Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Gewalt bei Sportanlässen

Akteure

Prozesse

  • Gerichtsverfahren
2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Die zweite und verschärfte Auflage des Hooligan-Konkordats von 2012 muss leicht revidiert werden. Dies beschloss das Bundesgericht, indem es im Januar 2014 eine Beschwerde des Basler Grossrats Tobit Schäfer (sp, BS) teilweise guthiess. So verstiessen die Mindestdauer des Rayonverbots von einem Jahr und die automatische Verdoppelung der Meldeauflage bei unentschuldbarer Verletzung der Meldepflicht gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Sicherheitsdirektoren (KKJPD) nahm den Entscheid gelassen hin. Während die Erhöhung der Meldeauflage sowieso nur wenige Fälle pro Jahr beträfe, käme die Herabsetzung der Mindestdauer des Rayonverbots gar einer Verschärfung des Konkordats gleich, da dann auch bei geringfügigeren Vergehen Rayonverbote verhängt werden könnten. Die übrigen Bestimmungen sah das Bundesgericht als grundrechtskonform an. Eine Woche nach dem Entscheid beschloss der Baselbieter Landrat, dem Konkordat nicht beizutreten. Eine Volksinitiative in beiden Basel ist wahrscheinlich. Im April heizten Ausschreitungen beim Cupfinal in Bern sowie nach dem Spiel des GC gegen den FCB in Basel die Diskussion über den Umgang mit gewaltbereiten Fans weiter an. Insbesondere eine Haftpflicht für Schäden an Fanzügen wurde gefordert.

Hooligan-Konkordats

Das Bundesgericht in Lausanne fällte in einem Fall aus dem Kanton Neuenburg einen Grundsatzentscheid: Kantone dürfen Sportvereine für Einsätze der Polizei bei drohenden Hooligan-Ausschreitungen zur Kasse bitten. In Zukunft müssen sich Neuenburger Sportvereine zu 60 bis 80% an jenen Sicherheitskosten beteiligen, die ausserhalb des Stadions entstehen. Für die Kosten innerhalb der Stadions kommen die Vereine schon lange selber auf. Dieser Entscheid dürfte Signalwirkung haben und andere Kantone motivieren, die hohen Kosten für Polizei und Sicherheitsdienste auf die Sportvereine abzuwälzen.

Kosten für Polizei und Sicherheitsdienste