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Als Zweitrat diskutierte der Ständerat in der Wintersession 2023 den Entwurf für einen zwingenden Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sowie für eine Änderung der Behandlung des Bundesbeschlusses über die Planungsgrössen des Voranschlags. Die Kommissionssprecherin Johanna Gapany (fdp, FR) empfahl dem Rat, im ersten Teilprojekt zu den Planungsgrössen den Änderungen des Nationalrats zu folgen, was der Ständerat auch stillschweigend tat. Im zweiten Teilprojekt zur Einbeziehung der Finanzkommission empfahl sie ebenfalls dem Nationalrat zu folgen und somit der Streichung der Kompetenzerweiterungen für die Finanzkommission zuzustimmen. Der Ständerat folgte der Empfehlung der Kommissionssprecherin auch hier stillschweigend. Uneinigkeit herrschte jedoch bezüglich des Verfahrens bei Erlassentwürfen von Kommissionen, wobei die FK-SR vorschlug, dem Nationalrat zu folgen, welcher vorsah, die Finanzkommission bei Erlassentwürfen der Kommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen stärker einzubeziehen und zeitgleich mit dem Bundesrat zur Stellungnahme einzuladen. Ein Gegenantrag der SPK-SR beantragte hingegen, bei geltendem Recht zu bleiben und den stärkeren Einbezug der Finanzkommission nicht gesetzlich zu verankern. Daniel Fässler (mitte, AI) begründete den Antrag der SPK-SR damit, dass Finanzkommissionen bereits heute das Recht hätten, Mitberichte zu erlassen, und die finanzpolitische Bewertung nicht nur Aufgabe der Finanzkommissionen, sondern auch der Sachbereichskommissionen sei. Ausserdem seien im Ständerat alle Mitglieder der Finanzkommissionen ebenfalls in Sachbereichskommissionen vertreten, womit die finanzpolitische Kompetenz in den Sachbereichskommissionen bereits sichergestellt sei. Peter Hegglin (mitte, ZG) hingegen argumentierte für die Finanzkommission, dass es im Nationalrat selten bis nie vorkomme, dass ein Mitglied sowohl in einer Sachbereichskommission als auch in der Finanzkommission vertreten sei. Daher könne es passieren, dass Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, die in Sachbereichskommissionen vorbereitet werden, der Finanzkommission nicht zur Kenntnis gebracht würden. Der Antrag der SPK-SR wurde schliesslich mit 20 zu 17 Stimmen gegenüber dem Antrag der Finanzkommission, dem Nationalrat zu folgen, angenommen. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Ständerat mit 36 zu 1 Stimmen deutlich für den veränderten Entwurf aus, womit das Geschäft zurück an den Nationalrat ging.

Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sicherstellen (Pa.Iv. 22.483)

Die APK-NR forderte den Bundesrat mit einem im Oktober 2023 eingereichten Postulat dazu auf, eine umfassende Revision des Aussenwirtschaftsgesetzes zu prüfen. Im verlangten Bericht solle der Bundesrat etwa festlegen, welche Prinzipien in den Bereichen Menschen- und Arbeitsrechte, Eigentumsrechte und Patentschutz beim Abschluss von neuen Abkommen eingehalten werden müssen. Weiter sollen auch die beiden Aussenpolitischen Kommissionen mehr Informationen zu den Verhandlungen über aussenwirtschaftliche Abkommen erhalten, insbesondere wenn sich die Verhandlungen als schwierig erweisen. Schliesslich soll auch die demokratische Legitimation solcher Abkommen gestärkt werden.
Eine Kommissionsminderheit um Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) beantragte, das Postulat abzulehnen. Auch der Bundesrat lehnte das Postulat ab. Er argumentierte, dass die Zusammenarbeit zwischen Bundesrat und Parlament in der Aussenwirtschaftspolitik gut funktioniere; das WBF informiere die aussenpolitischen Kommissionen regelmässig auch über die wichtigen aussenwirtschaftspolitischen Entwicklungen. Im Hinblick auf die Prinzipien, welche in den Verhandlungen über neue Abkommen eingehalten werden sollen, wies der Bundesrat darauf hin, dass er sich in der Aussenwirtschaftsstrategie zur Förderung des nachhaltigen Handels im Sinne der Agenda 2030 und der Nachhaltigkeitsziele der UNO verpflichtet habe. Schliesslich machte der Bundesrat darauf aufmerksam, dass Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten, bereits dem fakultativen Referendum unterlägen. Zudem müsse für alle Verträge, die referendumspflichtig seien, eine Vernehmlassung durchgeführt werden. Zusammenfassend stellte der Bundesrat fest, dass der aktuelle Rechtsrahmen in der Aussenwirtschaftspolitik nicht geändert werden müsse. Er sei jedoch bereit, in einem Bericht zu analysieren, wie den Forderungen des Postulats ohne rechtliche Änderungen entsprochen werden könne.
Der Nationalrat befasste sich in der Wintersession 2023 mit dem Anliegen seiner Kommission. Kommissionssprecherin Brigitte Crottaz (sp, VD) erläuterte, dass die APK-NR im März 2023 eine parlamentarische Initiative mit denselben Punkten wie im vorliegenden Postulat eingereicht hatte. Da diese Initiative bei der Schwesterkommission keine Zustimmung gefunden habe, habe die nationalrätliche APK beschlossen, die Initiative zu sistieren und das vorliegende Postulat einzureichen. Brigitte Crottaz betonte, dass es im Bereich der Aussenpolitik zahlreiche offene Fragen zur parlamentarischen Mitwirkung gebe. So sage die Bundesverwaltung seit Jahren, dass sie eine Definition für «Abkommen mit wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen» vorlegen werde, dies sei bislang jedoch nicht geschehen. Darüber hinaus habe das knappe Abstimmungsergebnis über das FHA mit Indonesien gezeigt, dass der Bevölkerung der Einbezug von Menschenrechten, Klimagerechtigkeit und anderen Nachhaltigkeitsanliegen in neue Abkommen ein wichtiges Anliegen sei. Minderheitssprecher Hans-Peter Portmann liess hingegen kein gutes Haar am Postulat. Er kritisierte die Kommissionsmehrheit scharf und bezeichnete den Vorstoss als «parteipolitische[n] Missbrauch» durch Mitte-Links. Er argumentierte, dass er der Revision des Aussenwirtschaftsgesetzes gegenüber offen stehe, ein entsprechender Vorstoss aber ergebnisoffen formuliert werden müsse. Portmann gab zudem zu Bedenken, dass einige der Punkte bereits erfüllt seien, so würden die APK bereits regelmässig in den Sitzungen über laufende Verhandlungen informiert und konsultiert. Nachdem sich auch Wirtschaftsminister Parmelin in seinem Votum noch einmal gegen den Vorstoss ausgesprochen hatte, schritt die grosse Kammer zur Abstimmung. Sie nahm den Vorstoss knapp mit mit 95 zu 89 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Die ablehnenden Stimmen stammten von der geschlossen stimmenden FDP.Liberalen- und der SVP-Fraktion.

Revision des Aussenwirtschaftsgesetzes (Po. 23.4320)

In Erfüllung des von Marcel Dobler (fdp, SG) übernommenen Postulats Vitali (dfp, LU) veröffentlichte der Bundesrat im Herbst 2023 einen Bericht, in dem er allfälligen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Verhältnismässigkeit im BÜPF prüfte. Das Postulat hatte Massnahmen gefordert, um die Umsetzung der Überwachungsmassnahmen für Anbieterinnen von Dienstleistungen im Fernmeldebereich (FDA) verhältnismässig ausfallen zu lassen. Der Bundesrat hielt fest, dass die rechtlichen Grundlagen für den Schutz von kleinen und mittleren Anbieterinnen vor teuren Investitionen ausreichend seien, denn das BÜPF auferlege den FDA lediglich umfassende Auskunfts- und Überwachungspflichten und ermögliche es insbesondere KMU, sich von der Pflicht zur aktiven Überwachungsbereitschaft zu befreien. Nur Duldungspflichten hätten zudem Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAKD), welche beispielsweise Apps zur Videotelefonie oder Nachrichtenübermittlung anbieten. Der Bundesrat schloss daraus, dass auf Gesetzesstufe kein Handlungsbedarf bestehe und lehnte den Vorschlag des Postulats ab, die AAKD vom BÜPF auszuschliessen. Dies hätte schwerwiegende Folgen für die Strafverfolgung und die öffentliche Sicherheit, so die Einschätzung der Regierung. Sie sehe jedoch in der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) Handlungsbedarf. Dort sollen anlässlich einer laufenden Revision die Kriterien für die Pflichtenreduktion von FDA sowie die erweiterten Pflichten der AAKD angepasst und überdies überprüft werden, ob eine ebensolches «Up- und Downgrade» auch automatisch erfolgen könne, um die finanziellen Kosten für KMU gering zu halten.

Für ein verhältnismässiges Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Po. 19.4031)

Der Nationalrat beriet in der Herbstsession 2023 den Entwurf in Umsetzung der parlamentarische Initiative der APK-NR, wonach innerhalb der APK-NR eine ständige Subkommission für Europafragen eingerichtet werden soll. Kommissionssprecher Gerhard Pfister (mitte, ZG) stellte dem Rat das Anliegen vor. Er begründete die Initiative mit dem Umstand, dass die APK «bezüglich Informationen seitens des Bundesrates etwas knapp gehalten» werde. Wenn die Kommission ihre Mitwirkungsrechte in der Europapolitik angemessen wahrnehmen wolle, brauche es mehr Spezialisierung, Kontinuität sowie Zeit, schloss der Mehrheitssprecher. Eine Minderheit Köppel (svp, ZH) plädierte, nicht auf den Entwurf einzutreten. Die Minderheit sei der Ansicht, dass mit der Einsetzung einer solchen Subkommission quasi ein Verbindungsbüro zur EU geschaffen werde, argumentierte der Minderheitensprecher. Dadurch sei die Gewaltenteilung nicht mehr gewährleistet, da primär der Bundesrat für die Aussenpolitik zuständig sei. Zudem führe diese Initiative in Richtung Berufsparlament, da sich die Mitglieder dieser Subkommission detailliert informieren und in einer hohen Frequenz Sitzungen abhalten müssten. Und schliesslich teile diese Subkommission die APK in besser und weniger gut informierte Mitglieder ein, womit man eine Zweiklassengesellschaft schaffe.
Aussenminister Ignazio Cassis verzichtete auf ein Votum, da es beim vorliegenden Geschäft um die Selbstorganisation des Nationalrates ging. Anschliessend votierte der Rat mit 106 zu 71 Stimmen bei 1 Enthaltung für Eintreten und nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit einem sehr ähnlichen Stimmenverhältnis an. Die geschlossen stimmende SVP-, die Mehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion und einige Mitglieder der Mitte-Fraktion lehnten den Entwurf ab. In der Schlussabstimmung, die am letzten Tag der Herbstsession stattfand, wurde dieser mit 119 zu 75 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Da diese parlamentarische Initiative nur das Ratsreglement des Nationalrates betraf, musste sich der Ständerat nicht damit befassen.

Ständige Subkommission für Europafragen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (Pa.Iv. 23.446)

Suite à la proposition du Conseil national lors de la deuxième série d'élimination des divergences, le Conseil des Etats a clos le dossier avec un vote final explicite. 43 politicien.ne.s (contre 0 et 1 abstention) ont accepté que le signalement des cyberattaques devienne obligatoire, mais pas celui des vulnérabilités des infrastructures critiques et des systèmes informatiques.

Loi sur la sécurité de l'information. Inscription d'une obligation de signaler les cyberattaques contre les infrastructures critiques (MCF 22.073)

In der Herbstsession 2023 beriet der Nationalrat als Erstrat den Entwurf für einen zwingenden Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sowie für eine Änderung der Behandlung des Bundesbeschlusses über die Planungsgrössen des Voranschlags. Die beiden Kommissionssprecher Jean-Paul Gschwind (mitte, JU) und Roland Fischer (glp, LU) präsentierten dem Rat die beiden Teilprojekte, wobei sie die besseren Einflussmöglichkeiten für die Finanzkommissionen respektive den grösseren Handlungsspielraum für das Parlament bei den Planungsgrössen hervorhoben. Während die Änderungen zu den Planungsgrössen wenig umstritten waren und stillschweigend angenommen wurden, beantragte eine Minderheit Gysi (sp, SG) die Ablehnung der Kompetenzerweiterungen für die Finanzkommissionen. Barbara Gysi sprach dabei auch als Vizepräsidentin der SGK-NR, die ebenfalls eine Streichung dieser Neuerung forderte. Man wehre sich dagegen, dass die Finanzkommissionen mehr Rechte erhielten als die Sachbereichskommissionen, erklärte sie. Die Finanzkommissionen könnten sich bereits jetzt gegenüber den Sachbereichskommissionen äussern und hätten zudem bereits teilweise die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Eine Formalisierung dieser Kompetenzen lehne man aus Zeitgründen und zur Verhinderung einer «Übersteuerung der Sachpolitik durch die Finanzpolitik» ab. Mit 92 zu 86 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) setzte sich die Minderheit auf Streichung dieser neuen Bestimmung in der folgenden Abstimmung durch, wobei der Minderheitsantrag von Mehrheiten der SP, FDP, Mitte und Grünen sowie von einer Minderheit der SVP unterstützt wurde. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 127 zu 53 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) für den so veränderten Entwurf aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von einer Mehrheit der SP-Fraktion sowie von Minderheiten der SVP-, Mitte- und Grünen-Fraktionen. Das SP-Votum auf Ablehnung des Entwurfs hatte Samuel Bendahan (sp, VD) zuvor damit begründet, dass auch die weniger umstrittenen Punkte des Entwurfs die Parlamentsarbeit administrativ verkomplizieren würden.

Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sicherstellen (Pa.Iv. 22.483)

Lors du deuxième tour de la procédure d'élimination des divergences, le Conseil national a revu sa position sur l'objet du Conseil fédéral qui traite du signalement des cyberattaques. En effet, la majorité s'est alignée sur la chambre des cantons. Ainsi, seules les cyberattaques seront annoncées, sans prendre en compte les vulnérabilités des infrastructures critiques, comme premièrement annoncé et soutenu par le Conseil fédéral. Le projet initial a été accepté par 98 voix contre 59 et une abstention.
Une semaine plus tard, le Conseil national a procédé au vote final de l'objet. Ce dernier a été accepté par 141 voix par 54 et une abstention. Seule l'UDC s'est opposée à l'objet.

Loi sur la sécurité de l'information. Inscription d'une obligation de signaler les cyberattaques contre les infrastructures critiques (MCF 22.073)

Lors du premier tour de la procédure d'élimination des divergences , la CPS-CE est majoritairement restée campée sur la version originale du texte, celle du Conseil fédéral. Une minorité a toutefois soutenu la proposition du Conseil national, avançant une priorité: prévenir les cyberattaques. Charles Juillard (centre, JU) et Mathias Zopfi (vert-e-s, GL) l'ont résumé ainsi : «les vulnérabilités d'aujourd'hui sont les cyberattaques de demain». La minorité du Conseil des Etats a aussi ajouté une clause à la proposition du Conseil national, souhaitant rallonger le temps à disposition pour annoncer une vulnérabilité, passant de 24 heures à 7 jours, et souligné la possibilité d'annoncer une vulnérabilité anonymement.
Le Conseil fédéral a suivi la majorité de la CPS-CE, arguant qu'avant d'obliger les signalements des vulnérabilités, ces derniers doivent se faire sur une base volontaire, étant donné que la collaboration entre l'économie et la NCSC n'est que récente sur ce sujet. Procéder de la sorte permettrait notamment d'établir une relation de confiance entre les deux acteurs.
Le Conseil des Etats s'est alignée sur le Conseil fédéral et la majorité de sa commission, par 32 voix contre 12 (0 abstention). Selon les débats, la minorité de la chambre des cantons était principalement colorée de rose et de vert. La balle est maintenant dans le camp du Conseil national pour un deuxième tour d'élimination des divergences.

Loi sur la sécurité de l'information. Inscription d'une obligation de signaler les cyberattaques contre les infrastructures critiques (MCF 22.073)

Diskussionslos überwies der Nationalrat in der Herbstsession 2023 die Motion der SiK-SR für mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz. Seine Kommission hatte ihm einstimmig die Annahme des Vorstosses beantragt.

Mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz (Mo. 23.3002)
Dossier: Eigenständige digitale Infrastruktur für die Schweiz

Le Conseil national a pris à nouveau position sur les signalements de cyberattaques dans le cadre de la procédure d'élimination des divergences. Le compromis trouvé par la CPS-CN a été soutenu par 102 voix contre 80 (aucune abstention). Le groupe UDC et le PLR se sont opposés à cette proposition, s'alignant sur la position du Conseil fédéral. Ils ont affirmé avoir conscience du défi qu'incarnent les cyberattaques, mais considèrent que rendre obligatoire la déclaration de vulnérabilités représenterait une charge administrative trop importante pour les entreprises. Le Conseil fédéral estime aussi que la confiance entre l'Etat et l'économie pourrait être renforcée, si les annonces restaient facultatives. De plus, l'UDC a souligné craindre des fuites de données qui pourraient rendre les institutions encore plus vulnérables.
Comme une majorité a été trouvée à la chambre du peuple, l'avenir de l'objet est désormais entre les mains du Conseil des Etats.

Loi sur la sécurité de l'information. Inscription d'une obligation de signaler les cyberattaques contre les infrastructures critiques (MCF 22.073)

Im Juni 2023 präsentierte die FK-NR ihren Entwurf für einen zwingenden Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen in Umsetzung ihrer parlamentarischen Initiative. Damit sollen die Finanzkommissionen zwischen Ausarbeitung eines Entwurfs und Behandlung durch den Erstrat mehr Einflussmöglichkeiten erhalten. Bei Erlassentwürfen «mit erheblichen finanziellen Auswirkungen» sollten sie zukünftig zwingend zum Mitbericht eingeladen werden und dabei auch finanzpolitische Anträge an die Räte stellen dürfen – bisher war die Einladung an sie freiwillig, ausser bei Entwürfen für Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen. Stammen entsprechende Erlassentwürfe von anderen Kommissionen, müssten zukünftig nicht nur der Bundesrat, sondern auch die Finanzkommissionen zur Stellungnahme eingeladen und ihre Änderungsvorschläge vor der Debatte im Erstrat beraten werden. Gleichzeitig soll die FK-interne Schwelle für «Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen» erhöht werden: Neu sollen sich die Kommissionen zu Erlassentwürfen mit wiederkehrenden Ausgaben, Mehr- oder Mindereinnahmen von über CHF 50 Mio. (anstelle der bisherigen CHF 25 Mio.) oder zu Erlassentwürfen mit neuen einmaligen Ausgaben, Mehr- oder Mindereinnahmen von CHF 200 Mio. (anstelle der bisherigen CHF 100 Mio.) äussern dürfen.
Also zweiter Bestandteil des vorgelegten Entwurfs schlug die FK-NR in Übereinstimmung mit einer zweiten durch sie lancierten parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 21.503) eine Änderung des Differenzbereinigungsverfahrens bei den Planungsgrössen vor: Neu sollte die Einigungskonferenz nicht mehr nur bei den Bundesbeschlüssen über die Legislaturplanung und über den Finanzplan, sondern auch beim Bundesbeschluss über die Planungsgrössen im Voranschlag «zu jeder Differenz einen Einigungsantrag» stellen können, über welche die Räte anschliessend einzeln abzustimmen hätten. Bisher konnte der Vorschlag der Einigungskonferenz zu den Planungsgrössen nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden, wobei bei Ablehnung auch die übereinstimmenden Entscheide der beiden Räte entfielen und stattdessen die vom Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagenen Planungsgrössen galten. Um aber zukünftig inkohärente Beschlüsse etwa zwischen Planungsgrössen und Voranschlag zu verhindern, sollten nun neu auch bei den Planungsgrössen einzelne Anträge gestellt werden können.

Im August 2023 veröffentlichte der Bundesrat seine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag. Er verzichtete darauf, die Änderungen zum Einbezug der Finanzkommissionen beim Mitberichtsverfahren oder den Stellungnahmen zu kommentieren, da diese «parlamentsinterne Prozesse» beträfen. Hingegen befürwortete er die Änderung der Einigungsregeln bei den Planungsgrössen, da damit in umstrittenen Fällen eine Ablehnung des ganzen Bundesbeschlusses verhindert werden könne. Dadurch werde auch «das Instrument der Planungsgrössen sowie der Ziele, Messgrössen und Sollwerte zu Leistungsgruppen» gestärkt.

Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sicherstellen (Pa.Iv. 22.483)

Dans le cadre de la procédure d'élimination des divergences, la CPS-CN campe sur sa position par 14 voix contre 9 et une abstention. Ainsi, elle maintient que signaler les cyberattaques, tout comme les vulnérabilités inconnues du public concernant des équipements informatiques essentiels, est crucial. Elle a cependant avancé, qu'à titre de compromis, les vulnérabilités résultant de développements internes à l’entreprise concernée pouvaient être exclues de cette mesure. En somme, seules les vulnérabilités encore inconnues du public qui pourraient nuire à une autre infrastructure critique seront annoncées.

Loi sur la sécurité de l'information. Inscription d'une obligation de signaler les cyberattaques contre les infrastructures critiques (MCF 22.073)

Die APK-NR entschied sich im Juni 2023 dafür, das Geschäftsreglement ihres Rates dahingehend zu revidieren, dass eine ständige Subkommission für Europafragen der APK-NR eingesetzt werden soll, indem sie einer entsprechenden parlamentarischen Initiative mehrheitlich Folge gab. Diese Subkommission, die aus einem Mitglied pro Fraktion bestehen würde, solle die Mitwirkungsmöglichkeiten der APK-NR im Bereich der Übernahme von EU-Recht festigen, indem sie die für die Schweiz wichtigen Rechtsentwicklungen in der EU verfolgt und der APK-NR regelmässig darüber Bericht erstattet. Eine Kommissionsminderheit sprach sich gegen die Einsetzung einer solchen Kommission aus, da es nicht an dieser liege, sich mit den Rechtsentwicklungen in der EU zu beschäftigen. Ausserdem stellte die Minderheit den vorgesehenen Verteilschlüssel dieser Subkommission in Frage und kritisierte die allfällige Ressourcenerhöhung bei den Parlamentsdiensten, die mit der Bildung einer solchen Kommission einhergehe. An ihrer Sitzung im Juni 2023 stimmte die APK-NR jedoch nicht nur für Folge geben, sondern beriet auch bereits den Berichts- und Erlassentwurf zu dieser parlamentarischen Initiative. Der Erlassentwurf wurde mit 17 zu 5 Stimmen gutgeheissen.
Der Bundesrat äusserte sich im August 2023 vorsichtig positiv zum Entscheid der APK-NR. Er argumentierte, dass es nicht am Bundesrat sei, über die Organisation und Aufgabenteilung der Kommissionen zu urteilen. Er wies jedoch darauf hin, dass sich durch die Einsetzung der ständigen Subkommission an der Verteilung der Kompetenzen zwischen Parlament und Bundesrat im Bereich der Aussenpolitik nichts ändern werde.
Der Nationalrat wird nun abschliessend über diese parlamentarische Initiative entscheiden können. Die APK-SR und damit der Ständerat sind nicht von diesen Arbeiten betroffen.

Ständige Subkommission für Europafragen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (Pa.Iv. 23.446)

Per 1. Januar 2022 hatte der Bundesrat in seinen Weisungen über Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen, wie von der Motion der GPK-NR verlangt, veröffentlicht, wer die Beratungs- und Anlaufstelle bei Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen in der Bundesverwaltung übernimmt. Es sind dies die Bundeskanzlei und das Bundesamt für Justiz, die künftig bundesverwaltungsintern insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen beratend tätig sein werden. Entsprechend beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Kommissionsmotion. Diesem Antrag kamen die Räte in der Sommersession 2023 nach.

Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen in der Bundesverwaltung (Mo. 19.4390)

La motion qui visait une amélioration du système d'alerte pour y inclure les situations de sécheresse a été classée. Le Conseil fédéral a, en effet, décidé de compléter l'arsenal existant, comme il l'a annoncé en mai 2022. Ainsi, les secteurs concernés – dont l'agriculture et l'approvisionnement en eau potable – seront, à l'avenir, tenus plusieurs semaines en avance au courant de toute situation critique. Le nouveau système d'alerte devrait être opérationnel dès 2025, grâce à une collaboration entre l'OFEV, MeteoSuisse et swisstopo.

Ressources pour le maintien et le développement de systèmes d'alerte et de transmission d'alarme (Mo 18.4099)
Dossier: Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren

Le Conseil des Etats s'est penché sur l'objet du Conseil fédéral rendant obligatoire le signalement des cyberattaques envers les infrastructures critiques. Il a considéré par 31 voix contre 13 que l'obligation ne devait pas être étendue aux vulnérabilités des systèmes informatiques, comme souhaité par le Conseil national et la CPS-CE. En effet, il estime que la proposition est imprécise et que la charge administrative serait trop importante. De ce fait, la chambre haute propose de revenir à la proposition initiale du Conseil fédéral. Cette dernière a finalement été acceptée à l'unanimité. En s'opposant non seulement à sa commission mais surtout à l'autre chambre du Parlement fédéral, le Conseil des Etats renvoie l'objet au Conseil national, lançant une procédure d'élimination des divergences.

Loi sur la sécurité de l'information. Inscription d'une obligation de signaler les cyberattaques contre les infrastructures critiques (MCF 22.073)

Une motion du groupe socialiste, visant la protection des infrastructures critiques suisses contre l'influence d'autres Etats, a été débattue au Conseil national. Dans le collimateur de ce texte se trouvent les revendeurs internationaux de matériel TIC qui seraient sous l'emprise d'un Etat – principalement autocratique.
«Wir leben in unübersichtlichen und auch in gefährlichen Zeiten, wir leben in einer unübersichtlichen und auch gefährlichen Welt.» Cette déclaration de Jon Pult (ps, GR), visant à contextualiser la motion, a résonné sous la Coupole fédérale. Le sénateur a mis l'accent sur l'incertitude des relations géopolitiques et les tensions qui augmentent dans le monde, avant d'ouvrir une perspective internationale à la motion en mentionnant d'autres pays européens – comme l'Allemagne – qui ont voté une loi similaire ou qui ont interdit l'achat de certains produits à leurs infrastructures critiques. Ainsi, les infrastructures garantissant la disponibilité de certains bien et service comme l'énergie ou les transports se sont vues limitées dans le choix de système TIC qu'elles utilisent. Pour illustrer ces décisions, l'entreprise Huawei a été prise comme exemple.
Le Conseil fédéral s'est opposé à la motion. Il reconnaît l'importance d'une telle mesure, mais estime que la motion aurait un effet minime, vu que les entreprises en question sont connectées au réseau mondial. De plus, le Conseil fédéral considère qu'avant d'interdire, une évaluation globale des risques et des mesures à prendre doit être entreprise. Finalement, la motion restreindrait la liberté des entreprises, conséquence que le Conseil fédéral ne considère pas comme nécessaire. En effet, d'autres moyens permettraient de réduire les risques – par exemple la collaboration avec le NTC.
Le Conseil national a accepté la motion par 145 voix contre 44 et 4 abstentions. La minorité venait des groupes vertl'libéral et libéral-radical ainsi que 2 voix du groupe du Centre.

Protection des infrastructures critiques de la Suisse contre l'influence d'autres Etats (Mo. 22.3414)

La CPS-CE a proposé à l'unanimité d'accepter la modification de la loi fédérale sur la sécurité de l'information (LSI) qui vise à rendre le signalement des cyberattaques envers les infrastructures critiques obligatoires.
Une proposition de revenir à la version initiale, avancée par le Conseil fédéral, a été évoquée. Il a en effet été suggéré de revoir la décision du Conseil national « d'obliger la signalisation des vulnérabilités concernant des moyens informatiques essentiels pour l'exploitation et encore inconnus du public ». Cette suggestion a été évincée malgré une commission très partagée. Alors que la majorité a estimé que l'effort à fournir était minime comparé aux bienfaits de la mesure, la minorité a souligné le manque d'informations vis-à-vis du nombre d'acteurs concernés et s'est montrée réticente face à une telle disposition.
La modification de la LSI sera discutée au Conseil des Etats.

Loi sur la sécurité de l'information. Inscription d'une obligation de signaler les cyberattaques contre les infrastructures critiques (MCF 22.073)

La CPS-CN est favorable par 16 voix contre 1 et 6 abstentions au projet qui vise à rendre le signalement des cyberattaques envers les infrastructures critiques obligatoires. Elle salue notamment la définition des tâches du NCSC dans la loi. La commission, considérant le sujet comme très important, a souhaité approfondir les réglementations en adoptant une proposition supplémentaire qui vise « à étendre l’obligation de signaler aux vulnérabilités des systèmes informatiques, et non seulement aux cyberattaques ».
Du côté du Conseil national, la sécurité numérique est considérée comme très importante par les député.e.s, ce qui s'est largement ressenti dans les discussions. Il est intéressant de relever que la minorité opposée au projet n'a pas remis en cause le but de la mesure mais les moyens employés pour y arriver. En effet, l'UDC a critiqué le choix du Conseil fédéral de punir financièrement les institutions ne reportant pas les infractions plutôt que de trouver une incitation qui motiverait tous les acteurs.
Le Conseil national a accepté l'objet par 132 voix contre 55, dont 54 provenant de l'UDC (aucune abstention).

Loi sur la sécurité de l'information. Inscription d'une obligation de signaler les cyberattaques contre les infrastructures critiques (MCF 22.073)

Im Oktober 2022 reichten die aussenpolitischen Kommissionen beider Räte gleichlautende Kommissionsmotionen (Mo. 22.4264 und Mo. 22.4260) zum Konsultationsverfahren in der Aussenpolitik ein. Beide Vorstösse wollten den Bundesrat damit beauftragen, einen Erlass zu verabschieden, durch den die Bundesverwaltung verpflichtet wird, departementsübergreifend einheitliche und systematische Verfahren bezüglich der Information und Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen in der Aussenpolitik einzuführen.
In ihrer Begründung verwiesen die Kommissionen auf die gemeinsam eingesetzte Subkommission zur Analyse des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Bereich der Mitwirkungsrechte des Parlaments in der Aussenpolitik, insbesondere beim Soft Law. Eine von der Subkommission in Auftrag gegebene Evaluation der PVK habe ergeben, dass die Praxis der betroffenen Verwaltungseinheiten in Bezug auf Soft Law «uneinheitlich sowie insgesamt wenig systematisch ist». Infolgedessen sei verwaltungsintern ein Leitfaden erarbeitet, und eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, um die Departemente zu sensibilisieren. Um jedoch die Informations- und Konsultationsrechte der aussenpolitischen Kommissionen gemäss Parlamentsgesetz gewährleisten zu können, bedürfe es verstärkter Bemühungen, argumentierten beide Kommissionen.

Der Bundesrat hielt in seiner Stellungnahme fest, dass er ergänzend zum Merkblatt «Soft Law» im September 2022 die Einführung zusätzlicher Massnahmen beschlossen habe, um die Mitwirkungsrechte des Parlaments in der Aussenpolitik zu stärken. Dabei handle sich um eine Kennzeichnungspflicht von Bundesratsentscheiden, die einer Konsultation unterliegen; die Beantwortung einer Konsultationsantwort der Kommissionen durch die Verwaltung; sowie einer Anpassung der Liste der aussenpolitischen Aktivitäten, um die Transparenz zu Soft-Law-Themen zu erhöhen. Der Bundesrat zeigte sich insgesamt bereit, Richtlinien zu erlassen, welche die Anwendung der bestehenden Verwaltungsverfahren sicherstellen und beantragte die Annahme beider Motionen.

Beide Motionen kamen in der Frühjahrssession 2023 in die jeweiligen Räte. Im Nationalrat nahm Kommissionssprecher Fabian Molina (sp, ZH) Bezug auf den Bericht und das Rechtsgutachten der gemeinsamen Subkommission zu den Mitwirkungsrechten des Parlaments im Bereich der Aussenpolitik. Diese hätten ergeben, dass dem Bundesrat grundsätzlich keine alleinige Entscheidungsmacht in der Aussenpolitik zustehe, vielmehr werde seine Handlungsfähigkeit durch die Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung definiert. Dazu müsse er die zuständigen Kommissionen jedoch regelmässig und umfassend konsultieren, mahnte Molina. Deshalb wolle die APK-NR nebst einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 22.482) weitere Mittel wie die vorliegenden Motion nutzen, um diese Mitwirkungsrechte zu stärken. Aussenminister Ignazio Cassis anerkannte den Handlungsbedarf und kündigte an, weitere Richtlinien erlassen zu wollen. Der Nationalrat nahm die Motion in der Folge stillschweigend an.

Wenige Tage darauf bemängelte Kommissionssprecher Caroni (fdp, AR) im Ständerat den bisher uneinheitlichen Umgang der Verwaltung mit Soft-Law-Themen. Er erwähnte jedoch lobend den bereits implementierten Leitfaden, den die Direktion für Völkerrecht als Orientierungshilfe zur Identifikation von Soft Law erarbeitet hatte. Diese Bemühungen wolle man mit vorliegender Motion stärken, erklärte Caroni.
Da auch der Ständerat die Kommissionsmotion stillschweigend annahm, galten die beiden gleichlautenden Kommissionsmotionen als angenommen, ohne dass sie in den jeweils anderen Rat mussten.

Einheitliche und systematische Verwaltungsverfahren bei der Information und Konsultation im Bereich der Aussenpolitik

Der Ständerat nahm in der Frühjahrssession 2023 stillschweigend eine Motion seiner SiK an, die mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz forderte. Der Bundesrat solle festlegen, welche Daten welcher Behörden – auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene – und welcher Betreiber von kritischen Infrastrukturen einem besonderen digitalen Schutz unterstehen. Weiter soll er Normen für das Sicherheitsmanagement dieser Daten bestimmen und die Gestaltung der benötigten Speicherinfrastruktur soweit möglich Schweizer Unternehmen anvertrauen. Wie Kommissionssprecher Josef Dittli (fdp, UR) im Ratsplenum erläuterte, ging die Motion auf zwei parlamentarische Initiativen für eine eigenständige digitale Infrastruktur für die Schweiz zurück (Pa.Iv. 21.507 und Pa.Iv. 21.495). Die Behandlung der Initiativen habe gezeigt, dass das Thema komplex sei. Das Kernanliegen befand die Kommission aber für berechtigt, weshalb sie sich entschieden habe, das Thema mit einer Kommissionsmotion weiterzuverfolgen, so Dittli. Die Regierung beantragte die Annahme des Vorstosses und erklärte sich in ihrer Stellungnahme bereit, dem Parlament die geforderten Vorgaben vorzuschlagen, sofern sie die verfassungsrechtliche Kompetenz dazu habe. Für die anderen Bereiche wollte der Bundesrat Möglichkeiten für das weitere Vorgehen aufzeigen.

Mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz (Mo. 23.3002)
Dossier: Eigenständige digitale Infrastruktur für die Schweiz

Im Oktober 2022 reichte die APK-NR eine Kommissionsinitiative ein, mit der sie die Mitwirkungsrechte des Parlamentes in der Aussenpolitik stärken wollte. Die Konsultationsrechte der zuständigen parlamentarischen Kommissionen sollten auf Gesetzesstufe geregelt werden, die Forderungen der Kommissionen nach einer Information oder Konsultation sollten für den Bundesrat verbindlich gemacht werden und es sollten klare Regeln zum Umgang mit den Konsultationsantworten der Kommissionen festgelegt werden. Die APK-NR begründete ihr Anliegen damit, dass ein kürzlich eingeholtes Rechtsgutachten zur Mitwirkung des Parlaments im Bereich von Soft-Law Mängel in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung festgestellt habe. So sei zum Beispiel eine bereits erfolgte Konkretisierung des Konsultationsverfahrens fälschlicherweise auf Verordnungs- statt auf Gesetzesebene und vom Bundesrat statt vom Parlament vorgenommen worden. Zudem sei der entsprechende Artikel unpräzise formuliert und schränke den Anwendungsbereich des Gesetzes in der Praxis ein. Bezüglich Umgang des Bundesrats mit den Konsultationsantworten bemängelte die APK-NR, dass nur bei der Ablehnung der vorläufigen Anwendung eines völkerrechtlichen Vertrags eine Rechtsfolge vorgesehen sei. Jedoch äussere sich der Gesetzestext nicht zum Umgang des Bundesrats mit anderweitigen Konsultationsantworten der Kommissionen im Bereich der Aussenpolitik. Diese fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit erschwere die Zusammenarbeit zwischen Exekutive und Legislative. Die Kommission könne sich diesbezüglich entweder eine Anlehnung an die Regelungen des Vernehmlassungsrechts vorstellen oder die Einführung einer Begründungspflicht für den Bundesrat, wenn dieser einen von der Kommissionsstellungnahme abweichenden Entscheid trifft.

Die APK-SR gab der Initiative ihrer Schwesterkommission im Januar 2023 Folge. Damit erhielt die APK-NR zwei Jahre Zeit, um einen Erlassentwurf auszuarbeiten.

Mitwirkungsrechte des Parlamentes in der Aussenpolitik

Jahresrückblick 2022: Rechtsordnung

Im Jahr 2022 standen im Themenbereich Rechtsordnung mehrere grosse zivil- und strafrechtliche Gesetzesrevisionen auf der Agenda, so etwa die beiden langjährigen Grossprojekte zur Verbesserung der Praxistauglichkeit der Straf- und der Zivilprozessordnung. Beide Gesetze waren in den 2000er-Jahren geschaffen worden, um die bis dahin verschiedenen kantonalen Verfahrensregeln schweizweit zu vereinheitlichen. Knapp zehn Jahre nach Inkrafttreten wurden die beiden Prozessordnungen – nicht zuletzt in Reaktion auf zahlreiche parlamentarische Vorstösse – einer Gesamtschau unterzogen und wo nötig überarbeitet.

Bei der Revision der Strafprozessordnung, die im Sommer 2022 abgeschlossen wurde, blieb der ganz grosse Wurf nach umfangreichen Debatten letztlich aus. Mit seinem Hauptanliegen, der Einschränkung der Teilnahmerechte, konnte der Bundesrat nicht beide Parlamentskammern überzeugen, weshalb die heutige Regelung bis auf Weiteres unverändert bestehen bleibt. Die Regierung hatte mit der Möglichkeit, Beschuldigte unter gewissen Umständen von den Einvernahmen mitbeschuldigter Personen auszuschliessen, verhindern wollen, dass mehrere Beschuldigte ihre Aussagen einander anpassen können. Das in der juristischen Praxis festgestellte Problem, das gemäss Bundesrätin Karin Keller-Sutter einer der Hauptauslöser für die Vorlage gewesen war, blieb damit ungelöst. Dennoch wurden an der Strafprozessordnung viele punktuelle Neuerungen vorgenommen, etwa bei den Grundlagen zur Erstellung von DNA-Profilen oder bei den Verfahrensrechten. Das vom links-grünen Lager aufs Tapet gebrachte Konzept der restaurativen Gerechtigkeit wurde zwar im Zuge dieser Revision noch abgelehnt, ist aber damit nicht vom Tisch: Mit der Annahme einer entsprechenden Motion der RK-SR beauftragten die eidgenössischen Räte den Bundesrat, eine Gesetzesgrundlage zur Verankerung der «justice restaurative» in der Strafprozessordnung auszuarbeiten.

Bei der Revision der Zivilprozessordnung schlug das Parlament die wichtigsten Pflöcke ein, wenngleich Ende 2022 noch einige Differenzen bestanden. So wurden verschiedene Massnahmen getroffen, um die Prozesskosten zu senken und so den Zugang zum Gericht zu erleichtern. Zudem sollten Erleichterungen in der Verfahrenskoordination sowie die Stärkung des Schlichtungsverfahrens die Effizienz der Prozesse steigern. Im Parlament waren vor allem die Frage der zulässigen Verfahrenssprachen an kantonalen Gerichten sowie eine Lockerung der Voraussetzungen für vorsorgliche Massnahmen gegen Medien hoch umstritten. Gegen den Willen des Bundesrats setzten die eidgenössischen Räte durch, dass es einfacher sein soll, die Veröffentlichung von rufschädigenden Medienberichten mittels superprovisorischer Verfügung vorläufig zu verhindern. Erfolgreich war der Bundesrat hingegen mit seinem Ansinnen, die Einrichtung internationaler Handelsgerichte in den Kantonen zu fördern: Den Kantonen ist es künftig freigestellt, in internationalen Handelsstreitigkeiten an ihren Gerichten auch Englisch und alle Schweizer Landessprachen als Verfahrenssprachen zuzulassen.

Begleitet von einer regen gesellschaftlichen Debatte begannen die eidgenössischen Räte die Beratung der Revision des Sexualstrafrechts. Der aus der Harmonisierung der Strafrahmen herausgetrennte Entwurf war in der Vernehmlassung grundsätzlich positiv aufgenommen worden und der Reformbedarf war auch in der Gesellschaft nahezu unbestritten. In einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage hielten nur 13 Prozent der Befragten die geltenden Normen für ausreichend. Mit dem neuen Sexualstrafrecht soll etwa der Straftatbestand der Vergewaltigung neu definiert werden, so dass nicht mehr nur Frauen davon betroffen sein können und dass keine Nötigung mehr vorausgesetzt wird. Hauptstreitpunkt war sowohl im Parlament als auch ausserhalb, ob anstelle von abgenötigten sexuellen Handlungen neu Handlungen «gegen den Willen» des Opfers oder «ohne Einwilligung» des Opfers unter Strafe stehen sollen. Während sich der Bundesrat und der Ständerat als Erstrat für die sogenannte Widerspruchslösung («Nein heisst Nein») aussprachen, schwenkte der Nationalrat als Zweitrat auf die Zustimmungslösung – die in der gesellschaftlichen Debatte lautstark geforderte «Nur-Ja-heisst-Ja»-Variante – um. Der Ball liegt 2023 wieder beim Ständerat. Wie die APS-Zeitungsanalyse zeigt, war die Reform des Sexualstrafrechts ein Treiber der medialen Debatte im Bereich Rechtsordnung: Über den Jahresverlauf waren im April, im Juni sowie gegen Ende Jahr drei kleine Spitzen in der Medienaufmerksamkeit zu verzeichnen, als jeweils die Stellungnahme des Bundesrats und die Behandlung in den beiden Parlamentskammern aktuell waren.

Im Bereich Innere Sicherheit trat Anfang Juni 2022 das Bundesgesetz über präventiv-polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung (PMT) in Kraft. Obwohl sich Bundesrat und Parlament bei der Ausarbeitung des PMT-Gesetzes aus Menschenrechtsbedenken gegen die Präventivhaft als zusätzliche Massnahme entschieden hatten, beschäftigte diese die eidgenössischen Räte auch nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter. Eine 2020 eingereichte parlamentarische Initiative, die eine gesicherte Unterbringung für staatsgefährdende Personen forderte, wurde erst in der Wintersession 2022 erledigt. Derselbe Casus Belli – die fragliche Vereinbarkeit mit den Menschenrechten – lag auch der umstrittenen Abschreibung einer Motion zur Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in Folterstaaten zugrunde. Ein rechtsbürgerlicher Teil des Parlaments wollte sich nicht damit abfinden, dass der Bundesrat die Motion nicht umgesetzt hatte. Die Regierung hatte argumentiert, dass eine Umsetzung nicht opportun sei, da die Motion den Bruch von zwingendem Völkerrecht gefordert habe. Beide Räte stimmten letztlich aber der Abschreibung zu.

Mit Ausnahme des Sexualstrafrechts bewegte sich die Medienberichterstattung über den Bereich Rechtsordnung recht gleichförmig auf eher tiefem Niveau übers Jahr 2022 (vgl. Abbildung 1: Anteil Zeitungsberichte pro Monat). Insgesamt erhielt der Bereich Rechtsordnung im Jahr 2022 deutlich weniger mediale Aufmerksamkeit als in den Vorjahren (vgl. Abbildung 2: Anteil Zeitungsberichte pro Jahr). Zum einen stand 2022 keine Volksabstimmung im Bereich Rechtsordnung an und die in den vergangenen Jahren virulente Diskussion über die Corona-Massnahmen war 2022 deutlich weniger relevant. Zum anderen vereinnahmten der Ukraine-Krieg und die damit verbundenen Debatten über die Aufnahme von Flüchtenden, über Sanktionen und Neutralität sowie über eine drohende Energiekrise einen Grossteil der Medienaufmerksamkeit. Der Bereich Rechtsordnung war davon nur marginal tangiert.

Jahresrückblick 2022: Rechtsordnung
Dossier: Jahresrückblick 2022

In der Wintersession 2022 erledigte der Ständerat die Motion Regazzi (mitte, TI), die forderte, dass Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer ausgewiesen werden, unabhängig davon, ob diese als sicher gelten oder nicht. Die SPK-SR hatte ihrem Rat einstimmig beantragt, es dem Nationalrat gleichzutun und den Vorstoss abzuschreiben, was dieser stillschweigend tat. Im Ratsplenum dankte Kommissionssprecher Hans Stöckli (sp, BE) dem Bundesrat für die «sehr gute Botschaft», in der die Regierung dargelegt hatte, weshalb die Motion rechtlich nicht umsetzbar sei. Die Kommission teile die Meinung des Bundesrates vollumfänglich – sie hatte schon 2019 vergeblich für deren Ablehnung plädiert. Das Non-Refoulement-Gebot sei Teil des zwingenden Völkerrechts, von dessen Verpflichtungen sich die Schweiz nicht etwa durch Kündigung von Verträgen befreien könne. Damit sei der Widerspruch zum Anliegen der Motion «unüberbrückbar», erläuterte Stöckli.

Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht (Mo. 16.3982)

Ein Jahr später als ursprünglich geplant, beugte sich der Ständerat über die parlamentarische Initiative von Beat Rieder (mitte, VS), die ein Verbot für bezahlte Mandate im Zusammenhang mit der Einsitznahme in parlamentarische Kommissionen forderte. Die SPK-SR, die der Initiative wie auch ihre Schwesterkommission zuerst noch Folge gegeben hatte, empfahl sie nun einstimmig zur Abschreibung. In ihrer Medienmitteilung begründete die Kommission diese Kehrtwende in einem ersten Punkt damit, dass sich bei der Diskussion des an und für sich unterstützenswerten Anliegens gezeigt habe, dass eine verfassungskonforme Umsetzung nicht möglich sei, weil die Ratsmitglieder nicht nur ungleich behandelt, sondern auch in ihrer wirtschaftlichen Freiheit eingeschränkt würden. Den zweiten Punkt machte in der Ratsdebatte Daniel Jositsch (sp, ZH) deutlich: Es gebe eigentlich nur zwei Möglichkeiten – ein Berufsparlament, bei dem sämtliche anderen Tätigkeiten neben dem Parlamentsmandat verboten wären, oder eben ein Milizparlament, bei dem die Mandatsträgerinnen und -träger verschiedene Interessen und Kenntnisse ins Parlament brächten. Eine dritte Möglichkeit, wie sie die parlamentarische Initiative Rieder verlange, sei aber eben nicht möglich.
Gegen die Abschreibung setzte sich der Initiant selber ein: Beat Rieder argumentierte, dass er nicht das Milizsystem abschaffen, sondern das Vertrauen darein stärken wolle, weil sein Vorschlag die «offenkundigsten Interessenkollisionen» verhindern wolle. Freilich sei es stets schwierig, in der Gesetzgebung klare Definitionen vorzunehmen, dies gelte auch für seinen Vorschlag. Das dürfe aber kein Argument gegen eine neue Regelung sein. Auch das Argument der Ungleichbehandlung sei nicht wirklich stichhaltig, so Rieder. Es gehe einzig darum, zu entscheiden, ob man ein Mandat in einem Sachbereich annehmen oder in der entsprechenden Kommission sitzen wolle. Das sei eine freie individuelle Entscheidung und habe mit Rechtsungleichheit nichts zu tun, es werde ja niemand in seinen Rechten eingeschränkt. Rieder stiess zwar mit dieser Argumentation auf Sympathie – sieben Ratsmitglieder aus allen Lagern unterstützten ihn –, die total 8 Stimmen standen aber einer Mehrheit von 34 Stimmen gegenüber, die dem Antrag der Kommission folgten und die Initiative (bei 2 enthaltenden Stimmen) abschrieben.

Lobbying und Kommissionsarbeit (Pa.Iv. 19.414)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus