In der Frühjahrssession behandelte der Nationalrat als Zweitrat die auf eine parlamentarische Initiative Fournier (cvp, VS) zurückgehende Änderung des Umweltschutzgesetzes zur Regelung der Kostenübernahme für Untersuchung, Überwachung und Sanierung belasteter Standorte durch die Verursacher. Eine frühzeitige Ermittlung des Verursachers soll verhindern, dass das Gemeinwesen zukünftig aufgrund unbekannter Verursacher zur Verantwortung gezogen werden muss. Dem Rat lag ein bürgerlicher Minderheitsantrag auf Nichteintreten vor, der sich gegen die Beschneidung der föderalen Kompetenzen wehrte. Einige Kantone hätten für diese Problematik bereits besser zugeschnittene Lösungen gefunden. Der Minderheitsantrag fand aber praktisch nur bei der SVP Unterstützung und somit trat auch der Zweitrat auf das Geschäft ein. In der Folge beantragte eine fast identische Kommissionsminderheit drei Änderungen, die allesamt auf die Abschwächung des Umfangs und der Bedingungen der Sicherstellung durch den Verursacher abzielten. Keiner dieser Anträge fand jedoch eine Mehrheit im Rat. Aufgrund Festhaltens am Entwurf des Bundesrates entstand eine kleinere Differenz zum Ständerat, welche dieser jedoch in der Differenzbereinigung diskussionslos aus der Welt schaffte. Das Geschäft gelangte somit noch in der Frühjahrssession in beiden Räten zur Schlussabstimmung. Die Änderung des Umweltschutzgesetzes passierte den Ständerat mit 34 zu 4 Stimmen und den Nationalrat mit 130 zu 54 Stimmen unter Opposition der SVP und einzelner Mitglieder der FDP-Liberalen-Fraktion. Die Referendumsfrist verstrich unbenutzt.
Sanierungen belasteter Standorte- Schlagworte
- Datum
- 22. März 2013
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 09.477
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2013, S. 6 ff. und 533; AB SR, 2013, S. 232 f. und 363; BBl, 2013, S. 2531 f.
von Marlène Gerber
Aktualisiert am 05.04.2016
Aktualisiert am 05.04.2016