Im Oktober veröffentlichte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats ihren Bericht zur parlamentarischen Initiative de Dardel (sp, GE), welche eine Verstärkung des Konsumentenschutzes bei der Teilnutzung von Immobilien verlangt. Dieses sogenannte Timesharing betrifft vor allem Ferienwohnungen und gibt dem Käufer von Anteilsscheinen das Recht, sich in einer Ferienwohnung, einer Freizeitanlage oder einem Hotel für eine bestimmte Zeit kostenlos aufzuhalten. Die RK schlug im Einklang mit dem EU-Recht eine Informationspflicht des Verkäufers und ein Rücktrittsrecht des Erwerbers vor, da potentielle Käufer oft mit sehr niedrigen Jahresbeiträgen, die dann nach Abschluss des Kaufvertrages massiv ansteigen, angelockt würden. Aufgrund der im Vernehmlassungsverfahren geäusserten Kritik verkürzte die RK die Widerrufsfrist von vierzehn auf zehn Tage; diese Annäherung an die im Schweizer Vertragsrecht übliche Frist von sieben Tagen entspricht der in der Europäischen Union verlangten Mindestfrist. In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat dem Nationalrat, auf die Vorlage einzutreten.
Verstärkung des Konsumentenschutzes bei der Teilnutzung von Immobilien