Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 als Zweitrat mit der Revision des Wasserbaugesetzes. Kommissionssprecher Beat Rieder (mitte, VS) stellte die Vorlage vor und betonte, dass sich die UREK-SR unter anderem mit den finanziellen Auswirkungen des revidierten Gesetzes auseinandergesetzt habe. Im Grundsatz stimme die Kommission der Revision zu; sie sei einstimmig auf die Vorlage eingetreten und habe nur punktuelle Änderungen vorgenommen. Bundesrat Albert Rösti ergänzte, dass die Revision auf ein Postulat Darbellay (cvp, VS; 12.4271) respektive den Bericht in Erfüllung dieses Vorstosses «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» zurückgehe. Die Gesetzesrevision ziele nun darauf ab, das in der Praxis bereits angewendete integrale Risikomanagement im Wasserbaugesetz zu verankern.
Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung schuf der Ständerat drei kleinere Differenzen zum Nationalrat. Die erste Differenz betraf die Pflege neu gestalteter Gewässerräume. Die zweite Differenz wurde bei den Bestimmungen zum Zusammenspiel von Wasserbau und Gewässerschutz geschaffen. Die dritte Differenz schliesslich betraf den Passus zu den technischen Massnahmen für den Schutz vor Naturereignissen.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.
Der Nationalrat schloss sich wenige Tage später stillschweigend den Beschlüssen des Ständerats an und machte somit den Weg für die Schlussabstimmungen frei. Auch dort stimmten beide Räte dem Geschäft einstimmig zu.