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Auch bei den Verhandlungen über die Erneuerung des Ende 1994 auslaufenden Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe, welcher die Arbeitsbedingungen von rund 120 000 Beschäftigten regelt und darüber hinaus Signalwirkung für verwandte Wirtschaftszweige hat, konnten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber lange auf keinen Kompromiss einigen. Die Gewerkschaften verlangten eine Reallohnerhöhung von 2% und zwei zusätzliche Ferientage, welche der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) nicht gewähren wollte. Auch der von den Gewerkschaften im Gegenzug angebotene Verzicht auf einen automatischen Teuerungsausgleich bis 3% konnte die Arbeitgeber vorerst nicht umstimmen. Ende November kam es dann aber zu einer Vereinbarung, welche in den wesentlichen Punkten den Vorstellungen der Gewerkschaften entsprach.

Baugewerbe (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000


Zu den härtesten Arbeitsvertragsverhandlungen des Berichtsjahres kam es im graphischen Gewerbe, wo der 1988 zwischen dem Schweizerischen Verband Graphischer Unternehmer (SVGU) einerseits und der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP), der Schweizerischen Graphischen Gewerkschaft (SGG) und dem Schweizerischen Lithographenbund (SLB) abgeschlossene GAV Ende August auslief. Nachdem eine erste Verhandlungsrunde gescheitert war, sprachen sich die Gewerkschafter in einer Urabstimmung zu 95% (bei einer Stimmbeteiligung von rund 46%) für Kampfmassnahmen aus. Nach ersten Protestaktionen gegen die vom SVGU geplante Senkung der Schichtzulagen und der Mindestlöhne, welche durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten noch verschärft werden sollten, kam es am 3. November zu einem landesweiten 24-stündigen Warnstreik, der die graphischen Betriebe und insbesondere die Zeitungsverlage stark beeinträchtigte. Über 10 000 Druckerinnen und Drucker legten die Arbeit in dieser grössten Streikbewegung seit 1980 nieder.

Die Arbeitgeber, welche den Gewerkschaften diese Mobilisierungskraft offenbar nicht zugetraut hatten, boten diesen umgehend ein erweitertes Verhandlungsangebot an, welches Nachgeben bei den Schichtzulagen und den Mindestlöhnen, nicht aber bei den Arbeitszeiten signalisierte. Ende November erarbeitete eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner einen Vertragstext, welcher in den Hauptpunkten den "nachgebesserten" Vorschlägen der Arbeitgeber entsprach. Bis zum Ende des Berichtsjahres konnte jedoch keine definitive Einigung erzielt werden.

Druckereien und Grafische Branche (1994-1998)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Die Forderung der Unternehmerverbände nach einem Moratorium beim Ausbau der Sozialwerke liess die Arbeitnehmerverbände näher zusammenrücken. Im Februar traten die Spitzen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes (CNG) und der Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände (VSA) mit einer gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit, in welcher sie sich gegen dieses Ansinnen zur Wehr setzten.

Verschiedene Gewerkschaften machten wie bereits im Vorjahr mit Grossdemonstrationen auf ihre Tarifforderungen aufmerksam. So demonstrierten Ende Mai in Bern rund 15'000 Bauarbeiter für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag mit mehr Lohn und kürzeren Arbeitszeiten. In Zürich gingen einmal 1'500 und einmal gut 1'000 städtische Angestellte und in Lausanne rund 2'000 Lehrerinnen und Lehrer auf die Strasse, um gegen sich verschlechternde Arbeitsbedingungen zu protestieren. Die Gewerkschaften der Druckindustrie führten am 3. November gar einen landesweiten Streik zur Unterstreichung ihrer Tarifforderungen durch.

Gewerkschaften in der Öffentlichkeit 1994

Nach monatelangem Ringen stimmten die Arbeitgeber und Gewerkschaften einem neuen GAV für die Schreinerbranche zu. Der neue Vertrag bringt flexiblere Arbeitszeiten und leistungsabhängige Lohnanpassungen für die rund 25 000 Arbeitnehmer dieser Berufsgattung. Zudem enthält er auch Massnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungschancen von Jungschreinern. Ebenfalls nach intensiven Verhandlungen einigten sich die Migros-Sozialpartner auf einen neuen, auf vier Jahre befristeten GAV für die rund 45 000 Angestellten. Auch hier setzte sich der Verzicht auf den automatischen Teuerungsausgleich durch.

Schreinerbranche Migros-Sozialpartner

Massiv gegen Lohnkürzungen und reduzierte Mindestlöhne haben sich in der ganzen Schweiz die Gewerkschaften der Drucker (GDP), der Lithografen (SLB) und der Grafiker (SGG) gewehrt. Nachdem es im September zu einer stundenweisen Arbeitsniederlegung kam, fand am 3. November ein 24-stündiger Warnstreik statt. Mit rund 10 000 Beteiligten handelte es sich um die bedeutendste Arbeitsniederlegung der Schweiz der letzten Jahre. Die Gewerkschaften werteten den Streik als Erfolg, ein neuer GAV kam bis Ende des Berichtsjahres jedoch nicht zustande.

Drucker Warnstreik

15 Monate nach Ratifizierung des "Krisenartikels" in der Maschinen- und Metallindustrie forderte die Gewerkschaft SMUV dessen Abschaffung auf Ende 1995. Der ökonomische Wiederaufschwung sei da, weshalb die Anwendung dieses Artikels zur Überwindung kurzfristiger konjunktureller Probleme einzelner Firmen nicht mehr angebracht sei. Allerdings mussten auch die Gewerkschaften eingestehen, dass sich der "Krisenartikel" generell bewährt habe und verantwortungsvoll damit umgegangen worden sei.

Maschienen- und Metallindustrie; "Krisenartikel" (1993-1996)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Mit einer nationalen Grosskundgebung wiesen die beiden Gewerkschaften Bau und Industrie (GBI) und Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband (CHB) Ende Mai in Bern auf die Bedeutung der GAV für die Sozialpartnerschaft hin. Wenn bei den GAV auf Betreiben der Arbeitgeber weiter dereguliert werde, so kippe das System der Partnerschaft in Arbeitskonflikte und "innere Kündigung", warnte GBI-Präsident Vasco Pedrina.

Bedeutung der GAV für die Sozialpartnerschaft

Die Verhandlungen über eineu Gesamtarbeitsvertrag im Deutschschweizer und Tessiner Pressewesen scheiterten Mitte Jahr, worauf die Journalistenverbände mit Kampfmassnahmen drohten. Ab Anfangs 1994 herrscht auch im Buchhandel ein vertragsloser Zustand, da die Aushandlung eines neuen GAV am Streit um Teuerungsausgleich, Ferien und Mindestlöhne scheiterte .

Deutschschweizer und Tessiner Pressewesen (1993, 1997)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Angesichts der nach wie vor desolaten Auftragslage wollten die Arbeitgeber im Baugewerbe den im Landesmantelvertrag (LMV) vereinbarten automatischen Teuerungsausgleich von 3% nicht mehr gewähren und schlossen eine frühzeitige Kündigung des bis Ende 1994 laufenden LMV nicht aus. Die Gewerkschaften drohten ihrerseits mit dem "grössten Arbeitskonflikt seit den 40er Jahren", wenn die Arbeitgeber die getroffenen Abmachungen nicht einhielten. Die Lage entspannte sich kurz vor Jahresende, als für das Bauhauptgewerbe mit seinen rund 120 000 Beschäftigten eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 2,2% vereinbart wurde.

Baugewerbe (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Arbeitgeber wie Gewerkschaften stimmten dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Maschinenindustrie zu, der für rund 200 000 Arbeitnehmer Gültigkeit hat. Umstritten war auf Gewerkschaftsseite vor allem der neue "Krisenartikel", welcher im Interesse der Arbeitsplatzerhaltung in Ausnahmefällen und befristet eine Erhöhung der Arbeitszeit auf maximal 45 Stunden bei gleichem Lohn sowie die Stundung oder den Verzicht auf Teile des 13. Monatslohns vorsieht. Die Gewerkschaften erklärten ihr Einlenken mit der Erreichung materieller Fortschritte in anderen Bereichen (14wöchiger Mutterschaftsurlaub, mehr Ferien, Verankerung des Bildungsurlaubs und Ausbau der Mitwirkungsrechte). Seine erste substantielle Anwendung fand der Krisenartikel beim Giesserei- und Stahlkonzern Von-Roll, wo für die Belegschaft des Werkes Gerlafingen (SO) sowie für das gesamte administrative Personal eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 42,5 Stunden vereinbart wurde. Bis Ende Jahr wurden 21 Unternehmungen mit 5500 Arbeitnehmern dem Krisenartikel unterstellt.

Maschienen- und Metallindustrie; "Krisenartikel" (1993-1996)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Im Vorjahr hatte der Nationalrat im Rahmen der EWR-Diskussionen gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, eine Motion Fasel (cvp, FR) überwiesen, welche die Vorlage eines Gesetzesentwurfs verlangte, der die Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erweitert. Da der aktuelle Anlass nicht mehr gegeben war, lehnte der Ständerat diese Motion ab, unterstrich jedoch, dass für ihn die Revision der Gesetzgebung über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen durchaus ein Problem darstellt, das wieder einmal aufgenommen werden muss.

Motion zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen im Falle eines EWR-Beitritts (Mo.92.3354)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Knapp am vertragslosen Zustand vorbei ging hingegen das Bauhauptgewerbe mit seinen rund 150 000 Arbeitnehmern. Die Arbeitgeber und Gewerkschaften einigten sich erst in letzter Minute auf einen Kompromiss beim Teuerungsausgleich und der Arbeitszeit und beschlossen, den 1993 auslaufenden Landesmantelvertrag bis Ende 1994 zu verlängern. Beim Bodenpersonal der Swissair spitzte sich der Konflikt zwischen Geschäftsleitung und VPOD weiter zu. Nach einer Streikdrohung beschloss Swissair, den neuen GAV allein mit dem konzilianteren Schweizerischen Kaufmännischen Verband abzuschliessen und dem VPOD-organisierten Personal lediglich Einzelarbeitsverträge anzubieten. Mit einer superprovisorischen Verfügung, welche die Swissair nicht anfocht, erreichte der VPOD, dass seine Mitglieder in diesen individuellen Verträgen nicht schlechter gestellt werden dürfen als SKV-Mitglieder oder nicht organisierte Arbeitnehmer, die dem GAV unterstehen. Auch beim neuen GAV für die rund 300 Beschäftigten der Flugsicherung konnte keine Einigkeit erzielt werden. Obgleich nur drei der vier Personalverbände dem neuen Vertrag zustimmten, wird er dennoch Anfangs 1993 in Kraft gesetzt.

Bauhauptgewerbe

Im Berichtsjahr waren in der Schweiz 1146 Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft, die sich zu 647 Vertragsbereichen zusammenfassen lassen und denen rund 1,4 Mio Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstehen. Der gesamtarbeitsvertragliche Abdeckungsgrad betrug in der gesamten Privatwirtschaft 54%, womit er gegenüber dem Vorjahr praktisch konstant blieb. Bei den Frauen lag die Abdeckung mit 49% erheblich tiefer als bei den Männern (58%). Im industriell-gewerblichen Sektor wurde ein Abdeckungsgrad von 67%, im Dienstleistungssektor von 47% festgestellt.

Im Berichtsjahr waren in der Schweiz 1146 Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft, die sich zu 647 Vertragsbereichen zusammenfassen lassen und denen rund 1,4 Mio Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstehen

Der SMUV und die Arbeitgeber einigten sich auf einen neuen GAV in der Uhren- und Mikroelektronikindustrie. Der Vertrag — der rückwirkend auf den 1. Oktober 1991 in Kraft trat — hat eine Laufzeit von fünf Jahren und betrifft rund 30 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen er Verbesserungen bei der Ferien- und Feiertagsregelung, höhere Arbeitgeberbeiträge an die Krankenversicherung sowie eine Ausdehnung des MutterschaftsurLaubs auf 14 Wochen bringt. Auch in der Metallbranche konnte ein neuer GAV abgeschlossen werden, der auf Anfang 1993 in Kraft tritt und für über 20 000 Beschäftigte in rund 2400 Betrieben gilt. Trotz Widerstand der welschen Wirte kam im Gastgewerbe nach langem Tauziehen ebenfalls ein neuer GAV zustande. In der chemischen Industrie setzte sich der Wunsch der Arbeitgeber nach jährlichen Lohnrunden und damit nach Abschaffung des automatischen Teuerungsausgleichs durch.

neuen GAV in der Uhren- und Mikroelektronikindustrie

Bei der Einschätzung der GAV manifestiert sich die bröckelnde Sozialpartnerschaft besonders deutlich. Die Arbeitgeberorganisationen plädieren immer offener für eine Deregulierung des Arbeitsmarktes und für mehr Wettbewerb bei den Löhnen. Arbeitgeber-Präsident Richterich stellte denn die GAV auch schon grundsätzlich in Frage. Seiner Meinung nach verhindern sektorielle, regionale oder nationale Vereinheitlichungen der Arbeitskosten die Konkurrenz. Die Gewerkschaften ihrerseits drohten mit Arbeitskämpfen und Streik, falls die Arbeitgeber die Gesamtarbeitsverträge durch Betriebsvereinbarungen ersetzen wollten.

Sozialpartnerschaft

Eine Motion Fasel (csp, FR) mit dem Auftrag, im Fall eines EWR-Beitritts einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erweitert, wurde vom Nationalrat gegen den Widerstand von Cincera (fdp, ZH) überwiesen. Der Bundesrat hatte Umwandlung in ein Postulat beantragt.

Motion zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen im Falle eines EWR-Beitritts (Mo.92.3354)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Aus Protest gegen den vertragslosen Zustand und den von Arbeitgeberseite vorgeschlagenen Abbau der Lohn- und Arbeitsbedingungen traten im Januar rund 180 Arbeitnehmer aus sieben Betrieben des Marmor- und Granitgewerbes in einen unbefristeten Streik. Der dabei demonstrierte Kampfwille führte zu einem teilweisen Einlenken der Arbeitgeber, welche sich zu einer vorläufigen Wiedereinsetzung des alten Gesamtarbeitsvertrages sowie zu Konzessionen beim Teuerungsausgleich bereit erklärten.

Aus Protest gegen den vertragslosen Zustand und den von Arbeitgeberseite vorgeschlagenen Abbau der Lohn- und Arbeitsbedingungen traten im Januar rund 180 Arbeitnehmer aus sieben Betrieben des Marmor- und Granitgewerbes in einen unbefristeten Streik

Kein neuer GAV kam zwischen dem Verein der Buchbindereien der Schweiz und der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) zustande. Ein bereits verabschiedeter GAV war — da er unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer vorsah — von Gewerkschafterinnen der GDP vor Gericht erfolgreich als Verstoss gegen den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung angefochten worden.

Buchbindereien der Schweiz

In Kraft treten konnten hingegen im Laufe des Jahres unter anderem neue GAV für das Maler- und Gipsergewerbe, das Schreinergewerbe, die Bäcker- und Konditorenbranche sowie das Coiffeurgewerbe und die Papierindustrie. In allen diesen neuen GAV wurden Lohnerhöhungen und/oder Verkürzungen der wöchentlichen Arbeitszeit festgeschrieben.

In Kraft treten konnten hingegen im Laufe des Jahres unter anderem neue GAV für das Maler- und Gipsergewerbe, das Schreinergewerbe, die Bäcker- und Konditorenbranche sowie das Coiffeurgewerbe und die Papierindustrie

Die Arbeitgeber der Uhren- und Mikroelektronikindustrie stimmten nach zweijährigen Verhandlungen einem neuen GAV zu. Der Vertrag, der rückwirkend auf den 1. Oktober in Kraft trat, sieht unter anderem eine zusätzliche halbe Ferienwoche, einen verlängerten Mutterschaftsurlaub sowie stärkere Beteiligung der Arbeitgeber an den Krankenversicherungsprämien vor. Die Gewerkschaften hatten den neuen Vertrag bereits zuvor gutgeheissen.

Uhren- und Mikroelektronikindustrie

Die seit einigen Jahren beobachtete Tendenz von Unternehmern, aus ihren Organisationen auszutreten, um die Gesamtarbeitsverträge durch den Abschluss von Einzelarbeitsverträgen zu unterlaufen, setzte sich – im Berichtsjahr namentlich im Pressewesen – fort. In vielen Bereichen (Hotellerie- und Gastgewerbe, Kioskverkauf, Lithographen, Presse- und Verlagsbereich, Reinigungsgewerbe, Spinnereien, Swissair) verhärteten sich die Fronten zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zusehends oder wurde die Sozialpartnerschaft von Arbeitgeberseite zumindest vorübergehend aufgekündigt, wenn nicht gar grundsätzlich in Frage gestellt.

Die seit einigen Jahren beobachtete Tendenz von Unternehmern, aus ihren Organisationen auszutreten, um die Gesamtarbeitsverträge durch den Abschluss von Einzelarbeitsverträgen zu unterlaufen, setzte sich – im Berichtsjahr namentlich im Pressewesen – fort

Der Arbeitgeberverband der Schweizerischen Maschinenindustrie (AMS) und der SMUV kamen sich wieder näher. Gemeinsam veröffentlichten sie sechs Innovationsthesen, mit welchen der Mensch vermehrt in den Mittelpunkt der Arbeitswelt gerückt und die Autonomie am Arbeitsplatz gefördert werden soll. Da die Thesen vom AMS mitunterzeichnet worden sind, betrachtet der SMUV sie als wichtige Verhandlungsbasis für den nächsten GAV, in dem Mitbestimmung und Information sowie Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmer verpflichtend festgesetzt werden sollen.

Maschinenindustrie

Weitere GAV konnten unter anderem in der Schuh- und der Textilindustrie sowie in der Schokoladeproduktion abgeschlossen werden, während die Lithographen und die Schreiner das neue Jahr in vertragslosem Zustand beginnen mussten. Im Buchbindergewerbe unternahm die Frauenkommission der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) rechtliche Schritt gegen die eigene Gewerkschaft, da diese einem GAV zustimmen wollte, welcher unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer vorsieht.

Weitere GAV konnten unter anderem in der Schuh- und der Textilindustrie sowie in der Schokoladeproduktion abgeschlossen werden, während die Lithographen und die Schreiner das neue Jahr in vertragslosem Zustand beginnen mussten

Der wichtigste im Berichtsjahr erneuerte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) war zweifellos der Landesmantelvertrag, den die Gewerkschaft Bau und Holz (GBH) und der Schweizerische Baumeisterverband für das Bauhauptgewerbe abschlossen. Obgleich sich die Arbeitgeber in einzeln Punkten (Lehrlingsferien, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) unnachgiebig zeigten, konnte der neue Vertrag als Erfolg für die Arbeitnehmer und die Gewerkschaft gewertet werden. Substantielle Errungenschaften waren bei der gestaffelten Erhöhung der Reallöhne und bei der schrittweisen Reduktion der Arbeitszeit zu verzeichnen.

Bauhauptgewerbe

Drei Jahre vor Ablauf des geltenden Friedensabkommens veröffentlichte der Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinen- und Metallindustrie (AMS) seine Vorstellungen von dessen Erneuerung. Er regte an, die Verhandlungen rationeller zu gestalten, den Vertrag nicht mehr zu befristen und neue Themen wie die Arbeitsgestaltung zu behandeln, die quantitativen Fragen (Löhne, Arbeitszeit, Sozialversicherungen etc.) hingegen den einzelnen Betriebskommissionen zu überlassen. Die Gewerkschaften kritisierten das einseitige Vorprellen der Arbeitnehmer. Sie zeigten sich zwar bereit, neue Themen in die Diskussionen einzubeziehen, lehnten aber jede Verwässerung des GAV ab und wehrten sich gegen einen "Arbeitsfrieden zum Nulltarif".

Friedensabkommens Maschinen- und Metallindustrie