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Le Conseil national a transmis comme postulat la motion Maeder (adl, AR) exigeant du gouvernement une interdiction des importations de tortues terrestres comme animaux domestiques, conformément à ce que permettent certaines dispositions de la loi sur la protection des animaux.

tortues terrestres

Lausanne a vu se tenir le congrès de la Convention mondiale pour les espèces en danger (CITES), organisme rattaché au PNUE. Le débat s'est entièrement axé autour de la sauvegarde de l'éléphant et du commerce de l'ivoire. De nombreux pays ainsi que les organisations de protection des animaux étaient en faveur d'une protection totale de cette espèce. Mais le secrétariat de la CITES, de même que quelques pays africains, prétendaient qu'une telle mesure ne ferait que favoriser le trafic illégal d'une part, et, d'autre part, pénaliserait les pays qui avaient besoin de l'argent issu du commerce de l'ivoire légal (abattage par quotas dans le but d'une simple stabilisation de leurs troupeaux) pour financer leurs brigades anti-braconnage. En 1960, l'Afrique comptait deux millions d'éléphants. En 1989, il n'y en avait plus que 400'000 et l'abattage se poursuivait au rythme de 70'000 bêtes par années. Finalement, la grande majorité des Etats participants se prononça pour l'interdiction de tout commerce d'ivoire et classa l'éléphant dans la catégorie des animaux «intouchables». Toutefois, six pays ont émis des réserves et quelques concessions pourront être accordées aux Etats apportant la preuve du maintien de leur cheptel. La Suisse est le seul pays occidental à s'être opposé à ces décisions, reprenant l'argumentation du secrétariat.

congrès de la Convention mondiale pour les espèces en danger

Eines der ältesten internationalen Abkommen im Naturschutzbereich, das aus dem Jahr 1971 stammende Übereinkommen von Ramsar zum Schutz von Feuchtgebieten als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, soll durch strukturelle Anpassungen grössere Durchschlagkraft erhalten. Beide Räte ermächtigten den Bundesrat zur Ratifikation der Änderung. Das Ramsar-Abkommen war von der Schweiz 1974 unterzeichnet und 1976 ratifiziert worden, doch fehlte dem Bund bisher die Möglichkeit, die eingegangenen Schutzverpflichtungen zu realisieren, weil die Kompetenz dazu bei den Kantonen lag. Gestützt auf die Biotopschutzbestimmungen des revidierten NHG sowie auf das neue, seit dem 1. April geltende Jagdschutzgesetz (JSG), das unter anderem die Ausscheidung von Zugvogelreservaten von internationaler Bedeutung vorsieht, kann der Bund nun die Schutzgebiete nach Anhörung der Kantone im Sinne des Ramsar-Abkommens festlegen.

Änderung des Übereinkommens von Ramsar zum Schutz von Feuchtgebieten (BRG 88.010)
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Eine lückenhafte Vernetzung von Lebensräumen schlägt sich in immer länger werdenden Listen von bedrohten Tierarten nieder. Deshalb ist die langfristige Sicherung aller bestehenden naturnahen Flächen als Teil eines Biotopverbundsystems weiterhin dringend. Um den Artenschwund zu stoppen, führten die Naturschutzorganisationen ihren Kampf für eine umwelt- und naturverträgliche Landwirtschaftspolitik fort und forderten insbesondere einen Ausbau der Direktzahlungen an die Bauern, verbunden mit ökologischen Auflagen. Mit Bewirtschaftungsbeiträgen für die Erhaltung und Wiederbelebung von Trockenstandorten, Feuchtgebieten oder anderer naturnaher und standortgemässer Vegetation sollen Mehraufwand und Ertragseinbussen abgegolten werden. Die Grundlagen für solche Anreize sind im revidierten NHG vorhanden.

Lückenhafte Vernetzung von Lebensräumen

Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über den Biotopschutz haben die Arbeiten an den Inventaren der gefährdeten Lebensräume für Pflanzen und Tiere (Moore, Auen, Feuchtgebiete und Trockenstandorte) verstärkte Priorität erhalten. Die Inventare werden für die Grundeigentümer verbindlich sein – im Unterschied zu den Objekten des auf einen anderen NHG-Artikel abgestützten «Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» (BLN), das keinen direkten rechtlichen Schutz bewirkt, sondern lediglich als Instrument der Richtplanung auf Bundesebene dient. Das BLN ersetzt und ergänzt stufenweise das Inventar der privaten «Kommission zur Inventarisierung der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» (KLN), das im Frühling nach 30-jähriger Arbeit abgeschlossen wurde. Den Grundstein für dieses Werk hatten der Schweizerische Bund für Naturschutz (SBN), der Schweizer Heimatschutz (SHS) und der Schweizer Alpenclub (SAC) angesichts der Bedrohung zahlreicher Landschaften durch Kraftwerkprojekte in den 50er Jahren gelegt, als es noch keinen Verfassungsartikel über Natur- und Heimatschutz oder eine speziell zuständige Bundesstelle gab.

Schutz der Moore. Volksinitiative und Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (BRG 85.051)
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Neben der Erhaltung der natürlichen Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten wurde im Berichtsjahr auch dem Artenschutz selbst vermehrte Bedeutung zugemessen. Nachdem die Vogelwarte Sempach mit alarmierenden Ergebnissen ihres 1983 gestarteten Überwachungsprogramms der einheimischen Vogelarten an die Offentlichkeit getreten war, verlangte ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Ott (sp, BL) vom Bundesrat die Prüfung von Sofortmassnahmen. Mit einer internationalen Kampagne «Save the Birds» und einer über die Landesgrenzen hinausreichenden «Aktion Schmetterling» kämpften die Naturschutzorganisationen gegen das Aussterben bedrohter Arten und ihrer Lebensräume. In dieselbe Richtung zielten auch ihre Bemühungen um eine naturgerechtere Landwirtschaftspolitik.

Alarmierende Ergebnisse des Überwachungsprogramms einheimischer Vogelarten (Po. 87.439)

Angesichts der fortschreitenden Landschaftszerstörung forderte eine vom Nationalrat als Postulat überwiesene Motion Ott (sp, BL) verstärkte Anstrengungen im Natur- und Heimatschutz, namentlich beim Vollzug der bereits geschaffenen Gesetze. Der Bundesrat anerkannte, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu einer vorrangigen Staatsaufgabe geworden sei, und sicherte zusätzliche Massnahmen für einen wirksamen Gesetzesvollzug zu. Einen Schritt dazu stellte die Erhöhung der Mittel für Beiträge zugunsten von Natur- und Heimatschutzaufgaben von CHF 8.4 Mio. (1985) auf CHF 11.5 Mio. dar. Die Arbeiten an den verschiedenen Bundesinventaren, welche als Grundlagen für die Erhaltung der einheimischen Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung sind, wurden fortgesetzt. Zwei Biotopinventare (Hochmoore und Auengebiete) sind bereits fertiggestellt, ein drittes (Trockenstandorte) weit gediehen, und eine Erhebung über die übrigen Feuchtgebiete ist in Planung.

Forderung nach verstärkten Anstrengungen im Natur- und Heimatschutz beim Vollzug der bereits geschaffenen Gesetze (Mo. 85.445)

Das sehr detaillierte Differenzbereinigungsverfahren der eidgenössischen Räte betreffend das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel fand im Berichtsjahr seinen Abschluss. Dieses Rahmengesetz sowie zwei entsprechende Verordnungen sollen auf Anfang 1988 in Kraft treten. Danach wird dem Bund der Schutz und die Erhaltung der geschützten Tierarten zufallen, den Kantonen dagegen die Regelung der Jagd. Der Bedarf an finanziellen Mitteln, der dem Bund durch die Jagdschutzverordnung entsteht, soll den bisherigen Rahmen von rund CHF 1.6 Mio pro Jahr nicht übersteigen.

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (BRG 83.033)

Nach dem Ständerat genehmigte auch der Nationalrat einstimmig das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel. Im Einverständnis mit dem Bundesrat beschloss er dabei verschiedene Abänderungen, welche unter anderem die Dauer der Schonzeit für gewisse Tierarten und die Liste der jagdbaren Tiere betrafen, und sprach sich neu für eine Entschädigungspflicht des Bundes bei Wildschäden aus.

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (BRG 83.033)

Der Ständerat stimmte als Erstrat dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel oppositionslos zu, nachdem er am bundesrätlichen Vorschlag einige geringfügige Retouchen angebracht hatte.

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (BRG 83.033)

Nach über zehnjähriger Bearbeitung konnte der Bundesrat dem Parlament das revidierte Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel vorlegen. Der 1980 gescheiterten Vernehmlassung Rechnung tragend, schafft das Gesetz einen Kompetenzausgleich zwischen Bund und Kantonen, was allgemein als guter Kompromiss gewürdigt wurde: die Aufsicht über die Tierhaltung wird zur nationalen Aufgabe erklärt, während die Jagd als ehemals landeshoheitliches Recht den Kantonen zukommt.

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (BRG 83.033)

Dass man die Erhaltung des Lebensraumes der Tierwelt rechtlich verankern will, zeigte das Vernehmlassungsverfahren zu einem Gesetzesentwurf über Wildfauna und Jagd. Die Meinungen über die Regelungskompetenzen des Bundes, hauptsächlich für die Jagd, gehen freilich stark auseinander.

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (BRG 83.033)

Le parc national suisse est un exemple évident des efforts consentis au niveau national. Les Chambres fédérales ont ici aussi suivi le gouvernement et approuvé sans opposition le projet de loi sur le parc national présenté en 1979. Celui-ci établit le parc national sur des bases légales plus modernes et permettra en outre d'intervenir, pour assurer l'équilibre biologique de la région, dans des questions particulièrement débattues, telles que la tendance à la prolifération des troupeaux de cerfs. L'Office fédéral des forêts a démontré que toute une série de raisons parlent en faveur de la création de nouveaux parcs nationaux. Tandis que cet office voudrait se limiter à la recherche d'un terrain adéquat dans la région alpine, Pro Natura Helvetica, en tant qu'organisation faîtière réunissant les associations de protection de l'environnement, estimait que le sauvetage d'un des derniers grands rivages encore préservé de nos lacs, la Grande Cariçaie, au sud-est du lac de Neuchâtel, était un devoir national. C'est pourquoi, appuyée par une pétition portant plus de 310'000 signatures, cette organisation a demandé la sauvegarde de cette «Camargue suisse», en renonçant en premier lieu à faire passer l'autoroute N1 sur ce rivage.

Loi sur le Parc national (MCF 79.051)
Dossier: Schweizerischer Nationalpark
Dossier: Schutz der Seeufer

Wie bereits in den Vorjahren bemühten sich die europäischen Regierungen um eine verbesserte Koordination ihrer Umweltschutzmassnahmen: So fanden anlässlich der zweiten europäischen Umweltschutzministerkonferenz die schweizerischen Vorschläge für den Ausbau des Artenschutzes (Inventarisierung und Beschützung von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten) rege Beachtung. In Genf trafen sich Vertreter der EG und der Schweiz zum gemeinsamen Studium von Lärm- und Abwasserproblemen.

Bemühungen der europäischen Regierungen um eine verbesserte Koordination der Umweltschutzmassnahmen

Die Ersetzung des Schächtverbots der Bundesverfassung durch einen allgemeinen Artikel über den Tierschutz passierte ohne grössere Auseinandersetzungen Parlament und Volksentscheid. Die Aufzählung einer nicht abschliessend gemeinten Reihe von Teilgebieten, die der Bund vorzugsweise regeln soll, erregte bei Juristen Anstoss; als Mittel zur Information des Stimmbürgers über die Tragweite der Revision wurde sie jedoch beibehalten. Überwiegend wandte man sich im Blick auf die Ausführungsgesetzgebung gegen eine Aufhebung des Schächtverbots; dieses blieb in der Form einer Übergangsklausel bestehen. Für die Volksabstimmung gaben fast alle Parteien die Japarole aus; vereinzelte opponierende Gruppen, so die Genfer Vigilance und mehrere Schlachthausdirektoren, glaubten vor allem einer bevorstehenden Wiederzulassung des Schächtens vorbeugen zu müssen. Der Entscheid fiel im Verhältnis 5:1; in keinem Kanton erreichten die Gegner einen Drittel der Stimmen. Über Tierschutzbestrebungen auf dem Gebiet der Jagd und der Fischerei ist schon an anderer Stelle berichtet worden.

Abstimmung vom 2.Dezember 1973

Beteiligung: 34.99%
Ja: 1'041'504 (84.0%) / Stände: 19 6/2
Nein: 199'090 (16.0%) / Stände: 0

Parolen:
– Ja: CVP, EVP, FDP, LdU, LPS, PdA, REP, SD, SPS, SVP
– Nein: EVP TG

Ersetzung des Schächtartikels der Bundesverfassung durch Tierschutzartikel (BRG 11453)

Im Herbst legte die Landesregierung den eidgenössischen Räten den Entwurf zu einem neuen Verfassungsartikel vor, der den Tierschutz zur Bundessache erklären soll. Bis dahin sind auf diesem Gebiet vorwiegend die Kantone zuständig; moderne Tierschutzgesetze besitzen aber nur deren vier. Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung wird im Entwurf primär den Kantonen überlassen, wobei sich immerhin der Bund – analog zum Wasserwirtschaftsartikel – eine eigene Vollziehungskompetenz vorbehält. Wie in anderem Zusammenhang gezeigt worden ist, soll der neue Artikel das Schächtverbot der Bundesverfassung ersetzen. Das Vernehmlassungsverfahren zeitigte keine grundsätzliche Gegnerschaft; allerdings wandte sich der Israelitische Gemeindebund gegen eine provisorische Beibehaltung der Schächtklausel in einer Übergangsbestimmung, und die CVP wünschte die gleichzeitige Unterbreitung des Ausführungsgesetzes.

Ersetzung des Schächtartikels der Bundesverfassung durch Tierschutzartikel (BRG 11453)

Zu Auseinandersetzungen um konkrete Einzelfälle kam es vor allem dort, wo sich die Interessen der touristischen Erschliessung und jene des Landschaftsschutzes gegenüberstanden. Das zeigte sich etwa am Widerstand gegen den Bau von Luftseilbahnen auf das Klein-Matterhorn und den Feekopf bei Saas-Fee und beim Entscheid des Bundesgerichts, Rekurse gegen Waldrodungsbewilligungen der Tessiner Behörden gutzuheissen. Im Kanton Schwyz hingegen wurde die Rodung und Überbauung auf der «Schillermatte» unter Berücksichtigung gewisser Aspekte des Naturschutzes und der Forstwirtschaft im zweiten Anlauf bewilligt. Gegen die Überbauung und gegen die Zerstörung der Eigenart des Oberengadins wurden verschiedene private Aktionen gestartet. Sammlungen brachten CHF 700'000 ein, was den Ankauf eines Teils des gefährdeten Landes ermöglichte. Eine Petition mit 359'279 Unterschriften – sie wurde gleichzeitig mit einer Petition für den Schutz gefährdeter Tierarten vom World Wildlife Fund eingereicht – unterstrich den Wunsch der Bevölkerung, Landschaften von nationaler Bedeutung zu erhalten.

Gegenüberstehende Interessen zwischen Tourismus und Landschaftsschutz