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Hinsichtlich der Parolenfassung für die nationalen Abstimmungen trat die SP als geeinte Kraft auf. Keine einzige Kantonalsektion wich bei den zwölf Vorlagen von der Empfehlung der Mutterpartei ab. Einzige Ausnahme bildete die SP des Kantons Wallis, die für die von den Delegierten in Basel mit 70 zu zwölf Stimmen zur Annahme empfohlene Initiative zum „Schutz vor Passivrauchen“ im September Stimmfreigabe beschloss, mit der Begründung, dass immer mehr und strengere Verbote letztlich nicht zielführend seien. Bereits im Vorjahr hatten die Delegierten in Luzern ein Ja zur Buchpreisbindung (180 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen), zur Zweitwohnungsinitiative (185 zu 1), zur Initiative „6 Wochen Ferien“ sowie zum Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele empfohlen (einstimmig) bzw. die Nein-Parole für die Bausparinitiative (einstimmig) gefasst. Im April lehnten die Sozialdemokraten die Managed-Care-Vorlage mit 133 zu 20 Stimmen gegen die laue Opposition ihres eigenen Innenministers ab. Einstimmig abgelehnt wurden auch die Initiative „eigene vier Wände dank Bausparen“ sowie die Staatsvertragsinitiative. Ende Juni schmetterte die Delegiertenversammlung in Basel die HEV-Initiative „für sicheres Wohnen im Alter“ einstimmig ab und empfahl den Gegenentwurf zur Volksinitiative „Jugend und Musik“ ebenso einstimmig zur Annahme. Anfang September beschlossen die Genossen schliesslich, dem revidierten Tierseuchengesetz zuzustimmen.

SP-Parolenfassung für die nationalen Abstimmungen

Gemessen an ihren Parolen, welche die GLP zu den nationalen Abstimmungen fasste, vertraten die Grünliberalen im Berichtjahr die Meinung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am besten: Lediglich zwei Mal entsprach die Parole der GLP nicht dem nachfolgenden Abstimmungsresultat, nämlich bei der Zweitwohnungsinitiative und bei Managed Care. Mit ihrem Nein zur letztlich angenommenen Zweitwohnungsinitiative musste die Partei allerdings eine empfindliche Niederlage in einem ihrer Kerngebiete – der Raumplanung – hinnehmen. Neben der Zweitwohnungsinitiative wurden an der GLP-Delegiertenversammlung in Wil (SG) auch die Bauspar-Initiative, die Ferieninitiative und die Buchpreisbindung mit deutlichen Mehrheiten zur Ablehnung empfohlen. Einzig für den Gegenvorschlag zur Glücksspiel-Initiative wurde die Ja-Parole gefasst. Auch mit ihrem Ja zu Managed Care lagen die GLP neben der Meinung der Stimmbürgerschaft. Die Parolenfassung hatte zu hitzigen Diskussionen an der Delegiertenversammlung Anfang Mai in Chur geführt. Letztlich stimmte eine knappe Mehrheit von 59 zu 35 Stimmen (bei 11 Enthaltungen) für die integrierte Versorgung, mit der sich das Kostenwachstum senken lasse. Deutlich wurden in Chur hingegen die Initiativen „Eigene vier Wände dank Bausparen“ (mit 88:11 Stimmen) und „Staatsverträge vors Volk“ (mit 98:0 Stimmen) zur Ablehnung empfohlen. Einmal Ja – zum Bundesbeschluss zur Jugendmusikförderung – und zweimal Nein zu den beiden Initiativen „Schutz vor Passivrauchen“ und „Sicheres Wohnen im Alter“ beschloss der Vorstand der GLP Anfang September. Anfang November fasste die GLP an ihrer Delegiertenversammlung in Bern mit 120 zu 6 Stimmen und 9 Enthaltungen die Ja-Parole zum revidierten Tierseuchengesetz.

GLP-Parolen zu den eidg. Volksabstimmungen im Jahr 2012

Im Vergleich zur Analyse der SGFB-Initiative zeigte die VOX-Analyse zum Bausparanliegen des HEV eine höhere Parteigebundenheit im linken Lager und in der Mitte. Die CVP-Sympathisanten schienen den Meinungsumschwung ihrer Partei zu begrüssen und lehnten das Volksbegehren mit 76% noch etwas deutlicher ab als die Anhängerschaft der SP (74%). Entgegen der Empfehlung ihrer bevorzugten Partei stellten sich Sympathisanten der FDP und SVP, welche das Anliegen nur in 42% respektive 36% der Fälle unterstützten. Während die Parteiorientierung also einen höchstens moderaten Einfluss auf den Stimmentscheid ausübte, war es die persönliche Bedeutung, die man der Vorlage beimass, welche das eigene Votum am stärksten diktierte. Die Auswertung der Stimmmotive ergab denn auch, dass ungefähr ein Drittel aller Befürworter aus Nutzenüberlegungen ein Ja in die Urne gelegt hatte. Ein Vergleich der im Abstimmungskampf eingebrachten Argumente zu den beiden Bausparvorlagen zeigte, dass die Argumente für das Bausparen in der Juni-Abstimmung eine um jeweils rund 10 Prozentpunkte tiefere Unterstützungsrate aufwiesen. So vertraten zum Beispiel nur noch knapp die Hälfte der befragten Personen die Ansicht, dass Bausparen insbesondere jungen Familien und dem Mittelstand zu Gute komme, während dieses Argument im März noch 59% der Befragten unterstützt hatten. Im Gegenzug verzeichneten die Argumente der Initiativ-Gegner eine um denselben Betrag höhere Zustimmungsrate. Etwas über 70% aller Befragten gaben an, dass die bestehenden Förderinstrumente ausreichen würden und die Initiative hauptsächlich diejenigen belohnen würde, die nicht auf weitere Fördermassnahmen angewiesen seien. Interessanterweise zeigten sich 23% der Befragten unentschlossen beim Argument, dass Bauspargelder im Falle des Nicht-Erwerbs von Eigenheim nachträglich versteuert würden. Dabei zeigte sich ein Unterschied zwischen den Befürwortern (14%) und Gegnern (27%) der Initiative. Da es sich bei erwähnter Aussage um eine Forderung der Initiative handelte, folgerten die Autoren der Vox-Analyse, dass ein Teil der ablehnenden Stimmbürger nicht ausreichend über das Anliegen informiert war, worin sie einen Grund für die äusserst deutliche Ablehnung des Volksbegehrens vermuteten.

HEV-Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“
Dossier: Die Bausparinitiativen

Am darauffolgenden Abstimmungstermin vom 17.6. äusserte das Schweizervolk mit der Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ seinen Willen zum zweiten Bausparanliegen. Im Gegenzug zum abgelehnten Volksbegehren der SGFB verlangte die Initiative des HEV die obligatorische Einführung des Bausparens in allen Kantonen, wobei die maximalen Steuerabzüge mit jährlich CHF 10'000 etwas moderater ausfielen als die von der SGFB verlangten CHF 15'000 pro Jahr. Um bei der ersten Bausparinitiative Vernachlässigtes nachzuholen, präsentierte der HEV Mitte April eine von ihm in Auftrag gegebene Studie, welche folgerte, dass nachweislich Mittelstandsfamilien mit einem jährlichen steuerbaren Einkommen unter 100'000 Franken vom Bausparen profitieren würden. 17 Prozent der befragten Baselbieter Wohneigentumsbesitzer gaben an, dass sie ohne Steueranreiz auf den Erwerb von Wohneigentum verzichtet hätten. Darüber hinaus bilanziert die Studie zusätzliche Einnahmen durch ansteigende Bauinvestitionen und Handänderungen von Liegenschaften, welche laut ihren Berechnungen die durch das Bausparmodell anfallenden steuerlichen Mindereinnahmen sogar übersteigen würden. Die Studie stiess hingegen entweder auf wenig Resonanz oder auf Kritik und Widerstand. Am Abstimmungssonntag wurde das zweite Bausparanliegen dann mit einem äusserst klaren Nein-Anteil von 68,9% um einiges deutlicher abgelehnt als das fakultative Bausparanliegen der SGFB. Kein einziger Kanton äusserte sich mehrheitlich positiv zum Anliegen, womit dem bestehenden und seit der Revision des eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetzes im Jahre 2005 rechtswidrigen Bausparmodell im Kanton Baselland weitere Legitimation entzogen wurde. Mit Ablehnung des letzten hängigen Anliegens zum Bausparen sieht sich der Halbkanton gezwungen, seine Praxis endgültig zu beenden. Sogleich nach dem Abstimmungstermin gab die Baselbieter Regierung bekannt, Bausparabzüge seien nur noch bis Ende des laufenden Jahres zulässig.


Abstimmung vom 17. Juni 2012

Beteiligung: 38,5%
Ja: 601'449 (31,1%) / 0 Stände
Nein: 1'332'839 (68,9%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: FDP(2)*, SVP; SBV.
– Nein: CVP(4)*, SP, EVP, CSP, GPS, GLP; SGB, Travail.Suisse.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

HEV-Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“
Dossier: Die Bausparinitiativen

Die VOX-Analyse der SGFB-Initiative ergab, dass sich die Anhängerschaft der SP mit 39% leicht weniger häufig für die Initiative aussprach als dies Sympathisanten des bürgerlichen Lagers taten. Obwohl die Parteikonformität bei Sympathisanten von Linksparteien bereits relativ gering war, zeigte sich die Anhängerschaft der bürgerlichen Parteien noch weniger diszipliniert. Etwas stärker als durch politische Merkmale scheint der Stimmentscheid durch ökonomische Faktoren beeinflusst. So stimmten im Konkubinat lebende oder verheiratete Personen sowie Personen aus höheren Einkommensklassen der Initiative tendenziell häufiger zu, wenn auch kaum zu mehr als 50%. Weiter stimmten Wohneigentümer dem Bausparanliegen nicht stärker zu als die Mieterseite. Während die Befürworterseite eine Vielzahl von Stimmmotiven einbrachte, konzentrierte sich die Gegnerseite auf ein bestimmtes: Insgesamt 87% der Gegner gaben an, dass die Initiative ungerecht sei, indem sie nur einer bereits gut situierten Bevölkerungsgruppe entgegen komme, nämlich einer, die sich Wohneigentum auch ohne diese Massnahmen leisten könne. Diese Meinung unterstützte auch ein Drittel der Befürworter. Letztere stimmten hingegen in 9 von 10 Fällen ebenfalls dem Argument zu, Bausparen erleichtere auch jungen Familien und dem Mittelstand den Zugang zu Wohneigentum – eine Ansicht, die auch der HEV vertrat. Auf der Gegnerseite fand dieses Argument nur zu 35% Zustimmung.

SGFB-Volksinitiative „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen“
Dossier: Die Bausparinitiativen

Die gewünschte inhaltliche Abgrenzung der BDP von der SVP, von der sie sich 2008 abgespalten hatte, war auch in der Parolenfassung zu den eidgenössischen Volksabstimmungen sichtbar. In fünf von zwölf Fällen unterschieden sich nämlich die Empfehlungen der beiden Parteien. Zwar fassten die Delegierten im Januar die gleichen Parolen wie die SVP – drei Nein zu Zweitwohnungsinitiative, Ferieninitiative (jeweils mit grosser Mehrheit bei einer Enthaltung) und Buchpreisbindung (mit 59 zu 41 Stimmen bei einer Enthaltung) und zwei Ja zu Bausparinitiative (mit 69 zu 38 Stimmen bei zehn Enthaltungen) und Geldspielbeschluss – diese Empfehlungen entsprachen aber einer rechtsbürgerlichen Position, da auch die FDP die genau gleichen Parolen fasste. Die Unterschiede zur SVP zeigten sich in der Folge bei der Parolenfassung im Mai in Glarus, wo die Delegierten gegen den Vorschlag des Parteivorstandes mit 100 zu 95 Stimmen zwar wie die SVP ein Nein gegen die Managed Care-Vorlage beschloss, sich mit dem Nein zur Staatsvertrags-Initiative (mit einer Gegenstimme) und der Stimmfreigabe zur Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ aber von der SVP-Position unterschied. Auch das Ja zurJugendmusikförderung und das Nein zur Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ – beide Parolen wurden von der Parteileitung gefasst – grenzte die BDP inhaltlich von der SVP ab. Gleich wie die SVP empfahlen die BDP-Delegierten in Basel allerdings die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ zur Ablehnung. Im Oktober in Genf befürworteten die Delegierten schliesslich das Tierseuchengesetz, das von der SVP zur Ablehnung empfohlen wurde.

BDP-Parolenfassung für die Volksabstimmungen 2012

Im März kam mit der Volksinitiative „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen“ ein Anliegen der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) zur Abstimmung. Die Initiative verlangte die fakultative Einführung von Steuerabzügen beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum. Darüber hinaus sollen Abzüge für an der Erstliegenschaft vorgenommene energiesparende Massnahmen getätigt werden können. Die politischen Akteure zeigten sich im Vorfeld stark gespalten. Erstmals seit 1977 konnten sich die parlamentarischen Kammern für das Bausparanliegen des SGFB und die im Juni zur Abstimmung stehende Bauspar-Vorlage des HEV (siehe unten) nicht auf eine gemeinsame Abstimmungsempfehlung einigen. Der von der Einigungskonferenz präsentierte Kompromissvorschlag war im Vorjahr in beiden Kammern gescheitert. Während der Nationalrat beide Volksanliegen zur Annahme empfehlen wollte, hatten der Stände- wie auch der Bundesrat in beiden Fällen auf Ablehnung plädiert. Im Gegensatz zu den Linksparteien, die der Bauspar-Initiative des SGFB geschlossen ablehnend gegenüber standen, zeigten sich die kantonalen Sektionen der bürgerlichen Parteien gespalten. Obwohl deren Mutterparteien die Initiative allesamt zur Annahme empfahlen, beschlossen verschiedenste kantonale Parteien ein Nein. Insbesondere zersplittert zeigte sich, wie bereits bei der RPG-Revision, die CVP. Deren Vorstand fasste die Ja-Parole äusserst knapp mit 15 zu 13 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Die Gespaltenheit reflektierte schliesslich in den insgesamt 12 abweichenden Kantonalsektionen. Das Stimmvolk schickte die Vorlage bei einer Stimmbeteiligung von 45,0% und einem Nein-Anteil von 55,8% bachab. Noch klarer zeigte sich die Ablehnung bei den Ständen mit lediglich 4 1/2 unterstützenden Kantonen. Der Kanton Basel-Landschaft, welcher als einziger Kanton noch über die Möglichkeit des Bausparens verfügt, entpuppte sich als einziger zustimmender Kanton der Deutschschweiz und sogar er äusserte seine Unterstützung mit einem Ja-Anteil von 53% lediglich relativ knapp. Als Gründe für dieses Ergebnis wurde die angespannte finanzielle Lage des Baselbietes angeführt. Finanzministerin Widmer-Schlumpf (bdp) zeigte sich zufrieden mit dem Entscheid, da nur ausgewählte Kreise von den zusätzlichen Steuererleichterungen hätten profitieren können. Letzteres bestritt Hans Egloff, damals Vorstandsmitglied des HEV. Man habe es jedoch verpasst, mit dem Argument von zusätzlichen Bauaufträgen um die Gunst der KMU zu werben. Der HEV sah die Chancen des eigenen, am 17.6. zur Abstimmung stehenden Bausparanliegens weiterhin intakt und gab an, die festgestellten Mängel in der aufkommenden Kampagne korrigieren zu wollen.


Abstimmung vom 11. März 2012

Beteiligung: 45,0%
Ja: 980'273 (44,2%) / 4 1/2 Stände
Nein: 1'237'825 (55,8%) / 16 5/2 Stände

Parolen:
– Ja: FDP(4)*, CVP(12)*, SVP(1)*, BDP(2)*; SGV, SBV.
– Nein: SP, EVP, CSP, GPS, GLP; SGB, Travail.Suisse.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

SGFB-Volksinitiative „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen“
Dossier: Die Bausparinitiativen

Die FDP gehörte im Berichtsjahr – nimmt man ihre Parolenfassung für die nationalen Volksabstimmungen zur Grundlage – bei fünf der zwölf Abstimmungen zu den Verlierern. Damit schnitt der Freisinn hinter der SVP, bei der die Parole sieben Mal nicht mit dem Abstimmungsausgang zusammenpasste, am zweitschlechtesten ab. Mitte Februar beschlossen die Delegierten ein Nein zur Ferieninitiative (mit 224 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen) und zur Buchpreisbindung (mit 248 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Für die Bausparinitiative und den Gegenentwurf zur Geldspiel-Initiative hatte die Konferenz der Kantonalpräsidenten bereits vorher ein Ja empfohlen und für die Zweitwohnungsinitiative ein Nein beschlossen. Bei der Bausparinitiative wichen allerdings vier Kantonalsektionen ab und die Buchpreisbindung wurde von den Jungfreisinnigen bekämpft, die zusammen mit anderen Jungparteien das Referendum ergriffen hatten. Zu einem parteiinternen Schlagabtausch kam es Ende April aufgrund der Managed Care-Vorlage, zu der die Delegierten in Bern schliesslich mit 222 zu 75 Stimmen die Ja-Parole fassten, eine Opposition, die sich in drei abweichenden Kantonalsektionen manifestieren sollte. Zwei abweichende Kantonsempfehlungen gab es auch bei der zweiten HEV-Initiative, die von der Konferenz der Kantonalpräsidenten im März zur Annahme empfohlen worden war. Einstimmig war das Nein gegen die Staatsvertragsinitiative. Ein Nein empfahl die Delegiertenversammlung mit 173 zu 3 Stimmen bei drei Enthaltungen Ende Juni auch für die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“. Wiederum hatte die Kantonalpräsidentenkonferenz bereits vor der Abgeordnetenversammlung den Gegenvorschlag zur Initiative „Jugend und Musik“ sowie die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ zur Ablehnung empfohlen. Während es bei der von den Delegierten abgelehnten Passivraucherinitiative keine abweichenden kantonale Empfehlungen gab, fassten bei den beiden anderen Vorlagen je fünf Kantonssektionen eine von der Mutterpartei abweichende Parole. Für Wirbel sorgte dabei die Drohung der Ständerätin Christine Egerszegi (AG) aus der Kantonalpartei auszutreten, wenn diese nicht ein Ja für die von ihr unterstützte Musikvorlage empfehle. Für das Tierseuchengesetz wurde Ende Oktober die Ja-Parole beschlossen.

FDP-Parolenfassung zu den Volksabstimmungen im Jahr 2013

Mit Ausnahme der Stimmfreigabe, welche die Grünen für die Managed Care-Abstimmung beschlossen, entsprachen alle Parolenfassungen zu den eidgenössischen Abstimmungen der GP jenen der SP. Mit anderen Worten: Im Gegensatz zu den Bürgerlichen – auch FDP und CVP fassten nur in neun von zwölf Fällen die gleiche Parole – trat links-grün auch hinsichtlich der nationalen, direktdemokratisch ausgefochtenen Sachpolitik relativ geschlossen auf. Am 22. Januar fassten die Delegierten in Kriens die Ja-Parole für die Buchpreisbindung, die Zweitwohnungs- und Ferieninitiative sowie für den Bundebeschluss zur Regelung von Geldspielen. Zur Ablehnung empfohlen wurde hingegen die Bauspar-Initiative. Leise Kritik war gegen die Zweitwohnungs- und die Ferieninitiative angemeldet worden, da beide zu weit gingen. Der Antrag auf Stimmfreigabe unterlag aber bei beiden. Uneins war sich die Parteileitung der Grünen bei der für Juni vorliegenden Managed Care-Vorlage, bei der sich positive und negative Aspekte die Waage hielten. Die Empfehlung auf Stimmfreigabe wurde von den Delegierten Ende März mit 66 zu 63 Stimmen bei 8 Enthaltungen dann knapp bestätigt. Die Initiative zur Steuerbefreiung des Bausparens und die Staatsvertragsinitiative wurden hingegen deutlich abgelehnt. Ende August empfahlen die Delegierten an ihrer Versammlung in Aarau die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ einstimmig bei zwei Enthaltungen abzulehnen. Ebenfalls einstimmig (bei 6 Enthaltungen) wurde der Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung zur Annahme empfohlen. Der Antrag, für die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ Stimmfreigabe zu beschliessen, wurde abgelehnt. Für das Volksbegehren wurde schliesslich mit 94 zu 45 Stimmen die Ja-Parole gefasst. Für die Abstimmung zum Tierseuchengesetz empfahlen die Delegierten der GP in Bümpliz mit 73 zu 50 Stimmen ein Ja.

Parolenfassungen der Grünen zu den eidgenössischen Abstimmungen 2012

Parteiinterne Gräben zeigten sich bei den Parolenfassungen zu den nationalen Abstimmungen. Für die Bausparinitiative fasste der CVP-Vorstand lediglich knapp mit 15:13 Stimmen die Ja-Parole. Gleich zwölf Kantonalsektionen wichen allerdings von dieser Empfehlung, die den Delegierten nicht zur Abstimmung vorgelegt wurde, ab. Mit 93 zu 81 Stimmen empfahlen die Delegierten Ende Februar die Buchpreisbindung. Auch hier wichen nicht weniger als 13 Kantonalsektionen ab. Eindeutig fielen hingegen das Nein der Delegierten für die Zweitwohnungsinitiative und das Ja zum Gegenvorschlag für die Geldspiel-Initiative aus. Auch bei der Krankenversicherungsrevision (Managed Care), für die sich die Delegierten Ende April mit 106:47 Stimmen aussprachen, kam es zu acht abweichenden Empfehlungen der Kantonalsektionen. Vier kantonale Sektionen widersetzten sich zudem der gleichentags mit 103:27 Stimmen gefassten Nein-Parole zur Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“. Das einstimmig gefasste Nein zur Initiative „Staatsverträge vors Volk“ wurde hingegen von allen Kantonalsektionen mitgetragen. Auch für die Abstimmungen im September kam es noch einmal zu parteiinternen Abweichungen. Zwar folgten alle Kantone der Ende August in Basel gefassten Ja-Empfehlung zumBundesbeschluss über die Jugendmusikförderung, das Nein zur Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ wurde jedoch von drei und das Nein zur Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ von zwei Kantonalsektionen überstimmt. Das Ende Oktober ohne Gegenstimmen gefasste Ja zum Tierseuchengesetz fand schliesslich keinerlei kantonale Opposition.

CVP-Parolenfassungen für die Abstimmungen im Jahr 2012

Im Januar fassten die Delegierten der EVP in Olten nur sehr knapp mit 54 zu 48 Stimmen die Ja-Parole für die Buchpreisbindung. Deutlicher wurde die Initiative „6 Wochen Ferien für alle“ zur Ablehnung empfohlen (72:29 Stimmen und 6 Enthaltungen). Bereits im Vorjahr wurde für die Bausparinitiative und den Bundesbeschluss zur Regelung von Geldspielen die Nein-Parole ergriffen und die Zweitwohnungsinitiative wurde zur Annahme empfohlen. In Arbon sagten die Delegierten Ende März mit 64 zu 26 Stimmen Ja zur Managed Care Vorlage und erteilten der Staatsvertragsinitiative (99:1 Stimmen) und der Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ (88: 5 Stimmen) deutliche Abfuhren. Im Juni empfahlen die Delegierten in Muttenz ein Ja für die Initiative zum „Schutz vor Passivrauchen“ und zum Bundebeschluss zur Jugendmusikförderung. Die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ lehnten sie hingegen ab. Ende August in Wil (SG) beschloss die EVP schliesslich mit 44 zu 24 Stimmen, das neue Tierseuchengesetz zu unterstützen. Beim dort ebenfalls beschlossenen vorsorglichen Ja zu den im November nicht zur Abstimmung gelangten Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien äusserten sich die Abgeordneten auch positiv zu einem automatischen Informationsaustausch.

Parole

Die beiden Kammern beschäftigten sich ebenfalls mit einer Motion der WAK-NR, welche die HEV-Initiative auf den ersten Abstimmungstermin festlegen wollte, womit das Volk zuerst über eine obligatorische Einführung des Bausparens abstimmen würde. Während eine bürgerliche Ratsmehrheit das Geschäft im Nationalrat mit 105 zu 62 Stimmen deutlich annahm, wurde es im Ständerat verworfen. Somit blieb die Kompetenz zur Bestimmung der Abstimmungsreihenfolge der Bausparinitiativen gemäss Parlamentsrecht beim Bundesrat.

Motion zur Festlegung der Abstimmungsreihenfolge der Bausparinitiativen scheitert
Dossier: Die Bausparinitiativen

Im Berichtsjahr befasste sich das Parlament nicht nur mit dem Gegenvorschlag sondern ebenfalls mit den Empfehlungen zu den beiden Bausparinitiativen. Nachdem sich der Ständerat im Vorjahr bereits gegen die Initiative der SGFB ausgesprochen hatte, lehnte er in der Frühjahrssession auch die HEV-Initiative ab. Der Nationalrat hatte sich bereits im Vorjahr zustimmend zu den Anliegen geäussert und hielt auch in der Sommersession an seinen gefassten Beschlüssen fest. Dabei zeigten sich die gleichen Kräfteverhältnisse wie bei der Annahme des indirekten Gegenentwurfes. Auch der Ständerat beharrte auf seiner ablehnenden Haltung gegenüber den beiden Volksbegehren – allerdings nur knapp mit 17 zu 16 Voten. Damit gelangte das Geschäft in der Herbstsession in die Einigungskonferenz. Die Einigungskonferenz beantragte die SGFB-Initiative zur Ablehnung, wie dies der Bundesrat und die kleine Kammer forderten, empfahl jedoch – dem Nationalrat folgend – die Initiative des HEV zur Annahme. Keiner der Räte zeigte sich hingegen Willens, der Empfehlung der Einigungskonferenz zu folgen. Die Bausparinitiativen werden dem Volk somit ohne Empfehlung vom Parlament vorgelegt.

Parlament gibt keine Empfehlung zu den Bausparinitiativen ab
Dossier: Die Bausparinitiativen

Anfang Jahr wurden die Vernehmlassungsergebnisse zum indirekten Gegenentwurf zu den beiden Bausparinitiativen präsentiert. Der Gegenvorschlag, der von der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) gefordert und ausgearbeitet worden war, orientierte sich stark an der Volksinitiative des HEV, welche im Gegensatz zur Initiative der Schweizerischen Gesellschaft für Bausparen (SGFB) eine obligatorische Einführung des Bausparens in den Kantonen vorsieht. Der Gegenentwurf unterscheidet sich aber in zwei wesentlichen Punkten von der HEV-Initiative: Zum einen verfügt er über moderatere steuerliche Anreize, da die Vermögenserträge der Einkommenssteuer und die Bausparguthaben der kantonalen Vermögenssteuer unterstellt würden, und zum anderen enthält er klarere Regelungen im Falle zweckwidriger Verwendung der Bauspareinlagen. In der Vernehmlassung äusserten sich die CVP, CSP und SVP positiv zum Gegenentwurf. Die FDP stimmte dem Entwurf unter dem Vorbehalt zu, dass er durch die in der SGFB-Initiative geforderten Abzugsmöglichkeiten für Energie- und Umweltinvestitionen ergänzt werde. Eine klar ablehnende Haltung gegenüber dem Anliegen vertraten die EVP, die Grünen und die SP sowie nicht weniger als 22 Kantone. Nur gerade der Kanton Genf und der Kanton Basel-Land, welcher als einziger Kanton über die Möglichkeit des steuerbegünstigten Bausparens verfügt, unterstützen das Vorhaben. Die Urheber der beiden Initiativen sprachen sich ebenfalls für den Gegenvorschlag aus. Abgelehnt wurde der indirekte Gegenvorschlag von den Mieterverbänden. Der Bundesrat gab ebenfalls eine ablehnende Stellungnahme ab. Der wichtigste Einwand der Landesregierung war, dass die Zielgruppe der Schwellenhaushalte (Haushaltseinkommen zwischen CHF 60'000 und CHF 100'000) mangels Eigenkapital nicht in der Lage sein würden, innerhalb von 10 Jahren ausreichend Mittel zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu äufnen. Das Bausparen widerspräche dem Rechtsgleichheitsgebot, da gerade einkommensstarke Steuerpflichtige, welche sich auch ohne die vorgesehenen Massnahmen Eigenwohnheim leisten könnten, überdurchschnittlich vom Bausparen profitieren würden. Der Bundesrat verwies zudem auf den Kommissionsbericht der WAK-SR, der bei zweckwidriger Verwendung der Bauspareinlagen trotz Nachbesteuerung in einigen Fällen von Steuerausfällen im fünfstelligen Bereich pro Person oder Ehepaar ausgeht. Weiter befürchtete er wegen Raumknappheit steigende Haus- und Bodenpreise, was den Effekt der steuerlichen Fördermassnahmen zumindest teilweise aushebeln könnte. In der Frühjahrssession des Berichtsjahres behandelte der Ständerat den indirekten Gegenentwurf. Die Kommissionsmehrheit der WAK-SR empfahl Eintreten. Unter anderem würde dies dem Nationalrat ermöglichen, seine im Vorjahr ausgesprochene Unterstützung der beiden Volksinitiativen zu Gunsten des moderateren Gegenvorschlages zurückzuziehen. Die kleine Kammer trat mit 20 zu 15 Stimmen auf den Entwurf ein und verabschiedete ihn bei 17 zu 17 Stimmen nur dank Stichentscheid des Präsidenten Inderkum (cvp, UR). Der Nationalrat trat dann in der Sommersession mit deutlichem Mehr auf den Gegenentwurf ein und empfahl ihn ebenfalls zur Annahme. Praktisch geschlossen gegen den Entwurf votierten SP und Grüne mit Unterstützung einer Minderheit der CVP. In der Schlussabstimmung fand das Anliegen im Nationalrat mit 111 zu 64 Stimmen Zustimmung. In der ständerätlichen Schlussabstimmung wurde der indirekte Gegenentwurf dann aber doch noch zu Fall gebracht, nämlich mit 22 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Was die Stimmung im Ständerat schlussendlich kippen liess, darüber konnte nur spekuliert werden. Zum einen hätten einige freisinnige Ständeräte aus gewichtigen Gründen der Schlussabstimmung fernbleiben müssen, zum anderen hätten die kantonalen Finanzdirektionen mit ihrer Warnung vor Steuerausfällen von jährlich über CHF 100 Mio. die kleine Kammer erfolgreich mobilisiert, liess Ansgar Gmür, Direktor des HEV, verlauten. Bei Annahme des Gegenvorschlages hätte der HEV den Rückzug seiner Initiative in Aussicht gestellt. Auf der anderen Seite hatte die SP bei Annahme des Gegenvorschlages bereits mit dem Referendum gedroht.

Parlament schickt Gegenentwurf zu den Bausparinitiativen bachab
Dossier: Die Bausparinitiativen

Für eine alternative Lösung sprach sich der Ständerat in der Sommersession aus. Eine Ratsmehrheit anerkannte einen Handlungsbedarf im Bereich der Wohneigentumsförderung, erachtete die vorgesehenen Bausparmodelle der Initiative jedoch als problematisch, da diese insbesondere zu einer zusätzlichen und unnötigen Verkomplizierung des Steuersystems führen würden. Mit 25 zu 16 Stimmen beschloss die Kleine Kammer, die Initiative des SGFB zur Ablehnung zu empfehlen. Freundlicher stand der Rat der durch den HEV initiierten Volksinitiative gegenüber und markierte damit auch einen Richtungswechsel in seiner bisherigen, ablehnenden Haltung gegenüber Bauspar-Anliegen. Auf Antrag Niederberger (cvp, NW) einigte sich der Ständerat einstimmig, das Anliegen mit dem Auftrag zur Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags auf Gesetzesstufe an die Kommission zurückzuweisen. Um eine speditive Behandlung des Rückweisungsantrags zu fördern, reichte dessen Urheber kurz zuvor bereits eine parlamentarische Initiative mit betreffendem Anliegen ein. Zwei Wochen später verabschiedete die WAK-SR eine parlamentarische Initiative zur Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zu den beiden Volksinitiativen. Nachdem die nationalrätliche Schwesterkommission dem Anliegen Folge gegeben hatte, erarbeitete die WAK-SR einen Vorentwurf für die Gesetzesänderung, welcher auf Beschluss der Kommission anfangs November in die Vernehmlassung ging. Der Vorentwurf orientiert sich am Modell des HEV und verlangt eine identische Limite der Steuerabzüge, namentlich CHF 10'000 pro Person und Jahr, respektive 20'000 pro Ehepaar, und das während einer maximalen Dauer von 10 Jahren. Zusätzlich zu den Volksanliegen konkretisiert der Vorentwurf, dass das Bausparguthaben nicht von der kantonalen Vermögenssteuer und die aus dem Bausparkapital erwachsenen Zinsen nicht ebenfalls von der Einkommenssteuer befreit werden. Bei nicht-zweckkonformer Verwendung der Bauspareinlagen soll zudem eine nachträgliche Erhebung der Einkommenssteuer erfolgen. Diese Zusätze sollen insbesondere eine missbräuchliche Verwendung der Bauspareinlagen verhindern.

Parlament gibt keine Empfehlung zu den Bausparinitiativen ab
Dossier: Die Bausparinitiativen

Im Berichtsjahr beriet das Parlament über zwei Volksinitiativen zur Einführung von steuerlich privilegiertem Bausparen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Die 2008 von der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) eingereichte Bauspar-Initiative, welche über den erstmaligen Erwerb hinaus zusätzlich Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen am Eigentumsobjekt steuerlich privilegieren lassen will, sieht eine fakultative Einführung in den Kantonen vor. Die Initiative des HEV verzichtet auf diesen Zusatz, will Kantone und Bund jedoch zur Übernahme der Regelung zwingend verpflichten. In seinem vorjährigen Bericht legte der Bundesrat ausführlich dar, dass er das Instrument des steuerlich privilegierten Bausparens weder als effektives noch als effizientes Mittel zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum ansehe und darüber hinaus der Ansicht sei, dass bestehende Vorbezugsmöglichkeiten wirksame und bereits ausreichende Instrumente zur Wohneigentumsförderung darstellten. Anderer Ansicht war der Nationalrat, welcher die Vorlage als Erstrat in der Frühjahrssession behandelte und auf Anraten einer deutlichen Kommissionsmehrheit gleich beide Initiativen mit deutlichem Mehr zur Annahme empfahl. Für Ablehnung beider Initiativen machte sich die SP stark, welche insbesondere bei der Bauspar-Initiative der SGFB volle Unterstützung von den Grünen erhielt. Federführend bei den Beratungen war Nationalrat Hans Rudolf Gysin (fdp, BL), welcher seit Jahren und aktuell mit zwei eingereichten parlamentarischen Initiativen für das Bausparanliegen kämpft. Wird das Volk die Bauspar-Initiativen ablehnen, wird es auch mit dem Bausparen im Kanton Basel-Land zu Ende sein. Das Baselbieter Modell ist in diesem Sinne schweizweit einzigartig und an sich rechtswidrig, seit der Bund das Bausparen vor fünf Jahren verboten hat. Halten konnte sich die Regelung im Halbkanton bisher nur, weil die Diskussion um eine eidgenössische Einführung seither immer auf der politischen Agenda stand. Anhand des Baselbieter Modells konnten die Befürworter dann auch aufzeigen, dass das Bausparen insbesondere vom Mittelstand genutzt werde und somit nicht speziell nur diejenigen Personen begünstige, welche sich auch ohne Fördermassnahmen ein Eigenheim leisten könnten. Eine Studie der Hochschule Luzern zeigte hingegen auf, dass die Wohneigentumsquote in vielen Kantonen höher liegt als im Baselland und in den drei weiteren Kantonen, die Bausparen in einer anderen Form kennen, was die Effektivität des Instrumentes zumindest teilweise wieder in Frage stellte.

Parlament gibt keine Empfehlung zu den Bausparinitiativen ab
Dossier: Die Bausparinitiativen

Im Vergleich zu der im Vorjahr eingereichten Bauspar-Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) geht die HEV-Initiative („Eigene vier Wände dank Bausparen“) inhaltlich weniger weit. Während sich letztere auf die steuerliche Befreiung von Bauspareinlagen beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum beschränkt, erwähnt die SGFB-Initiative zusätzlich Steuerprivilegierung bei energetischen Sanierungen für selbst genutztes Wohneigentum. Hingegen spricht die Initiative des SGFB von einer fakultativen Einführung in den Kantonen, während die HEV-Initiative eine verbindliche bundesweite Regelung erreichen will. Im September beantragte der Bundesrat dem Parlament in seiner Botschaft, beide Volksinitiativen ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Mit den bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten aus der beruflichen und privaten Vorsorge werde dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung im Steuerrecht bereits ausreichend Rechnung getragen und darüber hinaus stünden solche steuerlichen Begünstigungen auch im Widerspruch zu Bemühungen, das Steuerrecht zu vereinfachen. Ein zusätzlicher Kontrollaufwand befürchtete der Bundesrat insbesondere bei dem in der SGFB-Initiative geforderten Energie-Bausparen. Zudem würden sich die Forderungen beider Initiativen bei bestehendem progressivem Steuersystem besonders positiv für Personen mit hohem Einkommen auswirken, welche sich auch ohne solche Anreize Wohneigentum leisten können. Besonders problematisch erachtete der Bundesrat auch die Forderung des SGFB, die Einführung solcher Bestimmungen den Kantonen zu überlassen, da dies dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuerharmonisierung widerspräche.

Parlament gibt keine Empfehlung zu den Bausparinitiativen ab
Dossier: Die Bausparinitiativen

Der Hauseigentümerverband reichte zu Jahresbeginn zwei Volksinitiativen für eine steuerliche Besserstellung von Haus- und Wohnungsbesitzern ein. Die eine verlangt, dass Personen im Rentenalter wahlweise keinen Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum mehr versteuern müssen (und als Gegenleistung die Schuldzinsen nicht mehr vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen können). Die andere will das Bausparen steuerlich begünstigen (BRG 09.074).

Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ (BRG 10.060)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Am 23. Januar reichte der Hauseigentümerverband (HEV) bei der Bundeskanzlei die sogenannten Zwillingsinitiativen zur Wohneigentumsförderung ein. Die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“, welche eine fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung für Rentnerinnen und Rentner fordert, kam mit 111'861 gültigen Unterschriften zustande. Ebenfalls mit 120'460 gültigen Unterschriften erfolgreich eingereicht wurde die zweite Initiative des HEV, welche die Förderung des Grundeigentums mittels Steuerbefreiung des Bausparens bezwecken will.

HEV reicht 2009 Zwillingsinitiativen zur Wohneigentumsförderung ein
Dossier: Die Bausparinitiativen
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Im September reichte die Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens die Volksinitiative „für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)“ mit 142'000 Unterschriften ein.

SGFB-Volksinitiative „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen“
Dossier: Die Bausparinitiativen

Nachdem im Vorjahr der Ständerat die drei parlamentarischen Initiativen zur Förderung des steuerlich begünstigten Bausparens zum zweiten Mal abgelehnt hatte, befasste sich in der Frühjahrssession wieder der Nationalrat damit. Die drei Vorstösse der SVP-Fraktion, von Gysin (fdp, BL) resp. von Jermann (cvp, BL) aus dem Jahr 2004 verlangten, dass das Steuerharmonisierungsgesetz so zu ändern ist, dass die Kantone das steuerprivilegierte Bausparen nach dem Modell des Kantons Basel-Land einführen resp. beibehalten dürfen (pa.Iv. 04.446; 04.448; 04.475). Gegen den Widerstand der SP und der GP, welche die Vorlage weiterhin als eine Steuerprivilegierung der Reichen bezeichneten, entschied sich der Nationalrat noch einmal dafür, diesen parlamentarischen Initiativen Folge zu geben. Mit relativ knappen Mehrheiten lehnte sie der Ständerat aber auch ein drittes Mal und damit endgültig ab.

Förderung des steuerlich begünstigten Bausparens

Les Chambres ont été saisies d’une initiative du canton de Bâle-Campagne visant à modifier la LHID de sorte à autoriser les cantons à introduire une épargne-logement fiscalement déductible. Ce type d’incitation fiscale à l’accès à la propritété existe déjà dans le canton de Bâle-Campagne depuis plusieurs années en vertu d’une disposition transitoire de la LHID. Or, cette disposition est caduque depuis fin 2004 et la révision législative censée la réintroduire dans la loi figurait dans le Paquet fiscal rejeté par le peuple en mai 2004. Par conséquent, l’initiative vise à créer la base légale nécessaire à la poursuite de la pratique bâloise. Sur proposition de sa CER, le Conseil des Etats a décidé, par 21 voix contre 15, de ne pas donner suite à l’initiative au motif qu’elle viole la norme constitutionnelle relative à l’harmonisation fiscale formelle dans la mesure où la nouvelle disposition introduirait une disharmonisation entre la fiscalité fédérale et les fiscalités cantonales, d’une part, et entre les fiscalités cantonales, de l’autre. La Chambre haute a en outre estimé que l’introduction de cette nouvelle déduction allait à l’encontre des efforts consentis pour la simplification du système fiscal. Enfin, elle a rappelé l’existence d’instruments efficaces en faveur de l’accès à la propriété (2ème pilier et pilier 3a). A l’inverse, le Conseil national a décidé, par 98 voix contre 65, de donner suite à l’initiative, jugeant que l’instrument de l’épargne-logement fiscalement déductible compléterait efficacement les moyens existants. En fin d’année, le Conseil des Etats a réitéré sa décision, par 22 voix contre 15, scellant définitivement le sort de l’initiative. Les Chambres ont également procédé à l’examen préalable des initiatives parlementaires Hans Rudolf Gysin (prd, BL), Jermann (pdc, BL) et groupe UDC allant dans le même sens que l’initiative cantonale. Le désaccord entre le Conseil national et le Conseil des Etats s’est répété à l’identique.

épargne-logement fiscalement déductible

En août de l’année sous revue, l’Association suisse des propriétaires (HEV) a lancé la récolte de signatures pour ses « initiatives jumelles » en faveur respectivement de l’introduction d’une épargne-logement fiscalement déductible et de la suppression de l’imposition sur la valeur locative du logement habité par son propriétaire.

HEV reicht 2009 Zwillingsinitiativen zur Wohneigentumsförderung ein
Dossier: Die Bausparinitiativen
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Die Delegierten des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes beschlossen im März die Lancierung von zwei Volksinitiativen. Ziel der einen Initiative ist es, bei Bund und Kantonen das steuerbegünstigte Bausparen einzuführen. Die zweite will für Personen im Rentenalter die Möglichkeit schaffen, bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens den Eigenmietwert (aber auch den Schuldzinsabzug) für selbstgenutztes Wohneigentum abzuschaffen. Die Unterschriftensammlung begann im August.

Schweizerischen Hauseigentümerverbandes

Im Sommer schrieb der Ständerat eine parlamentarische Initiative Büttiker (fdp, SO) ab, welche es den Kantonen hatte ermöglichen wollen, ein dem basellandschaftlichen Modell analoges Bausparprogramm einzuführen; zu diesem Thema seien bereits mehrere Vorstösse beim Bundesrat hängig, so dass sich eine durch das Parlament ausgearbeitete Vorlage erübrige. Im Herbst kündigte Nationalrat Gysin (fdp, BL), Vorstand des Schweizerischen Hauseigentümerverbands und der basellandschaftlichen Wirtschaftskammer, die Lancierung einer eidgenössischen Volksinitiative an. Demnach sollen Bauspareinlagen nicht nur für den Erwerb von Wohneigentum, sondern zusätzlich für Energiesparmassnahmen am Haus eingesetzt werden dürfen. Beim Bausparen wäre es möglich, jährliche Einlagen bis zu 15 000 Fr. steuerlich abzuziehen, beim Energiebausparen läge die Obergrenze bei 5000 Fr.

Bausparprogramm