Im August 2015 wurde bekannt, dass die SRG, Swisscom und Ringier die Gründung einer Werbeallianz (sog. Joint Venture) anstrebten, welche weiteren Interessenten offen stehen soll – allerdings vorerst nicht als Besitzer, sondern lediglich als Kunden zur Vermarktung ihrer Werbeplätze. Synergien erhofften sich die drei Akteure durch das Zurverfügungstellen von durch die Swisscom erhobenen Nutzerdaten, was dann auf den Plattformen der Medienanbieter die Schaltung von individuell zugeschnittener Werbung erlauben würde. Die Eröffnung dieser Pläne geschah überraschend und wurde von den Zeitungen im Kontext der aktuellen Debatte um den Service public und die SRG mit grossem Interesse verfolgt. Bereits drei Tage nach Bekanntgabe dieser Pläne trat Ringier nach einem Eklat aus dem Verband Schweizer Medien (VSM) aus. Grund für diese Trennung war die bereits an der Dreikönigstagung und im Anschluss an die RTVG-Abstimmung zumindest implizit erfolgte Forderung des VSM nach einem Werbeverbot für die SRG. Zwei Wochen später relativierte der VSM mit einer offiziellen Stellungnahme: Der Verlegerverband habe sich "nie für ein totales Werbeverbot ausgesprochen", wie VSM-Direktorin Verena Vonarburg in einer schriftlichen Stellungnahme schrieb. Gemäss einem kurz nach der RTVG-Abstimmung vom Verband herausgegebenen Positionspapier befürworte der VSM eine SRG, die sich auf ein "demokratierelevantes Medienangebot konzentriert (...). Werbeeinnahmen sind für dieses Angebot nicht notwendig." Der Zusammenschluss zu einer Werbeallianz sei entweder zu untersagen oder mit klaren Auflagen zu belegen, damit Dritte in keinerlei Hinsicht diskriminiert würden. Am Jahreskongress wurde Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument dann doch konkreter und forderte ein Verbot der geplanten Werbeallianz. Dass ob dieser Frage innerhalb des VSM nicht nur Einigkeit bestand, zeigte auch der Ende November bekannt gegebene Abgang von Verena Vonarburg zur Ringier-Gruppe.
Ob die geplante Werbeallianz gegründet werden kann, lag jedoch im Ermessen der WEKO und des BAKOM. Bevor dieser Entscheid erfolgte, machte Bundesrätin Leuthard in der Fragestunde der Herbstsession 2015 bereits klar, dass das Online-Werbeverbot der SRG nicht angetastet werde. Mitte Dezember genehmigte die WEKO den Joint Venture aus kartellrechtlicher Sicht; das BAKOM verhängte aber temporäre vorsorgliche Massnahmen, welche der SRG bis zum Entscheid des BAKOM untersagten, Marktauftritte und neue Werbeaktivitäten innerhalb des Joint Ventures zu planen. Das BAKOM wollte seinen Beschluss im Frühjahr 2016 bekannt geben.

Joint Venture Vertrag der SRG mit Swisscom und Ringier