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  • de Dardel, Jean-Nils (sp/ps, GE) NR/CN

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Im Oktober veröffentlichte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats ihren Bericht zur parlamentarischen Initiative de Dardel (sp, GE), welche eine Verstärkung des Konsumentenschutzes bei der Teilnutzung von Immobilien verlangt. Dieses sogenannte Timesharing betrifft vor allem Ferienwohnungen und gibt dem Käufer von Anteilsscheinen das Recht, sich in einer Ferienwohnung, einer Freizeitanlage oder einem Hotel für eine bestimmte Zeit kostenlos aufzuhalten. Die RK schlug im Einklang mit dem EU-Recht eine Informationspflicht des Verkäufers und ein Rücktrittsrecht des Erwerbers vor, da potentielle Käufer oft mit sehr niedrigen Jahresbeiträgen, die dann nach Abschluss des Kaufvertrages massiv ansteigen, angelockt würden. Aufgrund der im Vernehmlassungsverfahren geäusserten Kritik verkürzte die RK die Widerrufsfrist von vierzehn auf zehn Tage; diese Annäherung an die im Schweizer Vertragsrecht übliche Frist von sieben Tagen entspricht der in der Europäischen Union verlangten Mindestfrist. In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat dem Nationalrat, auf die Vorlage einzutreten.

Verstärkung des Konsumentenschutzes bei der Teilnutzung von Immobilien

Im Anschluss an die Behandlung des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) überwies der Nationalrat zwei Postulate seiner WAK: Der erste Vorstoss beauftragte den Bundesrat, Grundlagen zu erarbeiten, welche den Übergang von der Objekt- zur Subjekthilfe bei der Wohnraumförderung ermöglichen sollen (02.3636), der zweite verlangte, im Budget Bundesbeiträge für die Einhaltung von Minergie-Standards für Bauten vorzusehen, die im Rahmen des WFG erstellt werden (02.3635). Weiter wurde die Behandlungsfrist der Pa. Iv. de Dardel (sp, GE) (00.421), welche einen besseren Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten bei den Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien verlangt, verlängert.

Postulate zur Wohnraumförderung

Mit 95:71 Stimmen gab der Nationalrat auch einer parlamentarischen Initiative de Dardel (sp, GE) Folge, die eine Verstärkung des Konsumentenschutzes bei der Teilnutzung von Immobilien verlangte. Dieses sogenannte Timesharing betrifft vor allem Ferienwohnungen und gibt dem Käufer das Recht, sich in einer Ferienwohnung, einer Freizeitanlage oder einem Hotel für eine bestimmte Zeit kostenlos aufzuhalten. De Dardel und die Kommissionsmehrheit forderten im Einklang mit dem EU-Recht eine Informationspflicht des Verkäufers und ein Rücktrittsrecht des Erwerbers. Oft würden mit einer Lockvogelpolitik potentielle Käufer mit sehr niedrigen Jahresbeiträgen angelockt, die dann nach Abschluss des Kaufvertrages massiv anstiegen.

Verstärkung des Konsumentenschutzes bei der Teilnutzung von Immobilien

Das Parlament nahm die Beratung des im August 1992 vom Bundesrat vorgelegten Entwurfs über ein Bundesgesetz für die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge auf. Der Nationalrat, welcher sich als erster mit der Vorlage befasste, hatte dabei über den Antrag einer rot-grünen Minderheit seiner vorberatenden Kommission zu befinden, das Gesetz nach Eintreten an den Bundesrat zurückzuweisen. In deren sowie im Namen seiner Fraktion erhob de Dardel (sp, GE) zwei grundlegende Einwände gegen die Gesetzesvorlage: Aus Sicht der Wohnbauförderung bringe das Gesetz weniger eine breitere Streuung des Wohneigentums als die Möglichkeit zur Schuldtilgung für bereits erworbene Immobilien, da der Rückgriff auf Kapital der zweiten Säule auch für Wohneigentümer möglich ist. Damit stelle die Vorlage aber kaum einen Anreiz für den Wohnungsbau dar. Aus sozialpolitischer Sicht stosse sich das vorliegende Gesetz mit Artikel 34quater der Bundesverfassung, welcher zum Zweck der Wohneigentumsförderung die Gelder der dritten Säule vorsehe, während die zweite Säule für die Finanzierung des Ruhestands konzipiert worden sei. Diese Aufgabe könne der Besitz von Immobilien aber weit weniger erfüllen, als die Auszahlung von Renten. Für die Grünen brachte Hafner (gp, BE) zudem Bedenken gegenüber einer möglichen Vergrösserung des Baulandangebots oder einer Riickzonung von naturnahem Land an.

In der Debatte sprach sich neben den grossen bürgerlichen Parteien und der AP auch die Fraktion von LdU/EVP für ein Eintreten auf die Vorlage aus. Auch in der folgenden Detailberatung vermochte die Minderheit der Kommission ihre Vorstellungen nicht durchzubringen, verzichtete jedoch auf Ablehnung der Vorlage, so dass das Gesetz im Sinne der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates einstimmig angenommen wurde. Auf Antrag des Bundesrates schrieb der Rat auch die zugehörigen parlamentarischen Vorstösse ab, darunter auch die parlamentarische Initiative Carobbio (sp, TI) (91.427) für die Finanzierung zinsgünstiger Wohnungen durch die zweite Säule, auf welche sich die oben bezeichnete Kommissionsminderheit als Alternative zur Vorlage über die Wohnbauförderung mit Mitteln der zweiten Säule berufen hatte.

Im Ständerat warnten die meisten Votanten zwar vor einer Überbewertung der positiven Auswirkungen der Massnahme. In der Detailberatung stimmte die Ständekammer jedoch weitgehend der Version des Nationalrats zu. Das Gesetz wurde nach der kurzen Differenzbereinigung von beiden Räten einstimmig verabschiedet.

Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (BRG 92.066)
Dossier: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Die von de Dardel (sp, GE) eingereichte Motion für einen Solidaritätskredit des Bundes von insgesamt CHF 500 Mio. für den Bau von Sozialwohnungen in wirtschaftlich schwachen Regionen wurde als Postulat überwiesen.

Solidaritätskredit für den sozialen Wohnungsbau (Mo. 92.3024)