In der Frühjahrssession 2017 sprach sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat einstimmig mit 40 Stimmen ohne Enthaltungen für die Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes und für die Abschreibung der Motion Pelli (fdp, TI) aus. In Zukunft werden folglich entsprechend dem Bundesgerichtsurteil von 2002 Steuern auf Maklerprovisionen am Wohnsitz des Maklers respektive am Geschäftssitz der Maklerfirma erhoben.
Steuerharmonisierungsgesetz- Schlagworte
- Datum
- 28. Februar 2017
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 16.052
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Anja Heidelberger
Aktualisiert am 18.05.2017
Aktualisiert am 18.05.2017