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Die grossen Dachverbände der Arbeitgebenden und der Gewerkschaften sowie zahlreiche Branchenverbände bezogen zu verschiedenen Zeitpunkten im Jahr 2021 Position zur Pandemiepolitik der Behörden und stellten Forderungen dazu auf. Während Arbeitgebendenverbände aus verschiedenen Branchen wie auch die Gewerkschaften sich in ihrer Unterstützung für Hilfsgelder und Kurzarbeit im Grossen und Ganzen einig waren, traten bei anderen Massnahmen deutliche Interessengegensätze zutage.

Die Gewerkschafts-Dachverbände SGB und Travail.Suisse unterstützten die beiden Covid-Vorlagen in den Abstimmungen vom Juni und November 2021. Auch darüber hinaus wiesen die Gewerkschaften immer wieder auf die zentrale Bedeutung der Kurzarbeit, des Erwerbsersatzes und der Unterstützungsgelder für betroffene Unternehmen hin, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu begrenzen; Travail.Suisse forderte überdies die Verlängerung dieser Massnahmen, bis die Wirtschaft das Niveau vor März 2020 wieder erreicht hat. Bei Diskussionen über Massnahmenlockerungen mahnten SGB und Travail.Suisse meist zu behutsamen Schritten, denn ein vorsichtiger Weg führe letztlich schneller aus der Krise. Zu ihren Hauptforderungen zählten im Weiteren die Umsetzung und Kontrolle von Schutzkonzepten am Arbeitsplatz sowie die Sicherstellung der Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden auch im Homeoffice. Der SGB wies darauf hin, dass es als Folge der Pandemie zu einer Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse etwa bei Kurierdiensten oder im Onlinehandel gekommen sei, was die Notwendigkeit von Gesamtarbeitsverträgen für diese Branchen verstärke. Travail.Suisse setzte sich zudem für eine Beibehaltung der öffentlichen Finanzierung der Testkosten ein und erklärte sich mit der Zertifikatspflicht im Grundsatz einverstanden, warnte aber vor deren Anwendung am Arbeitsplatz.

Besonders stark profilierte sich der Arbeitgebendenverband des Gastgewerbes, GastroSuisse, mit seinem Präsidenten Casimir Platzer, in der Öffentlichkeit. Platzer äusserte sich im Frühjahr immer wieder mit markigen Worten gegen die Schliessung der Innenräume von Gastbetrieben und sprach von einer drohenden «Zerstörung der Branche». Die Öffnung der Innenräume kam schliesslich im Rahmen eines Lockerungspakets per Anfang Juni, freilich mit gewissen Einschränkungen – etwa einer Sitzpflicht und einer Begrenzung auf vier Personen pro Tisch. Vor der Abstimmung vom 13. Juni sprach sich GastroSuisse für ein Ja zum Covid-19-Gesetz aus, das unter anderem die gesetzliche Grundlage für die Härtefallgelder an die Gastrobranche enthielt. Auch wenn Platzer in diesem Abstimmungskampf auf derselben Seite stand wie der Bundesrat, wiederholte er in einem Interview mit der BZ im selben Monat eine Aussage, die er schon im Vorjahr gemacht hatte: Er bewerte die Coronapolitik des Bundesrats weiterhin mit der Note «ungenügend». Seit Ende 2020 machten die Behörden «Panik mit diesen Varianten und Mutanten», was aus Platzers Sicht übertrieben sei, die bis Ende Mai 2021 anhaltenden Einschränkungen der Wirtschaft seien nicht gerechtfertigt. Zudem flössen die Hilfsgelder an die Gastrobetriebe unregelmässig und langsam; damit dies bei einer künftigen Pandemie rascher gehe, hatte GastroSuisse bereits im März eine Volksinitiative angekündigt.
Nach den Sommerferien opponierte GastroSuisse dann scharf, aber vergeblich, gegen die Pläne des Bundesrats zur Ausweitung der Zertifikatspflicht auf die Innenräume von Gastrobetrieben. Weil Ungeimpfte nicht bereit sein dürften, sich für jeden Restaurantbesuch testen zu lassen, befürchtete GastroSuisse – unter anderem gestützt auf eine Umfrage unter seinen Mitgliedern – massive Umsatzeinbussen insbesondere bei Betrieben auf dem Land, wo die Impfquote geringer war als in der Stadt. GastroSuisse-Präsident Platzer sprach in dem Zusammenhang davon, dass der Bundesrat die Impfquote auf dem Buckel des Gastgewerbes steigern wolle; zumindest müsse der Bund die zusätzlichen Umsatzverluste durch Hilfsgelder entschädigen.
In der Folge äusserten nicht nur Medien öffentliche Kritik an Platzer – der Blick nannte ihn etwa «den Dauerempörten», für den «immer die Beizer die Opfer sind» –, sondern vermehrt auch Stimmen aus der Branche selbst. Dazu zählten etwa die Direktorin der Hotelfachschule Luzern Christa Augsburger, der langjährige Präsident des Zürcher Wirteverbands Ernst Bachmann und Präsidenten weiterer Kantonalverbände. Sie machten geltend, dass es auch im Sinn des Gastgewerbes sei, wenn die Zertifikatspflicht zu einer Reduktion der Fallzahlen führe; andernfalls drohe mit einem erneuten Lockdown ein weit schlimmeres Szenario. Ausserdem bedeute das «ewige Gejammer» einen Imageschaden für die Branche. Die Energie solle besser auf den Einsatz für angemessene Hilfsgelder konzentriert werden. Mit Blick auf die Abstimmung über die zweite Revision des Covid-19-Gesetzes im November, bei der sich die Diskussion vor allem um das Zertifikat drehte, beschloss GastroSuisse dann Stimmfreigabe. Hotelleriesuisse und der Schweizer Tourismusverband unterstützten die Vorlage hingegen, auch weil eine Zertifikatspflicht vielen Gästen – gerade auch aus dem Ausland – Sicherheit gebe.

Manche dieser Forderungen von GastroSuisse waren nicht nur intern umstritten, sondern wurden auch von den grossen Dachverbänden Economiesuisse und Schweizer Arbeitgeberverband (SAV) nicht geteilt. Zu Dissonanzen führte zunächst, dass die beiden Dachverbände im Februar einen Vorschlag für eine stufenweise Lockerung des Lockdowns vorlegten, der die Öffnung der Restaurants erst relativ spät, nach Impfung aller Risikopersonen, ansetzte. Economiesuisse begründete dies damit, dass man mit dem Plan ein «ausgewogenes» Konzept habe vorlegen wollen, «mit dem alle Planungssicherheit gewinnen». Ein erneuter Konflikt mit GastroSuisse entbrannte, als sich Economiesuisse-Präsident Christoph Mäder im August für eine Zertifikatspflicht auch in Gastbetrieben aussprach. GastroSuisse und Hotelleriesuisse zeigten sich irritiert darüber, dass sie als direkt betroffene Branchenverbände von Economiesuisse vorgängig nicht einmal konsultiert worden seien.
Im Allgemeinen gaben sich Economiesuisse und SAV in ihren Positionen zur Pandemiepolitik vergleichsweise staatstragend und versuchten insbesondere auf mehr Planungssicherheit hinzuwirken. Zumindest in ihren öffentlich vorgetragenen Forderungen war ein gewisses Bestreben zu erkennen, auf Maximalforderungen zugunsten kurzfristiger Wirtschaftsinteressen zu verzichten und vielmehr eine nachhaltige, letztlich auch im Interesse der Wirtschaft liegende Pandemiebewältigung zu unterstützen. Im April handelten sich die beiden Verbände allerdings heftige Kritik ein, als sie davon sprachen, dass bis zu 30'000 Covid-19-Neuinfektionen pro Tag «verkraftbar» seien, sobald die Risikopersonen geimpft seien. Sie mussten diese Aussage in der Folge relativieren, hielten aber daran fest, dass sich die Massnahmen nach einer Impfung breiterer Bevölkerungsgruppen weniger an den Ansteckungszahlen und mehr an den Hospitalisationszahlen orientieren sollten. Ebenfalls im April forderten Economiesuisse und SAV eine Öffnung der Restaurantterrassen und die Umwandlung der Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung. Im Herbst befürworteten die beiden Dachverbände die Zertifikatspflicht, um drastischere Einschränkungen zu vermeiden, und vertraten diese Haltung auch im Abstimmungskampf über die zweite Revision des Covid-19-Gesetzes. Economiesuisse-Präsident Christoph Mäder argumentierte in einem Gastbeitrag in der NZZ, das Zertifikat helfe «ein Stück Normalität im Alltag» zu ermöglichen und weitere Lockdowns zu vermeiden. Ausserdem erleichtere es den internationalen Reiseverkehr, was gerade für Geschäftsreisen wichtig sei. Ein Wunsch nach Planungssicherheit war auch in der Forderung von Economiesuisse und SAV vom Herbst zu erkennen, dass der Bund verbindlich erklären solle, ab welchen Impfquoten er einen Ausstieg aus den Massnahmen beschliessen werde. Der Bundesrat lehnte einen solchen Automatismus indessen ab, da die Entwicklung der Pandemie zu unberechenbar sei.

Der Gewerbeverband (SGV) gab wie der SAV und Economiesuisse bei beiden Abstimmungen über das Covid-19-Gesetz die Ja-Parole heraus, markierte aber ansonsten grössere Distanz zu den Massnahmen des Bundes. So forderte er etwa bereits im April eine sofortige Öffnung aller damals aufgrund der zweiten Pandemiewelle geschlossenen Wirtschaftszweige. Als der Bundesrat Ende Juni die Homeoffice-Pflicht und das Testregime für Unternehmen aufhob, begrüsste der SGV dies, forderte aber weitergehende Schritte: So sollten etwa auch die Einschränkungen für Gruppengrössen in Restaurants und – von deutlich grösserer Tragweite – die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz aufgehoben werden. Die «Sonderrechte», welche die besondere Lage dem Bundesrat verschaffe, drohten gemäss SGV «die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten ins Unermessliche steigen» zu lassen. Der SGV drang mit dieser Forderung indessen nicht durch; wie die NZZ zu bedenken gab, hätte eine Aufhebung der besonderen Lage zur Folge, dass Massnahmen wie etwa die Maskenpflicht im ÖV oder Vorgaben für Veranstaltungen dann wieder den Kantonen obliegen würden, womit ein Flickenteppich uneinheitlicher Massnahmen drohen würde.

Arbeitgebendenverbände und Gewerkschaften zu Corona-Massnahmen

In einem Interview mit der NZZ Ende April 2018 kündigte Johann Schneider-Ammann seinen Rücktritt an. Der Berner Magistrat nannte das Legislaturende 2019 als klaren Orientierungspunkt. Er sei angetreten, um die Vollbeschäftigung zu sichern, was ihm gelungen sei. Er wolle allerdings in der verbleibenden Zeit «mit den Bauern noch etwas Gutes auf die Beine stellen». Schneider-Ammann spielte hier auf das komplizierte Landwirtschaftsdossier an, bei dem es unter anderem auch darum geht, die Bauern von mehr Freihandel zu überzeugen.
Die Rücktrittserklärung weckte unterschiedliche Reaktionen: Der SVP stiess insbesondere deren Zeitpunkt sauer auf. Es sei eine Unsitte, so früh seinen Rücktritt bekannt zu geben. Damit verkomme man zu einer «lame duck». Man habe sich an die Amtsperiode von vier Jahren zu halten und vorzeitige Rücktritte seien nur aus schwerwiegenden privaten oder gesundheitlichen Gründen tolerierbar. Auch die Grünen kritisierten vorgezogene Rücktritte; diese zementierten die Kräfteverhältnisse, dienten dem Staus Quo und dem Parteimarketing vor Wahlen. In der Tat zeigte eine Studie, dass in den letzten hundert Jahren sieben von zehn Bundesrätinnen und Bundesräten jeweils vor Ende einer Legislatur zurückgetreten waren. Die CVP hingegen lobte die Ankündigung, da jetzt die Chance für eine Doppelvakanz bestehe – CVP-Bundesrätin Doris Leuthard hatte ihren Rücktritt ja bereits im Sommer 2017 angekündigt. Freilich heizte die Aussage des FDP-Magistraten sofort die Spekulationen um seine Nachfolge an.
Mitte September 2018 verdichteten sich die Anzeichen, dass Schneider-Ammann allenfalls vor Ende der Legislatur zurücktreten könnte. Zahlreiche Medien thematisierten seine immer häufiger werdenden Aussetzer; die Aargauer Zeitung wusste gar zu berichten, dass er auch in Bundesrats-Sitzungen ab und zu einnicke. Am 25. September machte der Berner Bundesrat den Spekulationen dann ein Ende und gab seinen Rücktritt auf Ende des laufenden Jahres 2018 bekannt. Damit setzte er – so die einhellige Medienmeinung – Doris Leuthard unter Druck, die dann in der Tat zwei Tage später ebenfalls den definitiven Termin für ihren Rücktritt bekannt gab.
In den Medien wurde Schneider-Ammann als Unternehmer und geschickter Handelspolitiker gewürdigt, der sich für Freihandel und Berufsbildung, vor allem das duale Bildungssystem, eingesetzt habe. Er sei allerdings oft zu gutmütig und friedliebend gewesen und habe um des Konsens willen seine Meinung oft zurückgestellt (BaZ). Die Liberté bezeichnete den Berner als «ministre du table ronde», warf ihm Schwächen in der Landwirtschaftspolitik vor und gab ihm die Schuld für die Probleme mit der Hochseeflotte. Auch nach acht Jahren in der Regierung sei der Patron mit der Politik nie so richtig warm geworden, bilanzierten der Tages-Anzeiger und die Aargauer Zeitung. «Immer Unternehmer, nie Politiker» fasste das St. Galler Tagblatt diese Bilanz zusammen und auch die NZZ titelte: «Ein Patron, der nie Politiker wurde». In den Rückschauen häufig Erwähnung fand die Rede zum Tag der Kranken des damaligen Bundespräsidenten («rire c'est bon pour la santé»). Die WoZ hob hervor, dass Schneider-Ammann zwar als behäbig gegolten habe, in der Sache aber ideologische, wirtschaftsliberale Härte gezeigt habe, die ihn am Schluss immer mehr in Konflikt mit den Bauern, den Gewerkschaften und den Parteien gebracht habe. Ziemlich anders sah dies die Weltwoche, die den Wirtschaftsminister dafür lobte, die Wirtschaft in Ruhe gelassen zu haben.

Rücktrittsankündigung von Johann Schneider-Ammann

Im Februar 2018 diskutierte die Presse in verstärktem Ausmass über die Frage der Pensionskassen für Arbeitslose – ein Thema, das immer wieder einmal auf der Bildfläche erscheint. Dabei wurde kritisiert, dass Versicherte bei Verlust ihres Arbeitsplatzes ihr Pensionskassenvermögen auf ein Freizügigkeitskonto transferieren müssten. Fänden sie bis zu ihrer Pensionierung keine Stelle mehr, hätten sie anschliessend nicht mehr die Möglichkeit, eine Rente zu beziehen, sondern müssten ihr gesamtes Kapital auf einmal beziehen. Zwar sei es von Gesetz wegen möglich, dass Gekündigte bei ihrer Pensionskasse bleiben könnten, allerdings böten viele Kassen diese Möglichkeit nicht an. Falls so ein Angebot bestehe, müssten die Gekündigten ihre Beiträge auf den bisherigen Lohn sowie die Arbeitgeberanteile weiterhin bezahlen – was gerade in Anbetracht ihrer Erwerbslosigkeit häufig nicht möglich sei. Zudem sei dieses Angebot auf 2 Jahre beschränkt. Als Alternative präsentierten die Medien die Auffangeinrichtung BVG, bei der man den obligatorischen Teil des Lohnes auch nach einer Kündigung bis zur Pensionierung weiter versichern könne, allerdings ebenfalls unter Bezahlung der eigenen Beiträge sowie der Arbeitgeberbeiträge.

Dieses Problem beschäftigte auch die Politik schon länger. Bereits 2010 hatte Géraldine Savary (sp, VD; Ip. 10.3336) den Bundesrat in einer Interpellation gebeten, eine Möglichkeit aufzuzeigen, mit der arbeitslose Personen weiterhin bei einer Pensionskasse verbleiben könnten. In Griffweite war die Lösung dieses Problems Ende 2016, als das Parlament im Rahmen der Altersvorsorge 2020 (BRG 14.088) die Möglichkeit für Gekündigte schaffen wollte, ab 58 Jahren in der Pensionskasse verbleiben zu dürfen, wobei es ihnen offen gestanden wäre, weiterhin Beiträge zu bezahlen oder nicht. Nach der Ablehnung des Projekts in der Volksabstimmung brachte schliesslich gemäss Tages-Anzeiger Nationalrätin Silvia Schenker (sp, BS) diesen damals unumstrittenen Vorschlag im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen (BRG 16.065), bei der auch die allgemeine Frage nach dem Kapitalbezug in der Pensionskasse diskutiert wurde, wieder ein. In der Frühjahrssession 2018 diskutierte der Nationalrat einen entsprechenden Vorschlag, den die Kommissionsmehrheit zuvor unterstützt hatte, der jedoch von einer Minderheit Aeschi (svp, ZG) bekämpft wurde. Aeschi kritisierte, dass keine Klarheit darüber herrsche, welche Kosten eine solche Regelung verursachen würde. Er kritisierte, dass Personen, die keine Beiträge bezahlten, bei ihrer Pensionierung «Anrecht auf die gleiche Rente [hätten] wie alle anderen Personen, die weiter einzahlen», und befürchtete, dass die arbeitenden Personen deren Renten mitfinanzieren müssten. Dem widersprach unter anderem Silvia Schenker, die erklärte, dass sich die Rente auch für die Arbeitslosen aus dem bisherig angehäuften Kapital berechnen lasse und folglich keine Lücke entstehe, welche die arbeitenden Personen decken müssten. Mit 136 zu 51 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat für die Änderung aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von einer Mehrheit der SVP-Fraktion. Kein Widerstand folgte in der Sommersession durch den Ständerat: Mit 10 zu 1 Stimmen hatte die SGK-SR die Bestimmung angenommen, stillschweigend folgte ihr auch die kleine Kammer. Mit der Annahme der Revision in der Frühjahrssession 2019 segnete das Parlament schliesslich den Verbleib über 58-jähriger Arbeitsloser in ihren Pensionskassen ab.

Pensionskasse für Arbeitslose

Bei den seit 1976 jährlich von der Credit Suisse ermittelten Sorgen der Bevölkerung der Schweiz im so genannten Sorgenbarometer zeigte sich auch 2014 die Arbeitslosigkeit als das Thema, das die meisten Bauchschmerzen verursacht. Seit 2003 wird die Arbeitslosigkeit als Hauptsorge betrachtet. 2014 bezeichneten 51% der rund 1000 von gfs.bern befragten Personen die Erwerbslosigkeit als grösste Besorgnis, was einem Plus von sieben Prozentpunkten im Vergleich zu 2013 gleichkommt. 40% der Befragten sorgen sich um Ausländerfragen (+ 3 Prozentpunkte) und 37% der Befragten (+ 8 Prozentpunkte) bereitet die AHV bzw. die Sicherung der Renten Unbehagen. Die Befragten konnten aus einer Liste aus 34 Sorgen fünf Nennungen abgeben. Sorgen um das Asylwesen und Flüchtlingsfragen (26%, - 2 Prozentpunkte) und das Gesundheitswesen (23%, + 2 Prozentpunkte) fanden sich wie schon vor einem Jahr ebenfalls unter den fünf Hauptsorgen der Schweizerinnen und Schweizer.

Sorgenbarometer

Unverändert grösste Sorge blieb auch 2012 die Arbeitslosigkeit, wie das jährlich von der GfS im Auftrag der Crédit Suisse durchgeführte Sorgenbarometer zeigte. Aus einer Vorgabe von 34 Themen wählten rund 1000 Befragte die drängendsten Probleme aus. Für fast die Hälfte der Befragten (49%; 2011: 52%) gehört die Angst vor einem Jobverlust zu den grössten Sorgen. Unverändert auf Rang zwei folgt das Thema „Ausländer“ (37%; 2011: 36%). Um die AHV und die Altersvorsorge sorgt sich rund ein Drittel der Befragten (36%; 2011: 27%). Stark zugenommen hat zudem die Sorge um das Asylwesen (32%; 2011: 21%), welche somit die Besorgnis um das Gesundheitswesen (unverändert 30%) überholte.

Sorgenbarometer

Die internationale Wirtschaftskrise schlug sich auf das Sorgenbarometer nieder, eine jährlich von der GfS-Bern im Auftrag der Crédit Suisse durchgeführte Befragung von rund 1000 Personen zu den Sorgen der Bevölkerung. Zwar war die Sorge um Arbeitslosigkeit wie bereits im Vorjahr auf Rang 1 (52% der Befragten nannten die Arbeitslosigkeit als grösste Sorge), die Sorge um die Wirtschaftsentwicklung (35%; Rang 3; Vorjahr Rang 14) und um die Finanzmärkte (30%; Rang 4; Vorjahr Rang 13) rückten aber scheinbar stark ins Bewusstsein. Nach wie vor grosse Sorgen machen sich die Befragten auch zum Thema Ausländer (36%; Rang 2; Vorjahr Rang 5). Nach hinten rutschten die Sorgen um AHV und Altersvorsorge (27%; Rang 6; Vorjahr Rang 2).

Sorgenbarometer

Das Sorgenbarometer, eine jährlich von der GfS-Bern im Auftrag der Crédit Suisse bei rund 1000 Befragten durchgeführte Umfrage zu den Sorgen der Bevölkerung wies noch immer – wie bereits 2009 – die Arbeitslosigkeit als Hauptsorge aus. Obwohl die Arbeitslosigkeit im Berichtsjahr zurückging, hatten mehr als drei Viertel der Befragten Angst vor Stellenverlust. Aus dem Katalog von 35 Sorgen mussten die Befragten die fünf drängendsten auswählen. Ebenfalls häufig genannt wurde die Sorge um die Altersvorsorge und um das Gesundheitswesen. Relativ stark zugenommen hat die Sorge um die Zukunft der Beziehungen der Schweiz mit der EU (von Rang 14 auf Rang 7). Deutlich abgenommen hat hingegen die Sorge um die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise (Ränge 13 und 14).

Sorgenbarometer

Die von der GfS-Bern im Auftrag der Crédit Suisse jährlich durchgeführte repräsentative Befragung über die wichtigsten Sorgen der Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz ergab erneut keine markanten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die Wirtschaftkrise wirkte sich nun aber voll aus und die Angst vor Arbeitslosigkeit, die seit 2003 immer an der Spitze gelegen hatte, legte nochmals um dreizehn Prozentpunkte auf 71% zu. Auf den nächsten Rängen der Sorgenliste folgten weiterhin das Gesundheitswesen und die Altersvorsorge. Die Angst vor Inflation, welche im Vorjahr im Zusammenhang mit der Preisexplosion auf dem Erdölmarkt und den stark ansteigenden Lebensmittelpreisen prominent auf dem vierten Rang aufgetaucht war, verschwand wieder in der Versenkung (Position 13).

Sorgenbarometer

Die von der GfS-Bern im Auftrag der Crédit Suisse jährlich durchgeführte repräsentative Befragung über die wichtigsten Sorgen der Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz ergab für 2008 keine markanten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die Resultate waren noch stark geprägt von der Hochkonjunkturstimmung und den damit verbundenen massiven Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln und Erdölprodukten. Die Angst vor Inflation nahm um 12 Prozentpunkte zu und kam auf Rang 4. An der Spitze der Sorgenliste standen aber nach wie vor die von 53% der Befragten genannte Arbeitslosigkeit (-4% gegenüber 2007), das Gesundheitswesen (40%; -2%) und die Altersvorsorge (39%; -6%). Die Ausländerproblematik, welche im Wahljahr 2007 für viele an Bedeutung gewonnen hatte, erschien nun wieder weniger wichtig (24%; -11%).

Sorgenbarometer

Die von der GfS-Bern im Auftrag der Crédit Suisse jährlich durchgeführte repräsentative Befragung über die wichtigsten Sorgen der Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz ergab die selben Spitzenreiter wie im Vorjahr. Trotz anhaltend guter Wirtschaftslage und zunehmender Beschäftigung figurierte die Arbeitslosigkeit (57%; -9% gegenüber dem Vorjahr) immer noch an der Spitze der Rangliste, gefolgt von der Sorge um die Altersvorsorge (45%; -6%) resp. die Gesundheit (38%; -17%). Alle drei Bereiche wurden allerdings markant weniger häufig genannt als im Jahr 2006. Massiv zugelegt haben demgegenüber die nächstwichtigen Themen Ausländerproblematik (35%; +8%) und die Angst, die persönliche Sicherheit sei nicht mehr gewährleistet (30%; +17%). Dass die Umfrage im August durchgeführt wurde, also zu der Zeit als die Inserat- und Plakatkampagne der SVP mit genau diesen beiden Themen überall präsent war, mag an diesem Resultat nicht ganz unschuldig sein. Ähnliches gilt wohl auch für die grösser gewordene Angst vor der Zerstörung der Umwelt, welche 2006 nur von 7% der Befragten als eines der fünf wichtigsten Themen genannt wurde, im Wahljahr 2007 aber von 25%.

Sorgenbarometer

Trotz der boomenden Wirtschaft und dem Rückgang der Arbeitslosenquote blieb die Arbeitslosigkeit an der Spitze der politischen und gesellschaftlichen Probleme, welche die Schweizerinnen und Schweizer beschäftigen. Sie wurde zwar etwas weniger häufig genannt als im Vorjahr, aber immer noch von 66% der Befragten. Die von der GfS-Bern jährlich durchgeführte repräsentative Befragung ergab auch sonst kaum Veränderungen gegenüber der letzten Erhebung: Nach der Arbeitslosigkeit folgten wiederum die Bereiche „Gesundheitswesen“ (55%) und „Altersvorsorge“ (51%). Relativ stark zugenommen hat der Anteil der Personen, welche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Asylpolitik als eines der fünf wichtigsten Probleme bezeichneten (39% gegenüber 28% im Jahr 2005).

Sorgenbarometer

Die von der GfS jährlich durchgeführte Befragung über die politischen und gesellschaftlichen Probleme, welche die Schweizerinnen und Schweizer am stärksten beschäftigen, ergab gegenüber dem Vorjahr kaum Veränderungen. An der Spitze der Rangliste stand weiterhin das Problem der Arbeitslosigkeit, gefolgt von Gesundheitspolitik, Altersvorsorge und Asylpolitik, wobei die Bereiche Gesundheitspolitik und Altersvorsorge deutlich weniger oft genannt wurden als bei der letzten Erhebung.

Sorgenbarometer

Die von der GfS jährlich durchgeführte Befragung über die politischen und gesellschaftlichen Probleme, welche die Schweizerinnen und Schweizer am stärksten beschäftigen, spiegelte die schlechte Wirtschaftslage wider. Die Arbeitslosigkeit wurde von 67% der Befragten als eines der wichtigsten fünf Probleme genannt (2002: 52%) und verdrängte damit die Sorgen um die Gesundheit und die Gesundheitspolitik (63%) vom Spitzenplatz. Auf Rang drei hielt sich die Altersversicherung; die Asylpolitik folgte auf Rang vier, hatte aber mit 36% Nennungen deutlich an Bedeutung verloren. Trotz der grossen Diskussionen über einen allfälligen Zusammenhang zwischen dem Hitzesommer 2003, der globalen Erwärmung und der Klimaveränderung infolge von Luftverschmutzung machten sich noch weniger Personen grosse Sorgen um die Umwelt als vor Jahresfrist. Nur 14% der Befragten zählten die Umweltzerstörung zu den fünf grössten Problemen; ein noch tieferer Wert war letztmals 1976 verzeichnet worden.

Sorgenbarometer

Ein Komitee gegen Jugendarbeitslosigkeit, zu welchem sich die grossen schweizerischen Jugendverbände zusammenschlossen, machte auf die spezifischen Probleme arbeitsloser Jugendlicher aufmerksam. Sie forderten Bildungs- und Beschäftigungsprogramme, ein Jahr Beschäftigungsgarantie nach der Lehre und eine generelle Verkürzung der Lebensarbeitszeit. Gemeinsam mit dem Schweizerischen Kaufmännischen Verein organisierte das Komitee Mitte Juni einen nationalen Aktionstag gegen die Jugendarbeitslosigkeit, um eine weitere Bevölkerung auf den politischen und sozialen Zündstoff aufmerksam zu machen, der in der Jugendarbeitslosigkeit liegt. Der Bund ging mit gutem Beispiel voran und offerierte seinen rund 1450 Lehrabgängern eine Praktikumsstelle für eine weiteres Jahr, damit sie Berufserfahrungen sammeln und sich aktiv um eine neue Stelle bewerben können. Dieses Programm wurde auf 8,5 Mio Fr. veranschlagt.

Jugendarbeitslosigkeit

Einen innovativen Weg zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beschritt die Stiftung "Pro Patria". Mit Unterstützung des Bundes und unter der Leitung von alt Nationalrätin Monika Stocker (gp, ZH) bot sie Arbeitslosen – vor allem Frauen und Jugendlichen – Kurse zur selbständigen Unternehmensführung an, um so direkt individuelle Erwerbsmöglichkeiten zu schaffen. Unterstützt von privatem Sponsoring lancierte auch der Kanton Solothurn ein Starthilfe-Projekt, um aus Arbeitslosen Unternehmer zu machen.

Kurse zur selbständigen Unternehmensführung
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Erstmals vermochte das Problem der Arbeitslosigkeit grössere Kundgebungen auszulösen. Mitte Februar folgten 8000 Personen dem Aufruf der Vereinigung der Arbeitslosenkomitees und protestierten in Bern gegen die im Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung vorgesehene Taggeldkürzung von 80 auf 70%. Ende März vermochte der SGB 15 000 Menschen auf dem Berner Bundesplatz zu einer Demonstration gegen die Arbeitslosigkeit zu mobilisieren.

grössere Kundgebungen

Während die Arbeitgeber den Ausweg aus der Arbeitslosigkeit in erster Linie in der Revitalisierung und Deregulierung der Schweizer Wirtschaft sahen, setzte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor allem auf Arbeitszeitverkürzungen und permanente Weiterbildung. Der SGB rechnete vor, dass bereits eine Senkung der Wochenarbeitszeit um zwei Stunden 80 000 neue Stellen schaffen würde. Für die Gewerkschaften war dabei erstmals auch ein partieller Lohnabbau nicht mehr tabu, allerdings nur unter der Bedingung, dass sich dies tatsächlich als beschäftigungwirksam erweist, die unteren Einkommen ausgenommen bleiben und der Teuerungsausgleich für alle garantiert ist. Konkrete Vorschläge in diese Richtung machte der Verband des öffentlichen Personals, der eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um zwei Stunden bei gleichzeitiger Lohnkürzung um 2,4% anregte, um so den geplanten Abbau von 12 000 Stellen beim Bund, der SBB und der PTT zu verhindern. Der Schweizerische Kaufmännische Verein verlangte ebenfalls eine massive Verkürzung der Arbeitszeit bei gleichzeitig garantiertem Mindesteinkommen.

setzte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor allem auf Arbeitszeitverkürzungen

Biga-Direktor Nordmann meinte dazu, trotz gegenteiligem Eindruck in der Bevölkerung sei die Konjunktur eigentlich besser als ihr Ruf. In der Rezession der siebziger Jahre seien allein 1975 in der Schweiz 300 000 Arbeitsplätze abgebaut worden, 1992 mit 120 000 also vergleichsweise viel weniger. Die Wirtschaftslage werde heute jedoch als schlechter empfunden, weil die Zahl der Arbeitslosen viel höher sei: rund 10 000 im Jahr 1975, knapp 1 30 000 heute. Der Biga-Chef ortete verschiedene Gründe für diese Entwicklung. Die obligatorische Arbeitslosenversicherung bestehe erst seit 1977; dank guten Leistungen liessen sich Arbeitslose heute eher registrieren als früher. Ein grosser Teil der Stellenverluste sei damals im Gegensatz zu heute auf Ausländer entfallen, die dann die Schweiz verlassen hätten. Anders als in den siebziger Jahren zögen sich die Frauen zudem nicht mehr automatisch aus dem Erwerbsleben zurück.

Biga-Direktor Nordmann meinte dazu, trotz gegenteiligem Eindruck in der Bevölkerung sei die Konjunktur eigentlich besser als ihr Ruf

Keine Partei verlangte im Berichtsjahr konkrete Beschäftigungsprogramme. Im Parlament auf deren eventuelle Opportunität angesprochen, zeigte sich der Bundesrat betont optimistisch. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die momentane Arbeitslosigkeit – seiner Meinung nach in erster Linie eine Folge der längst nötigen Strukturbereinigungen – im Frühjahr 1992 ihren Kulminationspunkt erreichen und weitgehend durch Kurzarbeit aufgefangen werde, zu deren sozialer Bewältigung das 1990 revidierte Gesetz über die Arbeitslosenversicherung beste Voraussetzungen biete.

Keine Partei verlangte im Berichtsjahr konkrete Beschäftigungsprogramme

Stellvertretend für den Bundesrat setzte sich Biga-Direktor Klaus Hug klar für drei Prioritäten in der Arbeitsmarktpolitik ein: für eine vermehrte Förderung wiedereinstiegswilliger Frauen, für ein Umdenken in der Ausländerpolitik und für eine breit angelegte «Weiterbildungsoffensive», die dem Umstand Rechnung tragen soll, dass in der Wirtschaft eine Umstrukturierung im Gang ist, die in Richtung Verstärkung des Dienstleistungssektors und hochtechnisierter Arbeitsplätze geht – immerhin ist heute bereits jeder vierte Arbeitsplatz computergestützt. Brisant waren dabei in erster Linie die Äusserungen Hugs zur Ausländerpolitik, wo er zu einer kritischen Durchleuchtung derjeniger Branchen aufrief, deren Wertschöpfung pro Mitarbeiter unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt. Es gehe nicht mehr an, meinte er, Strukturerhaltung mit unqualifizierten ausländischen Arbeitskräften – in erster Linie Saisonniers – zu betreiben, während der Werk- und Denkplatz Schweiz, in dem eine Ausdehnung des Ausländerkontingents aus politischen Gründen nicht zur Diskussion stehen könne, auf hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte verzichten müsse.

Umdenken in der Ausländerpolitik

Bearbeitet Phénomène nouveau pour le pays, 29.7 pour cent des chômeurs ont moins de 24 ans; durant l'année écoulée, le pourcentage de sans-travail âgés de moins de vingt ans a triplé, alors qu'il a quadruplé pour ceux de moins de 24 ans. Fin octobre, 45.7 pour cent des chômeurs avaient moins de trente ans. Ce développement rapide du chômage des jeunes ne pouvait laisser indifférents les partenaires sociaux, ni l'exécutif fédéral. Aussi, le 23 juin, l'USS proposait un plan en six points pour protéger l'apprentissage et éliminer au maximum les risques de chômage pour les jeunes, en particulier par une connaissance plus approfondie des besoins du marché du travail. Pour Klaus Hug, secrétaire de l'Union centrale des associations patronales, l'accent est à mettre sur l'augmentation de la mobilité professionnelle à travers le recyclage et la formation, à condition qu'ils s'appuient sur la volonté et l'initiative individuelles. Début décembre, un groupe de travail de l'OFIAMT publiait sur cette question un ensemble de propositions telles que créations d'ateliers interentreprises, réorganisation du degré supérieur de la scolarité, mise sur pied provisoire de camps de jeunesse. Pour ce groupe, la lutte contre le chômage des jeunes ne peut résulter que d'un ensemble de décisions prises dans de multiples secteurs.

Le chômage des jeunes en 1975
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Die in der Fernsehdebatte von 1971 angekündigte Strukturreform der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) kam in Gang. Nach Konsultation der Regionaldirektionen und der Personalverbände beschloss der Zentralvorstand, die Generaldirektion auf dem Gebiet des Managements zu verstärken, die einzelnen Sprachregionen zu verselbständigen und in diesen Radio und Fernsehen jeweils unter einer gemeinsamen Regionaldirektion zusammenzufassen. Der neue Generaldirektor vertrat die Ansicht, dass die SRG nach ihrer Reorganisation genügend repräsentativ sei, um eine Kontrolle durch eigene Organe auszuüben. Die fristlose Entlassung von Mitarbeitern des welschen Fernsehens im Vorjahr gab Anlass zu einer Diskussion über die Stellung der Programmschaffenden. Diese wurde in der Folge durch ein Abkommen über die Sicherung des Arbeitsplatzes, das im Fall der Kündigung ein Rekursrecht vorsieht, und durch eine Vertretung des Personals im Zentralvorstand (SRG) zu verbessern versucht.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG