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Jahresrückblick 2021: Energie

Die Schweizer Energiepolitik im Jahr 2021 war zum einen geprägt von zwei grossen Geschäften – eines zur längerfristigen Förderung und zum Umbau der Energieversorgung und eines zu zwischenzeitlichen Übergangslösungen, um kurzfristig das Auslaufen bestehender Energiefördermassnahmen zu verhindern. Zum anderen stand in den Medien in erster Linie die Frage im Fokus, wie die Schweiz künftig – insbesondere auch ohne Stromabkommen mit der EU – eine Strommangellage während den Wintermonaten verhindern kann. Insgesamt interessierte sich die Presse im Jahr 2021 gemäss der APS-Zeitungsanalyse 2021 ähnlich stark für Energiepolitik wie in den Jahren 2018 und 2019 – einzig im Vorjahr hatte es Corona-bedingt einen deutlichen Einbruch in der Berichterstattung zu Energiefragen gegeben (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse 2021 im Anhang).

Ein wichtiges Ereignis, das den Schweizer Energiemarkt im Jahr 2021 durchschüttelte, war der Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU. Diese Absage an Brüssel vonseiten des Bundesrates Ende Mai hatte direkt zur Folge, dass das sektorielle Abkommen im Strombereich ebenfalls vorläufig auf Eis gelegt wurde. Von einem bilateralen Stromabkommen erhofften sich beide Seiten eine verbesserte Zusammenarbeit im internationalen Stromhandel und eine Verbesserung der Stromversorgungssicherheit. Vornehmlich in den Medien wurde darüber diskutiert, wie die Schweiz ohne Abkommen mit der EU die Stromversorgung sicherstellen kann. Das Ausmass dieser Diskussionen verdeutlichte auch die APS-Zeitungsanalyse 2021, die im Sommer einen deutlichen Anstieg der medialen Berichterstattung über Energiefragen feststellte (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse 2021 im Anhang).

Einen Coup bei der Frage nach der Stromversorgungssicherheit landete Bundesrat Guy Parmelin im Herbst mit einer Videobotschaft an Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft. Im Video warnte der Wirtschaftsminister davor, dass die Schweiz schon in wenigen Jahren mit einer Strommangellage rechnen müsse. So würden Stromlieferungen aus der EU in die Schweiz ab 2025 zurückgehen, da die Union ab dann vorschreibt, dass 70 Prozent des grenzüberschreitenden Stromhandels innerhalb des EU-Strombinnenmarktes – dem die Schweiz ohne Stromabkommen nicht angehört – stattfinden muss. Guy Parmelin forderte die Schweizer Unternehmen deshalb auf, sich Konzepte zur kurzfristigen Reduktion von stromintensiven Produktionen zu überlegen, um einen Zusammenbruch des Stromnetzes zu verhindern. Die Frage einer allfälligen Stromknappheit war zwar nicht neu, dennoch griffen die Medien dieses Thema erneut stark auf – wie auch ein Blick auf die APS-Zeitungsanalyse verdeutlicht – und spekulierten, ob allenfalls in wenigen Jahren schon einzelne Trams und Züge im Winter nicht mehr würden fahren können, sollte die Nachfrage das Angebot an Strom in der Schweiz übersteigen. Die warnenden Worte vor einer Strommangellage veranlassten Skeptikerinnen und Skeptiker der Energiewende gar dazu, die Energiestrategie 2050 für gescheitert zu erklären. Zudem kursierten verschiedenste Ideen, wie der heiklen Lage begegnet werden sollte. Während beispielsweise die ElCom erneut die Idee von Gaskombikraftwerken in die Debatte einbrachte, die bei Strommangellagen kurzfristig einspringen und die nötige Strommenge ins Netz einspeisen könnten, stellten insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der SVP die Forderung nach einem Neubau oder zumindest dem langfristigen Weiterbetrieb der Schweizer AKWs in den Raum.

Energieministerin Simonetta Sommaruga hatte dem Parlament bereits im Sommer die Botschaft für das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vorgelegt und gab damit den Fahrplan und den Lösungsansatz des Bundesrates für den Stromsektor bekannt. Nach Ansinnen der Energieministerin soll der Ausbau von erneuerbaren Energien – und damit die inländischen Kapazitäten – stark gefördert und gleichzeitig eine Stromreserve für den Winter geschaffen werden, damit die Schweiz ihre Stromversorgung zukünftig verstärkt eigenständig gewährleisten kann. Gleichzeitig wollte die Energieministerin eine seit Jahren im Raum stehende Forderung nach einer vollständigen Liberalisierung des Schweizer Strommarktes in das Gesetzespaket aufnehmen. Dieses System ist in der EU seit Jahren Realität und bildet unter anderem eine Voraussetzung vonseiten der Union für den Abschluss eines sektoriellen Stromabkommens mit der Schweiz.

Obwohl das Parlament die Pläne der Energieministerin zur Kenntnis genommen hatte, wollte es im Hinblick auf die lange Planungszeit kein Risiko eingehen und bereits eine Übergangslösung schaffen, um Ende 2022 ein Auslaufen einiger im ersten Energiepaket der Energiestrategie 2050 festgelegten Energieförderungsmassnahmen zu verhindern. Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative stellte das Parlament deshalb in der Herbstsession im Eiltempo bereits Weichen für die zukünftige Energiepolitik, obwohl die Vorlage ursprünglich nur als Übergangslösung angedacht gewesen war. Demnach soll für Sonnen-, Wind-, Geothermie- und Wasserkraftanlagen eine Förderung mittels Investitionsbeiträgen von bis zu 60 Prozent der Kosten eingeführt werden, wodurch die bisher vorherrschende Praxis von Einspeisevergütungen durch Einmalvergütungen ersetzt wird. Zudem verlängerte das Parlament die Marktprämie bei bestehenden Grosswasserkraftanlagen sowie den maximalen Wasserzins bis Ende 2030.

In verschiedenen kleineren Geschäften machte das eidgenössische Parlament zudem Schritte in Richtung einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Vor allem der Nationalrat setzte Zeichen für einen Wandel in der Energiepolitik, indem er beispielsweise als Erstrat stillschweigend ein vereinfachtes Verfahren bei der Erstellung von Fotovoltaikanlagen in Industriegebieten befürwortete oder den Ausbau der Fotovoltaik auf den Dächern von Immobilien des Bundes vorantreiben wollte. Ein angenommenes Postulat soll zudem das Potenzial von Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden der Schweizer Armee eruieren. Stillschweigend passierte auch eine steuerpolitische Regelung die beiden Räte, sodass nachträgliche, energetisch sinnvolle Investitionen bei Neubauten zukünftig schon nach wenigen Jahren steuerlich abzugsfähig werden. Gleichzeitig wollte der Nationalrat sicherstellen, dass die bestehenden Stromnetze möglichst effizient genutzt werden und teure Kapazitätsausbauten aufgrund dezentraler, erneuerbarer Energieproduktionsstätten verhindert werden, indem mit flexibleren Preisen die Nutzung besser geglättet werden kann.

An ein heisses Eisen wagte sich schliesslich die UREK-NR im August 2021: Sie befürwortete eine parlamentarische Initiative, mit der die nationalen Nutzungsinteressen bei einem Projekt zum Ausbau der erneuerbaren Energien zukünftig gegenüber anderen Interessen, wie beispielsweise dem Schutz der Umwelt, als vorrangig erachtet werden sollen. Diese Frage hatte bereits in verschiedensten Beratungen zu hitzigen Diskussionen geführt – die parlamentarische Beratung zur Initiative stand bis Ende 2021 jedoch noch aus. In eine ähnliche Richtung zielte eine Motion, welche den Prozess der Interessenabwägung zeitlich verkürzen möchte, damit der Ausbau der erneuerbaren Energien von nationalem Interesse rascher vonstatten geht – dieses Anliegen hiess der Nationalrat gut.

Jahresrückblick 2021: Energie
Dossier: Jahresrückblick 2021

Im Jahr 2021 drehte sich die mediale Debatte im Energiebereich stark um die Frage, wie die Stromproduktion der Schweiz in Zukunft aussehen soll. Es kam die Befürchtung auf, dass künftig eine Strommangellage entstehen könnte. Dies war insbesondere auf drei Entwicklungen zurückzuführen: Erstens werden durch die schrittweise Ausserbetriebnahme der Schweizer Atomkraftwerke rund 40 Prozent der heutigen Schweizer Stromproduktion wegfallen, wie die NZZ schrieb. Zweitens wird durch den Ausbau der erneuerbaren Energien eine unregelmässigere Stromproduktion stattfinden, die speziell in den Wintermonaten zu einem Nachfrageüberhang führen könnte. Diese Lücke könnten womöglich zukünftig auch umliegende Länder nicht schliessen, da sich diese in einer ähnlichen Situation befinden und ihre Energieproduktion mittel- bis langfristig ebenfalls CO2-neutral gestalten möchten, erklärte die Argauer Zeitung. Drittens führte der Entscheid des Bundesrates, die Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen abzubrechen, dazu, dass vorerst auch kein sektorielles Stromabkommen mit der EU abgeschlossen werden kann. Die EU hatte den Abschluss des Stromabkommens an das Zustandekommen des Rahmenabkommens geknüpft. Die Stromversorgungssicherheit leidet damit insofern, als die Schweiz von wichtigen Gremien und Plattformen des EU-Strombinnenmarktes ausgeschlossen wird und Stromlieferungen in die Schweiz teilweise unsicherer werden. Nach dem Scheitern des Rahmenabkommens sei deshalb klar geworden, dass die Situation schwierig werde, resümierte der Tages-Anzeiger. Die Schweizer Energiestrategie 2050 basiere auf der Annahme, dass ein Stromabkommen mit der EU bestehe, erklärte Ex-Nationalrat und heutiger ElCom-Präsident Werner Luginbühl anlässlich der jährlichen Medienkonferenz der nationalen Regulierungsbehörde. Ohne Abkommen werde es daher zunehmend schwierig, die Nachfrage jederzeit decken zu können. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz schätzte 2020 einen längeren Stromausfall als eine der derzeit grössten Gefahren für das Land ein.

Durch das Ausbleiben eines solchen bilateralen Abkommens droht der Schweiz – als erste Folge – der Ausschluss vom Regelenergiemarkt. So können kurzfristige Strom-Reservekapazitäten nicht mit den EU-Ländern gehandelt werden, was insbesondere die Stromversorgungssicherheit tangiert. Dies wiederum habe finanzielle Folgen, da die Stromkonzerne ihren Trumpf in den Alpen, die Pumpspeicherkraftwerke, nicht vollständig ausspielen können, um bei Spitzenzeiten mit abrufbarem Stromangebot mitmischen zu können, berichtete die NZZ. Gemäss dem Tages-Anzeiger warte Swissgrid seit Oktober 2020 auf ein Signal aus Brüssel, um die Handelsplattform formell nutzen zu können. Wie dieselbe Zeitung weiter schrieb, sei es aber vornehmlich der EU-Kommission ein Anliegen, die Schweiz von dieser Plattform auszuschliessen. Sie setze deshalb Druck auf Länder wie Deutschland und Frankreich auf, um die Schweiz nicht mehr an den Verhandlungstisch einzuladen. Als zweite Folge eines fehlenden bilateralen Abkommens kann Swissgrid auch nicht in wichtigen regulatorischen Gremien mit anderen Übertragungsnetzbetreibern Einsitz nehmen. Dies führe zu fehlender Koordination und ungeplanten Lastflüssen, respektive zur Situation, dass plötzlich unerwartet eine gewisse Strommenge durch die Schweiz fliesst und eine flexible und ineffiziente Ausgleichsmassnahme durch die Zuschaltung von Schweizer Wasserkraftkapazitäten nötig wird, erklärte die NZZ. BFE-Sprecherin Marianne Zünd resümierte, dass sich die Situation für alle Akteure in der Schweiz verschlechtern werde. «Trotz physischer Verbundenheit wird die Schweiz aber zunehmend zu einer Strominsel», schrieb die NZZ im April 2021.

Als Rezept gegen die drohende Strommangellage präsentierte der Bundesrat im Sommer unter der Federführung von Energieministerin Simonetta Sommaruga die Botschaft zur Revision des EnG und des StromVG. Die darin vorgesehenen Massnahmen waren in den entsprechenden Vernehmlassungen (Vernehmlassung des EnG; Vernehmlassung des StromVG) – zumindest im Falle des EnG – mehrheitlich auf positive Resonanz gestossen. Dieser Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sah nebst dem Ausbau und der Förderung der erneuerbaren Energien im Inland die Schaffung einer zusätzlichen Speicherreserve für die Wintermonate vor. Der Bundesrat wollte damit als Lösung für den Wegfall der Bandenergie aus den Atomkraftwerken die Kapazitäten im Inland stark mit erneuerbaren Energien ausbauen und eigenständig für mehr Versorgungssicherheit im Winter sorgen. Gleichzeitig gab Energieministerin Simonetta Sommaruga bekannt, den inländischen Strommarkt liberalisieren zu wollen. Der Strommarkt soll damit dank den Marktkräften effizienter werden, die erneuerbaren Energien besser integrieren, innovative Geschäftsmodelle ermöglichen und gleichzeitig den Konsumentinnen und Konsumenten bei der Stromanbieterwahl Wahlfreiheit lassen, wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung bekannt gab.

Frischen Schub verlieh der medialen Debatte im Herbst 2021 eine Videobotschaft des Wirtschaftsministers Guy Parmelin. Darin richtete sich der Waadtländer Bundesrat an Unternehmerinnen und Unternehmer in der Schweiz mit der Bitte, sich auf allfällige Strommangellagen vorzubereiten und Konzepte auszuarbeiten, um in Notsituationen rasch stromintensive Aktivitäten kurzfristig aussetzen zu können. Konkret richtete sich diese Botschaft an rund 30'000 Unternehmen in der Schweiz, die einen jährlichen Stromverbrauch von über 100'000 kWh aufweisen. Solche Firmen könnten durch eine allfällige Anordnung des Bundesrates dazu verpflichtet werden, einen gewissen Prozentsatz am Stromverbrauch während einer Strommangellage einzusparen, erklärte der Tages-Anzeiger. Die Warnung des Wirtschaftsministers basierte auf einer Studie zur Versorgungssicherheit, die der Bundesrat in Auftrag gegeben hatte. In dieser Analyse war insbesondere ein Faktor dafür verantwortlich, dass gerade ab 2025 mit einem Engpass zu rechnen sei: Eine Vorgabe der EU, wonach ab 2025 mindestens 70 Prozent der grenzüberschreitenden Kapazitäten zwischen den EU-Staaten gehandelt werden müssen. Diese Regelung habe zur Folge, dass Exporte in Nicht-EU-Länder wie die Schweiz verringert würden und die inländische Netzstabilität hierzulande stark sinke, schlussfolgerte die Studie. Um ungeplante Lastflüsse auszugleichen, würden Wasserkraftreserven aufgebraucht werden müssen, die eigentlich für den Winter wichtig wären, um die dann anfallende Nachfrage decken zu können. In der politischen Debatte musste Energieministerin Simonetta Sommaruga viel Kritik einstecken und die Situation erklären. Sie habe sich über das alarmistische Vorpreschen ihres Amtskollegen Parmelin geärgert, folgerte beispielsweise der Tages-Anzeiger.

Nicht sehr verwunderlich präsentierten verschiedenste Politikerinnen und Politiker einen bunten Strauss an möglichen Massnahmen, um eine solche Strommangellage zu verhindern. Während die einen darauf beharrten, nun endlich mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien vorwärts zu machen, forderten andere die Wiederbelebung der totgesagten Atomkraft, wie es beispielsweise der grosse Nachbar Frankreich unter Präsident Emanuel Macron tat. Schon im Sommer, nachdem das Schweizer Stimmvolk das CO2-Gesetz in einem Referendum knapp versenkt hatte und das Stromabkommen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag («aux calendes grecques») verschoben worden war, wie «Le Temps» witzelte, berichtete dieselbe Zeitung von einer Wiederentdeckung der Atomenergie: Einerseits würde ein Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen die Stromversorgungsknappheit entschärfen, andererseits eine relativ CO2-neutrale Energie liefern, so das Blatt. Weiter gingen Exponentinnen und Exponenten der SVP, die den Bau von neuen Atomkraftwerken auf das politische Parkett brachten. Die Atomkraft sei plötzlich wieder «en vogue», schrieb der Tages-Anzeiger dazu. Der Berner Nationalrat Albert Rösti wollte deshalb im Rahmen der Beratungen zum bereits erwähnten Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien eine dahingehende Änderung des KEG beantragen, die das Neubauverbot für AKWs kippen würde. Auch Alt-Bundesrat Christoph Blocher weibelte in den Medien für neue AKWs, doch alle grossen Stromkonzerne in der Schweiz winkten bei der Frage nach neuen Anlagen ab; zu teuer, betriebswirtschaftlich nicht rentabel und gesellschaftlich nicht erwünscht, war der Tenor. Einen etwas anderen Ansatz wählte die Mitte-Partei: Parteipräsident Gerhard Pfister (mitte, ZG) brachte die Idee von einer Strom-Neat auf, die sich Parteikollege Beat Rieder (mitte, VS) ausgedacht habe. So könnte die EU von einer starken Stromleitung durch die Schweiz profitieren. Im Gegenzug würde die Schweiz bei wichtigen Gremien mitmachen dürfen, sodass die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität verbessert würden, erhoffte sich Pfister von der Idee. Wie verschiedenste Medien schrieben, sei es aber fraglich, wie zentral die Schweiz als Stromdrehscheibe in Europa überhaupt noch sein werde. Derzeit sei es vor allem Italien, das ein starkes Interesse an einer funktionierenden Durchleitung durch die Schweiz habe. Mit dem Forcieren einer Starkstrom-Erdverkabelung zwischen Italien und Österreich schwinde allerdings diese Schweizer Trumpfkarte. Wichtig sei die Schweiz jedoch vorwiegend in Sachen Stromspeicherung, da dank den Pumpspeicherkraftwerken überschüssiger Strom auf dem EU-Markt gespeichert werden könnte. Eine andere Forderung, die auch schon länger in den politischen Debatten kursierte, war die Forderung für den Bau von Gaskraftwerken, die bei einer Strommangellage kurzfristig mit abrufbaren Kapazitäten einspringen könnten. Wie die Westschweizer Zeitung «24 heures» schrieb, schlage die Vereinigung Powerloop, der Fachverband für Energiefragen der Energiestrategie 2050, den Bau von rund 2000 kleinen Gaskraftwerken vor. Diese könnten einfach realisiert werden, bräuchten wenig Platz und könnten bei Bedarf einfach abgebaut werden, wenn dies die Situation verlange. Gemäss Aargauer Zeitung betrachtete auch der Bund CO2-kompensierte Gaskraftwerke als eine mögliche Übergangslösung. Allgemein stellt die Situation den Schweizer Strommarkt vor «riesige[...] Herausforderungen», prophezeite etwa die Aargauer Zeitung. Handkehrum könne die Gefahr eines Stromengpasses aber auch als Chance gesehen werden, damit sich das Land in eine nachhaltigere Energiewirtschaft bewege, sinnierte beispielsweise «Le Temps».

Strommangellage ab 2025
Dossier: Stromabkommen mit der EU

En Suisse, le système radio de sécurité Polycom est indispensable pour les autorités et organisations de sauvetage et de sécurité. Or, en cas de panne généralisée du réseau électrique, le fonctionnement des émetteurs Polycom serait fortement réduit. Informé de ce talon d'Achille par l'Administration fédérale des douanes (AFD), le Conseil fédéral soumet au Parlement un arrêté fédéral sur le financement d'un approvisionnement en électricité sûr des émetteurs Polycom de la Confédération. Pour être précis, le crédit d'engagement de CHF 60 millions doit permettre d'équiper l'ensemble des émetteurs Polycom de batteries lithium-ion. Un tel système d'alimentation de secours garantir le bon fonctionnement des autorités et organisations de sauvetage et de sécurité même en cas de panne généralisée du réseau électrique.
Lors de la consultation, les parties prenantes ont principalement souligné l'importance d'installer un système de secours alimenté essentiellement par des énergies renouvelables. Cette requête est prise en compte grâce aux batteries lithium-ion qui sont chargées avec de l'énergie renouvelable. Le Parlement se prononcera sur ce crédit d'engagement au printemps 2022.

Financement d’un approvisionnement en électricité sûr des émetteurs de la Confédération. Crédit d’engagement (MCF 21.072)

In einem Bericht soll der Bundesrat aufzeigen, was die EU-Verordnung zum Elektrizitätsbinnenmarkt vom 5. Juni 2019 für Auswirkungen auf die Schweizer Versorgungssicherheit, die Netzsicherheit und die Systemstabilität hat. Nachdem der Bundesrat die Ausarbeitung eines solchen Berichts begrüsst hatte, nahm der Nationalrat das entsprechende Postulat Nussbaumer (sp, BL) in der Herbstsession 2021 stillschweigend und diskussionslos an. Einerseits soll geklärt werden, was für Folgen es für die Schweiz hätte, wenn sie die Regelungen der Verordnung nicht übernehmen würde. Andererseits soll der Bundesrat auch aufzeigen, welche Massnahmen allenfalls bis Ende 2025 ergriffen werden müssten, um ebendiese negativen Auswirkungen zu vermeiden.

Die Schweizer Elektrizitätsmarkt-Regelzone und die Regulierungen in den EU-Ländern (Po. 21.3578)

In der Herbstsession 2021 behandelte der Nationalrat eine Motion Grossen (glp, BE) zur Anpassung der Netzregulierung an die Entwicklung von dezentralen Strukturen. Konkret forderte der GLP-Politiker, dass Netznutzer und Netzbetreiber künftig verstärkt mittels flexiblen Preisen auf die Belastung von Stromnetzen reagieren können. Da mit der Energiestrategie 2050 mehr Strom in dezentralen Strukturen (beispielsweise Solaranlagen in den Alpen) produziert werden wird, soll mithilfe von Preissignalen eine möglichst effiziente Nutzung der bestehenden Netzkapazitäten angestrebt und ein unnötiger und teurer Netzausbau (zur Erhöhung der Kapazitäten) vermieden werden. So ist das bestehende Netz stärker darauf ausgerichtet, Kapazitäten zwischen den zentralen Stromproduktionsstätten und den grossen Verbrauchszentren bereitzustellen. Wenn künftig aber Strom an vielen verschiedenen Orten – beispielsweise auf Dächern mit Fotovoltaikanlagen – produziert wird, werden die Netze künftig anders belastet. Das Ziel der Motion ist es demnach, möglichst mit den bestehenden Kapazitäten zu arbeiten und zeitliche Schwankungen in der Nutzung zu glätten. Würden Spitzenzeiten nicht geglättet, wären grosse Investitionen in den Netzausbau nötig. Die «Netztarifierung muss dringend weiterentwickelt werden, damit anstelle von Anreizen für teure Netzverstärkungen, so wie es heute ist, Anreize für eine effiziente Netznutzung, für eine dezentrale Produktion, für eine dezentrale Speicherung und für Quartierstromlösungen sowie zur Nutzung von Flexibilitäten gesetzt werden», begründete der Berner Nationalrat seinen Vorstoss vor dem Plenum. Wie Energieministerin Simonetta Sommaruga im Rat erläuterte, begrüsse der Bundesrat das Ansinnen sehr und sehe die Herausforderungen, die mit der dezentralen Stromproduktion einhergehen. Der Bundesrat lehne aber den Vorstoss ab, da im Mantelerlass zur Revision des StromVG und des EnG bereits Massnahmen zur Steigerung der Effizienz der Stromnetze vorgesehen seien und die Vorlage bereits an den Ständerat überwiesen worden sei. Die Bundesrätin schlug deshalb vor, entsprechende Ideen im Rahmen der Beratungen zu diesem wichtigen Revisionspaket einzubringen und die bereits vorgeschlagenen Massnahmen genauer zu betrachten, bevor weitere Gesetzesanpassungen ins Auge gefasst würden. Die Mehrheit der grossen Kammer wollte an der Motion festhalten und überwies die Motion mit 141 Stimmen zu 53 Gegenstimmen bei 1 Enthaltung an den Ständerat. Die Gegenstimmen stammten allesamt aus der geschlossenen SVP-Fraktion.

Energiestrategie 2050. Mehr Spielraum in dezentralen Strukturen (Mo. 19.4162)
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)

Nach der oppositionslosen Zustimmung im Ständerat nahm auch der Nationalrat in der Herbstsession 2021 stillschweigend und diskussionslos eine Motion Zanetti (sp, SO) zur Verkürzung der Frist für steuerliche Abzüge bei energetischen Investitionen an. Gemäss dem Ansinnen der beiden Räte soll die Frist, nach der energiesparende Massnahmen bei Neubauten abgezogen werden können, verkürzt und national harmonisiert werden.

Verkürzung der Frist zur Abgrenzung von Neubauten zu bestehenden Bauten bezüglich steuerlicher Abzugsfähigkeit von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen (Mo. 20.4572)

Die Corona-Pandemie hinterliess auch deutliche Spuren in der Statistik zum Gesamtenergieverbrauch 2020. Zusammen mit einer im Vergleich zum Vorjahr wärmeren Witterung (Anzahl der Heizgradtage sank um 4.4 Prozent), einem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Leistung (reales BIP -2.9%) und einer verringerten industriellen Produktion (-3.5%) sank der Gesamtenergieverbrauch um 10.6 Prozent im Vergleich zu den Zahlen aus dem Jahr 2019. Aufgrund der verschiedensten Massnahmen gegen das Virus sank insbesondere das Verkehrsvolumen und damit der fossile Treibstoffverbrauch, der ungefähr ein Drittel der Gesamtenergiebilanz ausmachte. Beim Flugverkehr wurde beispielsweise ein Rückgang von 64 Prozent an Flügen verbucht, weshalb der Verbrauch an Flugzeugtreibstoffen um über 62 Prozent einbrach. Auch die anderen konventionellen Treibstoffe verzeichneten einen deutlichen Rückgang (Benzin -11.4%, Diesel -5.2%). Der Einfluss der wärmeren Witterung war insbesondere beim Rückgang des Heizöls extra-leicht zu sehen, wo der Verbrauch um 10.4 Prozent einbrach. Ebenfalls weniger für Heizzwecke verwendet wurde Erdgas (-2.0%). Beim Stromverbrauch konnte insbesondere in den Lockdown-Phasen ein starker Rückgang beobachtet werden. Über das Jahr betrachtet fiel dieser Rückgang mit minus 2.6 Prozent jedoch vergleichsweise moderat aus. Gleichzeitig gab es aber Faktoren, die einen erhöhten Gesamtenergieverbrauch begünstigten: Die ständige Wohnbevölkerung stieg um 0.7 Prozent, es waren rund 1.3 Prozent mehr Motorfahrzeuge registriert und die Anzahl Wohnungen stieg ebenfalls leicht an.

Gesamtenergieverbrauch 2020
Dossier: Schweizer Energieverbrauch

Analog zu der sehr ähnlich lautenden, im Ständerat eingereichten und bereits angenommenen Motion Français (fdp, FR; Mo. 19.3750) folgte der Nationalrat in der Sommersession 2021 dem Antrag des Bundesrates und nahm eine Motion des Aargauer FDP-Nationalrats Matthias Samuel Jauslin für eine Fotovoltaik-Offensive auf den Immobilien des Bundes mit 135 zu 51 Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Die Motion verlangte, dass der Bundesrat innerhalb der nächsten zwölf Jahre dafür sorgt, dass der Stromverbrauch der Bundesimmobilien durch eigene Produktionsanlagen gedeckt wird. Zwar würde die Bundesverwaltung bereits heute zu 100 Prozent erneuerbaren Strom aus Wasserkraft beziehen, allerdings führe dies dazu, dass der Bund als Grosskunde die Verfügbarkeiten von umweltfreundlichen Ressourcen zulasten der Privatwirtschaft monopolisiere, erklärte Jauslin im Rat. Die Bundesverwaltung solle deshalb die Produktion von erneuerbaren Energien – als ideales Mittel durch Fotovoltaikanlagen auf den Bundesimmobilien – ausweiten. Bekämpfer Christian Imark (svp, SO) kritisierte, dieses Anliegen führe zu einer «unüberlegten, ineffizienten und überteuerten Politik». Er forderte stattdessen, dass diese Aufgaben durch die Privatwirtschaft erfüllt werden sollen. Zu reden gab wie bei der Motion Français zudem die Frage der Energieautarkie – ob also die Bundesverwaltung vom Rest der Energieversorgung abgetrennt und autonom agieren müsste. Energieministerin Simonetta Sommaruga strich im Rat aber heraus, dass eben gerade dieser Punkt ein entscheidender Unterschied zur Motion Français darstelle, weil bei der vorliegenden Motion Jauslin keine Autarkie gefordert werde und insbesondere auch Dritte – also privatwirtschaftliche Akteure – die Fotovoltaikanlagen auf diesen entsprechenden Flächen betreiben könnten. In der Abstimmung folgten schliesslich alle Fraktionen ausser der geschlossen ablehnenden SVP-Fraktion dem Ansinnen des Bundesrates.

Investitionsplan Energieautonomie der Immobilien des Bundes bis in 12 Jahren (Mo. 19.3784)
Dossier: Energieautonomie der Immobilien des Bundes. Fotovoltaik-Offensive

Barbara Schaffner (glp, ZH) wollte den Bundesrat mit einem im September 2020 eingereichten Postulat beauftragen, einige Fragen rund um das Thema Hochbau und Klimaneutralität zu beantworten. In einem Bericht solle der Bundesrat festhalten, mit welchen Massnahmen die Hochbau-Branche mit dem Netto-Null-Ziel kompatibel werden könne. Dabei solle der Bundesrat insbesondere den Einsatz von Holz und weiteren nachwachsenden Dämmstoffen, das Recycling von Baustoffen sowie die sogenannte Rekarbonisierung von Beton diskutieren. Unter Rekarbonisierung von Beton wird der Prozess verstanden, bei welchem rezyklierter Beton CO2 aus der Atmosphäre absorbiert. Der Bundesrat solle auch darlegen, welchen Beitrag an das Ziel der Klimaneutralität einzelne Massnahmen leisten könnten und wie solche Massnahmen finanziell gefördert oder gar regulatorisch vorgeschrieben werden könnten.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates. Nachdem dieses von Thomas Burgherr (svp, AG) bekämpft worden war, kam es in der Sommersession 2021 in den Nationalrat. In diesem Rahmen argumentierte Nationalrätin Schaffner, dass es höchste Zeit sei, die graue Energie von Gebäuden zu thematisieren, denn Berechnungen hätten ergeben, dass ein Gebäude ca. 40 Prozent seiner Klimabelastung schon in der Bauphase generiere. Thomas Burgherr stimmte zu, dass das nachhaltige Bauen gefördert werden solle, lehnte aber staatliche Massnahmen und Vorschriften ab. In der Abstimmung sprachen sich 122 Mitglieder der grossen Kammer für das Postulat aus, 66 stimmten dagegen und 3 enthielten sich der Stimme. Nebst der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion votierten auch zahlreiche Mitglieder der Mitte-Fraktion gegen das Postulat.

Was heisst netto null für den Hochbau, und wie kann dieses Ziel erreicht werden? (Po. 20.4135)

In der Sommersession 2021 schrieb der Nationalrat auf Antrag des Bundesrates ein Postulat Reynard (sp, VS) zur Frage der Erdverlegung der Übergangsleitung Chamoson–Ulrichen (VS) im Rahmen des Bundesratsgeschäfts zu den Motionen und Postulaten der gesetzgebenden Räte im Jahre 2020 ab. Der Bundesrat hatte zuvor erklärt, dass die Stromleitung zwischen den zwei genannten Dörfern in drei Teile unterteilt worden sei und für die Strecken Chamoson–Chippis und Mörel/Filet–Ulrichen bereits rechtskräftige Plangenehmigungen für die Errichtung von Freileitungen vorlägen. Einzig die Strecke zwischen Chippis und Mörel/Filet befinde sich noch im Plangenehmigungsverfahren. Der Kanton Wallis habe diesbezüglich eine Einsprache zwecks Überprüfung einer Erdverkabelung eingereicht, weshalb sich das ESTI und das BFE der Sache hätten annehmen müssen. Ein letztinstanzlicher Entscheid durch das Bundesgericht sei in dieser Angelegenheit möglich. Aufgrund der zwei abgeschlossenen Verfahren und der laufenden Überprüfung einer Erdverkabelung des dritten Teilabschnitts erachtete der Bundesrat das Anliegen als erfüllt, ohne hierfür einen speziellen Bericht auszuarbeiten.

Erdverlegung der Übertragungsleitung Chamoson–Ulrichen (Po. 15.4013)

In der Sommersession 2021 folgte der Ständerat dem Antrag seiner UREK und nahm stillschweigend die vom Nationalrat abgeänderte Motion Français (fdp, VD) zur Förderung der Nutzung von Dächern und Fassaden bundeseigener Immobilien für Fotovoltaikanlagen an. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, einen Investitionsplan auszuarbeiten, wie geeignete Dächer und Fassaden der Bundesverwaltung innerhalb der nächsten zwölf Jahre mit Fotovoltaikanlagen ausgerüstet werden können. Zugleich wurde er angehalten, die Immobilien rascher zu sanieren, um deren Energieeffizienz zu steigern. Ziel sollte es sein, dass die Gebäude des Bundes im Strombereich eine gewisse Energieautonomie aufweisen und der Bund in Energiefragen eine Vorreiterrolle einnimmt.

Energieautonomie der Immobilien des Bundes (Mo. 19.3750)
Dossier: Energieautonomie der Immobilien des Bundes. Fotovoltaik-Offensive

Im Mai 2021 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht zum Postulat Grossen (glp, BE) betreffend die Frage, wie hoch der jährliche Stromverbrauch von gesteuerten Verbrauchern ist, also der Stromverbrauch von Geräten, die Konsumentinnen und Konsumenten heute absichtlich (von den Elektrizitätswerken) auf Nachfrage-Randzeiten verschieben (lassen) und damit beim sogenannten Demand-Side-Management (DSM) bzw. bei der sogenannten Lastensteuerung mitmachen. Der Bundesrat räumte ein, aufgrund fehlender Daten keine Antwort auf diese Frage geben zu können. Die Stromleistung, die für DSM genutzt werden könnte, belaufe sich jedoch auf 530–870 MW für das Abschalten und 590–960 MW für das Anschalten von DSM-Geräten. Mit der allgemeinen Elektrifizierung (bspw. infolge der Zunahme der Elektromobilität oder dem Ausbau von Wärmepumpen) werde die DSM-Menge in Zukunft noch ansteigen und der Rundsteuerungstechnik – dem verwendeten Verfahren bei DSM, mittels welchen vom Netzanbieter Frequenzimpulse über das bestehende Stromnetz ausgesendet werden – eine grössere Rolle beigemessen werden. In der Schweiz seien derzeit noch zu wenig Anreize und zu viele Hindernisse vorhanden, damit der Stromverbrauch solcher Anlagen flexibler auf das schwankende Angebot (bspw. aufgrund von ungleichmässiger Stromproduktion bei erneuerbaren Energien) angepasst werde. Im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien seien entsprechende Massnahmen vorgesehen. Weiter erklärte der Bundesrat, dass nebst DSM auch eine Sektorkopplung von Strom, Wärme und Mobilität angestrebt werden sollte, damit der Energieverbrauch besser an den Wegfall der Bandenergie aus Kernkraftwerkabschaltungen angepasst werden könne. Potenzial verortete der Bundesrat auch beim Ausbau von Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen sowie bei dezentralen Steuermanagern und Energiespeichern. Allgemein hätten die Energieperspektiven 2050+ gezeigt, dass die Schweiz den Strombedarf unter Beachtung der Klimaziele auch ohne Bandenergie aus den Kernkraftwerken decken könne, resümierte der Bundesrat.

Messung des Stromverbrauchs von Elektrizitätswerken gesteuerten Verbrauchern (Po. 16.3890)

Stillschweigend folgte der Ständerat in der Frühjahrssession 2021 dem Antrag des Bundesrates und nahm eine Motion Zanetti (sp, SO) an. Das Anliegen mit dem komplex anmutenden Titel «Verkürzung der Frist zur Abgrenzung von Neubauten zu bestehenden Bauten bezüglich steuerlicher Abzugsfähigkeit von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen» sollte nach Angaben des Motionärs ein Detailproblem lösen, auf welches er von einem ihm unbekannten Bürger hingewiesen worden sei. Konkret ging es dabei um die Frage, ob eine Investition in eine Immobilie, die dem Energiesparen oder dem Umweltschutz dient, vom relevanten Steuereinkommen abgezogen werden kann oder nicht. Bisher war die Regelung, dass dies nur bei Investitionen in bestehende Bauten auf direktem Wege möglich ist. Bei Neubauten hingegen konnte die Investition erst nach einer kantonal unterschiedlichen Frist – in der Regel fünf Jahre nach Erstellung der Liegenschaft – in Abzug gebracht werden. Die aus ökologischer Sicht wünschenswerte Investition werde durch diese steuerrechtliche Regelung unnötig hinausgeschoben, begründete der Motionär sein Anliegen. Eine Verkürzung und Harmonisierung dieser Frist, wie sie hier verlangt werde, würde deshalb unter dem Strich zu keiner Schmälerung der Steuereinnahmen führen, sondern nur die ökologisch wünschenswerte Investition beschleunigen.

Verkürzung der Frist zur Abgrenzung von Neubauten zu bestehenden Bauten bezüglich steuerlicher Abzugsfähigkeit von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen (Mo. 20.4572)

Deutlich, mit 124 zu 62 Stimmen bei 2 Enthaltungen, erteilte der Nationalrat in der Wintersession 2020 einer durch die UREK-NR abgeänderten Fassung der Motion Français (fdp, VD) für einen Investitionsplan hinsichtlich der Energieautonomie der Immobilien des Bundes bis in 12 Jahren grünes Licht. Primäres Ziel der Motion war es, dass der Energieverbrauch der Bundesverwaltung mit erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird und der Bund damit eine Vorreiterrolle in der Energienutzung einnimmt. Der Bundesrat soll dazu beauftragt werden, einen Investitionsplan vorzulegen (allenfalls mittels Vierjahresplänen), um die Energieautonomie der Immobilien des Bundes bis in 12 Jahren sicherzustellen. Zankapfel der Motion war nicht das eigentliche Begehren selber, sondern primär die Auslegung des Begriffs «Energieautonomie», was sich zuvor auch schon in der ständerätlichen Debatte gezeigt hatte. Die UREK-NR hatte den Motionstext daraufhin dahingehend abgeändert, dass die Immobilien des Bundes nicht mehr innert zwölf Jahren energieautonom auszugestalten sind, sondern innert der gleichen Frist die Ausrüstung der geeigneten Dach- und Fassadenflächen mit Fotovoltaikanlagen für die Stromproduktion anzustreben ist. Zudem hatte die Kommissionsmehrheit im Motionstext ergänzt, dass energetische Sanierungen bei Bundesimmobilien, insbesondere auch bei der Nutzung erneuerbarer Wärme, beschleunigt werden sollen. Nicht gänzlich aus dem Motionstext gestrichen hatte die Kommission jedoch die vom Bundesrat kritisierte Bezeichnung «Energieautonomie». Die Streichung derselben hatte zuvor auch der Ständerat als Erstrat von der UREK-NR verlangt. Energieministerin Simonetta Sommaruga erklärte deshalb im Rat, dass auch die abgeänderte Variante zwar in ihrer Stossrichtung der Meinung des Bundesrates entspreche, die wörtliche Auslegung von «Energieautonomie» aber faktisch eine Trennung der Bundesimmobilien vom übrigen Stromnetz verlangen würde, was erstens nicht der Absicht des Motionärs entsprechen dürfte und zweitens riesige Investitionen vonnöten machen würde. Der Bundesrat beantragte aus diesem Grund, nicht aber aus anderen inhaltlichen Belangen, der Minderheit Imark (svp, SO) zu folgen und die Motion abzulehnen. Die eigentliche Idee dieser Motion, die Bundesimmobilien innerhalb von zwölf Jahren mit erneuerbarer Energie zu versorgen und dafür entsprechende Investitionen zu planen, könne mit dem beschlossenen «Klimapaket Bundesverwaltung» und der sehr ähnlichen Motion Jauslin (fdp, AG; Mo. 19.3784) erreicht werden, erklärte die Energieministerin im Plenum, wo sie allerdings keine Mehrheit überzeugen konnte.

Energieautonomie der Immobilien des Bundes (Mo. 19.3750)
Dossier: Energieautonomie der Immobilien des Bundes. Fotovoltaik-Offensive

Im November 2020 veröffentlichte das BFE die neuen Energieperspektiven 2050+ und damit den seit 1973 periodisch erscheinenden, schweizerischen Ausblick zur Energiepolitik. Das Dokument löste die Vorgängerperspektiven 2050 aus dem Jahr 2012 ab, die die Grundlage für die Entwicklung der Energiestrategie 2050 gebildet hatten. Die Energieperspektiven 2050+ kombinierten das Netto-Null-Ziel betreffend die CO2-Emissionen aus der Klimapolitik mit den Zielen aus der Energiepolitik zur Förderung der inländischen erneuerbaren Energien und zum Ausstieg aus der Kernenergie. In der Studie wurde mit zwei Szenarien gearbeitet, wobei das eine Szenario («ZERO basis») die Massnahmen für ein Netto-Null-Ziel bis 2050 festsetzte und das andere eine sogenannte «Weiter-wie-bisher-Strategie» anwandte, in der mit den bestehenden Massnahmen und Investitionsschritten kalkuliert wurde. Die Rechnung ergab, dass das «ZERO-basis»-Szenario im Gegensatz zur «Weiter-wie-bisher-Strategie» nur acht Prozent höhere Investitionskosten voraussetzen würde, jedoch gleichzeitig Energiekosteneinsparungen von CHF 50 Mrd. mit sich bringen würde. Als Hauptergebnis hielt der Bericht deshalb fest, dass die Schweizer Energielandschaft mit den heute bekannten Technologien bis 2050 klimaneutral umgebaut werden und dabei gleichzeitig die inländische Versorgungssicherheit gestärkt werden könnte. Voraussetzung für die Erfüllung dieses Ziels ist gemäss den Autoren vorwiegend der starke Ausbau der inländischen erneuerbaren Energien sowie die allgemein ausgeweitete Nutzung von Elektrizität und Wasserstoff.

Energie-Szenario 2050+
Dossier: Energieperspektiven des Bundes

In der Herbstsession 2020 verstrich die zweijährige Behandlungsfrist einer Motion Estermann (svp, LU) betreffend die Zulassung von Leuchtmitteln in der Schweiz. Die Luzerner SVP-Nationalrätin plädierte in ihrer Begründung dafür, den Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit beim Leuchtmittelkauf zu gewähren. Die neuen quecksilberhaltigen Sparlampen und die LED-Technologien mit hohem Blaulichtanteil könnten negative gesundheitliche Langzeitwirkungen zur Folge haben. Die klassischen und unbedenklichen Halogen- und Glühlampen sollten deshalb wieder zum Verkauf zugelassen werden. Der Bundesrat argumentierte in seiner ablehnenden Haltung, dass mit solchen Gerätevorschriften der Stromverbrauch gemäss dem EnG gesenkt werden könne. Die Massnahme sei zudem mit EU-Recht inhaltlich abgeglichen, um Handelshemmnisse und damit Kosten für Hersteller, Händler und Konsumenten zu senken. Bezüglich den gesundheitlichen Bedenken sehe der Bundesrat gemäss aktuellem Wissensstand keine Gefahr, sofern die handelsüblichen LED-Lampen sachkundig verwendet würden. Ein entsprechendes Faktenblatt sei beim BAG erhältlich. Mit Ablauf der Behandlungsfrist wurde die Motion im Herbst 2020 unbehandelt abgeschrieben.

Der Kunde soll bei Leuchtmitteln wieder die Wahl haben (Mo. 18.4043)

Im Herbst 2020 verstrich die Behandlungsfrist einer Motion Knecht (svp, AG) mit der Forderung, die Finanzierung des Projekts «Energy Challenge» schnellstmöglich zu stoppen. Nach der Ansicht des Motionärs seien zu viele Bundesgelder in das zeitlich verlängerte Projekt geflossen und die finanziellen Zuschüsse seien intransparent vergeben worden. Zudem gleiche dieses gezielte Einwirken und die breite Sensibilisierung der Bevölkerung mittels Steuergeldern einer «Propaganda», was in einem freiheitlichen Staat nichts zu suchen habe. Unbeeindruckt von den Vorwürfen zeigte sich in seiner Stellungnahme der Bundesrat, der die Motion zur Ablehnung empfahl. Die «Energy Challenge» werde durch das Programm «Energie Schweiz» unterstützt, das die Bevölkerung – in Umsetzung des Energiegesetzes (EnG) – in den Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energien informieren und weiterbilden soll. Die beschaffungsrechtlichen Vorgaben seien zudem eingehalten worden. Nachdem Christian Imark (svp, SO) Ende 2019 die Motion von seinem Amtskollegen übernommen hatte, wurde sie knapp ein Jahr später ad acta gelegt.

Stopp dem Projekt Energy Challenge (Mo. 18.4066)

In der Herbstsession 2020 schrieben die beiden Räte eine Motion Häberli-Koller (cvp, TG) betreffend die Vereinfachung von Bauten für Transformatorenstationen ab. In der Botschaft des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2019 hielt die Landesregierung fest, dass sie im Rahmen des Bundesgesetzes über den Um- und Ausbau von Stromnetzen ermächtigt worden sei, Erleichterungen im Bauverfahren für elektrische Anlagen und hierbei Ausnahmen bei der Plangenehmigungspflicht zu erlassen. Per 1. Juni 2019 habe der Bundesrat in der entsprechenden Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) Anpassungen in Kraft gesetzt.

Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen einfacher ermöglichen

In der Herbstsession 2020 befasste sich der Ständerat als Zweitrat mit dem bundesrätlichen Entwurf zum Forschungsförderinstrument SWEET. Die Kantonskammer zeigte in der kurzen Debatte Einigkeit. Ohne Gegenantrag trat sie auf die Vorlage ein, nachdem Kommissionssprecher Martin Schmid (fdp, GR) und Energieministerin Simonetta Sommaruga die Wichtigkeit und die Dringlichkeit der Vorlage betont hatten. Einstimmig und auf Antrag seiner UREK-SR stimmte die kleine Kammer dem Beschluss des Nationalrates zu, die Kreditperiode von 2021 bis 2032 auf 2021 bis 2028 zu verkürzen. Entgegen dem Nationalrat zeigte der Ständerat auch bei der Gesamtabstimmung Einigkeit. Das Parlament gab damit dem Bundesrat rechtzeitig grünes Licht, Forschungsprojekte zu Themen wie Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiespeicherung und Stromnetzsicherheit weiterhin finanziell zu unterstützen.

Energiestrategie 2050. Forschungsförderungsinstrument SWEET

Im Sommer 2020 präsentierte das BFE Zahlen zur Gesamtenergiestatistik 2019. Der Gesamtenergieverbrauch der Schweiz hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0.3 Prozent erhöht. Als Hauptursache nannte das Bundesamt die kühlere Witterung, die mit einer erhöhten Anzahl an Heizgradtagen (+6.1%) einherging. Weitere Faktoren für den Zuwachs im Gesamtenergieverbrauch waren der Anstieg der ständigen Wohnbevölkerung (+0.7%), der Zuwachs im BIP (+0.9%), sowie der Anstieg des Motorfahrzeugbestands (+0.8%). Bei den fossilen Energieträgern stieg der Verbrauch von Erdgas um 2.6% an, derjenige von Heizöl extra-leicht verzeichnete einen Rückgang um 2.3%. Der Verbrauch von Treibstoffen blieb gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert, wobei der Benzinverbrauch leicht zurückging (-0.8%), der Dieselverbrauch stagnierte (+0.04%) und der Absatz an Flugzeugtreibstoffen ein Plus von 1.0% verzeichnete. Unter den erneuerbaren Energieträgern für die Wärmebereitstellung konnte die Verwendung von Umgebungswärme durch Wärmepumpen einen starken Anstieg von 10.2% verzeichnen. Ebenfalls stark angestiegen ist die Verwendung von Fernwärme (+11.2%). Solarwärme (+1.5%), Biogas (+2.7%) und Energieholz (+1.1%) konnten einen leichten Zuwachs verbuchen.
In der separat ausgewiesenen Elektrizitätsstatistik wies das BFE im gesamten Stromverbrauch (57.2 TWh) einen Rückgang um 0.8% aus, was gemäss dem Bundesamt vorwiegend auf Effizienzsteigerungen zurückzuführen sei, welche auch die genannten verbrauchsfördernden Faktoren (Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum sowie die kältere Witterung) zu kompensieren vermochten. Die Landeserzeugung belief sich auf netto 67.8 TWh.

Gesamtenergieverbrauch 2019
Dossier: Schweizer Energieverbrauch

In der Sommersession 2020 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit dem bundesrätlichen Entwurf zum Forschungsförderinstrument SWEET und dem entsprechenden Verpflichtungskredit von CHF 136.4 Mio. Mit dem Programm sollen Konsortien (bspw. aus Hochschulen oder nicht gewinnorientierten Einrichtungen) unterstützt werden, die angewandte Beiträge im Bereich der Energieforschung leisten und teilweise auf Wissen des Vorgängerprogramms SCCER aufbauen. Einziger Knackpunkt der Vorlage war der vorgesehene Zeitrahmen. Während der Bundesrat und eine Minderheit Page (svp, FR) der UREK-NR eine Laufzeit von 2021 bis 2032 vorsahen, forderte die Kommissionsmehrheit, den Verpflichtungskredit für die Jahre 2021 bis 2028 anzusetzen. Die Mehrheit wolle damit sicherstellen, dass das Parlament – wie sonst üblich – nach acht Jahren neu über die Finanzierung des Projektes entscheiden könne, erklärte Kommissionssprecher Kurt Egger (gp, TG) im Rat. Zudem könnten dadurch dringend notwendige Forschungen beschleunigt und nach 2028 neue Mittel bereitgestellt werden. Die Kommissionsminderheit monierte hingegen, es sei nicht nötig, das Programm zu beschleunigen, da die bereitgestellten finanziellen Mittel für eine Laufzeit bis 2032 ausgelegt seien. Bundesrätin Simonetta Sommaruga erklärte die vorgeschlagene Laufzeit von zwölf Jahren damit, dass die unterstützten Projekte in der Regel längere Laufzeiten aufweisen würden und so zudem auch zeitlich später lancierte Projekte unterstützt werden könnten. Sie würde aber mit der Wahl beider Varianten zufrieden sein, merkte die Energieministerin an. In der Detailberatung folgte die grosse Kammer mit 104 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung dem Antrag der Kommissionsmehrheit und verkürzte die Laufzeit auf den Zeitraum von 2021 bis 2028. Während die gesamten Fraktionen der SP, der GLP, der Grünen und die grosse Mehrheit der Mittefraktion einer Verkürzung zustimmten, votierten die Fraktionen der SVP und der FDP einstimmig dagegen. Die Gesamtabstimmung passierte das Geschäft mit 145 zu 44 Stimmen bei einer Enthaltung, wobei sämtliche Gegenstimmen aus der SVP-Fraktion stammten.

Energiestrategie 2050. Forschungsförderungsinstrument SWEET

Stillschweigend folgte im Sommer 2020 der Ständerat der grossen Kammer und nahm eine Motion Guhl (bdp, AG) zur volkswirtschaftlich effizienten Integration erneuerbarer Energien in die Stromnetze an. Die Verteilnetzbetreiber sollen damit neu die Möglichkeit erhalten, die Einspeiseleistung bei Bedarf reduzieren zu können. Dieses sogenannte «Peak Shaving» war zuvor auch schon im Januar 2020 in der vorberatenden UREK-SR auf einstimmigen Zuspruch gestossen. Mit der Massnahme werde dem Nova-Prinzip (aus dem Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze) Rechnung getragen, die Netzoptimierung dem Netzausbau vorzuziehen, und damit eine effiziente und kostengünstige Umsetzung der Energiestrategie 2050 angestrebt, erklärte Kommissionssprecher Martin Schmid (fdp, GR) im Plenum. Die Stromproduzenten würden dadurch auch keine allzu grossen finanziellen Schäden erfahren, zumal diese Massnahmen nur bei Stromüberschuss und den damit einhergehenden tiefen Preisen vorgenommen würden, war Schmid überzeugt. Zufrieden mit dem Resultat zeigte sich auch Energieministerin Simonetta Sommaruga, die sich in der befürwortenden Haltung des Bundesrates gestärkt zeigte, mit der Flexibilitätsregulierung ein gutes Zusammenspiel zwischen EnG und StromVG erreichen zu können.

Volkswirtschaftlich effiziente Integration erneuerbarer Energien in die Stromnetze (Mo. 19.3755)

Die erste Welle der Corona-Pandemie im Frühling 2020 hinterliess auch Spuren bei der Schweizer Elektrizitätswirtschaft. Wie etwa der Tages-Anzeiger feststellte, sank der Stromverbrauch in der Periode während des Lockdowns zwischen dem 16. März und dem 30. April schweizweit im Schnitt um fast 20 Prozent gegenüber dem Verbrauch im Februar desselben Jahres. Zwar stieg teilweise der Stromverbrauch von Haushalten, da etwa vermehrt zu Hause gekocht wurde, diese leichte Zunahme konnte aber bei Weitem nicht den wegfallenden Stromverbrauch der Industrie und von Dienstleistungsbetrieben kompensieren, die aufgrund der Krise ihren Betrieb herunterfahren mussten. Der europaweite, abrupte Nachfrageschock drückte auch auf die europäischen Grosshandelspreise und somit auf die Kassen der Konzerne, wie ebendiese Zeitung erklärte.
Nebst dem Einfluss auf die Nachfrage interessierte die Medien insbesondere auch die Frage nach der Sicherheit und dem Weiterbetrieb der Anlagen. Um einen soliden Betrieb und eine gesicherte Versorgung des Landes mit Strom zu gewährleisten, arbeiteten die Stromkonzerne mit verschiedensten Massnahmen und Notfallplänen. So wurden beispielsweise ein Ferienstopp verfügt und die Mitarbeitenden in kleine, räumlich separierte Teams aufgeteilt, um Ansteckungen und grössere Personalausfälle zu verhindern. Ebenfalls wurden gewisse Ausbau- und Renovationsarbeiten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, um möglichst alle Ressourcen für die Sicherstellung eines korrekten Weiterbetriebs zur Verfügung zu haben und um möglichst wenige Menschen auf die Anlagengelände schicken zu müssen. Eine gewisse Unsicherheit machte sich dennoch breit, als erste Fälle von positiv getesteten Mitarbeitenden in den AKWs Gösgen und Leibstadt bekannt wurden. Anders als etwa in Grossbritannien musste in der Schweiz aber kein Werk aufgrund von Personalmangel ausser Betrieb gesetzt werden.

Elektrizitätsbranche in der Corona-Krise: Sicherheit und Umsatzeinbussen
Dossier: Schweizer Elektrizitätsverbrauch ab 2000

Im Mai 2020 unterstützte die UREK-NR einstimmig bei sieben Enthaltungen das Vorhaben des Bundesrates, die Energieforschung im Rahmen des neuen Programms SWEET fortzusetzen, beantragte jedoch mit 14 zu 10 Stimmen eine Änderung am Zeitplan. So sollten die vorgesehenen Mittel von CHF 136.4 Mio. bereits bis Ende 2028 zum Einsatz kommen und damit der Ausbau der Forschungskapazitäten schneller vorangetrieben werden. Zudem könnte das Parlament dadurch nach acht Jahren erneut über die Finanzierung der Energieforschung entscheiden. Eine Minderheit wollte hingegen dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Fahrplan folgen.

Energiestrategie 2050. Forschungsförderungsinstrument SWEET

Im Februar 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf zum neuen Energieforschungsprogramm SWEET. Mit dem Forschungsprogramm sollen wettbewerblich ausgeschriebene Projekte unterstützt werden, die zentrale Forschungsthemen der Energiestrategie 2050 bearbeiten. Es soll zwischen 2021 und 2032 laufen und fungiert als Nachfolgeprojekt des bisherigen «Swiss Competence Center in Energy Research» (SCCER), das seinerzeit im Rahmen des Aktionsplans «koordinierte Energieforschung Schweiz» sowie der BFI-Botschaft 2017–2020 initiiert worden war und 2020 ausläuft. Zweck des neuen Programms ist es, die finanzielle Unterstützung der Forschung in den Bereichen Energieeffizienz, Vermeidung von Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Netze, nicht-technische Forschung (wie sozioökonomische oder soziopsychologische Forschung) sowie Sicherheit von kritischen Energieinfrastrukturen sicherzustellen. Der Bundesrat beantragte hierfür einen Verpflichtungskredit von CHF 136.4 Mio. Auf eine Vernehmlassung hatte der Bundesrat verzichtet und stattdessen eine direkte Befragung der Betroffenen vorgezogen, bei welchen das Vorhaben des Bundesrates auf positive Resonanz gestossen war.

Energiestrategie 2050. Forschungsförderungsinstrument SWEET