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In der Wintersession 2020 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit der Botschaft zur Erneuerung des Rahmenkredits für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung (2021–2027). Von Seiten der SVP lag ein Minderheitenantrag auf Nichteintreten vor. Es drohe eine Immobilienblase und zusätzliche Bürgschaften würden die Bautätigkeit nur noch stärker anheizen, lautete eine Begründung. Ferner verwies Minderheitensprecher Aeschi (svp, ZG) auf das Debakel um die Hochseeflotte, wo jüngst negative Erfahrungen mit Bürgschaftskrediten gemacht worden waren. Nachdem die Unterstützenden der Kommissionsmehrheit der beiden behandelnden Kommissionen FK-NR und WAK-NR unter anderem mehrfach betont hatten, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2003 noch keine einzige Bürgschaft hatte eingelöst werden müssen, stimmten alle anderen Fraktionen geschlossen für Eintreten. In der Detailberatung verlangten Minderheitenanträge Änderungen des Kreditbetrags: Die Minderheit Friedl (sp, SG) der FK-NR sowie die Minderheit Badran (sp, ZH) der WAK-NR verlangten eine Aufstockung von CHF 1.7 Mrd. auf CHF 1.9 Mrd. und die Minderheit Keller (svp, NW) der FK-NR und Friedli (svp, SG) der WAK-NR eine Senkung auf CHF 1.4 Mrd. Weiter wollte je eine Minderheit der FK-NR (Dandrès, sp, GE) und der WAK-NR (Badran, sp, ZH) verhindern, dass das Bürgschaftsvolumen per 2028 stabilisiert wird. Die bundesrätliche Botschaft sah in diesem Punkt vor, den nächsten Rahmenkredit «so zu bemessen, dass das Bürgschaftsvolumen nicht schneller wächst als die Zahl der Haushalte» (Art. 2). Keinem der Anträge gelang es, eine Ratsmehrheit auf sich zu vereinen. Somit nahm die grosse Kammer den bundesrätlichen Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 138 zu 52 Stimmen (1 Enthaltung) unverändert an.

Rahmenkredit für Eventualverpflichtung in der Wohnraumförderung (2021–2027) (BRG 20.074)
Dossier: Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung

Neben dem Fonds de Roulement, mit dem zinsgünstige Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger vergeben werden, fördert der Bund preisgünstigen Wohnraum mithilfe eines zweiten zentralen Instruments: den Eventualverpflichtungen. Anfangs September 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Erneuerung des Rahmenkredits für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung (2021–2027). Darin sieht er vor, einen Rahmenkredit im Umfang von CHF 1.7 Mrd. zu sprechen, mit dem für die kommenden Jahre Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) verbürgt werden sollen. Diese Mittel würden nur eingesetzt, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden müsste, was seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 noch nie der Fall war. Für die Vorperiode (2015–2021) hatte der Bundesrat einen Rahmenkredit zur Eventualverpflichtung in der Höhe von 1.9 Mrd. gesprochen. In seiner Botschaft betonte der Bundesrat, dass der Beschluss, die Eventualverpflichtungen zu erneuern, sowohl auf den Verfassungsauftrag als auch auf seine Haltung gegenüber der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» sowie die Situation auf dem Wohnungsmarkt und die aktuelle Wohnversorgung zurückzuführen sei.

Rahmenkredit für Eventualverpflichtung in der Wohnraumförderung (2021–2027) (BRG 20.074)
Dossier: Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung

Nach dem Ständerat stimmte auch der Nationalrat dem Rahmenkredit zur Eventualverpflichtung der Wohnraumförderung 2015-2021 in der Frühjahrssession 2015 zu. Anders als im Ständerat, wo die Vorlage 2014 einstimmig und ohne Diskussion angenommen wurde, lag in der grossen Kammer ein Nichteintretensantrag aus einer aus SVP-Politikerinnen und -Politikern bestehenden Kommissionsminderheit vor. Nationalrat Aeschi (svp, ZG) begründete den Minderheitsantrag mit der aktuellen von Negativzinsen geprägten Situation, die nicht bedinge, dass der Bund CHF 1,9 Mrd. für dieses Instrument zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum binde. Adrian Amstutz (svp, BE) ergänzte für die SVP-Fraktion, dass mit dieser Massnahme nur "Pflästerlipolitik" betrieben werde. In seinem ausführlichen Votum wies Bundesrat Schneider-Ammann in der Eintretensdebatte darauf hin, dass die Regierung ja gerade darauf abziele, den Eingriff in den Wohnungsmarkt möglichst gering zu halten. Das Instrument der Eventualverpflichtungen erlaube dies und führe nicht zu Wettbewerbsverzerrungen. Ferner gab der Bundesrat zu, dass das Instrument ursprünglich in einer Hochzinsphase ins Leben gerufen wurde, dass sich die jetzige Situation auf langfristige Sicht – Anleihen mit regulärer Laufzeit von 15 Jahren könnten mit diesem Rahmenkredit also bis 2036 laufen – jedoch auch wieder ändern könne. Der Nichteintretensantrag wurde im Plenum mit einer Ausnahme ausschliesslich von der SVP-Fraktion unterstützt. Nachdem auch die Ausgabenbremse mit ähnlichem Stimmverhältnis gelöst wurde, fand der Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 135 zu 50 Stimmen grossmehrheitliche Zustimmung.

Rahmenkredit für Eventualverpflichtung in der Wohnraumförderung (2015-2021)
Dossier: Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung

In der Frühjahrssession stimmte der Ständerat einstimmig einem Eventualkredit von CHF 1,4 Mia. zur Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau zu. Dieser Betrag, welcher 2011 bis 2015 zur Verbürgung von jährlich drei Emissionen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) eingesetzt werden kann, war im Vorjahr bereits vom Nationalrat abgesegnet worden.

Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung (2011-2015)
Dossier: Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung

In der Wintersession entschied der Nationalrat über einen vom Bundesrat beantragten Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung in der Höhe von 1,4 Mia Fr. Dies soll dem Bund ermöglichen, zwischen 2011 und 2015 jährlich drei Emissionen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) zu verbürgen und so indirekt zum preisgünstigen Wohnungsbau beizutragen. Aufgrund der positiven Erfahrungen, die mit der EGW gemacht wurden, nahm der Nationalrat das Geschäft mit 105 zu 69 Stimmen an. Der Antrag auf Ausgabenbremse, welche von einer geschlossenen SVP und von Teilen der FDP unterstützt wurde, unterlag mit ähnlichem Stimmverhältnis.

Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung (2011-2015)
Dossier: Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung

Diskussionslos überwies der Ständerat in der Sommersession eine im Vorjahr bereits vom Nationalrat angenommene Motion Imfeld (cvp, OW) (Mo 04.3227), welche eine Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten bis zum Inkrafttreten der NFA verlangt, da die Unterstützung Ende 2005 ausläuft. Im August legte der Bundesrat eine entsprechende Botschaft vor, und in der Wintersession verabschiedeten die Räte die Fristverlängerung mit 178:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Nationalrat) und 45:0 Stimmen (Ständerat).

Verlängerung Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten

Im Frühling behandelte die grosse Kammer als Zweitrat die Vorlage zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum. Erfolglos beantragte eine Mehrheit der SVP-Fraktion Nichteintreten, um die Bundesfinanzen zu entlasten; zudem zweifelte sie an der Wirksamkeit des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) als Mittel zur breiteren Streuung des Eigentums. Ein Eventualantrag Laubacher (svp, LU), der die Vorlage an die Kommission zurückweisen wollte mit der Begründung, es handle sich um eine Sozialgesetzgebung, die mit dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung nichts zu tun habe, scheiterte ebenfalls. In der Detailberatung des WFG verlangte Valérie Garbani (sp, NE), dass der Bund nach Ablauf der Bundeshilfe nötigenfalls Massnahmen zur Milderung des Übergangs von der subventionierten zur freien Miete treffen könne. Obschon Kommissionssprecher und Bundesrat den Antrag unterstützten, wurde er mit 83:54 Stimmen abgelehnt. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 106:40 Stimmen. Beim Bundesbeschluss über die Rahmenkredite forderte Rennwald (sp, JU) für die Finanzierung von Darlehen eine Erhöhung von CHF 496 auf 650 Mio., Pelli (fdp, TI) hingegen eine Kürzung auf CHF 300 Mio.; beide Anträge wurden verworfen. In der Gesamtabstimmung verpasste der Kredit mit lediglich einer Stimme das für die Ausgabenbremse erforderliche qualifizierte Mehr. Beim Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) schloss sich der Nationalrat diskussionslos der Version des Ständerates an.

In der Differenzbereinigung stimmte der Ständerat knapp einem Antrag Spoerry (fdp, ZH) zu und kürzte den Rahmenkredit für die Wohnraumförderung auf CHF 300 Mio. Der Nationalrat billigte ebenfalls nur mit knappem Mehr einen Kompromissantrag seiner Kommission von CHF 400 Mio., der jedoch das Quorum der Ausgabenbremse erneut verfehlte. Da die kleine Kammer weiterhin an ihrer Kürzung festhielt, schloss sich ihr der Nationalrat an. In der Schlussabstimmung hiess der Ständerat das WFG mit 29:5 und das WEG mit 24:8 Stimmen gut; der Nationalrat verabschiedete die beiden Gesetze mit 132:53 resp. 123:58 Stimmen gegen die Mehrheit der SVP. Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 strich das Parlament auf Antrag des Bundesrates die im WFG vorgesehenen Direktdarlehen von CHF 15 Mio.

BRG zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum (02.023)

Als Erstrat befasste sich die kleine Kammer in der Sommersession mit dem Geschäft: Gegenüber dem WEG soll das neue WFG gemäss Kommissionssprecher Schiesser (fdp, GL) die staatliche Einflussnahme vermindern; Ziel sei nicht eine allgemeine Förderung, sondern eine gezielte Hilfe in Zusammenarbeit mit den interessierten Bauträgern. Einzig die SVP-Vertreter Jenny (GL) und Brändli (GR) sprachen sich gegen die Vorlage aus, die ordnungspolitisch falsch und zudem viel zu teuer sei. Eintreten war aber unbestritten. In der Detailberatung nahm der Rat nur geringfügige Änderungen vor. Das Gesetz passierte die Ausgabenbremse problemlos. In der Gesamtabstimmung stimmte die kleine Kammer dem Gesetz mit 26:3 Stimmen zu. Anschliessend billigte sie die Rahmenkredite für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum von insgesamt CHF 2,2 Mrd. und sagte Ja zur Änderung des WEG.

BRG zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum (02.023)

Im Februar verabschiedete der Bundesrat die Botschaft über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum. Sie enthielt einen Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG), einen dazugehörigen Finanzierungsbeschluss für die Jahre 2003 - 2006 sowie einen Entwurf einer Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG): Mit dem WFG will der Bundesrat preisgünstige Mietwohnungen für wirtschaftlich benachteiligte Personen und Haushalte fördern. Die umstrittenen Grundverbilligungen, welche unter dem bisherigen Regime zu grossen Verlusten für den Bund geführt hatten, werden durch zinsgünstige Darlehen vor allem an Genossenschaften und andere Träger des gemeinnützigen Wohnungsbaus ersetzt. Da im ländlichen Raum oft kein echter Markt für Mietwohnungen besteht, nahm der Bundesrat auch die Förderung der Erstellung und Renovation von Eigentumswohnungen, welche im Vernehmlassungsentwurf noch nicht enthalten war, in das Gesetz auf. Mit dem Rahmenkredit sollen in den nächsten vier Jahren rund 6'000 Wohnungen gefördert werden. Die WEG-Änderung schliesslich soll es in speziell umschriebenen Fällen erlauben, die bisherige Bundeshilfe vorzeitig zu beenden.

BRG zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum (02.023)

Im Frühjahr 2001 gab der Bundesrat den Entwurf für ein Wohnraumförderungsgesetz (BFW) in die Vernehmlassung. Dieses soll das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) von 1974 ablösen. An die Stelle der allgemeinen Förderung des Wohnungsbaus soll die gezielte Unterstützung wirtschaftlich schwächer gestellter Personen treten. Auf die bisherige Verbilligung der Anfangsmieten, welche zu grossen Verlusten für den Bund geführt hatte, will der Bundesrat verzichten. An ihre Stelle sollen zinsgünstige oder zinslose Darlehen für den Bau und die Erneuerung von Wohnraum treten. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer stimmte dem Entwurf grundsätzlich zu. Kritisch äusserten sich die SVP und die welschen Immobilienverbände, die keinen Bedarf für die Fortsetzung der Wohnbauförderung durch den Bund sahen. (Zur Änderung des WEG im Jahr 2000 siehe hier.)

BRG zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum (02.023)

Das Bundesgesetz vom 20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet sah eine Entrichtung von Bundesbeiträgen an Wohnbausanierungen bis spätestens Ende 2000 vor. Seit Inkrafttreten im Jahre 1971 sind 21'735 Wohneinheiten mit insgesamt CHF 427,7 Mio. gefördert worden. Im Nationalrat verlangten Oehrli (svp, BE) (99.3405) und Wittenwiler (fdp, SG) (99.3409), im Ständerat Maissen (cvp, GR) (99.3418), auf dem Motionsweg eine Verlängerung dieser Bundeshilfen bis zum Zeitpunkt der Einführung des Neuen Finanzausgleichs (NFA). Sie befürchteten, dass ohne finanziellen Lastenausgleich der Verfassungsauftrag zur Erhaltung einer dezentralen Besiedelungsstruktur gefährdet sei. Die Kantone hätten bis zur Einführung des NFA die Beiträge ohne Kompensation selber zu tragen. Gegen den Antrag des Bundesrates wurden alle drei Motionen von den Räten überwiesen. Im September verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft über die Änderung des VWBG. Bis zum Inkrafttreten des NFA, längstens aber bis Ende 2005 will er die Bundeshilfen fortführen. Jährlich sollen CHF 8 Mio. für diese Aufgabe eingesetzt werden. Das Parlament gab seine Zustimmung noch während der Wintersession. Ein Antrag Maissen, im Voranschlag 2001 statt CHF 9 Mio. einen Betrag von CHF 15 Mio. für die VWBG vorzusehen, lehnte der Ständerat ab.

In den Genuss der vom Bund geförderten Wohnbausanierung kamen laut einer 1998 erstellten Evaluation vor allem einkommensschwache und grössere Haushalte, die mehrheitlich in der Landwirtschaft tätig sind. Damit wurde die Zielgruppe erreicht. Das Ziel der Wohnbausanierung, die Abwanderung aus den Berggebieten zu vermindern und damit die dezentrale Besiedelung der Schweiz zu erhalten, wurde lauf Bundesrat erreicht. Nicht zuletzt profitierte auch das örtliche Gewerbe von den Erneuerungsbauten.In den 90er Jahren trug der Bund rund die Hälfte der im Berggebiet zugesicherten Finanzhilfen. Die Finanzierung wurde über einen Jahreszusicherungskredit gesteuert. Dieser Kredit wurde seit 1997 laufend gekürzt und betrug im Jahre 1999 noch CHF 5 Mio. für Zusicherungen und CHF 6,6 Mio. für Zahlungen. Mit den im laufenden Jahr budgetierten Zusicherungen beliefen sich die offenen Zusicherungen Ende 2000 auf rund CHF 27,7 Mio. Diese Summe will der Bunderat bis 2002 auf Null abbauen und damit die Bundeshilfe zur Wohnverbesserung im Berggebiet einstellen. Je CHF 9 Mio. wurden im Voranschlag 2000 und im Finanzplan 2001 eingestellt, weitere CHF 9,7 Mio. im Finanzplan 2002.

Verlängerung dieser Bundeshilfen bei der Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet (VWBG) (BRG 00.071)

Der Bundesrat hat im März nach Ablauf der Referendumsfrist die im Vorjahr beschlossene Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) in Kraft gesetzt. Gleichzeitig trat der Bundesbeschluss über Massnahmen zur Bereinigung und Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung in Kraft.

Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) (BRG 99.007)

Der Ständerat hiess als Erstrat sowohl die Änderung des WEG wie auch den Bundesbeschluss über Massnahmen zur Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung in seiner Sommersession gut. Ständerat Brändli (svp, GR) erläuterte als Berichterstatter der WAK-SR, dass sich viele Mieter der Rückzahlung der Wohnbauförderung in Form steigender Mieten durch Wegzug entzögen und sich oft keine Nachmieter zu den bestehenden Bedingungen finden lassen würden. Die Finanzinstitute als Kreditgeber würden sich zudem bei der Kreditvergabe immer stärker zurückhalten und teilweise sogar Kredite aufkündigen. Nach Meinung der Kommission sei diese Entwicklung und vor allem das Ausmass und die Dauer der Immobilienkrise nicht absehbar gewesen. Sie beurteilte die Gesetzesänderungen und die Massnahmen positiv und beantragte Zustimmung. Ständerat Loretan (fdp, AG) forderte, dass in Zukunft die Auslagerung der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums weiterverfolgt werde und für die Unterstützung der Wohnungs- und Siedlungserneuerung ein kostenneutrales System geschaffen werde. Die geplante Unterstützung von gemeinnützigen Bauträgern und Dachorganisationen wie auch die Hilfe an finanziell und sozial schwache Personen bei der Wohnungsversorgung seien wichtige Aufgaben des Bundes, könnten allerdings teilweise an die Kantone delegiert werden. Hingegen sei der Rückzug des Bundes aus der allgemeinen Wohnbauförderung angezeigt. Der hohe Leerwohnungsbestand zwinge eine Deregulierung der Wohnbauförderung und die Einführung der Marktmiete geradezu auf. In seiner Herbstsession stimmte der Nationalrat beiden Vorlagen ohne Gegenantrag zu. In der Schlussabstimmung im Nationalrat wurde die Revision des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes mit 186 Stimmen gegen die Stimmen von Blocher (svp, ZH), Bonny (fdp, BE) und Steinemann (fp, SG) verabschiedet.

Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) (BRG 99.007)

In seiner Botschaft vom 24. Februar verabschiedete der Bundesrat zuhanden des Parlaments zwei Massnahmenpakete zur Eindämmung der im Rahmen der Wohneigentumsförderung entstehenden Verluste. Die Rezession in den 90er Jahren, verbunden mit stark sinkenden Werten im Immobilienmarkt, hat dem Bund bislang CHF 270 Mio. Verluste zugeführt. Aufgrund der gesunkenen Mietzinse konnten die Bundeskredite bei weitem nicht zurückgezahlt werden. Zudem mussten in den vergangenen Jahren viele Wohnbaugenossenschaften Konkurs anmelden; der Bund musste seine Bürgschaftspflichten wahrnehmen und Teile des Schadens selber tragen. Obwohl mit dem Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen die Wohneigentumsförderung in Zukunft ein immer kleineres Engagement des Bundes vorsieht, wird ein weiterer Anstieg der Schulden auf CHF 700 Mio. erwartet. Der Bundesrat will nun einerseits das System des WEG revidieren. Die Empfängergruppe und die Zahl der Engagements soll stark eingeschränkt werden. Die Vorschläge des Bundesrates zur Revision des WEG fussen auf fünf Pfeilern: Die Förderung soll zukünftig nur noch Empfänger berücksichtigen, die eindeutig darauf angewiesen sind; die Erneuerung ganzer Quartiere in Städten und Agglomerationen soll ins Zentrum gerückt werden; mit den Baugenossenschaften will der Bund enger zusammenarbeiten; die Bundesbeiträge sollen nicht mehr à fonds perdu vergeben werden; schliesslich soll die Grundlagenforschung über die Wohneigentumsförderung verstärkt werden. Zum anderen soll zum Auffangen der bestehenden Risiken der Rahmenkredit von heute CHF 700 Mio. um weitere CHF 240 Mio. erweitert werden. CHF 140 Mio. davon sollen zur Ablösung von Hypotheken durch rückzahlbare Darlehen eingesetzt werden. Mit weiteren CHF 100 Mio. will sich der Bund zusätzlich an der Auffanggesellschaft Sapomp AG beteiligen, welche vorübergehend notleidende Liegenschaften aufkauft und nach einer Erholung im Immobilienmarkt wieder verkaufen will. Schliesslich soll der Bund mit einem Kredit von CHF 1,4 Mrd. die Vorschusskredite der Banken übernehmen und zu einem günstigeren Zins an die WEG-Nutzniesser abgeben.

Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) (BRG 99.007)

Angesichts der Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt trat der Bundesrat bei der staatlichen Wohnbau- und Wohneigentumsförderung auf die Bremse. Er beantragte dem Parlament markant geringere Rahmenkredite für die Jahre 1998 bis 2000 von rund CHf 700 Mio., womit jährlich noch 3'500 Wohnungen gefördert werden sollen. Das Förderungsvolumen wurde so gegenüber dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre gesamthaft um zwei Drittel, im Bereich der Neuproduktion von Mietwohnungen gar um mehr als 80% gekürzt. Die Mittel sollen vor allem Familien, Betagten und Behinderten zugute kommen. Beide Räte hiessen die Rahmenkredite im Berichtsjahr als Übergangslösung gut, forderten den Bundesrat aber auf, das Konzept der Wohnbau- und Wohneigentumsförderung bis zum Jahr 2000 grundlegend zu überdenken. Mittelfristig ist im Rahmen des neuen Finanzausgleichs geplant, die Wohnbauförderung den Kantonen zu übertragen, eine Absicht, die in der Vernehmlassung überwiegend auf Zustimmung gestossen ist.
In einer neuen Verordnung über die Erstellungskosten bei Wohnbauvorhaben mit Bundeshilfe senkte das EVD die Kostengrenzen um gegen 8% im Durchschnitt. Damit wird dem Rückgang der Baukosten Rechnung getragen.

Wohnbau- und Wohneigentumsförderung des Bundes wird beendet

Das Parlament nahm die Beratung des im August 1992 vom Bundesrat vorgelegten Entwurfs über ein Bundesgesetz für die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge auf. Der Nationalrat, welcher sich als erster mit der Vorlage befasste, hatte dabei über den Antrag einer rot-grünen Minderheit seiner vorberatenden Kommission zu befinden, das Gesetz nach Eintreten an den Bundesrat zurückzuweisen. In deren sowie im Namen seiner Fraktion erhob de Dardel (sp, GE) zwei grundlegende Einwände gegen die Gesetzesvorlage: Aus Sicht der Wohnbauförderung bringe das Gesetz weniger eine breitere Streuung des Wohneigentums als die Möglichkeit zur Schuldtilgung für bereits erworbene Immobilien, da der Rückgriff auf Kapital der zweiten Säule auch für Wohneigentümer möglich ist. Damit stelle die Vorlage aber kaum einen Anreiz für den Wohnungsbau dar. Aus sozialpolitischer Sicht stosse sich das vorliegende Gesetz mit Artikel 34quater der Bundesverfassung, welcher zum Zweck der Wohneigentumsförderung die Gelder der dritten Säule vorsehe, während die zweite Säule für die Finanzierung des Ruhestands konzipiert worden sei. Diese Aufgabe könne der Besitz von Immobilien aber weit weniger erfüllen, als die Auszahlung von Renten. Für die Grünen brachte Hafner (gp, BE) zudem Bedenken gegenüber einer möglichen Vergrösserung des Baulandangebots oder einer Riickzonung von naturnahem Land an.

In der Debatte sprach sich neben den grossen bürgerlichen Parteien und der AP auch die Fraktion von LdU/EVP für ein Eintreten auf die Vorlage aus. Auch in der folgenden Detailberatung vermochte die Minderheit der Kommission ihre Vorstellungen nicht durchzubringen, verzichtete jedoch auf Ablehnung der Vorlage, so dass das Gesetz im Sinne der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates einstimmig angenommen wurde. Auf Antrag des Bundesrates schrieb der Rat auch die zugehörigen parlamentarischen Vorstösse ab, darunter auch die parlamentarische Initiative Carobbio (sp, TI) (91.427) für die Finanzierung zinsgünstiger Wohnungen durch die zweite Säule, auf welche sich die oben bezeichnete Kommissionsminderheit als Alternative zur Vorlage über die Wohnbauförderung mit Mitteln der zweiten Säule berufen hatte.

Im Ständerat warnten die meisten Votanten zwar vor einer Überbewertung der positiven Auswirkungen der Massnahme. In der Detailberatung stimmte die Ständekammer jedoch weitgehend der Version des Nationalrats zu. Das Gesetz wurde nach der kurzen Differenzbereinigung von beiden Räten einstimmig verabschiedet.

Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (BRG 92.066)
Dossier: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Im April kam der Bundesrat einem Postulat des Ständerats nach und legte den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Erhöhung der Eventualverpflichtungen (Bürgschaften und Schuldverpflichtungen) im Rahmen der Wohnbau- und Eigentumsförderung vor. Damit wurde für die Jahre 1992-1996 ein neuer Rahmenkredit von CHF 744 Mio. beantragt. Begründet wurde diese Massnahme mit der weitgehenden Erschöpfung des gemäss dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz gewährten Rahmenkredits für Eventualverpflichtungen sowie der Notwendigkeit eines verstärkten Engagements des Bundes in Zeiten zunehmend steigender Wohnkosten.

Als Erstrat trat der Nationalrat im August auf die Vorlage ein und genehmigte sie in der vom Bundesrat vorgelegten Form. Ein Nichteintretens-Antrag von SD und Lega fand ausserhalb dieser Fraktion keinerlei Unterstützung. Noch weniger Widerstand setzte der Ständerat dem Gesetzesentwurf entgegen. Ohne Gegenantrag wurde Eintreten beschlossen und die Massnahme einstimmig angenommen.

Bundesbeschluss über die Erhöhung der Eventualverpflichtungen (Rahmenkredit) (92.041)

In Antwort auf die von beiden Räten überwiesenen parlamentarischen Initiativen Spoerrys (fdp, ZH) und Kündigs (cvp, ZG) und in Abschreibung von gleich sieben Postulaten legte der Bundesrat im August den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge vor. Darin wird das bisher geltende Verbot der Verpfändung von Vorsorgeansprüchen im Falle des Erwerbs von Wohneigentum für den eigenen Bedarf aufgehoben und die Rechtsgrundlage für einen Vorbezug der Pensionskassengelder festgeschrieben. Gemäss der in der Vernehmlassung mehrheitlich geäusserten Kritik und im Gegensatz zu der ursprünglich vom EDI ausgearbeiteten Vorlage soll der Bezug der Gelder bar und nicht als Darlehen erfolgen. Zur Sicherung des Vorsorgezweckes werden Höchstgrenzen der zu beziehenden Pensionskassengelder sowie Alterslimiten festgelegt.

Der Bundesrat rechnet aufgrund der im Gesetz vorgesehenen Einschränkungen mit einer Beanspruchung von maximal 120 der heute von den Vorsorgeeinrichtungen verwalteten CHF. 300 Mrd., wovon jedoch nach heutigen Werten lediglich rund CHF. 20 Mrd., oder 7 Prozent der Vorsorgegelder, auch wirklich bezogen werden dürften. Auch auf die Boden- und Wohnungspreise dürfte die vorgesehene Lockerung nach Ansicht des Bundesrates kaum Auswirkungen haben, da der Kreis der Nutzniesser begrenzt sei.

Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (BRG 92.066)
Dossier: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Die vom Bundesrat in dem entsprechenden Bundesbeschluss vom Dezember letzten Jahres geforderte Erhöhung der Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung für die Periode 1992 bis 1996 war in beiden Räten unbestritten. Uneins war man sich jedoch in der Frage, ob die von der Regierung beantragten Mittel (CHF. 905 Mio. für nicht rückzahlbare Beiträge und CHF. 180 Mio. für rückzahlbare Darlehen und Beteiligungen) ausreichend seien. Im Nationalrat waren die SVP, die LP und eine Minderheit der FDP dieser Meinung. Die SP und die Mehrheit der Grünen verlangten demgegenüber eine gute Verdoppelung dieser Kredite. Durchsetzen konnte sich schliesslich der Kompromissantrag der Kommissionsmehrheit, die nichtrückzahlbaren Beiträge auf CHF. 1400 Mio. und die rückzahlbaren Darlehen auf CHF. 300 Mio. zu erhöhen. Zudem beschloss der Nationalrat, einen Fonds von CHF. 5 Mio. für Forschungs- und Studienaufträge im Zusammenhang mit der betreffenden Rechtsmaterie explizit in den Bundesbeschluss aufzunehmen.

Der Ständerat weigerte sich im Sommer, freilich mit 20 gegenüber 18 Stimmen nur äusserst knapp, die vom Nationalrat beschlossene Erhöhung mitzutragen und beharrte auf den Vorschlägen des Bundesrates. Er verpflichtete diesen allerdings in einer Motion, beim Parlament einen Zusatzkredit zu verlangen, sobald der Rahmenkredit aufgebraucht sei.

In der Differenzbereinigung kam der Nationalrat der kleinen Kammer mit der Reduktion des Kreditrahmens für nichtrückzahlbare Beiträge auf CHF. 1'200 Mio. entgegen, bei den rückzahlbaren Darlehen und Beteiligungen hielt er jedoch an einer Kredithöhe von CHF. 300 Mio. fest. Diese Lösung wurde auch vom Ständerat akzeptiert. Die Motion des Ständerates für einen allfälligen Zusatzkredit überwies die grosse Kammer lediglich als Postulat.

Bundesbeschluss Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung (BRG 90.085)

Einen weiteren Pfeiler der Massnahmen des Bundesrates zur Eindämmung des Ansteigens der Hypothekarzinsen soll die Erhöhung der Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung bilden. Diese, so beantragte der Bundesrat den Räten im Dezember, sollten für die Zeitspanne von 1992 bis 1996 massiv, nämlich um über eine Mia Fr. heraufgesetzt werden. Damit liesse sich jährlich der Bau von 5500 Wohnungen fördern, 2000 mehr als bisher. Im einzelnen verlangt der Bundesrat einen neuen Rahmenkredit von CHF 905 Mio. für nicht rückzahlbare Beiträge. Diese werden in erster Linie wirtschaftlich schwächeren Personen als Zusatzverbilligungen zur Senkung der Mietzinse und Eigentümerlasten gewährt. Der Rahmenkredit für rückzahlbare Darlehen und Beteiligungen, aus welchem die Zuschüsse des Bundes für die Grundverbilligungen finanziert werden, soll von 65 auf CHF. 180 Mio. erhöht werden. Keine Anhebung ist dagegen für den Rahmenkredit für Bürgschaften und Schuldverpflichtungen vorgesehen.

Bundesbeschluss Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung (BRG 90.085)

Weil die Kantonalisierung der Wohnbauförderung im Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen an der ablehnenden Mehrheit im Nationalrat gescheitert war und weil die steigende Nachfrage die Wohnbauförderungskredite vorzeitig erschöpft hatte, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft über zusätzliche Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung. Für die Jahre 1986-1990 sollen CHF 2.98 Mia. zur Verfügung gestellt werden. Davon sind CHF 2.4 Mia. für Eventualverpflichtungen (Bürgschaften) und CHF 515 Mio. für nichtrückzahlbare Darlehen vorgesehen; ausgabenwirksam für die Bundeskasse ist nur der letztgenannte Betrag. Mit diesem Rahmenkredit können 17'000 Wohnungen gefördert werden. Die Umweltschutzorganisationen, die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und der WWF riefen das Parlament auf, die Vorlage zurückzuweisen, und regten eine Denkpause an, während der das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) den Erfordernissen des Landschaftsschutzes angepasst werden solle. Dies sei umso nötiger, als in den Jahren 1975-1984 von den 21'500 subventionierten Wohnungen 20'000 Neubauten waren. Heute aber habe der Verlust an Kulturland ein Ausmass erreicht, das den Verzicht auf eine weitere Ausdehnung der Siedlungsfläche erfordere. Ins Zentrum staatlicher Eigentumsförderung müsse daher der Erwerb bestehender Mietwohnungen durch die Mieter rücken. Die Revision des WEG im Sinne einer haushälterischen Bodennutzung war auch der Inhalt zweier Motionen, welche als Postulate überwiesen wurden (Herczog Mo. 85.462, Rebeaud Mo. 85.484). Bei der Behandlung des Rahmenkredits für die Wohnbau- und Eigentumsförderung wurde die Sorge über den Kulturlandverlust zwar verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, letztlich aber stimmten beide Räte fast einstimmig dem vorgelegten Bundesbeschluss zu.

Botschaft über zusätzliche Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung (BRG. 85.008)

Im Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen beantragte der Bundesrat dem Parlament die Abänderung der Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen betreffend die Wohnbauförderung, um diese, mit Ausnahme der Wohnbausanierung in den Berggebieten und der Bauforschung, den Kantonen überlassen zu können. Während der Ständerat der Vorlage bereits 1983 zugestimmt hatte, überwogen in der grossen Kammer die Stimmen von Seiten der Linksparteien, der LdU-EVP-Fraktion und der Mehrheit der CVP, die mit der Föderalisierung einen Leistungsabfall im sozialen Wohnungsbau der finanzschwachen Kantone befürchteten. Auch ein erneuertes Festhalten des Ständerates an der Kantonalisierung der Wohnbauförderung konnte den Nationalrat nicht dazu bewegen, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten.

Erstes Paket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kanton (BRG 81.065)
Dossier: Erstes Massnahmenpaket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (BRG 81.065)