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Die grosse Kammer beugte sich in der Wintersession 2023 als Zweitrat über die Revision des CO2-Gesetzes für die Periode 2025–2030. Die Kommissionsmitglieder Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO) und Delphine Klopfenstein Broggini (gp, GE) stellten die Vorlage vor. Müller-Altermatt berichtete, dass die Vorlage als «schlank» bezeichnet werden könne und damit auch bei einem allfälligen Plebiszit bestehen sollte und trotzdem dem Ziel der Halbierung der CO2-Emissionen bis 2030 entspreche. Die vorberatende UREK-NR schlage als einzige grössere Änderung vor, eine Abgabe auf Flüge mit Privatjets einzuführen. Ausserdem habe die Kommission mittels Einreichung eines Vorstosses (Po. 23.4334) versucht, die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Haushalte sichtbarer auszugestalten.
In der Eintretensdebatte zeigte sich, dass alle Fraktionen gewillt waren, dem Geschäft eine Chance zu geben; ein Antrag auf Nichteintreten lag denn auch nicht vor. In den Voten von Mitte-Nationalrätin Priska Wismer-Felder (mitte, LU) und GLP-Mitglied Martin Bäumle (glp, ZH) zeigte sich das Dilemma zwischen dem Willen, ein effektives Gesetz, welches zu spürbaren Emissionsreduktionen führen soll, zu gestalten und der Angst vor einem Referendum gegen die Vorlage. Matthias Jauslin (fdp, AG) von der FDP und SVP-Vertreter Christian Imark (svp, SO) warnten vor allem davor, das Gesetz nicht zu überladen respektive keine neuen oder höheren Abgaben einzuführen, damit es nicht wieder in einer Volksabstimmung abgelehnt werde. Auf der anderen Seit des politischen Spektrums kritisierten die Grünen sowie die SP, dass das Gesetz nicht ambitioniert genug sei. Gabriela Suter (sp, AG) von der SP gab zu bedenken, dass eine bescheidene Emissionsreduktion für die Periode 2025 bis 2030 bedeute, dass in den folgenden Jahren umso strengere und teurere Massnahmen ergriffen werden müssten, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Vor diesem Hintergrund wies Grünen-Vertreter Chistophe Clivaz (gp, VS) auf die von den Grünen und der SP lancierte Klimafonds-Initiative hin, mit welcher das Netto-Null-Ziel doch noch erreicht werden könne. Die Eintretensdebatte abschliessend stellte Umweltminister Albert Rösti die für ihn wichtigsten Grundsätze der Vorlage vor. Rösti lobte das Tempo, mit welchem die Räte die Gesetzesrevision berieten. So könne es gelingen, dass keine Lücke entstehe und das Gesetz und die ausführende Verordnung bis am 1.1.2025 in Kraft gesetzt werden können. Auch sei es wichtig, dass das Gesetz mehrheitsfähig bleibe, weshalb der Bundesrat die von der UREK-NR vorgeschlagene Einführung einer Flugticketabgabe auf Privatflüge sowie eine Erhöhung der CO2-Abgabe und der Benzinsteuer ablehne.
Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. Die massgebenden Entscheide, die in der Detailberatung getroffen wurden, waren die folgenden:
Susanne Vincenz-Stauffachers (fdp, SG) Minderheitsantrag betraf das Emissionsreduktionsziel im Inland. Die FDP-Vertreterin beantragte, hierbei dem tieferen Inlandziel des Ständerats zu folgen. Die Mehrheit des Rates sprach sich aber dafür aus, ihrer Kommission zu folgen und legte das Inlandziel bei 75 Prozent fest. Dadurch wurde eine erste Differenz zum Erstrat geschaffen. Auch beim CO2-Ausstoss von neu in Verkehr gebrachten Fahrzeugen folgte der Rat seiner Kommission und stellte sich damit gegen den Minderheitsantrag Jauslin sowie gegen die Version des Ständerates. Eine weitere wichtige Differenz wurde mit der von der Minderheit Imark geforderten Streichung der so genannten Überführungspflicht geschaffen. Mit diesem Instrument wollte der Bundesrat Importeure von fossilen Treibstoffen verpflichten, über das Inverkehrbringen von erneuerbaren Treibstoffen einen bestimmten Anteil der CO2-Emissionen aus dem Verkehr zu vermindern. Imark monierte, dass diese Überführungspflicht den Benzinpreis massgeblich verteuern werde. Der Nationalrat stimmte dieser Streichung deutlich zu; neben der Grünen- und der GLP-Fraktion sprachen sich nur einige Mitglieder der FDP.Liberalen- sowie eine Mehrheit der Mitte-Fraktion für die Beibehaltung der Überführungspflicht aus. Bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffen beantragte eine Minderheit Suter, dass der Bundesrat den Abgabesatz auf bis zu 180 CHF pro Tonne CO2 anheben könnte. Die Mehrheit des Rates wollte jedoch beim Vorschlag des Bundesrats, des Ständerats sowie der UREK-NR bleiben, und legte einen Abgabesatz von höchstens 120 CHF pro Tonne CO2 fest. Im Bereich der Luftfahrt lehnte der Nationalrat die Einführung einer Abgabe für Flüge mit Privatjets ab. Die geschlossen stimmenden SVP-, FDP.Liberalen- und GLP-Fraktionen sowie eine Minderheit der Mitte votierten gegen diese Abgabe. Des Weiteren gab auch die Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektroautos zu reden, wobei ein Antrag der Mehrheit sowie drei Minderheitsanträge vorlagen. Die Mehrheit des Rates folgte hierbei seiner Kommission und sprach sich dafür aus, in den Jahren 2025-2030 bis zu CHF 20 Mio. für diese Ladeinfrastruktur aufzubringen. Hiermit entstand eine weitere Differenz zum Ständerat, der die Förderung der Ladestationen gänzlich gestrichen hatte. Eine letzte Differenz zum Erstrat schuf die grosse Kammer bei der Thematik der Reduktion der LSVA für elektrisch oder mit alternativem Treibstoff betriebene Fahrzeuge. Der Nationalrat stimmte hierbei mehrheitlich dafür, diese LSVA-Reduktion beizubehalten; eine links-grüne Minderheit, welche von zwei FDP-Mitgliedern unterstützt wurde, blieb hier chancenlos.
In der Gesamtabstimmung votierte der Nationalrat mit 136 zu 34 Stimmen bei 26 Enthaltungen für Annahme des Entwurfs. Die Nein-Voten stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion; die Enthaltungen allen voran von der Mehrheit der Grünen-Fraktion.

CO2-Gesetz post 2024 (BRG 22.061)
Dossier: Wie geht es nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes an der Urne im Juni 2021 weiter?

Auch im Nationalrat war die Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den neu geschaffenen Treuhandfonds des IWF für Resilienz und Nachhaltigkeit unbestritten. Die Vorlage wurde in der Wintersession 2023 seitens APK-NR von Nicolas Walder (gp, GE) und Christine Badertscher (gp, BE) sowie von Finanzministerin Karin Keller-Sutter vorgestellt. Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer den Entwurf mit 177 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Die wenigen Ablehnungen sowie die Enthaltung stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds (BRG 23.044)

Ende November 2023 empfing das Staatsoberhaupt von Oman, Sultan Haitham Bin Tariq Al Said, Bundespräsident Alain Berset zu einem Präsidialbesuch. Dies war der erste Schweizer Präsidialbesuch in den seit 50 Jahren bestehenden diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Alain Berset wurde bei seiner Visite von einer Delegation der Schweizer Wissenschaft und Wirtschaft begleitet. Die bilateralen Gespräche drehten sich um erneuerbare Energiequellen, um den Tourismus sowie um Fragen der Friedensförderung. Der Schweizer Bundespräsident nahm während seines Aufenthalts im Oman auch an einem Anlass zu «Gesundheit und Frieden» teil, der von der Schweiz, dem Oman sowie der WHO organisiert wurde. Anschliessend reiste Alain Berset weiter nach Dubai (VAE), um am Auftakt der 28. UNO-Klimakonferenz teilzunehmen.

Präsidialbesuch in Oman

Der Bundesrat beschloss im November 2023, den Export von CO2 zur Speicherung im Meeresboden ab 2024 zuzulassen.
Wie der Bundesrat bereits in seinem 2022 erschienenen Bericht zu den NET festgehalten hatte, brauche die Schweiz zur Erreichung des Netto-Null-Ziels nebst der deutlichen Reduktion der Emissionen auch die permanente Speicherung von CO2. Eine Möglichkeit dazu bietet die Speicherung im Meeresboden. Bis 2009 war der Export von Abfällen zur Entsorgung im Meer jedoch generell verboten. Mit der Änderung des Londoner Protokolls (SR 0.814.287.1) von 2009 wurde CO2, welches im Meeresboden gespeichert werden soll, von diesem Exportverbot aber ausgenommen. Der Bundesrat beschloss im November 2023, die entsprechende Änderung des Londoner Protokolls zu ratifizieren.

CO2 zur Speicherung im Meeresboden ins Ausland exportieren

Nach seinem Zusammentreffen mit Papst Franziskus im November 2023 in Rom reiste Bundespräsident Berset direkt weiter nach Paris. Dort nahm er zuerst an der 42. Generalversammlung der UNESCO teil. Dabei wurde vor allem über den Schutz der Gemeingüter in Krisenzeiten debattiert. Dieser Anlass war eng mit dem Pariser Friedensforum verknüpft, an dem der Bundespräsident ebenfalls teilnahm. Dieses stand unter dem Motto «Construire ensemble dans un monde de rivalité». Ebenfalls diskutiert wurde über den Klimaschutz, die globalen Ungleichheiten sowie über die Digitalisierung. Im Rahmen des Friedensforums fand darüber hinaus der «One Planet – Polar Summit» statt. Dieses internationale Gipfeltreffen widmete sich dem Schutz der Gletscher und der Polarregionen. Alain Berset hielt bei dieser Gelegenheit eine Rede über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gletscher im Alpenraum und betonte, dass alle Länder zusammenarbeiten müssen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren.

Gipfeltreffen im Rahmen des Pariser Friedensforums
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Alain Berset tauschte sich im November 2023 anlässlich seines Besuchs in Rom mit Papst Franziskus aus. Die Gespräche drehten sich um die Zusammenarbeit der Schweiz und des Heiligen Stuhls bei der Friedensförderung, etwa in Kolumbien oder in der Demokratischen Republik Kongo; in diesen beiden Ländern hatte Bundespräsident Berset jüngst Gespräche mit lokalen Vertreterinnen und Vertretern der katholischen Kirche zu den dortigen Friedensbemühungen geführt. Weitere Gesprächsthemen waren der Krieg in der Ukraine sowie im Nahen Osten. Auch der Klimawandel und seine Herausforderungen sowie die nächste UNO-Klimakonferenz in Dubai wurden diskutiert. Schliesslich war Bundespräsident Berset auch die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche der Schweiz, die jüngst publik geworden waren, ein wichtiges Anliegen. Er betonte, dass der Bundesrat eine zeitnahe und sorgfältige Aufarbeitung erwarte. Zudem müsse die katholische Kirche Massnahmen ergreifen, um solche Taten in Zukunft zu verhindern.

Austausch von Bundespräsident Alain Berset mit Papst Franziskus in Rom
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Anfang November 2023 reiste Aussenminister Ignazio Cassis zu einem Arbeitsbesuch nach Ghana und nahm anschliessend an der 44. Ministerkonferenz der Frankophonie in Kamerun teil.
Der Arbeitsbesuch in Ghana, das ein Schwerpunktland der Strategie des Bundesrates für Subsahara-Afrika 2021–2024 ist, fand in einer sehr freundschaftlichen Atmosphäre statt, wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung erläuterte. Cassis ging auf die guten und vielfältigen Beziehungen der Schweiz und Ghanas ein. In Ghanas Hauptstadt Accra besuchte der Aussenminister eine Schokoladenfabrik, die im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit durch die Schweiz unterstützt wird. Des Weiteren sprach Cassis mit Staatspräsident Nana Addo Dankwa Akufo-Addo über die Sicherheitslage in Westafrika und in der Sahelzone. Auch der Einsitz und die Prioritäten der Schweiz und Ghanas im UNO-Sicherheitsrat waren Gesprächsthema. Ignazio Cassis würdigte schliesslich die Zusammenarbeit in der Klimapolitik, wo die Schweiz und Ghana im November 2020 ein Abkommen zur Anrechnung von CO2-Reduktionsmassnahmen unterzeichnet hatten.
Am Frankophoniegipfel in Yaoundé, der Hauptstadt Kameruns, hob der Schweizer Aussenminister die Bedeutung der multilateralen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Programme der OIF hervor. Diese Programme sollen Frieden, Stabilität und die nachhaltige Entwicklung im französischsprachigen Raum fördern. Schliesslich betonte Cassis auch die Relevanz guter Regierungsführung als Voraussetzung für politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung und wies auf die Rolle der neuen Technologien bei der Stärkung von öffentlichen Dienstleistungen hin.

Cassis in Ghana und Kamerun
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Die Revision des CO2-Gesetzes für die Periode 2025–2030 stand in der Herbstsession 2023 auf dem Programm des Ständerates, welcher die umfassende Vorlage als Erstrat beriet.
Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU) erläuterte dem Rat die Ausgangslage dieser Gesetzesrevision: Die gesetzliche Lücke, die durch die Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes im Juni 2021 an der Urne entstanden war, habe teilweise mit dem Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative, welcher seinerseits ein Referendum überstehen musste, geschlossen werden können. Da diese Vorlage jedoch vor allem die Ziele und weniger die Massnahmen für die Erreichung des Netto-Null-Ziels enthielt, liege nun der neue Gesetzesentwurf vor. Anschliessend stellte Müller die Vorlage des Bundesrates sowie die Anträge der Kommission kurz vor und betonte, dass mit diesen Anträgen das Ziel der Halbierung der CO2-Emissionen bis 2030 immer noch erreicht werden könne, es müsse nun jedoch zügig gehandelt werden. Für Lisa Mazzone (gp, GE), die sich als einziges Mitglied des Plenums im Rahmen der Eintretensdebatte äusserte, gingen der Gesetzesentwurf des Bundesrates und auch die Version der Kommissionsmehrheit zu wenig weit. Sie warnte davor, dass die Schweiz mit der CO2-Reduktion ins Hintertreffen geraten werde; ab 2030 müssten in der Folge drastischere Massnahmen ergriffen werden, falls man das Pariser Klimaziel noch erreichen wolle. Mazzone kritisierte die Kommissionsmehrheit auch dafür, dass sie zu viele CO2-Reduktionen im Ausland vornehmen lassen möchte. Dies sei eine verpasste Chance für die Schweizer Wirtschaft und koste die Bundeskasse viel Geld. Umweltminister Albert Rösti wiederum dankte der Kommission, dass sie das Gesetz zügig und «ohne grosses Aufladen» beraten habe. Er wies zudem darauf hin, dass auch der in derselben Session beschlossene Mantelerlass zur Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes einen wichtigen Meilenstein bei der Erreichung des Netto-Null-Ziels darstelle, denn nur wenn die Schweiz über genügend Strom verfüge, könne sie die Dekarbonisierung einleiten. Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates nahm die kleine Kammer in der anschliessenden Detailberatung bei folgenden Punkten vor: Der Bundesrat und eine Minderheit Zanetti (sp, SO) forderten dazu auf, die Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge in Mehrparteien- und Firmengebäuden und auf öffentlichen Parkplätzen mit CHF 30 Mio. zu unterstützen. Die Mehrheit des Ständerates lehnte dies jedoch ab. Gegen eine Änderung sprachen sich die Mehrheit der Kommission sowie des Rates auch bei der LSVA aus: Wie bis anhin sollen Lastwagen, die mit Strom oder Wasserstoff fahren, von der LSVA befreit werden können. Man wollte hier für allfällige Anpassungen die Vernehmlassung des Bundes zu einer umfassenden Revision der LSVA abwarten. Angenommen wurde auch ein Mehrheitsantrag der UREK-SR, der verlangte, dass die EHS-Abgaben aus dem Luftverkehr nicht nur für die Förderung von Nachtzugangeboten, sondern auch für die Produktion von erneuerbaren, nachhaltigen Flugtreibstoffen eingesetzt werden können. Schliesslich darf die Teilzweckbindung der Erträge aus der CO2-Abgabe nicht vorübergehend angehoben werden, wie es der Bundesrat für die weitere Unterstützung des Gebäudeprogramms beantragt hatte – hier folgte die kleine Kammer einem Minderheitsantrag Knecht (svp, AG).

Diskussionen, aber keine Änderung des bundesrätlichen Entwurfs gab es in den folgenden Bereichen: Eine Minderheit Reichmuth (mitte, SZ) beantragte, dass die Emissionsreduktionen zu mindestens 75 Prozent in der Schweiz erfolgen sollen. Der Bundesrat, die Kommissionsmehrheit sowie auch die rechts-bürgerliche Mehrheit des Rates wollten indes, dass die Verminderung lediglich «in erster Linie mit Massnahmen in der Schweiz» geschieht. Abgelehnt wurde auch ein Minderheitsantrag Mazzone, welche mehr Druck auf den Bundesrat auszuüben versuchte, indem sie die Möglichkeit, bei Nichterreichen des Reduktionsziels für die Kompensation der restlichen CO2-Emissionen internationale Zertifikate zu erwerben, streichen wollte. Des Weiteren wollten die Mehrheit der Kommission sowie eine weitere Minderheit Mazzone den durchschnittlichen CO2-Ausstoss für Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern, die ab 2030 erstmals in Verkehr gesetzt werden, stärker reduzieren. Hier folgte der Rat jedoch einer Minderheit Schmid (fdp, GR) und blieb damit auf der Linie des Bundesrates. Im Bereich des Flugverkehrs lag erneut ein Minderheitsantrag von Lisa Mazzone vor, welche eine zusätzliche Abgabe auf Flüge von Privatjets verlangte. Bundesrat Rösti bat den Rat um Ablehnung des Antrags, da es dabei gemäss Schätzungen des BAZL nur um rund 1 Prozent der Emissionen im Flugverkehr gehe und der administrative Aufwand für die Abgabeerhebung sehr gross wäre. Die Ratsmehrheit schloss sich dem Umweltminister an und lehnte den Minderheitsantrag ab.

In der darauf folgenden Gesamtabstimmung wurde der Entwurf bei 2 Enthaltungen seitens der Grünen einstimmig angenommen. Als Nächstes wird sich die grosse Kammer mit dem Geschäft befassen.

CO2-Gesetz post 2024 (BRG 22.061)
Dossier: Wie geht es nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes an der Urne im Juni 2021 weiter?

Eine im Oktober 2021 von Nik Gugger (evp, ZH) eingereichte Motion forderte, dass importierte erneuerbare Gase von der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe befreit werden. Gugger störte sich daran, dass importiertes Biogas durch die CO2-Abgabe verteuert werden würde, obwohl es grundsätzlich CO2-neutral sei. Dadurch bestehe für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie auch bei den Gasversorgungsbetrieben wenig Anreiz, auf Biogas umzusteigen. Der Bundesrat habe bereits im Rahmen des Berichts zur Umsetzung des Postulats 13.3004 verkündet, dieses Problem angehen zu wollen, passiert sei jedoch noch nichts.
Der Bundesrat räumte ein, dass in Bezug auf virtuell in die Schweiz importiertes Biogas ein Problem bestehe – «Virtuell» bedeutet, dass das Biogas im Ausland hergestellt, ins dortige Gasnetz eingespiesen und verbraucht wird, das dazugehörige Zertifikat für den Herstellernachweis und für die CO2-Neutralität aber in die Schweiz verkauft wird. Die Schweiz sei darauf angewiesen, dass der exportierende Staat darauf verzichte, sich die anfallenden CO2-Verminderungen selber anzurechnen. Ansonsten drohten Doppelanrechnungen, die gemäss Pariser Klimaabkommen nicht erlaubt sind. Zudem befinde sich das für die Nachverfolgung des Biogases notwendige Clearing-System erst im Aufbau, weshalb die Motion derzeit noch nicht umgesetzt werden könne. Entsprechend beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Der Nationalrat befasste sich im September 2023 mit Guggers Anliegen. Der Motionär kritisierte, dass die Kundschaft in der Schweiz bestraft werde, indem sie für ohnehin teures CO2-neutrales Biogas zusätzlich noch die CO2-Abgabe entrichten müsse, die eigentlich nur für fossiles Gas vorgesehen sei. Nachdem Umwelt- und Energieminister Rösti die ablehnenden Argumente des Gesamtbundesrates wiederholt hatte, sprach sich die grosse Kammer mit 161 zu 19 Stimmen und 4 Enthaltungen für Annahme der Motion aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mitgliedern der FDP.Liberalen-Fraktion.

Befreiung von erneuerbaren Gasen von der CO2-Abgabe (Mo. 21.4318)

Der Ständerat genehmigte anlässlich der Herbstsession 2023 die Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den neu geschaffenen Treuhandfonds des IWF für Resilienz und Nachhaltigkeit ohne grössere Diskussionen mit 42 zu 0 Stimmen.

IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds (BRG 23.044)

Rückblick auf die 51. Legislatur: Umweltschutz

Autorinnen und Autoren: Bernadette Flückiger, Karel Ziehli und Marlène Gerber

Stand: 17.08.2023

Die nach der sogenannten Klimawahl angetretene 51. Legislatur war im Bereich des Umweltschutzes stark geprägt von der Klimapolitik, die wiederum einem wechselhaften politischen Klima ausgesetzt war. Das totalrevidierte CO2-Gesetz, das zur Erreichung eines 50-prozentigen Reduktionsziels bis 2030 gegenüber 1990 etwa zentrale Massnahmen für Eigentümerinnen und Eigentümer mit Ölheizungen, Treibstoffimporteure und Flugreisende eingeführt hätte, wurde von der Stimmbevölkerung im Juni 2021 an der Urne knapp abgelehnt. Um das mit dem Pariser Abkommen vereinbarte Reduktionsziel der Schweiz dennoch zu erreichen, lancierte die UREK-NR unmittelbar nach Ablehnung an der Urne erfolgreich eine Kommissionsinitiative, mit der die wichtigsten Massnahmen des bisherigen CO2-Gesetzes bis 2024 verlängert werden sollten. Die Räte verabschiedeten die so ausgestaltete Teilrevision des CO2-Gesetzes bereits in der Wintersession 2021. Im September 2022 präsentierte der Bundesrat zudem seine neue Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz für 2025 bis 2030, worin er im Unterschied zur letzten Revision auf neue und höhere Abgaben verzichtete.

Bereits im August 2019 hatte der Bundesrat aufgrund aktuellster Erkenntnisse des Weltklimarates eine Verschärfung seines Klimaziels beschlossen; bis 2050 soll die Schweiz klimaneutral werden. Dieses Netto-Null-Ziel bis 2050 sowie dazugehörige Massnahmen – in erster Linie zur Förderung innovativer Technologien und finanzielle Anreize zur Umstellung auf klimaschonende Heizungen – nahm das Parlament in der 51. Legislatur in den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative auf. Gegen den indirekten Gegenvorschlag in Form des Klima- und Innovationsgesetzes wurde das Referendum ergriffen. Nachdem die Vorlage im Juni 2023 an der Urne angenommen worden war, zogen die Initiantinnen und Initianten die Volksinitiative definitiv zurück.

Auch dem Gewässerschutz wurde in der 51. Legislatur ein hoher Stellenwert beigemessen. Mit der Trinkwasser- und der Pestizid-Initiative kamen in diesem Bereich gleich zwei Volksanliegen zur Abstimmung. Nach einem hitzigen Abstimmungskampf lehnte die Stimmbevölkerung beide Initiativen an der Urne ab. Zu Änderungen im Gewässerschutz kam es in besagter Legislatur dennoch: Neben den im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP22+) beschlossenen Massnahmen verlangte auch eine parlamentarische Initiative eine Verminderung des Risikos beim Einsatz von Pestiziden: Mit entsprechenden Änderungen des Chemikaliengesetzes, des Landwirtschaftsgesetzes und des Gewässerschutzgesetzes wurden die im «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» festgehaltenen Reduktionsziele gesetzlich verankert. Darüber hinaus forderte die Initiative die Verringerung der Nährstoffverluste. Durch Annahme einer Motion verlangte das Parlament indes, das diesbezüglich vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg festgelegte Reduktionsziel nachträglich anzupassen. Zuspruch im Parlament fand ferner eine Motion mit der Forderung, den Schutz der Trinkwasserfassungen zu verstärken. Ebenfalls nahm das Parlament zwei Motionen an, die die Wasserqualität durch einen Ausbau respektive eine Aufrüstung von Abwasserreinigungsanlagen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen respektive zur Verbesserung der Stickstoffeliminierung erhöhen wollen.

Nachdem das Thema Kreislaufwirtschaft nach Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft» an der Urne im Jahr 2016 und nach Nichtzustandekommen eines indirekten Gegenvorschlags etwas in den Hintergrund getreten war, erhielt es in der 51. Legislatur neuen Schub. In der Sondersession vom Mai 2023 behandelte der Nationalrat als Erstrat eine durch eine parlamentarische Initiative initiierte Änderung des Umweltschutzgesetzes zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, mit der die Umweltbelastung durch Verpackungen und Abfälle massgeblich reduziert werden soll. In ebendieser Legislatur wurden auch einige Motionen überwiesen, die sich zwecks Abfallverminderung Änderungen der gesetzlichen Grundlagen wünschten, so eine Motion zur Wiederverwendung von Baumaterialien, zur Stärkung des Plastikrecyclings, zur Verstärkung von Massnahmen gegen Littering sowie zur Verringerung von Food Waste.

Ausserhalb des Parlaments berichteten die Medien häufig über ungewöhnliche Demonstrationen von Klimaaktivistinnen und -aktivisten, so auch über Klebeaktionen, die Besetzung eines Verkehrsknotens in der Stadt Zürich oder diejenige des Bundesplatzes. Medial stark begleitet wurde nicht zuletzt auch ein im Waadtland geführter Gerichtsprozess gegen Aktivistinnen und Aktivisten, die in einer Lausanner Filiale der Credit Suisse in einer Aktion auf die umweltschädlichen Investitionen der CS in Milliardenhöhe aufmerksam machten. Insbesondere 2022 widmeten die Medien auch dem vermeintlichen oder tatsächlichen Konflikt zwischen Landschaftsschutz und erneuerbaren Energieträgern viel Druckerschwärze, was sich etwa in kontroversen Diskussionen um einen Photovoltaikpark im Walliser Hochgebirge äusserte.

Darüber hinaus war das Verhältnis zwischen Biodiversität und Landwirtschaft Gegenstand der ausführlichen parlamentarischen Debatte zur Biodiversitätsinitiative und zu deren indirektem Gegenvorschlag. Das Volksanliegen wird die Politik wohl auch während der 52. Legislatur noch beschäftigten, hat doch der Ständerat in der Sommersession 2023 im Unterschied zum Nationalrat entschieden, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Umweltschutz
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Im Juni 2023 reiste Bundesrat Ignazio Cassis für einen Staatsbesuch in das Königreich Marokko, wo er von seinem marokkanischen Amtskollegen Nasser Bourita in Empfang genommen wurde. Die bilaterale Partnerschaft der beiden Länder habe sich seit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung zur Kooperation in Wirtschaft, Wissenschaft und nachhaltiger Entwicklung im Dezember 2021 gut entwickelt, stellte der Schweizer Aussenminister fest. Unter anderem habe man 2022 am Rande der COP27 einen Vertrag über die Zusammenarbeit im Klimaschutz unterzeichnet und ein ebenfalls 2022 abgeschlossenes MoU habe zu mehreren Forschungskooperationen zwischen schweizerischen und marokkanischen Institutionen geführt. Auch das Handelsvolumen sei 2022 weiter gestiegen, unterdessen sei Marokko der drittgrösste Exportmarkt der Schweiz auf dem afrikanischen Kontinent. Bundesrat Cassis und Aussenminister Bourita unterhielten sich auch über die jüngsten politischen Entwicklungen im Nahen Osten und in Nordafrika, unter anderem über den politischen Prozess in Libyen, die Krise im Sudan und die Herausforderungen der Sahelzone. Cassis sprach sich diesbezüglich auch für eine gegenseitig akzeptable Lösung im Konflikt um die Westsahara aus und appellierte an Marokko, glaubwürdige Bemühungen für einen politischen Kompromiss gegenüber den Autonomiebestrebungen in der Region an den Tag zu legen.

Bundesrat Cassis Staatsbesuch im Königreich Marokko
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Le président du Centre et conseiller national Gerhard Pfister (ZG) a déposé une initiative parlementaire afin de faire reposer la loi sur le CO2 sur le principe du pollueur-payeur. Toute émission de gaz à effet de serre rejetée en Suisse – y compris les vols d'avion au départ de la Suisse – serait ainsi couplée à l'obligation de payer une taxe incitative. Cette règle s'appliquerait également à l'ensemble des produits importés. La hauteur de cette taxe pourrait être adaptée, afin de respecter les objectifs de réduction des émissions de gaz à effet de serre fixés par la Confédération. Rappelons que le Conseil fédéral a pris l'engagement de réduire de moitié les émissions du pays d'ici à 2030 et d'atteindre la neutralité climatique en 2050. Gerhard Pfister estime que la nouvelle mouture de la loi sur le CO2 présentée par le Conseil fédéral, suite à l'échec dans les urnes de la précédente loi, manque de «pistes novatrices», d'où la nécessité d'entreprendre des choses du côté du Parlement.
La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national (CEATE-CN) a décidé, par 12 voix contre 8 et 5 abstentions, de donner suite à ce texte, la majorité estimant judicieux de récompenser les comportements vertueux, dans une logique d'économie de marché. La majorité se dit toutefois consciente de la complexité d'un tel outil qui paraît, de prime abord, simple. Une minorité de la commission préférerait s'en tenir au système actuel.

Pour une loi sur le CO2 basée sur le principe du polleur-payeur (Iv. pa. 22.451)

Le postulat Graf (vert-e-s, BL) a été classé dans le cadre de la Politique agricole 22+ (PA 22+). Dans son message, le Conseil fédéral se dit conscient des efforts que le monde agricole doit entreprendre pour réduire ses émissions de gaz à effet de serre. La PA 22+ ainsi que la mise en œuvre de l'initiative parlementaire 19.475 permettront de s'attaquer à cette problématique «pour autant que les mesures soient conçues de manière ambitieuse et que les programmes créent la dynamique nécessaire», selon les propos des autorités. Il est prévu que le secteur agricole réduise ses émissions de 20 à 25 pour cent d'ici à 2030 par rapport à 1990.

Wie wird das Klima-Sektorziel der Land- und Ernährungswirtschaft zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens konkret umgesetzt? (Po. 19.3385)

In der Sommersession 2023 führte das Parlament das Differenzbereinigungsverfahren zur Mehrwertsteuerrevision durch. Offen waren noch 14 Differenzen, von denen der Nationalrat anfänglich lediglich drei bereinigte. So pflichtete er – entgegen einem Antrag Aeschi (svp, ZG) – dem Ständerat nach dessen Widerstand bei, dass die Möglichkeit geschaffen werden kann, auf eine Steuervertretung in der Schweiz zu verzichten, und lehnte zudem die von ihm selbst zuvor vorgeschlagene Ausdehnung des Verlagerungsverfahrens auf alle Importe ab. Zudem willigte er ein, die Motion 16.3431 der WAK-SR noch nicht abzuschreiben.

Den Grossteil der offenen Differenzen bereinigte in der Folge der Ständerat. So folgte er dem Nationalrat unter anderem bezüglich eines Kurswechsels bei den Mehrwertsteuerausnahmen im Gesundheitsbereich. War es bisher nur nicht gewinnorientierten Unternehmen möglich, ihre Leistungen mehrwertsteuerbefreit abzurechnen, sollten neu etwa auch Belegärzte in gewinnorientierten Ambulatorien von der Mehrwertsteuer befreit werden können. Zudem hiess er etwa auch den neuen nationalrätlichen Vorschlag für eine Zurverfügungstellung von Personal gut: Deren Steuerbefreiung war bisher auf religiöse und weltanschauliche, nicht gewinnorientierte Organisationen beschränkt gewesen, neu sollten jedoch alle nicht gewinnorientierten Organisationen davon profitieren können.
Unter den vom Ständerat abschliessend bereinigten Differenzen befanden sich auch ein paar, zu denen die Kompromissfindung bereits vorher eingeleitet worden war. Bei der Frage, ob nur ausländische Reisebüros oder auch Schweizer Reisebüros von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden sollen, war der Nationalrat der kleinen Kammer zuvor entgegengekommen und hatte den ständerätlichen Vorschlag im Auftrag der Verwaltung nur noch leicht sprachlich korrigiert. Auch diesen Punkt konnte der Ständerat somit bereinigen – genauso wie eine Regelung, wonach Leistungen per Streaming am Ort der «charakteristischen Leistung» besteuert werden sollen. Zudem hatten Stände- und Nationalrat Korrekturen an einer Regelung für Ausnahmen aus der Mehrwertsteuer für Leistungen, die zwischen ausschliesslich von Gemeinwesen gegründeten Stiftungen und den an ihrer Gründung beteiligten Organisationseinheiten stattfinden, vorgenommen, welche der Ständerat nun ebenfalls guthiess.

Offen blieben für den Nationalrat lediglich noch zwei Differenzen, welche er in der folgenden Behandlungsrunde bereinigte: So hatte der Ständerat zuvor entgegen dem Antrag seiner WAK-SR daran festgehalten, nicht nur öffentliche Spitex-Organisationen von der Mehrwertsteuer auf Betreuungsleistungen auszunehmen, sondern auch gewinnorientierte Spitex-Organisationen. Zudem hatte es der Ständerat abgelehnt, die Regelung zum Streaming erst per Januar 2025 in Kraft zu setzen – in beiden Punkten willigte der Nationalrat nun abschliessend ein und bereinigte damit den Entwurf zur Revision der Mehrwertsteuer.

In der Folge nahm der Nationalrat den Entwurf in den Schlussabstimmungen ohne Gegenstimme mit 191 zu 0 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an, der Ständerat einstimmig mit 44 zu 0 Stimmen.

Revision des Mehrwertsteuergesetzes: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft (BRG 21.019)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Le sénateur centriste Othmar Reichmuth (SZ) a déposé un postulat pour que le Conseil fédéral publie un rapport qui se pencherait sur l'opportunité d'introduire une taxe carbone sur l'élimination des déchets plastiques. Il s'agirait d'évaluer l'impact d'une telle taxe sur l'incinération du plastique qui représente la plus grande source d'émissions de CO2 des usines d'incinération d'ordures ménagères. Pour Othmar Reichmuth, ces dernières doivent réduire leurs émissions de gaz à effet de serre. L'argent récolté pourrait être utilisé pour trouver des alternatives (plastiques biologiques, recyclage structurellement neutre en émissions de CO2, augmentation du taux de recyclage des plastiques, projet de stockage du carbone). L'élu schwytzois imagine une taxe qui serait prélevée à la source, du côté des producteurs et importateurs, comme cela est le cas pour les produits électroniques. Ceci permettrait, d'une part, d'inciter à réduire l'utilisation du plastique, et d'autre part, de faire supporter les coûts des projets d'extraction de CO2 – le Conseil fédéral ayant annoncé un objectif de zéro émission nette d'ici à 2050 – par les responsables de ces émissions et non l'ensemble de la collectivité. Une proposition similaire avait déjà été déposée au Conseil national par Greta Gysin (vert-e-s, TI) (Mo. 21.3217), comme rappelé par l'élu centriste. Il a toutefois tenu à préciser que son texte visait à éluder un certain nombre de points d'interrogation et n'a pas pour but de directement légiférer comme cela était le cas avec le texte de la tessinoise. Par la voix d'Albert Rösti, le Conseil fédéral s'est dit opposé à ce postulat estimant avoir d'ores et déjà répondu à un certain nombre d'interrogations dans le rapport «Matières plastiques dans l'environnement». La Confédération a, de plus, conclu une convention avec l'Association suisse des exploitants d'installations de traitement des déchets (ASED) qui prévoit la construction d'une installation de captage de CO2 (d'une capacité minimale de 100'000 tonnes de CO2 par année) d'ici à 2030.
Malgré tout, c'est à une voix près (20 voix contre 19, sans abstention) que le Conseil des Etats a soutenu ce postulat, Othmar Reichmuth pouvant compter sur un soutien hétéroclite d'élu.e.s de l'ensemble des groupes représentés à la chambre de cantons. À noter que 5 sénatrices et sénateurs n'ont pas participé au vote.

Une taxe carbone anticipée sur l'élimination des déchets plastiques serait-elle opportune? (Po. 23.3219)

Der Bundesrat präsentierte im Mai 2023 die Botschaft zu einer Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den neu geschaffenen Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit des IWF. Der Verpflichtungskredit im Umfang von CHF 750 Mio. beinhalte eine Reserve von rund CHF 130 Mio. zur Abdeckung von Wechselkursschwankungen, wie der Bundesrat ausführte.
Durch den Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit soll der IWF Kredite für makroökonomische Reformen sowie für Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung des Klimawandels und der Pandemievorsorge und -bekämpfung vergeben können.

IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds (BRG 23.044)

Im Mai 2023 reiste Bundespräsident Alain Berset nach Reykjavík, um dort an einem Gipfeltreffen des Europarates teilzunehmen und die isländische Premierministerin Katrín Jakobsdóttir zu Gesprächen zu treffen.
Am erst 4. Gipfeltreffen seit Bestehen des Europarates (1949) standen die Kernthemen des Rates – Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – im Mittelpunkt. Zu diskutieren gab auch der Angriff Russlands auf die Ukraine; hierbei wollten die Teilnehmerstaaten insbesondere die Forderung, Kriegsverbrechen in der Ukraine zu ahnden, erörtern.
Die Schweiz wollte sich am Gipfel allen voran für mehr politische Unterstützung für die Arbeiten des Europarates auf dem Gebiet der Menschenrechte einsetzen und dem Europarat zu einer stärkeren Rolle beim Aufbau von Expertise zu Themen wie dem Klimawandel verhelfen, wie es in der offiziellen Medienmitteilung hiess. Bundespräsident Berset beabsichtigte zudem, für eine engere Zusammenarbeit des Europarates mit anderen internationalen Organisationen zu werben.
Im Vorfeld des Gipfels sprach der Bundespräsident mit der isländischen Premierministerin Jakobsdóttir über die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Island im Rahmen der EFTA sowie über den Klimawandel. In diesem Zusammenhang verschaffte sich Alain Berset auch ein Bild über zwei konkrete Projekte im Bereich der CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS), bei denen die Schweiz und Island zusammenarbeiten.

Bundespräsident Berset nimmt in Reykjavík an Gipfeltreffen des Europarates teil

La Suisse s'était fixé un objectif de réduction des émissions de CO2 pour l'année 2020 de l'ordre de 20 pour cent par rapport à 1990. En 2021, cette réduction n'atteignait que 18.2 pour cent. Mais surtout, les autorités annonçaient en même temps une hausse des émissions indigènes de 3 pour cent par rapport à l'année précédente. Pour expliquer cela, l'hiver particulièrement rigoureux et la nécessité de chauffer plus ont été évoqués. Les émissions de gaz à effet de serre du bâti suisse représentent un peu plus de 25 pour cent des émissions totales, tandis que le secteur du transport (sans prendre en compte les vols internationaux) constitue le plus grand poste d'émissions, avec 30 pour cent. Les émissions de ce secteur ont également légèrement augmenté, après une année 2020 fortement marquée par le Covid. Selon la professeure et climatologue de l'Université de Neuchâtel Martine Rebetez, les transports représentent une embûche dans la politique climatique de la Suisse. En effet, les réductions depuis 1990 s'élèvent à 7 pour cent. La climatologue a déploré cette lenteur sur les ondes de la RTS, critiquant le lobbyisme qui a empêché une transition vers la mobilité douce et moins émettrice de gaz à effet de serre. Le reste des émissions se partage entre l'industrie (17.2%), l'agriculture (14%) et l'incinération des déchets (6.4%).
Cette augmentation des émissions de CO2 s'inscrit dans les débats entourant le contre-projet indirect à l'initiative des glaciers - soumis au vote populaire en juin 2023 - qui prévoit une aide à la rénovation des bâtiments et à la substitution des chauffages fonctionnant aux énergies fossiles et à l'électricité. Aujourd'hui encore, la majorité des bâtiments sont chauffés au mazout ou au gaz en Suisse, comme le rappelle le journal Le Courrier : une baisse des températures en hiver a donc forcément pour répercussion une hausse de la consommation de ces énergies fossiles. C'est pour remédier à cette problématique que les activistes de Renovate Switzerland militent pour un plan d'urgence de rénovation des bâtiments en menant des actions diversement appréciées. Il est à noter que ce secteur a vu une baisse de 30 pour cent de ses émissions par rapport à 1990. Dans les colonnes du même journal, Marc Müller, ingénieur en énergie, rappelle que si on observe une réduction des émissions en Suisse, il ne faut pas oublier que la majorité des émissions de la population résidant en Suisse se fait à l'étranger, par l'importation de biens. Cela concerne deux-tiers des émissions totales de la Suisse, d'après la climatologue Martine Rebetez. Elle ajoute, de plus, que cela ne prend pas en compte les émissions générées par les placements financiers des établissements basés en Suisse; ces émissions s'élevant à 20 fois ce que la Suisse émet sur son territoire. Concernant les émissions indigènes, la climatologue est toutefois convaincue que la Suisse possède tous les outils pour en réduire la quantité et que l'électrification du parc automobile avec une production d'électricité propre se fera tôt ou tard. Le retard pris par la Suisse serait, selon elle, dû «aux efforts et à la belle réussite des lobbys qui ont fait en sorte que nous consommions davantage de produits pétroliers». L'avenir nous dira si la Confédération réussira à atteindre ses objectifs de réduction de CO2 de 50 pour cent d'ici à 2030 et de zéro net pour 2050.

Augmentation des émissions de gaz à effet de serre pour l'année 2021
Dossier: Jährliche Treibhausgasemissionen

In der Frühjahrssession 2023 befasste sich der Nationalrat mit der Motion von Carlo Sommaruga (sp, GE), die eine Stärkung des Privatsektors in den Schwerpunktländern der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz verlangte. Eine Minderheit der vorberatenden APK-NR, angeführt von Andreas Aebi (svp, BE), beantragte die Ablehnung der Motion. Kommissionssprecherin Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL) setzte sich im Namen der Mehrheit für die Annahme des Vorstosses ein und verlangte, dass die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze mittels Förderung des lokalen Privatsektors ein Schwerpunkt in der IZA 2025-2028 werden solle. Sie argumentierte, dass dadurch im Sinne der Nachhaltigkeitsziele ein Systemwechsel vor Ort initiiert werden könnte. Die Motion stehe zudem im Einklang mit dem Programm zur Weiterentwicklung der Entwicklungszusammenarbeit. Ihr Kommissionskollege Laurent Wehrli (fdp, VD) ergänzte, dass die Stärkung des Privatsektors zu weiteren thematischen Schwerpunkten der IZA beitrage, namentlich der Bekämpfung des Klimawandels und der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.
Minderheitensprecher Andreas Aebi teilte zwar das Anliegen der Motion, befand sie aber für überflüssig, da die Einbindung des Privatsektors laut DEZA bereits Tatsache sei. Die Motion verursache somit nur unnötige Kosten ohne wirklichen Mehrwert. Bundesrat Ignazio Cassis befürwortete im Namen des Bundesrates die Annahme der Motion und versprach, die bisher in diesem Bereich gemachten Erfahrungen in die Prioritäten der kommenden IZA-Strategie einfliessen zu lassen. Die grosse Kammer nahm die Motion mit 116 zu 61 Stimmen (bei 1 Enthaltung) deutlich an. Die Gegenstimmen stammten mehrheitlich von Mitgliedern der SVP, wobei sich diesen auch einige Vertreter und Vertreterinnen der FDP und der Mitte anschlossen.

Stärkung des Privatsektors in den Schwerpunktländern der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz (Mo. 22.3534)

In der Frühjahrssession 2023 begann der Ständerat die Beratung der Mehrwertsteuerrevision. Die WAK-SR beantragte dabei zahlreiche Differenzen gegenüber der nationalrätlichen Version. Zu Beginn der Debatte stellte Kommissionssprecher Ettlin (mitte, OW) klar, dass sich die WAK-SR gegen die diskutierte Ausweitung der Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen ausgesprochen habe. Stattdessen habe man eine Motion eingereicht, um die Auswirkungen einer solchen ausführlich klären zu können.

Die meisten Aspekte der Vorlage hiess der Ständerat als Zweitrat stillschweigend gut, etwa die Unterstellung der Produkte der Monatshygiene (z.B. Tampons und Binden) unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2.5 Prozent statt wie bisher 7.7 Prozent (gemäss der Motion Maire: sp, NE; Mo. 18.4205), die Schaffung der neuen Plattformbesteuerung (gemäss der Motion Vonlanthen: damals cvp, FR; Mo. 18.3540) oder die Gleichstellung von Sport- und Kulturvereinen bei der Mehrwertsteuer (gemäss der Motion Page: svp, FR; Mo. 17.3657).

Abweichungen gegenüber dem Nationalrat schuf die kleine Kammer jeweils auf Antrag ihrer Kommission – der sie in allen Anträgen folgte –, beispielsweise bei der Behandlung von gewinnorientierten Anbietenden im Gesundheitsbereich. In mehreren Punkten war der Nationalrat zuvor von der bisherigen Regelung, wonach lediglich nicht gewinnorientierte Unternehmen von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden können, abgewichen. So hatte er etwa auch den Belegärzten in Ambulatorien oder Tageskliniken erlaubt, ihre Leistungen ohne Mehrwertsteuer abzurechnen, obwohl diese Gewinne erzielen können. Die Kommissionsmehrheit befürwortete es diesbezüglich hingegen, bei dem Prinzip zu bleiben, wonach alles, «was Gewinn abwirft, [...] auch der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen» soll, wie es Kommissionssprecher Ettlin formulierte. Hingegen wich die Kommissionsmehrheit selbst von dieser Regelung ab, als sie beantragte, dass nicht mehr nur wie bisher die gemeinnützigen Organisationen der Krankenpflege (konkret die öffentliche Spitex) Betreuungs- und Begleitungsleistungen mehrwertsteuerbefreit anbieten können sollten, sondern auch die gewinnorientierten. Sie begründete diesen Entscheid damit, dass es keinen Sinn mache, dieselben Leistungen je nach Anbietenden unterschiedlich zu besteuern. Eine Minderheit Sommaruga (sp, GE) lehnte den Bruch mit dem bisherigen Konzept ab und beantragte die Streichung dieser Neuerung. Finanzministerin Keller-Sutter ergänzte, dass damit nur eine neue Ungleichbehandlung geschaffen werde, zum Beispiel gegenüber allen anderen Unternehmen, die Reinigungsleistungen anbieten, aber keine Spitex-Organisation darstellten. Mit 20 zu 18 Stimmen folgte der Ständerat jedoch seiner Kommissionsmehrheit.
Hingegen sträubten sich die Kommissionsmehrheit sowie die kleine Kammer gegen weitere, vom Nationalrat vorgesehene Ausweitungen der Ausnahmen von der Mehrwertsteuer im Gesundheitsbereich. So lehnte der Ständerat etwa eine allgemeine Ausnahme des Zurverfügungstellens von Personal zur Krankenbehandlung oder Sozialhilfe von der Mehrwertsteuer ab – bisher war eine solche Ausnahme nur religiösen oder weltanschaulichen, nicht-gewinnorientierten Einrichtungen möglich gewesen. Auch eine Ausdehnung der Ausnahmen auf alle Leistungen der koordinierten Vorsorge – auch auf die vom Bundesrat ausgenommenen administrativen Leistungen – hiess die Mehrheit der WAK-SR nicht gut.

Differenzen schuf der Ständerat auf Antrag seiner Kommission auch in anderen Themenbereichen. Bei der Umsetzung der Motionen Stöckli (sp, BE; Mo. 18.4194) und von Siebenthal (svp, BE; Mo. 18.4363) für eine Ausnahme von ausländischen Touranbietern von der Schweizer Mehrwertsteuer etwa hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass Dienstleistungen von Reisebüros am Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit der Reisebüros besteuert werden sollen. Dies sollte sicherstellen, dass ausländische Reisebüros auch weiterhin Reisen in die Schweiz anbieten, der Nationalrat hatte die neue Regelung jedoch gestrichen, da sie die Schweizer Reiseanbietenden benachteiligen würde. Die WAK-SR schlug stattdessen erfolgreich vor, die Ungleichbehandlung zu beheben, indem auch die Schweizer Anbietenden von der Mehrwertsteuer befreit werden.
Einen Änderungsantrag stellte die Kommission auch zur Umsetzung der Motion Riklin (damals cvp, ZH; Mo. 19.3783). So werden heute «sämtliche Hilfsmittel der Landwirtschaft zum tieferen Satz besteuert», wie der Kommissionssprecher ausführte – somit also auch Pestizide, die auch in Privatgärten eingesetzt werden. Neu sollen gemäss Kommission und Ständerat jedoch nur noch umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel dem tieferen Satz unterstehen, womit die Motion erfüllt würde.
Schliesslich ist es möglich, dass bei der ESTV registrierte und nach der effektiven Methode abrechnende steuerpflichtige Importeurinnen und Importeure ihre Mehrwertsteuer nicht am Zoll entrichten und diese später als Vorsteuer zurückfordern müssen, sondern direkt in der Mehrwertsteuerabrechnung verrechnen können. Dieses sogenannte Verlagerungsverfahren sollte gemäss Bundesrat neu auch für die Plattformen gelten. Der Nationalrat wollte es zudem auf alle Importeurinnen und Importeure ausdehnen, was gemäss WAK-SR jedoch eine Verschiebung von CHF 2.9 Mrd. an Einnahmen auf einen späteren Zeitpunkt, Mehraufwand für die Verwaltung und die Unternehmen sowie eine Benachteiligung der Binnenwirtschaft bedeuten würde. Folglich beantragte die Kommission erfolgreich die Streichung der entsprechenden Ausdehnung durch den Nationalrat.

In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf – mit insgesamt 14 Differenzen zum Nationalrat – einstimmig (mit 35 zu 0 Stimmen) an und schrieb verschiedene ihm zugrunde liegende Vorstösse ab. Jedoch entschied er sich auf Antrag seiner Kommission, bei der Motion 16.3431 der WAK-SR auf eine Abschreibung zu verzichten, da man die Grundsatzfrage des Vorstosses, nämlich ob subventionierte Aufgaben der Mehrwertsteuer unterliegen sollen, noch nicht geklärt habe.

Revision des Mehrwertsteuergesetzes: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft (BRG 21.019)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Anfang Januar 2023 nahm Bundesrat Cassis in Genf an der UNO-Konferenz für den Klimaschutz in Pakistan teil. Ziel der Konferenz war es, auf die klimabedingte Notlage im Nachgang der gravierenden Flutkatastrophe in Pakistan im Sommer 2022 hinzuweisen und weitere Massnahmen zur Unterstützung des Landes zu treffen. Der Bund hatte kurz nach den grossen Überschwemmungen bereits CHF 4 Mio. für humanitäre Hilfe und weitere CHF 6 Mio. für die Bewältigung der Flüchtlingssituation an das UNHCR gesprochen. Bundesrat Cassis rief die Staatengemeinschaft in seiner Begrüssungsrede zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf, um die verwundbarsten Bevölkerungsgruppen bestmöglich zu schützen.
Der Aussenminister traf sich im Rahmen der Konferenz mit UNO-Generalsekretär António Guterres und dem pakistanischen Premierminister Shebaz Sharif. Mit dem UNO-Generalsekretär tauschte sich der Bundesrat über die ersten Schritte der Schweiz als Mitglied des UNO-Sicherheitsrates und die Prioritäten der Schweiz im Sicherheitsrat – konkret die Förderung eines nachhaltigen Friedens, den Schutz der Zivilbevölkerung, mehr Effizienz im Rat sowie Klimasicherheit – aus. Mit dem pakistanischen Premierminister thematisierte Bundesrat Cassis die humanitäre Soforthilfe der Schweiz sowie die Dringlichkeit einer regionalen Antwort auf die Klima- und Flüchtlingskrise in Südasien. Er drückte auch seine Hoffnung aus, möglichst bald ein MoU mit Pakisten für das Management von Katastrophenrisiken abschliessen zu können.

Bundesrat Cassis an der UNO-Konferenz für Klimaschutz in Pakistan

In der Wintersession 2022 zog Bastien Girod (gp, ZH) die parlamentarische Initiative der Grünen zu Investitionen in den Klimaschutz zurück. Girod begründete den Rückzug mit der Tatsache, dass das Parlament in der Herbstsession 2022 das neue Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit verabschiedet hat, durch welches der Klimaschutz mehr Bundesmittel erhalten soll, was auch seine parlamentarische Initiative gefordert hatte. Girod zeigte sich überzeugt, dass das neue Gesetz auch an einer allfälligen Urnenabstimmung bestehen würde.

Investitionen in den Klimaschutz mit Bundesmitteln unterstützen (Pa. Iv. 21.473)

Ständerat Carlo Sommaruga (sp, GE) reichte im September 2022 eine Motion ein, mit der er eine schrittweise Erhöhung des Beitrags der Schweiz an die internationale Zusammenarbeit und die internationale Finanzierung der Bekämpfung des Klimawandels forderte. Die Ausgaben dafür sollten bis 2030 mindestens ein Prozent des Schweizer BIP ausmachen. Er argumentierte, dass die Krisen der vergangenen Jahre einen erhöhten Finanzierungsbedarf zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der UNO (SDG) und der Ziele des Klimaübereinkommens von Paris nach sich gezogen hätten. Zudem existiere ein nachgewiesener Zusammenhang zwischen Klimarisiken, Ernährungsunsicherheit und politischer Instabilität, weshalb Investitionen in die internationale Zusammenarbeit, die Friedensförderung und in den Kampf gegen den Klimawandel einen Beitrag zur weltweiten Sicherheit und Stabilität leisteten. Der Motionär erinnerte den Bundesrat in seiner Begründung daran, dass dieser bestätigt habe, sich im UNO-Sicherheitsrat für die Klimasicherheit einzusetzen. Ständerat Sommaruga bemängelte zudem, dass die Finanzierung für die geplante Einhaltung der SDGs und des Pariser Klimaübereinkommens noch nicht in ausreichendem Masse bereitgestellt worden sei.
Der Bundesrat gab in seiner Stellungnahme zu verstehen, dass er sich der steigenden Bedürfnisse in der IZA und im Bereich der internationalen Klimafinanzierung bewusst sei. Die Regierung halte es aber aufgrund der negativen Perspektiven des Bundeshaushaltes und der absehbaren Defizite in den kommenden Jahren für unrealistisch, ein dermassen hohes Finanzierungsziel für die nächsten acht Jahre festzulegen. Daher beantragte er die Ablehnung der Motion. Man werde die bestehenden Bedürfnisse im Rahmen der künftigen Finanzbeschlüsse der IZA abklären und dem Parlament Anfang 2023 die Botschaft über die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 unterbreiten. Die Botschaft zu einem Verpflichtungskredit über die globale Umwelt 2023-2026, welche eine Erhöhung der internationalen Umweltfinanzierung vorsehe, liege bereits vor.

In der Wintersession 2022 beriet der Ständerat den Vorstoss. Motionär Sommaruga wies auf den Zusammenhang zwischen der Klimakrise und verschiedenen nationalen und globalen Sicherheitsrisiken hin, der von zahlreichen Experten und selbst von Bundesrat Cassis bestätigt worden sei. Das Argument, die Motion sei finanziell nicht umsetzbar, wollte er nicht gelten lassen. Erst kürzlich habe der Ständerat einer schrittweisen Erhöhung der Armeeausgaben auf ein Prozent des BIP zugestimmt. Auch seine Motion trage zum Ziel bei, die Sicherheit der Schweiz zu stärken. Bundesrat Cassis beschwor die kleine Kammer, die Motion abzulehnen und stattdessen die Finanzbeschlüsse für die IZA abzuwarten. Er hoffe, dass sich der Ständerat nach der eben erst geführten Debatte über den Haushalt 2023 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2024-2026 der trüben Perspektiven bewusst sei.
Das schien tatsächlich der Fall zu sein, denn der Ständerat stimmte mit 26 zu 12 Stimmen gegen den Vorstoss und versenkte ihn damit. Nur aufseiten der Ratslinken fand er Unterstützung.

Schrittweise Erhöhung des Beitrags der Schweiz an die internationale Sicherheit

Im November 2022 fand in Ägypten die 27. UNO-Klimakonferenz (die so genannte COP27) statt. Ein erstes wichtiges Ziel der Konferenz bestand laut Medienmitteilungen des EDA und des Bundesrates darin, sicherzustellen, dass die Staaten ihre an der Klimakonferenz von Paris eingereichten Reduktionsziele einhalten. Weiter sollte die Frage diskutiert werden, wie sich die Staaten besser an die Folgen des Klimawandels anpassen können. Auch sollten die Umsetzungsregeln für den an der COP26 beschlossenen Marktmechanismus betreffend die Anrechenbarkeit von im Ausland erzielten Emissionsverminderungen verabschiedet werden. Zudem sollte ein neues Finanzierungsziel für die Umsetzung von Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern ab 2025 festgelegt werden. Die Schweiz verfolgte bei den Verhandlungen unter anderem das Ziel, dass ein konkreter Zeitplan für den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen beschlossen wird. Die Schweiz wollte sich auch dafür einsetzen, dass sich die konkreten Beschlüsse auf die Länder und Sektoren mit den grössten Emissionen konzentrieren und dass auch die Finanzflüsse künftig klimafreundlich ausgestaltet werden. Seitens der Schweizer Regierung betonte Bundespräsident Cassis in seiner Rede am Eröffnungsanlass, dass die Schweiz vorsehe, Gelder für die Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds sowie für den Special Climate Change Fund und den Fonds für die Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder zu sprechen.
Am Ende der Konferenz einigten sich die Staaten auf ein Arbeitsprogramm bis 2026. Zum Bedauern der offiziellen Schweiz nahm dieses die Länder mit den höchsten Treibhausgasemissionen nicht speziell in die Pflicht, ihren Ausstoss zu verringern. Enttäuscht zeigte sich die Schweiz auch darüber, dass keine Beschlüsse zum Ausstieg aus Kohle und zum Abbau der Subventionen für Erdöl und Erdgas gefällt worden waren. Diese Pläne wurden insbesondere von China, Indien, Indonesien und Brasilien blockiert. Auch das Ziel, die weltweiten Finanzflüsse klimafreundlicher auszugestalten, konnte nicht erreicht werden. Erfreulicher war aus Schweizer Sicht der Beschluss, einen neuen Fonds zu errichten, mit dem die verletzlichsten Länder (bspw. Inselstaaten) im Umgang mit den Schäden des Klimawandels unterstützt werden sollen. Allerdings wurde noch nicht geregelt, welche Länder in den Fonds einzahlen sollen oder wie die Gelder verteilt werden.
Insgesamt zeigten sich die Schweizer Delegation an der COP27 sowie die Schweizer Medien weitgehend enttäuscht über die Resultate der Konferenz. Der Tages-Anzeiger argumentierte, dass insbesondere der Zustand, dass gewisse Länder mit grossem CO2-Ausstoss wie China und Indien weiterhin in der Kategorie der Entwicklungsländer eingestuft werden, höchst problematisch sei. Die Einstufung war an der Umweltkonferenz von 1992 in Rio de Janeiro vorgenommen und seither nicht mehr geändert worden. Dadurch müssten diese Länder nicht die gleichen Verpflichtungen wie die als Industriestaaten eingestuften Länder eingehen und drückten sich somit vor ihrer Verantwortung. Auch Simonetta Sommaruga und der Leiter der Schweizer Delegation Franz Perrez kritisierten, dass die grossen Emittenten und die starke Öl- und Gaslobby konkrete Massnahmen wie den Kohleausstieg und die Abkehr von Subventionen für fossile Energieträger verhindert hätten.

COP27 in Ägypten
Dossier: UNO-Klimakonferenzen