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Jahresrückblick 2022: Bevölkerung und Arbeit

Das zentrale Thema im Politikbereich «Bevölkerung und Arbeit» stellten im Jahr 2022 die Löhne allgemein und das Lohndumping im Speziellen dar.

Allgemein standen die Löhne insbesondere Mitte des Jahres und ab Oktober im Zentrum der Diskussion – wie auch Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse 2022 verdeutlicht –, als die Gewerkschaften als Reaktion auf die Teuerung immer stärker auf eine Lohnerhöhung pochten. Die Löhne für das Jahr 2023 sollten demnach bis zu 4 Prozent ansteigen, um so die Senkung der Kaufkraft und der Reallöhne aufgrund der steigenden Inflation auszugleichen. Mit Lohnerhöhungen beschäftigte sich im Mai auch der Nationalrat, der eine Motion der SP-Fraktion, die eine Auszahlung von CHF 5'000 als Prämie für alle in der Covid-19-Pandemie als systemrelevant eingestuften Arbeitskräfte verlangte, deutlich ablehnte. Noch einmal Aufschwung erhielt die Diskussion um die Löhne im November 2022, als das BFS in einem Bericht die durchschnittliche Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern auf 18 Prozent bezifferte.

Das Thema «Lohndumping» stand insbesondere bei der Änderung des Entsendegesetzes (EntsG) zur Debatte. Dieses zielt darauf ab, die Anwendung der kantonalen Mindestlöhne schweizweit auf entsandte Arbeitnehmende auszudehnen. Zwar hatte der Nationalrat die Gesetzesänderung im März 2022 deutlich angenommen, der Ständerat sprach sich in der Sommersession jedoch gegen Eintreten aus. Damit brachte er die Gesetzesänderung nach zwei Jahren Arbeit zum Scheitern.
Ein Mittel gegen Lohndumping – mittels Anpassung der Bestimmungen zur missbräuchlichen Kündigung im OR – suchte auch der Kanton Tessin durch eine Standesinitiative, welcher der Ständerat in der Frühlingsession jedoch keine Folge gab. Thematisiert wurde das Lohndumping schliesslich auch in einer weiteren Tessiner Standesinitiative, welche die Einführung einer Informationspflicht über Lohndumping-Verfehlungen im Bereich des Normalarbeitsvertrages verlangte und welche das SECO 2022 zur Zufriedenheit der WAK-SR umsetzte.

Doch nicht nur bezüglich Lohndumping diskutierte das Parlament über ausländische Arbeitskräfte, auch die Abhängigkeit des Gesundheits- und Sozialwesen von ausländischem Personal wurde in der Sondersession 2022 thematisiert. Dabei lehnte das Parlament ein Postulat ab, das eine Strategie zur Verringerung dieser Abhängigkeit anstrebte. Mehr Anklang fand hingegen eine Motion, gemäss der die Stellenmeldepflicht wieder auf diejenigen Berufsarten beschränkt werden soll, die eine schweizweite Arbeitslosenquote über 8 Prozent aufweisen – sie wurde der Kommission zur Vorberatung zugewiesen.

Als Nachwirkungen der Covid-19-Pandemie wurde auch im Jahr 2022 über die Flexibilisierung der Arbeitsformen gesprochen. Der Ständerat lehnte eine Motion ab, mit der das Arbeitsrecht bezüglich Homeoffice flexibler hätte gestaltet werden sollen. Zuspruch fand hingegen ein Postulat für eine Untersuchung der Auswirkungen neuer Arbeitsformen auf die [Verkehrs-]Infrastrukturen.

Thematisiert wurde schliesslich auch das öffentliche Beschaffungswesen, wobei der Bundesrat im August einen Bericht zur Sicherstellung der Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften im öffentlichen Beschaffungswesen veröffentlichte. Darin beurteilte er das bestehende Kontroll- und Sanktionssystem zur Einhaltung der entsprechenden Vorschriften als angemessen. Eine weitergehende Forderung, wonach die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen so angepasst werden soll, dass auch Prinzipien aus anderen von der Schweiz nicht ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu sozialen Mindestnormen eingehalten werden müssen, scheiterte hingegen am Ständerat.

Jahresrückblick 2022: Bevölkerung und Arbeit
Dossier: Jahresrückblick 2022

Der Bundesrat publizierte im September 2022 den Bericht «Angebote der Arbeitslosenversicherung für junge Erwachsene am Übergang II» (also beim Übergang von der Berufslehre in den Arbeitsmarkt) in Erfüllung eines Postulats Jositsch (sp, ZH). Der Bericht hielt fest, dass es aufgrund der Covid-19-Pandemie einen Anstieg der Arbeitslosen generell und insbesondere bei den Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern zu verzeichnen gegeben, sich die Lage jedoch relativ rasch wieder normalisiert habe. Die Herausforderung für die jungen Arbeitssuchenden sei aber aus Sicht der Arbeitsmarktbehörden nicht grösser gewesen als in vorangehenden Krisen, weshalb keine grossen Änderungen am System vorgenommen werden müssten. In den Befragungen und Gesprächen mit den zuständigen Behörden seien jedoch punktuell Vorschläge eingebracht worden, wie den Jugendlichen beim Übergang II noch besser geholfen werden könne. So wurde etwa vorgeschlagen, die von Jositsch angesprochenen Berufspraktika attraktiver zu gestalten oder den Aufbau von Einzelcoachings in Form eines Tandems oder eines Mentorings zu prüfen. Ausserdem solle die besondere Wartezeit von 120 Tagen für den Besuch von arbeitsmarktlichen Massnahmen – also Leistungen zur Unterstützung des Ziels der raschen und dauerhaften (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt – reduziert oder gänzlich abgeschafft werden. Ohne diese Wartezeit, welche Personen betrifft, die noch keine Beiträge an die ALV eingezahlt haben, könnten die Arbeitsmarktchancen mancher Jugendlichen stark erhöht werden, so der Bericht.

Berufserfahrung von arbeitslosen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern in der Corona-Krise stärken (Po. 20.3480)
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Le Conseil fédéral a transmis son rapport sur le rôle des entreprises sociales, en réponse au postulat Carobbio Guscetti (ps, TI). Aucune définition ne fait l'unanimité. Toutefois, ce type d'entreprise poursuit un double objectif, à la fois économique et social. En Suisse, non soumises à une forme juridique spécifique, elles prennent donc différentes formes. Les mesures d'insertion professionnelle dans le domaine de de l’assurance-invalidité (AI) et de l’assurance-chômage (AC) se fondent sur la législation fédérale. Celles relevant de la politique en matière d'handicap et d'aide social reposent sur les législations cantonales. D'après une étude, la Suisse compte environ 300 entreprises sociales, dont 7'700 collaborateurs et 32'000 bénéficiaires. Exonérées de l'impôt pour la plupart, elles se financent grâce aux recettes commerciales, aux contributions des pouvoirs publics et des dons. Le postulat est classé.

Entreprises sociales (Po. 13.3079)

Dans son rapport sur l'état de la mise en œuvre de l'initiative visant à combattre la pénurie de personnel qualifié, le Conseil fédéral a évoqué les différentes mesures prises pour renforcer durablement le potentiel de la main-d’œuvre indigène. Le postulat a pu être classé, puisque les éléments de réponse ont été fournis.

Meilleure exploitation du potentiel de la main-d’œuvre suisse (Po. 13.3382)
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften

Dans son rapport sur l'état de la mise en œuvre de l'initiative visant à combattre la pénurie de personnel qualifié, le Conseil fédéral a détaillé les différentes mesures prises par la Confédération en vue d'améliorer les chances des travailleurs âgés sur le marché du travail. Puisque les objectifs ont été atteints, le postulat a été classé sur proposition du Conseil fédéral.

Chancen und Perspektiven älterer Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt (Po. 14.3235)
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften
Dossier: Ältere Arbeitnehmende

In einem Bericht machte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates auf die Problematik der Kurzarbeitsentschädigung aufmerksam. In den Jahren 1993 bis 1997 wurden 1,9 Mia Fr. in diese Form der Arbeitslosenversicherung gesteckt, ohne dass je zuverlässig hätte nachgewiesen werden können, dass damit tatsächlich Entlassungen vermieden worden sind. Die GPK verlangte deshalb vom Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen einheitlicher vollzogen und Missbräuche konsequenter geahndet werden.

Kurzarbeit
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Nach den Erhebungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit (BWA, bisher BIGA) waren Ende Dezember 180 549 Arbeitslose registriert, 11 622 weniger als Ende des Vorjahres. Die Arbeitslosenquote lag damit bei 5,0% (Ende Vorjahr 5,3%). Nachdem die Arbeitslosigkeit im Januar die psychologische Reizschwelle von 200 000 Personen überschritten und im Februar mit 206 291 einen neuen Höchststand erreicht hatte, setzte in der Folge ein kontinuierlicher Rückgang ein, der bis in den Oktober hinein anhielt. Ab November stiegen die Arbeitslosenzahlen saisonal bedingt wieder an. Als Ergebnis der ausserordentlich hohen Arbeitslosenzahlen zu Beginn des Jahres ergab sich eine im Jahresmittel höhere Arbeitslosigkeit als im Vorjahr. Im Durchschnitt waren 188 304 Personen als arbeitslos registriert, was verglichen mit dem Vorjahr einer Zunahme um 19 674 Personen bzw. 11,7% entspricht. Die Arbeitslosenquote betrug im Jahresmittel 5,2% gegenüber 4,7% im Vorjahr. Ein beträchtlicher Teil dieser Zunahme ist auf die seit Anfang 1997 geltende verlängerte Bezugsdauer der Arbeitslosengelder und der damit verbundenen Registrierung bei den Arbeitsämtern zurückzuführen. Der Vergleich der Arbeitslosenquoten in den Kantonen zeigte ein bekanntes Muster. Am tiefsten lag sie in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden (1,9%), Obwalden (2,3%), Uri (2,4%) und Appenzell-Ausserrhoden (2,5%), am höchsten in den Kantonen Genf und Tessin (7,7%), Waadt (7,2%), Wallis (6,9%), Jura (6,6%), Neuenburg (6,3%) und Solothurn (6,0%).

Abeitslosenquote
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Ende Dezember waren bei den Arbeitsämtern 192 171 Arbeitslose registriert, womit der bisherige Rekordwert von 188 000 im Januar 1994 übertroffen wurde. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich damit auf 5,3%. Im Jahresdurchschnitt waren 168 630 Personen als arbeitslos registriert. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um 15 314 Personen oder 10,0%. Die Arbeitslosenquote betrug im Mittel 4,7% gegenüber 4,2% 1995. Nachdem in den Sommermonaten des Vorjahres der Rückgang der Arbeitslosigkeit ins Stocken geraten war und die Arbeitslosenquote fünf Monate lang bei 4,0% stagnierte, stiegen die Arbeitslosenzahlen im Winterquartal 1995/96 saisonal und konjunkturell bedingt rasch an. Zwischen Februar und Juni bildete sich die Arbeitslosigkeit nur um rund 6000 Personen zurück, und der steigende Trend setzte sich bereits im Juli und verstärkt ab Oktober wieder fort. Bemerkenswert war auch, dass erstmals die Differenz zwischen Deutschschweiz und Romandie kleiner wurde: Die Westschweizer Kantone verharrten auf ihren hohen Arbeitslosenraten (6,7%), während die Arbeitslosigkeit in der deutschen Schweiz innert Jahresfrist von 3,3% auf 3,9% zunahm. Nach wie vor waren im Jahresdurchschnitt die Frauen (5,1%) relativ häufiger als die Männer (4,4%), und die Ausländer (9,3%) relativ stärker als die Schweizer (3,3%) von Erwerbslosigkeit betroffen. Die Jugendarbeitslosigkeit stieg innert Jahresfrist von 3,9% auf 4,3%.

Abeitslosenquote
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Der Konjunkturaufschwung, der sich ab Mitte des Vorjahres abgezeichnet hatte, und der sich im Berichtsjahr weiter verstärkte, wirkte sich erst zögerlich auf den Arbeitsmarkt aus. Die Zahl der Beschäftigten sank um weitere 1,7%, wobei der Abbau im 2. Sektor (-2,4%) erneut markanter ausfiel als im Dienstleistungssektor (-1,4%); in der Baubranche nahm die Beschäftigtenzahl nur noch um 0,4% ab. Die Zahl der erwerbstätigen Frauen ging etwas stärker zurück als diejenige der Männer (-2,4% resp. -1,4%). Im Gegensatz zum Vorjahr waren die Ausländer (-0,8%) vom Beschäftigungsabbau weniger betroffen als die Schweizer (-2,1%). Die Zahl der beim BIGA gemeldeten Arbeitslosen hatte im November des Vorjahres mit 181 400 Personen ihren Höchststand erreicht. Sie sank im Verlauf des Berichtsjahres stetig bis auf 161 000 Erwerbslose im Dezember. Die Arbeitslosenquote ging damit von 5,0% im Januar auf 4,4% zu Jahresende zurück; im Jahresmittel lag sie bei 4,7%. Wie bei der Beschäftigungsentwicklung waren auch bei den Arbeitslosenzahlen grosse regionale Unterschiede auszumachen. Überdurchschnittlich hoch blieb die Quote weiterhin in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin, während (wie schon im Vorjahr) die Kantone Appenzell-Innerrhoden (1,2%), Uri (1,6%) und Graubünden (1,9%) die niedrigsten Werte auswiesen.

Abeitslosenquote
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Als Folge des anhaltenden Konjunktureinbruchs nahm die Arbeitslosigkeit auch im Berichtsjahr noch einmal markant zu. Die Zahl der Beschäftigten ging in allen vier Quartalen zurück, doch verlangsamte sich die Talfahrt in der zweiten Jahreshälfte. Im Jahresmittel betrug der Arbeitsplatzabbau gegenüber dem Vorjahr 2,6% (1992: 2,2%). 163 135 Personen oder 4,5% der erwerbstätigen Bevölkerung waren im Jahresdurchschnitt arbeitslos. Ende Dezember registrierte das Biga rund 185 000 Personen ohne Arbeit. Die Arbeitslosenquote kletterte damit auf 5,1%. Gemäss Biga waren im Jahresdurchschnitt knapp 30 000 Personen seit über einem Jahr arbeitslos, wobei die Tendenz klar steigend war. Im Jahresmittel glichen sich sowohl die Geschlechter als auch die Altersklassen, welche im Vorjahr noch deutlich unterschiedliche Werte gezeigt hatten, einander an. Durchschnittlich waren 4,7% der Frauen ohne Arbeit gegenüber 4,4% bei den Männern. Die Altersgruppe der 15- bis 24jährigen war mit 4,9% nur noch unwesentlich mehr von Arbeitslosigkeit betroffen als jene der 25- bis 49jährigen mit 4,8%. Einzig die über 50jährigen wiesen mit 3,5% eine wesentlich niedrigere Rate aus. Bedeutend blieben die Unterschiede zwischen Schweizern (3,5%) und Ausländern (7,8%), was auf die Ausländerpolitik der letzten Jahrzehnte zurückgeführt wurde, die in erster Linie unqualifizierte Arbeitskräfte ins Land geholt hatte.

nahm die Arbeitslosigkeit noch einmal markant zu

In seiner ausführlichen Stellungnahme bekräftigte der Bundesrat seine Überzeugung, dass im jetzigen Zeitpunkt die Lancierung von Beschäftigungsprogrammen wenig zweckdienlich sei. Im Vordergrund müssten vielmehr eine Verbesserung der Arbeitslosenversicherung und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Wirtschaft stehen. Er verwies auf die Bedeutung der Aus- und Weiterbildung als präventive Massnahme und'rief in Erinnerung, dass der Bund seit anfangs Jahr die Durchführungskosten von Umschulungsund Weiterbildungskosten vollumfänglich übernimmt. Im Falle weiter zunehmender Langzeitarbeitslosigkeit erklärte er sich bereit, auf der Grundlage eines Rahmengesetzes die Einführung einer gesamtschweizerischen Arbeitslosenhilfe prüfen zu wollen. Die Sprecher der SP und der CVP zeigten sich von den Ausführungen des Bundesrates teilweise befriedigt, vertraten aber die Meinung, eine an die Ausrichtung der Arbeitslosenversicherungstaggelder anschliessende Arbeitslosenhilfe sollte nicht nur geprüft, sondern deren Ausarbeitung bereits jetzt zügig vorangetrieben werden.

Keine Partei verlangte im Berichtsjahr konkrete Beschäftigungsprogramme