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Die FDP-Liberale-Fraktion hat mit einer Motion den Bundesrat beauftragt, zur Verstärkung der Schweizer Souveränität einen Entwurf eines „Souveränitätsschutzgesetzes“ auszuarbeiten, um Rechtsverletzungen der Souveränität präventiv zu verhindern. Der Nationalrat folgte dem Antrag des Bundesrates und nahm die Motion an. Siehe auch Teil I, Kapitel 4 (Banken).

Souveränitätsschutzgesetzes

Da der Armeebericht des VBS die Sicherheitskommission des Ständerates unbefriedigt liess, forderte dieselbe mittels Postulat vom Bundesrat einen Bericht über die Möglichkeiten und Strategien der künftigen Mitwirkung der Schweiz an der europäischen Sicherheitsarchitektur. Da die Schweiz den militärischen Schutz nicht mehr autonom gewährleisten könne, sei es nötig, die Entwicklung der Neutralitätspolitik und Beteiligung an der europäischen Sicherheitsproduktion ausserhalb eines NATO- und EU-Beitritts zu klären.

Mitwirkung an der europäischen Sicherheitsarchitektur

Der Bundesrat legte dem Parlament einen Entwurf einer Verordnung der Bundesversammlung vor, mit der die Gruppierung Al-Qaïda und mit ihr verwandte Organisationen nach Ablauf der momentan geltenden Verordnung des Bundesrates weiterhin verboten werden können. Der Bundesrat hatte bereits 2001 eine solche Verordnung erlassen, die 2003, 2005 und 2008 verlängert worden war. Jetzt sollte das Verbot in eine auf drei Jahre befristete Verordnung der Bundesversammlung überführt werden.

Al-Qaïda

Nach dem im Herbst 2010 gestoppten, umstrittenen, präventiven Fahndungsprogramm Fotopass, welches Personen aus bestimmten Ländern an der Grenze automatisch vom Staatsschutz in der Staatsschutz-Datenbank ISIS erfasste, soll ab 2012 ein Nachfolgeprojekt die Präventivüberwachung von Grenzgängern bald wieder ermöglichen. Der Unterschied des neuen Instruments besteht darin, dass die erfassten Personen nicht mehr automatisch in der Staatsschutzdatenbank ISIS fichiert, sondern in einer separaten Datei gespeichert und nach fünf Jahren wieder gelöscht werden.

Fotopass

Für die Eindämmung der Gefahren, die vom Internet ausgehen, sprach sich auch der Nationalrat aus. So hiess er ein Postulat Darbellay (cvp, VS) gut, welches den Bundesrat beauftragt, ein Konzept zum Schutz der digitalen Infrastruktur der Schweiz vorzulegen. In seiner Stellungnahme erklärte der Bundesrat, dass er sich der Bedeutung von Cyber-Bedrohungen bewusst sei und er deshalb beschlossen habe, die Federführung für das Thema Cyber Defense auf Stufe Bund dem VBS zu übertragen. Am 10. Dezember 2010 war für eine befristete Zeit ein Projektleiter in der Person von Divisionär Kurt Nydegger gewählt worden. Ein Strategiepapier zur Cyber Defense soll im Frühling 2012 vorliegen. Im Verlaufe des Jahres zeigte sich, dass Ueli Maurer und seine Spezialisten eine Kooperation mit dem Nato Cooperative Cyber Defence Centre in der estnischen Hauptstadt Tallinn anstreben.

Schutz der digitalen Infrastruktur (Po. 10.4102)
Dossier: IKT-Strategie des Bundes 2012-2015
Dossier: Cyber Defence

Konkreter war ein Postulat der FDP-Liberale-Fraktion, welches die Schaffung einer Leit- und Koordinationsstelle für die präventive Gefahrenabwehr im Bereich Cyber-Bedrohung vorsieht und vom Nationalrat überwiesen wurde.

Präventive Gefahrenabwehr im Bereich Cyber-Bedrohung (Po. 10.3910)
Dossier: Cyber Defence

In diesem Sinne unterstützte der Bundesrat auch eine allgemeingefasste Motion der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, die die Regierung beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für die Sicherung und Verteidigung wichtiger Schweizer Datennetzwerke zu schaffen. Nachdem die Motion von der grossen Kammer 2010 überwiesen worden war, folgte nun auch der Ständerat dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und nahm die Motion an.

SiK-NR fordert Massnahmen gegen Cyberwar (Po. 10.3625)
Dossier: Cyber Defence

Der Fall Tinner beschäftigte Politik und Medien 2010 weiterhin. Das Bundesgericht wies zu Beginn des Berichtjahrs eine Beschwerde seitens der Bundesanwaltschaft ab, die eine uneingeschränkte Einsicht in die umstrittenen Akten verlangt hatte. Das Gerichtsurteil bestätigte den Bundesrat einstweilen in seinem Vorgehen, brisante Papiere zu diesem Fall unter Verschluss zu halten. Im Dezember beantragte dann aber der eidgenössische Untersuchungsrichter Anklage gegen die Familie Tinner und forderte Akteneinsicht. In seinem Bericht machte er Verstösse gegen das Kriegsmaterial- und das Geldwäschereigesetz geltend. Darüber hinaus kritisierte er die Einschränkung der Akteneinsicht zulasten der Bundesanwaltschaft durch den Bundesrat scharf. Es sei rechtsstaatlich bedenklich, wenn die eine Gewalt die andere nicht respektiere und behindere.

Causa Tinner

Nachdem die Revision des Staatsschutzgesetzes 2009 insbesondere aufgrund der Idee, dem Staatsschutz das Abhören von privaten Räumen oder Telefongesprächen zu gestatten, gescheitert war, legte der Bundesrat im Oktober eine neue Teilrevision vor, die lediglich unbestrittene Fragen regeln soll. Neu wird ein weitgehendes Einsichtsrecht von Betroffenen in ihre Personendaten sowie die Möglichkeit von Tarnidentitäten und der Bewaffnung für Geheimdienstpolizisten vorgeschlagen. Die umstrittenen Fragen sollen in einer zweiten Teilrevision Ende 2012 vorgelegt werden. Die FDP kritisierte das schleppende Tempo. Eine Allianz aus SVP und SP habe die ursprüngliche Reform torpediert und verunmögliche eine wirksame Terrorabwehr. Es bestehe so die Gefahr, dass die Schweiz zum Hort internationaler Terroristen werde.

Revision des Staatsschutzgesetzes (BRG 07.057)
Dossier: Staatliche Überwachung

Zu einer Allianz zwischen den Grünen und der SVP kam es bei der Übernahme der Rechtsgrundlagen zum Aussengrenzenfonds. Der Fonds unterstützt jene Staaten, bei denen der Schutz der Schengen-Aussengrenzen dauerhaft hohe Kosten verursacht. Beide erwähnten Fraktionen beantragten Nichteintreten. Während die Grünen ihren Antrag als Veto gegen die bestehende Rückschaffungspraxis verstanden haben wollten, beurteilte die SVP das Schengen-Abkommen als Verschlechterung der schweizerischen Sicherheitspolitik. Die grosse Kammer wollte aber von beiden Vorbehalten nichts wissen, trat auf die Debatte ein und übernahm – wie bereits vorher der Ständerat – den Bundebeschluss diskussionslos. Die 73 ablehnenden Stimmen in der Schlussabstimmung stammten aus dem Lager der Grünen und aus der SVP-Fraktion und standen 110 befürwortenden Stimmen gegenüber. Der Ständerat nahm den Beschluss einstimmig an.

Fonds pour les frontières extérieures

Am 21. Juni legte die Geschäftsprüfungskommission der eidgenössischen Räte (GPDel) einen Bericht über die Inspektion der Datenbank ISIS vor. In ISIS werden die Karteien des Staatsschutzes elektronisch abgelegt. Die GPDel wies auf substanzielle Defizite in der Qualitätskontrolle hin. Seit Anfang 2005 waren 16'000 Eingangskontrollen und 40'000 vorgeschriebene periodische Überprüfungen nicht vorgenommen worden. Die GPDel wies zahlreiche Fehleinträge nach und zeigte auf, dass das gesetzlich vorgeschriebene Löschen nicht relevanter Daten unterlassen wurde. Ende 2009 wurden mehr als 200'000 Personennamen im Staatsschutz-Register geführt. Die GPDel empfahl, einen externen Datenbeauftragten zuzuziehen, der die rechtlich verlangte Kontrolle der Daten durchsetzen soll. Der Bericht verursachte einigen Wirbel in der Presse, die einen Bezug zur Fichenaffäre in den 1990er-Jahren herstellte. Bundesrat Maurer teilte die Kritik der GPDel, wies aber darauf hin, dass bereits Anfang 2009 mit der internen Qualitätskontrolle begonnen worden sei und dass die Zahl der fichierten Personennamen abgebaut werde. Im August passte der Bundesrat die Verordnung über den Nachrichtendienst an, mit welcher auch die Staatsschutzaufsicht durch die Kantone verbessert werden soll. Kantonsorgane nahmen nämlich bis anhin im Auftrag des Bundes Staatsschutzaufgaben wahr, ohne dass eine Kontrolle durch kantonale Instanzen selbst erfolgen konnte. Für Neueinträge sollen zudem strengere Richtlinien gelten und Daten, die älter als fünf Jahre sind, müssen überprüft und allenfalls gelöscht werden. Der Bundesrat machte aber auch deutlich, dass ein effizienter Nachrichtendienst unabdingbar sei für den Schutz des Rechtsstaats und der Demokratie vor Bedrohungen. Die Bewahrung staatstragender Grundsätze solle auch für den auf Ende 2012 geplanten Entwurf eines neuen Nachrichtendienstgesetzes leitend sein.

Bericht über die Datenbank ISIS

Kontroversen löste die Einführung und vor allem die externe Speicherung biometrischer Daten im Ausländerausweis aus, mit deren Hilfe illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt besser bekämpft werden sollen. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats wollte ein Speichern der Daten aus Datenschutzgründen und aufgrund einer fehlenden entsprechenden Klausel im Schengen-Abkommen verbieten. Die grosse Kammer folgte jedoch der Kommissionsminderheit und dem Entwurf des Bundesrats mit der Begründung, dass eine Speicherung die Arbeit der Kantone erleichtere und eine bessere Bekämpfung von Missbräuchen ermögliche. Im Ständerat war die Vorlage unbestritten, was sich auch in der einstimmigen Schlussabstimmung zeigte. Im Nationalrat wurde sie mit 107 zu 58 Stimmen angenommen.

Einführung biometrischer Ausländerausweise (BRG 09.085)

Neben der Speicherung von biometrischen Daten im Ausländerausweis war auch die Übernahme der Rückführungsrichtlinie, mit der die EU eine Vereinheitlichung der Rückführung illegaler Einwanderer auf der Basis von klaren Regelungen schaffen wollte, umstritten. Die Richtlinie verlangte Anpassungen im Bundegesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG). Während der Ständerat dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt war, wurde im Nationalrat insbesondere über die Dauer der Haftstrafe für illegale Einwanderung debattiert. Die EU-Richtlinie sieht eine maximale Haftdauer von 18 Monaten vor, während die Obergrenze in der Schweiz bisher 24 Monate betrug. Die Mehrheit des Nationalrates wollte an der bisherigen Praxis festhalten und den Bundesrat beauftragen, in diesem Punkt mit der EU zu verhandeln. Nachdem der Ständerat in der Geschäftsbereinigung allerdings auf der Herabsetzung beharrte, lenkte schliesslich auch der Nationalrat ein – mit Ausnahme der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion.

Rückführung illegal anwesender Drittstaatsangehöriger

Der Nationalrat überwies ein Postulat Malama (fdp, BS), das auch vom Bundesrat unterstützt wurde. Es fordert die Klärung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen bei Fragen der Ausgestaltung der inneren Sicherheit. Geprüft werden sollen insbesondere die Rechtssetzungs- und Rechtsanwendungskompetenzen des Bundes.

Postulat Malama zur Klärung der Kompetenzen in der inneren Sicherheit (Po. 13.018)

Im Einvernehmen mit dem Bundesrat überwiesen der National- und der Ständerat eine Motion Büchler (cvp, SG) für einen Ausbau der Amtsstelle beim Bundesamt für Polizei, welche sich mit der Überwachung von terroristischen und kriminellen Bestrebungen und Propaganda im Internet befasst. Insbesondere gelte es, die personellen Ressourcen bereit zu stellen, um entsprechende Internetseiten auf schweizerischen Servern zu eruieren und sofort zu sperren.

Aufstockung der personellen Mittel bei der Bekämpfung von terroristischen und kriminellen Bestrebungen und Propaganda im Internet

Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes, welche oft auch Gesetzesänderungen nach sich ziehen, werden hier nur behandelt, wenn sie für das Rechtssystem bedeutsam sind oder zu Kontroversen Anlass gaben. Ein solcher Fall trat bei der Vereinfachung des Informationsaustausches zwischen Strafverfolgungsbehörden ein. Sie wurde von der SVP mit einem Nichteintretensantrag bekämpft. Ihr Argument, dass damit einem schrankenlosen Austausch von Daten zwischen staatlichen Behörden Tür und Tor geöffnet werde, wiesen Bundesrätin Widmer-Schlumpf und die anderen Fraktionen als unbegründet zurück. Materiell neu sei für die Schweiz einzig, dass die Behörden in definierten Einzelfällen auch spontan, das heisst ohne vorheriges Ersuchen des anderen Staates, Informationen zur Verhinderung von Verbrechen austauschen können. In der Detailberatung gelang es der SVP zwar nicht, diesen Artikel aus dem neuen Gesetz zu streichen. Aber immerhin wurde auf Antrag der SP beschlossen, dass über diesen spontanen Informationsaustausch ein jährlicher Bericht erstellt wird. In der Gesamtabstimmung votierte nur die geschlossene SVP-Fraktion gegen den Beschluss; die Mehrheit der GP-Fraktion enthielt sich der Stimme. Der Ständerat hiess die Vorlage oppositionslos gut.

Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden (BRG 08.078)

Der Ständerat befasste sich als Zweitrat mit der Revision des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit). Er beschloss, im Gegensatz zur grossen Kammer auf die Vorlage einzutreten, sie aber an den Bundesrat zur Überarbeitung zurückzuweisen. Dabei forderte er von der Regierung unter anderem die Konkretisierung von Begriffen wie „innere“ und „äussere Sicherheit“, eine Präzisierung der vorgesehenen Zusammenarbeit von eidgenössischen, kantonalen und ausländischen Polizeistellen sowie einen Ausbau der parlamentarischen Aufsicht. Der Nationalrat schloss sich diesem Entscheid gegen den Widerstand der SP und der GP, welche die Revision weiterhin grundsätzlich ablehnten, an. Die SVP hingegen wechselte ihre Position und wollte dem nun nicht mehr von Bundesrat Schmid (bdp), sondern von ihrem eigenen Bundesrat Maurer vertretenen Geschäft in einer überarbeiteten Version nochmals eine Chance geben.

Revision des Staatsschutzgesetzes (BRG 07.057)
Dossier: Staatliche Überwachung

Die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte publizierte im Januar einen umfangreichen Bericht über die Rechtmässigkeit der 2007 durch den Bundesrat angeordneten Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Ostschweizer Geschäftsleute (Familie Tinner), die des illegalen Exports von Kriegsmaterial verdächtigt wurden. Sie hielt fest, dass sie grundsätzlich seit dem Sommer 2004 durch die zuständigen Bundesstellen regelmässig und korrekt über das Strafverfahren, aber auch über die nachrichtendienstlichen Aspekte des Falles Tinner informiert worden sei. Der Regierungsbeschluss über die Aktenvernichtung sei ihr hingegen nicht zur Kenntnis gebracht worden, was sie für einen Fehler halte. Die Delegation verlangte deshalb vom Bundesrat ein Konzept für ihre zukünftige rechtzeitige Information über geheime Bundesratsbeschlüsse. Der Bundesrat war damit einverstanden. Nicht zu teilen vermochte er hingegen die Kritik der Delegation, dass die Regierung über kein Konzept verfüge, wie mit interdepartementalen Geschäften von grosser sicherheits- und aussenpolitischer Bedeutung umzugehen sei, bei denen die Geheimhaltung sehr wichtig sei. Die bestehenden Strukturen insbesondere im Rahmen des Sicherheitsausschusses des Bundesrates haben sich nach Ansicht der Regierung bewährt und seien, im Gegensatz zur Meinung der Geschäftsprüfungsdelegation, in der Regel ausreichend für die Erkennung von Risiken und Gefahren.

Causa Tinner

Die vom Bundesrat im Vorjahr unterbreitete Revision des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit) kam beim Nationalrat als Erstrat nicht gut an. Eine aus Vertretern der SVP, der SP und der Grünen gebildete Mehrheit der Rechtskommission beantragte Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, namentlich die Begriffe „innere“ und „äussere“ Sicheheit genauer zu definieren, die vorgesehene Zusammenarbeit der Bundesbehörden mit denjenigen der Kantone und vor allem denjenigen des Auslandes zu präzisieren und die parlamentarische Oberaufsicht zu stärken. Eine Minderheit aus einigen SP- und GP-Mitgliedern beantragte Nichteintreten und eine aus Vertretern der FDP und der CVP gebildete Kommissionsminderheit wollte die Revisionsvorschläge in der vorliegenden Form behandeln. In der Eintretensdebatte unterstützten die Fraktionen der SP und der GP den Nichteintretensantrag; sie kritisierten in erster Linie die vorgesehenen präventiven Informationsbeschaffungsmöglichkeiten, welche Vischer (gp, ZH) in Anspielung an die Geheimdienstdebatte in Deutschland als „den grossen Lauschangriff“ verurteilte. Ebenfalls für Nichteintreten auf das von alt-Bundesrat Blocher (svp) ausgearbeitete, jetzt aber von Bundesrat Schmid (bdp) vertretene Geschäft votierte eine grosse Mehrheit der SVP. Der Rat sprach sich mit 92 zu 79 Stimmen gegen das Eintreten aus.

Revision des Staatsschutzgesetzes (BRG 07.057)
Dossier: Staatliche Überwachung

Das Parlament verabschiedete die neuen Bestimmungen bereits in der Herbstsession. Der Ständerat stimmte in der Sommersession oppositionslos zu. Im Nationalrat meldeten die Grünen Widerstand an. Erstens sprachen sie sich grundsätzlich gegen eine mögliche Verschiebung des polizeilichen Nachrichtendienstes aus dem EJPD in das VBS und damit in die Nähe des Militärs aus und zweitens verlangten sie, dass vor einer Neuorganisation zuerst die Funktion und die Aufgaben der Geheimdienste breit diskutiert und definiert werden müssen. Neben den Grünen sprach sich zwei Wochen später in der Schlussabstimmung, bei der die Vorlage angenommen wurde, auch eine klare Mehrheit der SVP dagegen aus.

Übertragung der zivilen Nachrichtendienste an ein einziges Departement

Als Zweitrat befasste sich der Ständerat mit dem neuen Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Er übernahm, mit einigen vorwiegend redaktionellen Änderungen, die Version von Bundes- und Nationalrat. Die wenigen Differenzen zwischen den beiden Ratskammern waren rasch beigelegt.

Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes

Im Mai, also noch vor der parlamentarischen Debatte, hatte der Bundesrat beschlossen, die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit betrauten Teile des DAP ab Anfang 2009 dem Vorsteher des VBS zu unterstellen. Dieser wurde zudem mit der Koordination der sicherheitspolitisch relevanten kantonalen und nationalen Stellen beauftragt.

Übertragung der zivilen Nachrichtendienste an ein einziges Departement

Für angeregte Debatten auch im Parlament sorgte die 2007 erfolgte Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Ostschweizer Geschäftsleute (Familie Tinner), die des illegalen Exports von Kriegsmaterial verdächtigt wurden. Die Untersuchungsorgane hatten brisante Dokumente sichergestellt, insbesondere Baupläne für Nuklearwaffen und zur Produktion von waffenfähigem Uran. Diese Papiere dürfen sich gemäss dem Vertrag zur Nichtverbreitung von Atomwaffen nicht in dauerhaftem Besitz der Schweiz befinden und sie stellten nach Ansicht des Bundesrates auch eine Gefährdung der Schweiz und anderer Staaten dar. Im November 2007 hatte der Bundesrat deshalb beschlossen, diese hochbrisanten Dokumente unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) vernichten zu lassen. Besondere politische Brisanz erhielt der Fall dadurch, weil Behauptungen im Raume standen, der effektive Grund für die Zerstörung habe darin bestanden, dass Mitglieder der Familie Tinner mit dem amerikanischen Geheimdienst CIA zusammen gearbeitet hätten und letzterer die Aktenvernichtung verlangt habe, um seine Informanten zu schützen. Die eigentlichen Ermittlungsakten wurden nach Auskunft von Bundesrätin Widmer-Schlumpf nicht vernichtet.

Causa Tinner

Der Präsident der für die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste zuständigen Geschäftsprüfungsdelegation, Ständerat Hofmann (svp, ZH), hatte 2007 eine parlamentarische Initiative für die Übertragung der zivilen Nachrichtendienste an ein einziges Departement eingereicht. In der Folge hatten die GPK der beiden Parlamentskammern diesen Vorstoss unterstützt und der Delegation den Auftrag erteilt, die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen für die Zusammenlegung des strategischen Nachrichtendienstes (SND) und des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) vorzuschlagen. Erster ist zur Zeit im VBS, letzterer im EJPD untergebracht. In ihrem im Frühjahr des Berichtsjahres präsentierten Vorschlag verzichtete die Delegation auf die Zusammenfassung der beiden Dienste und deren feste Einordnung in ein Departement, da diese Entscheide in den Kompetenzbereich des Bundesrates fallen. Sie beschränkte sich darauf, mit einer Veränderung des Militärgesetzes die Herauslösung des SND aus dem VBS zu ermöglichen, und mit einer Teilrevision des Gesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit dafür zu sorgen, dass der DAP nicht von Gesetzes wegen zum EJPD gehören muss. Der Bundesrat war mit diesen Vorschlägen und auch mit der Zielrichtung grundsätzlich einverstanden. Er betonte aber, dass er die beiden Dienste, welche unterschiedliche Funktionen zu erfüllen haben, auch bei der Zusammenfassung in einem einzigen Departement organisatorisch getrennt lassen möchte. Zudem unterstrich er seine von der Geschäftprüfungsdelegation nicht in Frage gestellte alleinige Kompetenz in Organisationsfragen.

Übertragung der zivilen Nachrichtendienste an ein einziges Departement

Der Nationalrat beriet in der Dezembersession als Erstrat das neue Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Die SP und die Grünen zogen ihre zuvor angekündigten Nichteintretensanträge zurück. Sie stellten in der Detailberatung aber eine Reihe von Anträgen, welche die Rechte der in den Datenbanken der Polizei registrierten Personen besser schützen sollten, blieben aber damit erfolglos. So verlangten sie etwa die Aufhebung der temporären Einschränkung des Einsichtsrechtes beim Informationssystem Bundesdelikte. Der Bundesrat und die bürgerliche Mehrheit argumentierten, dass es bei den in dieser Datenbank erfassten Fällen von schwerer Kriminalität im Sinne einer effizienten Aufklärung sinnvoll sei, nicht allen Anfragern ohne Verzug mitzuteilen, ob gegen sie ermittelt werde oder nicht. Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag der Linken, im neuen Polizeiindex lediglich festzuhalten, wer in irgendeinem polizeilichen Informationssystem verzeichnet ist und welche Behörde für Rechtshilfeauskünfte zuständig ist, hingegen nicht den Grund für den Eintrag.

Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes