Die Tatsache, dass Internetprovider seit dem 1. April des Berichtsjahres gezwungen waren, den Email-Verkehr ihrer Kundschaft zu speichern, stiess CVP-Ständerat Bruno Frick (SZ) sauer auf. In einer Interpellation bezeichnete er diese Kontrollmassnahme als polizeistaatliche Überwachung, die den Providern unverhältnismässig hohe Kosten verursache und dabei doch nur eine Überwachung biete, die leicht zu umgehen sei. In seiner Antwort wies der Bundesrat darauf hin, ohne Speicherung der entsprechenden Daten sei es den Strafverfolgungsbehörden im Nachhinein nicht mehr möglich auf diese Informationen zurückzugreifen; der Aufwand halte sich zudem insofern in Grenzen, als die Provider diese Daten zwecks Rechnungsstellung ihrer Kundschaft gegenüber sowieso speichern müssten. Frick sah sich mit dieser Antwort nicht zufrieden gestellt – erstens weil die Provider mitnichten ihre Rechnungen nach der Anzahl versandter oder eingegangener Emails stellten und zweitens weil die Überwachung des Fernmeldeverkehrs Sache des Staates sei, wofür dieser nicht die Kosten auf Private abwälzen könne, ohne den Verhältnismässigkeitsgrundsatz zu verletzen.
Email-Verkehr speichern polizeistaatliche Überwachung