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Die rasch voranschreitende Entwicklung der Technologielandschaft und die damit einhergehende Digitalisierung sowohl gesellschaftlicher als auch politischer Domänen erfordern je länger je mehr die Ergreifung und Anpassung entsprechender formal-rechtlicher Massnahmen, um den Erfordernissen einer digitalen Gesellschaft gerecht zu werden. Zu ebendieser Erkenntnis waren auch das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union gekommen, als sie im Frühjahr 2019 dem Entwurf zur EU-Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und der Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG zustimmten. Das bis dahin geltende EU-Urheberrecht war noch auf die Reformen von 2001 zurückzuführen und zwischen 2013 und 2016 seitens der Europäischen Kommission verschiedentlich evaluiert worden, um «sicherzustellen, dass das Urheberrecht und damit zusammenhängende Praktiken auch in diesem neuen digitalen Umfeld ihren Zweck weiterhin erfüllen». Wie sich zeigte, bestanden noch beachtliche Lücken, die es zu schliessen galt. Mit der vorgenommenen Anpassung im EU-Urheberrecht sollen nun die Copyright-Richtlinien dem digitalen Zeitalter angepasst und den Rechteinhabern von Text-, Musik-, Bild- und Videoerzeugnissen ein besserer Schutz gewährleistet werden. Vor dem Hintergrund, dass Tech-Giganten wie Google und Facebook bisher grosse Profite daraus zogen, dass sie Drittinhalte anzeigen konnten, ohne für deren Verwendung zu bezahlen, soll durch die neuen Massnahmen nun urheberrechtlich geschütztes Material nicht mehr ohne Weiteres im Internet verbreitet werden können und die Urheber- bzw. Rechteinhaberschaft besser für die Verwendung ihres Materials vergütet werden.
Bis man sich in der EU aber auf diesen Kompromiss einigen konnte, galt es einen langen und teils steinigen Weg zu beschreiten. Im Fokus der Kontroversen waren insbesondere Art. 15 (ex. Art. 11), Bestrebungen zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger, sowie Art. 17 (ex. Art. 13) zur Umsetzung einer Verpflichtung zur Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Inhalte und damit verbundener Upload-Filter. Die Kritiker des Leistungsschutzrechtes argumentierten damit, dass die Regulierung ihr Ziel wohl kaum erreichen werde, wie es am Beispiel von Deutschland und Spanien – die beide das Leistungsschutzrecht bereits kennen – deutlich geworden sei. In Spanien habe beispielsweise Google seinen betroffenen Dienst (Google News) einfach ausgeschaltet. Zudem liege das Problem primär bei den Verlagen selbst, die es schlichtweg versäumten, die ihnen bereits heute zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten in diese Richtung auszuschöpfen und bereits vorab diesen Diensten Schranken zu setzen. Die umstrittenen Upload-Filter werden zwar über Art. 17 nicht vorgeschrieben, da es sich hierbei aber noch immer um die effizienteste Methode handle, sei es kaum auszuschliessen, dass die Unternehmen letztlich trotzdem davon Gebrauch machen würden; dennoch war es gerade dieser Artikel, der innerhalb des Reformpakets von Anfang an mehrfach bekämpft worden war und teilweise zu beachtlichen Verzögerungen im Rechtsetzungsprozess geführt hatte.
Während grosse konservative Medienunternehmen wie der deutsche Axel-Springer-Verlag sowie die Musik- und Filmindustrie die angestossenen Reformen befürworteten, übten die Big Player der Technologieszene – Google, Facebook, Twitter etc. – sowie kleinere Verlage, die bisher vom Reglement profitieren konnten, grosse Kritik und bekämpften sie sogar aktiv. Trotz dieser grossen Kritik und dem Aufkommen von Protestbewegungen aus der Bevölkerung, die um den freien Internetzugang fürchteten, erhielt die Vorlage am 26. März mit 348 zu 274 Stimmen vom Europäischen Parlament Zustimmung und der Rechtsetzungsprozess wurde am 15. April mittels einer qualifizierten Mehrheit im Rat der Europäischen Union abgeschlossen.
Somit lag der Spielball innerhalb der EU bei den Mitgliedsländern, für die eine zweijährige Umsetzungsfrist anbrach.
Doch auch die Schweiz als Nicht-Mitgliedsland ist von diesem Entscheid betroffen, nicht zuletzt da der Ständerat in der Frühjahrssession 2019 das sich aktuell ebenfalls in parlamentarischer Beratung befindende Schweizer Urheberrecht an die Kommission zurückgewiesen hatte, um ebendiesen EU-Entscheid – insbesondere hinsichtlich des Leistungsschutzrechts – abzuwarten, bevor man voreilige Beschlüsse für das schweizerische Reformpaket fälle. Die konkreten Folgen der EU-Regelung für die Schweiz sind zwar schwer einzuschätzen, da es den Online-Plattformen und Verlagen rein technisch möglich wäre, eine Ausnahmeregelung für die Schweiz zu schaffen. Erfahrungswerte aus anderen Bereichen haben aber des Öfteren gezeigt, dass Unternehmen vor solchem zusätzlichen Aufwand eher zurückschrecken und daher alle Kunden innerhalb Europas gleich behandeln – insbesondere die Betreiber von Webseiten. Wie der Entscheid der Europäischen Union nun im Ständerat gedeutet wird und welche Anpassungen die Kommission an ihrem Entwurf konkret vornimmt, wird sich in der Sommersession 2019 zeigen, für die eine neuerliche Behandlung des Schweizer Urheberrechts traktandiert ist.

EU-Urheberrechtsreform
Dossier: Revision des Urheberrechts

In Beantwortung der Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU; Mo. 07.3629), die 2007 die Ratifizierung der bislang einzigen internationalen Übereinkunft über die Internetkriminalität gefordert hatte, unterbreitete der Bundesrat im Juni dem Parlament die „Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität“ vom November 2001 zur Annahme.

Parlamentarische Genehmigung des Europarats-Übereinkommens über die Cyberkriminalität
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion Glanzmann (cvp, LU) für eine rasche Unterzeichnung der Cybercrime-Konvention des Europarates. Diese vereinfacht die internationale Rechtshilfe bei der Ermittlung von Verbrechen, die im Internet begangen worden sind. Der Ständerat überwies eine Motion Burkhalter (fdp, NE; Mo. 08.3100) und ein Postulat Frick (cvp, SZ; Po. 08.3101), welche einen Bericht über die effizientesten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Internetkriminalität und darauf aufbauend eine nationale Strategie dazu fordern.

Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention einleiten (Mo. 07.3629)
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Das Berichtsjahr stand ganz im Zeichen des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft, der im Dezember in Genf stattfand und grosse Erwartungen hinsichtlich einer Abschaffung des globalen Ungleichgewichts im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) schürte. Während den Vorbereitungen schlug dem Genfer Gipfel wie schon anderen internationalen Gipfeltreffen die öffentliche Skepsis gegenüber seiner realpolitischen Wirksamkeit entgegen. Seitens von Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen sowie Berufsverbänden aus dem Medienbereich wurden Befürchtungen laut, der Weltgipfel werde kaum einen Schritt zur Überwindung des globalen digitalen Grabens, als vielmehr einen Rückfall hinter bestehende UN-Grundsätze bedeuten. Unter anderem wurde der ausstehende Verweis auf die Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit, die Unterordnung der Menschenrechte unter nationale Gesetzgebungen, die dominante Ausrichtung auf reine Marktmechanismen und die fehlende Anerkennung unabhängiger Medien beanstandet. Am 10. Dezember wurde der Gipfel offiziell von Bundespräsident Pascal Couchepin eröffnet. Die Formulierung konkreter Aktionsprogramme, die über die Beschreibung des Status quo hinausgegangen wären, blieb weitgehend aus. Dennoch konnten im Hinblick auf die Verabschiedung der Schlusstexte tragfähige Kompromisse erwirkt werden, was vor allem der Schweizer Verhandlungsleitung unter Marc Furrer, Direktor des Bakom, zugute gehalten wurde. Die Achtung der Menschenrechte, der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit sowie der Pressefreiheit fand Eingang in die gemeinsame Erklärung; mit der Ausarbeitung von Vorschlägen betreffend die Finanzierung der Stärkung von Medien in Entwicklungsländern und der Regulierung des Internets wurde eine UN-Arbeitsgruppe mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft zuhanden des Weltinformationsgipfels 2005 in Tunis beauftragt. Als eigentlicher Erfolg konnte auch der von der DEZA sowie dem Netzwerk „Global Knowledge Partnership“ organisierte und parallel zum abgeschirmten Gipfel stattfindende öffentliche Marktplatz verbucht werden. Nicht zuletzt auf das Drängen des Leiters der Schweizerischen Direktion für Zusammenarbeit DEZA, Walter Fust, war diese so genannte „ICT for Development Platform“ zustande gekommen und bot 250 Ausstellern aus 75 Ländern die Möglichkeit, an ihren Ständen konkrete Lösung aufzuzeigen, wie ICT zur Armutsverringerung und zur Entwicklung eingesetzt werden könnten. Auffallend klar wurde, dass das hohe Gefälle zwischen Industrie- und Drittweltländern auch im Kommunikations- und Informationssektor eine Frage der Ressourcenverteilung ist, und dass im weitern die Hoffnungen im Kampf gegen die Armut vorwiegend in das Internet und nicht in Mobilfunk oder Radio gesetzt werden.

Weltgipfel zur Informationsgesellschaft

Entre temps, Genève a décroché l’organisation de la première phase de la conférence sur la société de l’information, prévue en 2003. Après une année de réflexion, l’Union internationale des télécommunications (UIT) a préféré Genève à sa rivale Tunis, qui abritera la suite de la Conférence deux ans plus tard. La conférence genevoise se proposera de mettre internet au service de tous, de garantir la diversité culturelle et de donner un visage humain et social aux nouvelles technologies. En abritant déjà l’Organisation mondiale de la propriété intellectuelle, l’OMS, l’OIT, le Haut-commissariat aux droits de l’homme, l’OMC, la Cité de Calvin réunissait plusieurs atouts pour accueillir une telle conférence. Dans son élan, Genève s’est porté candidat pour abriter le siège de la nouvelle organisation qui va naître de la fusion des deux plus grandes associations mondiales des villes, la Fédération mondiale des cités urbaines (FMCU) et l’International union of local authorities (IULA), englobant près de 90% des villes du globe. Barcelone, la Haye, Lille et Varsovie ont aussi annoncé leurs candidatures.

Organisation de la première phase de la conférence sur la société de l’information à Genève

Aufgrund der Internationalität und Anonymität des weltweiten Datennetzes stellen illegale Inhalte insbesondere rassistischer und pornographischer Art oder die Abwicklung krimineller Handlungen über das Internet die Bundesbehörden vor zahlreiche ungelöste Probleme. Klar schien zu sein, dass diese nicht alleine, sondern nur im Rahmen einer internationalen Kooperation zu lösen seien. Im Rahmen einer Holocaust-Gedenkkonferenz in Stockholm rief Bundesrätin Dreifuss zum Kampf gegen den Rassismus im Internet auf. Mit ihrer Forderung nach internationaler Kooperation und neuen rechtlichen Instrumenten griff Dreifuss ein kontroverses Thema auf. Insbesondere die USA, Grossbritannien und Schweden zeigten sich hinsichtlich Eingriffen in das Internet und andere Medien skeptisch aufgrund ihrer Ablehnung jeglicher Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit. Dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) war es dennoch gelungen die Thematik auf die Traktandenliste der 2001 in Afrika stattfindenden Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenhass und Intoleranz zu setzen. Anlässlich eines Vorbereitungsseminars zu dieser Konferenz wurde im Februar ein provokatives Arbeitspapier des Basler Rechtsprofessors David Rosenthal diskutiert, in welchem dieser betonte, die Ahndung illegaler Inhalte im Internet scheitere entgegen gängiger Meinung nicht an juristischen oder technischen Problemen als vielmehr am fehlenden politischen Willen.

internationalen Kooperation Meinungsäusserungsfreiheit David Rosenthal