Die Änderung im Stromversorgungsgesetz zur Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz wurde am 9. März 2017 vom Nationalrat diskutiert. Da durch die Schaffung von Vorrangregelungen die Netzkapazität an der Grenze geschmälert werde, gefährdeten die Vorrangregelungen die Versorgungssicherheit und verzerrten den Wettbewerb – so die Begründung der UREK-NR, die ihrem Rat Eintreten und Zustimmung empfahl. Während die Kommission mit einer zusätzlichen Klausel für eine zehnjährige Auslaufzeit bezüglich der langfristigen Abnahmeverträge eine Differenz zum Ständerat schaffen wollte, forderte eine Minderheit Fässler (cvp, AI) die Streichung dieser Klausel. Der Nationalrat trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein und zog mit 120 zu 62 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Position der Minderheit Fässler derjenigen der Kommissionsmehrheit vor. Da somit keine Differenz zum Ständerat geschaffen wurde, kam das Geschäft in die Schlussabstimmung: Am 17. März 2017 stimmte der Ständerat mit 43 gegen eine Stimme bei einer Enthaltung zu, der Nationalrat nahm die Vorlage mit 141 gegen 56 Stimmen (keine Enthaltungen) an.

Änderung Stromversorgungsgesetz