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Im Nachgang einer Recherche der SDA fiel das Schlaglicht der öffentlichen Debatte im Februar 2016 plötzlich auf die schon seit Monaten geplante Verschärfung des EU-Waffenrechts. Als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im vergangenen Jahr solle mit der Einschränkung des Waffenbesitzes und -handels nun verhindert werden, «dass Waffen in die Hände von Terroristen fallen», wie EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker von der NZZ zitiert wurde. Sofern die Richtlinie tatsächlich zustande kommt, muss die Schweiz als Schengen-Vertragsstaat diese übernehmen, um ihre Mitgliedschaft im Schengener und damit verbunden auch im Dubliner Abkommen nicht zu gefährden. Dies erläuterte der Bundesrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Interpellation Ruiz (sp, VD; Ip. 15.4199). Die Schweiz sei jedoch in der zuständigen Expertengruppe des Ministerrates vertreten, wenn auch ohne formales Stimmrecht und nur mit beratender Funktion, was eine gewisse Einflussnahme ermögliche. Von der Kommission vorgesehen sind unter anderem strengere Registrierungspflichten, ein Verbot des Onlinehandels von Waffen und Munition, strengere Regeln für unbrauchbar gemachte Waffen, ein Bedürfnisnachweis – sei es als Jäger, Sportschütze oder Sammler – und eine medizinische Untersuchung als Vorbedingungen für den Waffenerwerbsschein sowie ein Verbot von zivilen halbautomatischen Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Diese werden von der EU nicht nur wegen des relativ leicht möglichen Umbaus zu vollautomatischen Waffen, sondern auch aufgrund ihrer hohen Munitionskapazität als sehr gefährlich angesehen. Waffen ebendieser Kategorie kommen im ausserdienstlichen Schiesswesen in der Schweiz jedoch zu breitem Einsatz. Die verschärften Regeln liessen es in der Folge auch nicht mehr zu, dass Armeeangehörige Ordonnanzwaffen nach dem Ende der Dienstpflicht mit nach Hause nehmen.
So liess denn auch die Kritik aus dem Umfeld der Waffenlobby nicht lange auf sich warten. Dora Andres, Präsidentin des Schweizerischen Schiesssportverbandes (SSV), erklärte in den Medien, der SSV lehne die Vorschläge der Europäischen Kommission vollumfänglich ab. Die Schweiz brauche kein schärferes Waffenrecht und nötigenfalls werde man dagegen politisch aktiv werden. Mit rund 133'000 Mitgliedern wäre der SSV problemlos referendumsfähig. Schützenhilfe erhielt Andres auch von bürgerlichen Politikerinnen und Politikern, darunter CVP-Präsident Christophe Darbellay (VS), welcher die vorgesehenen Regeln gegenüber dem Sonntags-Blick als «nicht kompatibel» mit dem schweizerischen Schützenwesen und der Milizarmee bezeichnete. FDP-Nationalrätin Corina Eichenberger (AG) erachtete gegenüber der Aargauer Zeitung eine Verschärfung des Waffenrechts als schlicht nicht in der Lage, mehr Sicherheit zu garantieren; es sei ein «Irrglaube», dass mit strengeren Regeln der kriminelle Waffenmissbrauch verhindert werden könne. Die Milizarmee und die Armeewaffen zu Hause seien sogar Teil der «schweizerischen DNA», liess sie im Sonntags-Blick verlauten.

Im März 2016 gab Bundesrätin Simonetta Sommaruga nach einem Treffen der EU-Innenminister erste Entwarnung: «Die EU wird der Schweiz das Sturmgewehr nicht verbieten», wurde sie in der Presse zitiert. Neben der Schweiz hätten sich auch andere EU-Länder, darunter v.a. baltische und nordische Staaten mit Schützen- und Jägertradition, gegen zu zentralistische Verschärfungen gewehrt. In der Folge verabschiedete der Rat der Innenminister Mitte Juni einen entschärften Entwurf mit einer eigens auf die Schweiz zugeschnittenen Ausnahmebestimmung. Diese «Schutzklausel für das Schweizer Sturmgewehr» (Tages-Anzeiger) ermöglicht es Schweizer Armeeangehörigen weiterhin, die Waffe nach Ende der Dienstpflicht zu behalten. Bedingungen dafür sind allerdings die Mitgliedschaft in einem Schützenverein, der Nachweis von jährlichen Schiessübungen sowie die regelmässige medizinische und psychologische Beurteilung des Waffenbesitzers.
Ebendiese Bedingungen waren es denn auch, welche die Freude über den Schweizer Verhandlungserfolg zumindest auf Seiten der Waffenlobby erheblich trübten. So schrieb die Basler Zeitung weiterhin von der «Entwaffnung Hunderttausender Schweizer Bürgerinnen und Bürger»; alle seien auf die Entwarnung Sommarugas hereingefallen, denn durch die von der breiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommenen Bedingungen würden «unbescholtene Schweizerinnen und Schweizer, die eine Waffe besitzen», kriminalisiert und «der Grundsatz, wonach der Staat seinen Bürgern so lange vertraut, bis ihnen eine Straftat bewiesen werden kann, [...] ausgehebelt». Stattdessen müssten ehemalige Soldaten nun beweisen, «dass sie keine Gewalttäter sein wollen». Nicht zuletzt sah sie darin über Umwege die Umsetzung der 2011 abgelehnten Initiative gegen Waffengewalt. Auch bürgerliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier übten abermals Kritik an der Richtlinie und nun insbesondere an den Bedingungen im «Schweizer Paragraphen». Von einer «schlimme[n] Einmischung in die Schweizer Gesetzgebung» (Walter Müller, fdp, SG) und der Gefährdung der Souveränität der Schweiz (Adrian Amstutz, svp, BE) war die Rede. Die Urteile über die Richtlinie im Allgemeinen wie auch über die medizinisch-psychologischen Tests im Besonderen reichten von «inakzeptabel und lächerlich» (Yannick Buttet, cvp, VS) bis zu «absurd» (Dora Andres, SSV). Der neue CVP-Präsident Gerhard Pfister (ZG) forderte von Bundesrätin Sommaruga gar eine Erklärung und allfällige Nachverhandlungen in Brüssel. Der SVP-Nationalrat und Präsident des Berner Schützenverbandes Werner Salzmann reichte indes Ende September eine Motion mit dem Titel «Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!» ein. Dem Vorstoss zufolge sollte die Schweiz gemeinsam mit jenen EU-Staaten, die dem neuen Waffenrecht ebenfalls kritisch gegenüberstehen, die «unannehmbaren Änderungen» bekämpfen.

Im Dezember 2016 einigten sich Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments auf eine Fassung der Waffenrichtlinie, über die als nächstes das Europäische Parlament befinden wird. Unterdessen war es der europäischen Waffenlobby gelungen, die Vorlage weiter abzuschwächen. So sieht der Antrag zuhanden des Europäischen Parlaments kein Verbot halbautomatischer Waffen mehr vor, sondern lediglich Einschränkungen betreffend den Verkauf und die maximale Patronenzahl. Den Mitgliedstaaten ist es nun ausserdem freigestellt, ob für den Waffenerwerb medizinisch-psychologische Tests erforderlich sind oder nicht. Bei der Überführung in nationales Recht bietet die Richtlinie daher einen gewissen Spielraum. Was jedoch geblieben ist, sind die Mitgliedschaft in einem Schützenverein und die regelmässige Teilnahme an Schiessanlässen als Voraussetzungen, damit Schweizer Armeeangehörige das Sturmgewehr behalten dürfen. Diese Punkte waren im ausgehenden 2016 denn auch die meistkritisierten, denn mit Vereinspflicht und Schiesszwang wolle die EU die Freiheit und Selbstbestimmung der Schweizer beschränken, zeigte sich Werner Salzmann gegenüber der Luzerner Zeitung besorgt. Mit mehr Dramatik bezeichnete Jean-Luc Addor (VS), SVP-Nationalrat und Vizepräsident von ProTell, die Schusswaffe als «das Symbol des freien Mannes» und die Reform daher als unverhältnismässig. ProTell kündigte bereits das Referendum an; man toleriere keine Verschärfung des Schweizer Waffenrechts. Auch ein Ausschluss aus Schengen/Dublin würde gemäss diversen Zeitungsberichten von der Waffenlobby damit bewusst in Kauf genommen.

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Der Schutz vor Waffengewalt soll verbessert werden. Um den in den vier Motionen der SPK-NR aufgegriffenen Gesetzeslücken Rechnung zu tragen und den bisher lückenhaften Informationsaustausch zwischen zivilen, militärischen und gerichtlichen Behörden in diesem Bereich zu verbessern, verabschiedete der Bundesrat Ende 2013 die Botschaft zum Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen. Die Vorlage beinhaltet fünf Kernpunkte: Erstens sollen die Staatsanwaltschaft oder das Gericht die Armee künftig über diejenigen Personen informieren, bei denen ein Verdacht zur Gefährdung ihrer selbst oder Dritter durch eine Feuerwaffe besteht. Zweitens sollen die zivilen und militärischen Behörden aktiv über neue Eintragungen in der vom Bund geführten Waffeninformationsplattform ARMADA, beispielsweise zu Personen, welchen eine Bewilligung im Zusammenhang mit Waffen verweigert oder entzogen wurde, orientiert werden. Drittens wird mit der sogenannten Waffenplattform eine gesetzliche Grundlage für die Verbindung der kantonalen Waffenregister geschaffen. Diese Waffenplattform (Kantonsebene) soll viertens mit der Plattform ARMADA (Bundesebene) verbunden werden. Als fünften Punkt sieht der Bundesrat die Nachregistrierung aller in der Schweiz vorhandenen Feuerwaffen vor. Damit will er die Planung von Polizeieinsätzen und die Rückverfolgung von Tatwaffen vereinfachen.
In der Sondersession vom Mai 2015 beriet der Nationalrat als Erstrat über die Vorlage. Er lehnte die flächendeckende Nachregistrierung ab, weil diese einen unverhältnismässigen personellen, finanziellen und administrativen Aufwand verursache. Überdies würde die Sicherheit dadurch nicht erhöht, da jemand, der seine Schusswaffe zu kriminellen Zwecken verwenden möchte, der Meldepflicht ohnehin nicht nachkäme. Ansonsten stimmte die grosse Kammer in allen Punkten dem Entwurf des Bundesrates zu und verabschiedete die Vorlage mit 179 zu 10 Stimmen und 1 Enthaltung aus den Reihen der SVP-Fraktion zuhanden des Ständerats. Die Bestimmungen über die Nachregistrierung der Schusswaffen waren auch im Ständerat der einzige Streitpunkt. Mit knapper Mehrheit (23 zu 19 Stimmen) schloss sich die kleine Kammer dem Nationalrat an und sprach sich ebenfalls gegen die Nachregistrierung aus. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit grosser Mehrheit (189 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen) und im Ständerat einstimmig angenommen.

Bekämpfung von Waffenmissbrauch (div. Vorstösse und BRG 13.109)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Le 29 janvier, le Conseil fédéral a publié un message concernant l'approbation du Traité sur le commerce des armes qui avait été adopté le 2 avril 2013 par l’Assemblée générale de l'ONU après des années de négociations, auxquelles la Suisse avait activement participé. D'une part, ce traité établit la réglementation et le contrôle du commerce des armes classiques. D'autre part, il introduit des mesures visant à prévenir le commerce illicite d’armes. Il s'agit ainsi de promouvoir la coopération, la transparence et l'action responsable des Etats dans le commerce international des armes et de réduire la souffrance humaine causée par l'utilisation abusive des armes. Dans son message, le Conseil fédéral a souligné que la mise en œuvre du traité ne nécessiterait aucune adaptation du droit suisse. Le Conseil National a adhéré au projet du Conseil fédéral par 176 voix sans opposition lors de la session d'été, suivi du Conseil des Etats à l'unanimité lors de la session d'automne. L'arrêté a finalement été adopté au vote final le 26 septembre.

approbation du Traité sur le commerce des armes

Eine im September 2013 bereits im Ständerat angenommene Motion der SiK wurde 2014 auch in der Volkskammer gutgeheissen. Dabei geht es um eine Beseitigung der Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie im Vergleich mit der internationalen Konkurrenz. Diese wurde vom Bundesrat in einem Bericht 2010 festgestellt. Um eine Benachteiligung aufzuheben, bedarf es einer Änderung der Kriegsmaterialverordnung (KMV). Konkret geht es dabei um eine Anpassung der Bewilligungskriterien, beziehungsweise um eine Lockerung der zwingenden Ausschlusskriterien. Inhaltlich geht es um die Wiederherstellung des Zustands vor 2009, wobei der Bundesrat jedes Ausfuhrgeschäft wieder fallweise beurteilen können soll. Die Regierung unterstützte das Anliegen, bemerkte aber, dass das Ziel auch durch weniger starke Anpassungen erreicht werden könnte. Gleichwohl merkte der Bundesrat an, dass damit keine Preisgabe des Menschenrechtsschutzes und der humanitären Tradition der Schweiz einhergehen dürfe. Mit 26 zu 14 Stimmen hatte der Ständerat die Motion gutgeheissen. Im Nationalrat beantragte die SiK mit 13 zu 9 Stimmen ebenfalls die Annahme der Motion. Die Minderheit der SiK war der Meinung, dass die ethisch-moralischen Aspekte mehr Gewicht haben als die wirtschaftlichen Interessen des Landes. In der Ratsdebatte nahm Wirtschaftsminister Schneider-Ammann ausführlich Stellung zum Anliegen und strich heraus, dass die Änderung der KMV keine eigentliche Lockerung des Gesetzes darstelle, sondern eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Schweizerische Sicherheitsindustrie bedeute. Die Preisgabe des Schutzes der Menschenrechte zugunsten von Arbeitsplätzen sei eine falsche Interpretation. Bedenken seitens mehrerer Ratsmitglieder, vorwiegend aus dem linken Lager, versuchte Bundesrat Schneider-Ammann zu zerstreuen. Nichtsdestotrotz endete die Abstimmung unentschieden mit je 93 Stimmen für und gegen die Motion. Ratspräsident Lustenberger (cvp, LU) entschied per Stichentscheid, im Lichte des Antrages der Regierung und des Entscheids der kleinen Kammer, für die Annahme der Motion. Dieser Entscheid wurde in der Folge heftig kritisiert und Nationalratspräsident Lustenberger wurde persönlich angegriffen. Die Jungsozialisten betitelten ihn als "Folterfreund" und die GSoA stellte den Vorwurf in den Raum, das Parlament stelle Profit über Menschenleben. Die GSoA äusserte die Hoffnung, dass das neue Parlament nach den Wahlen im Herbst 2015 auf diesen Entscheid zurückkommen würde.

Beseitigung der Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie (Mo. 13.3662)

Der Bundesrat beantragte die Genehmigung des am 3. Juni 2013 durch die Schweiz unterzeichneten UNO-Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT). Das Abkommen zielt einerseits auf die Schaffung internationaler Standards für die Regelung und Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen und andererseits auf die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels. Zu diesem Zweck sollen die Vertragsstaaten nationale Kontrollsysteme schaffen und bei der Annahme, dass die gehandelten Waffen für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verwendet würden, den Waffentransfer unterbinden. Eine Anpassung der Schweizer Rechtsgrundlage wäre nicht erforderlich. Der Nationalrat stimmte dem Entwurf in der Sommersession einstimmig bei einer Enthaltung zu, ebenso der Ständerat in der Herbstsession. In der Schlussabstimmung im Nationalrat standen bei einer Enthaltung 185 Stimmen dafür und 15 dagegen. Der Ständerat war auch in der Schlussabstimmung einstimmig dafür, diesmal bei zwei Enthaltungen.

UNO-Vertrags über den Waffenhandel

Nach tragischen Vorfällen mit Schusswaffen hatte der Nationalrat 2012 mit einem Postulat vom Bundesrat einen Bericht über die Mängel bei der Bekämpfung von Waffenmissbrauch verlangt. Dieser noch 2012 vorgelegte Bericht hatte Gesetzeslücken offengelegt, welche die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates dazu veranlassten, vier Motionen einzureichen. Laut der ersten Motion (13.3000) soll der Bundesrat bis Ende 2013 einen Entwurf für eine neue Bestimmung in der Strafprozessordnung vorlegen: Wenn im Strafprozess eine Feuerwaffengefährdung Dritter durch einen Armeeangehörigen befürchtet wird, soll dem VBS Meldung erstattet werden, damit der Führungsstab der Armee automatisch über Strafverfahren gegen Armeeangehörige informiert wird. Die zweite Motion (13.3001) fordert eine Anpassung des Militärgesetzes, welche es dem VBS erlaubt, die von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten gemeldeten Daten im Personalinformationssystem der Armee (Pisa) bearbeiten zu können. Die dritte Motion (13.3002) beauftragt den Bundesrat, eine Änderung des Waffengesetzes auszuarbeiten, die den Datenaustausch zwischen den mit dem Vollzug des Waffengesetzes beauftragten Behörden der Kantone und des Bundes verbessern soll. Dabei sollen nicht nur die kantonalen Register sondern auch das Informationssystem des Bundes – insbesondere die 2011 in Betrieb genommene Waffeninformationsplattform ARMADA – miteinander verbunden und eine Online-Abfrage der kantonalen Waffenregister ermöglicht werden. Der vierte Vorstoss (13.3003) schliesslich verlangt, dass für die systematische Nutzung der AHV-Versichertennummer durch die mit der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge des Waffenrechts beauftragten Behörden eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Konkret soll die Versichertennummer in das Strafregister-Informationssystem VOSTRA aufgenommen werden. Beide Kammern überwiesen die Vorstösse im Jahr 2013, wobei der Ständerat dem Bundesrat für die Ausarbeitung der Entwürfe eine längere Frist einräumen wollte. Die weiter vom Ständerat geforderte Nachregistrierung von noch nicht erfassten Feuerwaffen – eine Ergänzung der zweiten Motion – wurde vom Nationalrat mit 87 zu 86 Stimmen bei 8 Enthaltungen äusserst knapp gutgeheissen. Gegen eine Nachregistrierung sprachen sich die ganze SVP- sowie eine Mehrheit der CE- und FDP-Fraktion aus, da ihrer Meinung nach ein Ungleichgewicht zwischen Aufwand und Nutzen bestehe. Im Dezember verabschiedete der Bundesrat fristgemäss eine Botschaft für ein Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen. Dieses sieht unter anderem vor, dass innerhalb von zwei Jahren nichtregistrierte Feuerwaffen beim Waffenbüro des Wohnkantons gemeldet werden müssen. Bei einer Widerhandlung soll eine Busse drohen.

Bekämpfung von Waffenmissbrauch (div. Vorstösse und BRG 13.109)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Les chambres fédérales ont approuvé l’accord avec la Principauté du Liechtenstein concernant la circulation transfrontalière d’armes à feu. Bien que la Suisse et le Liechtenstein forment un unique territoire douanier, l’adhésion du Liechtenstein à l’espace Schengen requiert notamment que la circulation des armes soit conforme à la directive de l’UE. Conjuguant la conformité aux directives de l’UE avec les acquis de la longue coopération helvético-liechtensteinoise, l’accord a été accepté à l’unanimité par les deux chambres.

Accord avec la Principauté du Liechtenstein concernant la circulation transfrontalière d’armes à feu

Mit der Absicht den Schutz vor Waffenmissbrauch zu stärken, reichte die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates 2011 eine Motion ein, welche den Bundesrat auffordert, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen und allfällige gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit Waffen durch die Polizei beschlagnahmt werden können und die Koordination zwischen den kantonalen und nationalen Behörden verbessert wird. Beide Räte stimmten dem Anliegen zu und überwiesen die Motion an die Regierung.

Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch (Mo. 11.4047)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Der Schutz vor Waffenmissbrauch beschäftigte auch die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats. Sie reichte eine Motion ein, welche eine unverzügliche und automatische Information der Armee über hängige Strafverfahren forderte. Der Bundesrat befürchtete eine Überbelastung der Militärbehörde sowie Probleme bezüglich des Datenschutzes. Der Ständerat änderte nun die Motion dahingehend ab, dass die Armee nur über Strafverfahren informiert wird, bei denen ein Gewaltpotential der beschuldigten Person ersichtlich ist. Zudem sollen bei Anzeichen auf eine Gefährdung zivile und militärische Strafverfolgungs- und Polizeiorgane den Einzug von zivilen und Armeewaffen anordnen können. Der Nationalrat nahm diese Änderungen in der Herbstsession an und überwies die Motion an den Bundesrat.

Automatische Information der Armee über hängige Strafverfahren (Mo. 12.3007)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Die Verhandlungen zum Übereinkommen über Streumunition und den damit zusammenhängenden Änderungen des Schweizerischen Kriegsmaterialgesetzes (KMG) wurden im März des Berichtsjahres wieder aufgenommen. Das Übereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition. Der Bundesrat hatte es Ende 2008 ratifiziert. Die Umsetzung des Verbots von Streumunition hat allerdings Auswirkungen auf das KMG, da noch Bestände von Streumunition in der Schweiz vorhanden sind und Streumunition in der Artillerie noch als Bewaffnung verwendet werden kann. 2011 wurde die Botschaft mit marginalen Änderungen, vorwiegend Wortpräzisierungen, vom Ständerat angenommen und dem Nationalrat überwiesen. Der Nationalrat war Ende 2011 auf das Geschäft eingetreten, hatte dieses jedoch zur Detailberatung zurück an seine SiK übertragen. Diese hatte sich Anfang 2012 damit auseinander gesetzt und im März gelangte das Geschäft wieder in den Nationalrat. Die Ratifizierung des Übereinkommens über Streumunition war weder im Vorjahr noch im Berichtsjahr umstritten. Diskutierte Anpassungen betrafen jeweils nur das KMG. Ein Änderungsantrag betraf das Verbot der Finanzierung von Entwicklung, Herstellung oder Erwerb dieser verbotenen Munition. Der betreffende Artikel im KMG regelte unter anderem die indirekte Finanzierung. Die indirekte Finanzierung sollte verboten werden, wenn damit eine direkte Finanzierung umgangen werden soll. Eine Minderheit Hiltpold (fdp, GE) verlangte, die indirekte Finanzierung gänzlich zu verbieten, unabhängig davon, ob damit eine direkte Finanzierung umgangen werden soll. Nach einigen Wortmeldungen wurde allerdings der Antrag der Mehrheit der SiK-NR angenommen und damit der Beschluss des Ständerates bestätigt. Eine redaktionelle Anpassung im französischen Text wurde in der Differenzbereinigung vom Ständerat ebenfalls diskussionslos akzeptiert. Die Schlussabstimmungen zur Annahme des Übereinkommens über Streumunition sowie über das Kriegsmaterialgesetz fielen deutlich aus: Das KMG wurde mit 153 zu 31 im Nationalrat und einstimmig im Ständerat angenommen, das Übereinkommen über Streumunition wurde mit 151 zu 32 und ebenfalls einstimmig (SR) angenommen. Damit wurden beide Geschäfte angenommen und abgeschlossen.

Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition (BRG 11.036)
Dossier: Übereinkommen über Streumunition

Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat seiner sicherheitspolitischen Kommission, welches den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichtes über die Bekämpfung des Waffenmissbrauches beauftragt.

Bekämpfung von Waffenmissbrauch (div. Vorstösse und BRG 13.109)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Für Aufsehen sorgte dann im Nachfeld der Abstimmung die Botschaft des Bundesrates betreffend der Genehmigung und Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls. In der Presse wurde dies als eine Verschärfung des Waffenrechts dargestellt, die somit im Widerspruch zum frisch gefällten Volksentscheid stünde. Die Ankündigung war jedoch bei genauerer Betrachtung nicht neu. Das 2001 von der UNO-Generalversammlung verabschiedete Zusatzprotokoll gegen die unerlaubte Herstellung und Handel von Feuerwaffen sowie sein ergänzendes UNO-Rückverfolgungsinstrument sollten eigentlich schon vor der Initiative in Kraft gesetzt werden. Sie fordern nur geringfügige Anpassungen des Waffengesetzes und des Bundesgesetzes über das militärische Informationssystem (MIG), da das Schweizer Waffenrecht bereits im Rahmen von Schengen verschärft worden war. Neu würden unter anderem das Fälschen oder Abändern von Markierungen auf Feuerwaffen unter Strafe gestellt werden und die Aufbewahrungsdauer von Daten zur Abgabe und Rücknahme der persönlichen Armeewaffe von 5 auf 20 Jahre verlängert werden. Der Ständerat hat der Genehmigung und Umsetzung in der Herbstsession oppositionslos zugestimmt.

UNO-Feuerwaffenprotokoll
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Die beiden Räte berieten 2011 den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls. Durch diese Vorlage sollte der illegale Waffenhandel wirksamer bekämpft sowie die Herstellung von illegalen Waffen eingedämmt werden. Im Ständerat war das Geschäft unumstritten und der Beschluss wurde einstimmig angenommen. In der grossen Kammer hingegen forderte eine Minderheit Bortoluzzi (svp, ZH) Nichteintreten, weil das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition nach 2007 bereits wieder abgeändert werden müsste. Der Antrag Bortoluzzi erhielt jedoch nur aus dem SVP- und vereinzelt aus dem FDP-Lager Unterstützung und wurde abgelehnt. In der Schlussabstimmung wurde der Beschluss auch vom Nationalrat mit 140 zu 52 Stimmen angenommen.

UNO-Feuerwaffenprotokoll
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Die Verhandlungen zur Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition wurden nach der Publikation einer Botschaft des Bundesrates Anfang Juni 2011 neu aufgenommen. Das im Übereinkommen festgesetzte Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition hatte in den Räten keine Diskussionen verursacht. Doch durch die Vorgaben in der internationalen Konvention musste das schweizerische Kriegsmaterialgesetz (KMG) revidiert werden. Als Erstrat widmete sich die kleine Kammer dem Geschäft. Die vom Bundesrat beantragten Änderungen, die von der SiK-SR den Ratsmitgliedern allesamt zur Annahme empfohlen wurden, wurden angenommen. Für einige Verwirrung sorgten unklare Definitionen über die indirekte und direkte Finanzierung von Gesellschaften oder Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder der Entwicklung von Streumunition stehen. Diese konnte die SiK-SR jedoch mit einer präziseren Terminologie in den betreffenden Gesetzesartikeln beheben, so dass sowohl dem Übereinkommen zugestimmt wurde als auch die Änderungen am KMG genehmigt wurden. Damit wurde das Geschäft an den Nationalrat überwiesen, der sich im Dezember damit befasste. Vor der Beratung wurde im Nationalrat ein Ordnungsantrag auf Absetzung des Geschäfts bis zum Eintreffen des Berichtes zur Zukunft der Artillerie (Po. 11.3752) abgewiesen. Der Sprecher der SiK-NR, Walter Müller (fdp, SG), trug im Nationalrat die Standpunkte der Kommission vor, deren Mehrheit Nichteintreten auf die Vorlage beantragt hatte. Einer langen, emotional geführten Diskussion, vorwiegend um die Rolle der Armee und deren Verteidigungsauftrag, folgte die Abstimmung, in der sich eine Koalition der Linken und bürgerlichen Mitteparteien gegen die SVP für ein Eintreten durchsetzte. Das Geschäft wurde zur Detailberatung in die SiK-NR zurückgewiesen. Diese fand nicht mehr im Berichtjahr statt.

Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition (BRG 11.036)
Dossier: Übereinkommen über Streumunition

Gestützt auf das Waffengesetz (WG) konnte die neue Waffeninformationsplattform Armada in Betrieb genommen werden. Sie erlaubt den kantonalen Polizeibehörden den Zugriff auf die Waffendaten des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). So kann überprüft werden, ob einer Person eine Waffe verweigert oder entzogen wurde.

Armada
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Die Ablehnung der Waffen-Initiative hatte zahlreiche parlamentarische Vorstösse zum Thema Waffenmissbrauch und Überlassen der Armeewaffe zur Folge. Diese Vorstösse sind aber noch nicht im Plenum behandelt worden.

Vorstösse zum Thema Waffenmissbrauch
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Im Februar kam die 2007 von verschiedenen linken Organisationen lancierte Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» zur Abstimmung. Die Initiative forderte ein Verbot der privaten Aufbewahrung von besonders gefährlichen Waffen, einen Bedarf- und Fähigkeitsnachweis sowie die Einführung eines nationalen Waffenregisters. Das Initiativkomitee, das das Sturmgewehr im Kleiderschrank als Relikt des Kalten Krieges ansah, erhoffte sich mit der Neuregelung eine verbesserte Suizid- und Gewaltprävention. Nachdem 2010 bereits beide Räte und der Bundesrat die Ablehnung der Initiative empfohlen hatten, bekämpfte eine breite bürgerliche Allianz aus SVP, FDP, CVP, BDP, EDU, Schweizer Demokraten, Gewerbeverband, Bauernverband und Schiessverband die Waffen-Initiative. Die Gegner der Initiative befürchteten vor allem die Opferung traditioneller Werte zugunsten einer Scheinsicherheit. Die Initiative würde Zeichen eines Misstrauens in die Verantwortlichkeit der Bürger darstellen. Getroffen würden zudem jene, die verantwortungsvoll mit Waffen umgingen – Verbrecher würden sich hingegen nicht an die Regelung halten. Der BDP-Präsident Hans Grunder sah in der Initiative sogar das versteckte Ziel der Abschaffung der Armee. Auch rechneten die Gegner mit erheblichen administrativen Mehrkosten.

Die Initiative wurde am 13. Februar 2011 an der Urne mit 56,3%-Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 49,2% verworfen. Dabei wurden die bereits im Abstimmungskampf sichtbaren Gräben bestätigt. Die grösste Zustimmung fand die Initiative in der Westschweiz: Genf (61%), Basel-Stadt (58,9%), Waadt (53,7%), Neuenburg (53,2%) und Jura (52%), aber auch Zürich (50,4%) nahmen die Initiative an. Die Gegner der Initiative konzentrierten sich in der Zentral- und Ostschweiz: Appenzell Innerrhoden (72,3%), Obwalden (71,9%), Schwyz (70,9%) und Uri (70,6%). Die Vox-Analyse zeigte, dass den Stimmbürgern die Entscheidung leicht fiel und viele sich früh positionierten. Dabei hing der Stimmentscheid stark von der politischen Ausrichtung und den politischen Wertevorstellungen ab: Personen, die für eine offene und moderne Schweiz sind, stimmten ebenso massiv Ja, wie jene, die eine verschlossene und traditionelle Schweiz vertreten, Nein sagten. Es gewann damit dieselbe Schweiz die Abstimmung, die sich bereits bei der Minarett- und der Ausschaffungsinitiative durchsetzte. Die drei Hauptargumente der Befürworter polarisierten laut der VOX-Analyse stark: Dass die Waffe zuhause gefährlich und unzeitgemäss sei und die Selbstmordrate erhöhe, wurde von den Gegnern strikt abgelehnt. Sie argumentierten ihrerseits mit einer bereits genügenden Gesetzeslage und der Wahrung der persönlichen Freiheit und der Eigenverantwortung. Die Diskreditierung des Milizsystems der Armee war das Hauptargument des überparteilichen Komitees der Gegner, dessen vom Werber Alexander Segert illustrierten Kampagne mit kaputten 1.-August-Lampions an die Emotion der Stimmbürger appellierte.


Abstimmung vom 13. Februar 2011

Beteiligung: 49,2%
Ja: 1'083'312 (43,7%) / 5 1/2 Stände
Nein: 1'395'812 (56,3%) / 15 5/2 Stände

Parolen:
– Ja: CVP-Frauen, CSP, EVP, Grüne, GLP, PdA, SP, SP-Frauen, GSoA, SEK, SGB, TravS, FMH.
– Nein: FDP-Liberale, FDP-Frauen, CVP (5)*, BDP, EDU, SVP, SVP-Frauen, AVF, JCH, SBV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ (09.098)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Parteiintern umstritten war die Position der CVP zur Waffenschutzinitiative. Hatte sich der Vorstand der CVP-Frauen noch im Dezember 2010 für eine Annahme ausgesprochen, beschloss der Parteivorstand, dem auch die frühere Präsidentin der CVP-Frauen Ida Glanzmann angehörte, dann jedoch die Nein-Parole. An ihrer Versammlung vom 22. Januar folgten die Delegierten knapp mit 149 zu 110 Stimmen dem Vorstand. In der Folge sprachen sich neben den CVP-Frauen auch einige Kantonalsektionen für das Begehren aus: Die CVP der Kantone Zürich , Bern, Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden und Waadt empfahlen alle die Initiative zur Annahme. In anderen Kantonen kam es teilweise zu sehr knappen Nein-Empfehlungen.

CVP beschliesst knapp Nein-Parole zur Waffenschutzinitiative

Im Juli 2010 wies eine an der Universität Zürich durchgeführte Studie auf einen engen Zusammenhang zwischen Suizid und Verfügbarkeit von Waffen hin. Im Dezember wies das BFS Zahlen aus, die zeigten, dass Todesfälle durch Schusswaffen zwischen 2007 und 2008 von 291 auf 259 gesunken waren.

Suizid und Verfügbarkeit von Waffen

Der Nationalrat befasste sich in der Sommersession als Erstrat mit der im Februar 2009 mit 106'037 gültigen Unterschriften eingereichten Waffenschutzinitiative. Die Initiative fordert, dass Waffenbesitz nur mit einem Bedarfs- und Fähigkeitsausweis gestattet ist, dass die Armeewaffen im Zeughaus statt zu Hause aufbewahrt werden und dass ein zentrales Waffenregister erstellt wird. Der Bundesrat hatte die Initiative bereits Ende 2009 zur Ablehnung empfohlen. In der Ratsdebatte wurden von den die Initiative befürwortenden Vertretern der SP und der Grünen insbesondere Sicherheitsaspekte vorgebracht. Es wurde argumentiert, dass ein Verbot der Aufbewahrung von (Armee-)Waffen zu Hause vor allem Tötungsdelikte aus dem Affekt, häusliche Gewalt oder Suizide vorbeugen könne. Darüber hinaus könne ein zentrales Waffenregister der Verbrechensbekämpfung dienen. Die Ratsmehrheit empfahl die Initiative allerdings mit dem Hinweis auf das aktuell genügende Waffengesetz zur Ablehnung. Krimineller Waffenmissbrauch könne mit einem Fähigkeitsausweis nicht verhindert werden und das Schützen- und Jagdwesen würden unnötig eingeschränkt. Den Initianten wurde von der Ratsrechten zudem vorgeworfen, mit ihrem Vorhaben eine Abschaffung der Armee auf Raten anzustreben. Die gleichen Argumente wurden auch im Ständerat diskutiert. Beide Räte empfahlen den Bürgern, die Initiative abzulehnen. Die geschlossen stimmende SP, die Grünen und die Grünliberalen unterlagen bei den Schlussabstimmungen rechtsbürgerlichen Mehrheiten, im Nationalrat mit 119 zu 69 und im Ständerat mit 30 zu 11 Stimmen. Lanciert wurde der Abstimmungskampf im Dezember 2010. Bundesrätin Sommaruga musste gegen die Initiative und auch gegen ihre eigene Partei antreten, obwohl sie selbst als Ständerätin das Begehren noch unterstützt hatte.

Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ (09.098)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Durant l’année sous revue, le parlement a traité le message du Conseil fédéral relatif à l’initiative populaire «Pour la protection face à la violence des armes». Le Conseil fédéral a proposé de la soumettre au peuple sans contre-projet en recommandant de la rejeter. Concernant le volet militaire de l’initiative, il a estimé que des mesures avaient déjà été prises afin d’éviter l’utilisation abusive des armes d’ordonnance. Ainsi, les munitions de poche ne sont plus distribuées et sont en passe d’être totalement récupérées. Les recrues sont soumises à un contrôle de sécurité. Les médecins et les psychologues ont reçu l’autorisation de dénoncer les personnes dangereuses pour elle ou pour les autres auprès de l’armée (voir ici). La possibilité d’entreposer gratuitement l’arme d’ordonnance dans les arsenaux cantonaux a été faite. L’obtention de l’arme après le service a été rendue plus difficile. Les deux chambres ont recommandé de rejeter l’initiative.

Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ (09.098)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Le DFJP a lancé une procédure de consultation sur deux projets relatifs à l’approbation et à la mise en œuvre du protocole de l’ONU sur les armes à feu et de l’Instrument de traçage, ainsi qu’à la modification de la loi sur les armes. Le protocole a pour objectif d’établir des normes minimales afin de lutter efficacement contre la fabrication et le trafic illicites d’armes. Le premier volet propose l’adhésion au protocole et sa transposition dans le droit national. Le second vise à prolonger la durée de conservation des données relatives à la remise et à la reprise de l’arme d’ordonnance dans la loi fédérale sur les systèmes d’information de l’armée. Il inclut également une modification de la loi sur les armes afin de la rendre compatible avec les règlement FRONTEX et RABIT issus de deux développements de l’acquis de Schengen.

Protocole de l’ONU sur les armes à feu et de l’Instrument de traçage

Eine parlamentarische Initiative Reymond (svp, GE) wollte die im Rahmen der Schengen-Anpassung übernommene EU-Waffenrichtlinie vereinfachen. Die Richtlinie sieht vor, dass alle ausländischen Personen, die in der Schweiz (und in allen anderen Schengen-Staaten) eine Waffe erwerben wollen, eine Wohnsitzbestätigung vorweisen müssen. Die Initiative Reymond wollte diese Regelung nur für Staatsangehörige von Schengen-Ländern, nicht aber für Ausländer anderer Staaten anwenden. Er scheiterte im Nationalrat allerdings mit seinem Vorhaben.

Weniger Bürokratie beim Waffenerwerb durch Auslandschweizer (Pa.Iv. 09.407)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Die 2007 lancierte Volksinitiative „für den Schutz vor Waffengewalt“ wurde im Februar 2009 eingereicht. Sie verlangt neben einem Verbot der privaten Aufbewahrung von militärischen Dienstwaffen insbesondere auch einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Besitz von privaten Waffen und ein zentrales Waffenregister. Der Bundesrat empfahl sie kurz vor Jahresende zur Ablehnung. Der geforderte Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis wäre seiner Ansicht nach schwierig zu kontrollieren und würde einen grossen administrativen Aufwand verursachen. Zudem fehlten bei verschiedenen davon betroffenen Gruppen von Waffenbesitzern (zum Beispiel Sammlern) objektive, leicht überprüfbare Kriterien für diesen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis. Bezüglich der Armeewaffen glaubt der Bundesrat mit seinen Vorschlägen im Rahmen einer Anpassung des Militärgesetzes sowie der zugehörenden Verordnungen die Anliegen der Initiative berücksichtigt zu haben. Schliesslich sprach er sich gegen ein nationales Waffenregister aus, da die kantonalen Dateien ausreichend seien.

Zumindest in der Frage des zentralen Waffenregisters erhielt die Volksinitiative auch im Nationalrat Unterstützung. Dieser überwies mit 92 zu 90 Stimmen eine Motion (07.3826) Lang (gp, ZG) für die Schaffung einer solchen nationalen Datenbank. Der Ständerat annullierte diesen Beschluss dann aber, indem er die Motion ablehnte. Die vom Grünen Müller (AG) verlangte Einführung eines Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises, wie dies auch die Volksinitiative vorsieht, blieb bereits in der grossen Kammer erfolglos: Der Nationalrat lehnte eine entsprechende Motion (07.3873) mit 110 zu 72 Stimmen ab.

Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ (09.098)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

En réaction au dépôt de cette initiative, le Conseil fédéral a demandé des optimisations afin d’augmenter la sécurité en ce qui concerne les armes d’ordonnance et le DDPS a lancé une consultation des directeurs cantonaux de la police et des affaires militaires ainsi que de la Fédération sportive suisse de tir. En avril, l’armée a décidé de retirer l’arme d’ordonnance à une centaine de militaires en raison de risques d’abus. Cette procédure fait notamment suite à l’assassinat d’une personne à un arrêt de bus à Zürich par un militaire en congé fin 2007. En août, Ueli Maurer a présenté des projets d'ordonnance en vue de prévenir les abus par des mesures militaires et civiles. Ainsi, il projette de donner la possibilité aux militaires de déposer volontairement leur arme d’ordonnance dans les arsenaux cantonaux dès 2010 et d'octroyer la compétence à l'armée de retirer l’arme à titre préventif à un soldat qui montre des signes de dangerosité. Il a proposé également d'obliger les autorités civiles, les médecins, les psychologues et les psychiatres civils à signaler à l’armée les cas potentiellement dangereux et de soumettre l’acquisition de l’arme d’ordonnance après les obligations militaires à un permis d’acquisition d’arme comme toute arme civile. Par ailleurs, le DDPS a proposé dans la révision de la LAAM (voir ici) de donner la possibilité à l'armée d'avoir accès au casier judiciaire afin de permettre des contrôles de sécurité relatif aux personnes (CSP). A la fin de l’année le Conseil fédéral a publié son message concernant l’initiative «Pour la protection face à la violence des armes» en recommandant de la rejeter.

Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ (09.098)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse