Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Heimarbeit
  • Gesamtarbeitsverträge (GAV)

Akteure

Prozesse

  • Motion
20 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Rahmen der Wintersession 2022 beschäftigte sich der Nationalrat mit der Motion von Ständerat Erich Ettlin (mitte, OW), die den Bundesrat beauftragen wollte, allgemeinverbindlich erklärte GAV zu Mindestlöhnen oder Ferienansprüchen gegenüber kantonalen Regelungen als vorrangig zu erklären. Zuvor hatte die WAK-NR mit 11 zu 10 Stimmen beantragt, die Motion anzunehmen. Einen bundesrätlichen Vorschlag auf Änderung der Motion hatte sie mit demselben Stimmverhältnis abgelehnt. In insgesamt 34 Wortmeldungen tauschten sich die Nationalrätinnen und Nationalräte in der Folge zu dieser Frage aus. Kommissionssprecher Fabio Regazzi (mitte, TI) betonte in der Debatte, dass der geografische Geltungsbereich der GAV weiter gefasst sei als derjenige der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen – Erstere gelten für die ganze Schweiz oder für mehrere Kantone. Deswegen sollen die GAV Vorrang gegenüber kantonalen Regelungen geniessen. Eine Minderheit Wermuth (sp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion. Der Minderheitensprecher argumentierte, dass die kantonalen Regelungen durch direktdemokratische Entscheidungen der kantonalen Stimmbevölkerung legitimiert seien und aus diesem Grund Vorrang gegenüber den Regelungen im GAV hätten, die einen Vertrag zwischen privaten Akteuren darstellten, wie Bundesrat Guy Parmelin ergänzte. Folglich verstosse ein Vorrang der allgemeinverbindlichen GAV gegenüber den kantonalen Regelungen gegen die den Kantonen durch die Verfassung übertragenen Kompetenzen. Trotz dieses Einwandes des Bundesrates nahm der Nationalrat die Motion mit 95 zu 93 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) knapp an. Unterstützt wurde sie von der SVP-, der FDP- und der Mitte-Fraktion.

Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen (Mo. 20.4738)
Dossier Mindestlohn: Vorrang Gesamtarbeitsverträge oder kantonale Bestimmungen

Im Juni 2021 reichte Nationalrätin Diana Gutjahr (svp, TG) eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat beauftragen wollte, die Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) so anzupassen, dass die auf der Online-Plattform «Informationssystem Allianz Bau» (ISAB) enthaltenen Informationen als Nachweis für die Einhaltung der minimalen Lohnbedingungen für Subunternehmen genügen. Denn obwohl die auf ISAB verfügbaren Informationen «den höchsten derzeit verfügbaren Nachweis» zur Einhaltung der GAV ermöglichten, würden sie durch die EntsV nicht anerkannt, kritisierte die Motionärin.
In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen, da die auf ISAB verfügbaren Informationen keine Sicherheit darstellten, dass sich das Unternehmen rechtskonform verhalte. Dafür seien weiterhin Lohnbuchkontrollen, GAV-Bescheinigungen und ein von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden gemeinsam geführtes Register nötig.
Im November 2022 zog Diana Gutjahr ihre Motion kommentarlos zurück.

Wirkungsvoller Nachweis der Arbeitsbedingungen für Subunternehmer mit dem Informationssystem ISAB (Mo. 21.3846)

Weil sowohl der Motionär, Martin Candinas (mitte, GR) als auch der zuständige Bundesrat Ueli Maurer auf ein Votum verzichteten, bat Nationalratspräsidentin Irène Kälin (gp, AG) die Ratsmitglieder ohne Diskussion um eine Entscheidung darüber, ob der Bund beim Anbieten von dezentralen Arbeitsplätzen – also über alle Kantone und auch ländliche Regionen verteilte Arbeitsplätze – ein Vorbild sein solle oder nicht. Sie erinnerte freilich daran, dass die Regierung die Ablehnung der Motion beantragt hatte. Mit 118 zu 68 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) entschied sich die Mehrheit der grossen Kammer für Annahme der Motion, die damit an den Ständerat weitergereicht wurde. Für das Anliegen sprachen sich die geschlossen stimmenden Fraktionen von SP, Grünen und Mitte sowie Minderheiten der FDP und der SVP aus. Einzig die GLP votierte geschlossen gegen das Anliegen.

Vorbild beim Anbieten von dezentralen Arbeitsplätzen (Mo. 20.4727)
Dossier: Flexible Arbeitsformen in der Bundesverwaltung – Diskussionen seit der Covid-19-Krise

In der Sommersession 2022 beschäftigte sich der Ständerat mit der Motion der WAK-NR, die den Bundesrat beauftragen wollte, Massnahmen zu ergreifen, damit die Jahresberichte der paritätischen Kommissionen der für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV), bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, veröffentlicht werden. Zudem verlangte die Motion, dass die Kommissionen die Zweckbestimmungen der Mittel im Fondskapital und ihre Verwendung dokumentieren. Kommissionssprecher der Schwesterkommission, Erich Ettlin (mitte, OW), empfiehl in Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion anzunehmen. Obwohl die Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen gemäss BGÖ schon heute eingesehen werden könnten und das SECO seine Aufsichtsfunktion über diese bereits verstärkt hätte, ziele die Motion darüber hinaus darauf ab, die Verwaltungskosten und die Zweckbestimmung und Verwendung der finanziellen Mittel im Fondskapital offenzulegen, so Ettlin. Sie unternehme damit dennoch einen weiteren Schritt Richtung Transparenz. Bundesrat Guy Parmelin (svp, VD) verzichtete am Ende der Debatte trotz seiner ablehnenden Position auf eine Abstimmung, da der Bundesrat der Meinung war, die Forderungen der Motion ohne eine Gesetzesänderung erfüllen zu können. Die Motion wurde somit angenommen.

Motion "Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen"

Nachdem ihr die Motion zur Vorberatung zugewiesen worden war, beantragte die WAK-SR knapp mit 5 zu 4 Stimmen (bei 3 Enthaltungen), die von Ständerat Hans Wicki (fdp, NW) eingereichte Motion abzulehnen. Diese wollte den Bundesrat beauftragen, das Arbeitsrecht so anzupassen, dass Arbeitnehmende und Arbeitgebende flexibel Homeoffice praktizieren beziehungsweise anbieten können. Kommissionssprecher Stefan Engler (mitte, GR) unterstütze im Rahmen der Frühjahrssession 2022 das Argument des Bundesrates, wonach die gesetzlichen Grundlagen für die Regelung flexibler Heimarbeit genügten. Zudem beschäftige sich die WAK-NR gleichzeitig mit einer vom ehemaligen Nationalrat Thierry Burkart (fdp, AG; Pa.Iv. 16.484) eingereichten parlamentarischen Initiative, die ebenfalls eine Lockerung der Bedingungen für Heimarbeit verlangte. Die Mehrheit der ständerätlichen Kommission erachtete damit die Anpassung der rechtlichen Grundlagen als bereits auf dem Weg. Motionär Wicki betonte in der Debatte noch einmal, wie wichtig es sei, die rechtlichen Grundlagen an die neuen Formen der flexiblen Arbeit anzupassen, damit Individuen und Familien ihr Leben nach ihren Bedürfnissen gestalten können. Dennoch folgte der Ständerat dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und lehnte mit 21 zu 18 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) die Motion knapp ab. Das Geschäft war somit erledigt. Die gleichzeitig behandelte Motion Jositsch (sp, ZH; Mo. 21.3686) wurde von diesem zurückgezogen.

Homeoffice. Gelebte und akzeptierte Flexibilität legalisieren (Mo. 21.3686)
Dossier: Regelung von Homeoffice

Eine von Ständerat Daniel Jositsch (sp, ZH) eingereichte Motion, die den Bundesrat beauftragen wollte, das Arbeitsgesetz (ArG), die Verordnung betreffend Gesundheitsschutz (ArGV 3) sowie das OR so zu ändern, dass Homeoffice explizit in den gesetzlichen Grundlagen erwähnt und geregelt ist, wurde vom Motionär Ende Februar 2022, nach den Beratungen der WAK-SR, zurückgezogen. Wie der Medienmitteilung der Kommission von Anfang Februar 2022 zu entnehmen war, war die Mehrheit der WAK-SR der Meinung, dass die heutigen gesetzlichen Grundlagen genügten, um die Heimarbeit zu regeln – eine Meinung, die auch der Bundesrat teilte. Die Kommission hatte die Motion daraufhin einstimmig zur Ablehnung empfohlen.

Gesetzliche Grundlagen für Homeoffice schaffen (Mo. 21.3686)
Dossier: Regelung von Homeoffice

Eine von Ständerat Hans Wicki (fdp, NW) eingereichte Motion wollte den Bundesrat beauftragen, das Arbeitsrecht so anzupassen, dass Arbeitnehmende und Arbeitgebende flexibel Homeoffice praktizieren beziehungsweise anbieten können. Konkret schlug Wicki verschiedene Änderungen vor: So wollte er unter anderem den Begriff «Homeoffice» möglichst einfach und unabhängig davon, ob die Arbeitnehmenden teilweise, regelmässig oder unregelmässig von zu Hause aus arbeiten, definieren. Arbeitnehmende sollten schriftlich ihr Einverständnis für Homeoffice geben können, zudem sollten sie Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten «unter Wahrung der betrieblichen Notwendigkeiten» selbstständig festlegen können. Entsprechend sollten im Homeoffice auch keine Bewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit oder ein Lohnzuschlag nötig sein, sofern die Arbeitnehmenden die Arbeit nach ihrem freien Ermessen zu diesen Zeiten leisten. Diese Flexibilisierung der Arbeitszeit helfe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, argumentierte Wicki.
Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen, da diese Fragen bereits in der parlamentarischen Initiative Burkart (fdp, AG; Pa.Iv. 16.484) behandelt würden.
Der Ständerat beschäftigte sich im Rahmen der Wintersession 2021 mit dieser Motion. Mittels Ordnungsantrag beantragte Erich Ettlin (mitte, OW), die Motion der WAK-SR zur Vorprüfung zuzuweisen, da sich die Kommission bereits mit anderen Vorstösse zum gleichen Thema beschäftigte (Pa. Iv. 16.414, Mo. 21.3686, Pa. Iv. 16.484). Sowohl Motionär Wicki als auch der Ständerat insgesamt unterstützten diesen Ordnungsantrag. Hannes German (svp, SH) bat jedoch darum, zukünftig auf solche Vorstösse oder auf ihre Zuweisung an die Kommissionen zu verzichten, um diese nicht zu überlasten. Der Ständerat sollte «in der Lage sein [...], über einfache Fragen zu entscheiden».

Homeoffice. Gelebte und akzeptierte Flexibilität legalisieren (Mo. 21.3686)
Dossier: Regelung von Homeoffice

Der Ständerat beschäftigte sich im Rahmen der Herbstsession 2021 mit der Motion «Formen mobilen Arbeitens», die den Bundesrat beauftragen wollte, das Recht auf Telearbeit zu einem bestimmten Prozentsatz für Bundesangestellte zu schaffen.
Im Rahmen der Ständeratsdebatte führte Kommissionssprecher Andrea Caroni (fdp, AR) aus, dass der Bundesrat im Mai 2021 die Bundespersonalverordnung geändert habe und die Änderung bereits in Kraft getreten sei. Diese Änderung ermögliche es den Angestellten, an verschiedenen Arbeitsorten zu arbeiten, und regle unter anderem den Gesundheitsschutz und die Infrastruktur. Die SPK-SR erachtete somit das Anliegen als erfüllt und empfahl, die Motion abzulehnen, was der Ständerat in der Folge auch tat.

Recht auf Telearbeit für Bundesangestellte (Mo. 20.4010)
Dossier: Flexible Arbeitsformen in der Bundesverwaltung – Diskussionen seit der Covid-19-Krise
Dossier: Regelung von Homeoffice

Im Mai 2021 reichte die WAK-NR eine Motion ein, in welcher sie eine Veröffentlichung der Jahresberichte der paritätischen Kommissionen der für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV), bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, verlangte. Damit wollte sie insbesondere «Transparenz über [deren] finanzielle Mittel» herstellen. In seiner Stellungnahme erläuterte der Bundesrat, dass das SECO bereits eine intensivere und verstärkte Aufsichtsfunktion über die paritätischen Kommissionen von GAV wahrnehme. Zudem veröffentlichten diejenigen paritätischen Kommissionen mit den grössten Einkommen ihre Jahresrechnungen bereits freiwillig. Die meisten seien aber Vereine und somit private Organe, für die keine entsprechende Pflicht bestehe. Die Einführung einer Publikationspflicht würde die Vereine in paritätischen Kommissionen damit gegenüber anderen Vereinen ungleich behandeln. Folglich beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen und damit der Kommissionsminderheit Rytz (gp, BE) zu folgen. Falls aber die Motion im Erstrat angenommen würde, würde der Bundesrat eine Änderung des Motionstextes vorschlagen: Statt eines Umsetzungsauftrags an den Bundesrat würde er einen Prüfungsauftrag bevorzugen.
Im Rahmen der Debatte im Nationalrat betonte der Mehrheitssprecher der WAK-NR, Fabio Regazzi (mitte, TI), die Wichtigkeit der Transparenz gegenüber Medien und Bevölkerung, weshalb die Jahresberichte der paritätischen Kommissionen offengelegt werden sollen. Folglich sei auch die Aufsichtsfunktion des SECO ungenügend. Mit der Motion könnte gemäss Mehrheit der WAK-NR das Vertrauen in die paritätischen Kommissionen und ihre Arbeit gesteigert werden. Der zweite Mehrheitssprecher Thomas Aeschi (svp, ZG) begründete diesen Vorstoss überdies damit, dass die paritätischen Kommissionen zwar privatrechtliche Vereine seien, aber «quasi staatliche Aufgaben» übernähmen. Minderheitssprecherin Regula Rytz betonte hingegen, dass die Motion kein bestehendes Problem löse. Die Präsidentinnen und Präsidenten der verschiedenen Vereine sollten ohne Intervention des Bundes den entsprechenden Auftrag zur Veröffentlichung erteilen. Bundesrat Guy Parmelin (svp, VD) verwies überdies auf das Öffentlichkeitsgesetz, mit Hilfe dessen die interessierten Personen die Jahresrechnungen einsehen dürften. Mit 118 zu 65 Stimmen (bei 1 Enthaltung) nahm der Nationalrat die Motion an.

Motion "Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen"

Ständerat Daniel Jositsch (sp, ZH) wollte den Bundesrat mittels Motion beauftragen, das Arbeitsgesetz (ArG), die Verordnung betreffend Gesundheitsschutz (ArGV 3) sowie das OR so zu ändern, dass Homeoffice explizit in den gesetzlichen Grundlagen erwähnt und geregelt ist. Allgemein soll das ArG Heimarbeit als Arbeit ausserhalb des Betriebs definieren. Weiter sollen Artikel 6 und 21 des ArG den Gesundheitsschutz und die Arbeits- und Ruhezeiten neu definieren. Im OR sollte letztlich ein neuer Artikel zur Heimarbeitsvereinbarung zwischen den Arbeitgebenden und den Arbeitnehmenden hinzugefügt werden.
Jositsch begründete seinen Vorstoss mit der Zunahme von Homeoffice, insbesondere auch in Anbetracht der Covid-19-Pandemie. Aktuell seien die gesetzlichen Grundlagen auf Arbeitsformen in Betrieben ausgerichtet, entsprechend müsse diesbezüglich Klarheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende geschaffen werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da er die Gesetzesgrundlagen als ausreichend erachtete und Fragen zur Flexibilisierung der Arbeits- und Ruhezeiten im Homeoffice bereits in der parlamentarischen Initiative Burkart (fdp, AG; Pa.Iv. 16.484) behandelt würden.
In der Herbstsession 2021 legte Paul Rechsteiner (sp, SG) einen Ordnungsantrag vor, in dem er – in Einvernehmen mit Motionär Jositsch – die Motion zur Vorprüfung an die WAK-SR überweisen wollte, damit das Anliegen vertieft behandelt wird. Stillschweigend nahm der Ständerat den Ordnungsantrag an.

Gesetzliche Grundlagen für Homeoffice schaffen (Mo. 21.3686)
Dossier: Regelung von Homeoffice

In der Sommersession nahm auch der Ständerat die Motion der FK-NR für nachhaltiges Arbeiten beim Bund stillschweigend an. Das sogenannte «dezentralisierte Arbeiten» solle gefördert werden, zudem solle der Bundesrat diese Förderungsmassnahmen in einem Umsetzungsplan mit messbaren Zielgrössen darlegen. Dabei sollen auch die Erfahrungen von Homeoffice während der Corona-Pandemie sowie Überlegungen zu positiven wirtschaftlichen und ökologischen Folgen einfliessen. In ihrem Bericht, mit dem sie ihre einstimmige Unterstützung zur Motion begründete, hob die FK-SR auch den Umstand hervor, dass Co-Working und Homeoffice die Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber stärken könnten.
Nachdem Peter Hegglin (mitte, ZG) im Rat die Kommissionsposition dargelegt hatte, ergriff Ueli Maurer das Wort und bekräftigte die Unterstützung des Bundesrats für dieses Anliegen. Allerdings habe sich in der Zwischenzeit die «erste Euphorie für das Homeoffice ein bisschen verflüchtigt», es gebe durchaus auch Nachteile. Wichtig sei eine Gesamtbetrachtung und das Gespräch mit den Mitarbeitenden.

Nachhaltiges Arbeiten beim Bund (Mo. 20.4338)
Dossier: Flexible Arbeitsformen in der Bundesverwaltung – Diskussionen seit der Covid-19-Krise

Ganz am Schluss der laut Präsident Andreas Aebi (svp, BE) vermutlich längsten Debatte in der Geschichte des Nationalrats – verhandelt worden waren das Covid-19-Gesetz und der Nachtrag zum Voranschlag 2021 – um 0 Uhr 40 nahmen die Volksvertreterinnen und -vertreter ohne Diskussion die Motion der FK-NR an, mit der nachhaltiges Arbeiten beim Bund gefordert werden sollte. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt, die er in die Erarbeitung von Massnahmen für flexibles Arbeiten in der Bundesverwaltung integrieren wollte. Die Motion möchte insbesondere die positiven Erfahrungen von Home-Office während des Covid-19-Lockdowns fruchtbar machen.

Nachhaltiges Arbeiten beim Bund (Mo. 20.4338)
Dossier: Flexible Arbeitsformen in der Bundesverwaltung – Diskussionen seit der Covid-19-Krise

Der Bund müsse beim Anbieten von dezentralen Arbeitsplätzen ein Vorbild sein, forderte Martin Candinas (Mitte, GR) in seiner Motion. Die Bundesverwaltung müsse die Arbeitsplätze besser über alle Kantone verteilen und auch für ländliche Gebiete eine attraktive Arbeitgeberin werden. Der nationale Zusammenhalt könnte so gestärkt werden, wenn nicht nur vorwiegend im Kanton Bern, sondern auch in peripheren Kantonen – zum Beispiel proportional zu ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – Verwaltungsarbeitsplätze angeboten würden.
Der Bundesrat beantragte Anfang Februar 2021 die Ablehnung der Motion, weil sie bereits erfüllt sei. Die Bundesverwaltung biete bereits heute in der ganzen Schweiz Arbeitsplätze an. Zudem müsse die Arbeitsplatzplanung ganzheitlich betrachtet werden, wie es die Regierung in ihrem Zielbild vorschlage. Die Entwicklung von flexiblen Arbeitsformen, die sich durch den Covid-19-Lockdown beschleunigt habe, werde auch vom Bundesrat mit verschiedenen Massnahmen vorangetrieben.

Vorbild beim Anbieten von dezentralen Arbeitsplätzen (Mo. 20.4727)
Dossier: Flexible Arbeitsformen in der Bundesverwaltung – Diskussionen seit der Covid-19-Krise

Der Covid-19-Lockdown habe dezentrales Arbeiten im Home-Office oder in Co-Working-Räumen nicht nur nötig, sondern auch beliebt gemacht, begründete die FK-NR ihre in eine Motion gepackte Forderung für mehr nachhaltiges Arbeiten beim Bund. Die Erfahrungen sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende – so hätten Umfragen gezeigt – seien positiv. Zwar sei das Arbeiten im Team wichtig für eine gesunde Unternehmenskultur, Home-Office habe aber zahlreiche Vorteile: Reduzierte Pendlerströme entlasteten die Verkehrsinfrastruktur und trügen zu einem besseren Klimaschutz und dem Erhalt von Biodiversität bei, zudem könnten strukturschwache Regionen von der Verlagerung von Arbeitsplätzen oder dem Arbeiten im Home-Office profitieren. Bei der Planung von Arbeitsplätzen in der Bundesverwaltung soll der Bundesrat zukünftig – so die Forderung der Motion – die positiven wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Effekte von Home-Office miteinbeziehen.
Der Bundesrat beantragte Ende Januar 2021 die Annahme der Motion. Er beabsichtige in der Bundesverwaltung flexible Arbeitsformen zu fördern, wie er dies auch in einem Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung dargelegt habe. Die «Covid-19-Erfahrungen nutzen» – so die Bezeichnung der Motion – wollen auch eine Reihe weiterer noch hängiger Vorstösse: das Postulat von Hansjörg Knecht (svp, AG; Po. 20.4369), das die Möglichkeit einer Dezentralisierung von Arbeitsplätzen dank Digitalisierung untersucht haben will; die Motion von Martin Candinas (Mitte, GR; Mo. 20.4727), die mehr dezentrale Arbeitsplätze der Bundesverwaltung in peripheren Kantonen fordert; oder die vom Nationalrat bereits gutgeheissene Motion der FK-NR (Mo. 20.4260), mit der eine zukunftsfähige Daten-Infrastruktur in der Bundesverwaltung gefordert wird.

Nachhaltiges Arbeiten beim Bund (Mo. 20.4338)
Dossier: Flexible Arbeitsformen in der Bundesverwaltung – Diskussionen seit der Covid-19-Krise

Im September 2020 reichte Marco Romano (mitte, TI) eine Motion ein, mit der er ein Recht auf Telearbeit zu einem bestimmten Prozentsatz für Bundesangestellte schaffen wollte. Die Möglichkeit zu mobilem Arbeiten solle nicht mehr von den Vorgesetzten abhängig sein, sondern für die ganze Bundesverwaltung geregelt werden. Er verwies auf die zahlreichen Vorteile von Telearbeit wie die Mobilitätsabnahme, die Kostenreduktion bezüglich Infrastruktur, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine ausgeglichene Vertretung der verschiedenen Regionen und Minderheiten in der Bundesverwaltung. Damit fügt sich die Motion in eine Reihe weiterer parlamentarischer Vorstösse ein, die flexiblere Arbeitsformen für die Bundesverwaltung fördern wollen.
Der Bundesrat beantragte im November 2020 die Annahme der Motion, zumal flexible Arbeitsformen auch in der Bundesverwaltung immer häufiger würden. Er habe bereits das EFD beauftragt, die Anpassung der rechtlichen Grundlagen zu prüfen.
Nachdem Lars Guggisberg (svp, BE) die Motion bekämpfte hatte, wurde diese in der Frühjahrssession 2021 vom Nationalrat behandelt. Romano betonte nochmals die Wichtigkeit von Homeoffice, vor allem in Folge der Corona-Pandemie. Guggisberg anerkannte zwar im Namen seiner Fraktion die Vorteile von Telearbeit, wehrte sich aber gegen einen gesetzlichen Anspruch darauf, zumal damit «wichtiger organisatorischer Handlungsspielraum» verloren gehe. Nicht alle Personen und alle Arbeiten seien für mobiles Arbeiten geeignet. Obwohl Homeoffice nicht für alle Verwaltungsangestellten möglich sei, wolle der Bundesrat das Gesetz anpassen, um Klarheit und Sicherheit zu schaffen, wie Bundesrat Ueli Maurer erklärte. Der Nationalrat sprach sich in der Folge mit 139 zu 50 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für die Annahme der Motion aus. Einzig die SVP-Fraktion lehnte den Vorstoss ab.

Recht auf Telearbeit für Bundesangestellte (Mo. 20.4010)
Dossier: Flexible Arbeitsformen in der Bundesverwaltung – Diskussionen seit der Covid-19-Krise
Dossier: Regelung von Homeoffice

Im Juni 2020 reichte Jürg Grossen (glp, BE) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, der Bundesverwaltung mehr Homeoffice zu ermöglichen und die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Weiter forderte Grossen eine Erhöhung der Stellenprozente pro Büroarbeitsplatz. Als Grund für die Motion gab Grossen die Zunahme der Zahl der Homeoffice-Tätigkeiten an, die vor allem auf die Coronavirus-Pandemie zurückzuführen sei. Heimarbeit habe sich als gute Möglichkeit für die Arbeitnehmenden erwiesen und solle auch in Zukunft gefördert werden.
Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom August 2020, die Motion abzulehnen. Das Anliegen der Motion sei bereits erfüllt, da Heimarbeit bei der Bundesverwaltung seit vielen Jahren möglich sei und die notwendige Infrastruktur während der Pandemie aufgestockt worden sei.
Im Rahmen der Sommersession 2022 beschäftigte sich der Nationalrat mit der Motion und lehnte sie mit 109 zu 77 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) ab. In der Debatte betonte Bundesrat Ueli Maurer, dass in den zwei Jahren seit der Einreichung der Motion viel unternommen worden sei, um Homeoffice bei der Bundesverwaltung zu ermöglichen und zu stärken. Unter anderem sei das Zielbild zur Ausgestaltung flexiblerer Arbeitsformen in der Bundesverwaltung verabschiedet und die Bundespersonalverordnung revidiert worden.

Homeoffice und Telearbeit ausbauen und vereinfachen (Mo. 20.3864)
Dossier: Regelung von Homeoffice

Le conseiller national Fabio Regazzi (pdc, TI) demande d'améliorer le système d'information central sur la migration (SYMIC). Les contrôles des conditions de travail des travailleuses et travailleurs détachés en Suisse par les entreprises étrangères s'appuient sur les informations enregistrées dans le SYMIC. Or, le système d'information ne reconnaît pas les doublons, des entreprises peuvent en profiter alors qu'elles ont une interdiction de détacher des travailleuses et travailleurs. De plus, les indications relatives aux branches ne peuvent être corrigées, ce qui, par conséquent, peut amener à des contrôles effectués par des organes non compétents. En supprimant ces défauts, les contrôles seront de meilleure qualité.
Le Conseil fédéral propose d'accepter la motion. Il reconnaît le potentiel d'optimisation. La motion est adoptée par le Conseil national, puis par le Conseil des Etats sur proposition unanime de la CIP-CE.

Améliorer le système d'information central sur la migration (SYMIC) (Mo. 18.3758)

Gleich wie im Vorjahr eine Initiative Dupraz (fdp, GE), verwarf der Nationalrat auch eine Minderheitsmotion Fässler (sp, SG), die erreichen wollte, dass im OR ein landesweiter Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft eingeführt wird. Der Bundesrat erklärte zwar, mit den Anstellungsbedingungen der Arbeitnehmenden in der Landwirtschaft nicht zufrieden zu sein. Dennoch machte er regionale Unterschiede geltend, um erfolgreich Ablehnung des Vorstosses zu beantragen.

Landwirtschaft

Im Vorjahr hatte der Nationalrat im Rahmen der EWR-Diskussionen gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, eine Motion Fasel (cvp, FR) überwiesen, welche die Vorlage eines Gesetzesentwurfs verlangte, der die Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erweitert. Da der aktuelle Anlass nicht mehr gegeben war, lehnte der Ständerat diese Motion ab, unterstrich jedoch, dass für ihn die Revision der Gesetzgebung über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen durchaus ein Problem darstellt, das wieder einmal aufgenommen werden muss.

Motion zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen im Falle eines EWR-Beitritts (Mo.92.3354)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Eine Motion Fasel (csp, FR) mit dem Auftrag, im Fall eines EWR-Beitritts einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erweitert, wurde vom Nationalrat gegen den Widerstand von Cincera (fdp, ZH) überwiesen. Der Bundesrat hatte Umwandlung in ein Postulat beantragt.

Motion zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen im Falle eines EWR-Beitritts (Mo.92.3354)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000