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Jahresrückblick 2023: Bildung und Forschung

Im Jahr 2023 war der Bereich Bildung und Forschung von keinem grösseren Ereignis geprägt, es waren vielmehr verschiedene kleinere Debatten, die im Laufe des Jahres inner- und ausserhalb des Parlaments geführt wurden. Dies zeigte sich auch in der Medienberichterstattung (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse), wo sich kein grösserer inhaltlicher Schwerpunkt feststellen lässt. Generell brachten die Medien dem Themenbereich «Bildung und Forschung» im Vergleich zu den Vorjahren relativ wenig Interesse entgegen (vgl. Abbildung 2). Zweifellos wurden aber 2023 auch in diesem Themenbereich wichtige Punkte debattiert.

Bei den Grundschulen, insbesondere auf Primarstufe, war der Lehrkräftemangel ein wichtiges Thema. Wie bereits im Vorjahr waren auch im Frühling 2023 im Hinblick auf das neue Schuljahr noch viele Stellen unbesetzt. Um diesem Problem auf den Grund zu gehen, überwies das Parlament zwei Postulate, die einen Bericht zu den Gründen für den Berufswechsel von Lehrpersonen und eine systematische Evaluation der vergangenen und laufenden Schulreformen forderten. Eine weitere Motion, die verlangte, dass Absolventinnen und Absolventen der Berufsmatura ohne Aufnahmeprüfung zum Studium als Primarlehrerin oder Primarlehrer an der PH zugelassen werden, scheiterte im Ständerat. Durch Annahme eines weiteren Postulats ist der Bundesrat jedoch angehalten, die Zulassungsbedingungen zur PH zu überprüfen.

In der Berufsbildung verlangte eine viel beachtete Motion die Anpassung der Titel von Abschlüssen: Durch die Einführung der sogenannten Titeläquivalenz durch die Schaffung eines Professional Bachelor und Professional Master soll eine Aufwertung der höheren Berufsbildung (HBB) im In- und Ausland erfolgen. Der Vorstoss scheiterte jedoch im zweitberatenden Ständerat; befürchtet wurde eine Verwechslung mit den akademischen Titeln der universitären Hochschulen. Jedoch wird der Bundesrat 2024 in Erfüllung zweier Motionen (Mo. 18.3392 und Mo. 18.3240) einen Entwurf in die Vernehmlassung schicken, in dem die Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» lediglich als Zusätze zu den bestehenden und geschützten Berufsbezeichnungen eingeführt werden sollen, wie der Bundesrat im November 2023 in einem Bericht erklärte. Die neuen international verständlichen Titel sollen also nur gemeinsam mit den eidgenössisch anerkannten HBB-Titeln getragen werden dürfen.

Bei den Beziehungen der Schweiz zur EU kam es im Berichtsjahr zu keiner substanziellen Einigung (vgl. Jahresrückblick zur Aussenpolitik), daher bewegte sich auch bei der von der Schweiz gewünschten Assoziierung an das Forschungsprogramm Horizon nicht viel. Allerdings beschloss der Bundesrat für das Jahr 2023 Übergangsmassnahmen in der Höhe von CHF 625 Mio. für die Ausschreibungen des Horizon-Pakets. Zudem legte die WBK-SR einen Vernehmlassungsentwurf für das Horizon-Fonds-Gesetz vor, das zwei Basler Standesinitiativen umsetzen soll. Dieser zeitlich befristete Fonds soll die finanziellen Mittel für die Schweizer Forschungsstätten in der aktuellen Horizon-Programmperiode 2021–2027 besser sichern und die Nachteile infolge der Nichtassoziierung der Schweiz möglichst kompensieren.

Jahresrückblick 2023: Bildung und Forschung
Dossier: Jahresrückblick 2023

Jahresrückblick 2023: Soziale Gruppen

Von allen Themen im Bereich der «Sozialen Gruppen» berichteten die Medien im Jahr 2023 wie bereits im Vorjahr am häufigsten über Asylfragen (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Sowohl parlamentarische als auch ausserparlamentarische Diskussionen drehten sich im Jahr 2023 häufig um potentielle und aktuelle Kapazitätsengpässe bei der Unterbringung von Asylsuchenden, bedingt durch die stark ansteigenden Asylgesuchszahlen sowie durch zahlreiche Schutzsuchende aus der Ukraine. Dabei kam es auch zu Misstönen zwischen Bund und Kantonen. Die Kantone, aber auch die Schweizer Armee stellten im Frühherbst weitere Unterbringungsplätze zur Verfügung; im Spätherbst war die Lage zwar angespannt, eine Notlage blieb jedoch aus. Eine umfassende, respektive konkretere Notfallplanung nach weiteren Absprachen zwischen Bund und Kantonen empfahl die Evaluationsgruppe zum Schutzstatus S in ihrem Schlussbericht.

Die SVP machte den Asylbereich zu einem ihrer Haupt-Wahlkampfthemen. Anfang Juli lancierte sie die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» (Nachhaltigkeitsinitiative), mit der sie unter anderem die von ihr empfundenen Missstände im Asylwesen bekämpfen will. Im Berichtsjahr verlangte die SVP zudem gleich drei ausserordentliche Sessionen zur Asylpolitik. Insgesamt fanden die zahlreichen und aus diversen Parteien stammenden Motionen im Bereich Asyl im Jahr 2023 jedoch kaum Mehrheiten im Parlament und scheiterten meist bereits im Erstrat. Der Bundesrat wiederum gab im Berichtsjahr einen Entwurf in die Vernehmlassung, mit dem der Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers erleichtert werden soll.

In der Migrationspolitik gab die Masseneinwanderungsinitiative zu reden. Gleich bei zwei Gesetzesrevisionen wurde die Frage der Vereinbarkeit mit dem durch die Annahme der Initiative im Jahr 2014 in die Bundesverfassung aufgenommenen Zuwanderungsartikel in den Raum gestellt: Sowohl bei der Vorlage zur Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug als auch bei derjenigen zur Lockerung der Zulassungsbestimmungen für ausländische Drittstaatenangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss kam es wegen vertiefter Abklärungen der Verfassungsmässigkeit zu einem Marschhalt.

Die Politik setzte sich 2023 auch mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auseinander. So wies ein Postulatsbericht für die Schweiz im europäischen Vergleich einen hohen gesamten geschlechtsspezifischen Einkommensunterschied (Gender Overall Earnings Gap) und einen relativ hohen geschlechtsspezifischen Unterschied bei den Gesamtrenten (Gender Pension Gap) aus. Ein weiterer Postulatsbericht zeigte Einflussfaktoren auf, die einen beruflichen Wiedereinstieg oder die Erhöhung des Arbeitspensums von Frauen mit Kindern begünstigen. Als Mittel zur verstärkten Arbeitsmarktintegration von Frauen verwies der Bundesrat darin auf die Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung sowie auf die hängige Vorlage zur Beteiligung des Bundes an den elterlichen Kita-Betreuungskosten, obwohl er Letztere ablehnte. Nachdem der Nationalrat der Vorlage im März ohne die vom Bund verlangte Gegenfinanzierung zugestimmt hatte, bestand die ständerätliche Kommission auf der Prüfung eines alternativen Modells, das 2024 in die Vernehmlassung geschickt werden soll. In jedem Fall wird sich das Parlament in Kürze wieder zur Frage der Subventionierung der Betreuungskosten äussern: Die im Vorjahr lancierte Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle» (Kita-Initiative) kam im Sommer zustande.

Nicht vorgelegt werden der Stimmbevölkerung zwei die Frauen betreffende Volksinitiativen mit dem Ziel der Reduktion von Schwangerschaftsabbrüchen. Diese scheiterten im Berichtsjahr im Sammelstadium. Erfolgreicher war eine aus der Frauensession 2021 resultierende Forderung zur Verstärkung der Erforschung von Frauenkrankheiten, die in Form einer Motion im Berichtsjahr an den Bundesrat überwiesen wurde. Ebenfalls gab der Bundesrat 2023 die Lancierung eines Nationalen Forschungsprogramms zur Gendermedizin bekannt. Die Lohngleichheit war eine der grossen Forderungen am Feministischen Streik 2023, entsprechende parlamentarische Forderungen wurden im Parlament jedoch beinahe allesamt abgelehnt.

Grundsätzlich wurde Massnahmen gegen häusliche Gewalt oder zur Verstärkung des Opferschutzes bei häuslicher Gewalt wie bereits 2022 auch 2023 ein hoher Stellenwert beigemessen. So gab der Bundesrat einen Entwurf in die Vernehmlassung, mit der die gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert werden soll. Als Erstrat behandelte der Nationalrat in der Wintersession zudem eine Vorlage, die ausländische Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen will. Auch einige parlamentarische Initiativen und Motionen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt stiessen 2023 in der Legislative auf Zuspruch.

Ende 2023 läuft die 20-jährige Frist zur Ermöglichung des barrierefreien Zugangs zum ÖV für Menschen mit Handicap ab, wie es das im Jahr 2004 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz vorsah. Im März präsentierte der Bundesrat einen Bericht, der bei der Zugänglichkeit noch beträchtliche Lücken aufzeigte. Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, sowohl im Verkehr als auch in allen weiteren Lebensbereichen, forderte die im April lancierte Inklusions-Initiative. Ebenfalls mehr Einbindung verlangten im März die Teilnehmenden der ersten Behindertensession, wobei sie ein besonderes Augenmerk auf die Teilhabe an der Politik legten. Ferner diskutierte ein im Herbst vom Bundesrat publizierter Bericht, ob der Stimmrechtsausschluss von Menschen mit einer geistigen Behinderung legitim sei. Durch die medial begleitete (Wieder-)Wahl von Philipp Kutter, Christian Lohr und Islam Alijaj in den Nationalrat dürften Menschen mit Behinderung in Zukunft auch innerhalb des Parlaments ein breiteres Sprachrohr haben.

Auch LGBTQIA-Personen erhielten durch die Kandidatur und schliessliche durch die Wahl von Anna Rosenwasser in Zürich verstärkte Aufmerksamkeit. Zu einem bedeutenden Fortschritt für schwule und bisexuelle Männer kam es dank einer vom Parlament verabschiedeten Änderung des Heilmittelgesetzes, die unter anderem einen diskriminierungsfreien Zugang zur Blutspende ermöglicht. Somit werden in Zukunft grundsätzlich alle schwulen und bisexuellen Männer nach jahrzehntelangem Ausschluss als potentielle Blutspender zugelassen. Im Berichtsjahr überwies das Parlament ferner ein Postulat, das einen Bericht zur Verbesserung der Situation von nicht-binären Personen fordert.

Jahresrückblick 2023: Soziale Gruppen
Dossier: Jahresrückblick 2023

Ende September 2023 reichte Maya Graf (gp, BL) ein Postulat ein, mit dem sie den Bundesrat mit der Prüfung betrauen wollte, wie er gemeinsam mit den Kantonen sicherstellen kann, dass der Studiengang Pädiatrie KJFF von den Berufsschulen und den Ausbildungsorten in koordinierter Zusammenarbeit angeboten wird. Das Geschäft kam in der Wintersession 2023 in den Ständerat, wo die Postulantin ihr Anliegen genauer erläuterte. Mit dem Vorstoss wolle sie darauf abzielen, dass die Versorgung mit spezialisierten Pflegekräften gewährleistet sei. Hierzulande existierten seit 2002 lediglich generalistische Pflegeausbildungen und die Ausbildung im Bereich der pädiatrischen Pflege finde einzig am Arbeitsort statt. Die entsprechenden Betriebe, Verbände und Organisationen würden dafür allerdings nicht entschädigt. Bedingt durch den Personalmangel gestalte sich die Sicherstellung der Ausbildung vor Ort zunehmend schwierig, was in Engpässen in der pädiatrischen Versorgung münde. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Bildungsminister Guy Parmelin begründete dies damit, dass Ausbildungsinhalte im Gesundheitswesen durch Branchen- und Berufsverbände definiert würden und die Hochschulen die Autonomie besässen, zusammen mit der betroffenen Akteurschaft die Studieninhalte zu bestimmen. Der Bundesrat erachte es daher nicht als angezeigt, mittels Top-Down-Vorgehensweise in das System einzugreifen. Der Ständerat folgte mit 23 zu 20 Stimmen dem bundesrätlichen Votum und sprach sich gegen das Postulat aus.

Wie kann der Bedarf an spezifischen Pflegenden im Bereich Pädiatrie KJFF (Kinder, Jugendliche, Familie und Frau) sichergestellt werden? (Po. 23.4170)

Der Bundesrat veröffentlichte im Dezember 2023 den Bericht zur Erfüllung des Postulats Graf (gp, BL; Po. 21.3290) und des Postulats der WAK-NR (Po. 21.4342). Das Postulat Graf hatte den Bundesrat beauftragt, die Auswirkungen der Corona- sowie der Klima-Krise und der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt und auf die Berufsbildung zu untersuchen. Das Postulat der WAK-NR hingegen forderte den Bundesrat dazu auf, Massnahmen für eine bessere Abstimmung der Aus- und Weiterbildungsbedürfnisse der Wirtschaft mit denjenigen der Arbeitnehmenden vorzuschlagen.
Die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) führte im Auftrag des SBFI eine Studie durch, um die Anliegen der beiden Postulate zu untersuchen. Durch eine Literaturanalyse sowie durch Interviews mit Expertinnen und Experten recherchierte die EHB Auswirkungen von aktuellen Entwicklungen und Trends auf das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt und schätzte deren Anpassungsfähigkeit ein. Der Bericht kam einerseits zum Schluss, dass es nötig sei, den Lehrbetrieben optimale Rahmenbedingungen zu gewähren und andererseits, dass die Berufsbildung auch für schulisch starke Schülerinnen und Schüler attraktiv sein sollte, damit genügend Jugendliche für die Berufsbildung gewonnen werden können. Weiter brauche es in der beruflichen Grundbildung eine verstärkte Ausrichtung der Allgemeinbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes, etwa auf die Digitalisierung oder auf flexiblere Arbeitsmodelle. Auch müssten die involvierten Akteure verstärkt für den Klimawandel und Umweltprobleme sensibilisiert werden. Zudem zeigte der Bericht, dass die Steuerungsmechanismen bei der Weiterentwicklung der Berufs- und Allgemeinbildung eine Herausforderung darstellen. Letztlich sei es auch ein Anliegen, dass die Berufsentwicklung innovativ gestaltet werde, so der Bericht.
Am Schluss wurden Massnahmen zu den aufgezeigten Handlungsfeldern vorgeschlagen. Da der Bericht dabei jeweils Massnahmen hervorhob, die der Bund in den genannten Handlungsfeldern bereits unternimmt oder in die Wege geleitet hat – so zum Beispiel die Umsetzung des Projekts «Berufsmaturität 2030», wo der Anpassungsbedarf der Berufsmaturitätsverordnung geprüft wird, oder die Einführung des Förderschwerpunkts «Nachhaltige Entwicklung in der Berufs- und Weiterbildung» – sah der Bundesrat keinen weiteren Handlungsbedarf.

Auswirkungen der Covid-19-Krise, der Klimakrise und der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt (Po. 21.3290)
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Im November 2023 informierte das SBFI in einem Bericht über den Stand und das weitere Vorgehen beim Projekt «Positionierung Höhere Fachschulen». Seit dem letzten nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung im November 2022 hatte das SBFI die Massnahmen zur Stärkung der HBB und ihrer Abschlüsse weiter konkretisiert und betroffene Kreise dazu konsultiert. Bezüglich der Titeläquivalenz schlug das SBFI nun vor, die ergänzenden Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» als Titelzusätze zu den bestehenden geschützten Titeln hinzuzufügen. Dies bedeutet, dass alle Diplome der höheren Fachschulen sowie alle Berufsprüfungen den Zusatz «Professional Bachelor» erhalten sollen, während den Absolventinnen und Absolventen der höheren Fachprüfungen auch der Titel «Professional Master» zustehen würde. Die Einführung dieser ergänzenden Titel sei von den Akteurinnen und Akteuren der Berufsbildung begrüsst worden, FH Schweiz und Swissuniversities als Vertretung der universitären Hochschulen hätten sich demgegenüber allerdings kritisch gezeigt. Die neuen Titelzusätze sollten gemäss SBFI mittels einer Revision im BBG verankert werden, wofür bis spätestens im Herbst 2024 eine Vernehmlassung eröffnet werden solle. Dieses Vorgehen hatte Bildungsminister Parmelin bereits in der Frühlingsession 2023 im Ständerat im Rahmen der Debatte der Motion Aebischer (sp, BE; Mo. 20.3050) angekündigt, die eine Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung forderte.

Akademisierung der Höheren Berufsbildung
Dossier: Höhere Fachschulen

Der Bundesrat präsentierte Mitte November 2023 die Botschaft zum Movetiagesetz. Die Agentur Movetia, welche bislang durch eine privatrechtliche Stiftung von Bund und Kantonen getragen wurde, soll auf Grundlage dieses Gesetzes in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden. Sie soll über einen Verwaltungrsrat, eine Geschäftsleitung sowie eine unabhängige Revisionsstelle verfügen. Movetia wird als dezentrale Verwaltungseinheit des Bundes zukünftig durch Bundesrat und Parlament beaufsichtigt. Zu den Aufgaben des Bundesrates gehören dabei die Vorgabe von strategischen Zielen, die Wahl des Verwaltungsrates sowie die Abnahme des jährlichen Geschäftsberichts. Die Kantone wiederum sollen insbesondere durch die Konsultation über die strategischen Ziele sowie durch ihr Antragsrecht auf drei von sieben Verwaltungsratssitzen an Movetia mitwirken.
Der Aufgabenbereich von Movetia wird durch das neue Gesetz nicht wesentlich verändert. Sie soll weiterhin nationale und internationale Aktivitäten für Austausch, Mobilität und Kooperation in allen Bildungsbereichen und -stufen sowie in der Erwachsenenbildung und im ausserschulischen Bereich fördern.

Movetiagesetz (BRG 23.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

Diana Gutjahr (svp, TG) reichte im Juni 2023 ein Postulat ein, mit welchem sie einen Bericht über die Chancen eines erfolgreichen Übertritts vom Gymnasium in die Berufslehre verlangte. Der Bundesrat solle darin darlegen, welche Möglichkeiten sich aus dem Übertritt vom Gymnasium in die Berufslehre eröffnen und welche Massnahmen getroffen werden müssten, um diese Möglichkeit bekannt zu machen und den Übertritt möglichst einfach zu gestalten.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Der Vorstoss wurde in der Herbstsession 2023 stillschweigend angenommen.

Die Chancen eines erfolgreichen Übertritts vom Gymnasium in die Berufslehre erhöhen (Po. 23.3663)

Im September 2022 reichte Mustafa Atici (sp, BS) eine Motion ein, mit der er verlangte, dass zukünftig auch Personen aus Drittstaaten, die eine höhere Berufsbildung in der Schweiz abgeschlossen haben, in der Schweiz bleiben dürfen, um zu arbeiten. Aktuell durften nur Drittstaatenangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss erleichtert zugelassen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist, nicht aber Personen mit höherer Berufsbildung. Diese Ungleichbehandlung sei «stossend», so Atici in der Begründung für seinen Vorstoss.
In seiner Stellungnahme vom November 2022 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen, da er bereits im Rahmen des Postulates Nantermod (fdp, VS; Po. 19.3651) verschiedene Massnahmen ergriffen habe, um den Arbeitsmarktzugang für Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu erleichtern.
Der Nationalrat nahm die Motion in der Herbstsession 2023 dennoch mit 136 zu 53 Stimmen an; einzig die SVP-Fraktion votierte dagegen. Zuvor hatte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU) erfolglos betont, dass eine weitere Ausnahme bei den Höchstzahlen mit der Regelung zur Masseneinwanderungsinitiative in der Bundesverfassung kollidieren würde.

Den Fachkräftemangel mit allen mildern, die einen Abschluss in der höheren Berufsbildung haben (Mo. 22.4105)

Die grosse Kammer beugte sich in der Herbstsession 2023 über das bundesrätliche Anliegen, dass Berufsbildnerinnen und Berufsbildner ihre Lernenden auch während des Bezugs von Kurzarbeitsentschädigungen ausbilden können. Andreas Glarner (svp, AG) stellte die entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes dem Plenum vor. Damit solle sichergestellt werden, dass Lernende ihre Ausbildung nicht unterbrechen müssen, wenn der Lehrbetrieb KAE bezieht. Der Entwurf war im Nationalrat ebenso unbestritten wie bereits im Ständerat. Die grosse Kammer trat ohne Gegenantrag darauf ein und nahm ihn einstimmig an.
In den Schlussabstimmungen stimmten die beiden Räte dem Entwurf erneut jeweils ohne Gegenstimmen zu.

Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (BRG 23.026)
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Mehr Anerkennung und eine Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte und Menschen mit Behinderungen kümmern; dies verlangte Pierre-André Page (svp, FR) mittels einer im März 2022 eingereichten Motion. Er forderte den Bundesrat konkret dazu auf, Personen, die sich ohne anerkannte Ausbildung um Betagte oder Menschen mit Behinderungen kümmern, berufsbegleitende Ausbildungen zu ermöglichen und die in der Betreuung erworbenen Kompetenzen anzuerkennen.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, betonte aber, dass er das Engagement der betreffenden Personen anerkenne und schätze. Die bestehenden Rahmenbedingungen genügten indes bereits, um die Forderungen der Motion zu erfüllen. Der Bundesrat nannte in seiner Stellungnahme beispielsweise die vom Roten Kreuz angebotenen Ausbildungsgänge zu Pflegehelfenden. Auch sei es gemäss BBG bereits möglich, sich die informell erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen im Pflege- und Betreuungsbereich bei der Berufsbildung anrechnen zu lassen. Der Bundesrat gab schliesslich zu bedenken, dass die Schaffung eines offiziellen Ausbildungsgangs für Betreuungsaufgaben dazu führen könne, dass ein solcher nach einer gewissen Zeit vorausgesetzt wird, damit eine Person Betreuungsaufgaben überhaupt wahrnehmen kann.
Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2023 mit dem Anliegen. Nachdem Pierre-André Page sowie Bildungsminister Guy Parmelin Pro und Contra des Vorstosses dargestellt hatten, stimmte die grosse Kammer über das Anliegen ab. Die Motion wurde mit 103 zu 66 Stimmen bei 16 Enthaltungen angenommen. Gegenstimmen stammten von Mehrheiten der SP-, der FDP.Liberalen- sowie von der Mitte-Fraktion.

Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte und Menschen mit Behinderungen kümmern (Mo. 22.3323)

Der Ständerat diskutierte in der Herbstsession 2023 darüber, Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität den prüfungsfreien Zugang zum Studium der Primarstufe an der PH zu ermöglichen. Die Mehrheit der vorberatenden WBK-SR hatte sich gegen eine entsprechende Motion des Nationalrates ausgesprochen, wie Matthias Michel (fdp, ZG) berichtete. Michel argumentierte für die Kommissionsmehrheit, dass die Aufnahmeprüfung für die PH, welche die Berufsmaturanden und -maturandinnen bestehen müssen, kein Hindernis darstelle. Dies beweise der Anteil von 60 Prozent der Studierenden an den PH, die über keine gymnasiale Matura verfügten. Folglich liege das grösste Problem im Bereich des Lehrpersonenmangels nicht im Zugang zur Ausbildung, sondern vielmehr bei Einstieg und Verbleib im Beruf. Jedoch werde die Allgemeinbildung im Rahmen einer Berufsmaturität weniger stark gewichtet als bei der gymnasialen Maturität; die entsprechende Lektionenzahl sei bei der Berufsmaturität nur halb so gross, was die Ungleichbehandlung rechtfertige. Schliesslich solle zuerst der Bericht in Erfüllung des vom Nationalrat bereits überwiesenen Postulats 22.4267 abgewartet werden. Maya Graf (gp, BL) vertrat die Kommissionsminderheit, die sich für Annahme des Vorstosses einsetzte. Sie war der Ansicht, dass die sozialen Kompetenzen, die Arbeitserfahrungen und das Allgemeinwissen, welche die Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität erworben hätten, «für den Eintritt in ein pädagogisches Hochschulstudium [... ] und auch für die spätere Primarlehrpraxis ausreichend» seien. Des Weiteren herrsche derzeit ein Ungleichgewicht zwischen Personen, welche ab 28 oder 30 Jahren prüfungsfrei «sur dossier» in die PH eintreten dürften und den Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden, die eine Prüfung ablegen müssen. Zudem sei der Weg über die Aufnahmeprüfung nicht einheitlich geregelt, jede PH habe hierfür andere Kriterien. Der Ständerat lehnte die Motion in der Folge mit 21 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu Pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson (Mo. 22.4268 & Po. 22.4267)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Im Rahmen der Herbstsession 2023 beschäftigte sich der Ständerat mit der Motion Feller (fdp, VD) zur Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven seitens der Unternehmen. Gemäss Kommissionssprecher Hans Wicki (fdp, NW) habe die WAK-SR die Motion einstimmig zur Ablehnung empfohlen, da sich das 2015 aufgehobene Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (ABRG) nicht als wirkungsvolles Instrument erwiesen habe und deswegen nicht wieder eingeführt werden solle. Den Unternehmen stünden andere Instrumente zur Verfügung, um ihre Resilienz zu stärken, zum Beispiel die Kurzarbeit oder die freiwillige Reservebildung. Der Ständerat lehnte die Motion stillschweigend ab.

Unternehmen ermutigen, Arbeitsbeschaffungsreserven zu bilden (Mo. 21.3036)

FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (fdp, ZH) reichte im November 2021 ein Postulat ein, mit welchem er vom Bundesrat in Zusammenarbeit mit der EDK eine Auslegeordnung zum «unternehmerischen Denken und Handeln» in der Schweizer Bildungslandschaft forderte. Der geforderte Bericht solle in Ergänzung zum ähnlich gelagerten Postulat 20.4285, bei welchem der Fokus auf den Lehrmitteln und der Geschlechtergleichstellung liegt, erstellt werden.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, da er die Forderungen für alle Stufen des Bildungssystems als erfüllt erachtete: So werde beispielsweise mit der Revision der gymnasialen Maturität dafür gesorgt, dass der Status von Fächern wie Wirtschaft und Recht sowie die Gewichtung transversaler Kompetenzen überprüft werden. Im Bereich der höheren Berufsbildung (eidgenössische Prüfungen und höhere Fachschulen) würden den Absolventinnen und Absolventen spezifische Fortbildungen angeboten, die helfen, «Führungsaufgaben [zu] übernehmen oder ein eigenes Unternehmen auf[zu]bauen». Schliesslich sei die Förderung des Unternehmertums auch in den strategischen Zielen 2021–2024 des Bundesrates für den ETH-Bereich festgehalten.
Der Nationalrat behandelte den Vorstoss in der Herbstsession 2023. Andri Silberschmidt zeigte sich mit der Stellungnahme des Bundesrates nicht einverstanden. Diese veranschauliche vielmehr, dass es kaum eine koordinierte Abstimmung des «unternehmerischen Denkens und Handelns» über die verschiedenen Bildungsstufen hinweg gebe. Der Bundesrat gehe zudem gar nicht auf den wichtigen Bereich der beruflichen Grundbildung ein. In der Folge nahm der Nationalrat das Postulat mit 103 zu 70 Stimmen bei 17 Enthaltungen an. Während die Mitglieder der SP- und der SVP-Fraktion mehrheitlich gegen das Postulat stimmten, sprachen sich die Mitglieder der anderen Fraktionen dafür aus.

Auslegeordnung zum «unternehmerischen Denken und Handeln» in der Schweizer Bildungslandschaft (Po. 21.4348)

Rückblick auf die 51. Legislatur: Bildung und Forschung

Autorinnen und Autoren: Bernadette Flückiger, Marco Ackermann und Marlène Gerber

Stand: 17.08.2023

Die Finanzierung sämtlicher Bereiche in Bildung, Forschung und Innovation wird alle vier Jahre in der sogenannten BFI-Botschaft geregelt – so auch in der 51. Legislatur. Für die Jahre 2021 bis 2024 sprach das Parlament insgesamt Mittel im Umfang von CHF 28.1 Mrd., zuvor hatte es die 14 Bundesbeschlüsse teilweise während drei Sessionen beraten. Damit entpuppte sich die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024 auch zum am längsten debattierten Geschäft der Legislatur im vorliegenden Themenbereich.

Im Bereich der frühkindlichen Förderung bot ein vom Bundesrat verfasster Bericht zur Politik der frühen Kindheit unter anderem den Anstoss zur Einreichung einer Kommissionsinitiative, die eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den elterlichen Kosten der ausserfamiliären Kinderbetreuung fordert.

Während der 51. Legislatur wurden in den Medien verschiedene Diskussionen zur obligatorischen Schule intensiv geführt. So gab während des Lockdowns in der Corona-Pandemie etwa das für eine Zeit nötig gewordene Homeschooling oder die später eingeführte Maskentragepflicht zu reden. Doch auch nach Ende der Pandemie standen die Schulen vor grossen Herausforderungen: Nach Beginn des Ukraine-Kriegs stellte sich die Frage zur Integration geflüchteter ukrainischer Kinder in das Schweizer Schulsystem. Ab dem Jahr 2022 intensivierten sich die Diskussionen um den Mangel an Lehrpersonen, was auch in politische Vorstösse – etwa bezüglich des Zugangs zum Beruf oder zur Ausbildung – mündete.

Neben Diskussionen um die obligatorische Schule wurden in den Medien auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Berufsbildung diskutiert. Mit dem sogenannten EHB-Gesetz schuf der Bundesrat in der 51. Legislatur eine eigene gesetzliche Grundlage für die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung. Aufgrund des Widerstands des Ständerates nicht zustande kam hingegen die Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung.

In den Bereichen Forschung und Hochschulen beschäftigte die Revision des ETH-Gesetzes die Räte, mit der unter anderem Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu generellen Aufsichtskompetenzen des ETH-Rates umgesetzt wurden. Das Geschäft konnte schliesslich nach der Einigungskonferenz verabschiedet werden. Ebenfalls ausführlich debattiert worden war die Finanzierungsbotschaft für die Beteiligung am Horizon Paket 2021-2027 der EU – allerdings noch bevor es zum Abbruch der Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit der EU kam. Nach besagtem Verhandlungsabbruch und der Schweizer Zurückhaltung in Sachen Kohäsionsmilliarde war es der Schweiz lediglich möglich, als nicht-assoziierter Drittstaat an «Horizon Europe» teilzunehmen, worauf Bundesrat und Parlament verschiedene Übergangsmassnahmen verabschiedeten. In Erfüllung zweier Standesinitiativen gab der Bundesrat Ende 2022 ferner einen Entwurf zur Schaffung eines Horizon-Fonds – ein befristeter Fonds für die finanzielle Unterstützung der internationalen Forschungszusammenarbeit für die Zeit der Nicht-Assoziierung an «Horizon Europe» – in die Vernehmlassung. Auch bleibt der Schweiz nach wie vor die Assoziierung an Erasmus+ versagt.

Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Bildung und Forschung
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Nach Überweisung der Motion 22.3392 der SPK-NR in der Wintersession 2022, die den Bundesrat damit beauftragte, den Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers zu erleichtern, schickte der Bundesrat im Juni 2023 nach Prüfung verschiedener Varianten eine entsprechende Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) in die Vernehmlassung. Darin beantragte er, dass betroffene Personen zum Zweck der beruflichen Grundbildung eine Aufenthaltsbewilligung mittels Härtefallgesuch erhalten können, wenn sie mindestens zwei Jahre ununterbrochen die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben. Die bestehende Verordnung ermöglicht es erst nach mindestens fünf Jahren ununterbrochenen Besuchs der obligatorischen Schule in der Schweiz, ein Härtefallgesuch zu stellen, damit eine berufliche Grundbildung absolviert werden kann. Zudem möchte der Bundesrat mit der vorgesehenen Verordnungsänderung die Frist für die Einreichung eines entsprechenden Härtefallgesuchs nach Absolvierung der obligatorischen Schule von einem Jahr auf zwei Jahre ausdehnen. Die geltenden Kriterien für die Integration sowie zur Erteilung einer Härtefallbewilligung sollen allesamt beibehalten werden.

In seinem Bericht nahm der Bundesrat ebenfalls Stellung zu einer Motion Markwalder (fdp, BE; Mo. 20.3322), die vom Ständerat und dessen vorberatender Kommission zuvor aus formalen Gründen abgelehnt worden war, da eine Erfüllung des Anliegens im Rahmen der Umsetzung der erwähnten Motion der SPK-NR in Aussicht gestellt worden war. Die Erfüllung des Anliegens, das erreichen möchte, dass Asylsuchende nach abgelehntem Asylentscheid ihre Lehre in der Schweiz beenden dürfen, werde mit der Änderung einer Weisung des SEM in die Wege geleitet, so der Bundesrat. Demgemäss werde das SEM in Zukunft die Ausreisefrist von Personen, die bereits einen Lehrvertrag besassen, bevor ihr Asylgesuch abgelehnt wurde, bis nach Beendigung der beruflichen Grundbildung ausdehnen.

Verordnungsänderung zur Erleichterung des Zugangs zur beruflichen Grundbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans Papiers
Dossier: Lehrabschlüsse für abgewiesene Asylsuchende und Sans Papiers

Eine Bestimmung im Covid-19-Gesetz sah vor, dass Berufsbildnerinnen und Berufsbildner ihre Lernenden auch während dem Bezug von Kurzarbeitsentschädigungen ausbilden können. Da diese Bestimmung im Covid-19-Gesetz Ende 2023 auslaufen wird, beabsichtigte der Bundesrat, sie in das AVIG zu überführen, um sie dauerhaft beizubehalten. Die vorberatende SGK-SR hatte sich im Mai einstimmig hinter die bundesrätliche Vorlage gestellt und bekannt gegeben, die Anpassungen des AVIG für «sinnvoll und zweckmässig» zu halten. Auch im Ständerat erfuhr die Vorlage in der Sommersession 2023 grossen Zuspruch. Stillschweigend trat dieser auf das Geschäft ein und nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig (mit 37 Stimmen) an. Wie Bundesrat Guy Parmelin im Rat erläuterte, touchiere die Anpassung nur wenige Gesetzesartikel und es seien jährlich mit maximal CHF 1.4 Mio. zusätzlichen Ausgaben zu rechnen. Um eine Gesetzeslücke zu verhindern, soll das Gesetz auch bei einer späteren Behandlung im Nationalrat auf den 1. Januar 2024 rückwirkend in Kraft treten. Da die Rückwirkung mit relevanten Gründen gerechtfertigt werden könne, keine Rechte Dritter touchiert oder wohlerworbene Rechte verletzt würden, sei eine rückwirkende Bestimmung als «klare Ausnahmesituation» angezeigt, schloss Kommissionssprecher Hans Stöckli (sp, BE).

Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (BRG 23.026)
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Im Sommer 2023 schrieb der Nationalrat ein Postulat Bulliard-Marbach (mitte, FR) für einen Bericht betreffend Massnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung von Studierenden und Lernenden der Berufsbildung in Folge der Covid-19-Pandemie ab. Der Bundesrat, der dem Rat die Abschreibung beantragt hatte, verwies in seinem schriftlichen Antrag auf die «Task Force Perspektive Berufslehre» und deren «Förderschwerpunkt Lehrstellen Covid-19». Die Hochschulen hätten zudem den Betrieb von Lehre und Forschung während der Pandemie in Präsenz oder digital aufrechterhalten können und finanzielle und psychische Hilfsangebote eingerichtet. Aufgrund dessen und der getroffenen Massnahmen erachtete der Bundesrat das Anliegen – ohne zusätzlichen Bericht – als erfüllt und beantragte die Abschreibung des Postulats.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ausbildungsgänge (Po. 21.3352)
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Nachdem der Bundesrat im November 2022 einen Bericht zum Thema «Unternehmertum und Gleichstellung in der Berufsbildung» veröffentlicht hatte, beantragte er im Rahmen seines Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 die Abschreibung des entsprechenden Postulats der FDP.Liberale-Fraktion. Im Sommer 2023 schrieb der Nationalrat das Postulat in der Folge ab.

Berufsbildung und Gleichstellung. Lust und Kompetenzen vermitteln, unternehmerisch tätig zu werden, Frauen wie Männern und in allen Branchen (Po. 20.4285)

Im Sommer 2023 schrieben beide Kammern im Rahmen des Berichts des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 eine Motion der WAK-SR für die Unterstützung der Lehrbetriebe während der Corona-Krise ab. Der Bundesrat verwies in seinem schriftlichen Antrag auf Abschreibung auf die unternommenen Anstrengungen im Rahmen der «Task Force Perspektive Berufslehre» und deren «Förderschwerpunkt Lehrstellen Covid-19». Zwischen Mai 2020 und März 2022 habe der Bund so insgesamt knapp hundert Projekte zur Stabilisierung des Lehrstellenmarktes mit gut CHF 23 Mio. unterstützt. Lernende hätten während dieser Zeit «einen vollwertigen, auf dem Arbeitsmarkt anerkannten Berufsabschluss erlangen» können, konstatierte der Bundesrat.

Unterstützung der Lehrbetriebe (Mo. 20.3163)
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Die Schweizer Kandidatur zur Durchführung der «EuroSkills» für das Jahr 2029 werde durch den Bund finanziell unterstützt, gab der Bundesrat im Rahmen seines Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 bekannt. Unabhängig von dieser aktuellen Kandidatur für die Durchführung der «EuroSkills 2029» in Genf, welche die Stiftung Swiss Skills im Mai 2023 eingereicht hatte, habe der Bund mit ebendieser Stiftung eine Vereinbarung über finanzielle Unterstützungen für eine regelmässige Teilnahme der Schweiz an den «WorldSkills» und «EuroSkills» getroffen. Der Bundesrat erachtete aufgrund dessen die Motion der WBK-NR als erfüllt. National- und Ständerat schrieben den Vorstoss in der Sommersession 2023 in der Folge ab.

Austragungsort der World Skills in der Schweiz (Mo. 17.3975)

Während die Mehrheit der WBK-NR der parlamentarischen Initiative Prelicz-Huber (gp, ZH) für die Förderung von Stipendien für die Berufsbildung keine Folge geben wollte, beantragte eine linke Minderheit Schneider (gp, ZH) Folgegeben. Prelicz-Huber war der Ansicht, dass mehr Bundesbeiträge an Kantone gesprochen werden sollten, die Stipendien an Erwachsene zur beruflichen Bildung, Weiterbildung oder Umschulung erteilen. Sie hob dabei die Wichtigkeit von lebenslangem Lernen hervor. Kommissionssprecherin Simone De Montmollin (fdp, GE) vertrat hingegen die Ansicht, dass dies gemäss Bundesverfassung in die Kompetenz der Kantone eingreifen würde. Die Kommission werde sich zudem im Rahmen der BFI-Botschaft mit dem Thema auseinandersetzen. Der Nationalrat entschied sich in der Sommersession 2023 mit 117 Stimmen zu 72 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Anliegen in dieser Form nicht weiterzuverfolgen. Die Initiative war damit erledigt.

Fachkräftemangel wirksam bekämpfen durch Stärkung der Weiterbildung (Pa. Iv. 22.472)

Im Sommer 2023 schrieb der Ständerat das Postulat Jositsch (sp, ZH) zum Thema «Angebote der Arbeitslosenversicherung für junge Erwachsene am Übergang II» während der Corona-Krise ab, nachdem der Bundesrat Ende Sommer 2022 den entsprechenden Bericht in Erfüllung des Vorstosses veröffentlicht hatte. Die Abschreibung erfolgte im Rahmen der Behandlung des Berichts des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022.

Berufserfahrung von arbeitslosen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern in der Corona-Krise stärken (Po. 20.3480)
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Im März 2023 reichte Thomas Minder (parteilos, SH) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, die Stellenmeldepflicht abzuschaffen. Eine Studie im Auftrag des SECO habe gezeigt, dass die Stellenmeldepflicht für Berufe mit einer gesamtschweizerischen Arbeitslosigkeit von mindestens 5 Prozent keinen signifikanten Einfluss auf die Arbeitslosigkeit oder die Zuwanderung habe und somit «untauglich» sei. Der Bundesrat empfahl, die Motion abzulehnen. Dass keine signifikanten statistischen Effekte der Stellenmeldepflicht gefunden wurden, sei darauf zurückzuführen, dass nur die Jahre 2018 und 2019 untersucht wurden, in denen die Arbeitslosenquoten gering war. Dennoch habe die Studie festgestellt, dass die Stellenmeldepflicht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Stellensuche in einer meldepflichtigen Berufstätigkeit leicht erhöht habe. Zudem habe der Bundesrat das EJPD und das WBF damit beauftragt, die Umsetzung aller Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu analysieren. Ende Mai 2023 zog Minder seine Motion zurück.

Motion "Abschaffung der untauglichen Stellenmeldepflicht" (Mo. 23.3216)

Im Juni 2021 reichte Christian Lohr (cvp, TG) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, im Rahmen der ALV Massnahmen für Personen, die von struktureller Arbeitslosigkeit betroffen sind, zu planen. Konkret sollten Möglichkeiten zu Aus- und Weiterbildungen für neue Berufe ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vereinfachen.
In seiner Stellungnahme vom August 2021 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Er erachtete die geltenden gesetzlichen Grundlage in der ALV als ausreichend. Zudem war er der Meinung, dass die Finanzierung von Grundausbildungen und Höherqualifizierungen für Arbeitslose nicht zu den Aufgaben der ALV gehöre.
Im Rahmen der Sondersession 2023 zog der Motionär seinen Vorstoss kommentarlos zurück, womit das Geschäft erledigt war.

Motion "Investition in berufliche Perspektiven statt strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit" (Mo. 21.3761)

Um den Fachkräftemangel wirksam zu bekämpfen, forderte Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) im September 2022 mit einer parlamentarischen Initiative eine Ausweitung der Bundesbeiträge für Aus- und Weiterbildungen. «Lebenslanges Lernen» sei heute zwingend nötig und Aus- und Weiterbildungen während des Berufslebens seien deshalb «unumgänglich», begründete die Grüne Nationalrätin ihr Anliegen. Aufgrund der hohen Kosten qualifizierter Weiterbildungen – seien es die Kosten für die Ausbildung selber oder die Erwerbsausfälle aufgrund der dadurch reduzierten Anstellung bei der Erwerbsarbeit – verzichteten jedoch viele auf diesen Schritt. Die bestehenden Ausbildungsbeiträge sollen deshalb von den Kantonen auch auf Erwachsene ausserhalb der Tertiärbildung ausgeweitet werden können.
Im April 2023 beschäftigte sich die WBK-NR mit der Initiative und beantragte mit 13 zu 11 Stimmen, ihre keine Folge zu geben. Nach Ansicht der Mehrheit sei ein solcher Eingriff in die Kompetenz der Kantone mittels einer parlamentarischen Initiative nicht zielführend. Eine Minderheit wollte den Bund hingegen in die Pflicht nehmen, lebenslanges Lernen zu fördern. Die Kommission gab bekannt, sich der Thematik anlässlich der Behandlung der BFI-Botschaft 2025-2028 nochmals anzunehmen.

Fachkräftemangel wirksam bekämpfen durch Stärkung der Weiterbildung (Pa. Iv. 22.472)