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In der Sommersession 2021 beschäftigte sich der Ständerat als Zweitrat mit einer Motion von Lisa Mazzone (gp, GE) bezüglich des Erwerbs von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften durch in der Schweiz ansässige aussereuropäische Staatsangehörige. Nach der Wahl von Mazzone in den Ständerat war die Motion im Nationalrat von ihrem Fraktionskollegen Michael Töngi (gp, LU) übernommen und dort schliesslich angenommen worden. Nun da die Motion im Ständerat behandelt wurde, versuchte Mazzone selbst die Mitglieder der kleinen Kammer von ihrem Vorstoss zu überzeugen. Sie vertrat dabei die Kommissionsminderheit, denn die zuständige RK-SR hatte die Motion mehrheitlich zur Ablehnung empfohlen. Die Mehrheit der Kommission argumentierte, dass das Anliegen zwar in der Vernehmlassung zur Revision der Lex Koller positiv aufgenommen worden sei, eine Mehrheit der Teilnehmenden sich aber für eine Änderung auf Verordnungsstufe ausgesprochen hätten. Eine solche Änderung auf Verordnungsstufe sei aber rechtlich nicht möglich und eine Revision auf Gesetzesstufe aufgrund der ablehnenden Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden diesbezüglich nicht angezeigt. Die Kommission folgte damit der Haltung des Bundesrates. Mazzone hingegen argumentierte, dass es aussereuropäischen Staatsangehörigen ohne Änderung der Bestimmung nicht möglich sei, in Genossenschaftswohnungen zu leben, da dies einen Erwerb von Anteilsscheinen voraussetzt – was insbesondere für ausländische Studierende ein Problem sei. Dies entspreche nicht dem Geist der Lex Koller. Da Personen mit einem B-Ausweis aus dem EU/EFTA-Raum nicht vom Erwerb der Anteilsscheine ausgeschlossen sind, bestehe zudem eine ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund der Herkunft. Nicht zuletzt gelte in Genossenschaften das Prinzip «eine Person, eine Stimme», weshalb der Einfluss von ausländischen Personen auf die Entscheidungen der Genossenschaft minimal wäre.
Die Mehrheit der kleinen Kammer folgte hingegen der Kommissionsmehrheit und lehnte die Motion mit 24 zu 13 Stimmen (bei einer Enthaltung) ab.

Genossenschaftswohnungen für aussereuropäische Staatsangehörige zugänglich machen (Mo. 18.4314)
Dossier: Lex Koller

Lisa Mazzone (gp, GE) widmete sich noch im Nationalrat einer Forderung, die bereits ihr Parteikollege Antonio Hodgers (gp, GE) im Jahr 2011 eingebracht hatte. Der damalige Nationalrat hatte mit einem Postulat gefordert zu überprüfen, ob aussereuropäische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung B zukünftig zum Erwerb von Anteilscheinen an Baugenossenschaften berechtigt werden können. Das überwiesene Postulat hätte mit der geplanten Revision der Lex Koller erfüllt werden sollen. Dieses Revisionsvorhaben war 2018 jedoch nach der Vernehmlassung vom Bundesrat abgebrochen worden. Mazzone wies nun in einer Motion darauf hin, dass der Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften durch ausländische Staatsangehörige in der Vernehmlassung auf mehrheitliche Zustimmung gestossen sei, und beantragte deswegen die Umsetzung dieses Begehrens. Der Nationalrat nahm das aufgrund des Ratswechsels der Motionärin von Michael Töngi (gp, LU) übernommene Geschäft in der Sondersession vom Oktober 2020 mit 105 zu 73 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an. Gegen die Forderung stellten sich in erster Linie die SVP-Fraktion und eine Grossmehrheit der Mitte-Fraktion.

Genossenschaftswohnungen für aussereuropäische Staatsangehörige zugänglich machen (Mo. 18.4314)
Dossier: Lex Koller

Nach dem Ständerat nahm auch der Nationalrat die Motion Caroni (fdp, AR) bezüglich gesetzlicher Anpassungen am Stockwerkeigentum diskussionslos an. Bereits die vorberatende Kommission, die RK-NR, hatte mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung empfohlen, die Motion anzunehmen. Ein besonders zentraler Punkt sei für sie das Erarbeiten einer neuen Regelung zum Stockwerkeigentum, das erworben wird, bevor ein Gebäude überhaupt fertiggestellt ist.

Gesetzliche Anpassungen am Stockwerkeigentumsrecht (Mo. 19.3347)
Dossier: Stockwerkeigentum

In der Sommer- und Herbstsession nahmen Stände- und Nationalrat je eine Motion für Anpassungen am Stockwerkeigentum an.
Diskussionslos, stillschweigend und somit einstimmig nahm der Ständerat im Juni 2019 eine Motion Caroni (fdp, AR; Mo. 19.3140) an. Diese forderte, aufbauend auf dem Bericht des Bundesrates vom März 2019 und einem früheren Postulat Caroni (fdp, AR; Po. 14.3832), entsprechende gesetzliche Anpassungen am Stockwerkeigentum. Damit sollten diverse Lücken geschlossen und Anwendungsprobleme gelöst werden. Namentlich erwähnt wurde vom Motionär der mangelnde Rechtsschutz von Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümern, die «ab Plan» erwerben, also noch vor der Fertigstellung eines Gebäudes.
Im Nationalrat wurde die gleichentags eingereichte und ähnlich lautende Motion von Beat Flach (glp, AG; Mo. 19.3347) zwar ebenfalls vom Bundesrat zur Annahme empfohlen, aber wegen Bekämpfung durch Hans Egloff (svp, ZH) erst im September 2019 behandelt. Egloffs zwei Hauptargumente für Ablehnung der Motion waren einerseits die grundsätzlich ausreichenden rechtlichen Regelungen zum Stockwerkeigentum und andererseits die Behebung einzelner Probleme durch bereits aufgegleiste Reformen im Werk- bzw. Kaufvertragsrecht. Da sich einzig die SVP – geschlossen – und vier Liberale gegen die Motion stellten, wurde diese mit 108 zu 63 Stimmen bei einer Enthaltung klar überwiesen.

Gesetzliche Anpassungen am Stockwerkeigentumsrecht (Mo. 19.3347)
Dossier: Stockwerkeigentum

Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Imfeld (cvp, OW), welche eine Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten bis zum Inkrafttreten der NFA verlangt, da die Unterstützung Ende 2005 ausläuft.

Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten

Bis das BFW in Kraft sei, sollte der Bundesrat einen Rahmenkredit für die Jahre 2001 bis 2003 für Darlehen an den sozialen Wohnungsbau gewähren, verlangte CVP-Nationalrätin Bader (SO) in einer Motion. Laut Bundesrat Couchepin beabsichtige die Regierung, Anfang 2002 ihre Botschaft vorzulegen, so dass das neue Gesetz 2003 in Kraft treten könne. Falls die Gesetzgebung jedoch in Verzug gerate, müsse ein neuer Rahmenkredit basierend auf dem noch geltenden Recht beantragt werden. Entgegen dem Wunsch des Bundesrats, der das Anliegen nur als Postulat entgegen nehmen wollte, überwies der Nationalrat die Motion mit 76:70 Stimmen. Der Ständerat wandelte sie gegen die Empfehlung seiner WAK, die den im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich aufgetretenen Verunsicherungen begegnen wollte, mit 20:16 Stimmen in ein Postulat um.

Motion zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus (00.3338)

Mit einer Motion verlangte die vorberatende Kommission zur Legislaturplanung vom Bundesrat einen Bericht über Ziel und Umfang der Wohnbauförderung auf Bundesebene. Der Bericht soll ferner über den zeitlichen Rahmen der angestrebten gesetzlichen Neuregelungen und die damit verbundenen finanziellen Folgen Rechenschaft ablegen. Laut Kommission hatte die Wohnbauförderung des Bundes in den Jahren der Rezession versagt. Sie hatte der Bundeskasse bis Ende 1999 über eine halbe Mrd. Fr. Verlust verursacht. Zudem hätten die geschaffenen Investitionsanreize fehlgeschlagen. Die Kommission kritisierte ausserdem, dass die 1998 vom Bundesrat befürwortete Überprüfung des Bundesamtes für Wohnungswesen noch nicht zu Ende gebracht worden ist. Gegen den Willen des Bundesrates entschied sich die Ratsmehrheit zur Überweisung der Motion. Der Ständerat wandelte die Motion in ein Postulat beider Räte um.

Motion zur Überprüfung der Wohnbauförderung auf Bundesebene (00.3220)

Ständerat Maissen (cvp, GR) verlangte mit einer Motion eine Verlängerung der Wohnbauförderung im Berggebiet. Das Bundesgesetz vom 20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (VWBG) läuft Ende 2000 aus und soll laut Bundesrat nicht erneuert werden, weil man diese Aufgabe zukünftig im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs den Kantonen überlassen will. Der Motionär gab zu bedenken, dass die Einführung des Neuen Finanzausgleichs noch einige Jahre auf sich warten lasse und die im Gegensatz zur WEG sehr erfolgreiche und sinnvolle VWBG dadurch in eine ungünstige Übergangsfrist gerate. Primär diene die Wohnbauförderung jungen Familien in bescheidenen Verhältnissen und leiste zum Verbleib junger Leute in peripheren Lagen einen wichtigen Beitrag, zumal mit der Agrarpolitik 2000 des Bundes im landwirtschaftlichen Bereich mit Einkommensrückgängen gerechnet werden müsse. Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus, weil er der Meinung war, dass diese Form der Förderung auch über das bestehende WEG geleistet werden könne. Entgegen der Auffassung des Bundesrates wurde die Motion während der Wintersession vom Ständerat mit 14 zu 7 Stimmen überwiesen. (Zur Botschaft zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (00.071) siehe hier.)

Motion zur Verlängerung der Wohnbauförderung im Berggebiet (99.3418)

Der Nationalrat überwies eine Motion seiner Kommission für Rechtsfragen als Postulat, worin der Bundesrat beauftragt wurde, ausgehend vom Bericht Dürr (Kleines Wohneigentum) zur breiteren Streuung des Wohneigentums eine Änderung des Sachenrechts des ZGB anzuvisieren, so dass eine Wohnung als solche – ohne Miteigentumsanteil am Gebäude – erworben werden kann.

Änderung des Sachenrechts zur Förderung des Kleinen Wohneigentums (Mo. 98.3214)
Dossier: Förderung des „Kleinen Wohneigentums“

Eine Motion Baumberger (cvp, ZH), die eine Revision des WEG forderte, wonach die Grundverbilligungen abzubauen, die Zusatzverbilligungen auszubauen und der Mitteleinsatz zugunsten der Eigentumsförderung zu verstärken sei, insbesondere auch zur Unterstützung der Umwandlung von WEG-Mietwohnungen in WEG-Stockwerkeigentum, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen.

Umbau des WEG (Mo. 96.3509)

Im Nationalrat zielte eine Motion Baumberger (cvp, ZH) auf eine Reduzierung des Eigenmietwertes ab und verlangte, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) mit dem Ziel zu revidieren, den Mietwert von Liegenschaften für den Eigengebrauch der Steuerpflichtigen gesondert vom übrigen Einkommen und zu einem angemessen reduzierten Vorsorgetarif zu besteuern. Bundesrat Villiger bezeichnete den Vorstoss als Versuch, den Eigenmietwert faktisch abzuschaffen. Die Motion wurde als Postulat überwiesen.

Motion Baumberger zur Reduzierung des Eigenmietwertes (Mo. 94.3564)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Um das Wohneigentum zu fördern, verlangte Ständerat Onken (sp, TG) auf dem Motionsweg ein unlimitiertes Vorkaufsrecht für Wohnungsmieter. Denselben Vorschlag hatte 1993 bereits der Bundesrat gemacht, um die Eigentumsstreuung im vorhandenen Baubestand zu verbessern, er war aber im Vernehmlassungsverfahren deutlich abgelehnt worden. Auch der Ständerat verwarf den Vorstoss mit 25 zu 6 Stimmen klar.

Unlimitiertes Vorkaufsrecht für Wohnungsmieter (Mo. 96.3381)

Eine Motion Reimann (svp, AG) wollte mit einer Änderung des StHG (Steuerharmonisierungsgesetz) bewirken, dass die Kantone bei der Wohneigentumsförderung mehr Spielraum erhalten. Die Kantone sollen die Eigenmietwerte wesentlich unter dem Marktwert ansetzen können. Anreize schaffen sollen ausserdem zusätzliche Abzugsmöglichkeiten bei Neuerwerbungen, der Verzicht einer Anpassung der Eigenmietwerte während einer bestimmten Periode und Bausparabzüge. Auf Antrag des Bundesrates schwächte Reimann seinen Vorstoss in ein Postulat ab; dieses wurde vom Ständerat oppositionslos überwiesen.

Mehr Spielraum für die Kantone bei der Wohneigentumsförderung (Mo. 96.3010)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Eine Motion Baumberger (cvp, ZH) ersuchte den Bundesrat, Massnahmen zu prüfen, die im Sinne der besseren Eigentumsstreuung die Verbreitung des Stockwerkeigentums fördern und schlug unter anderem steuerliche Erleichterungen vor. Die Motion wurde im Nationalrat von Mieterseite bekämpft und ihre Behandlung verschoben.

Motion zur Verbreitung des Stockwerkeigentums (95.3304)

Der Nationalrat überwies eine Motion einer Minderheit seiner Rechtskommission als Postulat, das - ohne gesetzlichen Zwang gegenüber Vermietern - Anreize zu erleichtertem Wohneigentumserwerb für Mieter fordert. Als mögliche Massnahmen wurden eine Rabattgewährung bei der Grundstückgewinnsteuer bei einem Verkauf an den Mieter oder der Verzicht auf die Eigenmietwertbesteuerung des neuerwerbenden Mieters während einer bestimmten Zeit vorgeschlagen.

Anreize zu erleichtertem Wohneigentumserwerb (Mo. 93.3000)

Eine Motion Gysin (fdp, BL), die eine Korrektur des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden anstrebte, um den Kantonen die steuerliche Förderung des Wohneigentums weiterhin zu ermöglichen, wurde vom Bundesrat abgelehnt und nur als Postulat überwiesen. Das 1993 in Kraft getretene Steuerharmonisierungsgesetz wird individuelle steuerliche Abzüge der Kantone zur Förderung des Bausparens ab dem Jahre 2000 nicht mehr zulassen.

Mo. 93.3684: Steuerliche Förderung des Wohneigentums

Eine Motion, welche gleichlautend von den Ostschweizern Engler (cvp, AI) (92.3530) und Rüesch (fdp, SG) (93.3092) in den jeweiligen Räten vorgetragen wurde, forderte den Bundesrat auf, die betreffenden Artikel des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden dergestalt zu ändern, dass Fremdkapital nicht als Eigenkapital aufgerechnet wird und Schuldzinsen auf Fremdkapital nicht zum steuerbaren Gewinn gerechnet werden. Den Motionären ging es in erster Linie um eine Entlastung von Wohnbaugenossenschaften, welche durch die bestehende Gesetzgebung letztlich in den Ruin getrieben würden, wodurch die Wohnbau- und Eigentumsförderungspolitik des Bundes gefährdet sei. Hatte sich Bundesrat Stich in der Ständekammer noch — vergeblich — für eine Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat gewehrt, gab er im Nationalrat seinen Widerstand angesichts der Unterstützung der Vorlage durch alle Fraktionen auf und nahm die Motion als solche entgegen.

Motionen zur Besteuerung von Wohnbaugesellschaften

In der Frühjahrssession wandelte der Ständerat eine Motion seiner Kommision, in welcher der Bundesrat angehalten wurde, bis Ende 1993 Projekte im Sinne einer subsidiären und zeitlich befristeten Subjekthilfe im Wohnungsbau vorzulegen, in ein Postulat um.

Motion für eine Subjekthilfe im Wohnungsbau (93.3003)

Gleich drei Motionen eine der Ständeratskommission (Ad 92.037), eine des freisinnigen Schwyzer Ständerats Bisig (92.3093) sowie eine seines Parteikollegen, des Solothurner Nationalrats Scheidegger (92.3105) – wollten den Bundesrat beauftragen, Bestimmungen des Bundesrechts, welche preistreibende Wirkungen bei den Baukosten zur Folge haben, zu überprüfen und allenfalls abzuändern. Die Landesregierung anerkannte zwar die Legitimität der Forderungen, betonte jedoch, dass die Bundesgesetzgebung – im Gegensatz zur kantonalen oder kommunalen Legiferierung – wenig Einfluss auf preistreibende Faktoren nehmen könne. Ihrem daraus entspringenden Begehren nach Umwandlung der Motionen in Postulate wurde in allen drei Fällen entsprochen.

Motionen zur Reduktion der Kosten im Wohnungsbau (1992)

Die von de Dardel (sp, GE) eingereichte Motion für einen Solidaritätskredit des Bundes von insgesamt CHF 500 Mio. für den Bau von Sozialwohnungen in wirtschaftlich schwachen Regionen wurde als Postulat überwiesen.

Solidaritätskredit für den sozialen Wohnungsbau (Mo. 92.3024)

Der Nationalrat überwies eine Motion Leuenberger (sp, ZH), welche die Vorsorgeeinrichtungen der BVG zwingen wollte, einen bestimmten Anteil ihres Nettokapitalzuwachses als Hypothekardarlehen für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, lediglich als Postulat.

Motion Vorsorgeeinrichtungen der BVG Anteil ihres Nettokapitalzuwachses als Hypothekardarlehen für den Wohnungsbau (Mo 90.479)

Im Nationalrat nahm die Frage der Gewährleistung preisgünstigen Wohnraums breiten Raum ein. Eine Motion Günter (Mo 90.798) (Idu, BE) für die Einführung einer Abgabe auf baureifem Land, um damit den Bau preisgünstiger Wohnungen zu finanzieren, wurde vom Nationalrat auf Wunsch des Bundesrates als Postulat überwiesen. Auch eine sozialdemokratische Motion (Mo 90.822) für eine Erhöhung der finanziellen Mittel des Bundes zur Finanzierung preisgünstigen Wohnraums wurde nur in Form eines Postulats überwiesen. Gleiches geschah mit den von Meizoz (sp, VD) (Mo 91.3079) sowie Carobbio (Mo 91.3079) (sp, TI) eingereichten Motionen hinsichtlich einer Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes.

Im Nationalrat nahm die Frage der Gewährleistung preisgünstigen Wohnraums breiten Raum ein

Im September reichten bürgerliche Vertreter in der vorberatenden Kommission des Nationalrats zwei inhaltlich mit den früheren Vorstössen der FDP identische Motionen ein, welchen die Kommission mehrheitlich zustimmte. Diese aus Vertretern der Freisinnigen, Liberalen und der SVP gebildete Mehrheit betonte die Notwendigkeit, den Wohnungsbau wieder anzukurbeln, wozu die öffentlichen und privaten Anleger sowohl den Willen wie die Mittel besässen, was durch die einschränkenden Beschlüsse des Vorjahres jedoch verhindert würde. Die Sozialdemokraten, darüber hinaus aber auch der Mieterverband, konnten dagegen zum einen die Ursachen der Wohnungsnot nicht in den bodenpolitischen Massnahmen des Bundes erkennen und weigerten sich andererseits entschieden, ein offenbar effektives Instrumentarium gegen die Bodenspekulation wieder aus der Hand zu geben. Unterstützung erhielten sie durch Vertreter der CVP, welche sich generell gegen eine «Hüst-und-Hott-Politik» im Bodenrecht aussprachen. Der Nationalrat, welcher die beiden Motionen seiner Kommission im Oktober behandelte, entschloss sich letztlich, mit einer Entscheidung zu diesem Thema noch zu warten und dem Bundesrat inzwischen Zeit zu geben, zu den beiden Vorstössen Stellung zu nehmen.

Bundesbeschluss über Teuerungsbekämpfungsmassnahmen (BRG 90.055)

Neben dem Bundesrat bemühte sich auch das Parlament, durch Massnahmen im Bereich der Wohneigentumsförderung der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt gegenzusteuern. Zwei diesbezügliche sozialdemokratische Motionen – eine von Longet (GE) für die Inventarisierung und Förderung nichtspekulativer Eigentumsformen sowie eine von Rechsteiner (SG) (Mo 89.828) für die Erhöhung der Kredite für die Wohnbauförderung – waren auf Antrag des Bundesrats unter Hinweis auf laufende Verfahren als Postulate überwiesen worden.

Wohneigentumsförderung

Bisherige Bemühungen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge haben sich zumindest vorläufig als unrealisierbar erwiesen. Die Schweizerische Zentralstelle für Eigenheim- und Wohnbauförderung (SZEW), die 1989 ihr 25jähriges Bestehen feiern konnte und die generell für eine breitere Streuung des Wohneigentums mit Geldern aus der Altersvorsorge eintritt, möchte allerdings diese Zielsetzung nicht aus dem Auge verlieren. In beiden Räten wurden gleichlautende Motionen von StR Küchler (cvp, OW) (Mo. 89.528) und NR Weber (fdp, SZ) (Mo 89.542) als Postulate überwiesen, welche eine Lockerung des Verpfändungsverbots bei Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum vorschlagen; im weitern sollen die angesparten Mittel der beruflichen Vorsorge bis zur Hälfte des jeweiligen Freizügigkeitskapitals bar bezogen werden können. Bundesrat Koller gab dabei bekannt, dass die Landesregierung noch vor der Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge einen Vorschlag zur Ermöglichung der Verpfändung von Vorsorgegeldern für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterbreiten werde. Eine parlamentarische Initiative Spoerry (fdp, ZH) (PI.89.235), welcher eine Kommission des Nationalrats zustimmte, hat ebenfalls den vorzeitigen Bezug von Geldern aus der Altersvorsorge (2. und 3. Säule) zum Inhalt, und möchte als Sicherung im Grundbuch anmerken lassen, welcher Anteil des Kapitals aus Pensionskassenmitteln stammt, damit dieser bei einem späteren Verkauf zurückerstattet werden müsste.

Bemühungen Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge
Dossier: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge