Einer 2013 von Schaffhausen eingereichten Standesinitiative für Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung beim Bau eines Endlagers für radioaktive Abfälle wurde im September 2015 auch vom Nationalrat nicht Folge gegeben. Der Ständerat hatte das Begehren schon im Dezember 2013 abgelehnt. Im Nationalrat wurde von linksgrüner Seite argumentiert, die lokale Bevölkerung müsse sich zu einem Endlager äussern dürfen. Die bürgerliche Seite hielt es hingegen mit dem Mehrheitsantrag der UREK-NR und betonte das übergeordnete Interesse des Staates. Mit 112 zu 78 Stimmen bei 2 Enthaltungen gab die grosse Kammer keine Folge, wobei die Pro-Stimmen nicht nur von SP, Grünen und der GLP stammten, sondern auch von sechs Abweichlern aus der SVP.
Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung der betroffenen Kantone bei einem Standortentscheid zum Atomendlager (Kt.Iv. 13.302 SH)Dossier: Mitspracherecht der Kantone bei der Frage nach der geologischen Tiefenlagerung
Dossier: Debatte um die Entsorgung radioaktiver Abfälle ab dem Jahr 2000