Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Internet
  • Post und Telekommunikation

Akteure

Prozesse

582 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Jahresrückblick 2021: Verkehr und Kommunikation

Im Jahr 2021 gab es im Themenbereich «Verkehr und Kommunikation» ganz unterschiedliche politische Entwicklungen zu beobachten, wobei keine medial oder politisch deutlich dominierte. Ein Blick in die Medienberichterstattung mithilfe der APS-Zeitungsanalyse zeigt zudem, dass die Themen Verkehr und Kommunikation im Jahr 2021 gegenüber anderen Themen an Bedeutung eingebüsst haben. Während im Jahr 2019 noch etwas über 7 Prozent aller von Année Politique Suisse archivierten Zeitungsartikel diesen Themenbereich behandelten, waren es im zweiten Pandemie-Jahr lediglich gut 4 Prozent (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse 2021 im Anhang).

Den in diesem Themenbereich grössten medialen und auch politischen Schwerpunkt bildete der Schienenverkehr. So war der öffentliche Verkehr auch im aktuellen Jahr stark von der Covid-19-Krise betroffen, da ihn deutlich weniger Passagiere nutzten als vor der Krise. Im Frühling 2021 reichten die KVF-NR und die KVF-SR daher je eine gleichlautende Motion für eine finanzielle Unterstützung des öffentlichen Verkehrs, namentlich des Fernverkehrs, des touristischen Verkehrs und des Ortsverkehrs ein, welche von den Räten angenommen wurden. Dieser Forderung kam der Bundesrat nach, indem er im November 2021 – wie bereits im Vorjahr – das zweite Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise präsentierte. Mit diesem Massnahmenpaket wurden ebenfalls zwei Vorstösse der Kommissionen für eine finanzielle Unterstützung des Schienengüterverkehrs umgesetzt. Letzterer war zudem auch unabhängig von Corona Thema im Parlament. So wurden etwa zwei Postulate angenommen, die sich der Frage nach der Zukunft des Schienengüterverkehrs und von SBB Cargo widmeten (Po. 21.3198 und Po. 21.3597).

Breiter diskutiert wurde im Schienenbereich schliesslich auch der Ausbau des Nachtzugangebots der SBB, welches ein Postulat Ammann (cvp, SG; Po. 19.3643) und eine Motion Trede (gp, BE; Mo. 19.4614) fördern wollten, die beide im Berichtsjahr angenommen wurden. Unbehandelt blieb im Gegenzug weiterhin ein Vorstoss Giezendanner (svp, AG; Po. 20.4019) aus dem Vorjahr, mit dem der Ausbau des Nachtzugangebots durch die SBB gestoppt werden sollte.

Im Bereich Strassenverkehr stand – nicht nur in den Medien sondern auch in der Politik – insbesondere die Lärmproblematik im Zentrum. Beide Kammern sprachen sich für eine Forderung der UREK-NR nach einem Massnahmenpaket zur Lärmreduzierung im Strassenverkehr – insbesondere bei den so genannten «Autoposern» und den getunten Fahrzeugen – aus. Eine Reduktion des Strassenlärms forderte überdies eine parlamentarische Initiative Suter (sp, AG; Pa.Iv. 21.441) mittels Temporeduktion auf generell 30 km/h innerorts, die jedoch in den Räten noch nicht behandelt wurde.

Im Themenbereich «Kommunikationsdienste» standen erneut das Für und Wider des Mobilfunk-Standards 5G sowie die Weiterentwicklung des Notrufsystems im Mittelpunkt. Dabei wurden drei Standesinitiativen der Kantone Genf, Jura und Neuenburg, die ein Moratorium für die 5G-Technologie in der Schweiz forderten, von der KVF-SR und vom Ständerat keine Folge gegeben. Zustimmung fand dagegen ein Postulat der KVF-SR für eine frühzeitige Sicherstellung des Informationsflusses bei allenfalls in Zukunft genutzten Frequenzen im so genannten Millimeterwellenbereich. Das Postulat soll ebenfalls dafür sorgen, dass die Kantone und die parlamentarischen Kommissionen in die Diskussionen einbezogen und die Forschungsergebnisse berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu den Standesinitiativen forderte die FDP.Liberale-Fraktion, dass die notwendigen Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes geschaffen werden. Damit einhergehend solle der Bundesrat auch die Bevölkerung besser über 5G informieren. In der Debatte in der grossen Kammer räumte Christian Wasserfallen (fdp, BE) ein, dass der derzeitige Strahlengrenzwert für Mobilfunkantennen beim Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes leicht angehoben werden müsse, wobei dem Gesundheitsaspekt jedoch selbstverständlich weiterhin Rechnung zu tragen sei. Die Grünen- und die SP-Fraktion sprachen sich gegen das Anliegen aus – die Mehrheit des Nationalrates stimmte der Motion jedoch zu.

Schliesslich wurde im Jahr 2021 zudem die Forderung nach einer Weiterentwicklung des Schweizer Notrufsystems laut, nachdem es auch bereits im Vorjahr zu einigen Pannen gekommen war. Dabei nahmen beide Räte eine Motion der KVF-SR zur Systemführerschaft für die Abwicklung von Notrufen an, welche verlangte, dass eine Stelle geschaffen werden soll, welche die technische Gesamtverantwortung für alle Notrufe übernimmt. Zudem forderten Nationalrätinnen und Nationalräte aller sechs Fraktionen mittels sechs gleichlautender Motionen erfolgreich die Digitalisierung und Weiterentwicklung der Schweizer Notrufe; damit solle insbesondere ein barrierefreies Angebot für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden.

Jahresrückblick 2021: Verkehr und Kommunikation
Dossier: Jahresrückblick 2021

Maja Riniker (fdp, AG) reichte im September 2021 eine Motion zur Warnung bei Naturkatastrophen ein. Sie verlangte, dass der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen schafft, damit im Gefahrenfall alle Personen, die sich in einem gewissen Perimeter aufhalten, mittels dem so genannten Cell Broadcast alarmiert werden. Bisher würden nur Personen informiert, welche die entsprechende Warn-App auf ihrem Telefon installiert haben. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion und auch der Nationalrat sprach sich in der Wintersession 2021 stillschweigend für den Vorstoss aus.

Cell Broadcast. Gezielte Warnung bei Naturkatastrophen (Mo. 21.4152)

Im Februar 2021 hatte der Bundesrat eine Vollzugshilfe zur Berechnung der Strahlung von neuen adaptiven Antennen veröffentlicht, welche für den Ausbau des 5G-Netzes benötigt werden. Der Bundesrat orientierte daraufhin im Dezember 2021 darüber, dass er einige Elemente dieser Vollzugshilfe zu den adaptiven Antennen in der NISV verankert habe. Durch die Festschreibung auf Verordnungsstufe sind diese Elemente bindend – nicht aber die übrigen Regelungen der Vollzugshilfe –, wodurch mehr Rechtssicherheit geschaffen werden solle. An den Grenzwerten in der NISV und somit am Schutzniveau nahm der Bundesrat keine Änderungen vor.

Bericht Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

In Erfüllung eines Kommissionspostulates der WBK-SR veröffentlichte der Bundesrat im Dezember 2021 einen Bericht über die Wirksamkeit der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) von 2022. Der Bericht umfasste zwei Teile, wobei jeweils die Wirksamkeit der Gesetzesänderungen in der Schweiz sowie jene auf EU-Ebene untersucht und verglichen wurden.
Im ersten Teil wurde die Wirksamkeit der Revision untersucht, welche in drei Ziele gegliedert war: «Effizienz», «Zugang» und «Stärkung der Kulturschaffenden». Der Bericht kam zum Schluss, dass sowohl die effizientere Durchsetzung des Urheberrechts im digitalen Umfeld als auch die Verbesserung der Vergütung der Kulturschaffenden bei der Online-Nutzung ihrer Werke grundsätzlich erfolgreich gewesen sei.
Der zweite Schwerpunkt der Revision hatte einen verbesserten Zugang zu Werken zum Ziel. Zu diesem Zweck wurde beispielsweise eine Schranke für verwaiste Werke eingeführt, welche die Nutzung von Werken, deren Rechteinhaberinnen oder Rechteinhaber unbekannt sind, ermöglichen sollte. Seit der Revision seien so bereits 32 Lizenzen zu historisch und kulturell interessanten verwaisten Werken ermöglicht worden, war dem Bericht zu entnehmen. Trotzdem sehe der Bundesrat hier noch Spielraum für eine Steigerung. So sei etwa eine international vereinbarte Schrankenbestimmung wünschenswert, um auch grenzüberschreitende Nutzungen zu ermöglichen. Zudem sollten die praktischen Erfahrungen mit den «erweiterten Kollektivlizenzen» weiter aktiv geprüft werden, um deren Effekte klarer einschätzen zu können. Diese sollen es ermöglichen, «mit vertretbarem Aufwand eine Vielzahl urheberrechtlich geschützter Werke zu nutzen».

Der zweite Teil des Berichts widmete sich der «Sicherung des Qualitätsjournalismus und einer freien pluralistischen Presse» sowie einer möglichen Einführung eines Leistungsschutzrechts in der Schweiz.
Journalistische Medien seien zusehends mit verstärkter Konkurrenz der neueren Online-Dienste, wie etwa Twitter, konfrontiert, was zu Schwierigkeiten bei der Finanzierung der journalistischen Angebote führe. Zum einen würden Online-Dienste für ihre Nutzerinnen und Nutzer Übersichten mit den wichtigsten Informationen und entsprechenden Links zur Verfügung stellen – ohne dafür die kostspieligen und zeitaufwendigen Inhalte selbst erstellen zu müssen. Die journalistischen Medien können zwar auch davon profitieren, weil ihre Dienstleistungen so häufiger aufgerufen werden. Wenn aber Online-Dienste auf sogenannte «Snippets» zurückgreifen – das sind kurze Textausschnitte, die einen Einblick in den Inhalt gewähren –, kann dies auch dazu führen, dass die Personen bereits die Informationen haben, die sie wollten und somit den eigentlichen Artikel gar nicht mehr aufrufen. Dies führe dann unter anderem dazu, dass Online-Dienste attraktivere Werbeplattformen darstellten als die klassischen journalistischen Medien, wie dem Bericht zu entnehmen war.
Ein grosses Problem sei nun, dass diese «Snippets» teilweise so kurz seien, dass sie nicht mehr unter das Urheberrecht fallen, womit die journalistischen Medien bei den Online-Diensten keine angemessene Entschädigung für ihren Aufwand einfordern können. Ein Leistungsschutzrecht würde genau hier ansetzen und den Schutz auch auf diese kurzen Textauszüge ausdehnen. Konkret könnten journalistischen Medien ihre Inhalte damit lizenzieren, um damit ihre hohen Schaffungskosten der Inhalte amortisieren zu können. Da die Schweiz in der Revision des URG vorerst auf die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechts verzichtet hatte, untersuchte der Bericht stattdessen die Situation in der EU, welche ein solches 2019 im Rahmen der EU-Richtlinie zum Urheberrecht geschaffen hatte. Der Bericht kam zum Schluss, dass das koordinierte Vorgehen in der EU erste positive Ergebnisse gezeigt habe und die journalistischen Medien ihre Einnahmen dank dieser Ausweitung des Urheberrechts steigern konnten.
In Frankreich hätten sich die positiven Erfolge aber erst nach einem Gerichtsentscheid gezeigt: Der Grosskonzern Google hatte versucht das neue Gesetz zu umgehen, indem er die verwendeten «Snippets» einfach soweit gekürzt hatte, dass sie nicht mehr unter das Leistungsschutzrecht fielen. Das Gericht hatte festgestellt, dass Google sich «wettbewerbsmissbräuchlich» verhalten hatte. Dem Grosskonzern wurde «eine marktbeherrschende Stellung» zugesprochen, wodurch es ihm möglich gewesen sei, die journalistischen Medien zu zwingen, die Inhalte auch ohne Vergütung zu teilen. Ob das Schweizer Wettbewerbsrecht einen gleichen Entscheid ermöglichen würde, und ob das Gesetz auch ohne ein solches Urteil Wirkung zeigen würde, sei noch unklar. Daher solle das EJPD prüfen, ob eine unveränderte Übernahme dieser EU-Richtlinie überhaupt zielführend wäre. Der Bundesrat wolle bis Ende 2022 ausserdem eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, in der er die «Ansätze zur Regelung eines Leistungsschutzrechtes» vertieft, um die für die direkte Demokratie wichtigen journalistischen Beiträge auf Online-Plattformen zu vergüten.

Wirksamkeitsüberprüfung der Urheberrechtsrevision (Po. 19.3421)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Der Ständerat stimmte den sechs gleichlautenden Motionen zur Digitalisierung und Weiterentwicklung der Schweizer Notrufe in der Wintersession 2021 stillschweigend zu, nachdem diese bereits vom Nationalrat und von der KVF-SR einstimmig befürwortet worden waren.

Digitalisierung und Weiterentwicklung der Schweizer Notrufe (Mo. 21.3063; Mo. 21.3064; Mo. 21.3065; Mo. 21.3066; Mo. 21.3067; Mo. 21.3068)
Dossier: Notrufe

In der Wintersession 2021 befasste sich die kleine Kammer mit dem vom Kanton Zürich geforderten Moratorium für die Schliessung von Poststellen. Kommissionssprecher Engler (mitte, GR) erläuterte, dass sich die Post seit vielen Jahren in einem «Spannungsfeld des Gleichgewichts zwischen betriebswirtschaftlichen Anforderungen und den nicht rentablen Anforderungen des Service public» bewege. Die Initiative des Kantons Zürich nehme eine legitime Forderung auf. Da das Anliegen jedoch bereits durch die angenommene Standesinitiative des Kantons Jura abgedeckt werde und die Post zugesichert habe, die Zahl der Poststellen mittelfristig bei rund 800 zu stabilisieren, empfehle die KVF-SR die Zürcher StandesInitiative zur Ablehnung. Der Ständerat schloss sich dieser Haltung an und gab der Initiative stillschweigend keine Folge.

Ein Schliessungsmoratorium für Poststellen bis zum Vorliegen und bis zur Genehmigung einer gesamtschweizerischen Poststellenplanung (Kt.Iv. 20.324)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2021 einmal mehr mit dem Thema Mobilfunk/5G. In diesem Rahmen erläuterte Stefan Engler (mitte, GR) die Überlegungen der KVF-SR zu drei Standesinitiativen (Kt.Iv. GE 20.309; Kt.Iv. JU 21.305; Kt.Iv. NE 20.314) betreffend ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellennetzes sowie zum Postulat zur zukünftigen Frequenznutzung für den Mobilfunk im Millimeterwellenbereich, das die KVF-SR selbst im Mai 2021 eingereicht hatte. Engler erläuterte, dass sich mehrere Forderungen der Standesinitiativen bereits in Umsetzung befänden. So sei eine schweizweite Übersicht über die Belastung durch nichtionisierende Strahlungen – ein so genannter Funkwellenkataster – lanciert worden. Zudem sei der Einbezug der Kantone und der Gemeinden bei der Planung der Netzabdeckung durch einen neuen Leitfaden sowie durch das Mitspracherecht der Gemeinden und Kantone bei der Standortwahl für Mobilfunkanlagen bereits gewährleistet. Schliesslich sei auch die geforderte Information und die Sensibilisierung der Bevölkerung bereits in die Wege geleitet: Der Bundesrat habe diese Massnahme aufgrund des Berichtes der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung beschlossen. Die wichtigste Forderung jedoch, jene nach einem Moratorium für den Aufbau der 5G-Millimeterwellennetze, wollte die KVF-SR nicht erfüllen, da dies «schwerwiegende Auswirkungen» auf Wissenschaft, Innovation und auch auf die Gesellschaft mit sich bringen könnte. Im Gegenzug habe die Kommission jedoch beschlossen, ein eigenes Postulat einzureichen, welches die in den Standesinitiativen geschilderten Sorgen aufnimmt. Mit diesem Postulat solle der Einbezug der Kantone und der Parlamentskommissionen sowie eine adäquate Information der Bevölkerung sichergestellt werden. Auch sollen die Forschungsergebnisse zum Millimeterwellenbereich in einen späteren Entscheid betreffend die Nutzung ebendieser Frequenzen einfliessen. Engler empfahl deshalb, die drei Standesinitiativen abzulehnen und das Kommissionspostulat anzunehmen. Das Stöckli kam dieser Empfehlung stillschweigend nach.

Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone (Po. 21.3596)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Der Ständerat behandelte in der Wintersession 2021 die Standesinitiative des Kantons Jura zu einem Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes, gemeinsam mit zwei ähnlich gelagerten Initiativen der Kantone Genf und Neuenburg sowie dem Postulat «Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone» der KVF-SR. Der Ständerat gab den drei Initiativen keine Folge, nahm das Postulat jedoch an.

Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellennetzes (Kt. Iv. 21.305)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Der Ständerat behandelte in der Wintersession 2021 die Standesinitiative des Kantons Genf betreffend ein Moratorium für die 5G-Technologie in der Schweiz gemeinsam mit zwei ähnlich gelagerten Initiativen der Kantone Jura und Neuenburg sowie dem Postulat «Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone» der KVF-SR. Der Ständerat gab den drei Initiativen keine Folge, nahm das Postulat jedoch an.

Moratorium für die 5G- (und 4G-plus-) Technologie in der Schweiz (Kt.Iv. 20.309)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Der Ständerat behandelte in der Wintersession 2021 die Standesinitiative des Kantons Neuenburg bezüglich eines Moratoriums für den Aufbau des 5G-Millimeterwellennetzes, gemeinsam mit zwei ähnlichen Initiativen der Kantone Jura und Genf sowie dem Postulat «Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone» der KVF-SR. Der Ständerat gab den drei Initiativen keine Folge, nahm das Postulat jedoch an.

Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes (Kt.Iv. 20.314)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Im Herbst 2021 widersprach die RK-SR ihrer Schwesterkommission und gab der 2019 eingereichten parlamentarischen Initiative von Fabio Regazzi (heute mitte, TI) für eine wirksame Bekämpfung der Pädokriminalität im Internet keine Folge. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Nationalrat das Anliegen der Initiative bereits im Rahmen der StPO-Revision diskutiert und einem einschlägigen Einzelantrag Regazzi stattgegeben. Die Schaffung des Netzwerks digitale Ermittlungsunterstützung Internetkriminalität (NEDIK) durch Bund und Kantone habe zu einer besseren Vernetzung aller involvierten Stellen geführt, führte die RK-SR in ihrer Medienmitteilung aus. Durch diese optimierte Zusammenarbeit erfolge die Bekämpfung der Cyberkriminalität schon heute koordinierter und effizienter, weshalb sie eine Verschiebung der Kompetenzen als wenig sinnvoll erachte. Ausserdem liege die präventive polizeiliche Vorermittlung in der Kompetenz der Kantone und sei somit keine Frage der Strafprozessordnung auf Bundesebene. In diesem Sinne betrachtete die Kommission die von der grossen Kammer in die StPO aufgenommene Umsetzung des Anliegens als «systematisch falsch».

Pädokriminalität im Internet endlich wirksam bekämpfen (Pa.Iv. 19.486)

Im Ständerat führte die Anpassung der gesetzlichen Grundlage zur Nutzung der Daten im Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF – konkret also die Aufnahme der entsprechenden Regelungen der Verordnung ins Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs – in der Herbstsession 2021 zu keinen Diskussionen mehr. Der Ständerat stimmte der Konkretisierung und Ausformulierung der Bearbeitungsfunktion im Verarbeitungssystem, wie sie der Nationalrat eingefügt hatte, stillschweigend zu und hiess das Gesetz in der Folge mit 38 zu 0 Stimmen einstimmig gut.

In den Schlussabstimmungen blieben die Lager im Nationalrat gespalten: SP, GLP und Grüne lehnten die Gesetzesänderung weiterhin ab. Insgesamt sprach sich die grosse Kammer mit 112 zu 83 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für die Revision aus, während die Zustimmung des Ständerats erneut einstimmig (44 zu 0 Stimmen) ausfiel. Somit wurde nach dem ersten Teil des Bundesgesetzes über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts, der bereits in der Frühjahrssession 2021 gutgeheissen worden war, in der Herbstsession 2021 nun auch der zweite Teil des Projekts abgeschlossen.

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 20.067)

In der Herbstsession 2021 überwies der Nationalrat mit 120 zu 66 Stimmen ein 2019 eingereichtes Postulat Vitali (fdp, LU) – in der Zwischenzeit übernommen von Marcel Dobler (fdp, SG) – mit der Forderung nach einem verhältnismässigen BÜPF. Als unverhältnismässig sah der Postulant konkret die Pflichten an, die Anbieterinnen von Fernmeldedienstleistungen durch das BÜPF auferlegt werden, sowie die dadurch verursachten Kosten. Insbesondere für KMU seien diese Pflichten schwer stemmbar, weshalb eine Entlastung geprüft werden müsse. Der Bundesrat soll in einem Bericht Massnahmen aufzeigen, wie das BÜPF KMU-freundlicher umgesetzt werden könne. Der Bundesrat hatte in diesem Postulat keinen Mehrwert gesehen und aus diesem Grund dessen Ablehnung beantragt. Im Ratsplenum hatte Justizministerin Karin Keller-Sutter zuvor ausgeführt, dass gegenwärtig vier Kategorien von Mitwirkungspflichtigen im Gesetz verankert seien. Jedes KMU könne einen Herabstufungsantrag stellen und werde mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Pflichtenreduktion erhalten.

Für ein verhältnismässiges Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Po. 19.4031)

Der Kanton Zürich forderte in einer im Juli 2021 eingereichten Standesinitiative ein Moratorium für die Schliessung von Poststellen. Dieses solle solange gelten, bis eine gesamtschweizerische Poststellenplanung vorliege und genehmigt sei. Zudem solle die Post dem UVEK alle vier Jahre eine Poststellenplanung für die ganze Schweiz präsentieren.
Die KVF-SR beriet das Geschäft im August 2021 und beschloss oppositionslos, der Initiative keine Folge zu geben. Sie tat dies mit der Begründung, dass die Standesinitiative des Kantons Jura (Kt. Iv. 17.314), der Folge gegeben wurde, die Forderungen der vorliegenden Zürcher Initiative bereits abdecke.

Ein Schliessungsmoratorium für Poststellen bis zum Vorliegen und bis zur Genehmigung einer gesamtschweizerischen Poststellenplanung (Kt.Iv. 20.324)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Im Sommer 2021 gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die beiden Mobilfunk-Initiativen «Für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk» und «Mobilfunkhaftungs-Initiative» nicht zustande gekommen sind. Die Initiativkomitees konnten die notwendige Zahl von 100'000 Unterschriften nicht innert der Sammelfrist zusammentragen. Die Forderungen der Mobilfunkhaftungsinitiative seien in der Folge in Form einer Petition mit circa 92'000 Unterschriften eingereicht worden, berichtete La Liberté.

Nicht zustandegekommene Mobilfunk-Initiativen (2019-2021)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Mit insgesamt sechs gleichlautenden Motionen forderten Nationalrätinnen und Nationalräte aller sechs Fraktionen die Digitalisierung und Weiterentwicklung der Schweizer Notrufe (Mo. 21.3063; Mo. 21.3064; Mo. 21.3065; Mo. 21.3066; Mo. 21.3067; Mo. 21.3068). Die Motionen forderten insbesondere ein barrierefreies Angebot für Menschen mit Behinderungen. Eine Möglichkeit liege dabei in der «Erweiterung der bestehenden Notrufplattform auf neue Technologien», vor allem im Mobiltelefonbereich. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motionen, die in eine ähnliche Richtung ziele wie die Motion 21.3000 der KVF-SR, welche er ebenfalls zur Annahme empfohlen habe. Der Nationalrat folgte dieser Empfehlung und stimmte den Motionen in der Sommersession 2021 stillschweigend zu.

Digitalisierung und Weiterentwicklung der Schweizer Notrufe (Mo. 21.3063; Mo. 21.3064; Mo. 21.3065; Mo. 21.3066; Mo. 21.3067; Mo. 21.3068)
Dossier: Notrufe

Ein im April 2021 eingereichtes Postulat der KVF-NR forderte den Bunderat dazu auf, eine Hochbreitbandstrategie analog den Forderungen der Standesinitiative des Kantons Tessin (Kt.Iv. 16.306) vorzulegen. Der Kommission schwebte dabei eine Strategie zur Versorgung aller Gebiete der Schweiz «mit Hochbreitband von über 80 Mbit pro Sekunde» vor. Die dafür eingeforderte Unterstützung durch die öffentliche Hand solle jedoch weder zu Wettbewerbsverzerrungen führen, noch private Investitionen verhindern. In der Strategie, die in circa acht bis zehn Jahren umgesetzt werden soll, müssen gemäss Kommission auch eine Kostenschätzung und Überlegungen zu Finanzierungsquellen vorgenommen werden. Nachdem der Bundesrat die Annahme des Kommissionspostulates empfohlen hatte, stimmte ihr der Nationalrat in der Sommersession 2021 stillschweigend zu.

Hochbreitbandstrategie des Bundes (Po. 21.3461)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Während der Grossteil des Bundesgesetzes über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts bereits in der Frühjahrssession 2021 bereinigt worden war, beschäftigte sich der Nationalrat in der Sommersession 2021 mit der «Anpassung der gesetzlichen Grundlage zur Nutzung der Daten im Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF». Diesen Aspekt hatte die KVF-NR, welcher der Nationalrat diesen zweiten Erlass zugewiesen hatte, in der Zwischenzeit beraten und dabei unter anderem auch den EDÖB Adrian Lobsiger sowie die Kripo-Chefin der Kantonspolizei Zürich, Lentjes Meili, angehört. Kommissionssprecher Fluri (fdp, SO) präsentierte dem Rat den Entwurf. Wie bereits in der Kommissionsberatung drehte sich die anschliessende Diskussion um die Frage, was genau das Ziel dieser Gesetzesänderung sei. Kurt Fluri erachtete den vorliegenden Entwurf als «gesetzliche Grundlage für die Visualisierungsfunktion des Datenverarbeitungssystems des Dienstes ÜPF». Damit soll eine bisher nur in der Verordnung geregelte Analysefunktion gesetzlich verankert werden, die es den Strafverfolgungsbehörden der Kantone ermögliche, «Schlüsse zu Personennetzwerken sowie zu Kommunikations- und Bewegungsgewohnheiten» zu ziehen, ohne ein eigenes Analysesystem aufbauen zu müssen. Entsprechend erachte die Kommissionsmehrheit diese Vorlage als «Verbesserung der Rechtsgrundlage, nicht aber [als] Ausweitung der Datensammlungen». Der EDÖB befürworte gemäss Fluri die Schaffung der gesetzlichen Grundlage, habe aber betont, dass sie nicht «im Sinne einer Zweckänderung oder -erweiterung» ausgelegt werden dürfe. Eine Minderheit Pult (sp, GR) bezweifelte hingegen die Darstellung der Verwaltung, dass «die Analysefunktion [...] in der Praxis eine reine Visualisierungsfunktion» sei, zumal eine Analyse weiter gehe als eine Visualisierung. So habe der Datenschutzbeauftragte in der Kommissionssitzung erklärt, dass es neben einer Visualisierung auch um Alarmierung und Sprechendenerkennung gehe. Davon sei bisher aber noch nie die Rede gewesen. Da somit unklar sei, was genau denn nun das Ziel dieses Entwurfs sei, müsse der Bundesrat in einem Zusatzbericht den Zweck des Gesetzes erläutern. Folglich verlangte die Minderheit Pult eine Rückweisung dieser zweiten Vorlage an den Bundesrat. Vor der Abstimmung verdeutlichte Bundesrätin Karin Keller-Sutter die Möglichkeiten dieser Analysefunktion: Damit könnten die Strafverfolgungsbehörden «Schlüsse aus Personennetzwerken sowie Kommunikations- und Bewegungsgewohnheiten» ziehen, Gespräche mithören, nachhören oder verschriften, Vorgänge kommentieren, eine Alarmfunktion programmieren, wenn eine Person einen bestimmten Perimeter betritt, sowie eine IP-Analyse oder eine Spracherkennung durchführen. Dabei würden aber nur Daten verwendet, deren Sammlung ein Zwangsmassnahmengericht genehmigt habe. Keine dieser Funktionen sei zudem neu, alle würden jetzt bereits durch die entsprechende Verordnung geregelt, betonte sie überdies. In der Folge sprach sich der Nationalrat mit 104 zu 70 Stimmen gegen den Rückweisungsantrag Pult aus; Unterstützung fand dieser bei der SP, den Grünen und der GLP. Auch zwei Minderheitenanträge Trede (gp, BE) auf Streichung der entsprechenden Bestimmungen fanden im Rat keine Mehrheit. Mit 105 zu 80 Stimmen (bei 1 Enthaltung) hiess der Nationalrat den Entwurf in der Gesamtabstimmung gut. Neben den ablehnenden Fraktionen der SP, der Grünen und der Grünliberalen sprach sich auch Lukas Reimann (svp, SG) gegen den Entwurf aus.

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 20.067)

Die FDP.Liberale-Fraktion reichte im Mai 2020 eine Motion ein, in der sie die notwendigen Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes einforderte. Damit soll es den Telecom-Anbietern ermöglicht werden, bis 2024 ein hochwertiges, aber kostengünstiges nationales 5G-Netz zu errichten. Die dafür notwendigen Massnahmen seien bereits im entsprechenden Bericht der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» vorgestellt worden, erklärte die Partei. Zudem solle der Bundesrat die Bevölkerung angemessen und transparent über den Mobilfunk-Standard 5G informieren. Denn dieser berge ein grosses Potenzial, namentlich in den Bereichen E-Health, autonome Fahrzeuge oder auch bei der Drohnentechnologie.
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Diese wurde in der Herbstsession 2020 durch Marionna Schlatter (gp, ZH) bekämpft. Im Rahmen der Nationalratsdebatte zum Vorstoss in der Sommersession 2021 erläuterte FDP-Sprecher Wasserfallen (fdp, BE) noch einmal die Vorteile dieser Technologie. Er räumte aber auch ein, dass der derzeitige Strahlengrenzwert für Mobilfunkantennen leicht angehoben werden müsse, wobei dem Gesundheitsaspekt jedoch selbstverständlich weiterhin Rechnung getragen werden solle. Für Marionna Schlatter kam ebendiese Anhebung der Grenzwerte nicht in Frage. Das Parlament habe dies bereits zwei Mal abgelehnt (Mo. 16.3007 und Mo. 18.3006), und auch ein Grossteil der Bevölkerung wolle dies nicht. Auch sei die Forschung über die Auswirkungen einer hohen Strahlenbelastung noch nicht genügend weit fortgeschritten. Die Mehrheit des Nationalrates stellte sich in der Abstimmung hinter die FDP.Liberale-Fraktion und nahm den Vorstoss mit 97 zu 76 Stimmen, bei 18 Enthaltungen, an. Die ablehnenden Stimmen stammten von den geschlossen stimmenden Grünen- und SP-Fraktionen sowie von einzelnen Mitglieder der Mitte-, der GLP- sowie der SVP-Fraktionen.

Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen (Mo. 20.3237)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Jon Pult (sp, GR) reichte im September 2020 ein Postulat betreffend die digitale Infrastruktur und deren geopolitische Risiken ein. Der Bündner Nationalrat wollte den Bundesrat beauftragen darzulegen, wie die Risiken beim Ausbau und der Weiterentwicklung von digitalen Infrastrukturen wie etwa 5G reduziert werden können. Es gelte zu klären, welche Risiken Anbieter wie Huawei darstellten, «die in Ländern domiziliert sind, die weder marktwirtschaftlich noch rechtsstaatlich organisiert sind». Pult ging es insgesamt auch darum, dass die Schweizer Technologieinfrastruktur nicht durch den sich abzeichnenden geoökonomischen Wettbewerb zwischen China und den USA tangiert wird. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Er verwies dabei auf die angenommenen Postulate 19.3135 und 19.3136, die sich ebenfalls mit den Risiken in Zusammenhang mit digitalen Infrastrukturen befassen. Die von Pult geforderte Analyse werde mit diesen Arbeiten abgestimmt.
Der Nationalrat behandelte das Geschäft in der Sommersession 2021; es war zuvor von Franz Grüter (svp, LU) bekämpft worden. Grüter argumentierte, dass die Schweiz in digitaler Hinsicht nun einmal vom Ausland abhängig sei und dies in absehbarer Zukunft auch bleiben werde. Daher gelte es, Partnerschaften und damit auch gewisse Risiken einzugehen. Um diese Risiken wiederum zu kontrollieren, brauche die Schweiz technologisches und geopolitisches Knowhow sowie Prüfverfahren für gewisse Technologien. Eine solche Prüfung könne jedoch durch private Testinstitute erfolgen und brauche keinen staatlichen Eingriff. Eine Ausnahme könne hingegen für national kritische Infrastrukturen gemacht werden, so Grüter. Anschliessend erläuterte Bundesrätin Simonetta Sommaruga, dass der Bundesrat das Thema unter anderem auch deshalb aufgreifen möchte, weil die digitale Sicherheit auch die Infrastrukturanbieter, die Fernmeldeunternehmen und die Privatwirtschaft stark beschäftige. Die grosse Kammer nahm das Postulat mit 104 zu 83 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Die SVP- und die FDP.Liberale-Fraktion stimmten geschlossen gegen den Vorstoss.

Digitale Infrastruktur. Geopolitische Risiken minimieren (Po. 20.3984)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen

Le Conseil National et le Conseil des États n'ayant pu trouver de terrain d'entente sur un aspect du paquet d'aide aux médias à la suite de la procédure d'élimination des divergences, une conférence de conciliation a été instituée. Alors que la chambre du peuple souhaitait attribuer 6 à 8 pour cent du produit de la redevance radio-télévision aux diffuseurs privés au bénéfice d'une concession, son homologue des cantons proposait elle de fixer ce taux à «au moins 8 pour cent». Une contre-proposition a été soumise à la conférence de conciliation, ôtant le «au moins» de la proposition du Conseil des États afin d'empêcher la quote-part de dépasser 8 pour cent. Le conseiller national Frédéric Borloz (plr, VD), s'exprimant au nom de la CTT-CN, précisait qu'une seconde contre-proposition n'avait pas été retenue. D'après celle-ci, ce sont 6 à 9 pour cent de la quote-part qui auraient été attribués aux diffuseurs d'informations privés.
Par 17 voix contre 9 et aucune abstention, la conférence de conciliation a adopté la proposition émanant du National, c'est-à-dire un taux de 6 à 8 pour cent. Elle a été suivie par les deux chambres. Le Conseil National s'est prononcé par 130 voix contre 46 (1 abstention) en faveur de la proposition, le Conseil des États par 31 voix contre 6 (2 abstentions).
L'élimination de cette dernière divergence a permis de soumettre le train de mesures en faveur des médias au vote final. La loi a été acceptée par la chambre basse par 115 voix contre 75 et 6 abstentions, tandis que le sénat s'est montré favorable au projet par 28 voix contre 10 et 6 abstentions. Alors que le groupe UDC a presque unanimement refusé l'objet – seul Thomas Minder (indépendant, SH) l'a accepté, tandis que Marco Chiesa (udc, TI), Werner Salzmann (udc, BE) et Jakob Stark (udc, TG) se sont abstenus – d'autres réfractaires émergeaient des rangs du PLR, des Vert'libéraux et du groupe du Centre. Les opposant.e.s ont déjà signifié leur intention de lancer un référendum.

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Im März 2021 reichte Charles Juillard (mitte, JU) eine Motion betreffend den Hausservice der Post ein. Er forderte, dass die Regierung beim Postkonzern interveniert, damit die derzeitige Praxis beim Hausservice erhalten bleibe und nicht durch die vermehrte Digitalisierung bedroht werde. Die Grundversorgung mit Postdienstleistungen müsse für alle Generationen und in allen Regionen der Schweiz gewährleistet bleiben, so Juillard.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er vertrat die Ansicht, dass die Post ihrem Grundversorgungsauftrag gerecht werde. Da die Post die Grundversorgung aus eigenen Mitteln finanzieren müsse, sei ihr dabei ein gewisser unternehmerischer Gestaltungsspielraum zuzugestehen. Diesen nutze die Post, indem sie vor allem in dünn besiedelten Gebieten den Hausservice als Alternative zu den Poststellen anbiete. In den letzten Jahren mache sich die Post nun auch die Digitalisierung zu Nutze und biete den Kundinnen und Kunden digitale Varianten des Hausservices an. Denjenigen Personen, die diesen digitalen Service nicht nutzen wollten oder könnten, stünden jedoch zwei Alternativen zur Verfügung: Zum einen können die Leistungen des Hausservice telefonisch bestellt, zum anderen mittels eines so genannten Bestellstifts angefordert werden.
Die Motion wurde in der Sommersession 2021 der KVF-SR zur Vorberatung zugewiesen.

Hausservice der Post. Beim ursprünglichen System bleiben, um einen Dienstleistungsabbau, der die gesamte Bevölkerung betrifft, zu vermeiden und um die digitale Kluft zwischen den Generationen nicht zu vergrössern (Mo. 21.3054)
Dossier: Hausservice der Post
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

In der Sommersession 2021 stimmten die beiden Räte der Abschreibung der gleichlautenden Motionen Maire (sp, NE; Mo. 14.4091) und Clottu (svp, NE; Mo. 14.4075) zur Zustellung der Postsendungen zu. Zur Umsetzung der Motionen hatte der Bundesrat im September 2020 eine Änderung der Postverordnung vorgenommen. Damit wurden die Vorschriften betreffend die Hauszustellung von Postzusendungen verschärft. Mit dieser Änderung, welche am 1.1.2021 in Kraft getreten ist, kann die Post nur noch in Ausnahmefällen die Postzustellung von ganzjährig bewohnten Häusern einschränken oder gar gänzlich einstellen.

Postsendungen sollen allen zugestellt werden! (Mo. 14.4075)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

In Erfüllung der Motion Candinas (cvp, GR) für eine flächendeckende Postzustellung bis zur Mittagszeit beschloss der Bundesrat im September 2020, die Postverordnung anzupassen. Ab dem 1.1.2021 ist die Post dazu angehalten, die Tageszeitungen bis spätestens um 12:30 Uhr auszuliefern. Da er das Anliegen der Motion damit als erfüllt erachtete, beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Geschäfts. Die beiden Kammern stimmten der Abschreibung in der Sommersession 2021 zu.

Postzustellung bis zur Mittagszeit (Mo. 16.3848)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Ein letztes Mal vor dem Einsetzen einer allfälligen Einigungskonferenz beriet der Nationalrat in der Differenzbereinigung über das «Massnahmenpaket zugunsten der Medien». Nach langem Hin- und Her zwischen den beiden Kammern lenkte der Nationalrat schliesslich ein und schloss sich der Ansicht des Ständerats an, der SRG im Onlinebereich keine weiteren Einschränkungen aufzuerlegen. Eine Minderheit Rutz (svp, ZH) versuchte vergeblich, den Nationalrat dazu zu bringen, an den Einschränkungen festzuhalten. Mit 121 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen stimmte der Nationalrat dem Entwurf des Ständerats in diesem Punkt zu. Ebenfalls eine Einigung konnte bezüglich der Dauer und Evaluation der Medienfinanzierung erzielt werden: Mit 114 zu 71 Stimmen bei 6 Enthaltungen stimmte der Nationalrat dem Kompromissvorschlag des Ständerats zu. Damit wurde die Dauer auf 7 Jahre festgelegt und eine Evaluation der Förderungswirkung auf die Unternehmen muss somit nach 4 Jahren vorgenommen werden.

Eine Differenz vermochte schliesslich auch diese Sitzung nicht zu tilgen: Die nationalrätliche Kommission empfahl ihrem Rat – allerdings bei 10 Enthaltungen –, betreffend der Höhe des Gebührenanteils für konzessionierte Radio- und TV-Veranstalter an den 6 bis 8 Prozent festzuhalten und nicht dem Entwurf des Ständerats, welcher mindestens 8 Prozent forderte, zuzustimmen. Die KVF-NR, so Kommissionssprecher Kutter (mitte, ZH), wolle damit erwirken, dass die Gebührenanteile nach oben begrenzt werden und «Ungleichheiten zwischen den konzessionierten und den nichtkonzessionierten privaten Anbietern» vermieden werden können. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation, womit das Geschäft in die Einigungskonferenz ging.

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien