In Erfüllung des Postulates Diener Lenz (glp, ZH) zur Transparenz auf dem Strommarkt veröffentlichte der Bundesrat im Januar 2016 einen Bericht über die Stromkennzeichnung bzw. über die vollständige Deklarationspflicht mit Herkunftsnachweisen in der Abrechnung von Stromlieferungen. Der Bundesrat bezeichnete den Herkunftsnachweis als gutes Mittel, um den Stromkonsumenten über die Nachfrage eine Lenkungsmöglichkeit zu geben. Da in den Nachbarländern aber oft nur Strom aus erneuerbaren Quellen über einen Herkunftsnachweis verfüge, sei eine vollständige Deklarationspflicht mit Sonderregelungen verbunden.

Transparenz auf dem Strommarkt