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Nach den Ergebnissen der neuesten Lohnstrukturerhebung des BFS betrug der Medianlohn für eine 100%ige Stelle im Jahr 2000 monatlich 5'220 Fr. brutto. Hinter diesem gesamtschweizerischen Mittelwert verbergen sich grosse Unterschiede je nach Branche, Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Zwischen den Hochlohnbranchen (Banken, Versicherungen, Forschung und Entwicklung, Chemie und Tabakindustrie) und den Tieflohnbranchen (Detailhandel, persönliche Dienstleistungen, Gast- und Reinigungsgewerbe, Bekleidungsindustrie) bestehen selbst für Tätigkeiten mit ähnlichen Anforderungen Differenzen von bis zu 3'000 Fr. Während die Durchschnittslöhne seit 1998 im Jahresmittel nominal um 1,1% zunahmen und damit teuerungsbedingt stabil blieben, stiegen jene der Kader um 1,9%, wobei die „Fringe benefits“ der Führungskräfte (Firmenwagen, Zuschüsse an 2. Säule etc.) nicht berücksichtigt wurden. Fast so viel zulegen (+1,8%) – wenn auch auf viel tieferem Niveau – konnten die einfachen und repetitiven Tätigkeiten. Bescheiden blieb hingegen der Zuwachs für Arbeiten, die Berufs- und Fachkenntnisse voraussetzen (+1,1%), gar abgenommen hat der Medianlohn für qualifizierte Arbeiten (-0,2%). Frauen verdienten nach wie vor im Mittel 21% weniger als Männer, selbst für Stellen mit ähnlichem Anforderungsprofil. Der Medianlohn der ausländischen Arbeitskräfte lag im Durchschnitt 15% unter jenem ihrer inländischen Kollegen.

Lohnstrukturerhebung Branche, Geschlecht und Staatsangehörigkeit Frauen 21% weniger als Männer

Im Berichtsjahr nahmen die Löhne gemäss BFS nominal um 1,3% zu, verloren aber teuerungsbedingt real 0,3%. Einzig der Agrarsektor legte real um 0,3% zu. Aufgeschlüsselt nach Branchen stiegen die Reallöhne bei den Versicherungen (+1,2%), den Banken (+0,7%) und den sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen überdurchschnittlich. Kaufkrafteinbussen mussten dagegen unter anderem die Beschäftigten im Unterrichtswesen (-0,9%), im Gastgewerbe (-0,9%) und im Gesundheits- und Sozialwesen (-0,1%) hinnehmen. Die Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF), die von anderen Daten ausgeht als das BFS (AHV- anstatt SUVA-Statistik), kam demgegenüber auch dieses Jahr zu höheren Werten. Gemäss KOF nahmen die Löhne nominal um 3,3% und real um 1,7% zu. Die Löhne der Schweizer Topmanager (ohne variable Lohnbestandteile wie Gewinnbeteiligungen und Aktiensparpläne) stiegen im Berichtsjahr nominal um 4,7%.

BFS verloren aber teuerungsbedingt real 0,3% KOF real 1,7% zu Topmanager 4,7%

Der SGB stellte die Feiern zum 1. Mai unter das Motto „Keine Löhne unter 3000 Franken“, eine Forderung, welche die Gewerkschaften bereits im Vorjahr erhoben hatten. Dass die Wirtschaft Mindestlöhne in den Tieflohnbereichen verkraften könnte, zeigte der Bericht einer aus Ökonomen und Juristen zusammengesetzten Expertengruppe, die im Auftrag des SGB Möglichkeiten zur Festlegung von Mindestlöhnen und deren Folgen untersuchte. Heute arbeiten 169 000 vollzeiterwerbstätige Personen zu Gehältern, die unter einem Nettoeinkommen von 2250 Fr. liegen; 400 000 Arbeitnehmende verdienen weniger als 3000 Fr. netto. Das sind immerhin 5,4% resp. 12,9% der Unselbständigerwerbenden. In den typischen Niedriglohnbranchen Gastgewerbe, Detailhandel und Reinigungsgewerbe arbeiten ein Drittel bis zwei Fünftel der Angestellten zu Salären unter 3000 Fr. In den betroffenen Betrieben würde beim geforderten Mindestlohn von 3000 Fr. die Lohnsumme um vier bis sieben Prozent steigen. Die neuen Mindestlöhne würden sich im Gastgewerbe mit plus drei oder vier Prozent auf die Preise auswirken, wobei allerdings auch möglich wäre, dass dadurch die längst fälligen Strukturanpassungen beschleunigt würden. In der Reinigungsbranche könnten substantielle Lohnerhöhungen allerdings auch zu vermehrter Schwarzarbeit führen, weshalb deren Bekämpfung erste Priorität zukomme. Die von Arbeitgeberseite immer wieder vorgebrachte Behauptung, Mindestlöhne würden die Beschäftigungshöhe negativ beeinflussen, habe sich durch Untersuchungen in Ländern mit gesetzlich festgelegtem Mindestlohn nicht erhärten lassen. Nicht schlüssig waren sich die Experten, ob das Ziel über Normalarbeitsverträge, Gesamtarbeitsverträge oder über gesetzlich festgelegte Minimallöhne erreicht werden soll.

Mindestlöhne weniger als 3000 Fr. netto Gastgewerbe Detailhandel Reinigungsgewerbe

Die Gewerkschaft Unia verlangte eine Anhebung der Löhne um 300 Fr. pro Monat für alle Angestellten im Gastgewerbe, und zwar sowohl bei den gesamtarbeitsvertraglich ausgehandelten Mindestlöhnen (2'410 Fr. für Ungelernte, 3'860 Fr. für Arbeitnehmende mit Ausbildung), als auch bei den effektiven Gehältern. Da die Unia nicht in den Landes-GAV eingetreten ist, konnte sie aber an den offiziellen Lohnverhandlungen mit den Arbeitgebern nicht teilnehmen. Diese Gespräche wurden von der Union Helvetia geführt. Auch sie forderte eine Lohnerhöhung von 300 Fr. für alle Angestellten. Zudem verlangte sie, dass die unterste Grenze auf 3'000 Fr. netto angehoben wird. Die Sozialpartner einigten sich schliesslich auf eine Lohnerhöhung um 100 Fr. für die unterste Lohnklasse und von 110 bis 150 Fr. für die Kader.

Gastgewerbe

Der Gewerkschaften zeigten sich alarmiert ob der harzigen Umsetzung der Forderung nach Lohngleichstellung von Frau und Mann. Nach positiven Anzeichen zu Beginn der neunziger Jahre herrsche in der Frage der Frauenlöhne heute wieder „tiefste Eiszeit“. Die Lohndifferenz für gleichwertige Arbeit betrage im öffentlichen Sektor noch immer 11%, im privaten Sektor sogar 23%. Zudem drohten die diversen Verwaltungsreformen und Personalgesetzänderungen bisher Erreichtes zunichte zu machen. In der Kritik der Gewerkschaften stehen auch die Schweizer Gerichte. Bei der Behandlung von Lohngleichheitsklagen würden zentrale Errungenschaften der Gleichstellung wieder ausgehöhlt. So seien in jüngster Zeit diverse Klagen mit dem Argument abgeschmettert worden, das Gesetz des Marktes rechtfertige eine ungleiche Entlöhnung.

Lohngleichstellung Gerichte

Die Gewerkschaften nutzten die markant verbesserte Konjunkturlage zur Anmeldung von Lohnforderungen. Besonders aktiv waren die Beschäftigten der Baubranche. Ende September demonstrierten in Bern 18'000 Personen für die Forderung der GBI nach CHF 200 mehr Monatslohn für alle. Es handelte sich dabei um die grösste Manifestation des Berichtsjahres.

Lohnforderungen der Gewerkschaften 1999

An einer Delegiertenversammlung zur Zukunft des Sozialstaats wurde der Parteivorstand beauftragt, eine Volksinitiative für ein existenzsicherndes Grundeinkommen auszuarbeiten. Damit reagierte die GPS einerseits auf eine im Berichtsjahr erschienene Armutsstudie, andererseits auf die zunehmende Überforderung der Städte mit ihren Fürsorgeleistungen. Die Existenzsicherung müsse von der Erwerbsarbeit abgekoppelt und als Bundesaufgabe etabliert werden. Als zusätzliche Finanzierungsquelle wurde eine eidgenössische Schenkungs- und Erbschaftssteuer vorgeschlagen. Die Delegierten beschlossen ferner, die Volksinitiative zur «gerechten Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit» der Gesellschaft für gerechte Arbeitsverteilung aktiv zu unterstützen.

Delegiertenversammlung der GP zur Zukunft des Sozialstaat

Ende August drohte die PdA der SP mit dem Austritt aus der sozialdemokratischen Fraktion der Bundesversammlung, falls die SP nicht klar Stellung nehme zur «antisozialen Offensive» der bürgerlichen Parteien und der Wirtschaft. Insbesondere verlangte sie von der SP eine klare Kampfansage an die Senkung der Löhne des SBB-Personals, an die Privatisierung von PTT und SBB und an den Abbau der staatlichen Sozialleistungen.

PdA verlangt klare Stellung der SP zur «antisozialen Offensive»

Die rapide Verschlechterung der Bundesfinanzen veranlasste allerdings das Parlament in der Dezembersession zu einer Meinungsänderung. Beide Räte überwiesen gegen den Widerstand der Linken je eine Motion ihrer Finanzkommissionen, welche den Bundesrat auffordert, eine Vorlage auszuarbeiten, die es ermöglicht, in Perioden mit wirtschaftlicher Rezession und defizitären Bundesfinanzen auf den vollständigen Ausgleich der Teuerung zu verzichten. Dabei ist die Motion des Nationalrats etwas zurückhaltender formuliert, indem sie dem Bundesrat die Möglichkeit einräumt, auch die Komponente des sozialen Ausgleichs zu berücksichtigen.

Die rapide Verschlechterung der Bundesfinanzen veranlasste allerdings das Parlament in der Dezembersession zu einer Meinungsänderung

Mehr zu reden als in früheren Jahren gab im Nationalrat der Antrag des Bundesrates, ihn für die Periode 1993-1996 zu ermächtigen, die Löhne des Bundespersonals an die Teuerung anzupassen. Er hatte vorgeschlagen, wie bisher den Anspruch des Personals auf die Erhaltung der Kaufkraft anzuerkennen und dazu einen vom Bundesrat jährlich festzulegenden Teuerungsausgleich auszurichten. Die Auto-Partei blieb zwar mit ihrem Nichteintretensantrag isoliert; in der Detailberatung schlug jedoch die von der FDP, der SVP und der LP unterstützte Kommissionsminderheit vor, den Bundesrat zur Ausrichtung eines Teuerungsausgleichs zu ermächtigen, ohne aber einen expliziten Anspruch des Personals zu statuieren. Dieser Antrag unterlag freilich ebenso wie der Versuch, den Bundesrat zu verpflichten, bei der Festlegung der Höhe dieses Teuerungsausgleichs neben den Lebenshaltungskosten noch weitere Faktoren wie die Lage der Wirtschaft und der Bundesfinanzen zu berücksichtigen. Auch im Ständerat konnte sich ein analoger Antrag nicht durchsetzen.

Botschaft zum Teuerungsausgleich 1992-1996

Die Klage von 22 Gewerkschafterinnen gegen ihre eigene Gewerkschaft Druck und Papier wegen des Abschlusses eines Gesamtarbeitsvertrags, welcher für ungelernte Frauen tiefere Löhne als für Männer vorsah, war erfolgreich. Der Appellationshof des bernischen Obergerichtes erklärte die gewerkschaftliche Urabstimmung über den Gesamtarbeitsvertrag für ungültig, weil dieser gegen das in Artikel 4 BV festgelegte Lohngleichheitsprinzip verstösst.

Unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer im Buchbindergewerbe stösst auf Widerstand

L'année 1990 a été marquée par un recul du revenu paysan qui a régressé d'environ 10 pourcents par rapport à 1989. Cela signifie que le revenu du travail journalier d'une exploitation familiale a diminué d'environ 30 CHF par jour, ce qui correspond donc à 1000 CHF par mois. Cela provient, d'une part, d'une diminution du rendement brut d'environ 200 millions de CHF et d'une augmentation des charges réelles de près de 290 millions, due notamment à la hausse des taux hypothécaires.

Revenu paysan 1990

An seinem Kongress in Interlaken beschloss der SGB auf Antrag des SMUV einstimmig, am 14. Juni 1991 einen landesweiten Frauenstreik zu organisieren. Damit soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass auch zehn Jahre nach der Annahme des Gleichheitsartikels in der Bundesverfassung die Gleichstellung der Geschlechter, namentlich im Lohnbereich, noch nicht verwirklicht ist.

Organisation des SGB für ein nationaler Frauenstreik

Die Auseinandersetzungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für das Buchbindergewerbe zeigte, dass sich selbst die Gewerkschaften mit der lohnmässigen Gleichstellung der Geschlechter zum Teil noch schwer tun. Auf Empfehlung der leitenden Gremien der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) hätten die Gewerkschaftsmitglieder einem Vertrag zustimmen sollen, der bei den Ungelernten unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer vorsah. Die – vom SGB-Kongress mit einer Resolution unterstützte – Frauenkommission der GDP reichte rechtliche Klage ein und erwirkte damit einen Aufschub der Vertragsunterzeichnung.

Unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer im Buchbindergewerbe stösst auf Widerstand

Selon les résultats de la statistique trimestrielle publiée par l'OFIAMT, les salaires nominaux ont progressé de 2.7 pourcent en moyenne entre les derniers trimestres de 1983 et 1984. Durant la période considérée, le taux de renchérissement s'est élevé à trois pourcent. En termes réels, les revenus réels ont donc diminué de 0.3 pourcent. A la différence des deux années précédentes, la stabilisation du rythme de l'inflation et l'amélioration de la conjoncture ont quelque peu détendu le climat des négociations salariales. Dans l'évolution des salaires, on constate toutefois de fortes disparités entre les différents secteurs de production. En effet, au niveau des entreprises, la formation des salaires tend progressivement à se dissocier de la référence à l'indice des prix à la consommation dont la crédibilité reste contestée. La performance et les perspectives de développement spécifiques de chaque branche constituent dès lors des critères de plus en plus décisifs pour l'octroi ou le refus de concessions salariales. Cette orientation, perceptible depuis 1982, manifeste la volonté des employeurs de ménager à la politique des salaires une plus grande marge de manoeuvre. Ce retour à une fixation «individualisée» des salaires est interprétée par la gauche comme une nouvelle variante de l'offensive patronale à l'égard du principe de la compensation intégrale du renchérissement. Outre ses répercussions négatives sur le niveau de la demande et de la consommation, donc sur la conjoncture, cette pratique ne pourrait à leurs yeux que menacer les bases même de la politique conventionnelle. Au sujet des critiques réitérées à l'endroit des statistiques de l'OFIAMT portant sur la répartition des dépenses des salariés suisses cf. Konjunkturpolitik. Une statistique publiée par l'Union de banque suisse indique que la main-d'oeuvre suisse est devenue pour la première fois, en 1984, la plus chère d'Europe.

Cette confrontation plus que théorique entre partisans et adversaires de l'indexation automatique et rétroactive des salaires s'est également manifesté aux Chambres, lors de l'examen du message concernant la modification du régime des allocations de renchérissement en faveur des fonctionnaires fédéraux (MCF 83.076). Afin d'établir une certaine parité des rétributions entre les secteurs public et privé et de soulager le ménage financier de l'Etat, le gouvernement préconisait de substituer à l'indexation semestrielle, accordée jusqu'ici, une adaptation annuelle unique. Invité à statuer en première instance, le Conseil des Etats a cautionné ce principe. Il a toutefois durci le projet en refusant de concéder aux autorités fédérales la compétence de verser une allocation de rattrapage, susceptible d'assurer la compensation intégrale du renchérissement en cas de forte inflation. Lesformations de la gauche, avocats des revendications du personnel fédéral, et la droite économique, à des fins diamétralement opposées ont tenté en vain de s'entreposer. Pour les premiers, le renforcement de la capacité concurrentielle de l'Etat à l'égard de l'économie privée sur le marché du travail ainsi que le maintien du pouvoir d'achat et de la paix du travail, jugés indispensables pour lutter contre le chômage, justifiaient pleinement la prorogation du régime en vigueur. En revanche, pour les radicaux notamment, reprenant à leur compte ces critères explicatifs, la situation privilégiée du personnel de la Confédération devait être corrigée. Dans ce sens, ils ont proposé que le Conseil fédéral puisse fixer l'allocation annuelle de renchérissement au-dessous du niveau du coût de la vie, si l'état de la conjoncture l'exige. Au Conseil national, une coalition, réunissant une majorité de la gauche et des démocrates-chrétiens, est néanmoins parvenue à mettre en échec les défenseurs des milieux économiques. Acceptée par 97 voix contre 94, une clause de compromis du conseiller Darbellay (pdc, VS) a renversé le rapport de force. Elle prévoit le versement d'une deuxième allocation annuelle lorsque l'inflation excède les trois pourcent durant le premier semestre de l'année. Le Conseil des Etats a dans un deuxième temps maintenu sa position de principe et la chambre du peuple a infirmé sa décision initiale pour adopter la formule gouvernementale à laquelle les Etats se sont finalement ralliés.

Löhne und Lohnentwicklung 1966 - 1986

Der 6. Bericht des Bundesrates über die Lage der schweizerischen Landwirtschaft und die Agrarpolitik des Bundes, der den eidgenössischen Räten und einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde, ist das wichtigste landwirtschaftspolitische Dokument von 1984. Er stellt – wie schon die fünf seit 1956 erschienenen Berichte – die Lage und Entwicklung der Landwirtschaft umfassend dar, analysiert die agrarpolitischen Massnahmen des Bundes seit der letzten Berichterstattung und diskutiert in einem 3. Teil Richtlinien für eine künftige Landwirtschaftspolitik. Die Bilanz der schweizerischen Agrarpolitik in der Berichtsperiode 1976-1984 fällt für den Bundesrat insgesamt positiv aus: Der Trend zu grösseren, leistungsfähigeren Betrieben hält an, und die Quote des «Kleinbauernsterbens» scheint sich auf unter zwei Prozent pro Jahr einzupendeln. In der Folge von Strukturverschiebung und Technisierung der Landwirtschaft erhöhte sich die Arbeitsproduktivität um jährlich 1.5 bis zwei Prozent; der Brutto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz liegt nun zwischen 63 und 65 Prozent. Bezüglich der Entwicklung des bäuerlichen Einkommens stellt der Bericht fest, dass diese im Durchschnitt mit der Lohnentwicklung in der übrigen Wirtschaft Schritt gehalten habe, wobei allerdings erhebliche Unterschiede zwischen Berg- und Talbetrieben sowie Klein- und Grossbetrieben festzustellen seien. Der 2. Teil des Berichtes behandelt die agrarpolitischen Massnahmen des Bundes und ihre Anwendung vor allem in der Berichtsperiode. Dabei werden die drei wesentlichen Neuerungen seit 1976 besonders ausführlich dargestellt: die einzelbetriebliche Milchkontingentierung, Massnahmen zur verstärkten Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion (Höchsttierbestände, Bewilligungspflicht für Stallbauten, Stillegung von Betrieben) und die Bewirtschaftungsbeiträge zur Verringerung der Einkommensdifferenz zwischen Berg- und Talbauern. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass sich die Mittel zur Produktionslenkung bewährt hätten und nur punktuell revidiert werden müssten. Im Zentrum des Interesses stand der 3. Teil des Berichtes über die Ausrichtung der künftigen Agrarpolitik. Neu gegenüber dem 5. Landwirtschaftsbericht werden als Oberziele das verstärkte Bestreben, die bäuerlich strukturierte Landwirtschaft und die dezentrale Besiedelung zu erhalten, sowie Schutz und Pflege von Landschaft und Umwelt genannt. Der Bundesrat sieht jedoch keinen grundsätzlichen Wechsel in seiner agrarpolitischen Konzeption vor. Bei der Diskussion alternativer Modelle zur Einkommenspolitik lehnte er ein weiteres Mal die Einführung von differenzierten Preisen ab; andere Massnahmen wie Preisstaffelung (Verlustbeteiligung) wurden aber als prüfenswert erachtet. Für Unruhe bei den bäuerlichen Interessenvertretern sorgte eine gewisse Relativierung des Paritätsvergleichs: Künftig sollen bei der Beurteilung der Einkommenslage vermehrt das Gesamteinkommen der bäuerlichen Familie sowie Gesichtspunkte der Lebensqualität mitberücksichtigt werden.

Reaktionen auf den 6. Landwirtschaftsbericht kamen vor allem aus bäuerlichen und umweltschützerischen Kreisen. Grundsätzlich zufrieden zeigte sich der Schweizerische Bauernverband (SBV); der beabsichtigten Relativierung des Paritätsvergleichs jedoch kündigte er seinen entschlossenen Widerstand an. Die Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) taxierte den Bericht als «Rechtfertigung einer falschen Agrarpolitik» und schenkte der Absichtserklärung, die bäuerlichen Familienbetriebe zu erhalten, kein Vertrauen. Nach ihrer Einschätzung zielt die angekündigte Landwirtschaftspolitik des Bundesrates auf eine weitere Liquidierung der kleinen und mittleren Betriebe ab; diese Entwicklung könne nur durch die Einführung der Preisdifferenzierung und mit produktionsunabhängigen Direktzahlungen aufgehalten werden. Misstrauisch zeigten sich auch die SPS und die Umweltschutzorganisationen, welche konkrete Angaben zum Bekenntnis für den Umweltschutz vermissten. Für sie müsste ein wirklicher Umweltschutz mit einer Schwerpunktverlagerung auf die kleinen und mittleren Betriebe verbunden werden, da es vor allem die intensiv produzierenden Grossbetriebe seien, welche die Umwelt belasteten. Sie verlangten daher ebenfalls die Einführung der Preisdifferenzierung zur Förderung der umweltfreundlicheren kleinen und mittleren Betriebe.

6. Bericht des Bundesrates über die Lage der schweizerischen Landwirtschaft und die Agrarpolitik des Bundes