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Das mediale Interesse rund um das Thema Windenergie war auch in den Jahren 2018 bis 2021 ununterbrochen stark. Die meisten Berichterstattungen konnten dabei den Themenbereichen «Potenzial von Windenergie», «schleppender inländischer Ausbau und Kritik» sowie «Zubau von Schweizer Anlagen im Ausland» zugeordnet werden.

Ein mediales Echo erzeugte im Frühling 2019 eine veränderte Einschätzung des BFE beim verorteten Windenergiepotenzial. Wie die NZZ schrieb, sei die Windstärke in der Vergangenheit überschätzt worden, weshalb in der Folge der Windatlas von 2019 deutlich geringere Windstärken ausweise als noch jener von 2016. Opponentinnen und Opponenten der Windenergie würden dem Bund deshalb «frisierte Zahlen» im Vorfeld der Abstimmung über die Energiestrategie 2050 vorwerfen, liess die NZZ verlauten. Das Bundesamt teilte mit, dass im Vergleich zum früheren Atlas zwar tiefere Windgeschwindigkeiten zu erwarten seien, die alte Karte aber dennoch Regionen korrekt aufgezeigt habe, in denen Wind zur Stromproduktion genutzt werden könne.

Trotz dieser neuen Einschätzung der Windsituation gingen im November 2020 neue Windräder in Betrieb: Auf dem Gotthardpass im Kanton Tessin drehten sich erstmals fünf Windräder in einem neuen Park. Die neue Anlage mache damit gut 15 Prozent der nationalen inländischen Windenergieproduktion aus, wie die Westschweizer Zeitung «Le Temps» berichtete. Die Aargauer Zeitung relativierte jedoch, dies sei nur «[e]in kleiner Schub für die Windkraft», da die Windenergieproduktion gerade einmal 0.2 Prozent des Schweizer Strommixes ausmache. Mit diesem «Mauerblümchendasein», das die Windkraft in der Schweiz friste, sei diese noch weit von den in der Energiestrategie 2050 angestrebten sieben Prozent entfernt, kommentierte dieselbe Zeitung. Derselbe Tenor war auch in vielen weiteren Medienberichten zu vernehmen. Die Basler Zeitung urteilte im Juli 2019 etwa, die Ausbauziele des Bundes in der Windenergie seien kaum mehr erreichbar. Das St. Galler Tagblatt verortete den Grund für den schleppenden Ausbau vor allem bei den Landschaftsschützenden und den Kantonsregierungen. So hätten beispielsweise die Kantonsregierungen von Appenzell-Innerrhoden und Glarus Windparks aus ihren Richtplänen gestrichen. Die «Weltwoche» sprach beim Ausbau der Windenergie von einer «Verschandelung der Landschaft» und kritisierte den Ausbau damit generell. Doch auch die Bevölkerung selber nahm entsprechenden Projekten den Wind aus den Rotoren, wie das Beispiel vom bernjurassischen Sonvilier (BE) im Herbst 2019 zeigte: Die Bürgerinnen und Bürger Sonviliers lehnten die entsprechende Überbauungsordnung für die Errichtung von sieben neuen Windturbinen mit 286 (50.4 %) zu 281 (49.6%) Stimmen in der kommunalen Abstimmung äusserst knapp ab, wie SRF berichtete. Es drohe eine regelrechte «Anbauschlacht» – ein Vergleich, den Beat Rieder (mitte, VS) während einer Parlamentsdiskussion betreffend den Ausbau und die Förderung der erneuerbaren Energien prägte –, um die inländische Energieversorgung mit erneuerbaren Energien sicherstellen zu können. Die Windenergie bereite einen riesigen Aufwand und verursache grossen Ärger bei der lokalen Bevölkerung, wie das Beispiel am Stierenberg (LU) exemplarisch aufzeige, monierte dieselbe Zeitung weiter. Einen Rückschlag einstecken musste auch ein Projekt in Grenchen (SO). Dort hätten Presseberichten zufolge ursprünglich sechs Windräder gebaut werden sollen. Das Bundesgericht gab aber einer Einsprache von Vogelschützern teilweise statt und strich im November 2021 zwei Masten aus der Planung. Grund dafür waren zwei Wanderfalken, die im Gebiet ihren Horst hatten und die für die regionale Population von grosser Bedeutung seien, wie die Vogelwarte Sempach zuvor festgehalten hatte. Zudem müssen zum Schutz von Fledermäusen Mikrofone an den Anlagen montiert werden, urteilte das Bundesgericht weiter. Allgemein seien Einsprachen und lange Verfahren ein Problem, erklärte der Tages-Anzeiger im Herbst 2021. Es herrsche «Flaute» und es dauere im Schnitt 20 Jahre, bis in der Schweiz eine neue Anlage stehe; der Windpark Sainte-Croix (VD) im Jura, der voraussichtlich 2023 in Betrieb gehen werde, habe beispielsweise eine Vorlaufzeit von 25 Jahren gehabt. Energieministerin Simonetta Sommaruga wollte deshalb die Akteure an einem «runden Tisch» zusammen bringen, um die Prozesse und den Austausch zu beschleunigen, wie der Tages-Anzeiger weiter berichtete. In der Botschaft zur Revision des Energiegesetzes, welche er im Sommer 2021 dem Parlament unterbreitete, sah der Bundesrat im Gesetzestext zudem verbindliche Ausbauziele für erneuerbare Energien sowie verlängerte Fördermassnahmen für den Ausbau vor, was die Weltwoche wiederum als unvernünftige, «übergrosse Kelle» beurteilte.

Kopfzerbrechen dürfte der Energieministerin nebst dem gemächlichen Ausbautempo auch der Umstand bereitet haben, dass grosse Windenergieanlagen von Schweizer Energieunternehmen in den letzten Jahren im Ausland gebaut oder mitfinanziert wurden. «Der Wind weht im Ausland», übertitelte der Tages-Anzeiger im Februar 2021 einen Bericht über die Stadtzürcher Elektrizitätswerke (EWZ), die in Norwegen 22 neue Windturbinen in Betrieb genommen hatten. Zwar könne die Stadt Zürich damit einen grüneren Strommix anbieten – was auch die Stimmbevölkerung im Sommer 2021 in einer Volksabstimmung hoch goutiert hatte –, da aber andere europäische Länder in Zukunft selbst mehr Kapazitäten benötigen würden, wenn sie aus fossilen Energieträgern aussteigen wollten, könnte dies dazu führen, dass die Schweiz nicht mehr genügend Strom importieren könne. Dies habe insbesondere auch mit einer EU-Regelung zu grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten zu tun, welche ab 2025 in Kraft treten werde und bewirke, dass die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied im europäischen Strommarkt einen Nachteil im Import erfahren werde. «Die EU kann bestimmen, wie viel Strom die Schweiz vom Ausland importieren kann», resümierte der Tages-Anzeiger im Februar 2021. Neue Windenergieanlagen im Ausland mit Schweizer Beteiligung dürften somit einen positiven Einfluss auf das Klima haben, jedoch auf die lange Sicht eher nicht zur inländischen Stromversorgungssicherheit und zur Verhinderung einer drohenden Strommangellage beitragen.

Windenergieprojekte

Der SBV beschloss im Weiteren, sich an der von den Umweltschutzverbänden lancierten Landschaftsinitiative nicht zu beteiligen. Das Anliegen dieser Volksinitiative, die Schweiz vor einer weiteren Zersiedelung zu schützen, sei zwar sympathisch, könnte sich für die Bauern aber auch nachteilig auswirken.

Der SBV beschloss im Weiteren, sich an der von den Umweltschutzverbänden lancierten Landschaftsinitiative (siehe dazu unten) nicht zu beteiligen

2005 war es zu Protesten gegen eine umstrittene Umzonung in Galmiz (FR) im Zusammenhang mit der möglichen Ansiedelung einer Produktionsstätte des Biotechnologiekonzerns Amgen gekommen. Im Januar gab das Unternehmen bekannt, es habe sich für einen Standort in Irland entschieden. Wirtschaftsminister Deiss wertete dies als einen bedauerlichen Misserfolg für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Landschaftsschützer zeigten sich hingegen überzeugt, dass sich ihre Opposition positiv auf die Raumplanung und die Standortförderung auswirken würde. Das „Aktionskomitee Galmiz – Ja zur Raumplanung Schweiz“ verlangte in einem neuen Raumplanungsgesetz eine schärfere Trennung von Bau- und Nichtbauland und eine Verbesserung der Kompetenzordnung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Forster (fdp, SG) zog ihre Motion (Mo.04.3723) zurück, welche verlangt hatte, dass der Bund bei der Planung und Projektierung von Grossvorhaben frühzeitig anzuhören sei. Der Bundesrat hatte auf die geplante Totalrevision des Raumplanungsgesetzes hingewiesen.

Pharmafabrik in Galmiz?

Devant la volonté des PTT d'installer, aux alentours de Moudon dans le Jorat vaudois, quatre antennes à ondes courtes de 65 et 106 mètres de haut et d'une puissance de 500 kW chacune au service de Radio Suisse Internationale, un important mouvement d'opposition est né dans la région. Il est principalement représenté par l'organisation JORAT (Jacquerie des opposants résolus aux antennes tyranniques). Les principaux reproches faits à ce projet sont, d'une part, qu'il défigurerait le paysage et, d'autre part, que les nuisances dues aux champs électromagnétiques porteraient atteinte à la vie quotidienne en perturbant le fonctionnement des appareils électriques. Le Conseil d'Etat vaudois se rangea, lors de la procédure de consultation, du côté des opposants, comme le firent également tous les partis du canton. Devant ce front uni, les PTT ont entamé des démarches afin de trouver une solution de remplacement, s'intéressant notamment à la commune de Grandcour (VD), près du lac de Neuchâtel.

quatre antennes à ondes courtes

L'interrogation quant au possible enterrement d'une ligne à très haute tension (400'000 V) est également posée par le comité d'action contre cette dernière entre Pratteln (BL) et la centrale nucléaire française de Fessenheim. Soutenu par les écologistes français et bâlois ainsi que par le président du Conseil général du Haut-Rhin, il fonde son opposition essentiellement sur la protection du paysage (Il s'agirait d'une ligne aérienne de 100 km qui traverserait les forêts alsaciennes et les contreforts jurassiens).

Possible enterrement d'une ligne à très haute tension entre Pratteln et Fessenheim.

Le parc national suisse, créé en 1914 dans le canton des Grisons, a fêté ses 75 ans. A cette occasion, F. Cotti a déclaré qu'il fallait examiner la possibilité de créer un second parc national et a, à cet effet, donné mandat à une commission de procéder à une étude. Cette idée est apparue dans le cadre de la commémoration du 700e anniversaire de la Confédération. Ce deuxième parc devrait être conçu de façon à être complémentaire au premier.

75ième anniversaire du parc national suisse
Dossier: Schweizerischer Nationalpark

Die Idee, dass der Verzicht auf die wirtschaftliche Nutzung oder gar Übernutzung schützenswerter Landschaften nicht nur durch staatliche Verbote, sondern auch durch Vereinbarungen und finanzielle Anreize gefördert werden sollte, gewinnt immer mehr Anhänger. Im Hinblick auf die Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) regte Ständerat Rhinow (BL) an, die gesetzliche Grundlage für Ausgleichsbeiträge des Bundes zur Erhaltung schützenswerter Landschaften von nationaler oder überregionaler Bedeutung ins GSchG einzubauen. In einem offenen Brief an den Ständerat verlangten auch die Umweltorganisationen die Einführung eines Landschaftsrappens. Nach ihrem Vorschlag soll mit einer Solidaritätsabgabe von höchstens einem Rappen pro Kilowattstunde auf Hydroelektrizität ein eidgenössischer Fonds gespiesen werden, aus dem Gemeinden entschädigt werden, die aufeinen weiteren Ausbau der Wasserkraftnutzung verzichten. Im Ständerat wurde ein Landschaftsrappen grundsätzlich begrüsst. Weil sich der Rat aber noch nicht im klaren war über den Geltungsbereich und die Auswirkungen einer solchen Bestimmung, zog er es vor, einen von Bundesrat Cotti in Aussicht gestellten umfassenden Bericht zu dieser Frage abzuwarten.

Landschaftsrappen

Im Nationalrat standen auch Vorstösse zur Diskussion, welche eine Solidaritätsabgabe zur Kompensation von Einkommensverlusten in den Berggebieten beim Verzicht auf einen Endausbau der Wasserkraft (Landschaftsrappen) forderten. Die Einrichtung eines derartigen Abgeltungsfonds soll weiter geprüft werden.

Landschaftsrappen

Mit der Beeinträchtigung der Landschaft durch geplante Schiess- und Waffenplätze, Hochspannungsleitungen oder Wasserkraftprojekte beschäftigten sich mehrere parlamentarische Vorstösse. So erkundigte sich Nationalrat Loretan (fdp, AG) (Ip. 86.830) nach einem Gesamtkonzept für das Freileitungsnetz der Schweiz, worauf der Bundesrat zusicherte, im Rahmen der Planungsgenehmigungsverfahren für den Bau von Hochspannungsleitungen dafür zu sorgen, dass die Aspekte der Raumplanung und des Landschafts-, Natur- und Heimatschutzes gebührend berücksichtigt werden. Eine vom Nationalrat als Postulat überwiesene Motion Longet (sp, GE) (Mo. 87.392) forderte den Bundesrat ferner auf, zur Verstärkung des Landschaftsschutzes Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, um den in den verschiedenen Inventaren aufgenommenen Landschaften einen tatsächlichen Schutz auch durch Kantone und Gemeinden zu garantieren und um den Weisungen des EDI betreffend Skipisten, Meliorationen, Hochspannungsleitungen etc. Rechtskraft zu verschaffen.

Beeinträchtigung der Landschaft durch geplante Schiess- und Waffenplätze, Hochspannungsleitungen oder Wasserkraftprojekte
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Ebenfalls nicht gebaut wird das umstrittene Wasserkraftwerk in der bündnerischen Greina-Hochgebirgsebene. Die Elektrizitätswirtschaft verzichtete auf ihr Vorhaben, da angesichts der geltend gemachten landschaftlichen Schutzwürdigkeit und der rechtlichen Unsicherheit mit weiteren Verzögerungen zu rechnen war, die das Projekt zu sehr verteuert hätten. Diesen Verzicht werteten die Natur- und Umweltschutzorganisationen als Erfolg ihres langjährigen Kampfes; sie wollen sich nun dafür einsetzen, dass die betroffenen Berggemeinden angemessen entschädigt werden. Die Schweiz. Greina-Stiftung setzte sich ferner zum Ziel, der Abwanderung der Bergbevölkerung entgegenzuwirken, indem sie – als Alternative zur Erteilung von Wasserkonzessionen – Vorschläge zu einer gesunden Entwicklung des Alpenraumes präsentierte.

Umstrittenes Wasserkraftwerk in der bündnerischen Greina-Hochgebirgsebene wird nicht gebaut

Bâle a en outre été le théâtre de la deuxième exposition nationale d'horticulture et de paysagisme (Grün 80). Cette dernière n'avait pas pour objectif de s'attacher uniquement aux activités de jardinage, mais se proposait en plus d'évoquer des questions relatives à l'environnement et à la qualité de la vie. La prétention des exposants de transmettre aux quelque 3.6 millions de visiteurs des suggestions critiques quant aux relations de l'homme avec la nature, attira de nombreuses remarques. On a parlé d'un clivage entre la volonté et la réalité. Ainsi les organisateurs auraient en effet laissé échapper certaines possibilités de sensibilisation et préféré créer un «alibi pour promouvoir une foire commerciale».

deuxième exposition nationale d'horticulture et de paysagisme (Grün 80)

A la suite du postulat Schatz (prd, SG) de 1978, le Conseil fédéral élabora des lignes directrices à propos des champs de ski. L'aplanissement ne pourra pas dépasser 2'000 m2 et la somme de toutes les corrections de terrain ne devra pas excéder 1'000 m2/km de piste. Il invita les cantons à créer des bases légales soumettant les atteintes importantes au paysage à autorisation. Les entreprises touristiques et d'installations de téléphériques s'y opposèrent, désireuses d'éliminer certaines opérations de la liste des travaux nécessitant autorisation.

Unterbindung des Baus weiterer Skipisten (Mo. 78.330)
Dossier: Zerstörung der alpinen Landschaft durch Skipistenplanierungen

Eine breite Öffentlichkeit wurde auf die Gefährdung wertvoller Landschaften durch die Aktionen des Journalisten Franz Weber aufmerksam. Dieser bekämpfte durch Gründung von Komitees, Sammlung von Unterschriften, Eingaben an die Behörden und Verhandlungen mit den Gemeinden Überbauungen am Genfer See (Lavaux) und im Wallis (Montana, Val d'Anniviers) sowie die Nationalstrassenführung am Sempachersee, erregte damit aber auch heftige Widerstände und hatte nur teilweise Erfolg. Im übrigen veranlasste der Bundesbeschluss über dringliche Raumplanungsmassnahmen die Kantone, gewisse Landschaften vorläufig unter Schutz zu stellen, z. B. das Gebiet der Oberengadiner Seen.

Öffentlichkeit wurde auf Gefährdung wertvoller Landschaften aufmerksam
Dossier: Schutz der Seeufer

Il est incontestable que la préservation des éléments vitaux de la nature constitue l'un des problèmes essentiels de notre société industrielle. Donnant suite à l'appel du comité ministériel du Conseil de l'Europe, la Suisse, consciente des nécessités de l'heure, a déclaré 1970 année de la nature. La plupart des activités concernant la protection de l'environnement – pour employer un terme plus générique – ont été placées sous son signe. Le président de la Confédération, M. Tschudi, les a inaugurées par un appel qui a été suivi en ce sens qu'une prise de conscience plus générale s'est produite dans ce domaine en 1970. Vers la fin de l'année, plusieurs commentateurs ont conclu que l'opinion avait réagi positivement face à ce problème.

Jahr des Naturschutzes 1970

Dans le secteur de la protection de la nature, plusieurs organisations du pays – Ligue suisse pour la protection de la nature, Association suisse pour le plan d'aménagement national, Club alpin suisse, Fédération suisse du tourisme – ont pris l'initiative d'une fondation suisse pour la sauvegarde des sites naturels, dont le but est de combattre les dangers qui les menacent. Ces questions ont aussi été débattues dans certains cantons et communes. Dans le canton de Zurich, le Parti des paysans, artisans et bourgeois a lancé en août une initiative populaire pour la conservation des éléments vitaux de la nature. Elle revêt un caractère général visant la salubrité de l'environnement et exige la mise en train de toute une législation dont les bases mêmes sont encore à créer. L'année s'est achevée sans qu'elle ait abouti. Une autre initiative, consistant à créer des zones de détente et qui est à mettre en relation étroite avec la protection de la nature, a obtenu davantage de succès.

Initiative d'une fondation suisse pour la sauvegarde des sites naturels

Einen praktischen Erfolg erreichten die Bestrebungen zur Erhaltung des Landschaftsbildes im Streit um die Strassenführung bei Celerina. Der Bundesrat hiess im November in einem bedeutsamen Grundsatzentscheid die Beschwerde der interessierten Organisationen gut und sprach die Bundessubvention nicht dem angefochtenen Projekt der Bündner Kantonsregierung zu, sondern der Variante der betroffenen Gemeinde, die dem Landschaftsschutz besser Rechnung trug. Als unwirksam erwiesen sich die Bestimmungen des eidgenössischen Natur- und Heimatschutzgesetzes im Fall eines Bauprojekts bei Brunnen, gegen dessen Bewilligung durch die Schwyzer Regierung die Natur- und Heimatschutzorganisationen vergeblich beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde erhoben; da es hier um keine Bundesaufgabe ging, konnte die kantonale Zuständigkeit nicht bestritten werden. Einer gleichzeitigen Beschwerde beim Bundesrat gegen die von den schwyzerischen Behörden erteilte Rodungsbewilligung im Schutzwald wurde jedoch aufschiebende Wirkung gegeben, so dass mit der Überbauung nicht begonnen werden konnte. Auf Opposition aus Kreisen der Forstwirtschaft wie des Natur- und Heimatschutzes stiess eine umfängliche Waldrodung südlich von Sitten, die zur Herstellung einer Skipiste durchgeführt und u.a. von Bundesrat Bonvin beim EDI befürwortet wurde. Speziell mit der Freihaltung des Landschaftsbildes von Abfällen befasste sich ein aus Kreisen der Verpackungsindustrie gegründeter Verein «Aktion saubere Schweiz».

Streit um die Führung der bändnerischen Hauptstrasse im Oberengadin (Ip. 10059)

Zur Förderung des Naturschutzes wurden besondere Anstrengungen ins Auge gefasst, wobei man einem Anstoss des Ministerausschusses des Europarates folgte, der 1967 beschlossen hatte, 1970 ein Jahr des Naturschutzes durchzuführen. Der Bundesrat entschied sich im März für eine Teilnahme der Schweiz an den vorgesehenen Veranstaltungen und genehmigte ein vom Schweizerischen Bund für Naturschutz vorgelegtes Programm, das mit verschiedenen Werbemitteln die Bevölkerung auf die Schutzbedürftigkeit des natürlichen Lebensraumes aufmerksam machen sollte. Die Kantone und auch die Armee sagten ihre Mitwirkung zu. Zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den privaten Organisationen des Natur- und Heimatschutzes mit den eidgenössischen Behörden wurde eine parlamentarische Gruppe für Natur- und Heimatschutz gegründet.

Jahr des Naturschutzes 1970

Das von den Organisationen des Natur- und Heimatschutzes aufgestellte Verzeichnis schätzenswerter Landschaften und Naturdenkmäler wurde im April dem Bundesrat überreicht; bevor dieser ein amtliches Inventar in Kraft setzt, werden aber noch die Stellungnahmen der Kantone und der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission eingeholt.

Unterbreitung eines Inventars schützsenswerter Objekte an den Bundesrat

Mit dem Wachstum der Bevölkerung, der Entwicklung der Wirtschaft und der Ausbreitung technischer Anlagen in allen Teilen des Landes stellt sich immer dringlicher das Problem der Erhaltung der natürlichen Lebensbedingungen. Die fortschreitende Veränderung der Landschaft, die Verschmutzung von Wasser und Luft, die Zunahme von Verkehrs- und Industrielärm geben Anlass zu Gegenbewegungen, die in einzelnen Gebieten die Form erregter Reaktionen annehmen. Die Problematik äussert sich in Widerständen gegen den Bau von Kraftwerken (vgl. auch hier), Ölraffinerien, Bergbahnen, Schiffahrtswegen oder Flugplätzen oder in Forderungen nach Schutz für Naturlandschaften und Baudenkmäler sowie nach Schaffung von Ruhezonen. Neben Einzelreaktionen sind aber auch Bestrebungen zu verzeichnen, die durch umfassendere gesetzgeberische Massnahmen ein gewisses Gleichgewicht zwischen Technik und Natur zu sichern versuchen. Die Erhaltung der natürlichen Lebensbedingungen in einem mit den Erfordernissen der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung vereinbaren Mass ist nicht zuletzt eine Hauptaufgabe der Landesplanung.

Erhaltung der natürlichen Lebensbedingungen bei zunehmendem Wachstum der Bevölkerung, der Entwicklung der Wirtschaft und der Ausbreitung technischer Anlagen