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Mit dem Bericht «Sexuelle Belästigung in der Schweiz: Ausmass und Entwicklung» erachtete der Bundesrat ein Postulat Reynard (sp, VS; Po. 18.4048) als erfüllt. Der Postulant hatte verlässliche Zahlen über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit gefordert. Die vom Bundesrat beantragte Abschreibung des Postulats genehmigte der Nationalrat in der Sommersession 2023 stillschweigend.

Sexuelle Belästigung. Wir brauchen endlich verlässliche Zahlen über dieses Problem (Po. 18.4048)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Nachdem der Bundesrat seinen Bericht zu Ursachen von Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld vorgelegt hatte, schrieb der Nationalrat ein Postulat Graf (gp, BL), das die Erstellung eines solchen Berichts gefordert hatte, in der Sommersession 2022 im Rahmen seiner Beratung des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2021 als erfüllt ab.

Postulat fordert Bericht zu Ursachen von Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld (Po. 19.3618)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Im April 2022 veröffentlichte der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats von Mathias Reynard (sp, VS) den Bericht «Sexuelle Belästigung in der Schweiz: Ausmass und Entwicklung». Der Postulant hatte vom Bundesrat verlässliche Zahlen über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit gefordert.
Nach einer Erklärung zur begrifflichen Definition von sexueller Belästigung präsentierte der Bericht verschiedene Zahlen und Eckpunkte zu sexueller Belästigung in der Schweiz. So konnte beispielsweise festgestellt werden, dass im Jahr 2020 1'435 Straftaten zu sexueller Belästigung registriert wurden und dass 15 bis 20 Prozent der Gesamtbevölkerung in ihrem Leben sexuelle Belästigung erleben. Weiter wurde festgestellt, dass der Grossteil der Betroffenen von sexueller Belästigung Frauen sind. Darüber hinaus seien LGBTQ+-Personen oder Menschen mit Behinderung besonders gefährdet, Opfer von übergriffigem Verhalten zu werden.
Die Regierung eruierte in verschiedenen Bereichen der Erfassung, Meldung oder strafrechtlichen Verfolgung von sexueller Belästigung Verbesserungspotential. Kontinuierliche Daten zu sexueller Belästigung lägen lediglich aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vor, die nur einen Teilbereich der Belästigungen festhalte. In Bevölkerungsbefragungen, die beispielsweise Opferraten oder Dunkelziffern erfragten, fielen die Opferzahlen sexueller Belästigung höher aus als in der PKS; die Bevölkerungsbefragungen seien aber aufgrund verschiedener Erhebungsmethoden, -häufigkeiten oder Frageformulierungen nur schwer vergleichbar. Weiter seien die Hürden für das Melden oder Anzeigen sexueller Belästigung sowohl im öffentlichen Raum als auch am Arbeitsplatz hoch. Viele Übergriffe würden gar nicht oder erst bei grossem Leidensdruck gemeldet.
Im Fazit des Berichts anerkannte der Bundesrat die Problematik sexueller Belästigung im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz sowie im privaten Umfeld. Bezüglich der Empfehlung zur Erhebung von umfassenderen Daten zu sexueller Belästigung verwies er auf die Gleichstellungsstrategie 2030: In dieser werde die Finanzierung und Durchführung einer Prävalenzstudie geprüft, in die auch die sexuelle Belästigung einbezogen werden könnte. Um Hürden zum Melden sexueller Belästigung abzubauen, hätten die Kantone eine umfangreiche Website der Opferhilfe Schweiz mitgestaltet. Zudem sei ein telefonisches 24-Stunden-Beratungsangebot für Gewaltbetroffene in der Prüfung. Da zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bereits sehr viele Massnahmen umgesetzt seien, unterstrich der Bundesrat die Wichtigkeit von betrieblichen Massnahmen, wie beispielsweise klaren Richtlinien, Schulungen oder externen Meldestellen.

Sexuelle Belästigung. Wir brauchen endlich verlässliche Zahlen über dieses Problem (Po. 18.4048)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

In Erfüllung eines Postulats Graf (gp, BL) präsentierte der Bundesrat im Dezember 2021 seinen Bericht zu Ursachen von Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld sowie zu Massnahmen zu deren Verhinderung. Dem Bericht lagen von der Universität St. Gallen im Auftrag des EBG ausgewertete Daten zu Ursachen von Homiziden innerhalb der Partnerschaft vor. Gemäss diesen Auswertungen sind die Opfer in neun von zehn Fällen weiblich. Die Studie eruierte verschiedene Risikofaktoren für Tötungsdelikte im häuslichen Umfeld, namentlich eine Trennung und die vorhergehende Ausübung von häuslicher Gewalt – inklusive Stalking –, Alkohol- und Drogenkonsum, Schusswaffenbesitz, finanzielle Schwierigkeiten oder auch «kulturell geprägte Vorstellungen über Geschlechterrollen mit einem Besitzanspruch sowie Macht- und Kontrollverhalten seitens des Mannes». Gerade im häuslichen Bereich bestehe Handlungsbedarf für Präventions- und Schutzmassnahmen, da die Tötungsdelikte dort im Gegensatz zu denjenigen ausserhalb der Partnerschaft über die Zeit nicht abgenommen hätten. Die sieben von den Autorinnen und Autoren im Bericht festgehaltenen Empfehlungen zielen unter anderem darauf ab, sowohl gewaltbetroffene als auch gewaltausübende Personen während der Trennung besser professionell zu betreuen, Schusswaffen schwieriger erhältlich zu machen und die Wirksamkeit von Präventionsinstrumenten stärker zu erforschen.
Aufgrund des Berichts beschloss der Bundesrat sechs Massnahmen: Erstens sollen fedpol und das VBS die Herkunft der für Homizide verwendeten Waffen erforschen, damit basierend auf diesen Grundlagen weitere Massnahmen zur Einschränkung des missbräuchlichen Waffengebrauchs beschlossen werden können. Zweitens soll zur Prävention von Tötungsdelikten erforscht werden, «mit welchen Massnahmen in der Schweiz auf gewaltbegünstigende Männlichkeitsvorstellungen eingewirkt werden kann». Drittens sollen Fachpersonen aus der Medizin, Psychiatrie, der Suchtberatung und dem sozialen Bereich sensibilisiert und Hilfsangebote verstärkt werden. Ebenfalls sollen – viertens – solche Hilfsangebote besser koordiniert und besser vermittelbar werden. Da etwas mehr als ein Viertel der Tötungsdelikte in der Partnerschaft mit dem Suizid des Täters oder der Täterin enden, soll fünftens diese Kategorie von Fällen verstärkt untersucht werden. Sechstens soll das SEM prüfen, wie Migrantinnen und Migranten besser über häusliche Gewalt und die für diesen Fall zur Verfügung stehenden Hilfsangebote informiert werden können.

Nach Kenntnisnahme des Berichts beschloss die WBK-NR mit 16 zu 7 Stimmen die Lancierung einer Kommissionsmotion, um regelmässige Präventionskampagnen gegen häusliche, geschlechterbezogene und sexuelle Gewalt in der ganzen Schweiz durchzuführen. Der Bundesrat stand diesem Anliegen positiv gegenüber. Ähnliche Anliegen verfolgten drei unmittelbar nach Publikation des Berichts von Nationalrätinnen unterschiedlicher politischer Lager eingereichte Motionen.

Postulat fordert Bericht zu Ursachen von Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld (Po. 19.3618)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Im März 2021 veröffentlichte das BFS die Kriminalstatistik 2020. Wie bereits im Jahr 2019 waren auch 2020 die Widerhandlungen gegen das StGB (421'678; -2.4%), das BetmG (68'600; -9.4%) und das AIG (32'784; -11.5%) rückläufig. Die PKS wies darauf hin, dass der Rückgang bei bestimmten Straftatbeständen unter anderem auch auf die ausserordentliche Lage infolge der Covid-19-Pandemie zurückzuführen sei.
Wie bereits in den vorhergehenden Jahren machten auch im Jahr 2020 die Vermögensstraftaten (65%) den Löwenanteil an den Widerhandlungen gegen das StGB aus. Die Anzahl der Vermögensstraftaten war im Vergleich zu 2019 um 4 Prozent gesunken. Während die seit 2012 rückläufige Zahl von Einbruch- und Einschleichdiebstählen mit 32'819 der Polizei bekannten Delikten im Vergleich zum Vorjahr erneut um 9.9 Prozent zurückging, beobachtete die Polizei eine Zunahme der Raube und der Sachbeschädigungen (ohne Diebstahl) um 4 bzw. um 9 Prozent. Darin widerspiegle sich wohl eine Zunahme des Vandalismus, vermutete das BFS.
Mit 1'668 Fällen nahm die Zahl der schweren Gewaltstraftaten im Vergleich zu 2019 um 137 Fälle bzw. 8.9 Prozent zu. Dieser Anstieg liesse sich vor allem auf eine Zunahme bei den versuchten Tötungsdelikten um 45 Straftaten (+28%), den Vergewaltigungen um 34 (+5%) und den schweren Körperverletzungen um 32 Fälle (+5%) zurückführen. Auch die Zahl der Widerhandlungen gegen die sexuelle Integrität nahm gegenüber dem Vorjahr um 6.4 Prozent zu. So wurden im Vergleich zum Vorjahr 7.5 Prozent mehr Pornografiestraftaten, 15.4 Prozent mehr sexuelle Belästigungen, 8.1 Prozent mehr Fälle von sexuellen Handlungen mit Kindern und 9.1 Prozent mehr sexuelle Nötigungen registriert. Fürs Jahr 2020 sind der Polizei insgesamt 47 vollendete Tötungsdelikte bekannt (2019: 46; +1), wobei die Aufklärungsquote bei knapp 98 Prozent (+2.1%) lag. Von den vollendeten Tötungsdelikten erfolgten 28 im häuslichen Bereich (2019: 29; -1), wobei es sich bei elf der Todesopfer um Personen weiblichen Geschlechts und in neun Fällen um Kinder handelte.
Neu werden in der PKS zudem Zahlen zur Cyberkriminalität – also Straftaten in Telekommunikationsnetzen wie dem Internet – erhoben. Diese neue Kategorie umfasst fünf grosse Bereiche: die Cyber-Wirtschaftskriminalität, die Cyber-Sexualdelikte, die Cyber-Rufschädigung und unlauteres Verhalten, das Darknet sowie «Übrige». Im Jahr 2020 betrug die Zahl dieser Straftaten 24'398, wovon mit 16'395 bekannten Fällen die grosse Mehrheit aus Cyberbetrügen bestand.
Von den 68'600 Widerhandlungen gegen das BetmG wurden fast die Hälfte in Form von Betäubungsmittelkonsum begangen. Während der Anteil dieser Straftaten mit einem Minus von 10.7 Prozent gegenüber dem Vorjahr rückläufig war, wie auch jene des Besitzes (-12.9%) und Handels (-7.5%) von Betäubungsmitteln, zeigte sich beim Schmuggel (+11.6%), beim Anbau und bei der Herstellung (+22.1%) von Betäubungsmitteln ein Anstieg. Beim AIG bestanden rund zwei Drittel der Straftaten in der rechtswidrigen Einreise oder dem rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz. Dies entspricht einem Rückgang um 13 Prozent gegenüber 2019. Auch die illegale Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung kam im Jahr 2020 seltener vor (-27%). Die Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung nahm im Vergleich zum Vorjahr hingegen um 19 Prozent zu.

Kriminalstatistik 2020
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

Gemäss der im März 2020 veröffentlichten Kriminalstatistik 2019 waren die Widerhandlungen gegen das StGB (432'000, -0.2%) sowie gegen das BetmG (75'757, -0.7%) im Vorjahresvergleich zum siebten Mal in Folge zurückgegangen – wenn auch nur schwach. Die Zahl ersterer befand sich auf dem tiefsten Stand seit der Statistikrevision im Jahr 2009. Nachdem die Verstösse gegen das AIG 2018 noch zugenommen hatten, verzeichnete die PKS 2019 mit 37'024 erfassten Straftaten auch hier eine Reduktion um 3.6 Prozent.

In der Regel stellen die Vermögensstraftaten den grössten Posten in der PKS dar – so auch 2019. Mit 286'207 polizeilich erfassten Fällen machten sie rund zwei Drittel der Widerhandlungen gegen das StGB aus, womit ihre Zahl im Vorjahresvergleich leicht gesunken ist (-0,8%). In der Kategorie der Straftaten gegen das Vermögen verzeichnete die PKS 2019 unter anderem beim Diebstahl (ohne Laden- und Fahrzeugdiebstahl; -2%) und bei den Einbruchdiebstählen (-8%) rückläufige Zahlen, wobei der Polizei im Durchschnitt 100 Einbrüche pro Tag bekannt waren (2018:106; -6 p.T). Neben einer beobachteten Zunahme beim Raub (+13.9%) erreichten die Betrugsfälle mit einer Zunahme von 7,9 Prozent 2019 ihren höchsten Wert seit 2009. Gemäss dem BFS sei dies unter anderem auch auf den Einfluss der digitalen Kriminalität zurückzuführen. Seit einigen Jahren zunehmend sind gemäss Polizei zudem Ehrverletzungen und strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich. Im Jahr 2019 betrafen diese konkret die Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (+7,0%) sowie Verzeigungen wegen Beschimpfung (+8,5%), wobei letztere den höchsten Wert seit 11 Jahren erreichten. Die Zunahme bei den Sexualstraftaten um 9.2 Prozent auf 8'189 Fälle lasse sich durch die Zunahme bei der Pornografie (+56.1%) sowie auch bei den Vergewaltigungen (+8.5%) erklären, so das BFS. Abnahmen hält die PKS hingegen bei den Zahlen der sexuellen Handlungen mit Kindern (-10,7%), der illegalen Prostitution und dem Exhibitionismus (-9,8%) fest. 2019 wurden bei der Polizei insgesamt 1'531 schwere Gewaltstraftaten angezeigt, womit ihre Zahl im Vergleich zu 2018 um 7.4 Prozent zugenommen habe. Diese Zunahme wird in der PKS mit der Zunahme bei der schweren Körperverletzung (+8.9%) und bei den Vergewaltigungen erklärt. Bei den Tötungsdelikten zählt die Kriminalstatistik 161 versuchte (2018: 149; +12) und 46 vollendete Tötungen (2018: 50; -4). 29 der 46 vollendeten Tötungsdelikte erfolgten im häuslichen Bereich, wobei es sich in 14 Fällen um innerhalb der Partnerschaft getötete Frauen und in 9 Fällen um durch Elternteile getötete Kinder handelte. Besorgniserregend seien diese überdurchschnittlichen Zahlen insbesondere vor dem Hintergrund der anlaufenden Corona-Pandemie und den Befürchtungen, dass andauernde Ausgangsbeschränkungen eine weitere Zunahme der häuslichen Gewalt mit sich ziehen könnten, kommentierte die NZZ.
Bei den Personen, die mit einem Verstoss gegen das StGB beschuldigt wurden, zeigte sich im Vorjahresvergleich mit 81'709 Fällen ein Anstieg um rund 1.7 Prozent. Wie das BFS erklärte, sei diese Erhöhung in absoluten Zahlen auf die Zunahme bei den beschuldigten Minderjährigen zurückzuführen (+14.2%), deren Zahl in den beiden Jahren zuvor abgenommen hatte. Während die Zahl der beschuldigten jungen Erwachsenen mit einer Reduktion von 2.2 Prozent auf ihrem tiefsten Stand seit der Statistikrevision 2009 angelangte, erreichten jene der beschuldigten Erwachsenen hingegen den höchsten Wert seit 2009 (+0.9%).
Rund die Hälfte der Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz entfielen 2019 auf den Konsum von Betäubungsmitteln, die um 3.4 Prozent zurückgegangen waren. Die PKS verzeichnete beim Handel (-6.5%) sowie beim Abbau und der Herstellung (-16.0%) Rückgänge, wohingegen der Schmuggel (+36.6%) und der Betäubungsmittelbesitz (+1.1%) zunahmen.
Der Rückgang der Straftaten gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz im Gesamten sei damit zu erklären, dass Widerhandlungen gegen zwei Verordnungen der Kategorie «übrige Straftaten» teilweise nicht mehr erfasst würden, so das BFS, denn «[o]hne diese Kategorie ergäbe sich keine wesentliche Veränderung gegenüber dem Vorjahr». Im AIG erfasste die PKS eine Abnahme bei der illegalen Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung (-13.4%) sowie eine Zunahme der rechtswidrigen Einreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts (+2%).

Kriminalstatistik 2019
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

Die schweizweite statistische Erfassung von «hate crimes» aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks oder von Geschlechtsmerkmalen könnte Ansatzpunkte für die Prävention aufzeigen und würde generell die Diskriminierung dieser Gruppe thematisieren, argumentierte die ständerätliche WBK, die ihrem Rat die Annahme der entsprechenden Motion Quadranti (bdp, ZH) beantragte. In der Frühjahrssession 2020 folgte die Ratsmehrheit jedoch einem Einzelantrag Hefti (fdp, GL) und lehnte den Vorstoss mit 21 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Die Gegnerschaft der Motion erachtete die geforderte Statistik in der vorgeschlagenen Form im Hinblick auf die Datenqualität als problematisch, da sie aus Polizeirapporten zusammengestellt würde und nicht wie die polizeiliche Kriminalstatistik aus Anzeigen aufgrund des Strafgesetzbuches. Innenminister Alain Berset versicherte, der Bundesrat werde beim Thema «hate crimes» nicht untätig bleiben, und wies darauf hin, dass es der in der Volksabstimmung vom Februar 2020 angenommene Artikel 262bis StGB (Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung) möglich mache, auch diesen Tatbestand in der polizeilichen Kriminalstatistik zu erfassen. Dies war zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion noch nicht möglich gewesen, weswegen die Motion eine Statistik basierend auf Polizeirapporten vorgeschlagen hatte.

Statistische Erfassung von «hate crimes» aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen

Le Conseil national a rejeté unanimement en septembre 2019 un postulat Steinemann qui demandait la collecte de données sur la violence à l'égard des femmes.
Le Conseil fédéral s'y était opposé, arguant que ces statistiques existaient déjà, dans les recensements concernant les violences et homicides domestiques. De plus, l'OFS mène en ce moment une enquête supplémentaire dans le cadre de la mise en œuvre de la Convention d'Istanbul, qui sera publiée en 2025.

Collecte de données sur la violence à l'égard des femmes (Mo. 19.3756)
Dossier: Feministisches Jahr 2019?
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

En Suisse, une femme meurt en moyenne toutes les deux semaines, victime de féminicide, majoritairement dans le cadre domestique. En 2018, on dénombrait 28 victimes, et 51 survivantes de tentative de féminicide. Maya Graf, dans son postulat «Stop aux féminicides dans le contexte domestique en Suisse» demande un rapport sur les causes et une liste de mesures pour mettre fin à ce phénomène.
Dans le cadre de la mise en œuvre de la Convention d'Istanbul, le Conseil fédéral avait déjà mandaté l'OFS et le BFEG pour l'élaboration d'un rapport sur les violences domestiques, il a donc recommandé l'adoption du postulat, qui a été accepté unanimement par le Conseil national en septembre 2019.

Postulat fordert Bericht zu Ursachen von Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld (Po. 19.3618)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Eine knappe Mehrheit von 97 zu 94 Nationalratsmitgliedern unterstützte in der Herbstsession 2019 das Anliegen einer Motion Quadranti (bdp, ZH), dass der Bund «hate crimes» aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks oder von Geschlechtsmerkmalen statistisch erfassen sollte. Solche Daten böten die Grundlage zur Problemlösung und könnten Ansatzpunkte für die Prävention aufzeigen, argumentierte Quadranti. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt. Er befürchtete eine ungenügende Datenqualität, denn die Angabe des Tatmotivs erfolge in der polizeilichen Kriminalstatistik nur auf freiwilliger Basis. Mit der Einführung eines Straftatbestands für Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung würde die Erfassung in der polizeilichen Kriminalstatistik – wie für alle Straftatbestände des StGB – ohnehin obligatorisch werden. Im Falle der Ablehnung anlässlich des bevorstehenden Referendums könnte sich der Bundesrat hingegen eher Umfragen bei den betroffenen Gruppen vorstellen, erklärte Innenminister Alain Berset, von denen er sich aussagekräftigere Resultate verspreche als von der Erfassung durch die Polizei. Die grosse Kammer folgte indes mehrheitlich dem Aufruf Quadrantis, einen Schritt zu tun, um die «Problemdimension sichtbar» zu machen.

Statistische Erfassung von «hate crimes» aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen

Mittels eines Postulats wollte Mathias Reynard (sp, VD) den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht verlässliche Zahlen über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit zusammenzutragen. Internationale Studien belegten, dass ungefähr jede dritte Frau an ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt werde, so der Postulant. Für die Schweiz fehlten aber aktuelle, flächendeckende Daten, weshalb bei der Untersuchung des Ausmasses und der Entwicklung dieser Problematik grosser Handlungsbedarf bestehe. Die Umsetzung vorliegenden Postulats liege zudem im Rahmen der Istanbul-Konvention, welche von den Vertragsstaaten die Untersuchung aller Formen von Gewalt gegen Frauen verlange.
Der Vorstoss wurde in der Wintersession 2018 von Verena Herzog (svp, TG) bekämpft und anschliessend in der Frühjahrssession 2019 erneut aufgegriffen. Herzog wies in ihrer Begründung darauf hin, dass es entgegen den Aussagen des eingereichten Textes sehr wohl aktuelle schweizerische Daten gebe und die entsprechenden Fakten bekannt seien. Hinter diesem Postulat vermute sie aus diesem Grund vielmehr «Alarmismus und Profilierung». Ihre Parteikollegin Céline Amaudruz (svp, GE) wies hingegen darauf hin, dass bestehende Zahlen womöglich verzerrt seien, da nicht alle Opfer sexueller Belästigung Anzeige erstatteten. In Zustimmung mit letzterer Aussage ergänzte Innenminister Alain Berset, dass durch die geforderte Prävalenzstudie Diskrepanzen zwischen der Realität und offiziellen Statistiken aufgedeckt werden könnten. Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Bundesrates und nahm das Postulat mit 93 zu 68 Stimmen an. Während das Ja-Lager fraktionsmässig durchmischt war, bestand das Nein-Lager ausschliesslich aus Mitgliedern der Fraktionen der SVP und der FDP.

Sexuelle Belästigung. Wir brauchen endlich verlässliche Zahlen über dieses Problem (Po. 18.4048)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Die Zahl der Straftaten in der Schweiz nimmt laut PKS seit 2012 kontinuierlich ab. Dieser Trend zeigte sich auch in der Kriminalstatistik 2017: Die verzeigten Straftaten gegen das StGB (-6.1%), das BetmG (-3.8%) und das AuG (-9.1%) waren im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen und erreichten die niedrigsten Werte seit der Statistik-Revision 2009. Die meisten Straftaten registrierte das BFS im Kanton Zürich und die wenigsten in Appenzell Innerrhoden, wie die Appenzeller Zeitung berichtete.
Wie auch schon in den Jahren zuvor machten 2017 Vermögensstraftaten den grössten Anteil an Widerhandlungen gegen das StGB aus, wobei auch diese im Vergleich zu 2016 ein Minus von 6.1 Prozent verzeichneten. Dies ergibt sich insbesondere aus der Abnahme von Diebstählen (-7%; ohne Fahrzeuge), Betrügen (-16%) und Erpressungen (-26%). Hingegen nahmen verschiedene Cyberdelikte wie der betrügerische Missbrauch von Datenverarbeitungsanlagen (+3.5%), die unrechtmässige Aneignung (+3.6%) und die unbefugte Datenbeschaffung (+9%) zu. Abgenommen hatte 2017 auch die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Integrität (-5.1%). Dieser Rückgang zeigte sich insbesondere bei der unzulässigen Ausübung der Prostitution (-22.2%) und den sexuellen Handlungen mit Kindern (-14.3%). Die Zahl der Anzeigen wegen Vergewaltigungen und Pornografie waren 2017 allerdings um 31 (+5.3%) beziehungsweise um 218 (+17%) Fälle angestiegen. Eine weitere Entwicklung, die sich im Jahr 2017 fortsetzte, war die zunehmende Gewalt und Drohung gegen Beamte (+12%), wobei gemäss Weltwoche insbesondere die Polizei betroffen sei. Diese Beobachtung sei laut Tages-Anzeiger auf zwei Gründe zurückzuführen: Einerseits habe die Zahl der Drohungen und Gewaltanwendungen (sowie insbesondere deren Intensität) tatsächlich zugenommen, andererseits liege ihr auch eine Veränderung im Anzeigeverhalten von Beamten zugrunde. Kantone ermutigten ihre Polizisten und Polizistinnen verstärkt dazu, Gewalt und Drohungen zur Anzeige zu bringen, was sich in höheren Zahlen in der Kriminalstatistik niederschlage. Eine Befragung von St. Galler Polizisten und Polizistinnen habe zudem ergeben, dass die Häufigkeit von Straftaten gegen Beamte tendenziell steige. Die Problematik sei bereits in Form einer Motion Flückiger-Bäni (svp, AG; Mo. 16.3547) auf die politische Agenda gelangt.
Die Zahl der wegen einer Widerhandlung gegen das StGB Beschuldigten blieb 2017 anders als in den Vorjahren konstant (-0.1%). Während bei den jungen Erwachsenen (18 bis 24 Jahre) eine Abnahme um 3.2 Prozent zu beobachten war, liess sich bei den Erwachsenen über 25 Jahre keine Veränderung feststellen. Die grösste Veränderung registrierte das BFS bei den beschuldigten Minderjährigen: Mit einer Zunahme von 8.3 Prozent war diese Zahl zum ersten Mal seit sieben Jahren wieder angestiegen.

Kriminalstatistik 2017
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

Die Kriminalstatistik verzeichnete 2016 einen erneuten Rückgang der Straftaten gegen das StGB (-4.1%). Insbesondere bei den Einbrüchen war wie bereits auch 2015 erneut eine Abnahme zu beobachten (-11.0%). Auch bei anderen Formen von Diebstahl stellte das BFS rückläufige Tendenzen fest (-9%; ohne Fahrzeuge). Eine «generell[e] Hochkonjunktur» hatten 2016 hingegen die Straftatbestände Verleumdung (+16.5%) sowie Beschimpfung und üble Nachrede (+4.0%), wie das St. Galler Tagblatt schrieb. Zugenommen hatten 2016 auch Gewaltstraftaten (+3.6%), was laut der Solothurner Zeitung insbesondere auf die Zunahme von Vergewaltigungen (+11%) und versuchten Tötungsdelikten (+33%) zurückzuführen war. Bei insgesamt 45 vollendeten Tötungsdelikten, welche im Gegensatz zu den versuchten Tötungsdelikten im Vergleich zum Vorjahr abgenommen (2015: 54; -21.0%) hatten, starben 19 Personen durch häusliche Gewalt – 18 davon waren weiblichen Geschlechts. Anders formuliert starb 2016 in der Schweiz alle drei Wochen eine Frau durch häusliche Gewalt, berichtete das BFS den Medien. Wie der Kriminologe Olivier Guéniat im Gespräch mit Le Matin Dimanche einschätzte, sei dies aufgrund der hohen Dunkelziffer im Bereich der häuslichen Gewalt wohl nur «die Spitze des Eisbergs».
Nachdem Widerhandlungen gegen das BetmG im Vorjahr zugenommen hatten, waren sie 2016 insgesamt wieder leicht rückläufig (-3.3%). Dies zeigte sich sowohl bei den markanten Rückgängen im Schmuggel (-52.2%) und beim Anbau und der Herstellung (-42.7%) als auch schwächer beim Besitz von Betäubungsmitteln (-1.8%). Während der Handel im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben war, nahm der Konsum von Betäubungsmitteln, welcher knapp die Hälfte der Straftaten gegen das BetmG ausmachte, um knapp 2 Prozent zu.
Auch bei den Straftaten gegen das AuG war 2016 ein leichter Rückgang (-0.7%) zu beobachten. Dieser manifestierte sich vorwiegend bei der illegalen Einreise mit unrechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz (-5.2%) und bei der Ausübung einer illegalen Erwerbstätigkeit (-1.6%). Konstant blieben die Zahlen hingegen bei der Erleichterung einer illegalen Einreise, beim unrechtmässigen Aufenthalt und bei der Irreführung der Rechtspflege. Eine Zunahme war 2016 bei der Missachtung der Ein-/Ausgrenzung (+48.4%) und bei der Verletzung der An- und Abmeldepflicht (+18.4%) zu verzeichnen.
Obwohl die Straftaten gegen das StGB insgesamt rückläufig waren, nahm die Zahl der wegen einer Widerhandlung gegen das StGB beschuldigten Personen um 1.5 Prozent zu. Bei Betrachtung der Altersverteilung der Beschuldigten fällt auf, dass sowohl die Zahl der beschuldigten Minderjährigen (-1.4%) als auch die Zahl der beschuldigten jungen Erwachsenen (-0.3%; 18-bis 24-Jährige) erneut rückläufig waren und seit 2009 einen Tiefststand erreichten. Bei den übrigen Erwachsenen war ein Zuwachs um 2.4 Prozent zu beobachten. Ebenfalls zugenommen hatte 2016 – erstmals in drei Jahren – die Zahl der beschuldigten Personen aus dem Asylbereich (+34.3%).

Kriminalstatistik 2016
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), welche seit 2009 in revidierter Form jährlich erscheint, stellte im Jahr 2015 nach einem erneuten Rückgang um 7.3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr den tiefsten Stand der Widerhandlungen gegen das StGB seit der Revision der Statistik fest. Mit einem Anteil von knapp 69 Prozent machten auch 2015 die Vermögensstraftaten den Grossteil aller Straftaten gegen das StGB aus. Dass das unter den Überbegriff Vermögensstraftaten fallende Delikt des Diebstahls mit all seinen Unterkategorien wie Einbruch-, Taschen- oder Fahrzeugdiebstahl 2015 rückläufig war (-11.9%), spiegle sich folglich in den Gesamtzahlen wieder, so das BFS. Insbesondere bei den Einbruchdiebstählen war im Vorjahresvergleich mit 19 Prozent ein Rekordminus zu beobachten. Auch die Zahl der Einschleichdiebstähle war 2015 um 11 Prozent zurückgegangen. Diese Entwicklungen seien auf die bessere Sensibilisierung der Bevölkerung, die verstärkte Polizeipräsenz sowie den weiterhin sinkenden Goldpreis zurückzuführen, so die Einschätzung des emeritierten Strafrechtsprofessors Martin Killias in einem Interview mit dem St. Galler Tagblatt. Es gab 2015 allerdings auch Tatbestände, bei welchen eine Zunahme der Widerhandlungen gegen das StGB zu beobachten war; namentlich Betrugsfälle und Fälle von Veruntreuung nahmen im Vergleich zu 2014 um rund 24 Prozent zu.
Nachdem die Zahl der vollendeten Tötungsdelikte ein Jahr zuvor ein Rekordtief erreicht hatte, stieg diese 2015 erneut an (2014: 41; 2015: 57), dies insbesondere im häuslichen Bereich (+57%). Auch Gewalt und Drohung gegen Beamte war von 2567 auf 2808 Fälle (+9.4%) angestiegen. Wie der Sonntags-Blick schrieb, sei insbesondere eine Zunahme von Beschimpfungen und damit eine Abnahme des Respekts gegen Amtspersonen zu beobachten.
Eine Neuerung in der Kriminalstatistik 2015 war die Berechnung von Häufigkeitszahlen für eine Auswahl von Gewalt- und Vermögensstraftaten in Kantonen und Städten mit mehr als 30'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. So waren im Jahr 2015, was Gewaltstraftaten anbelangt, Freiburg, Basel und Biel die «gefährlichsten Städte», wie der «Blick» folgerte. Die «sichersten Städte» waren hingegen Köniz, Thun und Chur. Die Gefahr von Einbruch- und Einschleichdiebstählen war in Neuenburg, Genf und Lausanne am grössten. Während in Neuenburg die Zahl gegenüber 2014 zugenommen hatte, waren die Zahlen der beiden letzten Städte rückläufig. Am wenigsten Einbruch- und Einschleichdiebstähle wiesen 2015 Uster, Lugano und Schaffhausen auf.
Straftaten im Zusammenhang mit dem BetmG (+6.3%) verbuchten 2015 einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Die Tatbestände der Sicherstellung (+7.5%), des Schmuggels (+122.4%) sowie des Anbaus und der Herstellung von Betäubungsmitteln (+45.0%), hatten 2015 im Vergleich zum Vorjahr allesamt zugenommen. Während der Konsum stabil geblieben war, war eine leichte Abnahme des Handels mit Betäubungsmitteln festzustellen (-4.6%).
Nachdem die Zahl der Widerhandlungen gegen das AuG 2014 rückläufig gewesen war, nahm sie 2015 wieder zu (+6.7%). Diese Entwicklung sei auf die Zunahme der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts (+10.7%) zurückzuführen, schloss das BFS in seinem Bericht.
Auch 2015 war die Zahl der Beschuldigten im Zusammenhang mit dem StGB gesunken. In Bezug auf die Altersgruppen zeigte sich dies vorwiegend in einem erneuten Rückgang der Zahl von minderjährigen Beschuldigten (-10.5%). Dies sei auf veränderte Lebensgewohnheiten zurückzuführen; Jugendliche sässen heutzutage viel häufiger vor dem Computer, so Killias im St.Galler Tagblatt. Auch bei den jungen Erwachsenen (18- bis 24-Jährige; -3.8%) sowie bei den übrigen Altersgruppen waren die Werte rückläufig; bei Ersterer handelte es sich sogar um den tiefsten Wert seit der Statistikrevision 2009. Dieselbe Aussage traf das BFS zudem auch für die Zahl von Beschuldigten aus dem Asylbereich (-18.7%).

Kriminalstatistik 2015
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

Die jährlich erscheinende Kriminalstatistik des BFS wies für das Jahr 2014 mit 41 vollendeten Tötungsdelikten den tiefsten Wert seit 30 Jahren auf. Im Vergleich zum Vorjahr war die Zahl der vollendeten Tötungsdelikte um 29 Prozent gesunken, während die Aufklärungsquote um rund 2 Prozent gestiegen ist. Über die Hälfte der Tötungsdelikte geschahen im häuslichen Bereich, rapportierte das BFS.
Die grosse Mehrheit der 526'066 im Jahr 2014 begangenen Delikte gegen das Strafgesetzbuch bildeten mit einem Anteil von 70 Prozent die Vermögensstraftaten. Der Rückgang von Straftaten gegen das StGB um 8.5 Prozent gegenüber 2013 ist laut BFS der Abnahme von Diebstählen (-14.3%, ohne Fahrzeugdiebstähle) zu verdanken. Rückläufig waren zudem auch Straftaten wie Raub (-25.9%), einfache Körperverletzung (-8.7%) und Drohung (-7.5%). Bei einigen Tatbeständen des StGB liess sich allerdings eine Zunahme der Widerhandlungen im Vergleich zum Vorjahr beobachten: 2014 kamen vermehrt Erpressungen (+19.5%), Urkundenfälschungen (+14.4%) und Fahrzeugdiebstähle (+8.4%) ans Licht. Wie bereits seit einigen Jahren blieben auch 2014 Sexualstraftaten wie Nötigung (-2.8%), Vergewaltigung (-2.6%) und sexuelle Handlungen mit Kindern (-2.3%) ziemlich konstant.
Weiter war eine Abnahme der Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (-16.8%) sowie das Ausländergesetz (-4.7%) zu verzeichnen. Der Rückgang der Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz – insbesondere bei der Sicherstellung von Betäubungsmitteln (-23.0%) und beim Konsum (-18.1%) zu beobachten – sei laut BFS auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen. Demnach wurde der Konsum von Cannabis seit Oktober 2013 neu teilweise mit Ordnungsbussen geahndet und nicht mehr zur Anzeige gebracht. Im Jahr 2014 wurden 14'861 Ordnungsbussen und 22'083 Verzeigungen wegen Konsum von Hanfprodukten registriert, was einer Abnahme um 28.6 Prozent entspricht.
Mit der Abnahme der Verstösse sank 2014 auch die Zahl der Beschuldigten wegen Widerhandlungen gegen diese Gesetze. Diese Abnahme zeigte sich insbesondere bei den in Bezug auf das StGB beschuldigten jungen Erwachsenen (-8.9%) und den Beschuldigten im Asylbereich (-30.9%).

Kriminalstatistik 2014
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

Die Kriminalstatistik, die seit 2009 vom Bundesamt für Statistik (BfS) veröffentlicht wird, wies für das Jahr 2013 bei den verzeigten Straftaten insgesamt einen Rückgang von 3,3% aus. Während die Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz (+5%, v.a. Drogenkonsum) und gegen das Ausländergesetz (+14%, v.a. illegale Einreisen) zunahmen, war im zahlenmässig wichtigsten Bereich – den Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (79% der Straftaten) – eine Abnahme von 6% zu verzeichnen. Hier gab es deutlich weniger Fälle von Diebstahl (-8%), während aufgrund des „Tatmittels Internet“ die Fälle von Betrug bzw. Erpressung signifikant anstiegen (+67%). Bei Betrachtung der demografischen Verteilung fiel auf, dass sich der Trend eines Rückgangs der Beschuldigtenzahl bei Minderjährigen (-6,7%) und jungen Erwachsenen (-6,8%) fortsetzte. Ebenfalls war die Zahl der Beschuldigten aus dem Asylbereich rückläufig (-22,9%). Aus geografischer Perspektive wurde ersichtlich, dass insbesondere die Grenzkantone zu Italien und Frankreich mit höherer Kriminalität zu kämpfen hatten, was auf den florierenden Kriminaltourismus zurückzuführen ist.

Kriminalstatistik 2013
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

Ebenfalls in Reaktion auf die beiden Mordfälle forderte ein diskussionslos überwiesenes Postulat Rickli (svp, ZH) einen Bericht über die Entwicklung der Verwahrungspraxis in der Schweiz seit dem letzten Bericht aus dem Jahr 2007. Die aktuellen Daten sollten die Basis für die bevorstehende Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches sein.

Bericht über die Verwahrungspraxis in der Schweiz (Po. 13.3978)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Am 25. März publizierte das Bundesamt für Statistik (BfS) die polizeiliche Kriminalstatistik 2012. Insgesamt wurden im Vergleich zum Vorjahr 8,2 Prozent mehr Straftaten registriert. Der Befund einer verstärkten Zunahme der Kriminalität insbesondere bei Diebstählen (plus 11%), schweren Körperverletzungen (plus 23%), Gewalt und Drohungen gegen Beamten (plus 17%), Raubfällen (plus 16%), Nötigung (plus 12%), häusliche Gewalt (plus 6%) und Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz (plus 15%) provozierte ein grosses Medienecho. Weitgehend stabil blieb die Anzahl Tötungs- und Drogendelikte.

Kriminalstatistik 2012
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

Ende 2010 legte das BFS zum zweiten Mal den Jahresbericht der polizeilichen Kriminalstatistik vor, der dank der einheitlichen Erfassung aller Kantone vergleichbare detaillierte Aussagen zulässt. Gemäss Bericht wurden im Jahr 2010 429'324 Fälle mit 656'858 Straftaten gemeldet. Damit ging die Anzahl angezeigter Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 2% zurück.

Kriminalstatistik 2010
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

Der Nationalrat war mit der Änderung einverstanden, welche der Ständerat im Vorjahr an der Motion von Evi Allemann (sp, BE) bezüglich der Meldepflicht für gewalttätige Vorgänge vorgenommen hatte.

Motion fordert einheitliche Meldepflicht für Gewaltdelikte (07.3697)

Im Berichtsjahr wurden auch mehrere Studien zur Gewalttätigkeit von Jugendlichen veröffentlicht. Eine Untersuchung des Bundesamts für Polizei (FedPol) zeigte, dass es in der Schweiz rund 500 jugendliche Intensiv- oder Mehrfachtäter gibt. Dabei handelt es sich um Jugendliche, die eine – je nach Kanton unterschiedliche – Anzahl von Gewalttaten innerhalb eines definierten Zeitraums begangen haben. Das FedPol zeichnete in seinem Bericht auch ein Profil dieser Täter, sie sind meist männlich, jünger als 25 Jahre, stammen mehrheitlich aus bildungsfernen Schichten mit Migrationshintergrund und leben in problematischen Verhältnissen – in Bezug auf Familie, Schule, Arbeit und Drogenkonsum. Gemäss einer weiteren Untersuchung, welche die Universität Zürich im Auftrag des Kantons Sankt Gallen erstellt hat und bei der 5200 Jugendliche befragt wurden, haben bereits 26% der 15-16-Jährigen Erfahrungen als Gewalttäter. Bei den selbst deklarierten Delikten handelt es sich um Körperverletzungen, Gruppenschlägereien, Raub und sexuelle Gewalt. Generell sind die Täter dreimal häufiger männlich; Jugendliche, die in erster oder zweiter Generation in der Schweiz leben, üben doppelt so oft Gewaltdelikte aus wie solche ohne Migrationshintergrund.

Gewalttätigkeit von Jugendlichen

Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion der SVP-Fraktion angenommen, welche den Bundesrat beauftragt, in den Kriminalstatistiken des Bundes in Zukunft auch das Herkunftsland des Täters aufzuführen. Der Ständerat stimmte ebenfalls zu. Bundesrätin Widmer-Schlumpf erläuterte in diesem Zusammenhang noch einmal die Haltung des Bundesrates, wonach die Herkunft nur bei Ausländern und nicht bei Eingebürgerten erhoben wird.

Motion fordert das Aufführen der Herkunftsländer von Tätern in den Kriminalitätsstatistiken des Bundes (07.3406)

Die ausführliche Debatte, welche der Nationalrat in der Wintersession zum Thema der Jugendpolitik und insbesondere dem Problem der Gewaltbereitschaft von Jugendlichen durchführte (siehe unten), richtete ihr Augenmerk auch auf verstärkte Integrationsanstrengungen der ersten und zweiten Einwanderergeneration. Zum Auftakt wollte die SVP-Fraktion den Bundesrat verpflichten, in den Kriminalstatistiken des Bundes in Zukunft auch das Herkunftsland des Täters aufzuführen. Der Bundesrat war bereit, die Motion entgegen zu nehmen, war aber der Auffassung, neben der Nationalität sollte auch der Aufenthaltsstatus kommuniziert werden. Der Vorstoss wurde von Abgeordneten aus dem links-grünen Lager bekämpft und mit 108 zu 76 Stimmen angenommen. Eine Motion Wobmann (svp, SO) (Mo. 06.3140), die verlangte, dass Täter statistisch nicht nur nach Schweizern und Ausländern unterschieden, sondern auch nach Nationalität und Datum einer allfällig erfolgten Einbürgerung erfasst werden, wurde hingegen auf Antrag des Bundesrates mit 116 zu 67 Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat legte dar, zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung gehöre, dass gegen den Antragssteller keine ungelöschten Vorstrafen oder hängigen Strafuntersuchungen vorliegen. Sei die Einbürgerung aber erfolgt, so sei der Betreffende Schweizer Bürger und müsse auch in der Statistik als solcher behandelt werden.

Motion fordert das Aufführen der Herkunftsländer von Tätern in den Kriminalitätsstatistiken des Bundes (07.3406)

Der Nationalrat überwies in Postulatsform eine Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission, welche Massnahmen des Bundes zur Verbesserung der Polizeiarbeit vorschlägt. Erwähnt werden im Text insbesondere eine Harmonisierung der technischen Mittel (Funknetze, EDV-Systeme) und die Schaffung einer einheitlichen und auf die Bedürfnisse der Polizei ausgerichteten Kriminalstatistik. Ähnliche Unterstützung des Bundes bei der Verbesserung der Zusammenarbeit verlangte eine Motion der SVP-Fraktion speziell für die kantonalen Verkehrspolizeikorps. Der Nationalrat überwies den Vorstoss ebenfalls in Postulatsform. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte über die Proteste von Kurden gegen die Verhaftung des PKK-Führers Öcalan stellte die FDP-Fraktion in einer Interpellation die Frage, ob nicht die Schaffung einer Bundessicherheitspolizei ins Auge gefasst werden müsste. Bundesrat Koller reagierte in seiner Antwort darauf ausweichend.

Vereinheitlichungen der kantonal organisierten Polizeikorps (Mo. 98.3451)

Gestützt auf die Kriminalstatistik des Kantons Zürich konstatierte der Soziologe Manuel Eisner eine massive Zunahme der von Jugendlichen begangenen Gewaltdelikte (Delikte gegen Leib und Leben, Raub, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung), während die Zahl der wegen Eigentumsdelikten Registrierten nahezu stabil blieb. Der Anteil der ausländischen Jugendlichen an den wegen Gewaltdelikten Verdächtigten hat sich bis 1997 auf 71 Prozent erhöht, wobei die Zunahme fast ausschliesslich auf des Konto von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und aus Albanien geht. Aus diesen beiden Ländern stammten 1997 33 Prozent aller wegen Gewaltdelikten registrierten Jugendlichen. Der stark gestiegene Ausländeranteil in der Kriminalstatistik (1997 machten sie gesamtschweizerisch 51.5 Prozent der ermittelten Straftäter aus) führte zu Forderungen nach strengeren Massnahmen gegen kriminelle Asylbewerber und Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung. Die Angehörigen dieser beiden Gruppen sind massgeblich verantwortlich für den Anstieg des Ausländeranteils unter den Straftätern, können aber oft wegen fehlender Papiere oder wegen laufender Asylgesuche nicht ausgewiesen werden. Die schweizerische Vereinigung der Staatsanwälte und Untersuchungsrichter forderte an ihrer Delegiertenversammlung gesetzliche Grundlagen, um diese Personen bis zum Vollzug der Ausweisung zu internieren.

Zunahme der von Jugendlichen begangenen Gewaltdelikte und Ausländeranteil in der Kriminalstatistik