warfen den Antragstellenden vor, strategische Ränkespiele zu treiben. Stimmen aus der Mitte und von Links betonten hingegen, dass es sehr wohl gerechtfertigt und sinnvoll sei, eine Fristverlängerung zu beschliessen, um eine möglicherweise unnötige Volksabstimmung zu vermeiden. Der SVP wurde vorgeworfen, die Energiewende in jedem Ansatz blockieren zu wollen. Schliesslich stimmte der Rat einer Fristverlängerung um ein Jahr mit 103 zu 82 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) zu.

Pour un approvisionnement en électricité sûr et économique (initiative efficacité énergétique)

Stillschweigend folgte der Ständerat im Sommer 2014 seiner einstimmigen WAK und schrieb mit Folgegeben zum Bundesratsbericht «Ökologische Steuerreform» die Motion Studer (evp, AG; Mo. 06.3190) ab. Kommissionssprecher Roberto Zanetti (sp/ps, SO) legte dem Rat die Meinung des Bundesrates und der Kommission dar, wonach bei zentralen Fehlanreizen bereits Massnahmen in Angriff genommen worden seien und weitere Anpassungen besser in spezifischen Revisionen angegangen werden sollten. Stillschweigend und diskussionslos folgte im Herbst 2014 auch die grosse Kammer diesem Votum und schrieb die Motion ab.

Ökologische Steuerreform BRG (13.055) zur Abschreibung der Motion 06.3190
Dossier: ökologische Steuerreform

Der Stromverbrauch stieg 2013 gegenüber 2012 um 0.6 Prozent an und betrug 59.3 Milliarden Kilowattstunden (kWh). Dies teilte das Bundesamt für Energie (BfE) im April 2014 mit. Damit lag der Verbrauch zwar erneut höher, aber immer noch unter dem Rekordverbrauch von 59.8 Mrd. kWh im Jahr 2010. Weil es 2013 im Vergleich zum Vorjahr 5.8 Prozent mehr Heiztage gab und das Heizen 9 Prozent des Verbrauchs ausmacht, sind Wettereffekte eine mögliche Erklärung für die Zunahme im Stromverbrauch. Eine weitere Erklärung ist das Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum. Stromeffizienz-Effekte, die laut BfE 2012 bereits bei 722 Mio. kWh lagen, könnten erklären, weshalb der Stromverbrauch weniger stark gewachsen ist als das BIP. Die Stromproduktion stieg 2013 um 0.4 Prozent auf 68.3 Mrd. kWh, wobei vor allem das AKW Leibstadt mit seiner Leistungssteigerung von 1245 auf 1275 Megawatt zur Erhöhung der Produktion beigetragen hat.

Stromverbrauch 2013
Dossier: Schweizer Elektrizitätsverbrauch ab 2000

Im Februar 2014 richtete der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative «Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung (Stromeffizienz-Initiative)» an das Parlament. Die Initiative war 2013 eingereicht worden. Der Bundesrat empfahl die Initiative zur Ablehnung, da sie einseitig nur auf die effiziente Nutzung der Elektrizität setze und zu anderen Energieträgern nichts sage. Die Energiestrategie 2050 des Bundesrates sei diesbezüglich viel umfassender und nehme zudem die Grundanliegen der Initiative auf. Das Parlament nahm das Geschäft im Jahr 2014 nicht mehr auf.

Pour un approvisionnement en électricité sûr et économique (initiative efficacité énergétique)

Die Vernehmlassungsantwort der FDP zur Energiestrategie 2050 wurde als konsolidierte Position der Freisinnigen nach mehreren Jahren des Ringens um die Energiepolitik der Partei interpretiert. Die FDP hatte sich nach der Atomkatastrophe in Japan 2011 lange schwer getan, eine nachvollziehbare Position aufzubauen. Sie sprach sich in ihrer Stellungnahme von Anfang Februar gegen die gesetzliche Verankerung eines Atomausstiegs aus. Zwar lehne man den Bau von Reaktoren der heutigen Technologie ab, ein grundsätzliches Technologieverbot unterstütze die FDP aber nicht. Mitte Oktober dachte FDP-Parteipräsident Philipp Müller laut über die Einführung einer Ökosteuer nach, um den Energieverbrauch zu senken. Die höhere Besteuerung von Energie statt Arbeit sei sinnvoll. In einem parteiintern nicht nur auf Wohlwollen stossenden Interview in der Sonntagszeitung forderte Müller ein ökologischeres Profil für die FDP.

Energiepolitik

Die von der UREK-SR im Jahr 2007 modifizierte Motion Studer (evp, AG; Mo.06.3190) verlangte vom Bundesrat aufzuzeigen, wo betreffend Steuern und Subventionen auf Bundesebene derzeit Fehlanreize bezüglich einer Ökologisierung der Wirtschaft und Gesellschaft bestehen. Basierend auf diesen Erkenntnissen sollten dem Parlament Vorschläge unterbreitet werden, wie diese Fehlanreize – d.h. Nebenwirkungen mit Begünstigung zu umweltschädlichem Verhalten – korrigiert werden könnten.
Im Jahr 2013 diskutierten die WAK-NR und die WAK-SR einen Bericht des Bundesrates zwecks Abschreibung ebendieser im Jahr 2010 angenommenen Motion Studer. In jenem Dokument zeigte der Bundesrat basierend auf qualitativen Untersuchungen auf, welche Steuern und Subventionen umweltschädliches Verhalten begünstigen. Erstens seien im Bereich von Energie- und Materialverbrauch sowie im Verkehr der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer, die Befreiung des internationalen Luftverkehrs von der Mineralölsteuer, die Zweckbindung der Mineralölsteuer, die Rückerstattung der Mineralölsteuer und des Mineralölsteuerzuschlags, die Befreiung landwirtschaftlicher Fahrzeuge von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sowie die Nicht-Unterstellung von leichten Transportfahrzeugen unter die LSVA problematische Fehlanreize. Zweitens führten in den Bereichen Bodenverbrauch und Bodenbelastung eine zu tiefe Festlegung des Eigenmietwerts, die Ausnahme von Mieten und Eigenmietwert von der Mehrwertsteuer und bestimmte Subventionen im Bereich der Landwirtschaft (bspw. Zulagen für die Milchwirtschaft, Beiträge für Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten (GVE) und für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP)) zu ökologischen Fehlanreizen. Der Bundesrat anerkenne das ökologische Optimierungspotential im bestehenden Steuer- und Subventionssystem des Bundes, verwies aber auf die bereits laufenden Korrekturmassnahmen. So werde beispielsweise eine Reduktion des Fahrkostenabzugs im Sinne der Vorlage für die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) angestrebt. Des Weiteren würden im Bereich der Landwirtschaft die GVE und die TEP-Beiträge abgeschafft und in der Luftfahrt sei die Einführung eines CO2-Emissionshandelssystems mit Anbindung an jenes der EU vorgesehen. Weitere Anpassungen würden erstens nur geringfügiges Verbesserungspotential mit sich bringen und zweitens könnten diese in separaten, spezifischen Reformen besser angegangen werden, argumentierte der Bundesrat. Aus diesen Gründen beantragte er, die Motion Studer aus dem Jahr 2006 abzuschreiben. Diesem Anliegen kamen die beiden Kommissionen im Sommer 2013 nach.

Ökologische Steuerreform BRG (13.055) zur Abschreibung der Motion 06.3190
Dossier: ökologische Steuerreform

La consommation d’électricité a augmenté de 0.6 pour cent en 2012 par rapport à 2011 pour s’établir à 59.0 milliards de kilowattheures (kWh). La plus forte hausse a été enregistrée au cours du premier trimestre (+1.9%) en raison de la vague de froid ainsi que du jour supplémentaire du mois de février (année bissextile), qui à lui seul a fait grimper la consommation d’électricité de quelque 0.3 pour cent.

La production d’électricité des centrales suisses, en hausse de 8.2 pour cent, a atteint 68.0 milliards de kWh, ce qui a constitué le deuxième score le plus élevé de l’histoire du pays. Cette forte progression est principalement due à la production de centrales hydrauliques (+18.1%) qui ont bénéficié d’importantes précipitations et d’une couverture neigeuse supérieure à la moyenne en montagne. Les centrales hydrauliques ont contribué à hauteur de 58.7 pour cent à la production totale d'électricité, contre 35.8 pour cent pour les centrales nucléaires et 5.5 pour cent pour les centrales thermiques conventionnelles et autres installations. Pour ce qui est des échanges extérieurs, la Suisse a enregistré des importations de 86.8 milliards et des exportations de 89.0 milliards de kWh. Le solde positif s’est donc élevé à 2.2 milliards de kWh.

La consommation d’électricité 2012
Dossier: Schweizer Elektrizitätsverbrauch ab 2000

Malgré la croissance économique (PIB: +1.9%) et démographique (population résidente permanente: +1.0%), la consommation d’électricité a, en 2011, enregistré une baisse de deux pour cent par rapport à l’année précédente pour s’établir à 58.6 milliards de kWh. Selon l’OFEN, ce sont en premier lieu les températures nettement plus élevées qui sont à l’origine de cette baisse. L’année 2011 a été particulièrement chaude, entraînant un recul du nombre de degrés-jours de chauffage de 18 pour cent.

La production d’électricité des centrales suisses a diminué de 5.1 pour cent. Les centrales hydrauliques (centrales au fil de l'eau et centrales à accumulation) ont produit 9.8 pour cent d'électricité de moins qu'en 2010. La production des centrales au fil de l'eau a baissé de 8.1 pour cent, celle des centrales à accumulation de 11 pour cent. La production d'électricité des cinq centrales nucléaires suisses est passée de 25.2 milliards de kWh en 2010 à 25.6 milliards en 2011 (+1.4%), notamment en raison d’une nouvelle production record du site de Leibstadt. Les centrales hydrauliques ont contribué à hauteur de 53.7 pour cent à la production totale d'électricité, alors que la part de marché des centrales nucléaires s’est établie à 40.7 pour cent. L’apport des centrales thermiques conventionnelles et des autres installations a atteint 5.6 pour cent. En ce qui concerne les échanges extérieurs, la Suisse a enregistré des importations de 83.3 milliards et des exportations de 80.7 milliards de kWh. L’excédent des importations s’est donc élevé à 2.6 milliards de kWh.

La consommation d’électricité 2011
Dossier: Schweizer Elektrizitätsverbrauch ab 2000