Im Berichtsjahr räumten die Räte die letzten Differenzen bei der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes aus, welche die Rechtsgrundlage für die Errichtung von Naturpärken schafft. So steht es dem Bund nicht frei, sondern er ist dazu verpflichtet, den Kantonen Finanzhilfen für die Schaffung neuer Natur- und Landschaftspärke mit nationalem Gütesiegel zu leisten. Die Kantone haben gemäss einer von der kleinen Kammer präzisierten Bestimmung das Mitwirkungsrecht der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden sicherzustellen. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 44:0 Stimmen und im Nationalrat mit 149:32 Stimmen bei vier Enthaltungen; die ablehnenden Voten stammten von der SVP.
Differenzen Naturpärken- Schlagworte
- Datum
- 6. Oktober 2006
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 05.027
- Quellen
-
anzeigen
- AB SR, 2006, S. 166 ff., 804 und 922; AB NR, 2006, S. 1018 ff., 1496 und 1601; BBl, 2006, S. 8429 ff.; Presse vom 5.10.06.
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 24.05.2016
Aktualisiert am 24.05.2016