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Im Nationalrat stellte Gutzwiller (fdp, ZH) den Ordnungsantrag, das Zusatzprotokoll und die flankierenden Massnahmen in einem Genehmigungsbeschluss zusammenzufassen. Der Stimmbürger könne doch nicht über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten entscheiden, ohne zu wissen, mit welchen Massnahmen Lohndumping bekämpft werde. Mit 120 zu 46 Stimmen stimmte der Rat diesem Antrag zu. In der Detailberatung übernahm der Rat mehrheitlich die Beschlüsse des Ständerates. Mit 75 zu 57 Stimmen folgte der Nationalrat insbesondere einem Antrag Bührer (fdp, SH) und damit Bundes- und Ständerat und beschränkte die Meldepflichten für die Arbeitgeber gegenüber den zuständigen Kontrollbehörden auf die Identität, die Tätigkeit und den Arbeitsort der in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer. Die Kommission hatte auch die Löhne und die Arbeitszeiten in die Meldepflicht einbeziehen wollen. Eine Minderheit Kaufmann (svp, ZH) beantragte, auf die Anstellung von Inspektoren zu verzichten, die rund CHF 20 Mio. pro Jahr kosten; es sei an den in den tripartiten Kommissionen vertretenen Sozialpartnern, diese Kontrollen zu übernehmen. Bundespräsident Deiss konterte, wenn man Kontrollen wolle, so müsse man auch die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Der Antrag Kaufmann wurde mit 124 zu 47 Stimmen abgelehnt. Gegen einen Antrag Germann (svp, SH), der Festhalten an den getrennten Vorlagen beantragte, da sonst die Möglichkeit entfalle, frei entscheiden zu können zwischen Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit oder ohne flankierende Massnahmen, stimmte der Ständerat in der Differenzbereinigung der Zusammenfügung mit 27 zu 7 Stimmen zu, worauf die Vorlage von beiden Kammern definitiv verabschiedet werden konnte.

Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten

Als flankierende Massnahmen zur Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten, die den Schweizer Arbeitsmarkt vor Lohndrückerei und schlechteren Arbeitsbedingungen schützen sollen, schlug der Bundesrat vor, die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen zu erleichtern und eine Verstärkung der Kontrollen vorzusehen. Rund 150 Inspektoren sollen darüber wachen, dass die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen von den zugewanderten Arbeitskräften nicht unterschritten werden, wobei der Bund die Hälfte der Lohnkosten dieser Inspektoren übernimmt; sie sollen jene Kontrollen und Untersuchungen durchführen, die den 2003 eingeführten tripartiten Kommissionen als Grundlage ihrer Beschlüsse dienen.

Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten

Im Ständerat war das Eintreten auf das Zusatzprotokoll und die flankierenden Massnahmen unbestritten. In der Detailberatung beantragte eine Minderheit Schmid (cvp, AI), für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Gesamtarbeitsvertrages das bisherige Quorum von 30% der Arbeitgeber und 30% der Arbeitnehmer zu belassen, dies wurde vor allem mit den Interessen der KMU begründet. Die Mehrheit der Kommission beantragte, dem Bundesrat zu folgen, wonach das Quorum der Arbeitgeber aufgehoben und dasjenige der Arbeitnehmer auf 50% erhöht wird. Mit 24 zu 13 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission. Mit 27 zu 6 wurde ein weiterer Antrag Schmid abgelehnt, die flankierenden Massnahmen erst nach Aufhebung der arbeitsmarktlichen Beschränkungen (2011) in Kraft zu setzen und auf sieben Jahre zu beschränken.

Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten

Die OECD führte eine Analyse zu den Beschäftigungsperspektiven älterer Arbeitnehmender in rund 20 Ländern durch, darunter auch in der Schweiz. Ziel war es, die Regierungen vermehrt für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, ältere Arbeitnehmende so lange wie möglich und unter möglichst guten Voraussetzungen im Erwerbsleben zu halten. Vor dem Hintergrund der demografischen Alterung ist diese Frage – nicht zuletzt im Hinblick auf die Finanzierung der Sozialwerke – von erstrangiger Bedeutung. Für die Schweiz kam die OECD zum Schluss, dass trotz der im internationalen Vergleich hohen Arbeitsmarktpartizipation älterer Arbeitnehmender das Arbeitskräftemanagement für diese Alterskategorie (50 Jahre und älter) nicht optimal ist. Verbesserungsmöglichkeiten sah sie namentlich in der Koordination zwischen den verschiedenen Stellen, die für sozialpolitische und arbeitsmarktliche Belange zuständig sind, sowie bei der Koordination zwischen den Kantonen. Die OECD monierte, dass bei Entscheiden auf verschiedenen staatlichen Ebenen und in den einzelnen Sozialwerken den Auswirkungen auf die anderen Bereiche zu wenig Beachtung geschenkt wird. Sie betonte ausserdem, dass es künftig immer wichtiger werde, dass sich die Arbeitnehmenden permanent weiterbilden, damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt gewahrt bleiben. Die Empfehlungen der OECD erstreckten sich auch auf andere Bereiche. So müssten die Instrumente der Arbeitslosenversicherung, insbesondere bei regionalen Arbeitsvermittlungszentren, den Besonderheiten der älteren Arbeitslosen noch besser angepasst werden. Gemäss der OECD sollte ferner in der Lohnpolitik die altersbezogene Lohnbemessung vermehrt einer kompetenz- und produktivitätsbasierten Bewertung Platz machen, um auf dem Arbeitsmarkt eine grössere Flexibilität in der letzten Phase des Erwerbslebens zu erreichen.

Beschäftigungsperspektiven älterer Arbeitnehmender Empfehlungen der OECD

Der Nationalrat nahm ein Postulat der liberalen Fraktion an, das den Bundesrat beauftragt, einen detaillierten Bericht zu erstellen über das Bedürfnis von über 65-jährigen, selbständig oder unselbständig erwerbenden Personen, auch über das 65. Altersjahr hinaus berufstätig zu sein; in dem Bericht soll auch die Haltung der Arbeitgeber zu diesem Thema untersucht werden.

Postulat Liberale Fraktion Berufstätigkeit für über 65-Jährige

Der Vergleich der Volkszählungen 1990 und 2000 ergab laut BFS, dass die Schweizer Erwerbsbevölkerung im letzten Jahrzehnt um 7,9% auf 3.95 Mio. Personen anstieg. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (zwischen 15 und 64 Jahren) wuchs in der gleichen Zeitspanne jedoch nur halb so stark. Die deutliche Erhöhung der Zahl der erwerbstätigen Personen ist vorwiegend auf die Frauen zurückzuführen, von denen mittlerweile viele auch als Mütter einer Arbeit nachgehen. Ferner nahm das durchschnittliche Alter der Erwerbsbevölkerung von 38 auf 39,5 Jahre zu. Die Daten zeigten auch einen relevanten Zusammenhang zwischen Bildungsstand und Erwerbsquote: 2000 lag die Erwerbsquote bei Frauen im erwerbsfähigen Alter ohne nachobligatorische Ausbildung bei 63%; bei Frauen mit Lehre oder Matura betrug sie 72% und bei jenen mit Hochschulabschluss 82%. Gemäss BFS zeigte sich dieser Zusammenhang erstmals auch bei Männern: Nur 86% der Männer ohne nachobligatorische Ausbildung waren 2000 erwerbstätig; bei Männern mit Lehr- oder Matura-Abschluss betrug die Quote 92,9%, und bei jenen mit abgeschlossenem Studium 96%. Bei der Erwerbsquote der Bevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren lagen die Kantone Zürich und Bern mit 81,8 resp. 80,8% deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt von 78,9%.

Zusammenhang zwischen Bildungsstand und Erwerbsquote

Wie die neuesten Zahlen des BFS belegten, nahm zwischen 1998 und 2001 die Zahl der Beschäftigten um 5,7% zu. Knapp 197'000 neue Arbeitsplätze wurden in dieser Zeitspanne geschaffen, die Zahl der Unternehmen wuchs um 1,7%, jene der Betriebe um 1%. Besonders stark war das Beschäftigungswachstum in der Region Zürich (+7,7%), in der Zentralschweiz (+7,2%) und im Genferseebecken (+7,0%). Gemäss der Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des BFS waren im 2. Quartal 2002 3,96 Mio Personen erwerbstätig, 0,5% resp. 21'000 Personen mehr als im Vorjahr. Damit wurde trotz der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage ein neuer Höchststand erreicht. Parallel dazu stieg aber auch die Zahl der Arbeitslosen (+19%). Von der konjunkturellen Abschwächung waren vor allem die Männer (Erwerbstätigkeit -0,9%, Erwerbslosigkeit +6,5%) und weniger die Frauen betroffen (+2,4%, -9%). Dieses Ergebnis erklärt sich unter anderem durch den hohen Männeranteil in den vom Konjunkturrückgang besonders betroffenen Wirtschaftssektoren. Erstmals erlaubte die SAKE auch regionale Auswertungen. Es zeigte sich, dass sowohl die Erwerbsbeteiligung als auch die Teilzeitarbeit in der Deutschschweiz höher waren als in der Westschweiz und im Tessin.

Beschäftigung stieg um +1,1% Frauen Überdurchschnittlich gestiegen 2. Sektor

Die abflauende Konjunktur wirkte sich im Berichtsjahr immer stärker auf die Beschäftigung aus. Erstmals seit vier Jahren nahm im 1. Quartal 2002 die Zahl der Beschäftigten ab; insgesamt registrierte das BFS 17'000 Stellen weniger als im Vorjahresquartal. Damit wurde der seit 1998 anhaltende Wachstumstrend gebrochen. Die Konjunkturabkühlung betraf vor allem den sekundären Sektor, wo die Beschäftigung innert Jahresfrist um 1,7% schrumpfte. Diese negative Entwicklung nahm in den folgenden Quartalen noch zu. Im 4. Quartal war, verglichen mit dem Vorjahr, sowohl die Anzahl der Erwerbstätigen (-0,1%) als auch jene der Beschäftigten (-0,8%) tiefer. Erstmals seit über fünf Jahren wurde auch im tertiären Sektor ein Stellenrückgang (-0,1%) registriert. Der Index der offenen Stellen notierte auf einem neuen Tiefststand.

Beschäftigung stieg um +1,1% Frauen Überdurchschnittlich gestiegen 2. Sektor

Das Parlament hatte in der Wintersession 2000 einer Revision von Art. 343 OR zugestimmt und die Streitwertgrenze für unentgeltliche Verfahren im Arbeitsrecht auf 30'000 Fr. angehoben. Dabei wurde vergessen, dass auch im Arbeitsvermittlungsgesetz eine entsprechende Bestimmung existiert, die nicht geändert wurde. Diese Gesetzeslücke schlossen beide Kammern in der Sommersession diskussionslos.

unentgeltliche Verfahren im Arbeitsrecht

Im Laufe des Jahres begann sich die abflauende Konjunktur auf den Arbeitsmarkt auszuwirken. Während die Indikatoren des vom BFS vierteljährlich veröffentlichten Beschäftigungsbarometers im ersten Quartal noch eine Fortsetzung des Beschäftigungswachstums gegenüber dem Vorjahr auswiesen (+1,7%), zeigte sich im zweiten Quartal bereits eine Verlangsamung (+1,0%), die im vierten Quartal gegen Null tendierte (+0,4%). Im sekundären Sektor (-0,6%) und in der Grossregion Zürich (-0,2%) war die Beschäftigung sogar rückläufig. Im Jahresverlauf schuf die Wirtschaft aber immer noch netto rund 30'000 neue Arbeitsplätze. Das BFS zählte am Jahresende 16'000 Stellen mehr als ein Jahr zuvor (+0,4%), die Erwerbstätigenstatistik wies eine Zunahme um 47'000 Einheiten aus (+0,7%). Auffällig war weiterhin die Diskrepanz zwischen Voll- und Teilzeitarbeit: Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten blieb praktisch konstant, während die Teilzeitstellen stark zulegten, wobei sich auch der Beschäftigungsgrad erhöhte.

Beschäftigung stieg um +1,1% Frauen Überdurchschnittlich gestiegen 2. Sektor

Trotz nach wie vor bestehender Arbeitslosigkeit klagten mehrere Branchen über einen austrocknenden Arbeitsmarkt. Der Mangel an Arbeitskräften scheint besonders die beiden Extreme der Qualifikationsskala zu betreffen. In seiner Antwort auf eine Interpellation Simoneschi (cvp, TI) anerkannte der Bundesrat, dass in den Branchen, welche hochqualifizierte Arbeitskräfte verlangen, tatsächlich Engpässe bestehen, weshalb er sich entsprechend seiner neuen Ausrichtung der Ausländerpolitik auch bereit erklärte, gut ausgebildeten Arbeitnehmenden aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA kontingentierte Arbeitsbewilligungen zu erteilen. Er bestritt aber einen Mangel an unqualifizierten Arbeitskräften aus dem EU-Raum (insbesondere aus Südeuropa); seiner Ansicht nach ist das Fehlen ausreichender Hilfsarbeiter darauf zurückzuführen, dass Betriebe in strukturschwachen Branchen, insbesondere in der Landwirtschaft und im Gastgewerbe nicht gewillt sind, angemessene Löhne auszurichten.

Mangel an Arbeitskräften

Sorgen bereitet sowohl dem Arbeitgeberverband wie den Angestelltenverbänden die hohe Fluktuation im Arbeitsmarkt. Über alle Branchen hinweg beträgt sie seit der Konjunkturerholung Ende 1999 10,3%, was über dem internationalen Durchschnitt von 9% liegt. Für die Arbeitgeber bringt die neu erwachte „Wanderlust“ der Arbeitnehmenden – wobei es sich in erster Linie um jüngere, männliche Kader ohne Familienpflichten handelt – hohe Anwerbungs- und Einarbeitungskosten. Die Angestelltenverbände befürchten ob dem von den jungen Kaderleuten praktizierten „Lohnjumping“ (rascher Wechsel zu besser bezahlten Stellen) eine verstärkte Frustration der älteren und erfahreneren Kaderleute.

Fluktuation

Les CFF ont fait face à un manque de personnel. A mi-juin, 700 postes n’étaient pas repourvus, ce qui représentait un sous-effectif de 2%. Pour essayer de combler ce "trou", l’ex-régie a approché des entreprises ferroviaires européennes (DB, SNCF, RENFE, Vorarlberg). Le succès n’a pas été au rendez-vous. Le programme "Chance" – qui assure une nouvelle formation ou un perfectionnement aux employés menacés de licenciements afin qu’ils puissent trouver une nouvelle activité dans l’entreprise –, n’a pas permis non plus de pallier à la crise des effectifs. Devant cette pénurie, l’entreprise de transport a lancé une nouvelle conception de formation, baptisée "Log-in", qui se présente sous la forme d’un organe indépendant, dont le BLS est partie prenante.

"Log-in"

Mitte der 90er Jahre ist die Schweiz dazu übergegangen, die passive Verwaltung von Arbeitslosentaggeldern durch einen vermehrten Einsatz aktiver Wiedereingliederungsmassnahmen zu ersetzen. Gleichzeitig wurde die Struktur der Arbeitsämter reformiert. In einer breit angelegten Evaluation wurden nun die Resultate der neuen Politik wissenschaftlich untersucht. Trotz positivem Grundtenor zeigte sich noch ein erhebliches Verbesserungspotenzial. Vor allem ein selektiverer und gezielterer Einsatz der arbeitsmarktlichen Massnahmen und eine weitere Konzentration der Betreuung in weniger und dafür grösseren Arbeitsvermittlungszentren könnten offenbar die Wirksamkeit der staatlichen Arbeitslosenbetreuung noch optimieren. Das Instrument des Zwischenverdienstes, das von rund einem Fünftel der Arbeitslosen in der Beobachtungsperiode beansprucht wurde, erwies sich als das weitaus wirksamste. Da bei diesen Beschäftigungen die Arbeitslosenversicherung (ALV) lediglich die Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten und dem (je nach Familiensituation) garantierten Verdienst von 70-80% des früheren Einkommens bezahlen muss, ist dies für die ALV die eindeutig billigste Lösung; zudem erhält sich der Arbeitslose mit diesen Einsätzen „arbeitsmarktfähig“ und hat so die grösseren Chancen, wieder eine reguläre Anstellung zu bekommen. Die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen scheint sich hingegen eher kontraproduktiv ausgewirkt zu haben, während sich bei Absolventen eines Aus- oder Weiterbildungsprogramms ein gemischtes Bild ergab.

Einsatz aktiver Wiedereingliederungsmassnahmen Zwischenverdienstes

Infolge des Konjunkturaufschwungs erhöhte sich die Nachfrage nach Arbeitskräften im Berichtsjahr kräftig. Die Beschäftigung stieg um +1,1% gegenüber +0,7% im Vorjahr. Erneut war die Zunahme bei den Frauen mit +1,7% deutlich stärker als bei den Männern (+0,6%). Nach einer Baisse im Vorjahr legten die ausländischen Arbeitnehmer wieder deutlicher zu (+2,0%) als die einheimischen (+0,7%). Während der 1. Sektor 1999 noch substantiell gewachsen war, verzeichnete er jetzt einen Rückgang um -2,4%. Auch der 3. Sektor erreichte mit +0,6% mehr Beschäftigten nur noch eine schwächere Steigerung als im Vorjahr. Überdurchschnittlich gestiegen ist die Beschäftigung hingegen im 2. Sektor (+2,0%). Im Baugewerbe nahmen die Erwerbstätigen um +4,7% zu, gefolgt von der Nahrungsmittelindustrie (+3,8%), der Herstellung von Präzisionsinstrumenten (+3,3%) und dem Bergbau (+3,2%). Rückläufig war die Beschäftigung in den Branchen Energie- und Wasserversorgung (-4,4%), der Herstellung von Lederwaren und Schuhen (-3,4%), dem Gast- und dem Versicherungsgewerbe (je -2,3%).

Beschäftigung stieg um +1,1% Frauen Überdurchschnittlich gestiegen 2. Sektor

Die selbstständige Erwerbstätigkeit hat in der zweiten Hälfte der 70er Jahre in den meisten OECD-Ländern zugenommen. Auch in der Schweiz kam es mit einer leichten Verzögerung zu einem Anstieg, wobei sich der Aufwärtstrend in den neunziger Jahren merklich beschleunigte. Wichtigste Erklärungsfaktoren für diese Renaissance der selbständigen Erwerbsarbeit sind die Entwicklung zur Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft, die Änderung der Produktionsverfahren, die vermehrte Konzentration auf Kernkompetenzen und die damit einhergehende Auslagerung betriebsperipherer Funktionen, steuerliche Faktoren und persönliche Motive sowie die zunehmende Verwischung zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbsarbeit. Vor allem ältere Männer schweizerischer Nationalität mit höherem Ausbildungsniveau wechseln in die Selbständigkeit.

selbstständige Erwerbstätigkeit

Nach Schweden und den USA ist die Schweiz weltweit das dritte Land, in dem über 7% des BIP in der Informatik- und Telekommunikationsbranche erwirtschaftet werden, weshalb der zunehmende Mangel an einheimischen Fachleuten doppelt schwer wiegt. Verschiedene parlamentarische Vorstösse verlangten deshalb Ausbildungs- und Umschulungsinitiativen im Bereich der Informatik, resp. – nach deutschem Muster – die Erteilung von „Green cards“ für Informatikfachleute aus Ländern (insbesondere Indien), in denen die Schweiz aufgrund ihrer ausländerpolitischen Grundsätzen eigentlich keine Arbeitskräfte rekrutiert. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie und mit ihm der Bundesrat verwiesen allerdings immer wieder auf unternommene Anstrengungen in diesem Ausbildungsbereich, weshalb spätestens 2004 der einheimische Personalengpass überwunden sein sollte. Eine Öffnung des Arbeitsmarktes wurde hingegen abgelehnt. Eine EmpfehlungLangenberger (fdp, VD), im EVD einen Pool „Beschäftigung/Ausbildung“ zu bilden mit der Aufgabe, vor allem die Entwicklungen der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien einer Analyse zu unterziehen und für diese Bereiche eine kohärente Politik zu erarbeiten, wurde auf Antrag des Bundesrates, der auf die Tätigkeiten bereits bestehender Amtsstellen verwies, lediglich als Postulat angenommen.

Informatik- und Telekommunikationsbranche Personalengpass

Wie der Ständerat im Vorjahr, verweigerte auch der Nationalrat der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 181 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über private Arbeitsvermittler seine Zustimmung, weil das geltende Recht im Bereich des Mutterschaftsurlaubs und des Mindestlohns den Forderungen des Abkommens nicht entspricht.

tripartite Beratungen

Auf Antrag des Bundesrates verwehrte der Ständerat der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 181 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über private Arbeitsvermittler seine Zustimmung. Das Abkommen war 1997 abgeschlossen worden und sollte den Schutz der Arbeitnehmerinteressen sichern sowie günstige Rahmenbedingungen für private und öffentliche Arbeitsvermittler schaffen. Bei seinem Antrag berief sich der Bundesrat einmal mehr darauf, dass er – mit Ausnahme der fundamentalen Abkommen der ILO – nur jene Übereinkommen ratifizieren möchte, welche im Zeitpunkt der Ratifizierung bereits dem innerstaatlichen Recht entsprechen. Beim Übereinkommen Nr. 181, dessen generelle Stossrichtung der Bundesrat nicht in Frage stellte, widerspricht das geltende Recht beim Fehlen eines bezahlten Mutterschaftsurlaubs und bei den nicht vorhandenen Vorschriften über einen Mindestlohn den Forderungen des Abkommens.

Übereinkommen Nr. 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit Art. 82 des Militärgesetzes anpassen

Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich erneut (+0,6%), allerdings weniger als im Vorjahr (+1,2%). Wieder war die Zunahme bei den Frauen (+0,9%) bedeutender als bei den Männern (+0,5%). Während 1998 noch etwas mehr Ausländer als Schweizer eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hatten, war deren Beschäftigung im Berichtsjahr rückläufig (-0,1%). Im 1. Sektor wuchs die Zahl der Erwerbstätigen (+1,9%), ebenso im 3. Sektor (+1,2%). Einen Rückgang verzeichnete hingegen der 2. Sektor (-1%). Am deutlichsten war die Abnahme bei der Herstellung von Lederwaren und Schuhen (-13,1%), im Textilgewerbe (-4,7%) und im Bergbau (-2,8%). Im Dienstleistungssektor legten vor allem die Branchen Nachrichtenübermittlung (+9,5%), Versicherungsgewerbe (+4,4%) sowie Immobilien und Informatik (+2,9%) überdurchschnittlich zu.

Vollzeitstellen tiefsten Stand seit 1991
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

Die Zahl der Temporärstellen stieg 1999 um 20%. Gemäss BFS waren 144 000 Personen in einem befristeten Arbeitsverhältnis. 60 000 Arbeitnehmer standen in einer temporären Anstellung von weniger als sechs Monaten, 84 000 in einer solchen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Die Arbeitgeber schätzen diese Jobs wegen ihrer Flexibilität; Arbeitnehmern – vor allem Jugendlichen – bieten sie oft einen Einstieg in die Berufswelt. Die Gewerkschaften kritisierten allerdings, temporär Beschäftigte ersetzten die Saisonniers als Manövriermasse und würden sich seltener gegen unfaire Arbeitsbedingungen wehren als Festangestellte.

Temporärstellen
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

Der Nationalrat korrigierte die etwas wirtschaftslastigen Beschlüsse des Ständerates und entschied mit 114 zu 57 Stimmen, dass eine Intervention der tripartiten Kommission möglich wird, wenn die Löhne „wiederholt in missbräuchlicher Weise“ unterboten werden. In der Frage den Quoren sprach er sich jedoch für die Variante des Bundesrates (je 30%) aus. Dafür votierten neben den Vertretern des links-grünen Lagers auch die Abgeordneten der CVP und der LPS. Zustimmung fand der Ständerat hingegen mit seinem Willen, bei Normalarbeitsverträgen lediglich die Löhne, nicht aber die Arbeitszeiten der Missbrauchsbekämpfung zu unterstellen sowie bei den neu eingeführten Bestimmungen über die Unterkunft und die Sozialabgaben. In den beiden strittigen Punkten (Definition des Lohndumpings, Quoren für die Allgemeinverbindlichkeit von GAV im Missbrauchsfall) schloss sich der Ständerat in der Herbstsession – allerdings erst nach einer Zwischenrunde – der grossen Kammer an, worauf die Vorlage (nach Bereinigung weiterer kleinerer Differenzen) definitiv verabschiedet werden konnte.

Minimale Arbeits- und Lohnbedingungen (Flankierende Massnahmen zu den Bilateralen I, BRG 99.028-8)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Dem Ständerat lag ein Antrag seiner Kommission vor, welche die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kriterien deutlich verschärfen wollte. So sollten die tripartiten Kommissionen nur mit Normalarbeitsverträgen oder der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von GAV intervenieren können, wenn die branchenüblichen Löhne „deutlich und mehrfach in rechtsmissbräuchlicher Weise“ unterschritten werden. Für diese sehr restriktive Definition – insbesondere erlaubt der Begriff „rechtsmissbräuchlich“ einen viel geringeren Ermessensspielraum als „missbräuchlich“ – setzten sich vor allem bürgerliche Abgeordnete aus der Ostschweiz (Forster, fdp, SG und Schmid, cvp, AI) ein. Bekämpft wurde sie von den Vertretern der Linken sowie vom Tessiner Freisinnigen Marty, der argumentierte, die Verschärfung sei nicht nur juristisch unhaltbar, sondern auch eine unnötige Provokation an die Adresse der Gewerkschaften. Schliesslich setzte sich ein Kompromissantrag durch, wonach eingegriffen werden kann, wenn die branchenüblichen Löhne „deutlich und mehrfach in missbräuchlicher Weise“ unterboten werden. Beim Entsendegesetz brachte Ständerat Jenny (svp, GL) zwei zusätzliche Bestimmungen durch. Danach dürfen die Abzüge für Unterkunft und Verpflegung das ortsübliche Mass nicht überschreiten; der Bundesrat wird zudem ermächtigt, von ausländischen Arbeitgebern den Nachweis zu verlangen, dass sie die gesetzlich vorgegebenen Sozialabgaben entrichten. Die Quoren in den tripartiten Kommissionen führten ebenfalls zu längeren Diskussionen. Auf Antrag von Merz (fdp, AR) beschloss das Plenum schliesslich – gegen den Willen der Linken und von Bundesrat Couchepin – mit 21 zu 20 Stimmen, dass auch im Missbrauchsfall eine Ausdehnung des GAV nur vorgenommen werden kann, wenn 30% der Arbeitgeber, die 50% der Arbeitnehmer einer Branche beschäftigen, zustimmen. In der Gesamtabstimmung wurden die flankierenden Massnahmen einstimmig angenommen.

Minimale Arbeits- und Lohnbedingungen (Flankierende Massnahmen zu den Bilateralen I, BRG 99.028-8)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Im Auftrag des BWA führte der Kanton Solothurn ein Pilotprojekt ein, welches abklären soll, ob mit einer anderen Strukturierung der RAV deren Output verbessert werden kann. Das Zauberwort dazu heisst Kundensegmentierung. Entscheidende Neuerung ist, dass jeder Stellensuchende künftig zuerst in einem zentralen RAV-Chek-in vorsprechen muss, wo mit ihm zusammen eine Standortbestimmung vorgenommen wird. Je nach individueller Situation wird er darauf zur weiteren Betreuung den zentralen Einrichtungen RAV Jobmanagement (leicht Vermittelbare), RAV Qualifizierung (Weiterbildungswillige), RAV Integration (gewisse berufliche Defizite), RAV Soziales (gesundheitliche/soziale Probleme) oder RAV Workout (bei Verdacht auf Missbrauch der Arbeitslosenkasse) zugewiesen. Mit dieser Differenzierung sollen sich die Mitarbeiter auf ein weniger weites Spektrum konzentrieren und in einem Bereich spezialisieren können. Davon erhofft man sich sowohl eine Senkung der Kosten als auch eine Verbesserung der Leistungen.

Pilotprojekt Kundensegmentierung

In seiner Botschaft ans Parlament schwächte der Bundesrat den umstrittenen Terminus ab und sprach bei den Normalarbeitsverträgen und der Allgemeinverbindlichkeit nur noch von wiederholte Missbräuchen. Den Arbeitgebern kam er insofern entgegen, als er nicht alle Regelungen der GAV zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung freigeben wollte, sondern nur jene über den Lohn und die Arbeitszeit. Bei den Quoren hielt er an seinem ersten Vorschlag fest. Damit war ein Kompromiss erreicht, der es den Sozialpartnern ermöglichte, ohne Gesichtsverlust und ohne Referendumsdrohung auf das bilaterale Abkommen über den freien Personenverkehr einzutreten.

Minimale Arbeits- und Lohnbedingungen (Flankierende Massnahmen zu den Bilateralen I, BRG 99.028-8)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998