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In den Industriestaaten dauerte die konjunkturelle Schwäche an. Dank der wirtschaftlichen Belebung in den USA stieg zwar das Wirtschaftswachstum insgesamt etwas stärker an als im Vorjahr, aber in den meisten europäischen Ländern setzte sich die Krise fort und in Deutschland und Japan, welche im Vorjahr noch als Konjunkturlokomotiven gewirkt hatten, schwächte sich das Wachstum markant ab. Dieser wirtschaftliche Einbruch, aber auch die weiterhin in den meisten Staaten praktizierte restriktive Geldpolitik wirkte sich positiv auf die Teuerungsbekämpfung aus: Die durchschnittliche Inflationsrate bildete sich in der OECD von 4,5% auf 3,5% zurück. Hingegen verschlechterte sich die Beschäftigungslage: Die mittlere Arbeitslosenquote stieg für die OECD-Staaten von 7,2% auf 7,9%, für die EG-Staaten gar auf 10% an. Ausserhalb des OECD-Raums expandierten die Wirtschaften der südostasiatischen Schwellenländer weiterhin kräftig, und auch die lateinamerikanischen Staaten konnten ihre wirtschaftlichen Wachstumsraten steigern. In Osteuropa hielt der Produktionsrückgang, wenn auch in abgeschwächter Form, weiterhin an, wobei sich die Situation in Ungarn, Polen und der ehemaligen Tschechoslowakei etwas freundlicher präsentierte als in Südosteuropa und vor allem in der ehemaligen Sowjetunion. In Afrika gab die wirtschaftliche Lage weiterhin zu wenig Hoffnung Anlass; das Wirtschaftswachstum verlangsamte sich und blieb erneut hinter der Bevölkerungszunahme zurück.

Weltwirtschaft 1990
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Die schweizerische Konjunkturlage unterschied sich wenig von derjenigen der anderen europäischen Staaten. Das reale Bruttoinlandprodukt, welches im Vorjahr stagniert hatte, bildete sich nun sogar leicht zurück. Die Arbeitslosigkeit nahm weiterhin massiv zu, hingegen konnte die Inflationsrate abgebaut werden. Der abgeschwächte Konsum der Privaten (–0,3%) und ein starker Rückgang der Investitionen (–6,7%) wurden durch die Steigerung der Exporte (+4,3%) und den Zuwachs bei den staatlichen Ausgaben (+2,5%) nur teilweise kompensiert, was zu einem leichten Schrumpfen des Bruttoinlandprodukts um 0,6% führte. Der konjunkturell bedingte Rückgang der Importe (–4,3%) bei einer gleichzeitigen Zunahme der Exporte liess das Defizit aus dem Warenverkehr beinahe verschwinden. Zusammen mit dem leicht gestiegenen traditionellen Überschuss aus der Dienstleistungsbilanz resultierte daraus ein Anstieg des Aktivsaldos der Ertragsbilanz auf eine neue Rekordhöhe von 21,9 Mia Fr. oder 6,2% des Bruttosozialprodukts.

Schweizerische Konjunkturlage 1992
Dossier: Wirtschaftswachstum in der Schweiz 1990-1999

Der Arbeitsmarkt reagierte auf die schwache Konjunktur weiterhin heftig. Die Zahl der Beschäftigten ging in allen vier Quartalen gegenüber dem Vorjahresstand zurück; im Jahresmittel waren es 2,6% weniger als im Vorjahr. Im 2. Sektor akzentuierte sich der Stellenabbau gegenüber dem Vorjahr noch (–4,6%), aber auch der Dienstleistungssektor kam 1992 nicht ungeschoren davon (–1,4%). Die Frauen waren vom Beschäftigungsrückgang etwas stärker betroffen als die Männer (—2,8% resp. -2,5%). Innerhalb des 2. Sektors war der Schrumpfungsprozess in der Maschinenindustrie am ausgeprägtesten (—6,9%); in der Bauindustrie nahm die Beschäftigung um weitere 3,7% ab. Mit Ausnahme von Uri, Nidwalden und Glarus war die Beschäftigung in allen Kantonen rückläufig. Wie bereits im letzten Jahr fiel aber der Stellenabbau in der französischsprachigen Schweiz (v.a. Neuenburg und Waadt) stärker aus als im Rest des Landes. Die Zahl der beschäftigten Ausländer mit Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligung stieg weiterhin an. Da jedoch weniger Grenzgänger Arbeit fanden, nahm insgesamt die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte nur noch geringfügig zu (+0,5%). Die Arbeitslosenzahl hat sich innert Jahresfrist mehr als verdoppelt und erreichte im Dezember 129 643, was einer Quote von 3,7% entspricht. Im Jahresmittel betrug diese Quote 2,6% (1991: 1,1%).

Beschäftigungslage 1992
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

In seiner ausführlichen Stellungnahme bekräftigte der Bundesrat seine Überzeugung, dass im jetzigen Zeitpunkt die Lancierung von Beschäftigungsprogrammen wenig zweckdienlich sei. Im Vordergrund müssten vielmehr eine Verbesserung der Arbeitslosenversicherung und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Wirtschaft stehen. Er verwies auf die Bedeutung der Aus- und Weiterbildung als präventive Massnahme und'rief in Erinnerung, dass der Bund seit anfangs Jahr die Durchführungskosten von Umschulungsund Weiterbildungskosten vollumfänglich übernimmt. Im Falle weiter zunehmender Langzeitarbeitslosigkeit erklärte er sich bereit, auf der Grundlage eines Rahmengesetzes die Einführung einer gesamtschweizerischen Arbeitslosenhilfe prüfen zu wollen. Die Sprecher der SP und der CVP zeigten sich von den Ausführungen des Bundesrates teilweise befriedigt, vertraten aber die Meinung, eine an die Ausrichtung der Arbeitslosenversicherungstaggelder anschliessende Arbeitslosenhilfe sollte nicht nur geprüft, sondern deren Ausarbeitung bereits jetzt zügig vorangetrieben werden.

Keine Partei verlangte im Berichtsjahr konkrete Beschäftigungsprogramme

Verbesserungen für die Langzeitarbeitslosen standen auch im Zentrum verschiedener Vorstösse, welche die eidgenössischen Räte in der Herbstsession behandelten. In Beantwortung einer Motion Etique (fdp, JU) und einer Motion der CVP-Fraktion im Nationalrat sowie einer Motion Martin (fdp, VD) im Ständerat zeigte der Bundesrat Verständnis für das Anliegen, welches auch er als dringlich erachtete. Da die Frage nur in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen angegangen werden könne, beantragte er mit Erfolg Umwandlung der Motionen in Postulate.

Verbesserungen für die Langzeitarbeitslosen

Im Jahresmittel waren 1894 Betriebe und 34 020 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Insgesamt fielen im Monatsmittel 1 579 493 Stunden aus, was gegenüber dem Vorjahr (853 331 Stunden) eine deutliche Zunahme bedeutet. Nachdem im Februar die Kurzarbeit über 2 Mio Ausfallstunden ausgelöst hatte, kam es bis August zu einer Entspannung und einer Abnahme auf 0,8 Mio, worauf die Tendenz wieder nach oben wies und im Dezember einen Stand von knapp 1,7 Mio Stunden erreichte.

Kurzarbeit
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Die SP-Fraktion reichte in der Wintersession fünf parlamentarische Initiativen zur Ankurbelung der Wirtschaft und gegen die zunehmende Arbeitslosigkeit ein. Sie verlangte damit die Förderung von öffentlichen Investitionen, die Einführung einer Innovationsrisikogarantie sowie zusätzliche Massnahmen in der Weiterbildung.

Die SP-Fraktion reichte fünf parlamentarische Initiativen ein

Im Rahmen der gemeinsamen Vorstösse der bürgerlichen Bundesratsparteien für eine Deregulierung der Wirtschaft forderte eine Motion Frey (svp, ZH) vom Bundesrat eine Lockerung der arbeitsmarktrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere verlangte die Motion ein verbessertes Aus- und Weiterbildungssystem, die Förderung der interkantonalen Mobilität durch die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, eine weitgehende Aufhebung der Arbeitsschutzgesetzgebung im Bereich der Mindestlohnvorschriften und des Kündigungsschutzes sowie eine Revision der Ausländergesetzgebung mit dem Ziel einer vermehrten Rekrutierung qualifizierter Arbeitnehmer. Der Bundesrat war nur bereit, die Forderung nach bedarfsgerechter Aus- und Weiterbildung in der verbindlichen Form anzunehmen. Bei den in der Motion erwähnten Mindestlohnvorschriften erinnerte er daran, dass das Bundesrecht keine gesetzlich verankerten Mindestlöhne kennt, die Regierung der Einführung kantonaler Vereinbarungen jedoch positiv gegenüber steht. Bei der Ausländerpolitik war er der Ansicht, die Motion renne offene Türen ein, da die Praxis des Bundesrates seit einigen Jahren bereits in diese Richtung gehe. Die grosse Kammer folgte den Anträgen des Bundesrates und überwies lediglich den ersten Punkt der Motion in der bindenden Form die restlichen Anträge nur als Postulat.

verbessertes Aus- und Weiterbildungssystem, die Förderung der interkantonalen Mobilität durch die gegenseitige Anerkennung von Diplomen

La votation historique sur l’EEE a donné lieu à une participation exceptionnelle (78,7%); il faut remonter au mois de juillet 1947 pour retrouver un pareil taux. Alors que, pendant la session spéciale des Chambres fédérales, les sondages effectués indiquaient encore qu'une majorité de citoyens avait l'intention de voter oui, le peuple et les cantons ont rejeté le traité EEE à une majorité de 50,3% et par 14 cantons et 4 demis-cantons. L'élément marquant de ce scrutin a été le clivage net entre la Suisse romande d'une part et la Suisse alémanique et le Tessin d'autre part.


Votation du 6 décembre 1992

Participation: 78,7%
Non: 1'786'708 (50,3%) / 14 et 4/2 cantons
Oui: 1'762'872 (49,7%) / 6 et 2/2 cantons (BL, BS, FR, GE, JU, NE, VS, VD)

Mots d'ordre:
Non: UDC (2*: VD, BE), PES (6*: VD, FR, GE, NE, JU, BL), PA, DS, Lega dei Ticinesi, UDF, FraP; ASIN, USP, Astag, LSPN
Oui: PRD (2*: GR, SZ), PDC (2*: OW, NW), PSS, PLS, AdI, PEP, PdT, gouvernements cantonaux; UCAP, Vorort, USAM (8*: AG, AI, BL, GR, NW, TG, ZH, BE), USS, CSCS, Association suisse des banquiers, nombreuses associations économiques
Liberté de vote: WWF, ATE
*Recommandations différentes sur les plans cantonaux.


Selon l'analyse VOX, les premières traces de recul des opinions favorables au traité sont intervenues dans le courant de l'été dès le début de l'offensive des opposants, emmenés par l'UDC zurichoise, et avec la prise de conscience des conséquences de la participation à I'EEE sur la démocratie directe et sur le plan social. Les adversaires du traité ont renforcé leur potentiel d'opposition par une publication d'annonces conséquente qui faisait contrepoids à la partie rédactionnelle de la presse. D'autre part, la campagne des partisans a débuté plus tardivement. Durant les dernières semaines avant la votation, la campagne a atteint une intensité jamais connue ces dernières années.

L'analyse du comportement des citoyens montre que, au moment du vote, les indécis se sont largement ralliés aux courants majoritaires de leur région: ce phénomène a ainsi renforcé l'acceptation en Suisse romande alors que, de l'autre côté de la Sarine, les indécis se sont plutôt rangés du côté du non. Le même phénomène s'est répété pour les abstentionnistes habituels qui s'étaient rendus aux urnes à cette occasion. Outre le clivage linguistique manifeste, il a également pu être mis en évidence que les citadins, les personnes de niveau de formation supérieur et celles se situant politiquement à gauche ont été largement favorables à l'EEE. La plupart des grandes villes alémaniques, telles Bâle, Zurich, Berne, Lucerne et Winterthour, ainsi qu'une partie de leur banlieue, se sont prononcées en faveur du traité. L'analyse par communes confirme cette tendance générale et révèle que le non a été beaucoup plus important dans les régions économiquement pauvres, les zones périphériques et les communes traditionnellement «conservatrices» que dans les régions riches ainsi que dans les villes et les communes «progressistes». Ces conclusions s'appliquent tout particulièrement aux communes alémaniques alors qu'elles doivent être relativisées pour la Suisse romande, où l'acceptation de I'EEE a été plus forte.

Les principales motivations avancées par les partisans s'articulent autour de deux thèmes principaux: d'une part, des motifs d'ordre culturel comme le refus de l'isolement et la volonté d'ouverture vers l'Europe; d'autre part, des arguments économiques, basés sur les avantages que procurerait l'accès au grand marché européen. Ces deux types de motivations étaient également présents chez les adversaires de l'EEE, mais en sens inverse: d'un côté, un réflexe identitaire, alimenté par la crainte de voir s'effondrer une certaine conception de la Suisse, qui s'est manifestée par le refus de toute perte de souveraineté et de l'immigration de travailleurs étrangers; d'un autre côté, la peur du chômage et de la baisse des salaires. Enfin, une troisième catégorie d'opposants a invoqué les lacunes d'information et le manque de clarté du Conseil fédéral. La victoire des adversaires, en Suisse alémanique, a résidé dans leur capacité à énoncer des arguments qui «cadraient» avec certaines croyances et valeurs de la population.

Le revirement récent des autorités fédérales qui, jusqu'à ces dernières années exprimaient une certaine indifférence, voire de la méfiance à l'égard de la CE, peut expliquer un certain désarrói et finalement l'opposition d'un grand nombre de citoyens. Il n'a pas été possible d'évaluer l'impact de la décision du Conseil fédéral de déposer une demande d'adhésion à la CE; on peut cependant signaler qu'une forte majorité des personnes sondées se seraient opposées à une adhésion et qu'un peu plus d'un tiers des personnes ayant approuvé I'EEE auraient refusé d'adhérer à la CE.

La ratification du traité EEE (MCF 92.052) et l'adaptation du droit fédéral par le parlement (Eurolex; MCF 92.057) / Die Ratifizierung des EWR-Vertrgs und die Eurolex-Anpassungen
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)
Dossier: Verhandlungen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR; 1988-1992)

Angesichts der sprunghaft angestiegenen Arbeitslosigkeit beschloss der Bundesrat Mitte Jahr, die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung ab dem kommenden Jahr von 0,4 auf 1,5 Lohnprozente anzuheben. Die paritätisch zusammengesetzte ALV-Aufsichtskommission hatte dem Bundesrat anfangs Mai eine Verdreifachung der Prämien auf 1,2% vorgeschlagen und dabei in Kauf genommen, dass sich die ALV teilweise über den Kapitalmarkt finanzieren müsste. Aus finanzrechtlichen Überlegungen und um der Staatsverschuldung nicht weiter Vorschub zu leisten, entschloss sich die Regierung — gegen den Willen der Arbeitgeber, aber mit Billigung der Gewerkschaften — für den neuen Beitragssatz. Im November musste sie wegen dem drohenden Milliardenloch im ALV-Ausgleichsfonds eine weitere Erhöhung auf zwei Lohnprozente per 1. Januar 1993 ankündigen. Damit wurde das gesetzlich festgesetzte Maximum der Beiträge der Sozialpartner ausgeschöpft.

Dringlicher Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung (BRG 93.010)
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

Da sich in unmittelbarer Zukunft eher noch eine Verschärfung der Arbeitsmarktlage abzeichnet, gab der Bundesrat ausserdem einen Entwurf für einen dringlichen Bundesbeschluss in die Vernehmlassung. Zur Diskussion stellte er dabei eine Verlängerung der Bezugsberechtigung der Arbeitslosengelder von maximal 300 auf 400 Tage, eine Reduktion des Entschädigungssatzes von 80 auf 70% des vorherigen Lohnes, wobei allerdings ein Ausnahmekatalog vorgesehen war, administrative Erleichterungen (Wegfall der Kontrollpflicht bei Kurzarbeit) sowie Anreize für vorübergehende Arbeitseinsätze (Erhöhung der Subventionssätze für Programme zur vorübergehenden Beschäftigung von Arbeitslosen). Eine tiefgreifende Revision der ALV wollte der Bundesrat hingegen auf den ordentlichen Gesetzgebungsweg verweisen. Als Zeithorizont nannte er Mitte 1994.

Dringlicher Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung (BRG 93.010)
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

Wie aus einer jedes Jahr durchgeführten repräsentativen Befragung hervorging, ist die Arbeitslosigkeit zum grössten Problem der Schweizerinnen und Schweizer geworden und hat die in den Vorjahren zuerst genannten Themen Asylwesen, Drogen und Umwelt auf die nachfolgenden Plätze verdrängt. Vor Jahresfrist hatte die Arbeitslosigkeit noch den achten Rang eingenommen. Besonders sensibilisiert zeigte sich die Romandie, wo 81% der Befragten die Arbeitslosigkeit als vordringlichstes Problem nannten gegenüber 71% im Tessin und 70% in der Deutschschweiz.

Wie aus einer jedes Jahr durchgeführten repräsentativen Befragung hervorging, ist die Arbeitslosigkeit zum grössten Problem der Schweizerinnen und Schweizer geworden und hat die in den Vorjahren zuerst genannten Themen Asylwesen, Drogen und Umwelt auf die nachfolgenden Plätze verdrängt

Mit einer Motion wollte Nationalrat Vollmer (sp, BE) den Bundesrat beauftragen, die statistische Erhebung über die Erwerbstätigkeit und die Erwerbslosigkeit aussagekräftiger zu machen und Daten bereitzustellen, die international vergleichbar sind. Der Bundesrat erinnerte daran, dass 1991 mit SAKE erstmals eine Stichprobenerhebung nach den Standards von IAO, OECD und EG durchgeführt worden war. Die in der Motion geforderte vierteljährliche Erhebung dieser Daten dürfte sich in den neunziger Jahren europaweit durchsetzen. Sie wirft momentan jedoch noch eine Reihe von konzeptionellen, finanziellen und personellen Fragen auf, weshalb der Bundesrat mit Erfolg Umwandlung in ein Postulat beantragte.

Mit einer Motion wollte Nationalrat Vollmer (sp, BE) den Bundesrat beauftragen, die statistische Erhebung über die Erwerbstätigkeit und die Erwerbslosigkeit aussagekräftiger zu machen und Daten bereitzustellen, die international vergleichbar sind

Biga-Direktor Nordmann meinte dazu, trotz gegenteiligem Eindruck in der Bevölkerung sei die Konjunktur eigentlich besser als ihr Ruf. In der Rezession der siebziger Jahre seien allein 1975 in der Schweiz 300 000 Arbeitsplätze abgebaut worden, 1992 mit 120 000 also vergleichsweise viel weniger. Die Wirtschaftslage werde heute jedoch als schlechter empfunden, weil die Zahl der Arbeitslosen viel höher sei: rund 10 000 im Jahr 1975, knapp 1 30 000 heute. Der Biga-Chef ortete verschiedene Gründe für diese Entwicklung. Die obligatorische Arbeitslosenversicherung bestehe erst seit 1977; dank guten Leistungen liessen sich Arbeitslose heute eher registrieren als früher. Ein grosser Teil der Stellenverluste sei damals im Gegensatz zu heute auf Ausländer entfallen, die dann die Schweiz verlassen hätten. Anders als in den siebziger Jahren zögen sich die Frauen zudem nicht mehr automatisch aus dem Erwerbsleben zurück.

Biga-Direktor Nordmann meinte dazu, trotz gegenteiligem Eindruck in der Bevölkerung sei die Konjunktur eigentlich besser als ihr Ruf

Unerwähnt blieb in diesem Zusammenhang, dass der Bundesrat im Laufe des Sommers einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Arbeitslosenhilfe in die Vernehmlassung geschickt und dabei wenig Zustimmung gefunden hatte. Gemäss seinen Vorstellungen sollte es in Regionen mit besonders hoher und anhaltender Arbeitslosigkeit möglich sein, nach Ausschöpfung der Taggelder während weiteren 200 Tagen Arbeitslosenhilfe zu beziehen. Die Höhe dieser zusätzlichen Unterstützung (mindestens 50% des zuletzt bezogenen Taggeldes), die Form der Finanzierung (je hälftig über die Arbeitslosenversicherung und die Kantone) und die regionale Differenzierung gaben vor allem Anlass zu teilweise heftiger Kritik am bundesrätlichen Vorschlag. Die Landesregierung beschloss schliesslich, dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit vorerst über einen dringlichen Bundesbeschluss zum Ausbau der Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu begegnen.

Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Arbeitslosenhilfe in die Vernehmlassung geschickt

Auch im Parlament führte die Problematik der Arbeitslosigkeit zu zahlreichen Vorstössen und ausführlichen Debatten. In der Frühjahrssession behandelte der Nationalrat dringliche Interpellationen der Fraktionen der SP (92.3014), der CVP (92.3057) und der Grünen (92.3061) zur Wirtschaftslage. Anders als noch im Vorjahr verlangte die SP nun vom Bund Investitionsprogramme zur Förderung der Bauwirtschaft, verzichtete aber noch auf die Forderung nach einem umfassenden Konjunkturförderungsprogramm. Auch die CVP sprach sich für eine Stützung des Baugewerbes durch Wohnbauprogramme aus, ebenso wie die Grünen, welche zudem postulierten, die Förderungsmassnahmen müssten unbedingt ökologischen Kriterien genügen.

Parlament ausführlichen Debatten

Die sich weiter verschlechternde Wirtschaftslage und vor allem der damit verbundene steile Anstieg der Arbeitslosenzahl führten bei den Gewerkschaften und der SP, welche noch im Vorjahr traditionellen staatlichen Konjunkturförderungsprogrammen wenig abgewinnen konnten, zu einer Kehrtwendung. Die Gewerkschaften forderten bereits zu Jahresbeginn vom Bund Investitionsprogramme zur Belebung der Bauwirtschaft. Im Nationalrat reichten die Fraktionen der SP, der CVP und der GP Dringliche Interpellationen zur Wirtschaftslage ein, bei deren Beantwortung sich in der Märzsession eine konjunkturpolitische Debatte entwickelte. Die SP sah zwar den Zeitpunkt für ein umfassendes Konjunkturförderungsprogramm noch nicht gekommen, sie regte jedoch eine zusätzliche staatliche Förderung des Wohnungsbaus in den besonders stark betroffenen Regionen der West- und Südschweiz an und forderte zudem den Bundesrat auf, sich bei der Nationalbank für eine Lockerung der Geldpolitik einzusetzen. Die CVP sprach sich ebenfalls für eine Stützung des Baugewerbes durch Wohnbauprogramme, aber auch durch eine Beschleunigung des Nationalstrassen- und Eisenbahnbaus aus. Gerade letztere Forderung rief die Grünen auf den Plan, die sich gegen Beschäftigungsprogramme für den Tiefbau wandten und verlangten, dass staatliche Förderungsmassnahmen auf jeden Fall ökologischen Kriterien genügen müssten.
In seiner ausführlichen Antwort wies Bundesrat Delamuraz darauf hin, dass kurzfristig eigentlich nur eine Verbesserung der Arbeitslosenversicherung sinnvoll sei. Eine expansivere Geldmengenpolitik lehnte er wegen den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Teuerungsbekämpfung ab. Skeptisch zeigte er sich auch gegenüber zusätzlichen — über die 1991 beschlossene Aufstockung der Mittel für die Wohnbau- und Eigentumsförderung hinausgehende — Stimulierungsmassnahmen für das Baugewerbe, dessen Kapazitäten seiner Ansicht nach in der vergangenen Hochkonjunkturphase zu stark ausgeweitet worden waren. Grundsätzlich hielt Delamuraz fest, dass für die schweizerische Wirtschaft keine staatlichen Stützungsprogramme nötig seien, sondern die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Standorts Schweiz. Dazu gehörten insbesondere ein zukunftgerichtetes Berufsbildungssystem, der Abbau von Wettbewerbsbeschränkungen, eine gut ausgebaute Infrastruktur und eine Reduktion von staatlichen Regelungen namentlich im Bauwesen. Daneben kündigte er eine Verbesserung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung, insbesondere durch eine Verlängerung der Bezugsberechtigung, an. Diese Antwort des Bundesrats vermochte die meisten Parteien zu befriedigen. Die Vertreter der FDP, der SVP, der Liberalen und insbesondere der AP nutzten die Gelegenheit, um auf ihre Forderung nach einem Abbau staatlicher Reglementierung im Planungs-, Bau- und Mietwesen aufmerksam zu machen und den Interpellanten, also der CVP, der SP und den Grünen, die Schuld an diesen "wirtschaftsfeindlichen" Vorschriften anzulasten.

Gewerkschaften forderten bereits zu Jahresbeginn vom Bund Investitionsprogramme (1992)

Die effektive Arbeitslosigkeit ist noch um einiges höher als vom Biga angegeben. Ende Februar 1992 veröffentlichte das Bundesamt für Statistik (BfS) erstmals eine eigene Erhebung über die Erwerbslosigkeit in der Schweiz. Nach dieser Studie, die sich auf eine repräsentative Umfrage abstützt, dürfte die Zahl der Stellensuchenden Ende Jahr bei rund 3% gelegen haben. Das BIS wandte eine von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) empfohlene, erweiterte Definition der Arbeitslosigkeit an, begnügte sich also nicht damit, wie dies das Biga seit 1936 tut, die Bezüger von Arbeitslosengeldern sowie die bei den Arbeitsämtern gemeldeten Stellensuchenden zu registrieren, sondern zählte auch all jene mit, welche arbeitswillig sind (z.B. ausgesteuerte Arbeitslose, Frühpensionierte, Hausfrauen mit Wiedereinstiegswunsch oder Jugendliche nach Abschluss ihrer Lehrzeit), die aber den beruflichen Anschluss nicht finden. Zieht man diese "stille Reserve" mit in Betracht, befand sich die Schweiz 1991 zwar immer noch unter den Industrienationen mit der geringsten Arbeitslosigkeit, näherte sich aber doch schon dem Mittelfeld.

repräsentative Umfrage

1991 fielen im Jahresmittel 853 331 Stunden monatlich wegen Kurzarbeit aus. 20 269 Personen in 646 Betrieben waren davon betroffen. Diese Zahlen liegen weit über den Werten von 1989 (35 057) und 1990 (43 796), aber immer noch klar unter dem Jahresergebnis von 1983 mit rund 1,8 Mio Ausfallstunden.

Kurzarbeit

Der Arbeitsmarkt reagierte weiterhin heftig auf den Konjunktureinbruch. Die Zahl der Beschäftigten ging in allen vier Quartalen gegenüber dem Vorjahresstand zurück und verringerte sich im Jahresmittel um 2,6%. Während der Stellenabbau im industriellen Sektor (–4,6%) bereits im Vorjahr eingesetzt hatte, verzeichneten neu auch die Dienstleistungsbetriebe einen leichten Einbruch (–1,4%). Mit Ausnahme von Uri, Nidwalden und Glarus registrierten alle Kantone einen Beschäftigungsrückgang. Zu Ende des Berichtsjahres waren in der Schweiz 129 643 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitslos, was einer Quote von 3,7% der erwerbstätigen Bevölkerung entspricht.

Am stärksten von der Arbeitslosigkeit betroffen waren die Berufstätigen unter 30 Jahren, die Frauen und die Ausländer. Im Jahresmittel waren 92 308 Personen (2,6%) ohne Stelle, verglichen mit 39 222 Arbeitslosen (1,1%) im Vorjahr. Markant war die Verlagerung in den Regionen: Zwar blieben Genf (5,4%), Tessin (5,3%) sowie Waadt und Neuenburg (je 5,0%) an der Spitze, doch wies die Deutschschweiz beinahe eine Verdreifachung der Arbeitslosenzahl aus, während das Tessin und die Romandie eine Verdoppelung hinnehmen mussten. Gemäss den Angaben des Biga betrifft die Arbeitslosigkeit nicht nur Ungelernte, sondern vermehrt auch Fachkräfte und Kaderleute. Für junge Berufsleute gestaltet sich die Stellensuche am schwierigsten: Im Dezember erreichte die Arbeitslosenquote bei den 20- bis 24jährigen 6,4% und bei den 25- bis 29jährigen 6,6%. Markant zugenommen auf rund 10% haben im Berichtsjahr auch die Langzeitarbeitslosen, von denen fast ein Viertel über 50 Jahre alt war.

Am stärksten betroffen waren die Berufstätigen unter 30 Jahren, die Frauen und die Ausländer

Die anhaltende Konjunkturschwäche führte dazu, dass im Oktober die Arbeitslosenquote mit 45 692 Personen oder 1,5% der aktiven Bevölkerung den höchsten Wert seit dem Zweiten Weltkrieg erreichte. Ende Jahr betrugen die Zahlen gemäss Biga 58 580 Frauen und Männer oder 1,9%, was gegenüber dem Vorjahr (25 141 Personen oder 0,8%) einer Zunahme um 133% entspricht. Frauen und Ausländer waren überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. Praktisch sämtliche Kantone registrierten eine Erhöhung der Arbeitslosenzahlen. Allerdings verzeichneten jene Kantone in der West- und Südschweiz (Genf, Neuenburg, Tessin) einen besonders ausgeprägten Anstieg, die bereits früher überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquoten kannten. Unter dem Durchschnitt lag die Arbeitslosigkeit.weiterhin in der Inner- und Ostschweiz, aber auch Bern und Zürich wiesen noch relativ günstige Werte aus.

Arbeitslosenquote mit 45 692 Personen oder 1,5% der aktiven Bevölkerung

Die verschlechterte wirtschaftliche Lage zeigte rasch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Während im ersten Quartal die Beschäftigung im Vergleich zum Vorjahr noch leicht anstieg und im zweiten Quartal stagnierte, setzte in der zweiten Jahreshälfte ein Rückgang ein, welcher im vierten Quartal -0,9% erreichte. Im Jahresmittel zählte man 0,3% weniger Beschäftigte als im Vorjahr. Damit ging eine siebenjährige Wachstumsperiode zu Ende, während der rund 300 000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden waren. Der Dienstleistungsbereich konnte zwar noch einen leichten Zuwachs der Beschäftigung verzeichnen, im 2. Sektor kam es jedoch zu einem Abbau von 1,9%. Am stärksten war dabei das Baugewerbe (-2,3%) betroffen, aber auch in der verarbeitenden Produktion (-1,7%) kam es zu einem spürbaren Rückgang der Beschäftigung.

0,3% weniger Beschäftigte

Keine Partei verlangte im Berichtsjahr konkrete Beschäftigungsprogramme. Im Parlament auf deren eventuelle Opportunität angesprochen, zeigte sich der Bundesrat betont optimistisch. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die momentane Arbeitslosigkeit – seiner Meinung nach in erster Linie eine Folge der längst nötigen Strukturbereinigungen – im Frühjahr 1992 ihren Kulminationspunkt erreichen und weitgehend durch Kurzarbeit aufgefangen werde, zu deren sozialer Bewältigung das 1990 revidierte Gesetz über die Arbeitslosenversicherung beste Voraussetzungen biete.

Keine Partei verlangte im Berichtsjahr konkrete Beschäftigungsprogramme

Auf den 1. Dezember gab der Bundesrat die freiwillig gebildeten steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen frei. Damit wurden rund 700 Unternehmen ermächtigt, blockierte Mittel im Betrag von rund 400 Mio Fr. für Investitionen einzusetzen. In den von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen (v.a. französische Schweiz und Tessin) verlängerte er die Anspruchsberechtigung für den Bezug von Arbeitslosengeldern.

Freigabe der steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen (1991)

Per 1. November machte der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch und erhöhte für die Kantone Genf, Neuenburg und Tessin die Bezugsdauer der ungekürzten Arbeitslosentaggelder von 85 auf 170 Tage. Mit über 3% lag die Arbeitslosigkeit in diesen Kantonen Ende September deutlich über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Durch die Verlängerung der Bezugsdauer wird der Versicherungsschutz verbessert. Gleichzeitig erhalten die Behörden mehr Zeit, um geeignete Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten bereitzustellen.

erhöhte für die Kantone Genf, Neuenburg und Tessin die Bezugsdauer der ungekürzten Arbeitslosentaggelder