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Per 1. Juli 2015 wurde ein im Rahmen der Bemühungen um die Steuerung der Zuwanderung und zur Ergänzung der Fachkräfteinitiative Anfang 2015 gefällter Beschluss des Bundesrates umgesetzt, mit dem inländische Stellensuchende bei der Besetzung von Bundesverwaltungsstellen besser berücksichtigt werden sollen. Mindestens eine Woche bevor offene Stellen der eidgenössischen Verwaltung öffentlich ausgeschrieben werden, werden diese den regionalen Arbeitsvermittlungszentren zur Verfügung gestellt.

Offene Stellen der Bundesverwaltung

Im Auftrag des BWA führte der Kanton Solothurn ein Pilotprojekt ein, welches abklären soll, ob mit einer anderen Strukturierung der RAV deren Output verbessert werden kann. Das Zauberwort dazu heisst Kundensegmentierung. Entscheidende Neuerung ist, dass jeder Stellensuchende künftig zuerst in einem zentralen RAV-Chek-in vorsprechen muss, wo mit ihm zusammen eine Standortbestimmung vorgenommen wird. Je nach individueller Situation wird er darauf zur weiteren Betreuung den zentralen Einrichtungen RAV Jobmanagement (leicht Vermittelbare), RAV Qualifizierung (Weiterbildungswillige), RAV Integration (gewisse berufliche Defizite), RAV Soziales (gesundheitliche/soziale Probleme) oder RAV Workout (bei Verdacht auf Missbrauch der Arbeitslosenkasse) zugewiesen. Mit dieser Differenzierung sollen sich die Mitarbeiter auf ein weniger weites Spektrum konzentrieren und in einem Bereich spezialisieren können. Davon erhofft man sich sowohl eine Senkung der Kosten als auch eine Verbesserung der Leistungen.

Pilotprojekt Kundensegmentierung

Angesichts des unerwartet strengen Winters erklärte das BWA, Arbeitsausfälle infolge der aussergewöhnlichen Schneeverhältnisse würden mit Kurzarbeitsentschädigungen von der Arbeitslosenversicherung finanziell gedeckt. Gemäss Gesetz können Zahlungen auch ausgerichtet werden, wenn der Arbeitsausfall auf behördliche Massnahmen oder andere nicht vom Arbeitgeber zu vertretende Umstände zurückzuführen ist. Dazu gehören laut BWA insbesondere die Sperrung von Zufahrtswegen, länger dauernde bzw. erhebliche Einschränkungen der Energieversorgung oder Elementarschadenereignisse wie etwa Lawinenniedergänge. Arbeitsausfälle in touristischen Anlagen können ebenfalls zu einer Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung führen; allerdings werden damit nicht Umsatzverluste, sondern lediglich 80% der Lohnkosten der Angestellten entschädigt.

Elementarschadenereignisse

Seit Anfang 1997 werden die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) einer umfassenden Evaluation durch den Bund unterzogen. Die RAV wurden mit der Revision des AVIG 1995 geschaffen und lösten die kommunalen Arbeitsämter ab. Ziel war eine professionellere Reintegration der Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt. Erste Ergebnisse der Evaluation ergaben nun, dass die RAV-Berater eher besser arbeiten als oft angenommen. Zumindest für ihre menschlichen Qualitäten erhielten sie von den Kunden gute Noten; bei der Sachkompetenz scheint es allerdings nach wie vor zu hapern, weshalb das BWA eine gezielte Weiterbildung in Aussicht stellte. Quantitativ gesehen vermittelten die RAV im betrachteten Zeitraum pro Monat rund 4500 Stellensuchenden einen Arbeitsplatz; zwischen Januar und April des Berichtsjahres wurden rund 1500 Langzeitarbeitslose dank den Bemühungen der RAV wieder in den Arbeitsmarkt integriert.

Regionalen Arbeitsvermittlungszentren gezielte Weiterbildung

Das nach Biber Utzenstorf (SO) zweite vom BIGA unterstützte Transfer-Projekt, jenes der Monteforno-Werke in Bodio (TI), wo auf Ende 1994 rund 350 Personen entlassen worden waren, scheiterte teilweise an der Weigerung der Von Roll, die Monteforno an eine Gesellschaft abzutreten, welche die Weiterführung einer Aktivität auf dem Gebiet der Stahlproduktion beabsichtigte. Nach einer ersten Phase, in welcher die Belegschaft vor allem auf eine Wiederaufnahme der Arbeit im Stahlsektor vorbereitet wurde, ging man deshalb in den folgenden Monaten dazu über, die arbeitslos gewordenen Personen im Rahmen geeigneter Massnahmen möglichst wieder in den regionalen und kantonalen Arbeitsmarkt einzugliedern.

Transfer-Projekt Monteforno

Angesichts der hohen Zahl von Arbeitslosen verstärkten das BIGA und die kantonalen Arbeitsämter im Berichtsjahr ihre Anstrengungen zum Ausbau von aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen. Die dafür aufgewendeten Gelder stiegen gegenüber dem Vorjahr um knapp das Zweieinhalbfache von 137 auf 322 Mio Fr. Rund 61 000 Arbeitslose (1993: 49 270) kamen in den Genuss von Um- und Weiterbildungskursen, erhielten Einarbeitungszuschüsse oder waren in ein Beschäftigungsprogramm integriert. Seit Herbst 1993 absolvierten zudem etwa 3500 junge Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger auf Kosten der Arbeitslosenversicherung ein sechsmonatiges Betriebspraktikum.

Ausbau von aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen

Auf den 1. Dezember gab der Bundesrat die freiwillig gebildeten steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen frei. Damit wurden rund 700 Unternehmen ermächtigt, blockierte Mittel im Betrag von rund 400 Mio Fr. für Investitionen einzusetzen. In den von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen (v.a. französische Schweiz und Tessin) verlängerte er die Anspruchsberechtigung für den Bezug von Arbeitslosengeldern.

Freigabe der steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen (1991)

Am 1. Juli trat das 1989 beschlossene neue Arbeitsvermittlungsgesetz in Kraft, dessen zentrales Anliegen die Erfassung des Personalverleihs ist. Temporärbeschäftigte sollen damit besser geschützt werden. Diese Form der privaten Arbeitsvermittlung wird künftig einer kantonalen Bewilligung unterstehen.

Erfassung des Personalverleihs