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  • Besteuerung von Wohneigentum

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Als Erstrat hatte der Ständerat im März über die 1993 vom Hauseigentümerverband eingereichte Volksinitiative «Wohneigentum für alle» zu entscheiden, die Steuererleichterungen für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und eine massvolle Besteuerung der Eigenmietwerte verlangt. Der Bundesrat hatte die Initiative, die Steuerausfälle in der Grössenordnung von CHF 1,5 bis 2 Mrd. für Bund und Kantone zur Folge hätte und vor allem bisherige Hauseigentümer begünstigen würde, 1994 ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Bei einem Stimmenverhältnis von 29 zu 7 Stimmen war die Initiative auch im Ständerat chancenlos. Anders als seine vorberatende Wirtschaftskommission (WAK), die auch einen Gegenvorschlag abgelehnt hatte, folgte der Ständerat mit 25 zu 12 Stimmen aber einem Antrag Bisig (fdp, SZ) und beauftragte die WAK mit der Evaluation eines möglichen Gegenvorschlags, der eine für Bund und Kantone haushaltsneutrale Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums verwirklicht.

Als möglichen Kern eines Gegenvorschlags propagierten die dem Unterstützungskomitee der Hauseigentümer-Initiative angehörenden Ständeräte Küchler (cvp, OW), Loretan (fdp, AG) und Reimann (svp, AG) die Forderung einer Aargauer Standesinitiative (91.311), gemäss welcher der Bund bei der direkten Bundessteuer die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte übernehmen müsste, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen. Heute berechnet der Bund in jenen elf Kantonen, die die Wohneigentümer besonders schonen, erhöhte Eigenmietwerte. Die Standesinitiative, die ebenfalls mit Steuereinbussen verbunden wäre und die 1993 die knappe Unterstützung des Nationalrats fand, wurde ebenfalls an die vorberatende Kommission zurückgewiesen.

Die WAK fand jedoch keine kostenneutrale Alternative zur Wohneigentums-Initiative und sah deshalb von einen Gegenvorschlag ab. Mit leeren Händen wollte sie aber nicht ins Plenum zurückkehren. Sie arbeitete eine Motion aus, die eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) fordert und den Kantonen mehr Spielraum bei der Festsetzung des Eigenmietwertes übertragen will (96.3380). So sollen Kantone die Eigenmietwerte massvoll ansetzen, für alle oder einen Teil der Steuerpflichtigen auf eine Anpassung der Eigenmietwerte während einer gewissen Periode verzichten und den Neuerwerb von Wohneigentum mit speziellen Anreizen fördern können. Mit einer zweiten Motion verlangte die WAK, die 1973 vom Bundesgericht begründete sogenannte «Dumont-Praxis» abzuschaffen (96.3379). Gemäss dieser sind Unterhaltsaufwendungen für Liegenschaften in den ersten Jahren nach einem Hauskauf als wertvermehrende und deshalb in der Regel nicht abzugsfähige Ausgaben zu betrachten. Die Abschaffung dieser Praxis würde sich gemäss WAK eigentumsfördernd auswirken. Eine weitere Möglichkeit, der Hauseigentümer-Initiative entgegenzukommen, sah die WAK beim Modell des «Logis-Leasing». Die namentlich im Kanton Genf gewährte steuerliche Erleichterung für Miete-Kauf von Wohneigentum wird heute vom Bund nicht zugelassen. In der Herbstsession verzichtete der Ständerat endgültig auf einen Gegenvorschlag zur Hauseigentümer-Initiative, überwies dafür gegen den Willen des Bundesrates beide Motionen der WAK mit deutlichen Mehrheiten. Der Aargauer Standesinitiative gab er keine Folge.

Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ (BRG 95.038)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Eine Motion Reimann (svp, AG) wollte mit einer Änderung des StHG (Steuerharmonisierungsgesetz) bewirken, dass die Kantone bei der Wohneigentumsförderung mehr Spielraum erhalten. Die Kantone sollen die Eigenmietwerte wesentlich unter dem Marktwert ansetzen können. Anreize schaffen sollen ausserdem zusätzliche Abzugsmöglichkeiten bei Neuerwerbungen, der Verzicht einer Anpassung der Eigenmietwerte während einer bestimmten Periode und Bausparabzüge. Auf Antrag des Bundesrates schwächte Reimann seinen Vorstoss in ein Postulat ab; dieses wurde vom Ständerat oppositionslos überwiesen.

Mehr Spielraum für die Kantone bei der Wohneigentumsförderung (Mo. 96.3010)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Eine Motion Baumberger (cvp, ZH) ersuchte den Bundesrat, Massnahmen zu prüfen, die im Sinne der besseren Eigentumsstreuung die Verbreitung des Stockwerkeigentums fördern und schlug unter anderem steuerliche Erleichterungen vor. Die Motion wurde im Nationalrat von Mieterseite bekämpft und ihre Behandlung verschoben.

Motion zur Verbreitung des Stockwerkeigentums (95.3304)

Eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission zur Prüfung des Einsatzes des Steuerrechts für wohnungs- und bodenpolitische Ziele kam zum Schluss, dass sich das Ziel einer breiteren Streuung von Wohneigentum mit steuerlichen Erleichterungen nur beschränkt erreichen lässt. Die Baulandhortung sei die Hauptursache für die anhaltende Baulandknappheit; erschlossenes Bauland sei nämlich ausreichend vorhanden. Einen entscheidenden Ansatz sahen die Experten in der konsequenten Besteuerung des Baulandes aufgrund des Verkehrswertes. Im Gegenzug solle die Liegenschaftssteuer abgeschafft werden, da diese vor allem ohnehin stark belastete Neuerwerber treffe und bereits heute nicht mehr in allen Kantonen erhoben werde.

Einsatz des Steuerrechts für wohnungs- und bodenpolitische Ziele (Studie 1995)

Nachdem der Bundesrat bereits im letzten Herbst die Volksinitiative des Schweizerischen Hauseigentümerverbands «Wohneigentum für alle» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen hatte, lieferte er in seiner Botschaft im Berichtsjahr die ausführliche Begründung nach. Gemäss Bundesrat begünstigt bereits das geltende Steuerrecht den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums; es bestehe aus volkswirtschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit einer noch stärkeren steuerlichen Privilegierung des Wohneigentums. Er widersetzte sich auch der Forderung der Initiative, die Eigenmietwerte nach Ersterwerb des selbstgenutzten Wohneigentums während zehn Jahren zu ermässigen, da damit eine rechtsgleiche Besteuerung im Verhältnis zu den Mietern nicht mehr gewährleistet wäre. Unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit als völlig unhaltbar bezeichnete er das Begehren, einmal festgesetzte Eigenmietwerte bis zu einer Handänderung gar nicht mehr anzupassen. Die bei Annahme der Initiative entstehenden Steuerausfälle bezifferte der Bundesrat für den Bund auf CHF 400 bis 500 Mio. und für die Kantone auf CHF 1 bis 1,4 Mrd. Allein die „massvolle“ Festlegung der Eigenmietwerte würde den Bund CHF 250 Mio. und die Kantone CHF 700 Mio. kosten.

Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ (BRG 95.038)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Eine Motion Gysin (fdp, BL), die eine Korrektur des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden anstrebte, um den Kantonen die steuerliche Förderung des Wohneigentums weiterhin zu ermöglichen, wurde vom Bundesrat abgelehnt und nur als Postulat überwiesen. Das 1993 in Kraft getretene Steuerharmonisierungsgesetz wird individuelle steuerliche Abzüge der Kantone zur Förderung des Bausparens ab dem Jahre 2000 nicht mehr zulassen.

Mo. 93.3684: Steuerliche Förderung des Wohneigentums

Der Bundesrat empfahl dem Parlament die Hauseigentümer-Initiative «Wohneigentum für alle» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung, weil diese einseitige Steuererleichterungen zugunsten von Wohnungs- und Hausbesitzern fordere und Mieter und untere Einkommensbezüger benachteilige. Gemäss Bundesrat würde der Bund bei Annahme des Begehrens zudem einen Steuerausfall von einer halben Milliarde und die Kantone einen solchen von nahezu CHF 1,4 Mrd. erleiden.

Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ (BRG 95.038)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Die vom Hauseigentümerverband im Vorjahr lancierte Volksinitiative «Wohneigentum für alle» wurde mit 161'899 Unterschriften eingereicht. Die Initiative verspricht sich eine Erhöhung der Wohneigentumsquote durch ein generelles Einfrieren des Eigenmietwerts und die Möglichkeit, für den Erwerb von Wohneigentum verwendete Spargelder von der Steuer abzusetzen.

Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ (BRG 95.038)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Eine Motion, welche gleichlautend von den Ostschweizern Engler (cvp, AI) (92.3530) und Rüesch (fdp, SG) (93.3092) in den jeweiligen Räten vorgetragen wurde, forderte den Bundesrat auf, die betreffenden Artikel des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden dergestalt zu ändern, dass Fremdkapital nicht als Eigenkapital aufgerechnet wird und Schuldzinsen auf Fremdkapital nicht zum steuerbaren Gewinn gerechnet werden. Den Motionären ging es in erster Linie um eine Entlastung von Wohnbaugenossenschaften, welche durch die bestehende Gesetzgebung letztlich in den Ruin getrieben würden, wodurch die Wohnbau- und Eigentumsförderungspolitik des Bundes gefährdet sei. Hatte sich Bundesrat Stich in der Ständekammer noch — vergeblich — für eine Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat gewehrt, gab er im Nationalrat seinen Widerstand angesichts der Unterstützung der Vorlage durch alle Fraktionen auf und nahm die Motion als solche entgegen.

Motionen zur Besteuerung von Wohnbaugesellschaften

Der Nationalrat überwies mit knappem Mehr die im Oktober 1991 eingereichte Standesinitiative des Kantons Aargau zur Ergänzung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, welche verlangt, dass die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte bei der Berechnung der direkten Bundessteuer zu übernehmen sind, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen. Indem das Parlament bei der Beratung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) darauf verzichtete, die Festsetzung des Eigenmietwertes zum Marktwert vorzuschreiben, und stattdessen die Formel der "Berücksichtigung der ortsüblichen Verhältnisse" wählte, zielte es laut Begründung der Initianten auf die Übernahme der kantonalen,Eigenmietwerte ab. Ohne eine derartige Ubernahme würden sich in zahlreichen Kantonen zwei verschiedene Werte für die Berechnung der kantonalen und eidgenössischen Steuererklärung ergeben. Da aber die direkte Bundessteuer auch von den kantonalen Steuerverwaltungen veranlagt und bezogen wird, würde sich dadurch ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand ergeben. Eine parlamentarische Initiative Aguet (sp, VD) (Pa. Iv. 91.421), welche auf die gleiche steuerliche Belastung von Eigenheimbesitzern und Mietern abzielte, lehnte die grosse Kammer ab.

Standesinitiative Aargau zum Eigenmietwert (Kt. Iv. 91.311)

Am 1. Juli begann die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes. Die Initiative fordert, den Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum während der ersten zehn Jahren zu ermässigen, Erhöhungen des Eigenmietwerts nurmehr bei Handänderungen zuzulassen sowie die Möglichkeit, Spargelder, die zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bestimmt sind, bei der Steuer vom Einkommen abzuziehen.

Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ (BRG 95.038)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)