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Anlässlich der Konferenz der Unterzeichnerstaaten der Konvention über den Schutz der biologischen Vielfalt forderten der WWF, SWISSAID und die Westschweizer Bauernorganisation Union des Producteurs Suisses (UPS) die rasche Ratifizierung der Artenschutzkonvention durch die Schweiz. Die an der Konferenz von Rio 1992 beschlossene Konvention sieht unter anderem die gerechte Entschädigung für Patente genetischer Ressourcen aus Entwicklungsländern vor. Die Industrieländer hatten sich jedoch im Gefolge der Konferenz nicht bereit gezeigt, die Artenschutzkonvention in der beschlossenen Form zu akzeptieren. Es waren vor allem Länder der Dritten Welt, welche die Konvention bisher ratifizierten.

Ratifizierung der Artenschutzkonvention

Eine lückenhafte Vernetzung von Lebensräumen schlägt sich in immer länger werdenden Listen von bedrohten Tierarten nieder. Deshalb ist die langfristige Sicherung aller bestehenden naturnahen Flächen als Teil eines Biotopverbundsystems weiterhin dringend. Um den Artenschwund zu stoppen, führten die Naturschutzorganisationen ihren Kampf für eine umwelt- und naturverträgliche Landwirtschaftspolitik fort und forderten insbesondere einen Ausbau der Direktzahlungen an die Bauern, verbunden mit ökologischen Auflagen. Mit Bewirtschaftungsbeiträgen für die Erhaltung und Wiederbelebung von Trockenstandorten, Feuchtgebieten oder anderer naturnaher und standortgemässer Vegetation sollen Mehraufwand und Ertragseinbussen abgegolten werden. Die Grundlagen für solche Anreize sind im revidierten NHG vorhanden.

Lückenhafte Vernetzung von Lebensräumen

Dass man die Erhaltung des Lebensraumes der Tierwelt rechtlich verankern will, zeigte das Vernehmlassungsverfahren zu einem Gesetzesentwurf über Wildfauna und Jagd. Die Meinungen über die Regelungskompetenzen des Bundes, hauptsächlich für die Jagd, gehen freilich stark auseinander.

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (BRG 83.033)