Die Motion Jutzet (sp, FR), mit der eine Sammelklage in den Bereichen Arbeits-, Konsumenten- und Mietrecht hätte eingeführt werden sollen, wurde abgeschrieben, weil sie nicht innert der vorgesehenen Frist von zwei Jahren im Rat behandelt worden war. Dies obwohl der Bundesrat beantragt hatte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Sammelklage in Zivilrechtssachen (Mo. 98.3401)- Schlagworte
- Datum
- 6. Oktober 2000
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 98.3401
- Akteure
von Marc Bühlmann
Aktualisiert am 23.09.2020
Aktualisiert am 23.09.2020