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Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy (mitte, VS) reichte im Dezember 2020 eine parlamentarische Initiative ein, mit der er forderte, dass Sachpläne, die wichtigsten Planungsinstrumente des Bundes im Bereich der Raum- und lnfrastrukturentwicklung, dem Parlament zwingend vorgelegt werden sollen. Bregy störte sich daran, dass die Sachpläne «einschneidende, behördenverbindliche Vorgaben» für die Verwaltung, die Gemeinden und die Kantone darstellen würden, ohne dass diese eine parlamentarische Debatte durchliefen. Als Beispiel nannte der Initiant den Sachplan Verkehr, der im Herbst 2020 in Anhörung gegeben worden war und den Kantonen und Gemeinden laut Bregy viele neue Auflagen mache. So sollten etwa der öffentliche Verkehr und der Langsamverkehr durch einen Abbau von Parkplätzen für Arbeit, Freizeit und Einkauf gefördert und der Individualverkehr, wo immer möglich, durch Fuss- und Fahrradverkehr ersetzt werden, so Bregy. Die vorberatende UREK-NR beantragte ihrem Rat mit 14 zu 11 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass die Initiative nicht nötig sei, da die Ausarbeitung von Sachplänen bereits ein umfassendes Vernehmlassungsverfahren beinhalte, bei dem die Kantone, die Gemeinden und die Bevölkerung konsultiert werden. Auch das Bundesparlament spiele eine Rolle, da es die Anhörung der Kantone sicherstelle. Ausserdem könnten parlamentarische Kommissionen einen Sachplan traktandieren und diesen mit der Verwaltung besprechen. Die geltenden Bestimmungen seien genügend wirksam und eine Annahme der Initiative verlangsame nur den Ausarbeitungsprozess des Sachpläne.

Der Nationalrat beugte sich in seiner Frühjahrssession 2022 über die Initiative. Initiant Bregy weibelte persönlich für sein Anliegen und lancierte dabei einen demokratiepolitischen Appell an den Rat. Mit den Sachplänen mache der Bund Politik, anstatt nur politische Entscheide umzusetzen. Solange aber mit Sachplänen Politik gemacht werde, solle das Parlament darüber debattieren können, so Bregy. Parteikollege Nicolo Paganini (mitte, SG) sprach von einer «schleichenden Kompetenzverschiebung vom Parlament hin zu Bundesrat und Verwaltung im Bereich der raumwirksamen Politikbereiche», welche es zu verhindern gelte. Kommissionssprecher Matthias Samuel Jauslin (fdp, AG) räumte zwar ein, dass «bei einigen Sachplänen tatsächlich der Eindruck entstehen [kann], dass sich der Bundesrat nicht an den Grundsätzen des Gesetzgebers orientiert». Doch wenn Sachpläne zwingend dem Parlament vorgelegt werden müssten, sei dies ebenfalls staatspolitisch heikel, da fragwürdig sei, ob damit die Gewaltentrennung respektiert würde. In Anbetracht dessen, dass allein der Flughafen Zürich ein bis zwei Sachplananpassungen pro Jahr vornehme, hätte eine Annahme der Initiative ausserdem «enormen Einfluss» auf die Prozessdauer. Trotz dieser Einwände stimmte eine Mehrheit des Nationalrates mit 94 zu 86 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) dafür, der Initiative Folge zu geben. Neben der Folgegeben geschlossen befürwortenden SVP-Fraktion sprachen sich auch die Fraktionen der FDP und der Mitte mehrheitlich für die Initiative aus.

Vision und Strategie zu Grundlagen der Raum- und Infrastrukturentwicklung. Dem Parlament verbindlich vorlegen! (Pa.Iv. 20.492)

Eine parlamentarische Initiative Bignasca (lega, TI) mit dem Titel Retten der «Rustici» forderte, dass typische ländliche Bauten in kulturgeschichtlich wertvollen Landschaften der Kantone renoviert, umgebaut oder wiederaufgebaut sowie als Zweitwohnungen verwendet werden können, ohne dass dafür die entsprechende Infrastruktur - namentlich ein Anschluss an eine Kläranlage - geschaffen werden muss. Der Nationalrat gab der Initiative, u.a. weil sie gegen die Raumplanungs- und Gewässerschutzartikel der Bundesverfassung verstosse, mit 86 zu 1 Stimme keine Folge und verwies auf die eigenen Möglichkeiten des konkret betroffenen Kantons Tessin. Dieser präsentierte denn auch einen Vorschlag, wie die geschätzten 400 in Wochenendhäuser umgebauten Rustici mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang gebracht werden können. Durch eine Erweiterung der Gesetzesgrundlagen im Tessiner Richtplan soll die Zweckbestimmung von Rustici geändert werden können, wenn dadurch der Erhalt von schützenswerter Bausubstanz gewährleistet wird. Unter dieser Voraussetzung sollen auch ehemalige landwirtschaftliche Nutzgebäude bewohnt werden können, die ausserhalb der Bauzone stehen. Die baulichen Eingriffe müssten jedoch grundsätzlich dem geltenden Bundesrecht entsprechen.

Parlamentarische Initiative will „Rustici“ retten (Pa.Iv. 95.422)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Eine parlamentarische Initiative Thür (gp, AG) verlangte mit einer Änderung des RPG eine Begrenzung des Siedlungsgebietes und eine dichtere Überbauung, um die Zersiedelung der Landschaft zu bremsen. Gemäss dem Initianten sollen Bauzonen neu nur noch Land umfassen, das bereits weitgehend überbaut ist. Der Nationalrat folgte mit 71 zu 44 Stimmen der Kommissionsmehrheit, die den Vorstoss mit der Begründung ablehnte, dass die verbindliche Festlegung der Bauzonen und Reservegebiete durch den Bund als Eingriff in die Kompetenzen der Kantone oder Gemeinden verfassungswidrig sei. Ausserdem würde eine Baulandverknappung zu einer Preisexplosion führen. Auch eine parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE) (92.428), die mit einer Änderung des RPG eine Besteuerung von baureifem Land zum Verkehrswert forderte, um die Baulandhortung zu hemmen und Bauland rascher und besser verfügbar zu machen, wurde vom Nationalrat klar abgelehnt. Das Anliegen des Initianten sei nicht im Rahmen des RPG, sondern über das Steuerrecht zu lösen. Die Kommissionsmehrheit verwies auf den neu vorliegenden Bericht Locher, der den Einsatz des Steuerrechts für wohnungs- und bodenpolitische Ziele überprüfte.

Pa. Iv. für begrenzte Bauzonen und dichtere Überbauung (92.454)