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Nachdem die Swisscom 2011 einen Rückgang des Reingewinns um 60% hinnehmen musste (CHF 694 Mio., bei einer Abschreibung von CHF 1,2 Mrd. für Fastweb in Italien), konnte sie den Reingewinn 2012 wieder mehr als verdoppeln (CHF 1,76 Mrd.). Sowohl Nettoumsatz also auch Betriebsergebnis lagen 2011 leicht höher als 2012. Während die Swisscom 2012 gegenüber dem Vorjahr 3,4% der Festnetzanschlüsse in der Schweiz verlor, konnte sie die Anzahl Swisscom TV-Anschlüsse massiv steigern (plus 30,1%). Auch mit Fastweb hatte Swisscom wieder Erfolg: Die Anzahl ihrer Breitbandanschlüsse in Italien nahm um 10,8% zu.

Betriebsergebnis 2012
Dossier: Jahresbericht Swisscom seit 2010

Als erste der grösseren, im nationalen Parlament vertretenen Parteien präsentierten die Grünen ein Grundsatzpapier zu netzpolitischen Fragen. Unter dem Titel „Grüne Netzpolitik“ wurden ein universaler Zugang zum Internet, Netzneutralität ohne Filter, Datenschutz und Urheberrechte zum Schutz der Privatsphäre, die Förderung der Medienkompetenz in den Schulen, Open Data sowie ein grünes Internet gefordert. Endgeräte dürften nicht mehr so viel Energie verbrauchen. Auf Freude stiess das Papier bei der Piratenpartei. Die anderen Parteien erklärten in der Folge, sich in Arbeitsgruppen des Themas ebenfalls anzunehmen.

netzpolitischen Fragen

Auch nach diesem Entscheid sieht Hanspeter Thür noch Handlungsbedarf bezüglich des Datenschutzes. So kritisierte er die automatische Informationsübermittlung an soziale Netzwerke via Social-Media-Buttons, den sogenannten Cookies. Thür ist der Ansicht, dass das zwanzigjährige Datenschutzgesetz den technologischen Entwicklungen bald angepasst werden muss.

Social-Media-Buttons

Mit der Überweisung des Postulats von Nationalrat Schwaab (sp, VD) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, die Aufnahme eines Rechts auf Vergessen im Internet in das Bundesrecht zu prüfen. Damit sollen insbesondere soziale Netzwerke verpflichtet werden, die Speicherung von personenbezogenen Daten auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen. In seinem aus der Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz resultierenden Bericht gelangt er zu einer übereinstimmenden Auffassung.

Recht auf Vergessen im Internet (Po. 12.3152)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2012 nahezu alle Forderungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten betreffend des Datenschutzes durch Google Street View gutgeheissen hatte, hat das Bundesgericht die Beschwerde von Google nur teilweise bestätigt. So muss der Internetdienst keine vollständige Anonymisierung aller im öffentlichen Raum fotografierten Personen garantieren. Jedoch darf die Fehlerquote beim Verwischen höchstens ein Prozent betragen und Einspruchswege per Internet und Post müssen offengehalten werden. Die anderen Forderungen des Datenschützers, wie etwa die vollständige Anonymisierung im Bereich von heiklen Einrichtungen, wurden auch vom Bundesgericht unterstützt.

Google Street View Facebook

Nachdem die von der Wettbewerbskommission beanstandeten Verträge zwischen der Swisscom und den Stadtwerken von Basel, Bern, Luzern und Zürich bezüglich ihrer Kooperation beim Bau des Glasfasernetzes im Januar des Berichtjahres bereinigt worden waren, zeigten sich Bakom und ComCom zuversichtlich, dass die Breitbandinfrastruktur der Schweiz für die nahe Zukunft gesichert ist. Während die Schweiz in der Breitband-Durchdringung des Festnetzes in der OECD einen Spitzenplatz belegt, liegt sie in der FTTH-Versorgung (Glasfaseranschluss ins Haus) noch zurück. Die Nachfrage nach schnellem Festnetzzugang ist enorm: das Datenvolumen im Schweizer Festnetz verdoppelt sich alle 19 Monate.

Verträge zwischen der Swisscom und Stadtwerken 2011

Die Internetstudie des Bakom kam zum Ergebnis, dass der steigende Produktivitätsdruck die publizistische Vielfalt beeinträchtigt. Das Internet ermögliche eine solche nur bedingt, da der Effizienzdruck dazu führe, dass bei der Recherche gespart werde und die einzelnen Medien zunehmend andere Medien zitierten. Weiter würden den Journalisten häufig die Kompetenzen fehlen, um den Anforderungen, der Medienkonvergenz gerecht zu werden.

Internetstudie zeigt Gefährdung der puplizistischen Vielfalt

Bezüglich der Ausgestaltung des derzeit mehrheitlich unregulierten Glasfasermarkts kam es im Verlauf des Berichtsjahrs zu einem eigentlichen Seilziehen zwischen der Wettbewerbskommission (Weko) und der Swisscom um die kartellrechtlich saubere Ausgestaltung der Kooperationsverträge, die letztere mit den Elektrizitätswerken Genf, Zürich, St. Gallen, Bern, Luzern, Basel sowie Freiburg eingegangen war. Um allfälligen späteren Klagen wegen Wettbewerbsbehinderung oder Kartellabreden entgegenzuwirken und mit dem Ziel, eine rechtsverbindliche Sanktionsbefreiung für harte Wettbewerbsabreden über die gesamte Vertragsdauer von 40 Jahren zu erhalten, legten fünf Vertragspartner ihre Glasfaser-Kooperationsverträge der Weko zur Prüfung vor. In ihrem Urteil kam diese zum Schluss, dass das gewählte Mehrfasermodell den Wettbewerb auf den Glasfasernetzen zwar grundsätzlich ermöglicht, dass einzelne Vertragsklauseln (Monopol der Elektrizitätswerke bei der Vermietung der Glasfasern, die sog. Layer-1-Exklusivität, sowie eine Investitionsschutzklausel und Ausgleichszahlungsvereinbarungen) jedoch wettbewerbsrechtlich heikel seien. Die Weko sah zwar von einem Verbot der angestrebten Kooperationen ab, drohte aber mit Sanktionen, falls die Verträge nicht in ihrem Sinn überarbeitet würden. Daraufhin gab die Swisscom bekannt, die bereits unterschriebenen Verträge kartellrechtskonform nachzuverhandeln und laufende Kooperationsverhandlungen zu sistieren. Ende Dezember konstituierte sich die Interessenvertretung Glasfaser Schweiz. Die Swisscom, die darin vertretenen Politiker und diverse städtische Elektrizitätswerke streben darüber die Intensivierung des Glasfaserausbaus an, der nach dem Weko- Entscheid im September ins Stocken geraten war.

Verträge zwischen der Swisscom und Stadtwerken 2011

Zum verlustreichen Fastweb-Engagement der Swisscom liess der Bundesrat auf die Frage Birrer-Heimo (sp, LU) verlauten, als Eignervertreter der Swisscom davon auszugehen, dass deren Auslandbeteiligungen künftig wieder zu ihrer Wertsteigerung und nicht zu ihrer Schwächung beitragen werde. Im Dezember gab Swisscom bekannt, im laufenden Geschäftsjahr bei Fastweb eine Wertberichtigung von CHF 1,6 Mrd. vorzunehmen und dadurch den Konzerngewinn mit CHF 1,2 Mrd. zu belasten.

Fastweb
Dossier: Jahresbericht Swisscom seit 2010

Eine Motion Savary (sp, VD) fordert, dass Telefonanbieter Internetabonnemente anbieten sollen, die es den Eltern ermöglichen, die Kontrolle über den Zugang ihrer Kinder zu pornografischen Bildern auszuüben. Weiter sollen Familienabonnemente angeboten werden, bei welchen Gewalt und Pornografie vom Anbieter vorbeugend herausgefiltert werden. Obwohl der Bundesrat mehr auf die Sensibilisierung der Problematik setzen wolle, beantragte er die Annahme der Motion, welche dann auch von beiden Kammern überwiesen wurde.

Familienabonnemente

Eine Kampagne vom Rat für Persönlichkeitsschutz, dessen Mitglieder aus Wissenschaft und Wirtschaft stammen, will Kindern den Umgang mit persönlichen Daten im Internet lehren und damit ihr Bewusstsein für ihre Privatsphäre stärken. Die Kampagne wurde auf drei Jahre ausgelegt und grösstenteils mit Geldern aus der Wirtschaft finanziert. Mitinvolviert ist der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer, der dafür sorgen will, dass im neuen Lehrplan 21 der Umgang und die Schulung in den neuen Medien thematisiert und umgesetzt wird. Grundsätzlich fehlt es nicht an politischen und wirtschaftlichen Initiativen, die sich der Risiken des Internets annehmen. Staatliche wie nichtstaatliche Akteure wollen die Medienkompetenz fördern. Allerdings brauche es gemäss verschiedenen Experten eine bessere Vernetzung der Angebote. Im Oktober fand ein erster Tag der Medienkompetenz statt, der sich den Herausforderungen widmete, die Internet und Smartphone an Jugendliche stellen.

Kampagne will Kindern den Umgang mit persönlichen Daten im Internet beibringen

Nach dem Willen des Bundesrats und einer Mehrheit des Parlaments soll die Entwicklung des Fernmeldewesens durch den Infrastrukturwettbewerb getrieben und möglichst wenig reguliert werden. Verwaltung, Bundesrat und Räte suchten im Berichtsjahr nach der geeigneten Form, die eine möglichst flächendeckende Versorgung der Schweiz mit Breitband- bzw. Hochbreitbandangeboten unter Wettbewerbsbedingungen erlaubt. Zur Hochbreitbandtechnologie, auch next generation network (NGN), werden neben der digitalen Telefonleitung über das Kupferkabel VDSL, die Glasfasertechnik FTTH (fiber to the home), die hochleistungsfähigen Frequenzbänder LTE (long term evolution) für die Mobilfunktechnologie (in der Nachfolge von UMTS bzw. GSM) sowie das Kabelfernsehen CATV (cable television) gezählt. Bereits 2008 hatten die Kommunikationskommission (Comcom) sowie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) einen runden Tisch zusammengerufen, der sich mit der Verlegung der Glasfaser als einer der verwendeten Hochbreitbandtechnologien beschäftigte. In ihren beiden Treffen 2011 entschieden die Akteure des runden Tischs, gemeinsam auf das wettbewerbsfähige FTTH-Modell zu setzen und die bis anhin auf die Glasfaser beschränkten Gespräche – für deren Verlegung in den Gebäuden sie sich auf einen gemeinsamen technischen Standard einigten – auf alle Hochbreitbandtechniken auszuweiten. Im September fanden die ersten Gespräche unter erweiterter Thematik statt.

Runde Tische zur Erweiterung der Hochbreitbandangebote 2009-2011

In der Herbstsession überwies der Ständerat als Zweitrat eine Motion Cathomas (cvp, GR) zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung. Gleichzeitig behandelte er eine Motion Maissen (cvp, GR) (09.3617), welche die beschleunigte Erschliessung mit Glasfaseranschlüssen mittels regionaler Ausschreibungsverfahren forderte. Beide Vorstösse beabsichtigen, der befürchteten Benachteiligung der Randregionen in der Versorgung mit leistungsfähigen Glasfasernetzen entgegenzutreten. Nachdem der Ständerat die Motion Cathomas überwiesen und der Bundesrat versichert hatte, die im Fernmeldegesetz von 2007 festgelegte Breiband-Grundversorgung regelmässig über den Verordnungsweg an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse anzupassen, zog Theo Maissen seine Motion zurück.

Verbesserung Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung (10.3742)

Das Parlament überwies eine Motion Amherd (cvp, VS), die den Bundesrat beauftragt, an der im Januar 2012 tagenden, intergouvernementalen Expertengruppe der UNO zu Cyber Crime die Bekämpfung des virtuellen Kindesmissbrauchs zu thematisieren.

UNO-Resolutionsentwurf zu virtuellem Kindesmissbrauch

Um die bessere Verfolgung von Pädophilen zu ermöglichen, sollen Internetanbieter verpflichtet werden, die Protokolle über die Zuteilung von IP-Adressen, die Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt werden, mindestens ein ganzes statt wie bisher ein halbes Jahr aufzubewahren. Dies fordert eine von beiden Kammern überwiesene Motion Barthassat (cvp, GE).

Zuteilung von IP-Adressen

Die Räte überwiesen eine Motion Barthassat (cvp, GE), die eine Verlängerung der Aufbewahrungspflicht für Protokolle über die Zuteilung von IP-Adressen verlangte. Der Bundesrat unterstützte den Vorstoss mit dem Hinweis, dass eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs im Rahmen der laufenden Totalrevision vorgesehen sei. Zum strafrechtlichen Aspekt (Cyberkriminalität) siehe hier. Zum Schutz der Kinder vor Pornografie siehe auch hier.

Zuteilung von IP-Adressen

2010 hatte der Bundesrat sein grundsätzliches Einverständnis zur Online-Werbung durch die SRG signalisiert, jedoch unter dem Vorbehalt einer Einigung mit den konkurrierenden Verlagshäusern. Eine Studie der Universität Zürich im Auftrag des Bakom belegte im März, dass die SRG ihre Online-Tätigkeit in den letzten Jahren ausgebaut hat. So stieg allein 2010 der Anteil redaktioneller Beiträge auf den SRG-Websites von 49% auf 58%. Die Verleger sahen darin eine Gefährdung ihrer eigenen, nicht mit öffentlichen Gebührengeldern finanzierten Onlineangebote sowie eine Verletzung der Einigungsvereinbarung. Sie forderten primär ein Verbot der Online-Werbung für die SRG. Zudem verlangten sie, dass die SRG keine neuen Online-Angebote entwickeln darf. Im Herbst des Berichtsjahres flammte die Auseinandersetzung erneut auf. Gefordert wurden eine liberale Medienordnung mit einem Gleichgewicht zwischen öffentlichen und privaten Anbietern sowie eine genauere Definition des Service public. Der Bundesrat gab sich unbeeindruckt und verlangte von den Kontrahenten weiterhin eine gemeinsame Lösung.

Online-Werbung durch die SRG

Das Attentat in Norwegen am 23. Juli 2011 rief den Wunsch nach einer stärkeren Kontrolle des Internetverkehrs hervor. Obwohl die umstrittene Revision des Gesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) noch immer auf Eis lag, sollen durch eine Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs dem bundesrechtlichen Überwachungsdienst weitere Kompetenzen zur Überwachung des Internets im Rahmen eines ordentlichen Strafverfahrens des Bundes oder des Kantons eingeräumt werden. Gegenstimmen kritisierten die ökonomischen Folgen, und dass mit dem Erlass der Verordnung das Parlament umgangen werde.

Verordnung für weitere Kompetenzen zur Überwachung des Internets
Dossier: Staatliche Überwachung

Im Sommer überwies der Nationalrat stillschweigend ein im April eingereichtes Postulat Amherd (cvp, VS), das die Schaffung von Transparenz bei der Planung und beim Bau der Breitbandinfrastruktur forderte. Eine staatlich koordinierte Investitionsplanung, die einer staatlich garantierten Grundversorgung gleichkommt, soll die Entwicklung eines digitalen Grabens zwischen zentralen und peripheren Lagen verhindern helfen und wettbewerbsregulierend eingreifen. In seiner Antwort auf das Postulat wies der Bundesrat auf die geplante Schaffung einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bakom hin, die sich breitabgestützt mit der Thematik befassen soll. Im Frühsommer lud das Amt Netzbetreiber, Verbände, Gemeinden, Elektrizitätswerke, Regionen und Kantone zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe NGA (next generation access) ein.

Transparenz in der Breitbandinfrastruktur (11.3374)

Die letztes Jahr eingereichte parlamentarische Initiative Schmid-Federer (cvp, ZH), welche die Effektivität und Effizienz in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität sicherstellen wollte, wurde im Mai von der Initiantin zurückgezogen.

Effektivität und Effizienz in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität

Journalistinnen und Journalisten finden im Internet ein neues Tätigkeitsfeld. Um den Stellenabbau in den traditionellen Redaktionen und die Budgetkürzungen zu kompensieren, machen sich Medienschaffende vermehrt mit Informationsplattformen im Internet selbstständig. Einige der neueren Plattformen sind, „Neuland“, „Journal 21“, „Infosperber“, „Medienwoche“ oder „Literatur und Kunst“.

Journalistinnen und Journalisten finden im Internet ein neues Tätigkeitsfeld

Das Internet wird nicht mehr als einheitliches Medium, sondern vielmehr als eine technische Plattform angesehen, auf der verschiedenste Anwendungen möglich sind. Von der Individualkommunikation bis hin zur Massenkommunikation betrifft es zunehmend alle Lebensbereiche. Problemstellungen und Fragen im Zusammenhang mit dem Internet können immer weniger umfassend beantwortet werden. Die Einflüsse der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gilt es stärker in die verschiedensten Problemstellungen einzubeziehen. So besteht im Rahmen der medienpolitischen Debatten die Frage, wie sich die Medienlandschaft unter dem Einfluss der neuen Möglichkeiten verändert und wo allenfalls politischer Handlungsbedarf besteht.

Der mit der Missbrauchsgefahr des Internets einhergehende Regulierungsbedarf hatte im Berichtsjahr weiterhin einen hohen Stellenwert auf der politischen Agenda. Zwei von Hans-Jürg Fehr (sp, SH) 2009 eingereichte politische Vorstösse, welche die Überwachung des Internets thematisierten, wurden im Berichtsjahr vom Nationalrat abgelehnt. In einem Postulat (Po. 09.3628) hatte Fehr vom Bundesrat einen Bericht über Gegenwart und Zukunft des Internets in der Schweiz und in der Folge in einer ebenso gescheiterten Motion ein Internetobservatorium gefordert. Dieses hätte die Entwicklung des Internets in der Schweiz und im Ausland in all seinen Facetten beobachten sollen, um dann dem Bundesrat und den eidgenössischen Räten regelmässig den politischen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Der Bundesrat sah aufgrund der bereits lancierten Massnahmen wie etwa der „Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz“ keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Zudem wies er darauf hin, dass das Internet kein einheitliches Phänomen sei, das durch einen Bericht oder ein Observatorium genügend thematisiert und überwacht werden könne.

Überwachung des Internets

Der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte 2009 eine Klage gegen Google Street View beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, weil die Fotografien bei Google Street View nicht zu 100 Prozent anonymisiert seien. Dadurch, so Thür, dass Gesichter und Nummernschilder teils noch erkennbar seien, werde das Datenschutzgesetz verletzt. Es war das erste Mal, dass Google in einem Land vor Gericht gezogen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht entschied in seinem Urteil vom 30. März 2011, dass Google Street View alle noch erkennbaren Gesichter und Nummernschilder manuell verwischen muss. Besonders strenge Auflagen gelten bei Bildern im Bereich von sensiblen Einrichtungen wie Frauenhäusern, Altersheimen und Gefängnissen. Zudem muss Google über geplante Aufnahmefahrten und Aufschaltungen der Bilder ins Netz in Lokalzeitungen informieren. Weiter sind Bilder unzulässig, welche von der Strasse aus nicht sichtbare Höfe und Gärten zeigen. Google Street View war von dem Urteil enttäuscht und kündigte an, den Rechtsspruch an das Bundesstrafgericht weiterzuziehen. Im Falle einer erneuten Niederlage drohte Google Street View mit der Abschaltung des Dienstes in der Schweiz.

Google Street View Facebook

Der Rat für Persönlichkeitsschutz lancierte eine Kampagne mit dem Namen „Netla – Meine Daten gehören mir!“ Die auf drei Jahre angelegte Kampagne soll Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit eigenen Daten im Internet lehren und kostet eine halbe Million Franken. In der Presse wurde kritisiert, dass sich der Bund in zu vielen Projekten mit zu wenig Wirkung verzettle.

Netla

Die Anpassung des Datenschutzes an die neuen Medien war Gegenstand mehrerer weiterer Vorstösse. Ein Postulat Hodgers (gp, GE) (Po. 10.3383) fordert die Ausrichtung des Datenschutzgesetzes aus dem Jahr 1992 auf die neuen Technologien. In eine ähnliche Richtung zielt das Postulat Graber (svp, BE) (Po. 10.3651), das den Bundesrat dazu auffordert, die Risiken abzuschätzen, die neue Technologien wie Internet, die elektronische Erfassung von Kaufgewohnheiten oder Google Street View auf die Privatsphäre haben. Er soll insbesondere den Bedarf für neue Gesetzesgrundlagen klären. Beide Postulate wurden vom Nationalrat diskussionslos überwiesen.

Anpassung des Datenschutzes an die neuen Medien (Po. 10.3383 und 10.3651)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)