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Das Postulat Graber (cvp, LU) zur Verlängerung der Prüfintervalle für schwere Motorwagen im Binnenverkehr wurde im Juni 2017 abgeschrieben. Im November 2016 hatte der Bundesrat die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge so geändert, dass die ersten beiden Nachprüfungen für Lastwagen und Sattelschlepper im Binnenverkehr künftig zweijährlich statt jährlich stattfinden. Die Änderung der Verordnung trat am 1.7. 2017 in Kraft. Der Bundesrat sah das Postulat Graber damit als erfüllt an und die Räte teilten diese Sicht.

Verlängerung der Prüfintervalle für schwere Motorwagen im Binnenverkehr

Die periodische Kontrolluntersuchung der Fahrtüchtigkeit von Autolenkerinnen und Autolenkern soll nicht ab dem 70. Altersjahr einsetzen, sondern erst ab dem 75. Dies verlangt eine parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG), welche im Juni 2015 im Nationalrat eingereicht worden war. In den Nachbarländern gebe es trotz der EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG keine periodische Kontrolluntersuchung der Fahrtüchtigkeit und im Vergleich zur Schweiz auch keine nennenswerten Unterschiede in der Unfallstatistik. Der Bund missachte die Selbstverantwortung der älteren Autofahrer, so Nationalrat Reimann. Die KVF-NR sah indes in der periodischen Untersuchung ab dem 70. Altersjahr keine Diskriminierung und auch keine zu grosse Einschränkung in der Selbstverantwortung und beantragte im November 2015 mit 15 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Wobmann (svp, SO) stellte sich gegen diesen Antrag. Am 16. Dezember 2015 gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Reimann mit 97 zu 82 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge. Zusammen mit knappen Mehrheiten der Fraktionen von CVP und FDP gewann die geschlossen stimmende SVP-Fraktion über die ablehnende Ratslinke.
Im April 2016 beantragte auch die KVF-SR mit 6 gegen 3 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die periodischen Kontrolluntersuchungen ab 70 Jahren seien nicht diskriminierend, zudem sei die Regelung im Rahmen der Via Sicura optimiert worden. Die Kommission verwies weiter auf das eigene Kommissionspostulat, welches eine Evaluation der Via Sicura-Massnahmen fordert. Eine Minderheit Hösli (svp, GL) beantragte Folgegeben. Am 8. Juni 2016 debattierte die kleine Kammer über das Geschäft. In den Voten wurde hauptsächlich auf die wissenschaftliche Evidenz eingegangen: Die Unfallstatistik zeige, dass alte Fahrerinnen und Fahrer keine Risikogruppe darstellten. Konrad Graber (cvp, LU) ging darauf nicht ein, empfahl dem Rat aber aus Effizienzgründen wie bei der parlamentarischen Initiative Regazzi keine Folge zu geben und erst den Bericht über die Evaluation der Via Sicura abzuwarten. Die kleine Kammer folgte entgegen diesem Votum der Minderheit Hösli und gab der Initiative mit 22 zu 19 Stimmen (keine Enthaltungen) Folge.

Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr

Ständerat Graber (cvp, LU) reichte im März 2015 ein Postulat ein, welches die Verlängerung der Prüfintervalle für schwere Motorwagen im Binnenverkehr bezweckte. Die jährliche Kontrolle von Lastwagen und Anhängern sei durch den technischen Fortschritt obsolet geworden, begründete Graber sein Postulat. Zu prüfen sei, ob für Lastwagen die gleichen Prüfungsintervalle eingeführt werden könnten wie für Personenwagen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, diesbezügliche Abklärungen vorzunehmen. Im Juni 2016 nahm der Ständerat das Postulat diskussionslos an.

Verlängerung der Prüfintervalle für schwere Motorwagen im Binnenverkehr