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Nach Annahme der RPG-Teilrevision durch das Volk wurde der Rückzug der Landschaftsinitiative wirksam. Pro Natura hatte das Festhalten an ihrem Anliegen an den Ausgang der Volksabstimmung zur Revision des Raumplanungsgesetzes geknüpft, die dem Volksanliegen als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt worden war.

Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“

Nachdem der Ständerat bereits im Jahre 2010 mit starker Zweidrittelmehrheit die Ablehnung der Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“ beschlossen hatte, folgte im Berichtsjahr nun auch der Nationalrat diesem Votum mit 114 bürgerlichen gegen 72 Stimmen aus den geschlossenen Reihen der SP, Grünen und der Grünliberalen, mit Unterstützung vereinzelter Mitglieder der CVP/EVP-Fraktion. Die Befürworter des Volksanliegens, das eine nachhaltige Raumplanung mit verstärkter Koordinationsfunktion des Bundes anstrebt, begründeten ihre Unterstützung mit dem unklaren Ausgang der RPG-Teilrevision. Sollte die Revision des Raumplanungsgesetzes aufgrund erfolgreichen Referendums nicht zu Stande kommen, sei es zwingend, an der Initiative festzuhalten, um den unzumutbaren Status quo zu beenden und endlich einen haushälterischen Umgang mit der Ressource Boden zu ermöglichen. Als Hauptgrund für die ablehnende Haltung des bürgerlichen Lagers galt das in den Übergangsbestimmungen festgehaltene 20-jährige Bauzonenmoratorium. Diese starre Regelung führe nicht nur zum Anstieg der Bodenpreise, es bestrafe auch all jene Kantone und Gemeinden, welche bis anhin einen haushälterischen Umgang mit dem Boden gepflegt hatten und in Folge dessen aktuell über wenig Bauland verfügen. In der parlamentarischen Schlussabstimmung wurde die Initiative von den Räten denn auch zur Ablehnung empfohlen. Während im Nationalrat ähnliche Kräfteverhältnisse wie bei der Detailberatung zu einem relativ deutlichen Votum führten, fiel der ablehnende Entscheid im Ständerat mit 21 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen eher knapp aus. Am 26. Juni 2012 gab das Initiativkomitee den bedingten Rückzug der Initiative bekannt.

Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“

Da sich durch die vielen Differenzen in besagter Teilrevision des RPG eine längere Debatte abzeichnete, verlängerten die Räte die Behandlungsfrist der Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“ um ein Jahr bis zum 14.2.13.

Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“

Im Januar präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur“. Die im Jahre 2008 eingereichte Landschaftsinitiative, wie das Volksanliegen umgangssprachlich bekannt ist, setzt sich die Eindämmung der Zersiedelung zum Ziel. Erreichen will sie dies durch gezielte Siedlungsverdichtung in bereits bestehenden Bauzonen und durch ein 20-jähriges Moratorium für die Vergrösserung der Gesamtfläche an Bauzonen. In seiner Botschaft teilt der Bundesrat die Ansicht der Initiantinnen und Initianten, dass es neuer raumplanerischer Instrumente bedarf, um die Zersiedelung des Landes zu stoppen. Zu diesem Schluss kommt auch ein im Berichtsjahr von Avenir Suisse publiziertes Kantonsmonitoring zur Umsetzung raumplanerischer Massnahmen, welches insbesondere in der kantonalen Bauzonenpolitik gravierende Mängel feststellte. Der Bundesrat hielt jedoch fest, dass er das Bauzonenmoratorium nicht als geeignetes Instrument der Raumplanung erachte und fügte dafür verschiedene Gründe an. Zum einen befürchtet er eine Verteuerung des Baulandes, was wiederum eine Erhöhung der Kauf- und Mietpreise für Liegenschaften nach sich ziehen könnte. Weiter erwartet der Bundesrat Nachteile für die wirtschaftliche Standortattraktivität der Schweiz, da die Ansiedlung neuer Industrieanlagen durch die Knappheit an zur Verfügung stehendem Industrieland stark erschwert und im Vergleich zum Ausland auch finanziell an Attraktivität verlieren würde. Zudem bringt das Gremium an, dass Gemeinden, welche die Bauzonen jeweils auf den effektiven Bedarf hin ausgerichtet haben, nun für ihren nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden bestraft und Gebiete mit zu grossen und teilweise sogar raumplanerisch ungeeigneten Bauzonen für ihre wenig haushälterische Nutzung des Bodens belohnt würden. Die Befürworter der Initiative entgegneten, dass der Gesetzgeber hier die nötigen Instrumente schaffen müsse, um das freie Bauland angemessen umzuverteilen. Der Bundesrat hingegen äusserte starke Bedenken zur Praktikabilität eines solchen Ausgleichssystems über die Kantonsgrenzen hinweg. Der Bund erhielte mit der Genehmigung neuer Bauzonen eine Kompetenz, die bisher den Kantonen oblag. Der Bundesrat beschloss deshalb die Ablehnung der Initiative. Gleichzeitig schlug er aber eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vor, welche die Anliegen der Initianten aufnehmen und der Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll.

Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Pro Natura beschlossen, an ihrer Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“ festzuhalten, da das E-REG als indirekter Gegenvorschlag der Zersiedlung zu wenig Einhalt bieten könne. Dies entsprach der allgemeinen Haltung der Vernehmlassungsteilnehmer. Um die Zersiedlung zu stoppen, verlangt das Initiativkomitee ein Bauzonenmoratorium für die nächsten zwanzig Jahre. Ein von einer knappen Mehrheit aller Ständeräte unterzeichnetes Postulat Luginbühl (bdp, BE) ersuchte den Bundesrat, die Möglichkeit zu prüfen, dem Parlament einen direkten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative vorzulegen. Aufgrund der kontroversen Vernehmlassungsergebnisse teilte der Bundesrat diese Ansicht und beantragte die Annahme des Postulats; er hielt aber fest, dass die Zeit zur Ausarbeitung einer Verfassungsänderung knapp bemessen sei. Zum Zeitpunkt der Behandlung im Ständerat zeichnete sich bereits ab, dass der Bundesrat beabsichtigte, erneut einen indirekten Gegenvorschlag vorzulegen; dieses Mal jedoch in Form einer blossen Teilrevision des RPG. Der Ständerat zeigte sich mit diesem Vorgehen einverstanden und nahm das Postulat an. Der Bundesrat entschloss sich somit, auf eine Totalrevision zu verzichten und das RPG etappenweise zu revidieren.

Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“