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Im Ständerat gab es aufgrund der Zustimmung des Bundesrats erwartungsgemäss keine Diskussion zum Postulat von Hansjörg Knecht (svp, AG), mit dem er die Prüfung einer Dezentralisierung der Arbeitsplätze des Bundes dank Digitalisierung verlangte. Der Aargauer Ständerat warb mit möglicher Kostensenkung und der Steigerung der Attraktivität peripherer Standorte, wenn Arbeitsplätze dank Digitalisierung nicht mehr nur in Bern vergeben werden könnten. Nachdem Bundesrat Ueli Maurer präzisiert hatte, dass Arbeitsplätze nicht «irgendwo in der Prärie oder in abgelegenen Gebieten angesiedelt» würden, sondern Digitalisierung wohl zu mehr Home-Office führen werde und Arbeitsplätze dorthin gingen, «wo die Leute wohnen», nahm die kleine Kammer den Vorstoss diskussionslos an.

Arbeitsplätze des Bundes dank Digitalisierung verstärkt dezentralisieren (Po. 20.4369)
Dossier: Flexible Arbeitsformen in der Bundesverwaltung – Diskussionen seit der Covid-19-Krise

Ganz am Schluss der laut Präsident Andreas Aebi (svp, BE) vermutlich längsten Debatte in der Geschichte des Nationalrats – verhandelt worden waren das Covid-19-Gesetz und der Nachtrag zum Voranschlag 2021 – um 0 Uhr 40 nahmen die Volksvertreterinnen und -vertreter ohne Diskussion die Motion der FK-NR an, mit der nachhaltiges Arbeiten beim Bund gefordert werden sollte. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt, die er in die Erarbeitung von Massnahmen für flexibles Arbeiten in der Bundesverwaltung integrieren wollte. Die Motion möchte insbesondere die positiven Erfahrungen von Home-Office während des Covid-19-Lockdowns fruchtbar machen.

Nachhaltiges Arbeiten beim Bund (Mo. 20.4338)
Dossier: Flexible Arbeitsformen in der Bundesverwaltung – Diskussionen seit der Covid-19-Krise

Im Zuge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie kam es im Februar 2021 zur Kündigung des GAV der Pilotinnen und Piloten der Fluggesellschaft Swiss per 31. März 2021 mit einer Frist von zwölf Monaten. Wie die Medien berichteten, konnten sich der Swiss-Konzern auf der einen Seite und die Pilotengewerkschaft Aeropers auf der anderen Seite nicht über ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie einigen, woraufhin die Swiss den laufenden Gesamtarbeitsvertrag gekündigt habe. Die Swiss erläuterte in ihrer Medienmitteilung, dass Aeropers nicht bereit gewesen sei, «dieser Krise angemessene Beiträge zuzusichern». Swiss-Operativchef Thomas Frick fügte in der Sonntagszeitung an, dass die Swiss in diesem unsicheren Umfeld mehr Spielraum brauche und daher ein flexiblerer GAV geschaffen werden müsse. Aeropers widersprach dieser Sichtweise und argumentierte in ihrer Pressemitteilung, dass die Gewerkschaft der Pilotinnen und Piloten zu weitreichenden Zugeständnissen bereit gewesen sei. Die Swiss habe jedoch nicht den Eindruck gemacht, als sei sie an einer sozialpartnerschaftlichen Lösung interessiert. Kilian Kraus, Präsident von Aeropers, bezeichnete die Kündigung durch die Swiss als Fehlentscheid und argumentierte, dass die Swiss «Forderungen zu GAV-Elementen [stelle], die ihr schon seit vielen Jahren ein Dorn im Auge sind. Es geht der Swiss nicht um die Bewältigung der Krise, sondern um eine generelle Herabstufung der Arbeitsbedingungen». Beide Seiten sicherten jedoch zu, weiter verhandeln zu wollen, um einen neuen GAV abzuschliessen.

Kündigung Swiss Pilotinnen und Piloten
Dossier: Covid-19 und Verkehr

Der Bund müsse beim Anbieten von dezentralen Arbeitsplätzen ein Vorbild sein, forderte Martin Candinas (Mitte, GR) in seiner Motion. Die Bundesverwaltung müsse die Arbeitsplätze besser über alle Kantone verteilen und auch für ländliche Gebiete eine attraktive Arbeitgeberin werden. Der nationale Zusammenhalt könnte so gestärkt werden, wenn nicht nur vorwiegend im Kanton Bern, sondern auch in peripheren Kantonen – zum Beispiel proportional zu ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – Verwaltungsarbeitsplätze angeboten würden.
Der Bundesrat beantragte Anfang Februar 2021 die Ablehnung der Motion, weil sie bereits erfüllt sei. Die Bundesverwaltung biete bereits heute in der ganzen Schweiz Arbeitsplätze an. Zudem müsse die Arbeitsplatzplanung ganzheitlich betrachtet werden, wie es die Regierung in ihrem Zielbild vorschlage. Die Entwicklung von flexiblen Arbeitsformen, die sich durch den Covid-19-Lockdown beschleunigt habe, werde auch vom Bundesrat mit verschiedenen Massnahmen vorangetrieben.

Vorbild beim Anbieten von dezentralen Arbeitsplätzen (Mo. 20.4727)
Dossier: Flexible Arbeitsformen in der Bundesverwaltung – Diskussionen seit der Covid-19-Krise

Der Covid-19-Lockdown habe dezentrales Arbeiten im Home-Office oder in Co-Working-Räumen nicht nur nötig, sondern auch beliebt gemacht, begründete die FK-NR ihre in eine Motion gepackte Forderung für mehr nachhaltiges Arbeiten beim Bund. Die Erfahrungen sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende – so hätten Umfragen gezeigt – seien positiv. Zwar sei das Arbeiten im Team wichtig für eine gesunde Unternehmenskultur, Home-Office habe aber zahlreiche Vorteile: Reduzierte Pendlerströme entlasteten die Verkehrsinfrastruktur und trügen zu einem besseren Klimaschutz und dem Erhalt von Biodiversität bei, zudem könnten strukturschwache Regionen von der Verlagerung von Arbeitsplätzen oder dem Arbeiten im Home-Office profitieren. Bei der Planung von Arbeitsplätzen in der Bundesverwaltung soll der Bundesrat zukünftig – so die Forderung der Motion – die positiven wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Effekte von Home-Office miteinbeziehen.
Der Bundesrat beantragte Ende Januar 2021 die Annahme der Motion. Er beabsichtige in der Bundesverwaltung flexible Arbeitsformen zu fördern, wie er dies auch in einem Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung dargelegt habe. Die «Covid-19-Erfahrungen nutzen» – so die Bezeichnung der Motion – wollen auch eine Reihe weiterer noch hängiger Vorstösse: das Postulat von Hansjörg Knecht (svp, AG; Po. 20.4369), das die Möglichkeit einer Dezentralisierung von Arbeitsplätzen dank Digitalisierung untersucht haben will; die Motion von Martin Candinas (Mitte, GR; Mo. 20.4727), die mehr dezentrale Arbeitsplätze der Bundesverwaltung in peripheren Kantonen fordert; oder die vom Nationalrat bereits gutgeheissene Motion der FK-NR (Mo. 20.4260), mit der eine zukunftsfähige Daten-Infrastruktur in der Bundesverwaltung gefordert wird.

Nachhaltiges Arbeiten beim Bund (Mo. 20.4338)
Dossier: Flexible Arbeitsformen in der Bundesverwaltung – Diskussionen seit der Covid-19-Krise

Ob man Arbeitsplätze des Bundes dank Digitalisierung verstärkt dezentralisieren kann, möchte Hansjörg Knecht (svp, AG) den Bundesrat mittels Postulat abklären lassen. Der Bund könne an dezentralen Standorten attraktiver werden, wenn er dort neue Arbeitsplatzmodelle im Sinne von «Shared-Workspaces» oder «Co-Working-Spaces» einrichte. Damit würden nicht nur Kosten und Bürofläche gespart, sondern auch die Attraktivität peripherer Regionen gesteigert und das Verkehrsnetz entlastet. Die Covid-19-Krise habe gezeigt, dass sich dank Digitalisierung auch für die Bundesverwaltung zahlreiche neue Möglichkeiten für Home Office ergäben. Mit einer Regionalisierung, Flexibilisierung und Modernisierung von Arbeitsplätzen könne der Bund zudem im Konkurrenzkampf um qualifizierte Arbeitnehmende besser bestehen – so Knecht in der Begründung seines Postulats.
Der Bundesrat beantragte den Vorstoss in seiner Stellungnahme Ende Januar 2021 zur Annahme. Er heisse flexible Arbeitsformen explizit gut und wolle diese mit einer Reihe von Massnahmen fördern.

Arbeitsplätze des Bundes dank Digitalisierung verstärkt dezentralisieren (Po. 20.4369)
Dossier: Flexible Arbeitsformen in der Bundesverwaltung – Diskussionen seit der Covid-19-Krise

Par 9 voix contre 4, la CER-CE propose, à nouveau, au Conseil des Etats de ne pas donner suite aux initiatives parlementaires visant l'extension du champ d'application des conventions collectives de travail (Iv.pa. 17.406 et 17.407). Elle ne souhaite toujours pas qu'une minorité d'employeurs puisse forcer l'extension du champ d'application. Une minorité demande d'y donner suite.

Extension du champ d'application des conventions collectives de travail (Iv.pa. 17.406, 17.407, 17.408)

Le Conseil fédéral a adopté le modèle cible concernant le développement de formes de travail flexibles à l’Administration fédérale pour renforcer la productivité et se positionner comme un employeur attrayant. Les formes de travail flexibles seront définies selon les besoins du service, en tenant compte des aspects organisationnels, techniques et infrastructurels. Le modèle sera contrôlé tous les deux ans quant à son actualité.

Modèle cible concernant le développement de formes de travail flexibles à l’administration fédérale.

Rétrospective annuelle 2020: Population et travail

En 2020, la crise du Covid-19 n’a pas seulement bouleversé le marché du travail, elle a également impacté la population helvétique.
Pour y faire face, les prescriptions légales sur le temps de travail et de repos pour les services hospitaliers ont été suspendues. Jusqu'à la mi-juin, le Conseil fédéral a recommandé le homeoffice à la population active. Près d'une personne sur deux a alors télétravaillé, selon les données de l'OFS. La presse, de son côté, a partagé plusieurs expériences et fourni des conseils pour concilier au mieux la vie professionnelle et familiale à la maison. Toutefois, plusieurs professions n'ont pas pu y recourir et étaient particulièrement exposées comme par exemple les caissiers et les caissières. En signe de reconnaissance pour leur prise de risques, les milieux syndicaux ont demandé de les récompenser avec une prime. Plusieurs entreprises et institutions ont répondu favorablement à l'appel, avec par exemple des gestes pour le personnel en contact avec la clientèle et le monde médical. Le vice-directeur de l'Office fédéral de la justice (OFJ) a, quant à lui, prié les employeurs de verser le salaire aux employé.e.s en quarantaine à la suite d'un séjour volontaire sur un territoire à risque élevé d'infection, après que l'Union patronale ait déclarée qu'ils n'y étaient pas légalement tenus. Pour éviter des licenciements en raison de la baisse temporaire de l'activité économique, les entreprises ont recouru au chômage partiel. Les exploitations agricoles ont pu profiter des services de personnes au chômage et ont recruté suffisamment de main-d’œuvre saisonnière, malgré les restrictions à la libre circulation des personnes.

La protection des travailleurs n'a pas été que le propre de la crise. Deux initiatives parlementaires – demandant une meilleure protection des femmes et des lanceurs d'alerte contre le risque de licenciement – ont été entérinées, suite au refus du Conseil national de la prolongation de la protection légale contre le licenciement après l'accouchement et du projet relatif au signalement d'irrégularités par le travailleur. S'agissant des salaires minimaux, si le secteur tertiaire ne devra pas répondre civilement du non-respect par les sous-traitants des salaires minimaux nets et des conditions de travail, le Parlement pourrait obliger les entreprises à informer leurs employé.e.s des abus relevés lors des contrôles opérés dans les secteurs soumis à des contrats-types de travail fixant des salaires minimaux. Un projet de révision de la loi sur les travailleurs détachés (LDét) pour étendre l'application des salaires minimaux cantonaux aux travailleurs détachés a été mis en consultation. La population genevoise a, quant à elle, accepté de se doter du salaire minimum le plus élevé au monde. Enfin, dans la lutte contre le travail au noir, le SECO a lancé une campagne pour sensibiliser les acteurs de terrains à la traite des êtres humains aux fins de l'exploitation du travail. Il a également publié son rapport sur l’exécution de la loi sur le travail au noir dans lequel il relève une baisse conséquente des soupçons et des sanctions prononcées pour le travail au noir en 2019.
Par rapport aux années précédentes, le thème du marché du travail a davantage résonné dans les médias en 2020. De février à fin septembre, plus de 2.5 pourcent des articles de presse y faisaient référence, avec un pic au-delà des 3 pourcent en mars et en juin.

Du point de vue de la population, nombre de décès ont été causés par le virus. Si certaines catégories de la population étaient dites «plus à risque» que d'autres – telle que les personnes âgées – le baromètre Génération 2020 révèle que pour la majorité des sondé.e.s le virus a eu un impact négatif sur les relations intergénérationnelles.

Rétrospective annuelle 2020: Population et travail
Dossier: Jahresrückblick 2020

Le Conseil fédéral prolonge l'extension facilitée de la convention collective de travail (CCT) pour la branche du nettoyage en Suisse alémanique. Depuis 2004, une extension ordinaire du champ d'application de cette CCT, ne s'appliquant qu’aux entreprises employant six personnes au minimum, existe. Suite à des constats de sous-enchères salariales, le Conseil fédéral avait, en 2011, décidé d'étendre le champ d’application de la CCT de manière facilitée à toutes les entreprises de la branche. Après une première extension en 2016, la Commission tripartite fédérale a à nouveau soumis une proposition de prolongation au Conseil fédéral. L'extension facilitée sera donc prolongée d'une année, au 1er janvier 2021.

Prolongation de l'extension facilitée de la convention collective de travail pour la branche du nettoyage en Suisse alémanique.

Kaum war das eiligst beschlossene Gesetz für die Möglichkeit einer Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit für an Covid-19 erkrankte oder sich in Isolation oder Quarantäne befindende Nationalratsmitglieder in Kraft getreten, kam es auch schon zur Anwendung. Sophie Michaud Gigon (gp, VD) wurde zum ersten Nationalratsmitglied, das sich von ausserhalb des Ratssaales an einer Abstimmung beteiligte. Die Parlamentsdienste hatten in der Zwischenzeit eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut: Wer am Bildschirm von zuhause aus abstimmen müsse, müsse sich am Vortag anmelden und sich am Computer authentifizieren.

Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit - wenigstens für Nationalratsmitglieder (Pa.Iv. 20.483)
Dossier: Parlament in Krisensituationen

Der Bundesrat wolle mit dem gezielten Einsatz flexibler Arbeitsformen die Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin bewahren, erklärte er in seinem Mitte Dezember 2020 zum ersten Mal verabschiedeten Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung. Damit strebe er einen integralen Ansatz und eine «optimale Verbindung der drei Dimensionen Mensch, Technologie und Infrastruktur» an. Es gelte jeweils den idealen Einsatz örtlicher (zentral, dezentral, mobil), zeitlicher und organisatorischer (Einzelarbeit, Kollaboration) Massnahmen den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Damit liessen sich nicht zuletzt eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben erzielen. Der Bundesrat will das Zielbild alle zwei Jahren prüfen und aktualisieren.

Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung
Dossier: Flexible Arbeitsformen in der Bundesverwaltung – Diskussionen seit der Covid-19-Krise

Gerade einmal 20 Tage vergingen zwischen der Einreichung der parlamentarischen Initiative der SPK-NR für die Ermöglichung der Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit – wenigstens für Nationalratsmitglieder – und der Annahme ihrer Umsetzung in beiden Räten. Die SPK-SR hatte beim neuerlichen Vorstoss der Schwesterkommission (nach der gescheiterten Pa.Iv. 20.475) – wohl auch aufgrund der wieder ansteigenden Covid-19-Fallzahlen – ein Einsehen und gab dem Ansinnen Ende November mit 8 zu 4 Stimmen Folge.
Nur einen Tag später – am zweiten Tag der Wintersession 2020 – unterbreitete die SPK-NR dann ihrem Rat eine dringliche bis Ende der Herbstsession 2021 befristete Revision des Parlamentsgesetzes. Ziel sei es, die Vorlage rasch durch die Räte zu bringen und ein Differenzbereinigungsverfahren zu verhindern, damit die Möglichkeit einer Teilnahme bei Abstimmungen für von Covid-19 betroffene Nationalratsmitglieder von ausserhalb des Nationalratssaals zumindest für die dritte Sessionswoche gegeben sei. Die Mehrheit der Kommission begründete das Ansinnen damit, dass es zu einer Verzerrung der Abstimmungen kommen könnte, wenn zu viele Ratsmitglieder aufgrund von vorgeschriebener Isolation oder Quarantäne in Folge einer Covid-19-Erkrankung abwesend wären und dies etwas eine Fraktion stärker als eine andere betreffen würde. Ein erneuter Abbruch der Session müsse verhindert werden.
Das Gesetz gelte nur für den Nationalrat, weil dort Proportionalität wichtiger sei als im Ständerat, führte Kommissionssprecherin Marianne Binder-Keller (cvp, AG) in der Nationalratsdebatte aus. Sie betonte, dass lediglich von Covid-19 betroffene Nationalratsmitglieder das Recht erhalten sollen, ihre Stimme in Abwesenheit abgeben zu können. Dies gelte zudem lediglich für Abstimmungen, nicht aber für Voten im Rat, das Einreichen von Vorstössen oder die Teilnahme bei Wahlen. Gäbe es technische Schwierigkeiten, würden deshalb keine Abstimmungen wiederholt. Eine Kommissionsminderheit beantragte Nicht-Eintreten. Ihr Sprecher Gregor Rutz (svp, ZH) fragte sich, ob man auf dem Weg zum «Pyjama-Parlament» sei. Man müsse in der jetzigen Situation «ruhig Blut bewahren» und dürfe diese «unausgegorene, widersprüchliche und verfassungswidrige» Vorlage nicht «überschnell» einführen. Parlamentarische Arbeit sei nicht einfach Abstimmen, sondern beinhalte Willensbildung, die nur vor Ort geschehen könne. Man könnte ansonsten ja auch einfach Fragebogen an die Parlamentsmitglieder verschicken, was eine Menge an Kommissionsarbeit sparen würde. Zudem werde der Grundsatz des Zweikammersystems verletzt, wenn das Gesetz nur für die grosse Kammer gelte. Wenn nur an Covid-19 Erkrankte vom Recht Gebrauch machen dürften, sei darüber hinaus die Gleichbehandlung verletzt. Er sehe nicht ein, weshalb jemand mit einer «normalen Grippe» oder einem «Beinbruch» nicht auch von zu Hause aus abstimmen dürfe. Wenn es wirklich so weit kommen würde, dass eine erhebliche Anzahl an Nationalrätinnen und Nationalräten nicht mehr an der Session teilnehmen könnte – «was wir nicht glauben» –, dann müsste man die Session, wie von Verfassung und Gesetz vorgesehen, abbrechen. «Die Schweiz würde nicht untergehen, wenn wir mal eine Woche nicht tagen würden». Auf diese «Bastelarbeit» dürfe aber nicht eingetreten werden, so Rutz.
Nachdem alle anderen Fraktionen für Eintreten plädiert hatten – es herrschte Konsens, dass das Parlament seine Verantwortung auch in einer Krisensituation wahrnehmen können müsse, auch wenn es sich bei der Vorlage nicht um eine perfekte Lösung handle –, wurde mit 125 zu 61 Stimmen (3 Enthaltungen) Eintreten beschlossen. Zur geschlossen stimmenden SVP-Fraktion gesellten sich acht Mitglieder der FDP- und zwei Mitglieder der Mitte-Fraktion, die ebenfalls gegen Eintreten stimmten. Ohne weitere Diskussion nahm dann eine Mehrheit von 123 gegen 62 Stimmen (5 Enthaltungen) den Entwurf an, der damit an den Ständerat ging.

Dort sprach Kommissionssprecher Andrea Caroni (fdp, AR) zwei Tage später von einem «historischen» Projekt, da zum ersten Mal seit 1848 die Grundlage für Abstimmungen ohne Anwesenheit im Parlamentsgebäude geschaffen werde. Die Vorlage sehe allerdings einzig vor, den Abstimmungsknopf zuhause am Computer über einen gesicherten Link statt vor Ort zu drücken. Eine Kommissionsminderheit brachte zahlreiche staatspolitische und institutionelle Bedenken vor, wie sie zuvor bereits im Nationalrat zu vernehmen gewesen waren. Lisa Mazzone (gp, GE) argumentierte hingegen mit «respect institutionnel». Sie sei ebenfalls unzufrieden mit der Vorlage, wolle aber dem Nationalrat nicht im Wege stehen und die Vorlage in Anbetracht ihrer Befristung gutheissen. Man könne sich ja auch der Stimme enthalten und den Nationalrat machen lassen, ergänzte Philippe Bauer (fdp, NE). In der Folge entbrannte in der kleinen Kammer eine lebhafte und recht ausführliche Diskussion darüber, ob man dem Schwesterrat eine Sonderregelung zugestehen solle, wie sich Daniel Jositsch (sp, ZH) ausdrückte, oder ob mit einer solchen Regelung leichtfertig oder gar fast fahrlässig Gesetze beschlossen werden könnten, wie dies Hannes Germann (svp, SH) befürchtete. Schliesslich schien die Meinung zu überwiegen, dass der Nationalrat das Recht haben soll, die Möglichkeit für Abstimmen in Abwesenheit in dieser aussergewöhnlichen Situation für sich selbst zu schaffen. Mit 27 zu 13 Stimmen bei 4 Enthaltungen hiess entsprechend auch der Ständerat die Vorlage gut.

Damit konnten in einem nächsten Schritt beide Kammern über die Dringlichkeitsklausel abstimmen. Im Nationalrat wurde diese mit 130 zu 35 Stimmen (4 Enthaltungen) und im Ständerat mit 29 zu 11 Stimmen (3 Enthaltungen) angenommen. Damit stand den Schlussabstimmungen, die Mitte der Wintersession durchgeführt wurden, nichts mehr im Wege. Mit 125 zu 65 Stimmen (4 Enthaltungen) nahm die grosse Kammer die Teilnahme in Abwesenheit für an Covid-19 erkrankte Nationalratsmitglieder an. Die kleine Kammer hiess die Vorlage mit 25 zu 7 Stimmen (3 Enthaltungen) gut.

Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit - wenigstens für Nationalratsmitglieder (Pa.Iv. 20.483)
Dossier: Parlament in Krisensituationen

Nachdem die SPK-SR den ersten Vorschlag ihrer Schwesterkommission abgelehnt hatte, doppelte die SPK-NR nur wenige Tage später nach und reichte neuerlich eine parlamentarische Initiative ein, die Basis für ein dringliches Bundesgesetz sein soll, mit dem die Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit – wenigstens für Nationalratsmitglieder – ermöglicht werden soll. Angehörigen der grossen Kammer, die aufgrund einer Covid-19-Erkrankung (Isolation oder Quarantäne) nicht an Ratssitzungen und Abstimmungen teilnehmen können, soll mittels «Fernabstimmungssystem» ermöglicht werden, gleichzeitig wie die vor Ort anwesenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier von zu Hause aus ihre Stimme abgeben zu können. Das auszuarbeitende Gesetz soll ausdrücklich nur für den Nationalrat gelten, maximal ein Jahr Gültigkeit haben und Wahlgeschäfte oder geheime Abstimmungen ausschliessen. Die knappe Mehrheit der Kommission – der Entscheid für das Vorhaben fiel mit 9 zu 8 Stimmen (7 Enthaltungen) – hoffte, dass mit der Beschränkung auf den Nationalrat auch die SPK-SR ihr Plazet geben werde, damit die Regelung allenfalls wenigstens gegen Ende der anstehenden Wintersession 2020 angewendet werden könnte. Die ständerätliche Kommission hatte gegen die erste Forderung, die sowohl für den Ständerat als auch für den Nationalrat hätte gelten sollen, staatspolitische Bedenken angebracht: Beratungen bräuchten nicht nur passives Zuhören – im Home-Office via Livestream ermöglicht – und Abstimmen, sondern auch persönlichen Austausch, was aber physische Präsenz vor Ort voraussetze.

Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit - wenigstens für Nationalratsmitglieder (Pa.Iv. 20.483)
Dossier: Parlament in Krisensituationen

Im September 2020 reichte Marco Romano (mitte, TI) eine Motion ein, mit der er ein Recht auf Telearbeit zu einem bestimmten Prozentsatz für Bundesangestellte schaffen wollte. Die Möglichkeit zu mobilem Arbeiten solle nicht mehr von den Vorgesetzten abhängig sein, sondern für die ganze Bundesverwaltung geregelt werden. Er verwies auf die zahlreichen Vorteile von Telearbeit wie die Mobilitätsabnahme, die Kostenreduktion bezüglich Infrastruktur, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine ausgeglichene Vertretung der verschiedenen Regionen und Minderheiten in der Bundesverwaltung. Damit fügt sich die Motion in eine Reihe weiterer parlamentarischer Vorstösse ein, die flexiblere Arbeitsformen für die Bundesverwaltung fördern wollen.
Der Bundesrat beantragte im November 2020 die Annahme der Motion, zumal flexible Arbeitsformen auch in der Bundesverwaltung immer häufiger würden. Er habe bereits das EFD beauftragt, die Anpassung der rechtlichen Grundlagen zu prüfen.
Nachdem Lars Guggisberg (svp, BE) die Motion bekämpfte hatte, wurde diese in der Frühjahrssession 2021 vom Nationalrat behandelt. Romano betonte nochmals die Wichtigkeit von Homeoffice, vor allem in Folge der Corona-Pandemie. Guggisberg anerkannte zwar im Namen seiner Fraktion die Vorteile von Telearbeit, wehrte sich aber gegen einen gesetzlichen Anspruch darauf, zumal damit «wichtiger organisatorischer Handlungsspielraum» verloren gehe. Nicht alle Personen und alle Arbeiten seien für mobiles Arbeiten geeignet. Obwohl Homeoffice nicht für alle Verwaltungsangestellten möglich sei, wolle der Bundesrat das Gesetz anpassen, um Klarheit und Sicherheit zu schaffen, wie Bundesrat Ueli Maurer erklärte. Der Nationalrat sprach sich in der Folge mit 139 zu 50 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für die Annahme der Motion aus. Einzig die SVP-Fraktion lehnte den Vorstoss ab.

Recht auf Telearbeit für Bundesangestellte (Mo. 20.4010)
Dossier: Flexible Arbeitsformen in der Bundesverwaltung – Diskussionen seit der Covid-19-Krise
Dossier: Regelung von Homeoffice

Par 113 voix contre 71, le Conseil national – tout comme la majorité de la CER-CN – a refusé d'étendre le champ d'application de la responsabilité solidaire au secteur tertiaire. Seuls les socialistes, les Verts et quelques voix du centre ont supporté la demande de Beat Jans (ps, BS).

Modification de la LDét afin d'étendre le champ d'application de la responsabilité solidaire (Iv.pa 19.423)
Dossier: Solidarhaftung von schweizerischen Unternehmen
Dossier: Vorschläge zur Änderung des Entsendegesetzes (EntsG)

Mit 16 zu 7 Stimmen beantragte die SPK-NR, der parlamentarischen Initiative von Gregor Rutz (svp, ZH) keine Folge zu geben, die eine Halbierung des Taggeldes im Falle von Videokonferenzen verlangte. Weil man sich nicht verschieben müsse, sei die Reduktion der Entschädigung auf CHF 220 gerechtfertigt, befand der Initiant in der Begründung seines Vorstosses. Die Kommission argumentierte, dass eine Online-Sitzung den gleichen Zeitaufwand mit sich bringe, wie eine Sitzung vor Ort. Übernachtungs-, Mahlzeiten- und Reiseentschädigung würden bei Online-Sitzungen freilich nicht entschädigt. Die Kommissionsminderheit, die aus SVP-Fraktionsmitgliedern bestand, argumentierte im Rat erfolglos, dass die zeitliche Ersparnis bei Besprechungen aus dem eigenen Büro eine tiefer angesetzte Sitzungsentschädigung rechtfertige: 53 befürwortende SVP-Stimmen standen 131 ablehnenden Voten entgegen, die den Vorstoss versenkten.

Festsetzung der Entschädigung für Videokonferenzen (Pa.Iv. 20.431)
Dossier: Parlament in Krisensituationen

La CER-CN a demandé, à l'unanimité, de prolonger de deux ans le traitement de l'initiative parlementaire visant l'assouplissement des conditions encadrant le télétravail. Comme l'initiative présente des similitudes avec l'initiative parlementaire Graber (Iv.pa 16.414), la commission souhaite voir comment cette dernière sera mise en œuvre, avant d'élaborer un projet relatif au droit du travail.

Assouplissement des conditions relatives au télétravail (Iv.pa.16.484)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Im Juni 2020 reichte Jürg Grossen (glp, BE) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, der Bundesverwaltung mehr Homeoffice zu ermöglichen und die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Weiter forderte Grossen eine Erhöhung der Stellenprozente pro Büroarbeitsplatz. Als Grund für die Motion gab Grossen die Zunahme der Zahl der Homeoffice-Tätigkeiten an, die vor allem auf die Coronavirus-Pandemie zurückzuführen sei. Heimarbeit habe sich als gute Möglichkeit für die Arbeitnehmenden erwiesen und solle auch in Zukunft gefördert werden.
Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom August 2020, die Motion abzulehnen. Das Anliegen der Motion sei bereits erfüllt, da Heimarbeit bei der Bundesverwaltung seit vielen Jahren möglich sei und die notwendige Infrastruktur während der Pandemie aufgestockt worden sei.
Im Rahmen der Sommersession 2022 beschäftigte sich der Nationalrat mit der Motion und lehnte sie mit 109 zu 77 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) ab. In der Debatte betonte Bundesrat Ueli Maurer, dass in den zwei Jahren seit der Einreichung der Motion viel unternommen worden sei, um Homeoffice bei der Bundesverwaltung zu ermöglichen und zu stärken. Unter anderem sei das Zielbild zur Ausgestaltung flexiblerer Arbeitsformen in der Bundesverwaltung verabschiedet und die Bundespersonalverordnung revidiert worden.

Homeoffice und Telearbeit ausbauen und vereinfachen (Mo. 20.3864)
Dossier: Regelung von Homeoffice

Im Juni 2020 reichte Felix Wettstein (grüne, SO) ein Postulat ein, mit dem er den Bundesrat beauftragen wollte, in einem Bericht die sozialen, psychischen und körperlichen Folgen von Telearbeit (verstanden als Homeoffice oder z.B. der Arbeit von Coworking-Spaces aus) aufzuzeigen und geeignete Massnahmen zu schildern, um den negativen Auswirkungen von Telearbeit entgegenzuwirken.
In seiner Stellungnahme vom September 2020 beantragte der Bundesrat, das Postulat abzulehnen. Ein im Jahr 2016 publizierter Bericht habe gezeigt, dass die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen ausreichten, um Heimarbeit zu regeln. Weiter habe das SECO eine Informationsbroschüre zum Thema Homeoffice publiziert. Schliesslich hätten verschiedene Erhebungen keine umfassenden Gesundheitsprobleme bei der Teilearbeit aufgezeigt. Folglich bestehe kein Bedarf für einen zusätzlichen Bericht.
Im Juni 2022 wurde das Postulat abgeschrieben, da es nicht innerhalb der zweijährigen Frist behandelt worden war.

Gesundheitliche Folgen der Telearbeit berücksichtigen (Po. 20.3646)

Im Juni 2020 reichte Samuel Bendahan (sp, VD) ein Postulat ein, mit dem er den Bundesrat beauftragen wollte, in einem Bericht den Umfang der Nutzung von Heimarbeit aufzuzeigen und die Idee eines privatrechtlichen «Arbeitsvertrags für Telearbeit» zu prüfen. Die Corona-Pandemie habe die Heimarbeit verstärkt; immer mehr Arbeitnehmende arbeiteten heute von zu Hause aus. Die entsprechende Regelung in einem privatrechtlichen Vertrag solle nun die Rechte und Pflichte der Arbeitgebenden und -nehmenden klären – so die Argumentation Bendahans.
Der Bundesrat beantragte im August 2020, das Postulat abzulehnen, weil er keinen Bedarf für einen zusätzlichen Bericht erkannte. So habe ein im Jahr 2016 publizierter Bericht gezeigt, dass die allgemein arbeitsrechtlichen Bestimmungen ausreichten, um Heimarbeit zu regeln. Zudem verwies er auf bereits bestehende Arbeiten in diesem Bereich: auf eine Informationsbroschüre des SECO zum Thema Homeoffice, auf die bundesrätliche Stellungnahme zur Motion Reynard (sp, VS; Mo. 19.4156) und auf seine Antwort zum Postulat Wettstein (gp, SO; Po. 20.3646).
Im Rahmen der Sondersession im Mai 2022 setzte sich der Nationalrat mit dem Postulat auseinander und Bundesrat Guy Parmelin (svp, VD) stellte für Ende 2022 einen Fortschrittsbericht über relevante Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung des Arbeitsmarktes und der Telearbeit in Aussicht. Entsprechend lehnte der Nationalrat das Postulat Bendahan mit 122 zu 65 Stimmen ab.

Telearbeit. Chancen und Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Po. 20.3529)
Dossier: Regelung von Homeoffice

Mittels Postulat wollte Bruno Storni (sp, TI) im Mai 2020 den Bundesrat beauftragen, das Potenzial von Heimarbeit und ihre Auswirkungen auf die Arbeitswelt und den Verkehr zu prüfen. Zudem sollte er Zukunftsszenarien bezüglich Heimarbeit entwickeln. Die Corona-Pandemie habe die Nutzung von Homeoffice verstärkt, betonte Storni. Nicht nur hätten dank Homeoffice die beruflichen Tätigkeiten während des Lockdowns aufrechterhalten werden können, dies habe auch andere positive Auswirkungen mit sich gebracht, wie unter anderem die geringere Verkehrsbelastung durch den privaten sowie den öffentlichen Verkehr, aber auch eine bessere Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie und tiefere CO₂-Emissionswerte. Um diese positiven Auswirkungen von Heimarbeit auch in Zukunft zu fördern, sollten Zukunftsszenarien über das Entwicklungspotenzial von Homeoffice erarbeitet werden.
In seiner Stellungnahme vom August 2020 beantragte der Bundesrat, das Postulat abzulehnen. Er plane bereits einen Monitoringbericht über die Entwicklungen der Digitalisierung des Arbeitsmarktes bis Ende 2022, weshalb es keines weiteren Berichts bedürfe. Zudem hätten andere Berichte gezeigt, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen ausreichten, um Heimarbeit zu regeln. Im Rahmen der Sondersession 2022 lehnte der Nationalrat das Postulat mit 123 zu 66 Stimmen ab.

Analyse und Beurteilung der Auswirkungen des Homeoffice auf die Arbeitswelt und den Verkehr während der Gesundheitskrise wegen Covid-19 sowie Festlegung künftiger Szenarien und Fördermassnahmen (Po. 21.3686)
Dossier: Regelung von Homeoffice

D'après les résultats de l'enquête suisse sur la population active 2019, 46.2% des personnes salariées ont bénéficié d'un horaire flexible (2010: 40.9%); 7.7% disposaient d’un contrat à durée déterminée (2010: 5.7%); 5.1% ont travaillé sur appel (2010: 5.6%). Une personne active sur cinq (18.9%) travaillait régulièrement le samedi; une sur dix (9.8%) le dimanche (2010: 22.5%; 11.3%). Toujours en 2019, le travail du soir concernait 16.5% des actifs occupés (2010: 17.2%); le travail de nuit 4.6% (2010: 5.4%). Enfin, une personne sur cinq exerçait son activité professionnelle principalement ou régulièrement à domicile.

Enquête sur la population active 2019

Mi-mars 2020, le Conseil fédéral a recommandé à la population active de travailler à la maison en raison de la crise du Covid-19. En cas de présence des employé.e.s sur le lieu de travail, les employeurs.euses devaient garantir le respect des recommandations de l'OFSP en matière d'hygiène et d'éloignement social. Les personnes vulnérables – dans l'incapacité d'exercer leur cahiers des charges ou dans l'impossibilité d'exécuter des tâches de substitution équivalentes en télétravail – pouvaient refuser de travailler en cas de mesures de protection inappropriées ou par crainte d'être infectées sur le lieu de travail. Leur salaire était garanti. Mi-juin, la recommandation de travailler à domicile, ainsi que les consignes de protection des personnes vulnérables, ont été levées. Toutefois, les entreprises – conformément à la loi sur le travail (LTr) – devaient maintenir les mesures nécessaires pour protéger la santé de leurs employé.e.s.
Du côté de la presse, la protection du personnel exposé – à l'instar des caissières et des caissiers, les avantages et désavantages du télétravail, le dédommagement des employé.e.s pour le télétravail, la gestion des enfants en télétravail, la pérennité du travail à la maison à la fin de la crise, ont fait l'objet de multiples articles. Si de nombreuses questions ont été soulevées – notamment sur les effets et les conséquences à long terme – plusieurs restent encore sans réponse. Un sondage effectué par l'institut gfs.bern – pour le compte du syndicat de la communication Syndicom – indique qu'environ 80% des 1'126 personnes interrogées se disent prêtes à poursuivre le télétravail après la crise. 89% d'entre elles estiment que le télétravail a eu un effet bénéfique pour l'environnement. La majorité ont déclaré ne pas avoir eu de difficulté à concilier le télétravail et l'occupation des enfant. Plus de la majorité ont annoncé avoir souffert du manque de contacts avec les collègues et d'isolement. Une participation des employeurs.euses aux frais occasionnés par le télétravail est souhaitée pour environ 61% des personnes consultées.

Télétravail durant la crise du Covid-19

Beat Jans (ps, BS) demande d'étendre le champ d'application de la responsabilité solidaire au secteur tertiaire. Il reprend l'une des initiatives parlementaires déposées par Carlo Sommaruga (ps, GE) sur le sujet. Tout comme les entreprises contractantes des secteurs de la construction, du génie civil et du second œuvre, celles du secteur tertiaire devraient répondre civilement du non-respect par les sous-traitants des salaires minimaux nets et des conditions de travail. La modification de l'article 5 LDét permettrait ainsi, dans ce secteur, de protéger les conditions de travail, les salaires et les entreprises contre la concurrence déloyale.
La CER-CN propose, par 16 voix contre 8, de rejeter l'initiative parlementaire. Peu de conventions collectives de travail (CCT) réglementent le secteur tertiaire. De plus, il dispose rarement de salaires minimaux. Pour la majorité des membres de la commission, l'extension de la responsabilité solidaire resterait donc sans effet. En revanche, une minorité estime que la disposition pourrait exercer un effet préventif contre le dumping salarial.

Modification de la LDét afin d'étendre le champ d'application de la responsabilité solidaire (Iv.pa 19.423)
Dossier: Solidarhaftung von schweizerischen Unternehmen
Dossier: Vorschläge zur Änderung des Entsendegesetzes (EntsG)