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Auch im Parlament führte die Problematik der Arbeitslosigkeit zu zahlreichen Vorstössen und ausführlichen Debatten. In der Frühjahrssession behandelte der Nationalrat dringliche Interpellationen der Fraktionen der SP (92.3014), der CVP (92.3057) und der Grünen (92.3061) zur Wirtschaftslage. Anders als noch im Vorjahr verlangte die SP nun vom Bund Investitionsprogramme zur Förderung der Bauwirtschaft, verzichtete aber noch auf die Forderung nach einem umfassenden Konjunkturförderungsprogramm. Auch die CVP sprach sich für eine Stützung des Baugewerbes durch Wohnbauprogramme aus, ebenso wie die Grünen, welche zudem postulierten, die Förderungsmassnahmen müssten unbedingt ökologischen Kriterien genügen.

Parlament ausführlichen Debatten

Die sich weiter verschlechternde Wirtschaftslage und vor allem der damit verbundene steile Anstieg der Arbeitslosenzahl führten bei den Gewerkschaften und der SP, welche noch im Vorjahr traditionellen staatlichen Konjunkturförderungsprogrammen wenig abgewinnen konnten, zu einer Kehrtwendung. Die Gewerkschaften forderten bereits zu Jahresbeginn vom Bund Investitionsprogramme zur Belebung der Bauwirtschaft. Im Nationalrat reichten die Fraktionen der SP, der CVP und der GP Dringliche Interpellationen zur Wirtschaftslage ein, bei deren Beantwortung sich in der Märzsession eine konjunkturpolitische Debatte entwickelte. Die SP sah zwar den Zeitpunkt für ein umfassendes Konjunkturförderungsprogramm noch nicht gekommen, sie regte jedoch eine zusätzliche staatliche Förderung des Wohnungsbaus in den besonders stark betroffenen Regionen der West- und Südschweiz an und forderte zudem den Bundesrat auf, sich bei der Nationalbank für eine Lockerung der Geldpolitik einzusetzen. Die CVP sprach sich ebenfalls für eine Stützung des Baugewerbes durch Wohnbauprogramme, aber auch durch eine Beschleunigung des Nationalstrassen- und Eisenbahnbaus aus. Gerade letztere Forderung rief die Grünen auf den Plan, die sich gegen Beschäftigungsprogramme für den Tiefbau wandten und verlangten, dass staatliche Förderungsmassnahmen auf jeden Fall ökologischen Kriterien genügen müssten.
In seiner ausführlichen Antwort wies Bundesrat Delamuraz darauf hin, dass kurzfristig eigentlich nur eine Verbesserung der Arbeitslosenversicherung sinnvoll sei. Eine expansivere Geldmengenpolitik lehnte er wegen den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Teuerungsbekämpfung ab. Skeptisch zeigte er sich auch gegenüber zusätzlichen — über die 1991 beschlossene Aufstockung der Mittel für die Wohnbau- und Eigentumsförderung hinausgehende — Stimulierungsmassnahmen für das Baugewerbe, dessen Kapazitäten seiner Ansicht nach in der vergangenen Hochkonjunkturphase zu stark ausgeweitet worden waren. Grundsätzlich hielt Delamuraz fest, dass für die schweizerische Wirtschaft keine staatlichen Stützungsprogramme nötig seien, sondern die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Standorts Schweiz. Dazu gehörten insbesondere ein zukunftgerichtetes Berufsbildungssystem, der Abbau von Wettbewerbsbeschränkungen, eine gut ausgebaute Infrastruktur und eine Reduktion von staatlichen Regelungen namentlich im Bauwesen. Daneben kündigte er eine Verbesserung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung, insbesondere durch eine Verlängerung der Bezugsberechtigung, an. Diese Antwort des Bundesrats vermochte die meisten Parteien zu befriedigen. Die Vertreter der FDP, der SVP, der Liberalen und insbesondere der AP nutzten die Gelegenheit, um auf ihre Forderung nach einem Abbau staatlicher Reglementierung im Planungs-, Bau- und Mietwesen aufmerksam zu machen und den Interpellanten, also der CVP, der SP und den Grünen, die Schuld an diesen "wirtschaftsfeindlichen" Vorschriften anzulasten.

Gewerkschaften forderten bereits zu Jahresbeginn vom Bund Investitionsprogramme (1992)

Die effektive Arbeitslosigkeit ist noch um einiges höher als vom Biga angegeben. Ende Februar 1992 veröffentlichte das Bundesamt für Statistik (BfS) erstmals eine eigene Erhebung über die Erwerbslosigkeit in der Schweiz. Nach dieser Studie, die sich auf eine repräsentative Umfrage abstützt, dürfte die Zahl der Stellensuchenden Ende Jahr bei rund 3% gelegen haben. Das BIS wandte eine von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) empfohlene, erweiterte Definition der Arbeitslosigkeit an, begnügte sich also nicht damit, wie dies das Biga seit 1936 tut, die Bezüger von Arbeitslosengeldern sowie die bei den Arbeitsämtern gemeldeten Stellensuchenden zu registrieren, sondern zählte auch all jene mit, welche arbeitswillig sind (z.B. ausgesteuerte Arbeitslose, Frühpensionierte, Hausfrauen mit Wiedereinstiegswunsch oder Jugendliche nach Abschluss ihrer Lehrzeit), die aber den beruflichen Anschluss nicht finden. Zieht man diese "stille Reserve" mit in Betracht, befand sich die Schweiz 1991 zwar immer noch unter den Industrienationen mit der geringsten Arbeitslosigkeit, näherte sich aber doch schon dem Mittelfeld.

repräsentative Umfrage

1991 fielen im Jahresmittel 853 331 Stunden monatlich wegen Kurzarbeit aus. 20 269 Personen in 646 Betrieben waren davon betroffen. Diese Zahlen liegen weit über den Werten von 1989 (35 057) und 1990 (43 796), aber immer noch klar unter dem Jahresergebnis von 1983 mit rund 1,8 Mio Ausfallstunden.

Kurzarbeit

Der Arbeitsmarkt reagierte weiterhin heftig auf den Konjunktureinbruch. Die Zahl der Beschäftigten ging in allen vier Quartalen gegenüber dem Vorjahresstand zurück und verringerte sich im Jahresmittel um 2,6%. Während der Stellenabbau im industriellen Sektor (–4,6%) bereits im Vorjahr eingesetzt hatte, verzeichneten neu auch die Dienstleistungsbetriebe einen leichten Einbruch (–1,4%). Mit Ausnahme von Uri, Nidwalden und Glarus registrierten alle Kantone einen Beschäftigungsrückgang. Zu Ende des Berichtsjahres waren in der Schweiz 129 643 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitslos, was einer Quote von 3,7% der erwerbstätigen Bevölkerung entspricht.

Am stärksten von der Arbeitslosigkeit betroffen waren die Berufstätigen unter 30 Jahren, die Frauen und die Ausländer. Im Jahresmittel waren 92 308 Personen (2,6%) ohne Stelle, verglichen mit 39 222 Arbeitslosen (1,1%) im Vorjahr. Markant war die Verlagerung in den Regionen: Zwar blieben Genf (5,4%), Tessin (5,3%) sowie Waadt und Neuenburg (je 5,0%) an der Spitze, doch wies die Deutschschweiz beinahe eine Verdreifachung der Arbeitslosenzahl aus, während das Tessin und die Romandie eine Verdoppelung hinnehmen mussten. Gemäss den Angaben des Biga betrifft die Arbeitslosigkeit nicht nur Ungelernte, sondern vermehrt auch Fachkräfte und Kaderleute. Für junge Berufsleute gestaltet sich die Stellensuche am schwierigsten: Im Dezember erreichte die Arbeitslosenquote bei den 20- bis 24jährigen 6,4% und bei den 25- bis 29jährigen 6,6%. Markant zugenommen auf rund 10% haben im Berichtsjahr auch die Langzeitarbeitslosen, von denen fast ein Viertel über 50 Jahre alt war.

Am stärksten betroffen waren die Berufstätigen unter 30 Jahren, die Frauen und die Ausländer

Die anhaltende Konjunkturschwäche führte dazu, dass im Oktober die Arbeitslosenquote mit 45 692 Personen oder 1,5% der aktiven Bevölkerung den höchsten Wert seit dem Zweiten Weltkrieg erreichte. Ende Jahr betrugen die Zahlen gemäss Biga 58 580 Frauen und Männer oder 1,9%, was gegenüber dem Vorjahr (25 141 Personen oder 0,8%) einer Zunahme um 133% entspricht. Frauen und Ausländer waren überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. Praktisch sämtliche Kantone registrierten eine Erhöhung der Arbeitslosenzahlen. Allerdings verzeichneten jene Kantone in der West- und Südschweiz (Genf, Neuenburg, Tessin) einen besonders ausgeprägten Anstieg, die bereits früher überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquoten kannten. Unter dem Durchschnitt lag die Arbeitslosigkeit.weiterhin in der Inner- und Ostschweiz, aber auch Bern und Zürich wiesen noch relativ günstige Werte aus.

Arbeitslosenquote mit 45 692 Personen oder 1,5% der aktiven Bevölkerung

Die verschlechterte wirtschaftliche Lage zeigte rasch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Während im ersten Quartal die Beschäftigung im Vergleich zum Vorjahr noch leicht anstieg und im zweiten Quartal stagnierte, setzte in der zweiten Jahreshälfte ein Rückgang ein, welcher im vierten Quartal -0,9% erreichte. Im Jahresmittel zählte man 0,3% weniger Beschäftigte als im Vorjahr. Damit ging eine siebenjährige Wachstumsperiode zu Ende, während der rund 300 000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden waren. Der Dienstleistungsbereich konnte zwar noch einen leichten Zuwachs der Beschäftigung verzeichnen, im 2. Sektor kam es jedoch zu einem Abbau von 1,9%. Am stärksten war dabei das Baugewerbe (-2,3%) betroffen, aber auch in der verarbeitenden Produktion (-1,7%) kam es zu einem spürbaren Rückgang der Beschäftigung.

0,3% weniger Beschäftigte

Keine Partei verlangte im Berichtsjahr konkrete Beschäftigungsprogramme. Im Parlament auf deren eventuelle Opportunität angesprochen, zeigte sich der Bundesrat betont optimistisch. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die momentane Arbeitslosigkeit – seiner Meinung nach in erster Linie eine Folge der längst nötigen Strukturbereinigungen – im Frühjahr 1992 ihren Kulminationspunkt erreichen und weitgehend durch Kurzarbeit aufgefangen werde, zu deren sozialer Bewältigung das 1990 revidierte Gesetz über die Arbeitslosenversicherung beste Voraussetzungen biete.

Keine Partei verlangte im Berichtsjahr konkrete Beschäftigungsprogramme

Auf den 1. Dezember gab der Bundesrat die freiwillig gebildeten steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen frei. Damit wurden rund 700 Unternehmen ermächtigt, blockierte Mittel im Betrag von rund 400 Mio Fr. für Investitionen einzusetzen. In den von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen (v.a. französische Schweiz und Tessin) verlängerte er die Anspruchsberechtigung für den Bezug von Arbeitslosengeldern.

Freigabe der steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen (1991)

Per 1. November machte der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch und erhöhte für die Kantone Genf, Neuenburg und Tessin die Bezugsdauer der ungekürzten Arbeitslosentaggelder von 85 auf 170 Tage. Mit über 3% lag die Arbeitslosigkeit in diesen Kantonen Ende September deutlich über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Durch die Verlängerung der Bezugsdauer wird der Versicherungsschutz verbessert. Gleichzeitig erhalten die Behörden mehr Zeit, um geeignete Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten bereitzustellen.

erhöhte für die Kantone Genf, Neuenburg und Tessin die Bezugsdauer der ungekürzten Arbeitslosentaggelder

Einen Tag nach dieser Debatte überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat Leuenberger (sp, SO), welches den Bundesrat aufforderte, für den Fall einer Rezession Beschäftigungsprogramme vorzubereiten. Diese sollten den Hauptakzent nicht auf die traditionellen Aufträge in den Bereichen Strassenbau und militärische Ausrüstung legen, sondern — neben der Förderung der beruflichen Umschulung und Weiterbildung — beschäftigungswirksame Massnahmen in den Gebieten Energiesparen und öffentlicher Verkehr enthalten. Der einzige Ruf im Parlament nach dem sofortigen Einsatz eines staatlichen Investitionsprogramms kam von einem Vertreter der Zürcher SVP. Bundesrat Delamuraz lehnte jedoch in der Dezembersession das in der Fragestunde vorgetragene Begehren des neu in den Nationalrat gewählten Präsidenten des kantonalen Gewerbeverbandes Neuenschwander ab.

Vorbereitung eines Beschäftigungsprogramms (Po. 91.3061)

Nachdem Ende August die Zahl der Arbeitslosen auf 40 000 und diejenige der Kurzarbeitenden auf 20 000 angestiegen war, reichten die Fraktionen der SP und der FDP sowie CVP-Nationalrat Widrig (SG) dringliche Interpellationen zur Wirtschaftspolitik ein. Diese boten dem Nationalrat anfangs Oktober Gelegenheit, die sich rapide verschlechternde Wirtschaftsund Beschäftigungslage zu diskutieren. Alle Parteien waren sich einig, dass der Zeitpunkt für ein konjunkturpolitisches Ankurbelungsprogramm noch nicht gekommen sei; immerhin verlangten die Sozialdemokraten diesbezügliche Vorbereitungen. Während die SP neben verstärkten Bemühungen auf dem Ausbildungssektor auch eine Lockerung der Geldpolitik anregte, betonten sowohl der freisinnige Fraktionssprecher Schüle (SH) als auch Widrig für die CVP und Fischer(AG) für die SVP die Bedeutung von Massnahmen zur Belebung des Wettbewerbs und forderten zudem den Staat zum Masshalten sowohl bei den Ausgaben als auch bei der Produktion von gesetzlichen Vorschriften auf. Konkret kritisierte die FDP namentlich die relativ schlechter gewordenen Rahmenbedingungen für den Finanzplatz. Vertreter der CVP und der SVP prangerten insbesondere die zeitraubenden Baubewilligungsverfahren an, welche verantwortlich seien, dass investitionswillige Unternehmen ins Ausland abwandern würden.
Der Bundesrat verteidigte seinen bisherigen Kurs, der darin besteht, trotz des wirtschaftlichen Einbruchs weiterhin der Teuerungsbekämpfung das Primat einzuräumen. Eine Lockerung der Geldpolitik lehnte er deshalb als kontraproduktiv ab. Gestützt auf die Annahme, dass sich die Konjunktur im Jahre 1992 wieder erholen werde, lehnte er auch spezielle Beschäftigungsprogramme, die in der Debatte allerdings auch von niemandem gefordert worden waren, ab. Er verwies zudem auf die positiven Wirkungen der vom Bund bereits beschlossenen Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und die auf Anfang 1992 in Kraft tretenden Verbesserungen bei der Arbeitslosenversicherung, welche es den Unternehmen erleichtern werde, konjunkturelle Schwächen mit Kurzarbeit statt mit Entlassungen zu überbrücken. Überdies kündigte er eine Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven an.

Teuerungsbekämpfung das Primat

Mit Genugtuung nahm der Bundesrat zur Kenntnis, dass die Schweiz für ihre erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahrzehnte den deutschen Carl-Bertelsmann-Preis 1991 erhielt. Er verdoppelte die Preissumme von 100 000 Mark (rund 85 000 Fr.) aus Bundesmitteln, um damit zwei Schweizer Projekte in der Tschechoslowakei zu unterstützen.

Mit Genugtuung nahm der Bundesrat zur Kenntnis, dass die Schweiz für ihre erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahrzehnte den deutschen Carl-Bertelsmann-Preis 1991 erhielt

Am 1. Juli trat das 1989 beschlossene neue Arbeitsvermittlungsgesetz in Kraft, dessen zentrales Anliegen die Erfassung des Personalverleihs ist. Temporärbeschäftigte sollen damit besser geschützt werden. Diese Form der privaten Arbeitsvermittlung wird künftig einer kantonalen Bewilligung unterstehen.

Erfassung des Personalverleihs

Die Abschwächung des wirtschaftlichen Wachstums wirkte sich auf die Beschäftigungslage noch nicht negativ aus. Im Gegenteil, die Zahl der Beschäftigten stieg mit 1,4% sogar noch etwas stärker als in den vergangenen Jahren. Die Wachstumsrate war in der Industrie etwas höher, im Dienstleistungsbereich etwa gleich gross und im Baugewerbe markant tiefer als im Vorjahr. In der verarbeitenden Produktion erzielte wiederum die Uhrenindustrie ein Spitzenwachstum, während sich der Beschäftigungsabbau in der Textil- und Bekleidungsindustrie fortsetzte. Im Dienstleistungssektor verzeichneten für einmal nicht die Banken und Versicherungen die höchsten Zuwachsraten, sondern der Bereich der sozialen Heime, Institutionen und Kirchen. Die Frauen haben, sowohl prozentual wie auch absolut, stärker zum Beschäftigungszuwachs beigetragen als die Männer. Die neu Beschäftigten rekrutierten sich auch 1990 per saldo aus ausländischen Personen, wobei wiederum vor allem die Zahl der Grenzgänger zunahm. Die Zahl der Arbeitslosen blieb im Jahresdurchschnitt mit 18'133 praktisch konstant, wobei allerdings im 4. Quartal eine deutliche Zunahme festzustellen war. Ihr Anteil am Total der Beschäftigten machte im Jahresmittel 0,7% und im Dezember 0,8% aus.

Beschäftigungslage 1990
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

Bis weit in die erste Jahreshälfte 1990 war die Arbeitsmarktlage durch eine beträchtliche Übernachfrage nach Arbeitskräften charakterisiert, die sich in einem überdurchschnittlichen Beschäftigungswachstum – 1,7% gegenüber dem ersten Quartal 1989 – manifestierte. Die Nachfrage überstieg das inländische Arbeitsangebot bei weitem und konnte wie in den Vorjahren nur durch die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte einigermassen abgedeckt werden. Der Arbeitslosenbestand reduzierte sich auf ein äusserst tiefes Niveau und umfasste schliesslich zur Hauptsache nur mehr sehr schwer vermittelbare stellenlose Arbeitssuchende.

Die einsetzende konjunkturelle Verflachung widerspiegelte sich dann aber rasch in der Entwicklung der Arbeitsnachfrage. Seit dem zweiten Quartal schwächte sich das Wachstum der Beschäftigung wenn nicht deutlich, so doch sukzessive ab. Im 4. Quartal war die Beschäftigung in der Industrie gar leicht rückläufig, während im Dienstleistungssektor eine gegenüber 1989 leicht verminderte Zunahme anhielt. Gleichzeitig beschleunigte sich der im April erstmals festgestellte Rückgang der Zahl der offenen Stellen auf das Jahresende hin.. Von der beschleunigten Zunahme der Arbeitslosigkeit waren vor allem die Westschweizer Kantone Genf, Wallis, Neuenburg, Waadt und etwas abgeschwächter der Jura sowie der Kanton Tessin betroffen.

Seit dem zweiten Quartal schwächte sich das Wachstum der Beschäftigung wenn nicht deutlich, so doch sukzessive ab

Die Förderung preisgünstigen Wohnungsbaus war denn auch ein zentrales Anliegen der CVP, die im Sommer ein Positionspapier zur «Armut im Wohlstand» veröffentlichte. Sie verlangte zudem, der Bund solle sein Engagement bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ausbauen, damit die Kantone die dadurch freiwerdenden Mittel zur Existenzsicherung derjeniger Menschen einsetzen könnten, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, wie ausgesteuerte Arbeitslose oder Alleinerziehende. Die CVP fand auch die Einführung eines garantierten Mindesteinkommens (GME) prüfenswert. Da die Armut in der Schweiz primär die Frauen betrifft, erachtete sie die Durchsetzung der Lohngleichheit als vordringliches Postulat.

Positionspapier der CVP zur «Armut im Wohlstand» (1990)

Der Arbeitsmarkt war denn auch weiterhin von einem verstärkten Arbeitskräftemangel geprägt. Die Arbeitslosenquote sank von 0.7 Prozent Ende 1988 auf einen Tiefstwert von 0.5 Prozent im Juni, auf dem sie bis November verharrte, und betrug im Jahresmittel 0.6 Prozent. Die Zahl der wegen Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden verringerte sich ebenfalls massiv. Die amtlichen Statistiken weisen die Arbeitslosenquote an einem bestimmten Stichtag aus; eine Untersuchung der Universität Basel, zeigte, dass in den Jahren 1985 und 1986, in denen die offizielle Arbeitslosenquote bei 1.0 bzw. 0.9 Prozent lag, über fünf Prozent der Bevölkerung mindestens einmal von Arbeitslosigkeit betroffen waren.
Damit dürfte – so Biga-Direktor Hug – eine Art Sockelwert erreicht sein, der sich auch bei weiterem Wirtschaftswachstum und anhaltend guter Konjunktur kaum mehr reduzieren lässt. Die Zahl der wegen Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden verringerte sich ebenfalls massiv.
Der Arbeitsmarkt war bei gut und sehr gut qualifizierten Berufsleuten besonders ausgetrocknet: im dritten Quartal meldeten 54 Prozent der Betriebe einen Mangel an gelernten, jedoch nur 18 Prozent einen solchen an ungelernten Arbeitskräften. Besonders stark unter Arbeitskräftemangel litten die Banken und die Betriebe der Maschinen-, Fahrzeug-, Elektro- und Elektronikbranche.

Die Arbeitslosigkeit in 1989
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Stellvertretend für den Bundesrat setzte sich Biga-Direktor Klaus Hug klar für drei Prioritäten in der Arbeitsmarktpolitik ein: für eine vermehrte Förderung wiedereinstiegswilliger Frauen, für ein Umdenken in der Ausländerpolitik und für eine breit angelegte «Weiterbildungsoffensive», die dem Umstand Rechnung tragen soll, dass in der Wirtschaft eine Umstrukturierung im Gang ist, die in Richtung Verstärkung des Dienstleistungssektors und hochtechnisierter Arbeitsplätze geht – immerhin ist heute bereits jeder vierte Arbeitsplatz computergestützt. Brisant waren dabei in erster Linie die Äusserungen Hugs zur Ausländerpolitik, wo er zu einer kritischen Durchleuchtung derjeniger Branchen aufrief, deren Wertschöpfung pro Mitarbeiter unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt. Es gehe nicht mehr an, meinte er, Strukturerhaltung mit unqualifizierten ausländischen Arbeitskräften – in erster Linie Saisonniers – zu betreiben, während der Werk- und Denkplatz Schweiz, in dem eine Ausdehnung des Ausländerkontingents aus politischen Gründen nicht zur Diskussion stehen könne, auf hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte verzichten müsse.

Umdenken in der Ausländerpolitik

En 1988, le nombre des personnes occupées a augmenté globalement de 1.2 pourcent par rapport à l'année précédente. Cela signifie que 37'000 nouveaux postes de travail ont été créés. Amorcée il y a quelques années déjà, la tendance à l'accroissement de la demande d'emplois à temps partiel s'est confirmée. Si en 1982 seuls 12.5 pourcent des salariés travaillaient à temps partiel, ce taux s'est élevé à 16.1 pourcent en 1988. La part des personnes engagées selon ce mode de travail dépend fortement du type d'activité économique, s'échelonnant entre 2.6 pourcent dans le secteur de la construction et 44.1 pourcent dans celui de l'enseignement et de la recherche. Si le travail à temps partiel semble bénéficier actuellement d'un certain intérêt auprès de la population active, il présente néanmoins une insécurité matérielle plus grande et offre des conditions de travail moins satisfaisantes qu'un emploi à temps complet.

Arbeitsmarkt 1988

Neben der ökologischen Problematik stand im Berichtsjahr die Frage nach der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft im Zentrum der Debatte. Symptomatisch dafür war, dass die Ankündigung des Maschinenbaukonzerns Asea Brown Boveri (ABB), in Baden (AG) rund 2500 Arbeitsplätze abzubauen, im Parlament nicht zu einer Auseinandersetzung über die Notwendigkeit von Beschäftigungsprogrammen, sondern zu einer Diskussion über die Zukunft des Industriestandorts Schweiz und der Konkurrenzfähigkeit seiner Unternehmen führte. Beide Kammern des Parlaments überwiesen ferner Postulate der SVP-Fraktion (Po. 88.727) resp. des Christlichdemokraten Delalay (VS), welche vom Bundesrat eine Situationsanalyse fordern. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft bildete auch das Thema der Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Volkswirtschaft und Statistik.

Diskussion über die Zukunft des Industriestandorts Schweiz

Da zur Zeit überhaupt kein Bedarf an Konjunkturstützungsmassnahmen besteht, erstaunt es nicht, dass der Ständerat oppositionslos eine Motion Lauber (cvp, VS) überwies, welche verlangt, dass das Bundesgesetz über die Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung zu einem eigentlichen Stabilitätsgesetz ausgebaut wird. Darin soll der Hauptakzent nicht mehr auf die strukturerhaltenden Stützungsmassnahmen gelegt werden, sondern die Förderung der Anpassung an den Strukturwandel im Vordergrund stehen. Daneben soll das revidierte Gesetz auch Instrumente zur Konjunkturdämpfung enthalten.

Motion zur Schaffung eines Stabilitätsgesetzes (Mo. 88.488)

Si pour l'ensemble de la Suisse le taux de chômage pour l'année 1987 se situait en moyenne à 0.8 pour cent (24'673 personnes), il laissait cependant apparaître d'importantes disparités entre les régions et les secteurs de l'économie. Le Plateau et le Nord-Ouest de la Suisse connaissaient le taux de chômage le plus faible, tandis que la situation était nettement plus nuancée dans les cantons romands et au Tessin. La Suisse romande a connu une évolution de l'emploi toujours moins favorable que la moyenne nationale, à l'exception des cantons de Vaud et de Fribourg. Les taux de chômage les plus élevés sont ceux du Tessin (2.4%), du Jura (2.2%) et de Neuchâtel (2.1%). Au problème de l'emploi dans les régions, s'ajoute celui des mutations structurelles. Ainsi, le secteur secondaire risque de poursuivre sa perte de poids dans l'économie vu la progression persistante de l'emploi dans les services, ce qui aggraverait encore la situation dans les régions déjà les plus défavorisées. Quant à l'emploi global, il a fortement augmenté en raison de la croissance dans le secteur des services et notamment dans les banques, le commerce de détail et les assurances.

Arbeitsmarkt 1987
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

L'amélioration du marché du travail s'est poursuivie en 1986. En effet, l'effectif des personnes occupées a progressé de un pourcent ou de 28'200 personnes en raison d'une situation conjoncturelle favorable. De nettes augmentations ont notamment été enregistrées dans l'industrie des machines et appareils, résultat d'efforts considérables de restructuration déployés au çours des années précédentes, et dans les banques. Par contre, la tendance était à la baisse dans les industries de l'habillement et du tabac où la rationalisation a été fortement poussé et dont les marges d'expansion étaient restées limitées. Le «trend» décroissant que connaît la courbe du chômage s'est confirmé, puisque le nombre moyen des chômeurs a diminué, passant de 30'345 en 1985 à 25'714 en 1986. Grâce à ce recul de 4'631 personnes ou 15.3 pourcent, le nombre annuel moyen des chômeurs inscrits auprès des offices de travail a atteint, en 1986, son point le plus bas depuis 1982. Des 25'714 chômeurs enregistrés, 22'770 étaient des chômeurs complets et 2'944 des personnes partiellement sans emploi. Ainsi, le taux annuel moyen de chômage s'inscrivait à 0.9 pourcent (1985: 1.0%). Il n'est donc pas exagéré de parler de plein-emploi, ou, du moins de chômage marginal ou résiduel, pour caractériser la situation en Suisse. Dans seize cantons, ce taux était inférieur à la moyenne. En revanche, il atteignait 2.5 pourcent dans les cantons de Bâle-Ville, du Jura et du Tessin, 1.9 pourcent dans le canton de Neuchâtel et 1.5 pourcent en Valais. En décembre 1986, les femmes (37% de la population active) constituaient 47 pourcent de l'effectif des chômeurs complets et les trois quarts environ du nombre des chômeurs partiels.

La réglementation en vigueur depuis le mois d'avril 1984 accordant des allégements aux chômeurs domiciliés dans les régions économiquement menacées a été abrogée avec effet au premier septembre 1986. Le Conseil fédéral a estimé que la condition fixée par la loi, soit un chômage prononcé, persistant et régional, n'était plus remplie. Le Conseil des Etats a adopté un postulat de Camillo Jelmini (pdc, TI) (Po. 86.411) invitant le Conseil fédéral à rechercher les causes du chômage dit résiduel et à soumettre des propositions visant à l'éliminer progressivement.

Une étude publiée par l'Office fédéral de l'industrie, des arts et métiers et du travail (OFIAMT) a fait plusieurs constatations intéressantes. Celle-ci a démontré un décalage très net entre un fléchissement conjoncturel et l'accroissement correspondant du chômage. Parallèlement, l'embauche suit elle aussi avec plusieurs mois de retard la reprise économique. L'étude tendait aussi à démontrer que l'obligation faite aux chômeurs de pointer régulièrement est absurde. En effet, ceux qui s'annoncent une fois par semaine et ceux qui doivent le faire tous les jours ouvrables retrouvent du travail dans des délais tout à fait comparables. Dans cet esprit, la conseillère nationale Anita Fetz (poch, BS) a déposé une motion (Mo. 86.553) dans laquelle elle exige que les chômeurs ne doivent plus se présenter qu'une fois par semaine pour le contrôle de leur chômage. Elle a justifié sa requête en indiquant que les possibilités de fraude étaient plus faibles lors d'un pointage hebdomadaire et que les employés des offices de chômage auraient davantage de temps à consacrer à chaque cas en particulier.

Certaines branches de l'économie se sont heurtées à des difficultés pour recruter du personnel qualifié disposant de connaissances en informatique. Face à cette pénurie de main-d'oeuvre spécialisée, la Commission fédérale pour les questions intéressant le marché de l'emploi a été d'avis qu'il ne fallait pas chercher à y remédier en recrutant davantage de travailleurs étrangers, mais en prenant tout d'abord des mesures dans les domaines de la formation, du perfectionnement professionnel et de la reconversion.

Arbeitsmarkt 1971 - 1986

L'emploi global a connu une croissance qui est allée en se renforçant au courant de l'année. Malgré la reprise conjoncturelle amorcée depuis déjà trois ans, le marché du travail n'a pas encore rejoint le niveau d'emploi atteint avant la dernière récession et ce, en partie en raison d'une rationalisation toujours plus grande réalisée par les entreprises. Après des progressions de 100 pour cent en 1983 et de 25.8 pour cent en 1984, le nombre moyen des chômeurs (complets et partiels) a diminué de 13.8 pour cent passant de 35'185 à 30'345. Le total des personnes partiellement sans emploi s'est accru de 197 unités passant à 3'321. Le nombre des chômeurs complets a donc nettement diminué, passant de 32'061 en 1984 à 27'024 en moyenne sur l'année. L'amélioration du marché du travail s'est également traduite par la hausse des offres d'emploi. Si le taux de chômage calculé pour l'ensemble de la Suisse reste, avec 1.0 pour cent (1984: 1.1%), considérablement bas comparativement aux autres pays de l'OCDE, les disparités entre cantons sont cependant assez fortes. Ainsi, des cantons frontaliers comme Bâle-Ville (2.7%) et le Tessin (2.1 %) ou les cantons de l'arc horloger tels Neuchâtel (1.9%) et le Jura (2.1%) connaissent des taux de chômage sensiblement plus élevés que la moyenne helvétique. Par groupes de professions, on a compté le plus grand nombre de chômeurs dans l'administration et les bureaux, dans l'hôtellerie, la restauration et l'économie domestique, dans l'industrie des métaux et des machines et dans les professions de la vente.

Alors que 1984 avait été marquée par la mise en place du nouveau régime de l'assurance-chômage, il s'est agi cette fois de modifier l'ordonnance et d'organiser des cours d'instruction pour faire connaître ces modifications. Après avoir été soumise à la procédure de consultation, cette révision a été arrêtée par le Conseil fédéral et est entrée en vigueur au début du mois de juillet. Du point de vue des indemnités de chômage, les modifications ont porté entre autres sur le délai d'attente usuel dans certaines professions, avec des adoucissements relatifs aux exigences imposées. En outre, le contrôle obligatoire a été quelque peu assoupli. En matière de conversion du gain mensuel en gain journalier, un nouveau facteur plus favorable au chômeur a été fixé. La liste des branches d'activité ayant droit à une indemnité en cas d'intempéries a quant à elle été étendue aux scieries et entreprises de transport travaillant dans le secteur de la construction. Cet assouplissement dans l'application de l'assurance-chômage s'est également fait sentir aux Chambres fédérales. Ainsi, le Conseil national a adopté un postulat de Françoise Pitteloud (ps, VD) (Po. 85.376) invitant le Conseil fédéral à améliorer les statistiques en matière de chômage, notamment en ce qui concerne les chômeurs ayant épuisé leur droit à l'assurance. Le Conseil des Etats a adopté, pour sa part, un postulat de Camillo Jelmini (pdc, TI) (Po. 85.348) allant dans le même sens et invitant le Conseil fédéral à présenter un rapport écrit, notamment sur la possibilité de renforcer la responsabilité de la Confédération en matière d'assistance aux chômeurs ayant épuisé tout droit aux prestations de l'assurance-chômage.

Arbeitsmarkt 1971 - 1986